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Das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) und das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) werden Anfang 2005 zusammengelegt. Der Bundesrat billigte Mitte Jahr entsprechende Pläne von EJPD-Vorsteher Blocher, der sich davon in erster Linie eine kohärentere Politik im Ausländerbereich und nur in zweiter Linie Einsparungen erhofft. Die Bundesratsparteien standen der Fusion zumindest wohlwollend gegenüber, doch stellte man sich auch die Frage, ob ein „Superamt“ mit über 1000 Mitarbeitenden noch effizient handeln könne. Neuer Leiter des Bundesamtes für Migration (BFM) wird der bisherige IMES-Chef Eduard Gnesa.

IMES BFF zusammengelegt Bundesamtes für Migration

Die Volksinitiative der SD für eine „Begrenzung der Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten“ („Wanderungsbilanzinitiative“) scheiterte bereits im Unterschriftenstadium. Sie hatte erreichen wollen, dass die Zahl der in einem Jahr aus einem Nicht-EU-Land einwandernden Personen nicht höher sein darf als die Zahl der im Vorjahr definitiv ausgereisten.

Initiative „Begrenzung der Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten“

Im Januar des Berichtsjahres erteilte der neue Vorsteher des EJPD, Bundesrat Blocher, den Auftrag, den Ist-Zustand im Bereich der illegalen Migration zu erheben sowie erste Massnahmen vorzuschlagen. Der Bericht wurde vom IMES, dem BFF, dem Bundesamt für Polizei sowie dem Grenzwachtkorps erstellt und Ende Juni publiziert. Ausgehend von der Schätzung, dass zwischen 30 000 und 50 000 Illegale in der Schweiz leben, wurden vier Bereiche als besonders problematisch erachtet, nämlich Kriminalität, Schwarzarbeit, Asylbereich sowie Vollzug im Inland und bei der internationalen Zusammenarbeit. Als Massnahmen wurden verstärkte Personenkontrollen an den Grenzen vorgeschlagen, eine Vereinheitlichung der kantonalen Praxis beim Vollzug des Asyl- und des Ausländergesetzes, Programme zur Kriminalitäts- und Gewaltbekämpfung als Schwerpunkt der Integrationsförderung des Bundes, Aufnahme biometrischer Daten in Reisedokumente, Verbesserung der polizeilichen Kriminalstatistik, verstärkte Terrorbekämpfung durch präventive Kontrollen und Überwachung sowie Vollzug von Strafen im Herkunftsland.

illegalen Migration

In seiner Mai- und der Sommersession behandelte der Nationalrat als erster das neue Ausländergesetz (AuG), welches das aus dem Jahr 1931 stammende ANAG ersetzen soll. Es betrifft in erster Linie jene Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA stammen. Gemäss bundesrätlichem Vorschlag sollen sie für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nur noch zugelassen werden, wenn sie von der Wirtschaft dringend gebraucht werden und besonders qualifiziert sind (duales System). Für jene, welche die „Einstiegshürde“ überwunden haben, soll es im Gegenzug administrative Erleichterungen geben, so etwa beim Familiennachzug und beim Wechsel einer Arbeitsstelle. Die Verpflichtung zur Integration wird im Gesetz festgeschrieben. Strenger als bisher ahnden will das Gesetz Umgehungen und Missbräuche des Ausländerrechts etwa durch „Scheinehen“ oder kriminelle Aktivitäten.

In der Eintretensdebatte äusserten die Linke und die Rechtsbürgerlichen ihre allgemeine Unzufriedenheit mit dem neuen Gesetz, die in drei Anträgen auf Nichteintreten, drei Anträgen auf Rückweisung an den Bundesrat und zwei Anträgen auf Rückweisung an die Kommission zum Ausdruck kam. Die Linke verlangte eine neue Gesetzesvorlage mit gleichen Rechten für alle Ausländer. Für die Rechtsbürgerlichen war die Regelung des Familiennachzugs zu grosszügig und die Missbrauchsbekämpfung zu lasch angelegt. Da sich die CVP und die FDP einigermassen geschlossen hinter die Vorlage stellten, trat der Rat schliesslich mit 115 zu 51 Stimmen auf die Vorlage ein. Die Rückweisungsanträge wurden mit ähnlichem Stimmenmehr abgelehnt.

