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Le rapport du Conseil fédéral sur l'engagement de la Confédération contre le travail des enfants est paru en janvier 2017. Épais d'une cinquantaine de pages, il dresse tout d'abord un état des lieux du travail des enfants dans le monde. S'ensuit un rappel des obligations juridiques internationales de la Suisse en matière de lutte contre le travail des enfants, puis de la mise en œuvre des engagements internationaux de la Confédération en la matière. Un chapitre est consacré aux dispositions sociales impliquant les entreprises publiques et privées ainsi que les marchés publics. Une conclusion souligne l'approche avant tout transnationale et multilatérale de la Confédération. En effet, la lutte contre le travail des enfants passe d'abord par une interdiction sur le sol suisse, qui figure dans la loi sur le travail (LTr), ainsi que par la participation de la Suisse à plusieurs programmes de développement, dont une collaboration avec l'Organisation internationale du travail (OIT).

engagement de la Confédération contre le travail des enfants

Im Januar lieferte die Schweiz einer UNO-Kommission einen Lage- und Fortschrittsbericht über die Gleichberechtigung der Frauen ab. Eine Delegation musste sich dabei einer Fülle zum Teil sehr kritischer Fragen von Experten stellen. Viele betrafen die Beschäftigung, namentlich die im Vergleich mit anderen Ländern unterproportionale Vertretung der Frauen in höheren Funktionen sowie die noch vielfach ungleiche Entlöhnung. Angesprochen wurde auch die Problematik der Gewalt gegen Frauen, namentlich in der Ehe. Die Experten wollten aber auch wissen, warum die öffentlichen Institutionen für die Frauen im Vergleich zu anderen Amtsstellen unterfinanziert seien, weshalb die Schweiz kein Quotensystem kenne und was konkret unternommen werde, um die noch immer vorhandenen Stereotypen abzubauen.

UNO-Kommission kritischer Fragen

Die 1989 von der UNO verabschiedete Kinderrechtskonvention, welcher die Schweiz 1997 als letzter europäischer Staat beigetreten ist, verpflichtet die Regierungen, dem UNO-Kinderrechtsausschuss alle fünf Jahre einen offiziellen Bericht zur Umsetzung des Abkommens einzureichen. Im Vorfeld dieser Überprüfung präsentierten rund 50 NGOs einen „Schattenbericht“, in dem sie zwar attestierten, den Kindern gehe es in der Schweiz, gemessen am internationalen Standard gut, in dem sie aber auch auf Mängel in der Anwendung der Konvention hinwiesen (fehlendes Verbot der Körperstrafe, Wildwuchs der Zuständigkeiten, föderale Ungleichheiten, mangelnde Integration und Unterstützung von ausländischen Kindern und minderjährigen Asylsuchenden). Der Kinderrechtsausschuss, der von beiden Berichten Kenntnis nahm, forderte die Schweiz auf, ihre Vorbehalte gegenüber der Konvention zurückzuziehen.

Kinderrechtskonvention Vorbehalte