Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Soziale Gruppen
  • Kinder- und Jugendpolitik

Akteure

Prozesse

222 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

An einer seiner letzten Sitzungen der Wintersession befasste sich der Nationalrat intensiv mit Kinder- und Jugendfragen sowie den dazu eingereichten Vorstössen. Drei Motionen beschlugen die Jugendpolitik an und für sich. Amherd (cvp, VS) forderte den Bundesrat auf, dem Parlament einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz zu unterbreiten. Der Bund soll die Möglichkeit erhalten, Handlungsbedarf aufzuzeigen, Anstösse zu geben, eine Harmonisierung der Massnahmen zu erwirken, Mindeststandards festzulegen und Unterstützung zu leisten. Dabei sollen die Kompetenzen der Kantone nicht beschnitten, sondern eingebunden werden. Der Bundesrat verwies auf die Arbeiten zu einer vom Nationalrat 2001 überwiesenen Motion Janiak (sp, BL) (Mo. 00.3469) für ein Rahmengesetz zur Kinder- und Jugendpolitik, die vom Ständerat allerdings in ein Postulat umgewandelt worden war, und beantragte Ablehnung des Vorstosses, doch wurde dieser mit 95 zu 91 Stimmen angenommen. CVP, GP und SP stimmten praktisch geschlossen dafür, FDP und SVP ebenso nahezu einhellig dagegen. Eine ähnlich lautende Motion Galladé (sp, ZH) (Mo. 07.3664) wurde ebenfalls gegen den Willen der Regierung mit 105 zu 64 Stimmen an den Ständerat überwiesen; die SVP zeigte sich erneut ablehnend, die FDP diesmal gespalten. Mit 99 zu 90 Stimmen verworfen wurde hingegen eine Motion der Zürcher SP-Nationalrätin Fehr (Mo. 07.3759), welche die bereits mehrmals erhobene Forderung nach der Schaffung eines eigentlichen Bundesamtes für Kinder- und Jugendpolitik aufnahm. Hier konnte der Bundesrat glaubhaft darlegen, dass in den letzten Jahren in diesem Bereich Fortschritte erzielt worden seien, vor allem durch das 2006 im BSV geschaffene Geschäftsfeld "Familie, Generationen und Gesellschaft", welches die Arbeiten der anderen Departemente bei dieser Querschnittsaufgabe koordiniert, weshalb ein eigentliches Bundesamt nicht mehr nötig sei.

Zwei Motionen zur Kinder- und Jugendförderung (07.3033 und 07.3664)

Die meisten Vorstösse befassten sich in der einen oder anderen Form mit dem in den letzten Jahren stark thematisierten Problem der Jugendgewalt. Diese Frage nahm dementsprechend bereits in der allgemeinen Debatte einen breiten Raum ein. Dabei kam klar zum Ausdruck, dass die Eindämmung der Jugendgewalt eine Querschnittsaufgabe aller Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) und Bereiche (Elternhaus, Schule, Ausländerintegration) ist, dass es einerseits darum geht, auch repressive Massnahmen ins Auge zu fassen, dass aber andererseits auf dem Gebiet der Prävention noch zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen nach dem Motto „fordern und fördern“, welches schon die Ausgestaltung des neuen Ausländergesetzes geprägt hatte. Je nach politischer Ausrichtung der Parteien wurde eher der eine oder der andere Aspekt in den Mittelpunkt gerückt.

Jugendgewalt

Bei einer ersten Gruppe von Vorstössen ging es gewissermassen um eine Bestandesaufnahme. Allemann (sp, BE) wollte den Bundesrat verpflichten, die verschiedenen Akteure, die sich mit dieser Frage beruflich auseinander setzen, zu einer nationalen Konferenz einzuladen und damit bei der Eindämmung der Jugendgewalt eine aktive und koordinierende Rolle zu übernehmen. Der Bundesrat verwies auf laufende Arbeiten im BSV, welche 2008 in einen Bericht münden sollen; dieser sei bewusst breit angelegt und beziehe alle involvierten Kreise ein, weshalb eine nationale Konferenz keine neuen Erkenntnisse bringen würde. Auf seinen Antrag wurde die Motion mit 129 zu 51 Stimmen abgelehnt. Gegen den Willen des Bundesrates angenommen – und zwar sehr deutlich mit 114 zu 37 Stimmen – wurde hingegen eine weitere Motion Allemann, die verlangt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen sei eine gesamtschweizerisch einheitliche Meldepflicht für Vorfälle menschlicher Gewalt einzuführen. Die Regierung vertrat die Ansicht, eine gesamtschweizerische Statistik zu Gewaltdelikten und deren Opfer könne durchaus sinnvoll sein, eine Meldepflicht insbesondere für Ärzte und Ärztinnen sei aber wegen des Berufsgeheimnisses problematisch und könnte sich auch als kontraproduktiv erweisen, da viele Opfer sich scheuen würden, die Tat zu thematisieren, wenn ihnen bewusst sei, dass die Information nicht vertraulich behandelt werde.