In der Detailberatung, für die rund 200 Minderheits- oder Einzelanträge vorlagen, verschärfte der Nationalrat das Gesetz, für das Bundesrat Blocher bereits im Vorfeld im Hinblick auf die Beratungen im Ständerat eine restriktivere Version ankündigt hatte, in verschiedenen Punkten. So sprach sich die grosse Kammer mit 92 zu 82 Stimmen für einen Artikel aus, der die Vorbereitungshaft, während der die Behörden über das weitere Vorgehen entscheiden, auf höchstens sechs statt drei Monate festsetzt. Des Weiteren nahm der Rat, wenn auch knapp, einen Antrag Müller (fdp, AG) an, der die Ausschaffungshaft nach Vorliegen eines vollstreckbaren Entscheides um 40 Tage verlängert.

Im Kapitel über die künftige Ausgestaltung der vorläufigen Aufnahme beschloss der Nationalrat, dem Antrag seiner Kommission zu folgen, die Beratung auszusetzen und die neuen Vorschläge des Bundesrates abzuwarten. Der Antrag der Linken, welche verlangte, dass vorläufig aufgenommene Personen nach vier Jahren Aufenthalt Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung haben, wurde abgelehnt. Hingegen wurde ganz knapp eine Sonderregelung für Sans-papiers beschlossen: Bewilligungsgesuche von Ausländern, die sich seit mehr als vier Jahren illegal in der Schweiz aufhalten, sollen vertieft geprüft werden. Dem dualen System stimmte der Rat mit 108 zu 65 Stimmen zu, erweiterte aber mit der Annahme des Antrags Bäumle (gp, ZH) den Kreis um jene Personen, die in der Schweiz ein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Ebenfalls angenommen wurde mit 79 zu 75 Stimmen ein Antrag Schibli (svp, ZH), der verlangte, dass dem Bedarf an unqualifizierten Arbeitskräften in der Landwirtschaft, im Tourismus und in der Baubranche Rechnung getragen wird. Der Antrag der SVP, für Branchen mit starken saisonalen Schwankungen wieder ein 6-monatiges Saisonnierstatut einzuführen, wurde dagegen mit 98 zu 60 Stimmen verworfen. Auf Antrag seiner Kommission beschloss der Nationalrat, dass die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an den Besuch eines Integrationskurses geknüpft werden kann, wobei die Integrationsprojekte gegen den Willen der SVP weiterhin durch den Bund finanziert werden.

Entgegen der Ratslinken, die diese Massnahme für fragwürdig hielt, nahm die grosse Kammer eine Bestimmung an, die von den Zivilstandsbehörden verlangt, keine Trauung vorzunehmen, wenn der Verdacht auf eine Scheinehe besteht. Solche Ehen sollen für ungültig erklärt werden. Überdies sollen an den Flughäfen schärfere Kontrollen durchgeführt werden. Fluggesellschaften, die Passagiere ohne Identitätspapiere transportieren, werden mit einer Busse von bis zu 5'000 Franken für jede beförderte Person bestraft. Auch Schlepper sollen härter angefasst werden. Auf Antrag der Mehrheit seiner Kommission und entgegen jenem von Bundesrat Christoph Blocher nahm der Nationalrat in die Vorlage auf, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche ihre Sorgfaltspflicht gegenüber ausländischen Mitarbeitenden mindestens zweimal verletzen, für ein bis fünf Jahre von der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können.

Nach 30-stündigen Beratungen passierte das Gesetz mit 64 zu 48 Stimmen bei 55 Enthaltungen. Einzig die CVP- und die EVP-EDU-Fraktion stellten sich geschlossen hinter die Vorlage. Die FDP manifestierte ihre Unzufriedenheit mit Enthaltung. Die SP stimmte mehrheitlich zu, vordergründig, um die Verhandlungen nicht zu blockieren, nach Ansicht von Beobachtern wohl eher, um nicht mit einer neuen Version des Gesetzes eine weitere Verschärfung zu riskieren. Die Grünen lehnten das Gesetz einstimmig ab, die SVP mit grosser Mehrheit.

