Im Dezember verabschiedete der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. Mit der Teilrevision werden zwei Kategorien von Kontingenten für Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen geschaffen: Ein Kontingent für Kurzaufenthalter und Aufenthalter für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige sowie ein Kontingent für Kurzaufenthalter und Aufenthalter aus EU-EFTA-Staaten, die in der Schweiz länger als 120 Tage eine grenzüberschreitende Dienstleistung erbringen.
Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit.- Schlagworte
- Datum
- 10. Dezember 2010
- Prozesstyp
- Positionspapier und Parolen
- Quellen
-
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- BBl, 2010, S. 4649 (Vernehmlassungsverfahren); Medienmitteilung des EJPD vom 10.12.10.
von Andrea Mosimann
Aktualisiert am 17.05.2017
Aktualisiert am 17.05.2017