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Die meisten Vorstösse befassten sich in der einen oder anderen Form mit dem in den letzten Jahren stark thematisierten Problem der Jugendgewalt. Diese Frage nahm dementsprechend bereits in der allgemeinen Debatte einen breiten Raum ein. Dabei kam klar zum Ausdruck, dass die Eindämmung der Jugendgewalt eine Querschnittsaufgabe aller Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) und Bereiche (Elternhaus, Schule, Ausländerintegration) ist, dass es einerseits darum geht, auch repressive Massnahmen ins Auge zu fassen, dass aber andererseits auf dem Gebiet der Prävention noch zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen nach dem Motto „fordern und fördern“, welches schon die Ausgestaltung des neuen Ausländergesetzes geprägt hatte. Je nach politischer Ausrichtung der Parteien wurde eher der eine oder der andere Aspekt in den Mittelpunkt gerückt.

Jugendgewalt

Die Gewalt gegen Asylsuchende hat in den letzten vier Jahren massiv zugenommen. Von 1989 bis 1991 registrierte die Bundesanwaltschaft über 200 fremdenfeindliche oder vermutlich xenophob motivierte Gewalttaten, 90 allein 1991. Dabei handelte es sich in erster Linie um Übergriffe auf Asylunterkünfte (fast die Hälfte der Fälle). Die meisten von ihnen blieben unaufgeklärt. Aber auch dort, wo es zu keiner direkten Gewaltanwendung kommt, fühlen sich die Asylsuchenden und ihre Betreuer in zunehmendem Mass verängstigt und bedroht.

Gewalt gegen Asylsuchende