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Gemäss einer Unicef-Studie aus dem Jahr 2019 ist die Schweiz das familienunfreundlichste Land in Europa – neben den hohen Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung unter anderem auch wegen der Kürze bestehender Urlaubsmöglichkeiten bei der Geburt eines Kindes. Auf diesen Umstand wies die SGK-NR hin, als sie ein Postulat lancierte, das die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Elternzeit in einem Bericht aufzeigen sollte. Beschlossen hatte die Kommission ihren Vorstoss während der Beratung einer parlamentarischen Initiative Bertschy (glp, BE), die bestehend zum 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub einen gleich langen, bezahlten Vaterschaftsurlaub einführen wollte (Pa.Iv. 20.472). Die SGK-NR begründete ihren Vorstoss damit, dass bislang keine volkswirtschaftliche Studie bestehe, die den Status quo in der Schweiz mit anderen in Europa praktizierten Modellen vergleiche und die «neben den breit diskutierten Kosten auch eine Abschätzung des Nutzens» – etwa in Bezug auf die Steuereinnahmen, die Altersvorsorge, die Ergänzungsleistungen oder die Amortisation der Ausbildungskosten – vornehme. Bei den zu überprüfenden Varianten soll der bestehende Mutterschaftsurlaub nicht verhandelbar sein. Zu prüfen seien demnach folgende Modelle: Gleiche Elternzeit für beide Elternteile (etwa 14/14 oder 18/18) sowie eine zum bestehenden Mutterschaftsurlaub ergänzende Elternzeit, entweder mit bestimmten Pflichtanteilen für beide Elternteile oder eine frei aufteilbare Elternzeit. Der Bundesrat empfahl die Annahme des Postulats.
In der Herbstsession 2021 lag dem Nationalrat ein Minderheitsantrag Aeschi (svp, ZG) auf Ablehnung des Vorstosses vor. Der Zuger SVP-Nationalrat ortete aufgrund der jüngst erfolgten Annahme eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs an der Urne eine Salamitaktik. Die Minderheit lehnte die Forderung des Postulats ab, weil sie die zu überprüfenden Modelle als zu weitgehend erachtete. Das Postulat passierte den Nationalrat mit 110 zu 67 Stimmen (3 Enthaltungen). Neben der geschlossen gegen das Postulat stimmenden SVP-Fraktion stand auch eine Mehrheit der FDP.Liberalen-Fraktion für ein Nein ein.

Volkswirtschaftliches Gesamtmodell (Kosten-Nutzen) von Elternzeitmodellen (Po. 21.3961)

Sibel Arslan (basta, BS) zitierte aktuelle Zahlen des BFS, um ihr Postulat zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen zu begründen: Gemäss dem BFS blieben Frauen dem Arbeitsmarkt aufgrund einer Familienpause im Durchschnitt fünfeinhalb Jahre fern, wobei das beruflich erworbene Know-How an Wert verliere. Die durch den Bund beschlossenen Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung seien zwar wichtig, aber an sich nicht ausreichend, um Frauen den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern, so die Basler Nationalrätin. Deswegen verlangte sie in ihrem Vorstoss vom Bundesrat die Erarbeitung einer Gesamtstrategie und eines Massnahmenplans – abgestimmt auf die unterschiedlichen Verhältnisse und Bedürfnisse der Frauen.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats, welches jedoch in der Frühjahrssession 2021 von Therese Schläpfer (svp, ZH) bekämpft wurde, unter anderem weil sie befürchtete, dass dadurch «die Mütter oder die Kinder [...] von der Familie entfernt» würden. Ihre ablehnende Haltung wurde in der Sommersession von einer grossen Mehrheit der FDP-Fraktion sowie von der fast einstimmigen SVP-Fraktion unterstützt – die SVP-Vertretenden Amaudruz (GE) und Addor (VS) enthielten sich der Stimme. Die restlichen Ratsmitglieder befürworteten das Postulat, sodass dieses mit 117 zu 71 Stimmen angenommen wurde.

