Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Soziale Gruppen
  • Kinder- und Jugendpolitik

Akteure

Prozesse

187 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Frühling begann der Ständerat die Diskussion des Entwurfes zu einer Totalrevision des Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG), welchen der Bundesrat im September 2010 präsentiert hatte. Durch diese Totalrevision soll den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten besser Rechnung getragen werden. Über das Gesamtanliegen war sich die kleine Kammer einig und dieses wurde einstimmig befürwortet – allerdings mit Änderungen am Entwurf des Bundesrates. Bei der ausführlichen Grundsatzdebatte im Ständerat zeigte sich, dass die parlamentarischen Interessenvertreter der grossen Jugendverbände – die Ständeräte Janiak (sp, BL), Marty (fdp, TI) und Schwaller (cvp, FR) – um die finanzielle Unterstützung von Pfadi, Jungwacht, Blauring und Cevi fürchteten. Ihre Einzelanträge für eine Besserstellung dieser Vereine waren dennoch chancenlos. Bei den Beratungen im Nationalrat forderte eine Minderheit Müri (svp, LU) Nichteintreten, mit der Begründung dass die Kinder- und Jugendförderung eine kommunale und kantonale Aufgabe sei. Die Mehrheit folgte dieser Argumentation nicht und beschloss mit 95 zu 37 Stimmen Eintreten. Ein Minderheitenantrag Prelicz-Huber (gp, ZH), welcher die Festsetzung der Altersgrenze für die Adressaten des Gesetzes von 25 auf 30 Jahre erhöhen wollte, wurde abgelehnt. Einzig der Minderheitsantrag Häberli-Koller (cvp, TG), der die Bedingung im Gesetz streichen wollte, dass Jugendaustauschorganisationen nur noch finanzielle Unterstützung erhalten können, wenn sie mindestens 50 solche Austausche pro Jahr realisieren, erhielt ausreichend Unterstützung aus dem bürgerlichen Lager. Der Ständerat hielt bei der Differenzbereinigung in der Herbstsession jedoch an seiner anfänglichen Einschätzung fest und lehnte es aus Effizienzgründen ab, auch sehr kleine Austauschorganisationen, für die 50 Austausche nicht möglich sind, finanziell zu unterstützen. Der Nationalrat hielt anschliessend nicht an seinem Einwand fest und stimmte dem Gesetzesentwurf des Ständerats ebenfalls diskussionslos zu. Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz wurde in der Schlussabstimmung im Ständerat einstimmig, im Nationalrat mit 141 zu 53 Stimmen angenommen. Mit dem Gesetz nicht einverstanden war bis zum Schluss die SVP.

Ständerat Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eröffnete das Vernehmlassungsverfahren zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention).

Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention)

Der Ständerat debattierte als Zweitrat im Juni ein Anliegen von Nationalrätin Amherd (cvp, VS) – die Motion mit der Forderung nach der Unterzeichnung des Europaratsübereinkommens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Zudem sollen Freier, welche Dienstleistungen von minderjährigen Prostituierten in Anspruch nehmen, bestraft werden können. Die Motion soll damit der Eindämmung der Kinderprostitution dienen. Neben dem Nationalrat 2010 befürworteten auch der Bundesrat, die Polizei und die Kantone die Motion. Der Ständerat schloss sich dieser Haltung an und überwies die Motion an den Bundesrat. Die kleine Kammer verzichtete darauf, zwei Standesinitiativen aus Genf und Wallis Folge zu geben, die durch die Überweisung der Motion gegenstandslos geworden waren.

Eindämmung der Kinderprostitution

Zur Bekämpfung von Jugendgewalt haben Akteure der drei föderalen Ebenen sowie der Städte im April ein gemeinsames Präventionsprogramm „Jugend und Gewalt“ gestartet. Es soll unter anderem die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch der verschiedenen Akteure vertiefen und dadurch einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Jugendgewalt leisten. Das Programm ist Teil der Gesamtstrategie des Bundes im Kinder- und Jugendbereich; die Leitung des Präventionsprogramms obliegt dem Bundesamt für Sozialversicherungen.

