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Le gouvernement a publié un message demandant au parlement d’approuver la Convention du 13 décembre 2006 relative aux droits des personnes handicapées. Cette convention permettrait de lutter efficacement contre les discriminations et de garantir le respect des droits de l’homme des personnes handicapées. Selon le Conseil fédéral, cette convention jouerait un rôle directeur en fixant des lignes directrices pour les législateurs au niveau national.

Ratifikation des UNO-Übereinkommens für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

La révision de la loi sur la procréation assistée a avancé de quelques pas lors de l’année sous revue. Les amendements au projet ont été acceptés en juin par les participants à la consultation. Ainsi, le diagnostic préimplantatoire, interdit par la législation actuelle, serait permis à des conditions strictes. Un diagnostic préimplantatoire serait possible uniquement pour des couples encourant le risque de transmettre des maladies génétiques graves à leur enfant. De ce fait, il sera toujours interdit de dépister la trisomie 21. Egalement interdit, la possibilité de sélectionner un embryon qui pourrait donner des tissus ou cellules à un frère ou une sœur malade, un « bébé sauveur ». La première ébauche de la loi, qui prévoyait de développer trois embryons in vitro, a été modifiée permettant d’analyser huit embryons. Les parents avec un risque génétique seront ainsi à égalité avec les autres parents. Finalement, il sera possible de congeler les embryons afin de les implanter ultérieurement. Le projet sera transmis aux chambres en 2013. La discussion sur ce projet de loi s’est poursuivie en cours d’année suite à l’arrivée sur le marché d’un test qui permettrait de dépister la trisomie 21 grâce à une simple prise de sang. Les associations de défense des handicapés ont fait part de leur inquiétude concernant la possibilité d’une pression sociale croissante en faveur des avortements.

Diagnostic préimplantatoire (MCF 13.051)

Der bundesrätliche Vorschlag zur Ratifizierung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stiess in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Ablehnung. Sowohl die FDP, die SVP als auch der Arbeitgeberverband kritisierten das in der Konvention festgeschriebene Recht auf Arbeit, welches in der Schweizer Gesetzgebung generell nirgends verankert sei. Zudem befürchteten die Opponenten die Unmöglichkeit der Umsetzung gewisser Vorgaben der Konvention, wie etwa die Auflage einer Behindertenquote für Firmen oder die Eingliederung aller Kinder mit Behinderungen in die Regelschule.

UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das Parlament behandelte im Berichtsjahr eine Motion Kiener Nellen (sp, BE), welche die Einhaltung der Frist zur Anpassung von öffentlichen Bauten und Fahrzeugen an die Bedürfnisse von Behinderten forderte. Grund des Begehrens war das Vorhaben der Landesregierung, aus Spargründen die Anpassungsfrist um 15 Jahre zu verlängern. Nationalrätin Kiener Nellen kritisierte diesen Plan, da er die Eingliederungsbemühungen von behinderten Personen untergraben würde. Der Nationalrat folgte ihrer Argumentation knapp und nahm die Motion mit 97 zu 93 Stimmen an. Sämtliche Gegenstimmen stammten aus dem bürgerlichen Lager. Der Ständerat folgte dem Erstrat und stimmte der Motion ebenfalls zu.

Anpassung von öffentlichen Bauten und Fahrzeugen an die Bedürfnisse von Behinderten

Parkierungserleichterungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität forderte eine Motion der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, welche der Ständerat im Herbst behandelte. Im Rahmen des Vorstosses wurde eine Anpassung der Verkehrsregelverordnung gefordert, um gehbehinderten Verkehrsteilnehmern das Parken zu erleichtern. Der Bundesrat empfahl die Annahme des Begehrens. Der Ständerat nahm die Motion diskussionslos an. Die Vertreter des Nationalrats folgten diesem Votum im Dezember.

Parkierungserleichterungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Als Anfang des Jahres bekannt wurde, dass ein Behindertenbetreuer über Jahre in verschiedenen Heimen und in über 120 Fällen sexuellen Missbrauch begangen hatte, forderten verschiedene Behindertenverbände institutionelle Anpassungen wie beispielsweise ein nationales Register für Behindertenbetreuer, eine schwarze Liste für fehlbare Angestellte und einen besseren Austausch zwischen den Kantonen. Aufgrund der Missbrauchsfälle präsentierten zwölf grosse Behindertenverbände im Spätherbst eine Charta zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Behinderten.

nationales Register für Behindertenbetreuer

Eine im Herbst publizierte Studie zur Tauglichkeit von privatwirtschaftlichen und staatlichen Websites für die Bedürfnisse Gehör- und Sehbehinderter zeigte auf, dass der Bund insgesamt ausreichende Massnahmen in diesem Bereich getroffen hat. Hingegen schnitt der Internetauftritt des Bundesgerichts schlecht ab.