Massnahmenplan für den Wiedereinstieg von Frauen in die Arbeitswelt (Po. 20.4327)

Das im Sommer 2019 von Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) eingereichte Postulat «Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten» forderte vom Bundesrat das Aufzeigen von bisher getroffenen oder nötigen Massnahmen, mit denen sowohl in der Wissenschaft als auch im Gesundheitswesen spezifische Bedürfnisse von Frauen besser berücksichtigen werden. Fehlmann Rielle begründete ihr Postulat mit Untersuchungen, die zeigten, dass Frauen vom Gesundheitspersonal tendenziell zu wenig ernst genommen und folglich etwa Herzinfarkte oder Schlaganfälle bei Frauen vermehrt übersehen würden. Zurückzuführen sei dies darauf, dass Frauen Opfer von auch im Gesundheitswesen verbreiteten geschlechtsspezifischen Konstrukten seien. Ferner argumentierte Fehlmann Rielle, klinische Studien würden oft mehrheitlich an Männern durchgeführt, sodass medizinische Empfehlungen den Bedürfnissen von Frauen nicht entsprächen oder verschriebene Medikamente für bestimmte Frauen eigentlich ungeeignet seien.
In seiner Stellungnahme im August 2019 empfahl der Bundesrat das Postulat zur Annahme und fügte an, dass er die von der Sozialdemokratin geäusserten Kritikpunkte teile und sich für ein chancengleiches Gesundheitssystem einsetzen wolle. Der daraus resultierende Bericht werde sich zudem der Motion Heim (Mo. 19.3577) annehmen, welche ähnliches forderte.
Im September 2019 wurde das Postulat verschoben, da Therese Schläpfer (svp, ZH) das Anliegen bekämpfte. In der Sommersession 2020 argumentierte Schläpfer dann, dass Frauen entgegen der Meinung Fehlmanns durchaus gleichberechtigt behandelt werden, was sich schon nur an deren höheren Lebenserwartung ablesen lasse. Zudem betrage der Frauenanteil der Abgängerinnen und Abgänger des Medizinstudiums 70 Prozent, man also aufgrund dieser weiblichen Überzahl davon ausgehen dürfe, dass Anliegen von Frauen im Gesundheitswesen zunehmend ernst genommen werden. Innenminister Alain Berset wiederum teilte weitgehend die Argumentation Fehlmanns, hob erneut die von ihr erläuterten Ungleichheiten zu Lasten der Frauen hervor und empfahl das Postulat zur Annahme. Dieser Empfehlung folgte der Rat mit 113 zu 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen stammten grösstenteils aus der SVP-Fraktion, aber auch Angehörige der Mitte äusserten sich gegen das Anliegen.

Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten (Po. 19.3910)

En juin 2020, le Conseil national a refusé – par 102 voix contre 83 et deux abstentions – un postulat Schneider Schüttel (ps, FR) qui demandait un rapport sur les conséquences de la crise du Covid-19 en fonction du sexe. Le postulat a été combattu par l'UDC Martina Bircher (udc, AG), qui avait également combattu un postulat similaire, lancé également par une femme socialiste, Tamara Funiciello. Martina Bircher a repris le même argument, à savoir qu'elle estime important de ne pas faire une «crise de genre» de la crise sanitaire. Elle ajoute en outre, qu'il est exagéré de considérer toutes les différences sociales sous l'angle du genre, puisqu'elle connaît des femmes conduisant des transports en commun, ainsi que des pères au foyer. Ce sont ces arguments, ou peut-être l'apport du Conseiller fédéral Parmelin, qui a promis que le facteur genre serait traité dans les rapports prévus sur la gestion de crise, qui ont conduit à l'échec de l'objet.