Revision Ausländergesetz 2005

Auf den 1. Juni trat die zweite Stufe der Bilateralen I in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben Schweizer Bürger freien Zugang zum EU-Arbeitsmarkt und gilt in der Schweiz kein Inländervorrang mehr. Aufgrund der bisher mit dem Freizügigkeitsabkommen gemachten Erfahrungen wurde mit keinem Massenzulauf ausländischer Arbeitskräfte gerechnet.

kein Inländervorrang

Nach dem Ständerat 2003 genehmigte auch der Nationalrat diskussionslos den Beitritt der Schweiz zum Zentrum der internationalen Migrationspolitik (International Center for Migration Policy Development, ICMPD), an dessen Gründung 1993 die Schweiz massgeblich beteiligt gewesen war. Das Zentrum entwickelt und fördert mit Hilfe seiner asyl- und migrationsspezifischen Sachkenntnis Langzeitstrategien in Migrationsfragen und stellt dazu einen wirkungsvollen Konsultationsmechanismus bereit. Des Weiteren bietet das ICMPD den europäischen Regierungen und Organisationen Dienstleistungen in den Bereichen Asyl und Migration an und setzt sich für die Bekämpfung der irregulären Migration ein. Zudem befasst es sich im Rahmen seiner Arbeit für den so genannten Stabilitätspakt und die Budapester Gruppe speziell mit der Migrationsproblematik in Mittel- und Südosteuropa mit dem Ziel, diverse Staaten dieser Region bei der Integration in die europäischen Strukturen zu unterstützen und damit zur verbesserten Steuerung unkontrollierter Migrationsbewegungen beizutragen.

Zentrum der internationalen Migrationspolitik

Im Jahr 2004 ist die Zahl der dauerhaft in der Schweiz lebenden Ausländer (Asylsuchende, Kurzaufenthalter und internationale Funktionäre nicht mitgerechnet) nochmals um 1,6% auf total knapp 1,5 Millionen Personen angestiegen, was 20,2% der Gesamtbevölkerung entspricht (Vorjahr 20,1%). Rund 40% der Zunahme betrafen den Familiennachzug. Dieser Zuwachs ist zum grössten Teil auf eine Zuwanderung aus EU-Ländern zurückzuführen und eine Auswirkung der bilateralen Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU. Wahrend der Zuwachs bei den EU-Staatsangehörigen 2,4% betrug, belief er sich bei den anderen Nationalitäten lediglich auf 0,6%. Am stärksten zugenommen hat dabei erneut die Zahl der Deutschen und der Portugiesen; die Bevölkerungszahl von Staatsangehörigen aus Italien, Spanien, der Türkei und den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens war rückläufig, was dem Trend der letzten drei Jahre entspricht. Leicht zurück auf 36'957 (-0,3%) ging auch die Zahl der Einbürgerungen.

Zuwanderung aus EU-Ländern

Im Berichtsjahr wanderten erstmals seit 1990 wieder mehr Personen aus EU- und EFTA-Staaten als aus Drittländern in die Schweiz ein. Der Bestand der ausländischen Wohnbevölkerung stieg um 23'721 auf 1'471'033 Mio Personen, resp. auf 20,1% der gesamten Einwohnerzahl (2002: 19,9%), Asylsuchende, Kurzaufenthalter und internationale Funktionäre nicht mitgezählt. Fast ein Viertel der ansässigen Ausländerinnen und Ausländer wurden in der Schweiz geboren. 46'320 ausländische Staatsangehörige verliessen das Land.
Von den zugewanderten Personen stammten 50'103 aus Ländern der EU und der EFTA und 49'946 aus Nicht-EU-Staaten. Diese Gewichtsverschiebung ist einerseits auf das seit dem 1. Juni 2002 gültige Freizügigkeitsabkommen zurückzuführen, andererseits aber auch eine Folge des abgeschwächten Zustroms aus dem ehemaligen Jugoslawien. Am stärksten nahm die Zahl der Staatsangehörigen aus Portugal (+8'754) und Deutschland (+8'603) zu. Während aus Deutschland überdurchschnittlich viele Personen einwanderten, die in der Schweiz qualifizierte Berufe ausüben (vor allem im Management und im Gesundheitswesen), waren es aus Portugal eher Hilfskräfte, die in der Baubranche und im Gastgewerbe arbeiten. Abgenommen hat die Zahl der Staatsangehörigen aus Italien (-4'485), Spanien (-2'124) und der Türkei (-1'175).

Portugal Deutschland

Zusammen mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren setzte Bundesrätin Metzler Mitte Jahr eine Steuergruppe zu Kriminalität und Sicherheit im Migrationsbereich ein. Sie soll dafür sorgen, dass die von der Arbeitsgruppe „Ausländerkriminalität“ im Jahr 2001 vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören Integrationsförderung, verstärkte Kontrollen, nationale und internationale Kooperation sowie umfassende Information.

