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Mit zwei Motionen forderte Nationalrat Joder (svp, BE) Erleichterungen für Hörbehinderte. Einerseits sollten bauliche und technische Massnahmen ergriffen werden, welchen es hörbehinderten Personen erlauben, das Parlamentsgebäude zu nutzen. Joder dachte in diesem Zusammenhang in erster Linie an induktive Hör- und Übertragungsanlagen. Andererseits sollten im Zug des neuen Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen die Sendeunternehmen verpflichtet werden, zwischen 18 und 24 Uhr sämtliche Fernsehsendungen mit Untertiteln auszustrahlen. Der Bundesrat verwies auf bereits unternommene Anstrengungen, versprach aber, wenn möglich noch Verbesserungen vorzunehmen. Auf seinen Antrag wurden die Motionen in Postulatsform verabschiedet.

Hörbehinderte

Diese Ausdehnung stiess im Plenum des Nationalrates auf Widerstand. Loepfe (AI) im Namen der CVP sowie Föhn (SZ) für die SVP verlangten Rückweisung an die Kommission, da die finanziellen Auswirkungen, die personalrechtlichen Konsequenzen und die Kompetenzfragen zwischen Bund und Kantonen noch nicht genügend geklärt seien. Der Antrag wurde mit 83 zu 77 Stimmen knapp abgelehnt, nachdem Bundesrätin Metzler erklärt hatte, es wäre politisch nicht klug, die Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu bringen. In der Detailberatung krebste die bürgerliche Nationalratsmehrheit im Bereich der öffentlichen Bauten und der Mietshäuser wieder weitgehend auf die Linie von Bundesrat und Ständerat zurück (Verpflichtung der behindertengerechten Ausgestaltung von Altbauten nur bei umfassenden Sanierungsarbeiten), ebenso bei den Behindertenrechten am Arbeitsplatz. Gegen die Unterstellung der privaten Arbeitsverhältnisse unter das Gesetz wehrten sich insbesondere mit Erfolg die beiden Freisinnigen Heberlein (ZH) und Triponez (BE) mit dem Argument, eine Regulierung würde tendenziell zu einer Ausgrenzung der Behinderten aus dem Arbeitsprozess führen. Die Kommission unterlag auch mit ihrem Antrag, im Bereich der Dienstleistungen den Behinderten ein Klagerecht auf Beseitigung oder Unterlassung von Diskriminierungen einzuräumen; das Plenum blieb bei einer blossen Entschädigung von maximal 5000 Fr. Einzig im Bereich der Aus- und Weiterbildung war der Nationalrat zu gewissen Konzessionen bereit. Behinderte Kinder und Jugendliche sollen von den Kantonen bei der Integration in die Regelschule gefördert werden, behinderte Menschen generell ein Recht auf eine ihren Möglichkeiten angemessene Ausbildungsdauer und auf entsprechende Prüfungen haben sowie spezifische Hilfsmittel verwenden dürfen. Gegen einen Minderheitsantrag aus den Reihen der SVP, der die Unterstützung von Widrig (cvp, SG) und Triponez (fdp, BE) fand, stimmte der Nationalrat der Schaffung eines Gleichstellungsbüros zu.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Ohne grosse Diskussionen übernahm der Ständerat in der ersten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens jene Beschlüsse des Nationalrates, die keine oder kaum Auswirkungen auf die Wirtschaft haben (Förderung der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen, Gleichstellungsbüro), verwässerte die Vorlage aber erneut in der für die Behinderten zentralen Frage des Zugangs zu Bauten und Anlagen, die der Öffentlichkeit dienen; Behinderte sollten nur während des Baubewilligungsverfahrens gegen einen nicht behindertengerechten Aus- oder Umbau klagen können. Ein Beschwerderecht wollte der Ständerat nur Behindertenorganisationen zugestehen, die seit mindestens zehn Jahren schweizweit aktiv sind; dem Nationalrat hätten hier zwei Jahre gereicht. Nichts wissen wollte er von einer Anpassung der Ausbildungsdauer an die Bedürfnisse behinderter Menschen sowie von der Kompetenzerteilung an den Bundesrat, Pilotprojekte zur Eingliederung Behinderter ins Erwerbsleben zu finanzieren. Gegen Anträge aus dem rechtsbürgerlichen Lager hielt der Nationalrat jedoch an seinen ersten Beschlüssen fest. Nach kleineren Rückzugsgeplänkeln, welche die Einberufung der Einigungskonferenz nötig machten, gab der Ständerat nach, so dass die Vorlage noch vor Jahresende definitiv verabschiedet werden konnte. In den Schlussabstimmungen passierte sie im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit 175 zu 1 Stimmen.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Weil ihnen das im Sinn eines indirekten Gegenvorschlags im Vorjahr verabschiedete Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen (BehiG) ungenügend erschien, beschlossen die Behindertenorganisationen, zwar nicht das Referendum zu ergreifen, um den Kampf nicht an zwei Fronten führen zu müssen, ihre Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ aber aufrecht zu erhalten. Die Initiative verlangte eine Gewährleistung des Zugangs zu Bauten und Anlagen sowie die Inanspruchnahme von Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Bundesrat und Parlament hatten die Initiative mit dem Argument der nicht abschätzbaren Kosten abgelehnt, die Stossrichtung des Begehrens im BehiG zwar berücksichtigt, aber doch deutlich abgeschwächt.

Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ (BRG 00.094)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments erachteten das BehiG als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“, die 1999 mit über 120 000 Unterschriften eingereicht worden war. Wegen der zwar nicht abschätzbaren, aber als zu hoch eingestuften Kosten, die sich aus der behindertengerechten Ausgestaltung aller für die Öffentlichkeit bestimmter Bauten und Anlagen ergeben würden, empfahl der Ständerat mit 36 zu 4 Stimmen die Initiative zur Ablehnung. Auch der Bündner SVP-Vertreter Brändli, Präsident der an der Lancierung der Initiative beteiligten „Pro Infirmis“ sprach sich, schon nur aus rechtlichen Überlegungen, wie er betonte, für den indirekten Gegenvorschlag und gegen die Initiative aus. Mit den gleichen Argumenten wurde die Initiative auch vom Nationalrat abgelehnt, allerdings nur relativ knapp mit 82 zu 75 Stimmen bei sieben Enthaltungen. Ziemlich überraschend hatte die vorberatende Kommission Zustimmung zur Initiative beantragt. Die Gegner rekrutierten sich aus der SVP, einer Mehrheit der FDP und Teilen der CVP.

Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ (BRG 00.094)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Anders als der Ständerat im Vorjahr, der beim Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen (BehiG) in den grossen Linien dem Entwurf des Bundesrates gefolgt war, nahm die vorberatende Kommission des Nationalrates mit grosser Mehrheit eine deutliche Anreicherung der Vorlage vor. Unter Wahrung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Tragbarkeit und der Verhältnismässigkeit orientierte sie sich dabei im wesentlichen am Gleichstellungsgesetz für Frau und Mann mit einklagbaren Rechten für Einzelpersonen und Organisationen. Öffentlich zugängliche Altbauten sowie private Neubauten mit mehr als sechs Wohneinheiten (anstatt acht gemäss Bundesrat und Ständerat) sollten zwingend behindertengerecht ausgestaltet werden. Die wesentlichste Ausdehnung fand im Bereich der Arbeit statt. Der Geltungsbereich wurde auf alle Arbeitsverhältnisse nach Obligationenrecht und öffentlichem Recht erweitert. Die Kantone wurden verpflichtet, die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule zu fördern. Nach dem Muster des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann wurde die Schaffung eines Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beschlossen, das über die Grundlagen des Gesetzes informieren, Kampagnen durchführen und die Tätigkeiten öffentlicher und privater Einrichtungen auf diesem Gebiet koordinieren soll.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Die Initianten zeigten sich nach den parlamentarischen Beratungen vom Gesetz enttäuscht. Ihrer Ansicht nach zeigte gerade die Verwässerung der Vorlage, dass das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung durch ein eigentliches Gleichstellungsgebot ergänzt werden müsse, da das Gesetz für die zentralen Bereiche der beruflichen Tätigkeit, der Ausbildung, der Kultur und des Sports keine konkreten Schritte vorsieht. Um nicht den Kampf an zwei Fronten führen zu müssen, beschlossen sie, ihre Initiative aufrecht zu erhalten, auf ein Referendum gegen das Gesetz aber zu verzichten.

Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ (BRG 00.094)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

In der Herbstsession behandelte der Ständerat das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen (Behindertengesetz, BehiG). Es herrschte Einigkeit darüber, dass die Situation der körperlich, geistig und psychisch behinderten Menschen verbessert werden muss. In der Detailberatung folgte die kleine Kammer im wesentlichen dem Vorschlag des Bundesrates. In einzelnen Punkten kam sie jedoch den Vorschlägen der Dachorganisation der privaten Invalidenhilfe (DOK) entgegen. So soll das Beschwerderecht nicht nur gesamtschweizerischen, sondern auch Behindertenorganisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung zugestanden werden. Nicht durchsetzen – und zwar mit 32 resp. 31 zu 6 Stimmen – konnten sich Anträge der beiden SP-Abgeordneten Studer (NE) und Brunner (GE), den Geltungsbereich des Gesetzes auf das Erwerbsleben und die Ausbildung auszudehnen, wie dies auch die DOK in der Vernehmlassung gefordert hatte. Abgelehnt wurde auch der Antrag der Kommission, die Beschränkung der Entschädigung bei Diskriminierung (maximal 5000 Fr. nach bundesrätlichem Vorschlag) zu streichen und diese Frage den Richtern zu überlassen. Mit Unterstützung von Bundesrätin Metzler machte Merz (fdp, AR) demgegenüber geltend, diese Aufhebung wecke die Ängste des Gewerbes und wäre nicht konsensfähig. Das Gesetz, das einstimmig verabschiedet wurde, wird als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ zur Abstimmung kommen, sofern diese nicht zurückgezogen wird. Ebenfalls einstimmig gutgeheissen wurde eine Anschubhilfe von 300 Mio Fr. für behindertengerechte Massnahmen im öffentlichen Verkehr sowie die dafür notwendige Überwindung der Ausgabenbremse.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Der Nationalrat überwies ein Postulat Widmer (sp, LU), welches den Bundesrat ersucht zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Zusammenarbeit zwischen der IV und den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen bei der Eingliederung der Behinderten in den Arbeitsprozess verbessert werden kann.

Eingliederung der Behinderten

Im Dezember verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zum Gesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen. Es trägt den in der Vernehmlassung ausgedrückten Bedenken insofern Rechnung, als die Invaliden ein Beschwerde- und Klagerecht erhalten. Die Behindertenverbände reagierten verhalten auf die bundesrätlichen Vorschläge. Das Gesetz gehe zwar in die richtige Richtung, aber es genüge noch nicht. Insbesondere die Bereiche Arbeit (lediglich Förderung der Anstellung von Behinderten in der Bundesverwaltung) und Schule (nur Aufforderung an die Kantone, behinderten Kindern und Jugendlichen eine den Bedürfnissen angepasste Grundschulung zu gewährleisten) seien praktisch ganz ausgeklammert geblieben. Als besonders störend empfanden die Behinderten, dass das Gesetz für die Anpassungen in den öffentlichen Bauten und im öffentlichen Verkehr eine Übergangsfrist von 20 Jahren vorsieht, und dass der Abbau von Hürden nur zwingend vorgeschrieben wird, wenn der wirtschaftliche Aufwand vertretbar ist. Wegen dieser Mängel wollen die Verbände an ihrer Initiative festhalten.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Der Bundesrat beschloss, der Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ sowie zwei parlamentarischen Vorstössen einen indirekten Gegenvorschlag entgegen zu stellen. Das neue Behindertengesetz, das Mitte Jahr in die Vernehmlassung ging, konkretisiert die von der revidierten Verfassung geforderte Beseitigung der Benachteiligungen im öffentlichen Leben. Da der einklagbare subjektive Anspruch auf Zugang zu den Rechten in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Bauten, Fernsehen, Telefondienstleistungen, Bildung und Arbeit in einer ersten Konsultation von der Wirtschaft und den bürgerlichen Parteien wegen der unklaren Folgekosten abgelehnt worden war, stellte der Bundesrat je eine Variante mit und ohne diesen Rechtsanspruch zur Diskussion. Die Schaffung eines Gesetzes zur Gleichstellung von behinderten mit nicht behinderten Menschen wurde auf breiter Ebene begrüsst. Die SP und die Behindertenverbände erachteten allerdings die vorgeschlagenen Massnahmen als zu wenig weit gehend, da insbesondere die Bereiche Schule und Arbeit zu wenig konkret formuliert seien. Die bürgerlichen Parteien wiesen erneut auf finanziell unklaren Folgen für allfällige Um- oder Neubauten hin.

Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ (BRG 00.094)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Die 15 wichtigsten Organisationen der privaten Behindertenhilfe, zusammengeschlossen in der Dachorganisatoren-Konferenz DOK, legten Anfangs September einen eigenen Gesetzesentwurf zur Gleichstellung der Invaliden vor. Ständerat Brändli (svp, GR) erklärte als Präsident der Pro Infirmis Schweiz, der Gesetzesentwurf des Bundesrates werde dem umfassenden Anspruch auf Gleichstellung in allen Lebensbereichen nicht gerecht. So seien die Bestimmungen, die den Zugang zu öffentlichen Gebäuden regelten, zum Teil weniger verbindlich gefasst als in kantonalen Baugesetzen. Auch seien keine Anreize und Lenkungsabgaben für die Eingliederung der Behinderten in die Privatwirtschaft vorgesehen. Die DOK verlangte, dass innert zehn Jahren alle von der Allgemeinheit genutzten Bauten und Anlagen, wie Verwaltungsgebäude, Spitäler, Kirchen, Kinos oder Restaurants, behindertengerecht ausgestattet und somit für alle zugänglich sind. Die DOK beharrte auf dem Prinzip eines subjektiven Rechtsanspruchs. Sie forderte zudem ein Verbandsbeschwerderecht und einen eidgenössischen Beauftragten für die Behindertengleichstellung.

Alternativer Gesetzesentwurf der Verbände (2000)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Der Ständerat lehnte eine 1996 vom Nationalrat genehmigte parlamentarische Initiative Suter (fdp, BE) ab, die den entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung (Art. 8 Abs.2) griffiger formulieren und insbesondere einen direkt einklagbaren Anspruch einführen wollte. Hingegen überwies er eine Motion Gross (sp, TG), die den Bundesrat auffordert, den Verfassungsartikel zügig in einem Gesetz umzusetzen.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Im Vorjahr hatte der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates, der Überweisung in Postulatsform beantragt hatte, eine Motion seiner SGK zur Erstellung einer Behindertenstatistik sowie eine Motion Borel (sp, NE) für einen erleichterten Zugang von Behinderten zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge angenommen. Der Ständerat folgte dem Bundesrat und nahm die beiden Vorstösse nur als Postulate an.

Behindertenstatistik Wohneigentumsförderung

Der Bundesrat war bereit, eine Motion Gross (sp, TG) entgegen zu nehmen, welche ihn beauftragt, dem Parlament ein Bundesgesetz über die Gleichstellung der Behinderten vorzulegen, das Art. 8 Abs. 4 der neuen Bundesverfassung konkretisiert.

Bundesgesetz über die Gleichstellung der Behinderten

Mitte Juni wurde die Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ mit 120 455 gültigen Unterschriften eingereicht. Zusätzlich zum neuen Verfassungsartikel, der Körper-, Geistig- und Psychisch-Behinderte erstmals erwähnt und vor Diskriminierung schützt, fordert das Begehren den freien Zugang zu allen Bauten, Anlagen und Dienstleistungen, die den Nichtbehinderten uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Mit ihrer Initiative wollen die Invaliden das Prinzip der „vollständigen Teilhabe“ verankern, zum Beispiel in den Bereichen Schule, Verkehr, Kommunikation und Arbeit.

Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ (BRG 00.094)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragte, nahm der Nationalrat eine Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) an, welche die Landesregierung beauftragt, durch die Bundesämter für Sozialversicherung und Statistik und in Koordination mit dem NFP 8 („Behinderte Menschen in der Schweiz“) den Aufbau einer schweizerischen Behindertenstatistik in die Wege zu leiten, welche die persönliche und finanzielle Situation der Invaliden in allen Sozialversicherungszweigen und in der Sozialfürsorge berücksichtigt.

Behindertenstatistik Wohneigentumsförderung

Gegen den Willen des Bundesrates wurde im Nationalrat eine Motion Borel (sp, NE) angenommen, die eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) in dem Sinn verlangt, dass Bezüger einer IV-Rente – gleich wie andere Versicherte – jenen Teil der BVG-Gelder, der nicht zur Deckung des Invaliditätsrisikos dient, zur Wohneigentumsförderung vorbeziehen können.