Covid19-Krise - geschlechterspezifische Auswirkungen

Das von Samira Marti (sp, BL) im September 2019 eingereichte Postulat «Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden» fordert vom Bundesrat einen Bericht zur Klärung des sogenannten «Gender Overall Earnings Gap» (GOEG), ein Indikator, mit dem Unterschiede zwischen den Lohngehältern von Mann und Frau ebenso wie Unterschiede betreffend das Erwerbsvolumen respektive das Arbeitspensum angegeben werden. Darüber hinaus soll der Bericht darlegen, wie Daten zu unbezahlter Arbeit erhoben und veröffentlicht werden können. Zur Beseitigung von Ungleichheiten, so begründete Marti ihr Anliegen, sei eine solide Datenlage nötig, mit der regelmässige Vergleiche über bestimmte Zeitperioden ermöglicht würden. Damit könne man dann entsprechende Fortschritte oder Rückstände messen.
Der Bundesrat nahm im November 2019 Stellung, wobei er sich zu einer Erarbeitung eines Berichts bereit erklärte und das Postulat zur Annahme empfahl.
Diana Gutjahr (svp, TG) bekämpfte im Dezember 2019 das Anliegen. Die dadurch nötig gewordenen Diskussion und Abstimmung erfolgten in der Sommersession 2020. Gutjahr sprach sich entschieden für die Lohngleichheit aus, betonte aber, dass nicht nur allein zwischen den Geschlechtern Lohnunterschiede existieren würden. Zudem erhebe Eurostat den GOEG seit 2002 im Vierjahresrhythmus was eine Erhebung seitens der Schweiz überflüssig mache. Die Schweiz könne genauso gut auf die Eurostat-Daten zugreifen. Bundesrat Alain Berset argumentierte im Anschluss, dass die zusätzliche Erhebung der von Marti geforderten Daten problemlos und ohne Zusatzkosten erfolgen könne, da vom BFS die dafür benötigten Instrumente und teilweise auch die Daten bereits vorhanden seien. Er erhoffte sich ferner, damit nicht nur zusätzliche Transparenz zu schaffen, sondern auch Erkenntnisse zu Ungleichheiten bezüglich AHV und Pensionskassen zu gewinnen. Er empfahl das Postulat deshalb zur Annahme. Der Nationalrat folgte dieser Empfehlung mit 103 zu 84 Stimmen. Abgelehnt wurde das Postulat von einer fast geschlossenen SVP-Fraktion sowie einigen Angehörigen der Fraktionen der Mitte und der FDP.

Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden (Po. 19.4132)

Le Conseil national a accepté en juin 2020 un postulat d'Isabelle Moret (plr, VD) demandant au Conseil fédéral la rédaction d'un rapport sur les besoins et l'offre en matière de conseil pour faciliter la réinsertion professionnelle des femmes qui ont cessé de travailler pour des raisons familiales. Il existait jusqu'en février 2019 onze services subventionnés par la Confédération proposant ces prestations. Or, le financement prévu s'est terminé et il incombe désormais aux cantons de financer ces mesures de réintégration sur le marché du travail.
Malgré un avis négatif du Conseil fédéral, la chambre basse s'est prononcée en faveur du rapport, sans débat, par 139 voix contre 57. Les voix contre proviennent en majorité du groupe UDC et quatre d'entre elles sont à trouver dans les rangs du groupe du centre.

Faciliter la réinsertion professionnelle des femmes qui ont cessé de travailler pour des raisons familiales (Po. 19.3621)

In Reaktion auf eine vom BSV in Auftrag gegebene Studie des Büro BASS, die gezeigt habe, dass etwas mehr als jedes zehnte Arbeitsverhältnis wegen der Geburt eines Kindes aufgelöst werde – in gegenseitigem Einverständnis oder durch Kündigung durch den Arbeitgebenden –, verlangte Marco Romano (cvp, TI) vom Bundesrat die Erstellung eines Berichts zu Entlassungen von Müttern nach Ablauf der 16-wöchigen Schutzfrist. Der Bundesrat folgerte seinerseits nach Kenntnis der BASS-Studie, dass es nur in einer Minderheit der Fälle zu Problemen komme und die bestehenden Regelungen ausreichend Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen bieten würden. Er beantragte deswegen die Ablehnung des Postulats.

Bericht zu Entlassung von Müttern nach Ablauf der 16-wöchigen Schutzfrist (Po. 19.4525)
Dossier: Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft

Ebenso wie ein Postulat Romano (cvp, TI; Po. 19.4525) forderte auch ein Postulat Porchet (gp, VD) eine Verbesserung der Informationsgrundlage über den Ausstieg aus dem Erwerbsleben nach der Niederkunft. So berief sich auch Léonore Porchet auf die Studie des Büro BASS, die sich schwerpunktmässig mit Erwerbsunterbrüchen vor der Geburt befasst hatte, aber auch gewisse Rückschlüsse auf die Situation nach der Geburt zuliess. Es sei jedoch etwa unklar geblieben, inwiefern die Mütter nicht an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt waren, weil eine Pensumsreduktion von den Arbeitgebenden ausgeschlagen worden war, so die Postulantin. Es brauche vertiefte Studien zu den Gründen, weswegen Frauen den Arbeitsmarkt nach Geburt eines Kindes verliessen, denn nur so werde es gelingen, qualifizierte Arbeitskräfte auch im Arbeitsmarkt zu halten. Der Bundesrat betonte, dass auch ihm der Erhalt von Fachkräften im Arbeitsmarkt ein Anliegen sei, erachtete die Gründe für einen Erwerbsunterbruch nach der Geburt mit der erwähnten Studie jedoch bereits als ausreichend belegt, weswegen er das Postulat zur Ablehnung empfahl.

Verbesserung der Informationsgrundlage über Ausstieg aus dem Erwerbsleben nach der Geburt (Po. 19.4508)
Dossier: Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft

Das im März 2018 eingereichte Postulat Feri (sp, AG) forderte vom Bundesrat einen Bericht zur «Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Gleichstellung von Frau und Mann». Es gebe Kantone, welche zu wenig für die Gleichstellung unternähmen, obwohl diese längst in der Verfassung verankert sei und die Schweiz 1997 das «Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau» (Cedaw) der UNO ratifiziert habe, so Feri. Sie wollte deshalb vom Bundesrat erstens wissen, welche Kantone «in welcher Art und Weise, mit welchen Projekten [und] mit welchen Mitteln» gegen noch immer vorherrschende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern vorgehe; zweitens, wie die Umsetzung des «Verfassungsauftrags zur Gleichstellung von Frau und Mann» beaufsichtigt werde und welche Sanktionierungsmöglichkeiten es gegenüber Kantonen gebe, welche diesen Auftrag missachten; und drittens, welche Möglichkeiten es gebe, «gegen eine mangelhafte oder fehlende Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Gleichstellung von Frau und Mann» rechtlich «respektive klageweise» vorzugehen.
Der Bundesrat liess im Mai 2018 verlauten, dass der Bund bezüglich Gleichstellung der Geschlechter einen regelmässigen Austausch mit den Kantonen pflege und man etwa mit der SKG über eine entsprechende Plattform verfüge, wo dieser Austausch ermöglicht werde. Auch müssten Kantone «über Stellen mit den notwendigen Fachkenntnissen, Kompetenzen und Ressourcen verfügen», damit die im Cedaw verankerten Aufgaben erfüllt werden können. Diesbezüglich habe die Schweiz bereits 2016 vom zuständigen UNO-Ausschuss die Empfehlung erhalten, Gleichstellungsfachstellen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene zu stärken. Ein dazugehöriger Bericht sei wie von diesem Ausschuss gefordert bereits in Entstehung. Ein weiterer Bericht würde wegen der vielen Überschneidungen gemäss Bundesrat keinen Mehrwert bringen, weshalb er das Postulat zur Ablehnung empfahl.
Im Mai 2020 wurde das Postulat in der grossen Kammer behandelt. Hier betonte Karin Keller-Sutter, dass eine Mehrheit im Saal sicherlich mit Feris Ausführungen einig sei. Sie verwies aber auf den bereits in der schriftlichen Antwort erwähnten Bericht, welchen die Schweiz im Dezember 2018 bei der UNO eingereicht habe und Ende 2020 bereits zum wiederholten Male aktualisieren werde. Dieser Bericht nehme die Anliegen des Postulats bereits auf weshalb dieses abzulehnen sei. Der Rat folgte den Empfehlungen der Bundesrätin und lehnte das Postulat mit 83 zu 106 Stimmen (0 Enthaltungen) ab. Die links-grünen Parteien unterlagen in der Abstimmung einer weitestgehend geschlossenen Mehrheit der bürgerlich-konservativen Fraktionen der SVP und FDP, auch die Mitte-Parteien stimmten dagegen.

Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Gleichstellung von Frau und Mann (Po. 18.3120)

En Suisse, une femme meurt en moyenne toutes les deux semaines, victime de féminicide, majoritairement dans le cadre domestique. En 2018, on dénombrait 28 victimes, et 51 survivantes de tentative de féminicide. Maya Graf, dans son postulat «Stop aux féminicides dans le contexte domestique en Suisse» demande un rapport sur les causes et une liste de mesures pour mettre fin à ce phénomène.
Dans le cadre de la mise en œuvre de la Convention d'Istanbul, le Conseil fédéral avait déjà mandaté l'OFS et le BFEG pour l'élaboration d'un rapport sur les violences domestiques, il a donc recommandé l'adoption du postulat, qui a été accepté unanimement par le Conseil national en septembre 2019.

Postulat fordert Bericht zu Ursachen von Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld (Po. 19.3618)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Auf Initiative der damaligen Nationalrätin Roth-Bernasconi (sp, GE) war 2011 eine eigenständige Strafnorm geschaffen worden, die die Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe stellt. In einem Postulat forderte Natalie Rickli (svp, ZH) im Jahr 2018 nun die Erarbeitung eines Berichts, der aufzeigen soll, mit welchen Massnahmen der Schutz von Mädchen und Frauen vor einer Genitalverstümmelung verbessert werden könnte. Rickli bezog sich in ihrer Begründung auf einen kurz zuvor in der Sonntags-Zeitung erschienenen Artikel, gemäss welchem bis zum gegebenen Zeitpunkt noch keine einzige Strafanzeige wegen Genitalverstümmelung eingegangen sei. Sie verlangte daher vom Bundesrat zu überprüfen, weswegen dies bis anhin nicht der Fall gewesen sei. Zudem sollte der Bundesrat in seinem Bericht Möglichkeiten zur Verbesserung der Strafverfolgung aufzeigen. Der Bundesrat beantragte Annahme des Postulats und der Nationalrat überwies dieses in der Herbstsession 2018 stillschweigend.

Massnahmen gegen Mädchenbeschneidung (Po. 18.3551)

Sibel Arslan a défendu devant le Conseil national son postulat visant l'inscription d'un troisième sexe à l'état civil. Elle a d'abord souligné la nécessité d'une telle inscription – ou de la suppression de toute inscription de genre – pour deux catégories de personnes. Premièrement, les personnes intersexes, à savoir les enfants dont les organes sexuels ne sont à la naissance pas clairement féminins ou masculins. L'usage pour ces enfants est très souvent une intervention chirurgicale précoce, les attribuant à un genre arbitraire, ce qui peut avoir pour conséquence un mal-être plus tard dans leur vie, et ce dès l'adolescence. La deuxième catégorie regroupe les personnes qui ne se reconnaissent pas psychologiquement dans leur sexe biologique. Les troubles psychologiques liés au genre sont souvent mal compris par les personnes cisgenres (c'est-à-dire celles dont le sexe biologique correspond au genre ressenti personnellement) et la mesure proposée par la députée Arslan permettrait un premier pas vers la prise en compte de ces minorités dans le code civil. La Bâloise ajoute que cette démarche n'est pas une première mondiale, de nombreux pays dont l'Australie, le Canada, l'Inde, le Pakistan et l'Allemagne ayant adopté des mesures similaires. De plus, le postulat a été signé par des parlementaires de tout le spectre politique, à l'exception de l'UDC.
Le député Nidegger a pris la parole pour l'opposition. Il a évoqué le danger de l'indifférenciation, dont il estime qu'elle peut prétériter au développement et à l'équilibre des personnes. Il recommande donc de rejeter le postulat, pour le bien des personnes transgenres et intersexes, qui ne seraient ainsi pas incitées à rester dans un entre-deux. 109 voix ont plébiscité le postulat. 77 s'y sont opposées, dont la quasi-totalité de l'UDC (à l'exception d'une voix pour et d'une abstention), une partie du PLR, du PDC et un conseiller PBD. Cinq personnes se sont abstenues (1 UDC, 2 PLR et 2 PDC).

inscription d'un troisième sexe à l'état civil

D'abord accepté par le Conseil des Etats en juin 2014, le postulat de la sénatrice Häberli-Koller (pdc, TG) a été finalement classé en 2018. Les débats autour de la modification de la loi sur l'égalité en cours remplissaient de fait les objectifs du postulat.