Kriminalität und Sicherheit im Migrationsbereich

Auf den 1. Juni wurden Schweizerinnen und Schweizer in Liechtenstein den EWR-Staatsangehörigen gleichgestellt. Im Gegenzug gewährt die Schweiz den bereits im Land wohnenden Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern die Gleichstellung mit den EU/EFTA-Staatsangehörigen. Grundlage für die Neuregelung bildet die EFTA-Konvention von 2001.

Liechtenstein

Die Schweizer Demokraten (SD) lancierten zum fünften Mal in ihrer Geschichte eine Volksbegehren zur Senkung der Ausländerzahl. Die Initiative „Begrenzung der Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten“ verlangt die Limitierung der Einwanderung, Asylsuchende inbegriffen, auf das Ausmass der Auswanderung im Vorjahr. Ausgenommen wären EU-Angehörige sowie Kurzaufenthalter.

Initiative „Begrenzung der Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten“

Auf den 1. Mai erhielt das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) einen neuen Namen. Es heisst Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung, die Kurzform lautet in allen vier Landessprachen sowie in Englisch IMES (Immigration, Intégration, Emigration Suisse). Mit der Namensänderung wurde die Umstrukturierung des BFA abgeschlossen. Seit 1998 waren ihm mehrere ausländerrelevante Tätigkeitsgebiete aus verschiedenen Departementen übertragen und dabei neu definiert worden. Das IMES übernimmt die traditionellen fremdenpolizeilichen Aufgaben des BFA (Regelung von Zulassung und Aufenthalt der ausländischen Wohnbevölkerung) sowie arbeitsmarktliche Kompetenzen im Bereich des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) mit der EU; im Januar wurde zudem eine neue Abteilung geschaffen, welche Integrationsförderung und Einbürgerung umfasst.

Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES

Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 39 waren von 1995 bis 2002 in 28 Projekten die Einwanderung in die Schweiz, die Ausländerpolitik und die Integrationsprobleme untersucht worden. Die Experten präsentierten nun ihren Schlussbericht. Fazit der Studie war, dass bei der Ausländerpolitik seit den 40er-Jahren des letzten Jahrhunderts im Lauf der Zeit eine diametrale Wende stattgefunden hat. Anfänglich sei die Anwerbung liberal, die Integrationspolitik hingegen konservativ gewesen; heute sei die Zulassung restriktiv, die Eingliederung einschliesslich Einbürgerung dagegen eine zentrale Grösse. Sie empfahlen der Politik, weiterhin auf eine kontrollierte Zuwanderung mit starker Integrationskomponente zu setzen; zur Entlastung der Asylpolitik sei jedoch auch die Möglichkeit zur allenfalls temporären legalen Einwanderung nötig.

seit den 40er-Jahren diametrale Wende

Aus formaljuristischen Gründen lehnte es das Bundesgericht ab, Schweizer Bürgerinnen und Bürgern beim Familiennachzug die gleichen Rechte einzuräumen wie EU-Staatsangehörigen. Gemäss Freizügigkeitsabkommen können EU-Bürger ohne weitere Formalitäten ihre Kinder bis zum 21. Altersjahr in die Schweiz holen. Das gilt nicht für die Kinder von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern mit einer Drittstaatsangehörigkeit. Diese sind nach wie vor dem alten Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung (ANAG) unterstellt und deshalb ab dem 18. Lebensjahr vom Nachzug ausgeschlossen. Die Lausanner Richter befanden, selbst wenn dadurch das Diskriminierungsverbot und das Gebot der Rechtsgleichheit in der Bundesverfassung unterlaufen werden, so sei die Ungleichbehandlung vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen worden, weshalb eine Korrektur durch das Bundesgericht nicht angebracht sei. Diese drohende Ungleichbehandlung war bereits bei den Gesetzesänderungen aufgefallen, die im Zusammenhang mit dem FZA vorgenommen werden mussten, doch hatte der Bundesrat damals auf das geplante neue AuG verwiesen, das eine weit gehende Gleichstellung bringen soll. Auch die SPK des Nationalrats verzichtete darauf, diese Ungleichbehandlung durch eine vorgezogene Änderung dieser Bestimmung prioritär anzugehen.