Wohneigentumsförderung für Invalide (Mo. 97.3068)
Dossier: Die EL-Reform (2016-2019) und die dazu führenden Vorstösse

Der Nationalrat überwies ein Postulat seiner SGK, das den Bundesrat auffordert, die gesetzgeberische Umsetzung von Anreizmodellen zur wirksamen beruflichen Eingliederung Behinderter in die Arbeitswelt im Rahmen der 4. IV-Revision vorrangig zu prüfen.

beruflichen Eingliederung Behinderter in die Arbeitswelt

Im Rahmen der Verfassungsrevision lehnte der Ständerat im Gleichstellungsartikel (Art. 8) mit 20 zu 11 Stimmen einen Antrag von Pro-Infirmis-Präsident Brändli (svp, GR) für einen neuen Abs. 4 ab, der den Gesetzgeber verpflichten wollte, für die Gleichstellung der Behinderten zu sorgen und Massnahmen zum Ausgleich oder zur Beseitigung bestehender Benachteiligungen vorzusehen. Mit gleichem Wortlaut wurde dieser Absatz im Nationalrat bereits von der Kommission vorgeschlagen und gegen einen rechtsbürgerlichen Streichungsantrag mit 97 zu 58 Stimmen auch angenommen. Die SP wollte dem noch hinzufügen, der Zugang zu Bauten und Anlagen oder die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sei soweit zumutbar zu gewährleisten, unterlag aber mit 78 zu 77 Stimmen ganz knapp. Angesichts der klaren Stellungnahme der grossen Kammer kam der Ständerat auf seinen Beschluss zurück und stimmte einem – allerdings abgeschwächten – Text zu. Danach ist der Gesetzgeber nur gehalten, Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vorzusehen. Die kleine Kammer befand, ihre Formulierung sei verhältnismässiger als jene des Nationalrates, da gar nicht definiert werden könne, was unter der Gleichstellung von Behinderten zu verstehen sei. Dieser Auffassung schloss sich auch eine Mehrheit des Nationalrates an, obgleich Pro Mente Sana-Präsident Gross (sp, TG) monierte, damit könnte der Eindruck entstehen, dass es sich bei den Behinderten um einen Gesetzgebungsauftrag minderer Qualität handle als etwa bei der Gleichstellung der Geschlechter. Mit 96 zu 68 Stimmen übernahm der Nationalrat die Version des Ständerates.

Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten in der Verfassungsrevision (BRG 96.091)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Gleichentags behandelte die grosse Kammer auch die Umsetzung einer 1996 angenommenen parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) zur Gleichstellung der Behinderten. Eine rechtsbürgerliche Kommissionsminderheit versuchte noch einmal vergeblich, das Gleichheitsgebot dahingehend abzuschwächen, dass nur von der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen gesprochen werden sollte bzw. das Gesetz nur im Rahmen der verfügbaren Mittel für die Gleichstellung zu sorgen hätte, unterlag aber mit 81 zu 64 resp. 83 zu 56 Stimmen. Andererseits scheiterte auch ein Antrag aus dem linken Lager, der den Passus, wonach der Gesetzgeber nur in Ergänzung zu privater Initiative und Verantwortung tätig wird, wieder streichen wollte. Am meisten entzündeten sich aber die Diskussionen am Antrag der Kommissionsmehrheit, entgegen den Beschlüssen bei der Verfassungsrevision noch einen dritten Satz in den vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikel aufzunehmen, wonach den Behinderten der Zugang zu Bauten und Anlagen oder die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, soweit zumutbar zu gewährleisten sei. Die FDP, unterstützt von Bundesrat Koller, beantragte hier Streichung, weil diese Forderung nur schwer einklagbar wäre und zu nicht abzuschätzenden finanziellen Folgen für Öffentlichkeit und Private führen würde. Koller verwies auch darauf, dass mit dieser Doppelspurigkeit des Vorgehens (laufende Verfassungsrevision und gleichzeitiger Antrag auf Abänderung der geltenden Verfassung) eine, wie er sagte, ”verfahrene Verfahrenssituation” entstehen würde. Mit 78 zu 66 Stimmen setzte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit dennoch durch. Die Gesamtvorlage wurde mit 82 zu 64 Stimmen angenommen. Dafür votierte das geschlossene rot-grüne Lager mit Unterstützung von einzelnen Abgeordneten aus der CVP und der FDP

