Ebenfalls als Folge der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes wurde in der Schweiz die Visumspflicht für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie für Inhaber eines taiwanesischen Passes und für Bürger der nördlichen Marianen aufgehoben. Die Befreiung von der Visumspflicht gilt für einen Aufenthalt von höchstens drei Monaten ohne Erwerbstätigkeit im Schengen-Raum.
Visumspflicht- Schlagworte
- Datum
- 10. Dezember 2010
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
-
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- Medienmitteilungen des EJPD vom 10.12. und 22.12.10.
von Andrea Mosimann
Aktualisiert am 16.05.2017
Aktualisiert am 16.05.2017