Präventionsprogramm „Jugend und Gewalt“

Im September verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes. Er hielt dabei weitgehend an der Vernehmlassungsvorlage fest, obwohl diese auf erhebliche Kritik gestossen war. Den Kantonen griff der Entwurf zu stark in ihre Kompetenzen ein. Die Linken und die Jugendverbände bemängelten, der Bund investiere zu wenig Geld in die Jugendarbeit, und den Rechten ging das Gesetz schlicht zu weit. Die Vorlage, welche der Bundesrat nun dem Parlament unterbreitet, sieht eine Ausweitung der Zielgruppe auf Kinder ab dem Kindergartenalter vor und will insbesondere die Koordination und Vernetzung aller jugendpolitischen Akteure verbessern. Bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen will der Bundesrat die Akzente weg von der traditionellen, an eine Mitgliedschaft gebundene ausserschulische Jugendarbeit hin zur offenen Jugendarbeit verschieben. Traditionelle Verbände wie Pfadfinder, Jungwacht oder Cevi müssen Beitragskürzungen hinnehmen. Bei der Vergabe von Bundesgeldern sollen Projekte, welche die Partizipationsmöglichkeiten der Jugendlichen beziehungsweise die Gleichstellung der Geschlechter fördern oder Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf berücksichtigen, bevorzugt werden. Der Bundesrat rechnet damit, dass sich der Förderbeitrag des Bundes in den ersten drei Jahren nach der geplanten Inkraftsetzung von 7 auf 10 Mio Fr. erhöhen und sich mittelfristig bei 8,4 Mio Fr. einpendeln wird. Grund für den kurzfristigen Anstieg sind die befristeten Anschubfinanzierungen zugunsten der Kantone.

Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes

Der Nationalrat überwies in der Sommersession eine Motion Amherd (cvp, VS) zur Eindämmung von Kinderprostitution. Mit dem Vorstoss soll der Bundesrat beauftragt werden, das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbräuchen zu unterzeichnen und die notwendigen gesetzlichen Massnahmen zu treffen, damit die Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen unter Strafe gestellt wird.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)

Im Oktober schickte der Bundesrat eine Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes in die Vernehmlassung. Mit dem neuen Erlass sollen die Präventions- und Integrationswirkungen der Fördermassnahmen verbessert und eine effektivere Steuerung der Bundesgelder ermöglicht werden. Während bisher nur Dachorganisationen und Verbände wie Jungschar, Blauring oder Jungparteien von den Bundessubventionen profitieren können, will die Landesregierung künftig auch die offene Jugendarbeit – das heisst die professionelle Tätigkeit abseits von Vereinen und Verbänden – finanziell unterstützen. Schliesslich sollen auch die Beiträge an die Eidgenössische Jugendsession gesetzlich verankert werden. 

Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes

In der Herbstsession befasste sich auch der Nationalrat mit der Problematik von stellenlosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, allerdings wurden die Vorstösse, welche fast ausschliesslich aus den Reihen der SP stammten, ausnahmslos abgelehnt. So unter anderem eine Motion Galladé (sp, ZH) zur Ausschöpfung des Innovationszehntels zugunsten der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, eine Motion Meinrado (cvp, TI) für ausserordentliche Massnahmen zur beruflichen Förderung von Jugendlichen sowie eine Motion der SP zur Weiterbeschäftigung von Lernenden in bundesnahen Betrieben.



Problematik von stellenlosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Die steigende Jugendarbeitslosigkeit beschäftigte im Berichtsjahr Politik und Sozialpartner: Junge Leute wurden von der Rezession besonders hart getroffen, im Juli lag die Arbeitslosenquote von Jugendlichen im Alter zwischen 20 und 24 Jahren bei 5,6% und damit fast doppelt so hoch wie im Sommer 2008. Für das Jahr 2010 prognostizierte das Staatssekretariat für Wirtschaft sogar einen Anstieg auf 9,4%. Aufgrund dieser düsteren Aussichten rief Volkswirtschaftsministerin Leuthard an einer Medienkonferenz mit dem Arbeitgeberverband, dem Gewerbeverband und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund dazu auf, Jugendliche nach der Ausbildung weiter zu beschäftigen sowie ihre Arbeitsmarktfähigkeit mit Praktika und Übungsfirmen zu verbessern.