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Da die Behinderten mit dem Resultat der Verfassungsrevision klar nicht zufrieden waren und die Zukunft der parlamentarische Initiative Suter (die ja noch vom Ständerat angenommen werden muss) zumindest ungewiss ist, lancierten deren Organisationen unter dem Präsidium von Nationalrat Suter (fdp, BE) Anfang August unter dem Titel ”Gleiche Rechte für Behinderte” eine entsprechende Volksinitiative. Diese verlangt eine Revision von Art. 4 der bisherigen Bundesverfassung gemäss dem ersten Beschluss des Nationalrates zur revidierten Verfassung (Diskriminierungsverbot für körperliche, geistige und psychische Behinderung sowie Gleichstellungsgebot), ergänzt mit den Bestimmungen aus der parlamentarische Initiative Suter betreffend den Zugang zu Bauten und Einrichtungen. Das Initiativkomitee, in dem Parlamentarier aus allen vier Bundesratsparteien Einsitz nahmen, begründete sein Vorgehen damit, dass nur durch Verfassung und Gesetz geschützte Rechte den Invaliden die Möglichkeit geben würden, diese notfalls vor Gericht einzuklagen.

Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ (BRG 00.094)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Der Vorschlag des Bundesrates zum Gleichstellungsartikel (Art. 8) sah vor, neben dem Grundsatz, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Abs. 1), eine Liste der verbotenen Diskriminierungen anzuführen (Abs. 2). So sollte niemand benachteiligt werden dürfen, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der Sprache, der sozialen Stellung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Im Ständerat, der die Vorlage als Erstrat behandelte, wollten mehrere Abgeordnete weitere Diskriminierungstatbestände explizit aufnehmen, so etwa Beerli (fdp, BE) den Begriff der Lebensform, um den alternativen Partnerschaften besser gerecht zu werden, Leumann (fdp, LU) das Kriterium des Alters, womit in erster Linie ein besonderer Schutz der Jugend anvisiert wurde, und Brändli (svp, GR) neben der körperlichen und geistigen auch die psychische Behinderung. In zwei Eventualabstimmungen wurden die Anträge Beerli und Brändli angenommen, jener von Leumann ganz knapp abgelehnt. Schliesslich setzte sich aber Spoerry (fdp, ZH) mit dem Argument durch, angesichts der Tatsache, dass wohl keine Aufzählung je abschliessend sein könne, sei es sinnvoller, die Liste gänzlich fallen zu lassen und in Abs. 2 nur zu sagen, dass niemand diskriminiert werden darf.

Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Vorstösse für eine geschlechtergerechte Sprache in der Politik und Verwaltung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Der Nationalrat hatte 1996 einstimmig einer parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) Folge gegeben, welche verlangte, dass im Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung (Art. 4) neben den Frauen auch die Behinderten in einem separaten Abschnitt explizit erwähnt werden. Im Berichtsjahr befasste sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK mit der konkreten Umsetzung des Anliegens. Eine Mehrheit der Kommission wollte dabei nur gerade den Grundsatz aufnehmen, nicht aber die Präzisierungen, die Suter vorschwebten (Gleichheit in Schule, Ausbildung und Beruf sowie im Bereich der öffentlichen Transporte, der Kommunikation und der öffentlichen und privaten Bauten). Eine Minderheit der Kommission wollte die Spezifizierungen zwar aufnehmen, sie aber mit dem Zusatz abschwächen, dass dies nur im Rahmen des Möglichen zu gelten habe. Mitte August demonstrierten rund 80 Behinderte vor dem Bundeshaus gegen diese Verwässerung ihres Anliegens. Die Kommission des Nationalrats zur Totalrevision der Bundesverfassung übernahm den Vorschlag der SGK. Sie schlug im Rahmen der Verfassungsnachführung eine neue Bestimmung vor (Art. 7.4), welche für die Gleichstellung der Behinderten ein spezielles Gesetz mit entsprechenden Massnahmen verlangt.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Ganz im Sinn der mit diesem Vorstoss angestrebten Ziele lancierten die Basler Organisationen der Behinderten-Selbsthilfe anfangs Januar in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land eine Volksinitiative. Sie verlangt die behinderten- und betagtengerechte Ausgestaltung der öffentlichen Verkehrsmittel. Dieser Initiative kommt gesamtschweizerische Bedeutung zu, denn ihre Umsetzung entspricht einem Grundsatz, über den im Behindertenwesen heutzutage weitgehend Konsens besteht, nämlich dem Normalisierungsprinzip, nach welchem wo möglich Infrastrukturen, Abläufe usw. so zu realisieren sind, dass sie sowohl für Menschen mit wie ohne Behinderung tauglich sind. Diese grundlegende Forderung der Behinderten-Organisationen umfasst nicht nur die öffentlichen Verkehrsmittel, sondern auch alle öffentlichen Gebäude und die Schulen.

Normalisierungsprinzip