Mesures volontaires pour atteindre l’égalité salariale (Po. 14.3079)

Pour les personnes ne se reconnaissant pas dans les catégories "femme" ou "homme", la conseillère nationale Arslan (Basta!, BS) propose au Conseil fédéral de se pencher sur l'inscription d'un troisième sexe à l'état civil, voire une absence de mention. Si le postulat a été accueilli positivement par le Conseil fédéral, il a été combattu par le député Nidegger (udc, GE) et a donc été renvoyé.

inscription d'un troisième sexe à l'état civil

Lors de la session d’été le Conseil national a rejeté un postulat de la députée Feri (ps, AG), qui demandait au Conseil fédéral un rapport sur les mesures de soutien en faveur de l’égalité des sexes au sein de l’administration fédérale. La conseillère se base sur le plan d’action du canton de Vaud pour recommander l’institution d’un quota de femmes dans l’administration fédérale. Le Conseil fédéral a proposé de rejeter le postulat, arguant que l’égalité des sexes avait été inscrite dans les sept lignes directrices du programme de législature 2011-2015, dans le cadre duquel la plupart des mesures préconisées par la députée Feri étaient étudiées. La conseillère fédérale Eveline Widmer-Schlumpf a ajouté que si l’on exceptait le corps des gardes-frontières ainsi que le DDPS, le pourcentage de femmes dans l’administration fédérale atteignait plus que les 40% visés par Madame Feri. La chambre du peuple a suivi l’avis du Conseil fédéral et rejeté le postulat à 94 voix contre 73.

Geschlechterquote von 40% in der Bundesverwaltung (Po.12.3801)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Un postulat de Ruedi Noser (plr, ZH) "Egalité salariale. Améliorer la pertinence des statistiques“ a enjoint le Conseil fédéral à se pencher sur la manière dont les statistiques à propos des différences de salaire entre hommes et femmes sont établies. Le député recommande la prise en compte de variables jusque-là non considérées, comme par exemple l’expérience professionnelle, les formations continues suivies ou le taux d’occupation au long de la carrière. Le postulat propose également l’usage du salaire médian plutôt que moyen, ce dernier étant plus facilement tronqué par les valeurs extrêmes. Bien que le Conseil fédéral observe que la méthode d’analyse employée par l’OFS correspond à l’état des connaissances scientifiques actuelles et qu’elle assure la qualité et l’objectivité des mesures, il souhaite garantir la transparence et le consensus sur la méthode utilisée et propose donc d’accepter le postulat. Le Conseil national a suivi cet avis lors de la session d’automne 2014.

Egalité salariale. Améliorer la pertinence des statistiques (Po. 14.3388)

Adopté unanimement en juin 2014 par le Conseil des Etats, le postulat Häberli-Koller (pdc, TG) charge le Conseil fédéral d’établir un rapport présentant une analyse du succès des mesures volontaires pour atteindre l’égalité salariale entre hommes et femmes. Suite à ce rapport, le Conseil fédéral déciderait ensuite de continuer la collaboration volontaire avec les entreprises ou d’introduire des mesures de coercition étatique. Le Conseil fédéral s'est montré favorable au postulat.

Mesures volontaires pour atteindre l’égalité salariale (Po. 14.3079)

Der Bundesrat soll einen Bericht zur Situation der Frauen in der Landwirtschaft erstellen. Dieser Auftrag erteilte ihm der Nationalrat durch die Annahme eines Postulats Graf (gp, BL). Die Landesregierung wurde damit insbesondere aufgefordert, Angaben zur ökonomischen, rechtlichen und sozialen Stellung der Frauen im landwirtschaftlichen Bereich, zu den geschlechterspezifischen Besitzverhältnissen und dem Ausmass an unbezahlter Arbeit durch Frauen in der Landwirtschaft zu machen.

condition des femmes dans l’agriculture

Überwiesen hat der Nationalrat im April ein Postulat Kiener Nellen (sp, BE) zur Frauenförderung in technischen und naturwissenschaftlichen Lehrgängen und Berufen. Der Bundesrat wurde damit aufgefordert, Lösungsvorschläge zu präsentieren, wie die Untervertretung von Mädchen und Frauen in den erwähnten Berufsgruppen in Zusammenarbeit mit den Kantonen bekämpft werden könnte. Bei den Beratungen im Nationalrat sprachen sich die gesamte SVP-Fraktion sowie einige Politiker aus den CVP- und FDP-Fraktionen gegen den Vorstoss aus. Nationalrat Bortoluzzi (svp, ZH) wehrte sich gegen eine staatliche Einflussnahme auf die Berufswahl; solange der Zugang zu den Berufen allen unabhängig vom Geschlecht zustehe, seien weitere Massnahmen unnötig. Dennoch fand das Postulat eine Mehrheit von 102 zu 68 Stimmen.

