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Das vom Bundesamt für Statistik (BfS) erstellte Szenario zur Bevölkerungsentwicklung zeigte auf, dass der Anteil Rentner an der Gesamtbevölkerung der Schweiz ab dem damaligen Zeitpunkt bis 2035 von rund 17 auf 26 Prozent steigen könnte, was das gegenwärtige Gesellschaftsmodell und die Finanzierung der Sozialversicherungen höchstwahrscheinlich unter Druck setzen wird.

Anteil Rentner an der Gesamtbevölkerung

Das Gesundheitsobservatorium Schweiz geht davon aus, dass die Zahl der über 65-Jährigen in der Schweiz bis 2030 ca. um 66% zunehmen und damit die Zwei-Millionen-Grenze überschreiten wird. Diese Entwicklung zieht eine Zunahme des Pflegebettenbedarfs nach sich, statt 67 000 Betten wie im Jahr 2008 würden rund 100 000 Pflegebetten benötigt.

Zunahme des Pflegebettenbedarfs

Alterspolitik hat zum Ziel, den Beitrag älterer Menschen an die Gesellschaft vermehrt anzuerkennen, für ihr Wohlbefinden zu sorgen und materielle Sicherheit zu gewährleisten. Sie soll Autonomie und Partizipation der älteren Menschen fördern und die Solidarität zwischen den Generationen stärken. Ein im Sommer von der Regierung verabschiedeter Bericht legte Leitlinien als Grundlage für eine solche Alterspolitik vor. Der Bundesrat betonte aber, es handle sich nicht um einen Aktionsplan, sondern um eine Strategie. Diese beschränke sich nicht auf den Kompetenzbereich des Bundes; Kantone, Gemeinden und weitere Partner müssten ebenfalls eingebunden werden.

Bericht über die Leitlinien der Alterspolitik

Der im Jahr 2002 in der Öffentlichkeit breit diskutierte Beschluss einer kleinen bernischen Gemeinde, eine obere Alterslimite von 70 Jahren für die Ausübung eines Exekutivamtes einzuführen, hatte Nationalrätin Egerszegi (fdp, AG) zu einer Motion veranlasst, welche die Ausarbeitung eines Berichtes über das Ausmass der politischen Seniorendiskriminierung in der Schweiz verlangte. Der Vorstoss war 2003 als Postulat angenommen worden. Im April wurde der Bericht mit einer klaren Aussage vorgelegt: Auch ältere Personen müssten politische Ämter bekleiden dürfen, der Bundesrat halte Altersschranken aus gesellschafts- und rechtspolitischer Sicht für untauglich und fragwürdig, da sie dem Gleichbehandlungsgebot und dem Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung zuwider laufen. Der Bundesrat anerkannte zwar, dass es Sache der Gemeinden und Kantone sei, Alterslimiten für öffentliche Ämter festzulegen; er empfahl ihnen aber, darauf zu verzichten.

politischen Seniorendiskriminierung

Gemäss einem Bericht des BFS sind ältere Menschen in der Schweiz weniger oft das Opfer von Gewalt (4%) als die übrige Bevölkerung (9%). Deutlich ausgeprägter als die Häufigkeit der Delikte ist das subjektive Gefühl der Bedrohung. Jede vierte ältere Person befürchtet einen Einbruch oder Diebstahl, jede fünfte einen Raubüberfall. Die Statistik widerlegte auch eine weitere weit verbreitete Annahme, nämlich dass im Alter seelisch bedingte Erkrankungen zunehmen. Während sich nur knapp die Hälfte der Gesamtbevölkerung eines hohen psychischen Wohlbefindens erfreut, sind es bei den Seniorinnen und Senioren 62%.

weniger oft das Opfer von Gewalt

Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter, und immer mehr fühlen sich von der Gesellschaft ausgeschlossen und vernachlässigt. Dies zeigte der Bericht "Altern in der Schweiz", der im Auftrag des EDI von einer Expertenkommission erstellt wurde. Der Bericht versteht sich nicht nur als Bestandesaufnahme der Situation der älteren Bevölkerung, sondern auch als Leitfaden für eine neue Alterspolitik. Ausgehend von der Einsicht, dass mit der wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern ein gewaltiges Potential an Wissen und Arbeitskraft brachliegt, schlug die Kommission vor, ältere Menschen künftig vermehrt in gesellschaftliche und soziale Aufgaben einzubinden. Diese Erkenntnis möchte die Kommission mit einem neuen "Generationenvertrag" verwirklichen. Dieser sieht neben einem flexiblen Rentenalter zwischen dem 58. und dem 70. Lebensjahr vor, dass die jüngeren Generationen im eigenen Interesse Rahmenbedingungen schaffen sollen, die es der älteren Bevölkerung erlauben, aus ihrer "Nutzlosigkeit" und Isolation auszubrechen. Zur Auswahl könnten handwerkliche Arbeiten, Gutachtertätigkeiten, soziale Einsätze und künstlerische und erzieherische Dienstleistungen stehen.

Bericht "Altern in der Schweiz" vermehrt in gesellschaftliche und soziale Aufgaben einzubinden

In seinem Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik versprach der Bundesrat, noch in der laufenden Legislatur einen neuen Bericht über die Altersfragen in der Schweiz vorzulegen.

Bericht über die Altersfragen