Motion fordert einheitliche Meldepflicht für Gewaltdelikte (07.3697)

Unter dem Titel der Prävention wurde die Inpflichtnahme der Eltern thematisiert. Eine besonders harte Gangart schlug dabei die SVP-Fraktion an, die mit einer Motion eine Änderung des ZGB verlangte, so dass Eltern und andere Erziehungsberechtigte in jedem Fall verantwortlich sind für Schäden, die durch unmündige Hausgenossen und Familienangehörige verursacht werden. Den Eltern müsse wieder klar vor Augen gehalten werden, dass sie ihre Erziehungsverantwortung nicht einfach an die Schule delegieren könnten. Der Bundesrat erklärte dazu, die heute geltende so genannte milde Kausalhaftung sei seiner Ansicht nach ausreichend; eine reine Kausalhaftung würde allenfalls die Tendenz der Eltern fördern, ihre Verantwortung einer Haftpflichtversicherung zu übergeben, was einem erzieherischen Nutzen eher entgegen stehen würde. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss mit 117 zu 67 Stimmen abgelehnt.

Inpflichtnahme der Eltern

Die Forderung von Nationalrätin Menétrey-Savary (gp, VD) nach einer gesamtschweizerisch einheitlichen und durch den Bund zu koordinierende Datenerhebung für Gewaltdelikte an Minderjährigen hatte keinen Erfolg. Der Bundesrat wies auf bereits erfolgte Studien sowie die revidierte polizeiliche Kriminalstatistik hin, die weit aussagekräftigere Informationen über strafbare Handlungen gegenüber Minderjährigen liefern wird als dies bisher der Fall war, weshalb sich seiner Meinung nach eine zusätzliche zentrale Datenbank erübrige. Auf seinen Antrag wurde die Motion knapp abgelehnt. Überwiesen wurden hingegen ein Postulat von Nationalrätin Fehr (sp, ZH), die den Bundesrat zu einem Aktionsplan mit konkreten Massnahmen gegen Gewalt in der Familie aufrief, und ein Postulat Galladé (sp, ZH) für die Prüfung einer einheitlichen Gesetzgebung für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Angenommen wurde zudem ein 2005 aus der SVP bekämpftes Postulat der SP-Fraktion, das neben einer raschen Revision des Waffengesetzes insbesondere durch ein Verbot des Tragens von Gegenständen, die je nach Umständen auch als Waffe eingesetzt werden können, eine landesweite Kampagne zur Information der Jugendlichen zu den Ursachen von Gewalt und zum richtigen Verhalten in gefährlichen Situationen anregte.

Datenerhebung für Gewaltdelikte an Minderjährigen

Im Rahmen der grossen kinder- und jugendpolitischen Debatte in der Wintersession des Nationalrats wurde auch ein Postulat Galladé (sp, ZH) behandelt, welches eine Aufwertung der Anliegen und Vorstösse der Jugendsession anregte. Insbesondere sollte in einem Bericht die Möglichkeit geprüft werden, nicht nur Petitionen, sondern auch verbindliche Vorstösse ans Bundesparlament zu richten. Der Bundesrat erklärte dazu, die in der Jugendsession engagierten Jugendlichen seien zur Zeit aus eigener Initiative dabei, Funktionsweise und Wirksamkeit der Jugendsession zu überdenken und neue Ideen zu entwickeln. Die Resultate dieses Prozesses würden als Grundlage dienen, allfällige Änderungen in der Ausgestaltung der Jugendsession anzugehen. Der Bundesrat erachte es unter diesen Umständen nicht für angezeigt, selber noch einen Bericht zur Aufwertung der Anliegen der Jugendsession zu erarbeiten. Verbindliche Aufträge der Jugendsession habe er allerdings schon in der Vergangenheit abgelehnt. Das Postulat wurde mit 101 zu 88 Stimmen verworfen; einmal mehr standen sich in dieser jugendpolitischen Frage das links-grüne Lager und die Fraktionen von FDP und SVP gegenüber, während die CVP gespalten war.