Familiennachzug Kinder von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern

Auf den 1. Juni trat das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit in Kraft. Fünf Monate später zog das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) eine erste Bilanz. Demnach bewegten sich in diesem Zeitraum die Arbeitsgesuche aus der EU im Rahmen der Erwartungen und nur wenig über den vergleichbaren Zahlen des Vorjahres. Gerüchte, wonach sich vor allem Deutsche wegen der schlechten Lage ihrer Wirtschaft und der damit verbundenen hohen Arbeitslosigkeit um Stellen in der Schweiz reissen würden, wurden als substanzlos bezeichnet. In dieser ersten Phase der Wirksamkeit des Abkommens würden Bewilligungen ohnehin nur erteilt, wenn sich für offene Stellen keine inländischen Arbeitskräfte finden liessen. Sprunghaft gestiegen sei hingegen das Interesse von Schweizerinnen und Schweizern an Arbeitsaufenthalten im EU-EFTA-Raum. Präzise Auswanderungszahlen würden zwar nicht erhoben, aber in der BFA-Beratung seien die auf Europa gerichteten Auskunftsbegehren von einem Drittel auf die Hälfte aller Anfragen angestiegen.

bilaterale Abkommen Personenfreizügigkeit

Die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) ging in einem Bericht auf die spezifischen Situation der Migrationsfamilien ein und wies darauf hin, dass die Situation von Migrantinnen und Migranten zahlreiche psychosoziale und rechtliche Probleme aufweist, die sich oft potenzieren, wenn es sich um ganze Familien handelt. Ein Katalog von konkreten Empfehlungen soll gemäss EKFF dazu führen, dass die Aufnahmegesellschaft auf die integrativen Ressourcen dieser Familien abstellt, statt nur Defizite zu sehen.

Migrationsfamilien

Die Unterstützungskomitees für die auf 70 000 bis 300 000 geschätzten Sans-Papiers (Personen, die oft schon seit Jahren ohne gültige Aufenthaltspapiere in der Schweiz leben und arbeiten) hielten an ihrer Forderung nach einer kollektiven Aufenthaltsregelung fest, signalisierten aber Bereitschaft, diese nicht allen Betroffenen automatisch zu gewähren, sondern an bestimmte Kriterien zu knüpfen. Da die individuelle Härtefallprüfung keine echte Perspektive sei und weder von den Papierlosen noch von den Kantonen wirklich genutzt werde, sollte der Aufenthalt all jener Personen kollektiv regularisiert werden, die seit längerer Zeit in der Schweiz leben, in einem sozialen Netz integriert sind und sich keiner schwer wiegenden Straftat schuldig gemacht haben. Für eine schnelle und möglichst unbürokratische Legalisierung sprach sich auch die Gewerkschaft GBI aus. Nach ihren Vorstellungen sollten alle Sans-Papiers, die seit mindestens einem Jahr in der Schweiz leben und einen Arbeitsnachweis sowie eine Wohnadresse vorweisen können, vorerst einmal eine Jahresbewilligung erhalten. Bis Ende Oktober wurden den Bundesbehörden von den Kantonen 212 Dossiers, 590 Personen betreffend, eingereicht; 346 Personen erhielten eine provisorische Aufenthaltsbewilligung. Mitte Dezember trafen sich in Bern Vertreter von Kantons- und Bundesbehörden mit den Unterstützungskomitees der Papierlosen und den Gewerkschaften zu einem runden Tisch, an dem keine Lösung des Problems gefunden werden konnte, wo aber zumindest Einverständnis herrschte, den Dialog weiter zu führen.