Tauglichkeit von privatwirtschaftlichen und staatlichen Websites

Im Juni veröffentlichte der Bundesrat seine Richtlinien betreffend der Beschäftigung und Eingliederung von behinderten Menschen in der Bundesverwaltung. Darin aufgelistet waren Zielvorgaben, um beim Bund den Anteil an Arbeitnehmern mit Behinderungen zu fördern.

Beschäftigung und Eingliederung von behinderten Menschen in der Bundesverwaltung

Eine Motion Rennwald (sp, JU), welche der Nationalrat 2009 angenommen hatte, stand in der Frühlingssession in der kleinen Kammer zur Debatte. Mit seinem Begehren forderte der Motionär vom Bundesrat finanzielle Unterstützung für Hilfshunde, welche motorisch Behinderten zur Seite stehen. Er begründete sein Anliegen mit dem Umstand, dass bisher ausschliesslich Hunde für Blinde und Sehbehinderte durch den Bund als Hilfsmittel anerkannt und damit finanziell unterstützt wurden. Die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit empfahl die Motion mit der Begründung zur Ablehnung, dass dieser Missstand seit der Einreichung der Motion durch die Änderung der betreffenden Verordnung behoben worden sei. Der Rat folgte dieser Erklärung und lehnte das Begehren ab.

Hilfshunde für motorisch Behinderte (Mo. 09.3380)

Im Dezember eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren für einen Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Mit dem völkerrechtlichen Vertrag werden bereits bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert. Er zielt darauf ab, Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu bekämpfen und ihre selbständige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Der Nationalrat stimmte in der Herbstsession einer Verlängerung der Übergangsfrist zur Finanzierung von Institutionen für Behinderte zu. Ausgehend von einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI) hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine entsprechende Änderung des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes beantragt. Mit der revidierten Bestimmung sollten Institutionen für Behinderte, die vom Bund noch vor Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs Bauvorhaben zugesichert erhalten hatten, ihre Schlussabrechnung bis spätestens Ende 2012 – statt wie ursprünglich vorgesehen bis Ende 2010 – abliefern können. Es ging um schätzungsweise 12 Institutionen und einen Betrag von rund 23 Mio Fr. Der Ständerat trat in der Wintersession nicht auf das Geschäft ein. Seine vorberatende Kommission hatte für Nichteintreten plädiert, weil gemäss dem damaligen Wissensstand nur zwei der betroffenen Institutionen die Ende 2010 ablaufende Frist nicht einhalten konnten.

Finanzierung von Institutionen für Behinderte Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich

Fünf Jahre nach Inkraftsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes zogen das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe und der Gleichstellungsrat Egalité Handicap im Berichtsjahr Bilanz bezüglich der Umsetzung des Erlasses. Sie waren sich einig, dass bei der Gleichstellung von behinderten Menschen noch viel getan werden müsse und sie nicht nur Sache von Gesetzen und Regeln, sondern auch des Willens der einzelnen Entscheidungsträger sei. Laut einem veröffentlichten Bericht fehlt es daran besonders auf dem Arbeitsmarkt. Die Fachstellen forderten daher ein Benachteiligungsverbot für öffentliche und private Arbeitsverhältnisse. Bundesrat Burkhalter nahm das Ansinnen zur Kenntnis, sprach sich aber gegen ein zu harsches Vorgehen aus. Er zieht es vor, das Bewusstsein der Arbeitgeber zu schärfen.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und die betroffenen Verbände der Sinnesbehinderten unterzeichneten 2007 eine Vereinbarung über die Massnahmen zur kurz- und mittelfristigen Umsetzung der vom neuen Radio- und Fernsehgesetz vorgesehenen Ziele für behindertengerechtes Fernsehen. Bis 2011 wird ein Drittel des redaktionellen Programms mit Untertiteln ausgestrahlt sowie mindestens eine Informationssendung pro Tag in Gebärdensprache angeboten. Für Sehbehinderte sollen mindestens zwei Filme pro Monat mit Audio Description gesendet werden; bei Audio Description beschreibt eine Stimme das Geschehen auf dem Bildschirm.