Postulat fordert eine Aufwertung der Anliegen der Jugendsession (05.3885)

Mit einer von beiden Ratskammern überwiesenen Motion forderte Nationalrätin Hubmann (sp, ZH) den Bundesrat auf, eine Bundesstelle zu bezeichnen, welche eine aktualisierte Übersicht über die geltenden kantonalen Vorschriften betreffend Jugendschutz (Alkohol- und Tabakverkauf, Verkauf und Ausleihe von DVDs) zur Verfügung stellt und entsprechend Auskunft geben kann. Der Bundesrat teilte die Ansicht, dass eine Übersicht über Jugendschutzbestimmungen sowohl für die Unternehmen als auch für die kantonalen Präventions- und Vollzugsstellen sinnvoll und nötig sei und gab an, diese Aufgabe werde von bestehenden Bundesstellen (BAG, BSV) übernommen.

Motion fordert eine Übersicht über die geltenden Bestimmungen im Jugendschutz (07.3119)

Ein mysteriöser Kriminalfall, bei welchem im Sommer ein scheinbar zufällig ausgewähltes Kind ohne klar erkennbares Motiv entführt und ermordet worden war, bewog die Rechtskommission des Nationalrats zu einer Motion, die ein zwischen Bund und Kantonen institutionalisiertes Entführungsalarmdispositiv verlangt. Dieses System soll es ermöglichen, bei Kindsentführungen rasch zu reagieren und koordiniert vorzugehen. Dabei geht es insbesondere um eine massive, sofortige und systematische Verbreitung von Meldungen und Informationen, welche die Bevölkerung zu besonderer Aufmerksamkeit und zur Zusammenarbeit aufrufen. Beide Kammern stimmten der Motion diskussionslos zu.

Entführungsalarmdispositiv

Gemäss Artikel 141 Abs. 2 Bst. g des Parlamentsgesetzes muss der Bundesrat in seinen Botschaften zu Erlassentwürfen unter anderem die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind. Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Markwalder Bär (fdp, BE), diese Begriffe seien durch jenen der Generationenverträglichkeit zu ergänzen. Sie machte geltend, Entscheide würden oft nur unter kurzfristigen Gesichtspunkten getroffen. Die Lasten, die dadurch entstehen, müssten möglicherweise aber künftige Generationen tragen. Dabei sollten deren Chancen auf Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht mindestens so sehr berücksichtigt werden wie jene der heutigen Generationen. Die Motion wurde von beiden Kammern diskussionslos angenommen.

Motion fordert die Prüfung der Generationenverträglichkeit bei der Ausarbeitung von Erlassen (06.3872)
Dossier: Änderungen im Parlamentsrecht im Jahr 2008

„Jung und arm: das Tabu brechen!“ hiess der neueste Bericht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ), der Ende August den Medien vorgestellt wurde. Darin prangerte die Kommission die materielle Unsicherheit an, von der ein Teil der Jugend betroffen ist: Fast 45% der Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern oft arbeitslos und oder alleinerziehend sind. Viele dieser Familien haben einen Migrationshintergrund. Fatal für die Zukunft ist die Tatsache, dass 70% der jugendlichen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Die EKKJ forderte eine nationale Politik zur Bekämpfung von Armut und präsentierte eine Reihe von politischen Forderungen, die auf das Kleinkindalter, Bildung, Gesundheit und Familienpolitik zielen.

Bekämpfung von Armut

Die Schweiz hatte die UNO-Kinderrechtskonvention nur mit mehreren Vorbehalten ratifiziert. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind gehalten, die Möglichkeit des Rückzugs von Vorbehalten zu prüfen und gegenstandslos gewordene Vorbehalte zurückzuziehen. Dieses Vorhaben kündigte der Bundesrat im April für zwei Bestimmungen an. Aufgrund der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über das Jugendstrafrecht, das vorsieht, dass Jugendliche getrennt von den Erwachsenen inhaftiert werden, wurde der Vorbehalt betreffend Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen in der Untersuchungshaft gegenstandslos. Zudem können seit dem Inkrafttreten der Änderungen des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts staatenlose Kinder unabhängig vom Ort ihrer Geburt nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, weshalb auch dieser Vorbehalt zurückgezogen werden kann.