Sans-Papiers 346 Personen provisorische Aufenthaltsbewilligung

Die CVP stimmte an ihrer Delegiertenversammlung einem knapp gehaltenen Positionspapier zur Migrationspolitik zu. Auch hier waren Akzentverschiebungen nicht zu übersehen. So hatte sich ein ausländerpolitisches Papier drei Jahre zuvor fast nur mit der Integration befasst. Neu wurde die ausländische Wohnbevölkerung zwar ausdrücklich in die „Gemeinschaft Schweiz“ einbezogen und die Zuwanderung als wirtschaftlich notwenig bejaht, doch wurden auch unmissverständlich verschiedene Bedingungen gestellt. Die Integration wurde zur „Holschuld“ erklärt: Zugewanderte sollen sich mit der Kultur des Landes vertraut machen, innert nützlicher Frist eine Landessprache lernen und ihre Fortschritte jeweils bei der Erneuerung einer Aufenthaltsbewilligung belegen. Arbeitgeber, Gemeinden, Kantone und verstärkt der Bund sollen die Eingliederung unterstützen. Vergehen und Verbrechen müssen nach Ansicht der CVP vermehrt mit Landesverweisung geahndet und Scheinehen für ungültig erklärt werden. In der Frage der Zulassung unterstützte die Partei die bundesrätliche Lösung mit den zwei Kreisen. Bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen übernahm sie aber die schon früher geäusserte Haltung der SVP: Bewilligungen für vier bis sechs Monate sollen – mit Blick auf Landwirtschaft, Bau- und Gastgewerbe sowie den Pflegebereich – kontingentiert, aber nicht generell an Qualifikationen gebunden, der Familiennachzug dabei ausgeschlossen sein.

CVP

Im Mai stellte die FDP ihr Papier zur Migrationspolitik vor. Im Bereich der Ausländerpolitik bewegte es sich ganz auf der Linie des Bundesrates. Wie im neuen Ausländergesetz vorgeschlagen (siehe unten), wollen die Freisinnigen die Zuwanderung von ausserhalb der EU und der EFTA auf Hochqualifizierte beschränken, diesen aber attraktive Aufnahmebedingungen für eine zeitlich unbefristete Zuwanderung anbieten. Diese müsse sich an den Interessen des Landes in den Bereichen Wirtschaft und Sozialwerke orientieren. Zur Verhinderung unerwünschter Konsequenzen sollen genügend Ressourcen für Integrationsmassnahmen zur Verfügung gestellt werden. Eine Verschärfung der Haltung konnte in der Asylfrage festgestellt werden. Mit Blick auf die SVP mahnte die FDP zwar, angesichts des geringen Anteils der Asylsuchenden an der Zuwanderung (weniger als 7%) die Relationen zu wahren. Für „Armutswanderer“ und „Wirtschaftsflüchtlinge“ sieht aber auch die FDP in der Schweiz keinen Platz. Sie verlangte eine weitere Beschleunigung des Asylverfahrens, den konsequenten Vollzug der Wegweisungen, rigorose Sparmassnahmen bei den Fürsorgekosten für Asylbewerber sowie eine prioritäre Ausrichtung von Entwicklungshilfegelder an jene Länder, die bereit sind, durch Rückübernahmeabkommen mit der Schweiz zu kooperieren.

FDP

Einer der Hauptgründe, weshalb derart wenige Härtefallgesuche eingereicht wurden, ist (neben dem Desinteresse vieler Deutschschweizer Kantone) die Angst der Betroffenen, aufgrund des Gesuchs lokalisiert und dann ausgeschafft zu werden. Der Tessiner CVP-Nationalrat Robbiani ersuchte deshalb den Bundesrat in einem Postulat, die Kantone einzuladen, eine besondere Kommission einzurichten, die sich in erster Linie aus Vertreterinnen und Vertretern der am meisten betroffenen Institutionen zusammensetzt (Hilfsorganisationen, Gewerkschaften usw.). Diese Zwischeninstanz würde die Fälle prüfen, bevor die Kantone die Gesuche den Bundesbehörden unterbreiten. Im Namen der Rechtsgleichheit beantragte die Regierung, das Postulat abzulehnen. Dieses wurde von Wasserfallen (fdp, BE) bekämpft und die Behandlung deshalb verschoben. Ende November erklärte der Kanton Waadt, bis Ende April 2003 darauf zu verzichten, jene Sans-Papiers auszuweisen, die sich seit mindestens sechs Jahren im Kanton aufhalten; bis dahin soll eine Arbeitsgruppe aus Behördenvertretern, Sozialpartnern und Sans-Papiers-Organisationen eine Globallösung erarbeiten.