Jugendarbeitslosigkeit

Im Berichtsjahr wurden auch mehrere Studien zur Gewalttätigkeit von Jugendlichen veröffentlicht. Eine Untersuchung des Bundesamts für Polizei (FedPol) zeigte, dass es in der Schweiz rund 500 jugendliche Intensiv- oder Mehrfachtäter gibt. Dabei handelt es sich um Jugendliche, die eine – je nach Kanton unterschiedliche – Anzahl von Gewalttaten innerhalb eines definierten Zeitraums begangen haben. Das FedPol zeichnete in seinem Bericht auch ein Profil dieser Täter, sie sind meist männlich, jünger als 25 Jahre, stammen mehrheitlich aus bildungsfernen Schichten mit Migrationshintergrund und leben in problematischen Verhältnissen – in Bezug auf Familie, Schule, Arbeit und Drogenkonsum. Gemäss einer weiteren Untersuchung, welche die Universität Zürich im Auftrag des Kantons Sankt Gallen erstellt hat und bei der 5200 Jugendliche befragt wurden, haben bereits 26% der 15-16-Jährigen Erfahrungen als Gewalttäter. Bei den selbst deklarierten Delikten handelt es sich um Körperverletzungen, Gruppenschlägereien, Raub und sexuelle Gewalt. Generell sind die Täter dreimal häufiger männlich; Jugendliche, die in erster oder zweiter Generation in der Schweiz leben, üben doppelt so oft Gewaltdelikte aus wie solche ohne Migrationshintergrund.

Gewalttätigkeit von Jugendlichen

Ein weiteres Thema, welches Politik und Wissenschaft in Anspruch nahm, war die Bekämpfung der Jugendgewalt. Der Bundesrat lancierte im Mai ein fünfjähriges Präventionsprogramm, mit dem er das Phänomen stärker bekämpfen will. Dabei strebt er in erster Linie eine Verbesserung der statistischen Grundlagen an. Ausserdem möchte er die Programme auf kantonaler und kommunaler Ebene stärker koordinieren sowie den Zugang zu Risikogruppen erleichtern. Durch eine engere Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis will die Landesregierung schliesslich sicherstellen, dass die getroffenen Massnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Bekämpfung der Jugendgewalt.

Keine Folge gab die grosse Kammer ausserdem einer parlamentarischen Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR), die darauf abzielte, die Prävention von Suizid bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausdrücklich in der Gesetzgebung zur Prävention und Gesundheitsförderung zu verankern.

Suizid bei Jugendlichen

Vorschläge für ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gab es auch von der SP. Sie verlangte in erster Linie die Weiterbeschäftigung von Jugendlichen nach dem Lehrabschluss. Dabei plädierte sie für ein Modell, bei dem die Betriebe die ausgebildeten Lehrlinge während 12 Monaten zu einem reduzierten Ausgebildeten-Salär von 90% anstellen könnten und die restlichen 10% durch den Bund getragen würden. Ausserdem wollte sie zur Finanzierung der Massnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit auf Löhnen über 126 000 Fr. ein vorübergehendes Solidaritätsprozent erheben.

Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Der Nationalrat verwarf im Berichtsjahr mit 64 zu 124 Stimmen eine Motion Galladé (sp, ZH) mit der gefordert wurde, Jugendlichen unter 21 Jahren keinen Waffenerwerbsschein mehr abzugeben. Ebenfalls abgelehnt hat er eine Motion Rielle (sp, GE), welche die Abgabe von Militärwaffen an Kinder, Jugendliche und weitere Zivilpersonen verbieten wollte.

keinen Waffenerwerbsschein

Der Nationalrat überwies im Berichtsjahr eine parlamentarische Initiative Amherd (cvp, VS), welche die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Bundesverfassung verankern will, sowie eine Motion Amherd (cvp, VS), die ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz fordert. Bei der Motion übernahm die grosse Kammer eine abgeänderte Fassung, die vom Ständerat 2008 verabschiedet worden war. Aufgrund mehrerer Postulate hatte der Bundesrat damals bereits einen Bericht zur schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik vorgelegt. Mit Einverständnis der Motionärin war im Ständerat beschlossen worden, sich der Stossrichtung dieses Berichts anzuschliessen, die Motion aber in modifizierter Form zu überweisen, um dadurch den politischen Druck aufrechtzuerhalten.

l’encouragement et la protection des enfants et des jeunes

Im Vorjahr hatte der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates zwei Motionen (Amherd, cvp, VS und Galladé, sp, ZH) (Mo. 07.3664) angenommen, die ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz verlangten. Der Bundesrat hatte vor einem verbindlichen Auftrag die Ergebnisse eines Berichtes zur Opportunität eines Rahmengesetzes zur Kinder- und Jugendpolitik abwarten wollen. Dieser war 2001 mit einem Postulat initiiert worden. Da der Bericht „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“ mittlerweile vorlag, präsentierte die Kommission dem Ständerat nun eine modifizierte Version der Motion Amherd. Ausgehend vom Bericht hatte sich der Bundesrat für eine Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit ausgesprochen. Mit dieser Revision sollen verschiedene Ziele erreicht werden, nämlich die Koordination und Harmonisierung der Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden, die Definition der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und Partnerorganisationen und – sofern notwendig – die Schliessung von Lücken in Spezialgesetzen. Im Einverständnis mit der Motionärin schlug die Kommission nun vor, sich dieser Stossrichtung anzuschliessen, durch Überweisung der Motion aber den politischen Druck aufrecht zu erhalten. Die Motion Galladé, die primär eine fundierte Analyse des Ist-Zustands gefordert hatte, beantragte sie hingegen abzulehnen, da sie vom Bericht erfüllt sei. In beiden Punkten folgte der Ständerat seiner Kommission.

Zwei Motionen zur Kinder- und Jugendförderung (07.3033 und 07.3664)

2006 hatte Vermot-Mangold (sp, BE) eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche ein Gesetz verlangte, das Kinder vor Körperstrafe und anderen demütigenden Behandlungen schützt, welche ihre physische oder psychische Integrität verletzen. Die Rechtskommission des Nationalrats wollte der Initiative in der ersten Phase Folge geben; nachdem die Schwesterkommission des Ständerates aber Ablehnung signalisiert hatte, übernahm sie deren Argumentation, wonach die straf- und zivilrechtlichen Instrumente bereits genügend seien, es vielmehr um deren Umsetzung gehe, weshalb ein neues Spezialgesetz unnötig sei. Auf ihren Antrag wurde die Initiative mit 102 zu 71 Stimmen abgelehnt.

Kinder vor Körperstrafe schützt

Im Rahmen seiner grossen jugendpolitischen Debatte hatte der Nationalrat im Vorjahr eine Motion Allemann (sp, BE) angenommen, welche den Bundesrat gegen seine damals geäusserte ablehnende Haltung verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine gesamtschweizerisch einheitliche Meldepflicht für Vorfälle menschlicher Gewalt einzuführen. Die Regierung hatte die Ansicht vertreten, eine gesamtschweizerische Statistik zu Gewaltdelikten und deren Opfer könne durchaus sinnvoll sein, eine Meldepflicht insbesondere für Ärzte und Ärztinnen sei aber wegen des Berufsgeheimnisses problematisch und könnte sich auch als kontraproduktiv erweisen, da viele Opfer sich scheuen würden, die Tat zu thematisieren, wenn ihnen bewusst sei, dass die Information nicht vertraulich behandelt werde. Im Ständerat beantragte die Kommission einen leicht modifizierten Text, welcher es dem Bundesrat überlässt, mit den Kantonen einen geeigneten Weg zu finden, um diese Gewaltvorfälle zu erfassen; auf eine explizite Meldepflicht verzichtete der abgeänderte Text. In Ergänzung dazu stipulierte er aber, dass die erhobenen Fälle im Hinblick auf mögliche Präventionsmassnahmen auch statistisch ausgewertet werden. Dieser Antrag fand auch die Unterstützung des Bundesrates.

Motion fordert einheitliche Meldepflicht für Gewaltdelikte (07.3697)

Bei der Diskussion des Legislaturprogramms 2007–2011 konnte sich im Nationalrat ein links-grüner Antrag für eine speziell auf Jugendliche ausgerichtete Gewaltprävention dank Unterstützung einer Mehrheit aus der CVP und der FDP mit 91 zu 75 Stimmen durchsetzen. Der Ständerat stimmte diskussionslos zu.

Legislaturplanung 2007-2011 (BRG 08.007)
Dossier: Legislaturplanungsberichte

Der Bundesrat beschloss, die Europaratskonvention gegen Menschenhandel zu unterzeichnen. Diese bekämpft alle Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene. Sie setzt rechtliche Standards im Strafrecht, in der Opferhilfe, im Ausländerrecht sowie im prozessualen und ausserprozessualen Zeugenschutz. Mit der Umsetzung der Konvention soll auch die Prävention gestärkt und somit die Nachfrage eingedämmt werden. Das Abkommen sieht in den Bereichen Opfer- und Zeugenschutz verbindlichere Bestimmungen sowie einen unabhängigen Überwachungsmechanismus vor, der die Umsetzung gewährleisten soll. Es geht damit weiter als das UNO-Protokoll zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels (sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, Organentnahme), das von der Schweiz bereits im Jahr 2006 ratifiziert worden ist. Die schweizerische Rechtsordnung steht mit dem Inhalt des Übereinkommens weitgehend in Einklang. Anpassungsbedarf besteht beim ausserprozessualen Zeugenschutz. Eine Anhörung bei den Kantonen hatte ergeben, dass diese die Unterzeichnung der Konvention befürworten und den nötigen Umsetzungsarbeiten positiv gegenüber stehen. Der Zeitpunkt der Ratifizierung der Konvention hängt von der Umsetzung einer Zeugenschutzregelung ab. Das EJPD wurde vom Bundesrat beauftragt, einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf zur gesetzlichen Regelung des ausserprozessualen Zeugenschutzes unter Einbezug der Kantone zu erarbeiten.

Europaratskonvention gegen Menschenhandel

Im Nachgang zu den Revisionen des Ausländer- und des Asylgesetzes hatte Roth Bernasconi (sp, GE) eine parlamentarische Initiative eingereicht, die verlangte, einzelne Artikel der beiden Gesetze so abzuändern, dass sie nicht gegen die entsprechenden Artikel aus dem UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes verstossen. Ihre Begründung war, dass die neuen Zwangsmassnahmen gravierende Auswirkungen auf das Wohl des Kindes haben könnten, welchem in der Konvention oberste Priorität eingeräumt werde. Weil noch kaum Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung der revidierten Gesetze bestehen, beantragte die Kommission mit 93 zu 56 Stimmen erfolgreich, der Initiative keine Folge zu geben. Gleichzeitig ersuchte sie aber den Bundesrat mit einem diskussionslos angenommenen Postulat (Po.08.3002), einen diesbezüglichen Bericht vorzulegen, sobald verlässliche statistische Daten aus den Kantonen vorliegen.

