National- und Ständerat stimmten im Berichtsjahr einer Vorlage zur Einführung biometrischer Ausländerausweise zu. Beide Kammern hiessen dabei den Entwurf des Bundesrates unverändert gut. Mit der Revision des Ausländergesetzes und des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich wird eine Verordnung der EU umgesetzt, welche die Schweiz aufgrund des Schengen-Abkommens übernehmen muss. Die Ausländerausweise enthalten künftig einen Datenchip mit einem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken. Die biometrischen Daten werden während fünf Jahren im zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) gespeichert. Im Dezember verabschiedete der Bundesrat auch die erforderlichen Anpassungen auf Verordnungsstufe.
Einführung biometrischer Ausländerausweise (BRG 09.085)- Schlagworte
- Datum
- 3. März 2010
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Geschäftsnr.
- 09.085
- Quellen
-
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- BBl, 2010, S. 51 ff., 4303 ff. und 4335 ff.; AB NR, 2010, S. 130 ff. und 1160; AB SR, 2010, S. 515 und 750; Medienmitteilungen des EJPD vom 17.12.10 (Verordnungsanpassungen).
von Andrea Mosimann
Aktualisiert am 23.11.2021
Aktualisiert am 23.11.2021