wenige Härtefallgesuche Waadt

Politbeobachter waren sich einig, dass die Asyl- und Ausländerpolitik ein Hauptthema im Wahlkampf 2003 sein wird. Das (und die gleichzeitig anstehende Revision von Ausländer- und Asylrecht) veranlasste alle Bundesratsparteien, sich mit Positionspapieren zu Wort zu melden, wobei zum Teil vom bisherigen ideellen Gedankengut der Partei abgewichen wurde, um Forderungen nach einer restriktiveren Ausländer- und Asylpolitik nicht kampflos der SVP zu überlassen. Als erste der Bundesratsparteien legte die Geschäftsleitung der SP ihr neues Konzept für die künftige Migrationspolitik der Schweiz vor. Das unter der Federführung von Nationalrätin Aeppli (ZH) entstandene Papier sorgte in der Partei zum Teil für hitzige Diskussionen, wurde darin doch eine Abkehr von der bisherigen SP-Haltung postuliert, wonach alle Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz zugelassen werden sollen, die hier Arbeit finden. Aeppli begründete die Neuausrichtung mit der Angst vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor ausländischer Konkurrenz. Jenen Parteimitgliedern, die Zulassungsbegrenzungen als Tabubruch empfinden, entgegnete sie, wichtiger als neue Arbeitskräfte ins Land zu holen, sei es, die Chancen der hier lebenden zu verbessern. Eine Diskriminierung bei der Zulassung müsse mittelfristig in Kauf genommen werden, dafür sei aber die Gleichbehandlung aller Zugelassenen zu garantieren, etwa was den Familiennachzug betrifft, die Berufsbildung oder die Arbeitsbedingungen. Das Papier wurde von der Delegiertenversammlung gegen die Opposition der beiden Nationalrätinnen Vermot (BE) und Garbani (NE) angenommen.

ein Hauptthema im Wahlkampf 2003 SP

Im Anschluss an die Diskussionen des Vorjahrs um die Beschäftigung von osteuropäischen Schwarzarbeitern in der Landwirtschaft waren zwei parlamentarische Initiativen eingereicht worden, die sich mit dem Einsatz ausländischer Arbeitskräfte befassten. Chiffelle (sp, VD) verlangte eine Aufhebung des dreimonatigen Arbeitsverbots für neu einreisende Asylbewerber. Er argumentierte, es sei sinnlos, der Schwarzarbeit Vorschub zu leisten, während gleichzeitig Asyl suchende junge Männer zur Untätigkeit gezwungen seien, was wegen des Eindrucks in der Bevölkerung, sie würden es sich auf Kosten der Steuerzahler gut gehen lassen, zu Fremdenfeindlichkeit führe. Beck (lp, VD) wollte dagegen den Kantonen die Möglichkeit geben, für saisonbedingte Arbeiten (Tourismus, Landwirtschaft) Kurzaufenthaltsbewilligungen für maximal vier Monate zu erteilen. Als Rekrutierungsgebiete sah er vor allem die Staaten Mittel- und Osteuropas, da es unmöglich geworden sei, in den südlichen EU-Ländern Personal für wenig qualifizierte Tätigkeiten zu finden. Die vorberatende Kommission anerkannte, dass die Initiative Chiffelle nicht einer gewissen Vernunft entbehre, befürchtete aber, die Aufhebung des Arbeitsverbots würde die Attraktivität der Schweiz als Asyldestination erhöhen. Der Initiative Beck konnte sie dagegen nichts abgewinnen. Die faktische Wiedereinführung des erst kürzlich abgeschafften Saisonnierstatuts – dazu noch ohne jede Kontrolle der Arbeitsbedingungen durch die Bundesbehörden – würde die sozialpolitische Verantwortung diesen Menschen gegenüber ausblenden. Zudem sei zu befürchten, dass die zusätzlichen Arbeitskräfte nach ihrem Einsatz nicht bereit seien, in ihre Heimat zurückzukehren, sondern dass sie als Sans-Papiers im Untergrund weiterhin in der Schweiz bleiben würden. Auf ihren Antrag wurden beide Initiativen im Verhältnis 9:7 abgelehnt. Ebenfalls keine Chance hatte eine Motion Guisan (fdp, VD), die eine offene Einwanderungspolitik gegenüber den Staaten Mittel- und Osteuropas verlangte. Auf Antrag des Bundesrates wurde der Vorstoss mit 82 zu 26 Stimmen verworfen.