Frauenquote in den Naturwissenschaften

In der Herbstsession überwies der Nationalrat mit 105 zu 78 Stimmen ein Postulat der Grünen Fraktion, mit welchem der Bundesrat beauftragt wurde, die Auswirkungen des Konjunkturprogramms aus Gender-Sicht zu untersuchen. In einem entsprechenden Bericht soll er unter anderem aufzeigen, wie sich die Stabilisierungsmassnahmen zur Stützung der Konjunktur in den Bereichen Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen, Entlassungen, Kurzarbeit, Umsetzung und Wirkung von Weiterbildungsmassnahmen auf Frauen und Männer auswirken.

Auswirkungen des Konjunkturprogramms aus Gender-Sicht

Ein Postulat befasste sich gewissermassen mit den Voraussetzungen für die Lohngleichheit. Heim (sp, SO) bat den Bundesrat aufzuzeigen, wie der Erwerb von ausserberuflich erworbenen Schlüsselkompetenzen für die Anstellung und die Lohneinreihung in der Bundesverwaltung berücksichtigt werden könne. Der Bundesrat antwortete, es gebe diese Richtlinien bereits, doch sei deren Anwendung Sache der Departemente und Ämter. Die daraus resultierende Unverbindlichkeit der Richtlinien genügte dem Nationalrat nicht, weshalb er das Postulat mit 87 zu 67 Stimmen überwies.

Voraussetzungen für die Lohngleichheit

Ausgehend von der Feststellung, dass sich in der Schweiz immer mehr Frauen selbständig machen, ersuchte Nationalrätin Fetz (sp, BS) den Bundesrat mit einem überwiesenen Postulat, einen Bericht über diese Unternehmerinnen zu erstatten und dabei insbesondere darzulegen, von welchen Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand sie Unterstützung erwarten können und mit welchen Massnahmen und Empfehlungen sie besser gefördert werden könnten.

Unternehmerinnen

Gegen den Willen des Bundesrates überwies der Nationalrat – wenn auch nur knapp mit 68 zu 66 Stimmen ein Postulat Maury Pasquier (sp, GE), welches die Landesregierung ersucht, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die Empfehlungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur geschlechtergerechten Rechts- und Verwaltungssprache von 1991 umzusetzen. Dem Parlament sollen künftig nur noch Botschaften zugeleitet werden, die in allen Landessprachen geschlechtsneutral
abgefasst sind. Der Bundesrates hatte sich vergeblich mit dem Argument, die Anwendung dieses Prinzips würde im Französischen und Italienischen zu unüberwindbaren Schwierigkeiten führen, gegen eine Annahme des Vorstosses gewehrt.

Botschaften geschlechtsneutral abgefasst

Ein Postulat Aeppli (sp, ZH), welches den Bundesrat bittet, den Räten einen Bericht über die gesamtgesellschaftlich geleistete bezahlte und unbezahlte Arbeit und ihre Aufteilung zwischen Frauen und Männern vorzulegen und konkrete Massnahmen vorzuschlagen, die zu einer gerechteren Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit beitragen, wurde vom Nationalrat stillschweigend angenommen.

Postulat: Bericht zur Verteilung und Umverteilung der unbezahlten und bezahlten Arbeit (96.3262)

Nationalrätin von Felten(sp, BS) ersuchte den Bundesrat mit einem überwiesenen Postulat, den vom Bundesamt für Statistik ausgearbeiteten Bericht über die Situation der Frauen und Männer in der Schweiz aus statistischer Sicht periodisch zu aktualisieren und mit weiterem Datenmaterial zu ergänzen.

Bericht über die Situation der Frauen und Männer