Parlamentarische Initiative fordert eine Abänderung des Ausländer- und des Asylgesetzes zur Einhaltung des UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (06.491)

Der Bund geht beim Kinderschutz neue Wege und verstärkt seine Aktivitäten über eine so genannte Public Private Partnership (PPP). Zu diesem Zweck gründete das Bundesamt für Sozialversicherungen zusammen mit privaten Partnern den Verein PPP. Dieser soll ab 2010 ein nationales Kinderschutzprogramm umsetzen, das die betroffenen öffentlichen und privaten Stellen einbezieht. Seine Aufgabe umfasst Bedürfnisabklärungen, verstärkte Koordination zwischen den Akteuren, Koordination der Finanzierung und Projektevaluation.

Nationales Kinderschutzprogramm

Eintreten war im Nationalrat nicht bestritten. Der Rat beschloss abweichend vom Entwurf, dass Eltern gleich von Beginn an mittels Schlichtungsverfahren und Mediation zu verpflichten sind, einvernehmliche Lösungen zu suchen. Das Kind soll von Anfang an einen eigenen Beistand haben, damit seine Interessen gleichberechtigt mit jenen der Eltern in die Verfahren einfliessen. Um diese Vertretung rasch sicherzustellen, soll – auch dies war ein Vorschlag der Kommission – ein Netz von abrufbaren Fachleuten geschaffen werden. Im Ständerat war Eintreten genauso wenig bestritten. Zwei Präzisierungen des Nationalrats wurden zwar auf Antrag der Kommission gestrichen, doch waren diese mehr redaktioneller denn inhaltlicher Natur, weshalb der Nationalrat bei der Differenzbereinigung der Streichung nicht opponierte. Der Bundesbeschluss wurde schliesslich von beiden Kammern einstimmig verabschiedet.

Schaffung der Rechtsgrundlagen für den Schutz der Kinder bei internationalen Kindesentführungen (BRG 07.029)

An einer seiner letzten Sitzungen der Wintersession befasste sich der Nationalrat intensiv mit Kinder- und Jugendfragen sowie den dazu eingereichten Vorstössen. Drei Motionen beschlugen die Jugendpolitik an und für sich. Amherd (cvp, VS) forderte den Bundesrat auf, dem Parlament einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz zu unterbreiten. Der Bund soll die Möglichkeit erhalten, Handlungsbedarf aufzuzeigen, Anstösse zu geben, eine Harmonisierung der Massnahmen zu erwirken, Mindeststandards festzulegen und Unterstützung zu leisten. Dabei sollen die Kompetenzen der Kantone nicht beschnitten, sondern eingebunden werden. Der Bundesrat verwies auf die Arbeiten zu einer vom Nationalrat 2001 überwiesenen Motion Janiak (sp, BL) (Mo. 00.3469) für ein Rahmengesetz zur Kinder- und Jugendpolitik, die vom Ständerat allerdings in ein Postulat umgewandelt worden war, und beantragte Ablehnung des Vorstosses, doch wurde dieser mit 95 zu 91 Stimmen angenommen. CVP, GP und SP stimmten praktisch geschlossen dafür, FDP und SVP ebenso nahezu einhellig dagegen. Eine ähnlich lautende Motion Galladé (sp, ZH) (Mo. 07.3664) wurde ebenfalls gegen den Willen der Regierung mit 105 zu 64 Stimmen an den Ständerat überwiesen; die SVP zeigte sich erneut ablehnend, die FDP diesmal gespalten. Mit 99 zu 90 Stimmen verworfen wurde hingegen eine Motion der Zürcher SP-Nationalrätin Fehr (Mo. 07.3759), welche die bereits mehrmals erhobene Forderung nach der Schaffung eines eigentlichen Bundesamtes für Kinder- und Jugendpolitik aufnahm. Hier konnte der Bundesrat glaubhaft darlegen, dass in den letzten Jahren in diesem Bereich Fortschritte erzielt worden seien, vor allem durch das 2006 im BSV geschaffene Geschäftsfeld "Familie, Generationen und Gesellschaft", welches die Arbeiten der anderen Departemente bei dieser Querschnittsaufgabe koordiniert, weshalb ein eigentliches Bundesamt nicht mehr nötig sei.

Zwei Motionen zur Kinder- und Jugendförderung (07.3033 und 07.3664)