Einsatz ausländischer Arbeitskräfte Asylbewerber Mittel- und Osteuropas

Mitte März verabschiedet der Bundesrat seinen Entwurf für das neue Ausländergesetz (AuG), welches das aus dem Jahr 1931 stammende ANAG ablösen soll, zuhanden des Parlaments. Es richtet sich in erster Linie an jene Ausländerinnen und Ausländer, die aus Ländern ausserhalb der EU und der EFTA stammen. Für sie besteht eine Chance auf Zulassung nur noch, wenn sie von der Wirtschaft dringend gebraucht werden und besonders qualifiziert sind. Zudem wird ihre Zahl durch jährliche Kontingente in engen Grenzen gehalten. Vorgesehen sind 4000 Jahres- und 5000 Kurzaufenthalter. Auch in der Rechtsstellung der ausländischen Bevölkerung soll es Unterschiede geben. Die bilateralen Verträge garantieren den EU-Angehörigen mehr Rechte, als dies im geplanten Gesetz für die übrigen Zuwanderer vorgesehen ist. Trotzdem schlägt der Bundesrat auch für sie gewisse Erleichterungen vor. So sollen sie bei der Verlängerung einer Jahresbewilligung oder beim Familiennachzug nicht mehr auf das Gutdünken der Fremdenpolizei angewiesen sein. Jahresaufenthalter erhalten einen Rechtsanspruch auf solche Bewilligungen, sofern sie nicht von der Sozialhilfe abhängig oder zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt sind. Kurzaufenthaltern kann der Familiennachzug auf Gesuch hin bewilligt werden. Der Bundesrat hielt an diesen Verbesserungen fest, obwohl sich die bürgerlichen Parteien sowie mehrere Kantone dagegen gewandt hatten.

In Abweichung vom Vorentwurf wird die Integration als Grundsatz und Ziel ausführlich formuliert. Integration wird sowohl als Versprechen als auch als Forderung verstanden, wonach sich Ausländerinnen und Ausländer leichter am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben beteiligen können, sich aber auch aktiv darum bemühen müssen, wozu vor allem das Erlernen einer Landessprache gehört. Bei erfolgreicher Integration kann eine Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf anstatt wie heute nach zehn Jahren erteilt werden. Der Integration dient auch die Bestimmung, dass der Familiennachzug nur innerhalb einer maximalen Frist von fünf Jahren möglich ist, damit die Kinder noch klein genug sind, um die Schulen mehrheitlich in der Schweiz zu durchlaufen und so rascher eine Landessprache zu lernen. Im Gegenzug zu diesen Erleichterungen will das Gesetz Missbräuche strenger ahnden. Bei Verdacht auf Scheinehen können Trauungen verweigert werden. Zu den verschärften Massnahmen gehört auch, dass die Kontrolle einreisender Flugpassagiere rechtlich fixiert wird, und dass gegen Fluggesellschaften, die Asyl Suchende ohne gültige Papiere in die Schweiz einreisen lassen, Sanktionen verhängt werden können.

Revision Ausländergesetz 2005

Die SVP nahm an ihrer Delegiertenversammlung Anfangs Juli ebenfalls Stellung zur Ausländerpolitik, stellte diese aber fast ganz in den Schatten der Asylproblematik und der „inneren“ Sicherheit. Bemerkenswert war allenfalls, dass die Partei vorschlug, ausländischen Familien, deren Kinder in der Schule mehrfach gewalttätig waren, sei die Niederlassungsbewilligung zu entziehen; zudem müssten diese Eltern ihre Kinder „gesondert“ unterrichten lassen und dies auch selber bezahlen.

SVP „inneren“ Sicherheit

Der Ausländeranteil stieg im Berichtsjahr von 19,7 auf 19,9%; die ständige ausländische Wohnbevölkerung belief sich Ende Jahr auf 1'444'312 Personen, Asylsuchende, Kurzaufenthalter und internationale Funktionäre nicht mitgerechnet. 74,8% hatten eine Niederlassungs- und 24,6% eine Jahresbewilligung. 56,4% stammten aus Staaten der EU oder der EFTA. Trotz sinkender Anzahl (-5'721 Personen, durch Rückwanderung oder Einbürgerung) stellen die Italienerinnen und Italiener weiterhin die grösste ausländische Bevölkerungsgruppe (21,3%), gefolgt von den Angehörigen des ehemaligen Jugoslawien (13,7%), den Portugiesen (9,7%) und den Deutschen (8,6%). Am stärksten nahm die Zuwanderung aus Deutschland (+8'384 Personen) und aus Portugal (+5'568) zu. 38'833 Personen wurden eingebürgert, 29% mehr als im Vorjahr. Ende Juni 2002 standen 1,058 Mio Ausländerinnen und Ausländer im Erwerbsleben; das waren 0,2% weniger als ein Jahr zuvor.
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19,9% 1'444'312 Personen