SRG und Behindertenverbände schliessen eine Vereinbarung für behindertengerechtes Fernsehen ab

In einem mit seiner Zustimmung überwiesenen Postulat Suter (fdp, BE) wurde der Bundesrat eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche bundesrechtlichen und ausgewählten kantonalen Bestimmungen die Integration, Chancengleichheit und Selbstbestimmung behinderter Personen fördern oder erleichtern und welche sie erschweren. In ihrer Stellungnahme erklärte die Regierung, für 2009 sei ein Bericht über die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgesehen. Ebenfalls auf offene Ohren stiess ein Postulat Bruderer (sp, AG) (Po. 07.3514), das den Bundesrat einlud, in einem Bericht die Handlungsfelder aufzuzeigen, in welchen die Voraussetzungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen verbessert werden können. Auch hier verwies der Bundesrat auf den erwähnten Bericht.

Zwei Postulate über die Integration von Behinderten

Im Berichtsjahr veröffentlichte die Stiftung „Zugang für alle“ die Ergebnisse einer Untersuchung zur Zugänglichkeit von Internetseiten der öffentlichen Hand für Behinderte. Obwohl die Behörden seit Januar 2004 gesetzlich verpflichtet sind, einen barrierefreien Internetzugang zu gewährleisten, erwiesen sich gemäss der Studie die meisten Internetangebote von Kantonen, Gemeinden sowie bundesnaher Betriebe für Menschen mit Behinderung als ungeeignet. Am besten wurde das Angebot der zentralen Bundesverwaltung bewertet, gute Resultate erreichten auch die Kantone Bern, Genf, Glarus, Uri und Waadt.

Studie über die Zugänglichkeit von Internetseiten für Behinderte

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Bruderer (sp, AG) den Bundesrat beauftragen, ein Qualitätslabel zu schaffen, welches von behindertenfreundlichen Betrieben erworben werden kann. Dieses Label soll belegen, dass der damit ausgezeichnete Betrieb vorbildliche Leistungen in der Einstellung behinderter Menschen erbringt, über behindertengerechte Arbeitsplätze verfügt oder sich in anderer Form überdurchschnittlich für die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung einsetzt. Der Bundesrat verwies auf Anstrengungen im Rahmen der 4. und 5. IV-Revision sowie in der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) und lehnte es deshalb ab, selber ein Label für Betriebe mit behindertenspezifischem Engagement zu schaffen; seiner Ansicht nach soll das eine Angelegenheit der Privatwirtschaft bleiben. Die Befürworter der Motion erinnerten daran, dass bei den IV-Revisionen der letzten Jahre die Verpflichtung der Arbeitgeber stets nur in der Kann-Form erwähnt wurde und konkret nichts geschehen sei. Gegen den Willen des Bundesrates, der höchstens ein nicht verbindliches Postulat entgegenzunehmen bereit war, überwies der Nationalrat die Motion mit 89 zu 72 Stimmen. Im Ständerat konnte sich der Bundesrat dann aber durchsetzen: Die Motion wurde mit 22 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Motion fordert Label für Betriebe mit behindertenspezifischem Engagement (04.3349)

Der Ständerat überwies ein Postulat Ory (sp, NE), das vom Bundesrat finanzielle Anreize verlangt, damit Unternehmen, insbesondere KMU, behinderte Personen weiterbeschäftigen.

behinderte Personen weiterbeschäftigen

An ihrer Jahreskonferenz verabschiedete die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren eine Erklärung, die in der Behindertenpolitik vergleichbare Standards zwischen den Kantonen anstrebt. Anfang 2006 tritt die interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen, der bisher 17 Kantone beigetreten sind, in Kraft. Sie regelt die Zusammenarbeit der Kantone im Bereich der gut 1400 Heime und Behinderteninstitutionen in der Schweiz.

vergleichbare Standards zwischen den Kantonen

Im Herbst präsentierte der Bundesrat seine Botschaft betreffend die Ausführungsgesetzgebung zu der vom Volk im Vorjahr gutgeheissenen neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Das Paket ist als „Mantelerlass“ konzipiert, der als Ganzes dem fakultativen Referendum untersteht und beinhaltet auch das totalrevidierte Gesetz zur Eingliederung von invaliden Personen. Die vorgeschlagenen Neuerungen wurden bereits anlässlich der Entscheide über die NFA intensiv diskutiert. In der zu Jahresbeginn durchgeführten Vernehmlassung hatte die Linke erneut verlangt, dass der Bund den Kantonen das Minimalniveau der in der Sozialpolitik zu erbringenden Leistungen (v.a. bei den Eingliederungsmassnahmen für Invalide) detailliert vorschreibt.

