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Im September 2017 reichte Isidor Baumann (cvp, UR) eine Motion für eine faire Lastenverteilung bei den Familienzulagen ein. Das Anliegen liess sich im Motionstext zwar in lediglich sieben Worten ausdrücken, beinhaltete jedoch einige Brisanz: Baumann wollte die Lohnanteile, welche die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Finanzierung der Familienzulagen zu bezahlen haben, vereinheitlichen. Aktuell schwanken diese zwischen den 229 Familienausgleichskassen (FAK) zwischen 0.1 und 3.36 Prozent des AHV-pflichtigen Lohns. Dies, da der Bund nur die Mindestleistungen, nicht aber die Beitragssätze festschreibt und sich die FAK bezüglich Versicherten-Portfolios stark unterscheiden: Insbesondere in Branchen mit vergleichsweise tiefen Lohnsummen, einem hohen Mütteranteil und einer hohen Teilzeiterwerbsquote seien die Beitragssätze hoch, begründete der Motionär sein Anliegen. Daher soll innerhalb der Kantone zwingend ein Lastenausgleich zwischen den FAK, wie er in 16 Kantonen bereits besteht und sich dort gemäss dem Motionär bewährt hat, eingeführt werden.
Der Bundesrat verwies indes auf das Familienzulagengesetz, das den Kantonen Vorgaben zu Mindestbeträgen und Anspruchsvoraussetzungen macht, ihnen aber ansonsten weitreichende Kompetenzen lässt – explizit auch bezüglich der Einführung eines Lastenausgleichs. Da die Kantone über die Art und Höhe der Leistungen für Familien entschieden, liege auch die Entscheidung bezüglich eines Lastenausgleichs in ihrer Kompetenz, führte der Bundesrat aus und beantragte die Motion zur Ablehnung.
Die anschliessende Behandlung der Motion im Ständerat in der Herbstsession 2017 fiel aufgrund eines angenommenen Ordnungsantrags Dittli (fdp, UR) nur kurz aus. Dittli, ein Mitunterzeichner der Motion, beantragte eine Zuweisung an die zuständige Kommission, weil er einen vorschnellen negativen Entscheid aufgrund der ablehnenden Haltung des Bundesrates verhindern wollte. Die Kommission solle erst die «Vor- und Nachteile der neuen Lastenverteilung im Verhältnis zur Einschränkung der Kantonsautonomie» sowie die Kosten und Nutzen des Vorschlags überprüfen. Im Februar 2018 bestätigte die SGK-SR jedoch mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung knapp die Einschätzung des Bundesrates: Da einige Kantone bereits Änderungen planten oder diese angedacht hätten, die Kantone insgesamt folglich dabei seien, «ihren Bedürfnissen entsprechende Massnahmen» zu treffen, sei kein Handlungsbedarf auf Bundesebene gegeben, erklärte die Kommissionsmehrheit. Eine starke Minderheit begrüsste aber die Motion, da sie «Familienausgleichskassen in Branchen mit tendenziell tiefen Löhnen und einem hohen Mütteranteil» entlasten würde.
In der Ständeratsdebatte in der Frühjahrssession 2018 führte Paul Rechsteiner (sp, SG) die Position der Minderheit weiter aus. Man habe sich insbesondere durch den Bericht des Vertreters der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen überzeugen lassen, gemäss dem die Einführung des Lastenausgleichs im Kanton Schwyz die Beiträge insgesamt gesenkt und gleichzeitig die Leistungen verbessert habe. Die Kommissionsminderheit sei der Meinung, die Familienzulage sei «im Begriff, eine richtige Sozialversicherung zu werden». Diesen Punkt bestritt Kommissionssprecher Kuprecht (svp, SZ) mit Verweis auf die fehlende Gegenseitigkeit heftig: Da nur Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Prämien bezahlten, nicht aber Arbeitnehmende, handle es sich hier lediglich um eine Zulage, nicht um eine Versicherung. Umstritten war schliesslich auch die Frage, inwiefern diese Regelung für die Steuervorlage 17 relevant sei. Gemäss bundesrätlichem Vorschlag sollen bei der SV17 die kantonalen Mindestvorgaben bei den Kinderzulagen erhöht werden. Isidor Baumann sprach sich folglich dafür aus, hier die Lasten für die KMU fair zu verteilen, um sich diese nicht zusätzlich als Gegner bei der Steuervorlage einzuhandeln. Alex Kuprecht wehrte sich jedoch dagegen, noch weitere Elemente in die SV17 hineinzupacken. Knapp entschied sich der Ständerat mit 20 zu 18 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für die Annahme der Motion.

Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung (Mo. 17.3860)

Seit 2002 besteht zwischen Bund und Kantonen eine Zusammenarbeit zum Thema „Controlling der Integration von Flüchtlingen“. Im April wurde der Schlussbericht veröffentlicht. Die gesammelten Daten, die einerseits auf der Befragung der Flüchtlinge und andererseits auf Aussagen der Sozialbehörden beruhen, beschlugen die Schwerpunktthemen berufliche Integration und Ausbildung, soziale Integration, Gesundheit und Spracherwerb. In der Studie wurde die Flüchtlingsbevölkerung zu drei verschiedenen Zeitpunkten beobachtet: Bei der Eröffnung des positiven Asylentscheids, ein Jahr später sowie fünf Jahre nach der Einreise in die Schweiz. Dank dieser Differenzierung nach Zeitpunkten konnte aufgezeigt werden, dass die Aufenthaltsdauer in der Schweiz beträchtliche Auswirkungen auf die Integration der Flüchtlinge hat. Rund zwei Drittel von ihnen unterhalten regelmässigen Kontakt zur schweizerischen Wohnbevölkerung. Die Bereitschaft zum Spracherwerb und zum Besuch von Ausbildungsveranstaltungen nimmt insbesondere nach einem positiven Asylentscheid zu, wobei die Sprachkompetenz der Männer im Allgemeinen höher liegt als jene der Frauen. Die finanzielle Abhängigkeit der Flüchtlinge von der Sozialhilfe nimmt im Lauf der Zeit bei einigen deutlich zu, bei anderen nimmt sie ab.

Schlussbericht über das Controlling der Integration von Flüchtlingen

Ein mysteriöser Kriminalfall, bei welchem im Sommer ein scheinbar zufällig ausgewähltes Kind ohne klar erkennbares Motiv entführt und ermordet worden war, bewog die Rechtskommission des Nationalrats zu einer Motion, die ein zwischen Bund und Kantonen institutionalisiertes Entführungsalarmdispositiv verlangt. Dieses System soll es ermöglichen, bei Kindsentführungen rasch zu reagieren und koordiniert vorzugehen. Dabei geht es insbesondere um eine massive, sofortige und systematische Verbreitung von Meldungen und Informationen, welche die Bevölkerung zu besonderer Aufmerksamkeit und zur Zusammenarbeit aufrufen. Beide Kammern stimmten der Motion diskussionslos zu.

Entführungsalarmdispositiv

Alterspolitik hat zum Ziel, den Beitrag älterer Menschen an die Gesellschaft vermehrt anzuerkennen, für ihr Wohlbefinden zu sorgen und materielle Sicherheit zu gewährleisten. Sie soll Autonomie und Partizipation der älteren Menschen fördern und die Solidarität zwischen den Generationen stärken. Ein im Sommer von der Regierung verabschiedeter Bericht legte Leitlinien als Grundlage für eine solche Alterspolitik vor. Der Bundesrat betonte aber, es handle sich nicht um einen Aktionsplan, sondern um eine Strategie. Diese beschränke sich nicht auf den Kompetenzbereich des Bundes; Kantone, Gemeinden und weitere Partner müssten ebenfalls eingebunden werden.

Bericht über die Leitlinien der Alterspolitik