Die meisten Behindertenverbände machten vor der Volksabstimmung gegen die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) mobil, die ihrer Ansicht nach zu einem massiven Sozialabbau führen würde. Gemäss NFA werden Bau und Betrieb von Wohnheimen und Werkstätten für erwachsene Behinderte, die Sonderschulung der behinderten Kinder und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr sowie die Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals für Behinderte vollumfänglich kantonalisiert. Insgesamt werden im Sozialbereich mit der NFA gegen 2 Mia Fr. vom Bund auf die Kantone umgelagert. Die Verbände äusserten die Befürchtung, dass die Belange der Behinderten kantonalen Sparübungen zum Opfer fallen könnten. Daran werde auch das in Vorbereitung begriffene eidgenössische Rahmengesetz „über die Institutionen zur sozialen Eingliederung von invaliden Personen“ nur wenig ändern.
Ausführungsgesetzgebung NFA- Schlagworte
- Datum
- 17. November 2004
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Quellen
-
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- Presse vom 14.9.-27.11.04,
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 21.04.2020
Aktualisiert am 21.04.2020