UNO-Kinderrechtskonvention

Im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm der Nationalrat ein Postulat Vermot-Mangold (sp, BE) an, welches ihn auffordert, bei den 260 schweizerischen Zivilstandsämtern die Zahl der Geburtsregistrierungen ausländischer Kinder zu eruieren, die wegen fehlender Papiere der Eltern problematisch sind. In seiner Stellungnahme erklärte der Bundesrat, es gebe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Fälle, in denen Neugeborenen die Aufnahme in die Zivilstandsregister dauerhaft verweigert werde. Auch sei es möglich, selbst ohne gültige Ausweispapiere die Ausrichtung von Kinderzulagen zu beantragen.

fehlender Papiere

Seit 1984 sind in der Schweiz zwei internationale Abkommen in Kraft, welche den Schutz von Kindern bei Entführung durch einen Elternteil regeln, nämlich das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Europäischen Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts. Was anfänglich nur eine verschwindend kleine Zahl von Kindern betraf, hat sich im Zug der globalen Migrationsströme und der damit einhergehenden Zunahme der Ehen von Partnern nicht nur unterschiedlicher Nationen, sondern verschiedener Kulturkreise als ernst zu nehmendes Problem entwickelt, wobei die Kritik an den beiden Abkommen, die in erster Linie eine juristische Dimension haben, das Kindswohl aber nichts ins Zentrum stellen, stets lauter geworden ist. Ausgehend von den Arbeiten einer 2005 eingesetzten Expertenkommission beantragte der Bundesrat dem Parlament einerseits die Ratifizierung des Haager Übereinkommens vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern, andererseits eines für die Umsetzung notwendigen Bundesbeschlusses. Dieser strebt im Interesse der Kinder eine Beschleunigung der Rückführungsverfahren an, indem der kantonale Instanzenzug verkürzt wird und vermehrt gütliche Regelungen zwischen den zerstrittenen Eltern gefördert werden. Zudem soll ein Rückführungsentscheid auch die Vollstreckungsmodalitäten regeln und in der ganzen Schweiz anwendbar sein. In der gleichen Botschaft unterbreitete der Bundesrat auch das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen zur Ratifizierung. Dieses beschlägt in erster Linie Fragen des grenzüberschreitenden Vormundschaftsrechts.

Schaffung der Rechtsgrundlagen für den Schutz der Kinder bei internationalen Kindesentführungen (BRG 07.029)

Am 1. Januar wurde im BSV das neue Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft operativ. Innerhalb des Geschäftsfeldes wurde der Bereich Kinder-, Jugend- und Altersfragen geschaffen. Damit sollen die bestehenden Herausforderungen bezüglich der Kinder- und Jugendpolitik innerhalb des EDI, aber auch auf Bundesebene koordinierter angegangen werden.

Neues Geschäftsfeld «Familie, Generationen und Gesellschaft» (2006)

Der Nationalrat stimmte einem Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention und der entsprechenden Anpassung der Strafrechtsnorm über Menschenhandel zu. Damit wird der Kinderhandel generell unter Strafe gestellt. In der Debatte stellte die grosse Kammer fest, dass der Kinderhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Organentnahme, der Zwangsarbeit oder zum Einsatz als Kindersoldaten zu einem lukrativen Geschäft geworden ist, das beängstigende Ausmasse angenommen habe.

Kinderhandel

Per 1. Januar wurden der Dienst für Jugendfragen und das Sekretariat der Eidg. Kommission für Kinder- und Jugendfragen vom Bundesamt für Kultur ins Bundesamt für Sozialversicherungen transferiert und mit der dort angesiedelten Zentralstelle für Familienfragen zusammengeführt. Damit soll ein Kompetenzzentrum für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik entstehen. Mit 96:76 Stimmen lehnte der Nationalrat eine Motion von Jacqueline Fehr (sp, ZH) ab, welche die Schaffung eines Bundesamts für Kinder, Jugendliche und Familien verlangt hatte. Gemäss Bundesrat genügten die bestehenden Strukturen, um einen verwaltungsinternen Austausch sowie die Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den übrigen gesellschaftspolitischen Akteuren zu gewährleisten.

Kompetenzzentrum für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik

Der Nationalrat verwarf eine Motion Leuenberger (gp, GE), welche die Teilnahme an Jugendschiessen auf mindestens 17-Jährige beschränken wollte. Der Bundesrat hatte das Alter von 13 auf 10 Jahre herabgesetzt mit der Begründung, es handle sich um die Ausübung eines Sports und nicht um die militärische Handhabung einer Waffe.

Teilnahme an Jugendschiessen

Auf Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat eine Motion Vermot (sp, BE) als Postulat. Es verlangt von der Regierung, in Anwendung des Haager Übereinkommens über internationale Kindsentführungen die betroffenen Kinder und ihre gefährdeten Elternteile effektiver zu schützen, insbesondere durch eine unentgeltliche Rechtsvertretung.

Kindsentführungen

Die grosse Kammer stimmte einem Postulat Hubmann (sp, ZH) zu, das einen Bericht über die schweizerische Adoptionspraxis fordert.

schweizerische Adoptionspraxis

Diskussionslos überwies der Ständerat eine Motion Darbellay (cvp, VS) zur Verbesserung der Sicherheit von Kindern insbesondere in Schulbussen. Abgelehnt wurde eine Motion Langenberger (fdp, VD) betreffend des im Rahmen der WHO-Ministerkonferenz beschlossenen „Aktionsplans zur Verbesserung von Umwelt und Gesundheit der Kinder“. Die Regierung stimmte den Zielen (Zugang zu sauberem Wasser, Reduktion des Übergewichts, Reduktion der Verschmutzung der Innenraumluft etc.) zu, hielt aber einen speziellen Aktionsplan nicht für notwendig; sie hatte diesen bereits im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung gestrichen.

Sicherheit von Kindern

Mit 99:73 Stimmen abgelehnt wurde eine Motion von Nationalrätin Fehr (sp, ZH), welche die Aufarbeitung der Geschichte der ehemaligen Verdingkinder verlangt hatte. In seiner Antwort hielt der Bundesrat fest, dass das Thema unter dem allgemeinen Blickwinkel der Sozialpolitik zu betrachten sei, diese aber im Wesentlichen in die Kompetenz der Kantone und der Gemeinden falle. Im Februar hatte der Direktor des Staatssekretariats für Bildung und Forschung, Charles Kleiber, bekannt gegeben, eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben. Zwecks Erforschung der Biographien von bis in die sechziger Jahre in grossem Umfang in Pflegefamilien und Institutionen untergebrachten Kindern hatte der Bund die Kantone ersucht, die entsprechenden Dossiers zu öffnen. Um die Kantone von der Wichtigkeit der Aufarbeitung zu überzeugen, soll vorerst die Situation der zwangsweise fremdplatzierten Kinder im Kanton Waadt und in anderen Teilen der Romandie untersucht werden.

Verdingkinder

Die zweite, im Abstand von 15 Jahren durchgeführte Studie über den Gesundheitszustand der Schweizer Jugend zeigte ein alarmierendes Bild. Laut dem Autor der Untersuchung geht es ihr eindeutig schlechter als bei der ersten Befragung. Die Jugendlichen trinken vermehrt über den Durst, kiffen öfter und ernähren sich ungesünder als vorher. Auffällig war auch die Zunahme von Unfällen. 50% der männlichen und 40% der weiblichen Jugendlichen gaben an, im letzten Jahr mindestens einmal verletzt gewesen zu sein.

Gesundheitszustand der Schweizer Jugend

Mit einer Motion beantragte Nationalrätin Teuscher (gp, BE), die Schweiz solle sämtliche bei der Ratifizierung der UNO-Kinderrechtskonvention gemachten Vorbehalte zurückziehen. In einem Punkt (Art. 5 über die elterliche Sorge) signalisierte der Bundesrat Zustimmung, bei anderen stellte er laufende Gesetzesrevisionen in Aussicht, die einen späteren Rückzug ermöglichen würden. In einem Punkt (Art. 40, der die Trennung von untersuchenden und urteilenden Behörden verlangt) war für ihn ein Entgegenkommen nicht denkbar, da das der schweizerischen Rechtsordnung widersprechen würde. Auf seinen Antrag und im Einverständnis mit Teuscher wurde die Motion als Postulat überwiesen. Da der Rückzug des Vorbehalts bei Art. 5 eigentlich unbestritten ist, weil selbst Rechtsexperten ihn als „unecht“ beurteilen, nahm der Ständerat aber im Einvernehmen mit dem Bundesrat eine Empfehlung an, die den Bundesrat auffordert, darauf hinzuwirken, dass dieser Vorbehalt möglichst rasch aufgehoben wird.

UNO-Kinderrechtskonvention

Da aus heutiger Sicht das Haager Übereinkommen über die internationalen Kindesentführungen zu wenig differenziert erscheint, hatte Nationalrätin Leuthard (cvp, AG) den Bundesrat in einer mit seinem Einverständnis im Vorjahr angenommenen Motion aufgefordert, sich für eine Anpassung der Konvention sowie für eine kindergerechte Handhabung der bestehenden Normen einzusetzen. Die Motion wurde nun auch vom Ständerat überwiesen.

internationalen Kindesentführungen