Ausführungsgesetzgebung NFA

Die meisten Behindertenverbände machten vor der Volksabstimmung gegen die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) mobil, die ihrer Ansicht nach zu einem massiven Sozialabbau führen würde. Gemäss NFA werden Bau und Betrieb von Wohnheimen und Werkstätten für erwachsene Behinderte, die Sonderschulung der behinderten Kinder und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr sowie die Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals für Behinderte vollumfänglich kantonalisiert. Insgesamt werden im Sozialbereich mit der NFA gegen 2 Mia Fr. vom Bund auf die Kantone umgelagert. Die Verbände äusserten die Befürchtung, dass die Belange der Behinderten kantonalen Sparübungen zum Opfer fallen könnten. Daran werde auch das in Vorbereitung begriffene eidgenössische Rahmengesetz „über die Institutionen zur sozialen Eingliederung von invaliden Personen“ nur wenig ändern.

Ausführungsgesetzgebung NFA

Der Nationalrat nahm ein Postulat Bruderer (sp, AG) an, welches das Ratsbüro beauftragt, das Parlamentsgebäude so umzurüsten, dass Menschen mit Behinderung - so weit möglich ohne Hilfe - auf die Tribünen gelangen und der Ratsdebatte folgen können.

Parlamentsgebäude

Auf den 1. Januar trat das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft. Das neue Gesetz bringt für die Behinderten in der Schweiz unter anderem einen erleichterten Zugang zum öffentlichen Verkehr und zu öffentlichen Bauten. Den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen tragen ferner verschiedene Gesetzesrevisionen (Fernmeldewesen, Bundesstatistik, Berufsbildung, Strassenverkehrsrecht) Rechnung, die ebenfalls auf diesen Zeitpunkt rechtskräftig wurden. Beim Bund entstand zudem ein Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

In der Volksabstimmung vom 18. Mai blieb die Initiative chancenlos. Sie wurde von über 62% der Stimmenden und in 23 Kantonen abgelehnt. Am schlechtesten schnitt sie in Appenzell Innerrhoden ab (79,9% Nein), nur wenig besser in Ausserrhoden (75,2%). Weitere sieben Stände (LU, NW, OW, TG, SG, SZ, ZG) meldeten Nein-Mehrheiten von über 70%. Knapp abgelehnt wurde die Initiative in den Kantonen Freiburg (54,0% Nein), Neuenburg (55,2), Waadt (56,2), Wallis (57,2) und Basel-Stadt (57,8). Von den drei Kantonen, welche die Behinderteninitiative guthiessen, tat dies Genf mit 59,0% Ja am deutlichsten. Etwas schwächer fiel die Zustimmung im Jura (54,9) und im Tessin (54,0) aus. Die Vox-Analyse der Abstimmung zeigte, dass vor allem die politischen Merkmale für das Abstimmungsverhalten ausschlaggebend waren. Während eine grosse Mehrheit der SP-Anhängerschaft der Initiative zustimmte (70%), lehnten sie 86% der SVP-Sympathisanten ab. Klar wurde die Initiative auch von den Anhängerschaften der CVP und der FDP mit 74 resp. 77% verworfen.


Abstimmung vom 18. Mai 2003

Beteiligung: 49,7%
Ja: 870 249 (37,7%) / 3 Stände
Nein: 1 439 893 (62,3%) / 17 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: SP, GP, CSP, PdA, JFDP; SGB, Travail.Suisse
– Nein: FDP (2*), CVP (4*), SVP (1*), LP (1*), SD, EDU, FP; economiesuisse, SGV, ZSA
– Stimmenthaltung:Lega
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ (BRG 00.094)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

In der Abstimmungskampagne betonten die Befürworter, ihr Anliegen – freier Zugang zu allen Gesellschaftsbereichen – sei eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Es würden keine überrissenen Forderungen gestellt, sondern nur der Grundsatz verankert, dass für die Probleme der Behinderten verhältnismässige Lösungen zu finden seien. Eine bessere Einbindung der Behinderten wäre auch ein Beitrag zur Entlastung der defizitären IV. Mit starker Unterstützung der Wirtschaftsverbände konterten die Gegner, die Initiative sei eben gerade nicht verhältnismässig. Das Fehlen von Übergangsfristen (im BehiG 20 Jahre für Bauten und Anlagen, 10 Jahre für Dienstleistungen im Kommunikationsbereich) werde innerhalb weniger Jahre zu einem Kostenschub von rund 4 Mia Fr. allein im öffentlichen Verkehr führen. Das generelle Klagerecht der Behinderten (im BehiG sehr eng definiert) werde eine Prozesslawine mit ungewissem Ausgang auslösen.

Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ (BRG 00.094)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen