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En décembre 2020, le Conseil national a accepté d'entrer en matière sur l'initiative de la CSEC-CN, qui demandait l'obligation de transmission des résultats des enquêtes sur les disparités salariales au sein des entreprises. L'objet a été salué par 114 voix contre 68 et une abstention. L'UDC et le PLR représentaient – toutefois pas unanimement – l'opposition.

Égalité salariale. Transmission des résultats de l'analyse à la Confédération (Iv.pa. 20.400)
Dossier: Lohngleichheitsanalysen und Diskussionen über die Einführung von Sanktionen

Mathias Reynard (sp, VS) verwies in einer Motion auf Studien, die zeigen würden, dass vielen Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub gekündigt werde. Gemäss geltendem Recht gilt für Arbeitnehmerinnen während der gesamten Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt ein Kündigungsschutz. Die meisten Arbeitnehmerinnen in der Schweiz würden jedoch länger als 16 Wochen nach der Niederkunft pausieren, womit ihnen noch vor ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz gekündigt werden könne. Ein Vergleich zum Ausland zeige, dass die Schweiz mit ihrem Kündigungsschutz von 16 Wochen nach der Niederkunft international nicht mithalten könne. Die umliegenden Staaten richteten ihren Kündigungsschutz nicht nach der Niederkunft, sondern nach dem Zeitpunkt der Rückkehr an den Arbeitsplatz. In Deutschland und Österreich könne Frauen erst acht Wochen nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz gekündigt werden, in Frankreich gar erst zehn Wochen danach. Reynard forderte in seiner Motion deshalb die Schaffung einer Sperrfrist für Kündigungen bei der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, wobei er sich auf eine Studie des Büro BASS aus dem Jahr 2018 berief, die zeige, dass «in der grossen Mehrheit der Fälle befriedigende Lösungen [hätten] gefunden werden» können. Etwa hätten zwei von drei Frauen angegeben, dass nach dem Mutterschaftsurlaub in Bezug auf die Weiterbeschäftigung eine gute Lösung hatte erzielt werden können, so der Bundesrat.
Im Nationalrat fand das Anliegen neben den geschlossen stimmenden linken Fraktionen nur Unterstützung bei den EVP-Vertretenden sowie bei einem CVP-Vertreter und zwei GLP-Vertretenden. Mit 106 zu 66 Stimmen (1 Enthaltung) lehnte der Nationalrat die Motion in der Sondersession vom Oktober 2020 ab.

Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen soll über Mutterschaftsurlaub hinaus gehen (Mo. 19.3059)
Dossier: Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft

Das von Samira Marti (sp, BL) im September 2019 eingereichte Postulat «Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden» fordert vom Bundesrat einen Bericht zur Klärung des sogenannten «Gender Overall Earnings Gap» (GOEG), ein Indikator, mit dem Unterschiede zwischen den Lohngehältern von Mann und Frau ebenso wie Unterschiede betreffend das Erwerbsvolumen respektive das Arbeitspensum angegeben werden. Darüber hinaus soll der Bericht darlegen, wie Daten zu unbezahlter Arbeit erhoben und veröffentlicht werden können. Zur Beseitigung von Ungleichheiten, so begründete Marti ihr Anliegen, sei eine solide Datenlage nötig, mit der regelmässige Vergleiche über bestimmte Zeitperioden ermöglicht würden. Damit könne man dann entsprechende Fortschritte oder Rückstände messen.
Der Bundesrat nahm im November 2019 Stellung, wobei er sich zu einer Erarbeitung eines Berichts bereit erklärte und das Postulat zur Annahme empfahl.
Diana Gutjahr (svp, TG) bekämpfte im Dezember 2019 das Anliegen. Die dadurch nötig gewordenen Diskussion und Abstimmung erfolgten in der Sommersession 2020. Gutjahr sprach sich entschieden für die Lohngleichheit aus, betonte aber, dass nicht nur allein zwischen den Geschlechtern Lohnunterschiede existieren würden. Zudem erhebe Eurostat den GOEG seit 2002 im Vierjahresrhythmus was eine Erhebung seitens der Schweiz überflüssig mache. Die Schweiz könne genauso gut auf die Eurostat-Daten zugreifen. Bundesrat Alain Berset argumentierte im Anschluss, dass die zusätzliche Erhebung der von Marti geforderten Daten problemlos und ohne Zusatzkosten erfolgen könne, da vom BFS die dafür benötigten Instrumente und teilweise auch die Daten bereits vorhanden seien. Er erhoffte sich ferner, damit nicht nur zusätzliche Transparenz zu schaffen, sondern auch Erkenntnisse zu Ungleichheiten bezüglich AHV und Pensionskassen zu gewinnen. Er empfahl das Postulat deshalb zur Annahme. Der Nationalrat folgte dieser Empfehlung mit 103 zu 84 Stimmen. Abgelehnt wurde das Postulat von einer fast geschlossenen SVP-Fraktion sowie einigen Angehörigen der Fraktionen der Mitte und der FDP.

Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden (Po. 19.4132)

In Reaktion auf eine vom BSV in Auftrag gegebene Studie des Büro BASS, die gezeigt habe, dass etwas mehr als jedes zehnte Arbeitsverhältnis wegen der Geburt eines Kindes aufgelöst werde – in gegenseitigem Einverständnis oder durch Kündigung durch den Arbeitgebenden –, verlangte Marco Romano (cvp, TI) vom Bundesrat die Erstellung eines Berichts zu Entlassungen von Müttern nach Ablauf der 16-wöchigen Schutzfrist. Der Bundesrat folgerte seinerseits nach Kenntnis der BASS-Studie, dass es nur in einer Minderheit der Fälle zu Problemen komme und die bestehenden Regelungen ausreichend Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen bieten würden. Er beantragte deswegen die Ablehnung des Postulats.

Bericht zu Entlassung von Müttern nach Ablauf der 16-wöchigen Schutzfrist (Po. 19.4525)
Dossier: Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft

Ebenso wie ein Postulat Romano (cvp, TI; Po. 19.4525) forderte auch ein Postulat Porchet (gp, VD) eine Verbesserung der Informationsgrundlage über den Ausstieg aus dem Erwerbsleben nach der Niederkunft. So berief sich auch Léonore Porchet auf die Studie des Büro BASS, die sich schwerpunktmässig mit Erwerbsunterbrüchen vor der Geburt befasst hatte, aber auch gewisse Rückschlüsse auf die Situation nach der Geburt zuliess. Es sei jedoch etwa unklar geblieben, inwiefern die Mütter nicht an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt waren, weil eine Pensumsreduktion von den Arbeitgebenden ausgeschlagen worden war, so die Postulantin. Es brauche vertiefte Studien zu den Gründen, weswegen Frauen den Arbeitsmarkt nach Geburt eines Kindes verliessen, denn nur so werde es gelingen, qualifizierte Arbeitskräfte auch im Arbeitsmarkt zu halten. Der Bundesrat betonte, dass auch ihm der Erhalt von Fachkräften im Arbeitsmarkt ein Anliegen sei, erachtete die Gründe für einen Erwerbsunterbruch nach der Geburt mit der erwähnten Studie jedoch bereits als ausreichend belegt, weswegen er das Postulat zur Ablehnung empfahl.

Verbesserung der Informationsgrundlage über Ausstieg aus dem Erwerbsleben nach der Geburt (Po. 19.4508)
Dossier: Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft

La motion Grüter (udc, LU): "Marchés publics. S'assurer de l'égalité salariale au sein des entreprises soumissionnaires. Oui, mais équitablement" a été discutée le 10 décembre au Conseil des États. La CER-CE ayant traité dans un même rapport sur les marchés publics de celle-ci et de six autres (12.3577, 14.4307, 15.3770, 16.3222, 16.3870 et 17.3571), les sénateurs et sénatrices ont discuté les sept motions à la fois. Seule la motion Müri a été votée lors de cette séance. La commission et le Conseil fédéral s'étant prononcés négativement sur les motions restantes, elles ont été refusées en bloc. La motion qui nous occupe ici est dès lors liquidée.

Marchés publics. S'assurer de l'égalité salariale au sein des entreprises soumissionnaires. Oui, mais équitablement
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Le Conseil fédéral a publié le 9 mai 2018 son rapport en réponse au postulat Lohr (pdc, TG) pour une politique du handicap cohérente. Ce rapport d'un peu moins de 60 pages fait tout d'abord la constatation que les personnes handicapées n'ont pas toujours la possibilité de participer à la vie en société égalitairement et comme elles le souhaitent.
Cette lacune à combler est le premier objectif fixé par le rapport. En outre d'une intensification de la coopération transversale entre Confédération, cantons et organisations, le Conseil fédéral entend agir selon trois axes. Le premier «Définir le cadre» vise à consolider le réseau autour des organisations et institutions travaillant dans le domaine du handicap. Le deuxième axe «Donner des impulsions» définit les thèmes prioritaires, dont font partie l'égalité dans le travail, l'autonomie et la communication. Enfin, le troisième axe «Montrer les réalisations» prévoit le contrôle de la mise en œuvre des mesures choisies. Selon le Conseil fédéral, cette nouvelle politique cohérente du handicap sera proactive, globale et cohérente.

politique du handicap cohérente

Avec sa motion intitutlée: "Marchés publics. S'assurer de l'égalité salariale au sein des entreprises soumissionnaires. Oui, mais équitablement", le conseiller national Grüter (udc, LU) s'en prend au logiciel de l'administration fédérale logib. Ce dernier sert à mesurer les écarts de salaire entre hommes et femmes sur les marchés publics. Or, selon l'agrarien, ce logiciel comprend de nombreux biais statistiques, faussant ainsi certaines mesures des écarts salariaux. Il demande donc que des rapports indépendants, basés des critères scientifiques reconnus, puissent être reconnus comme équivalents pour attester que les entreprises se conforment aux dispositions sur l'égalité entre femmes et hommes.
Par la voix d'Ueli Maurer (udc, ZU), le Conseil fédéral s'oppose à la motion, arguant premièrement que l'utilisation de logib n'est ancrée nulle part dans la loi, deuxièmement que la plupart des entreprises consultées au sujet de logib ont déclaré en apprécier son utilisation et sa simplicité et enfin troisièmement que les exemples avancés dans l'argumentaire de la motion ne pouvaient être pertinents sous cette forme. Néanmoins, la chambre basse a accepté la motion, par 126 voix contre 67 et une abstention. Il revient maintenant au Conseil des Etats de se pencher sur le sujet.

Marchés publics. S'assurer de l'égalité salariale au sein des entreprises soumissionnaires. Oui, mais équitablement
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Im Februar 2018 publizierte das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) eine vom BSV in Auftrag gegebene Studie zu Erwerbsunterbrüchen vor der Geburt. Auch wenn sich die Studie hauptsächlich den Gründen für die Erwerbsunterbrüche vor der Niederkunft widmete, liess sie auch Rückschlüsse auf mögliche Ursachen von Erwerbsunterbrüchen nach der Geburt zu. So folgerte die Studie etwa, dass «aus Sicht der Mütter [...] der Mutterschaftsurlaub nach der Geburt zu kurz [ist]; der Wiedereinstieg [...] oft nicht reibungslos [gelingt] und nicht selten [...] eine Kündigung befürchtet werden [muss]». Die Studie zeigte unter anderem unterschiedliche Gründe auf, weswegen für ungefähr 15 Prozent (n=515) der befragten Frauen zum Befragungszeitpunkt noch nicht feststand, ob überhaupt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt sie ihre Erwerbsarbeit wieder aufnehmen. Ein gutes Drittel dieser Frauen (36%) gab an, bis auf weiteres nicht mehr arbeiten zu wollen. Etwas mehr als jede fünfte der zum gegebenen Zeitpunkt nicht erwerbstätigen Frauen (22%) hätte sich eine Weiterbeschäftigung zu reduziertem Pensum gewünscht, was aber nicht möglich war. Ein weiteres Fünftel hatte von sich aus gekündigt (20%). 12 Prozent gaben an, die Erwerbstätigkeit bisher nicht wieder aufgenommen zu haben, weil noch kein passender Betreuungsplatz hatte gefunden werden können, und in 11 Prozent der Fälle hatte der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin gekündigt. Hochgerechnet auf alle befragten, vor der Geburt erwerbstätigen Frauen, kam es demzufolge in 3.2 Prozent der Fälle zu Kündigungen durch die Arbeitgebenden.
In Reaktion auf die Studie waren mehrere parlamentarische Vorstösse lanciert worden, die eine Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft (Mo. 19.3058; Mo. 19.3059; Pa.Iv. 19.406) sowie eine verbesserte Informationsgrundlage (Po. 19.4508; Po. 19.4525) verlangten.

Studie in Auftrag des BSV zu Erwerbsunterbrüchen wegen Geburt
Dossier: Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft

Alors que la motion Simoneschi-Cortesi (pdc, TI) demandant un mécanisme de contrôle des salaires avait été acceptée en 2011 par le Conseil national, le Conseil des Etats n’a pas suivi cette décision. Sur proposition de sa commission, ce dernier a préféré ajourner la motion. L’ajournement a été motivé par les travaux en cours du Dialogue sur l’égalité des salaires ouvert en 2009 par la Confédération. Les résultats de ce Dialogue devraient parvenir au parlement en 2014. La motion sera donc réévaluée à ce moment-là. La chambre du peuple a corroboré cette décision lors de sa session estivale.

contrôle des salaires

L’initiative parlementaire Maury-Pasquier (ps, GE) demandant la ratification de la Convention no 183 de l’Organisation Internationale du Travail sur la protection de la maternité a été traitée par les chambres fédérales au mois de décembre. La ratification de la Convention modifierait la législation suisse uniquement sur un point, la rémunération des pauses d’allaitement pour les mères. Exprimant leurs craintes concernant une tendance vers l’allongement de la durée de l’allaitement et donc l’impact financier de la convention, les membres de l’UDC, rejoints par quelques voix PLR et PDC, se sont opposés sans succès à la ratification.

protection de la maternité

En novembre, l’association Männer.ch a lancé une campagne visant à promouvoir le travail à temps partiel parmi les hommes. La campagne, partiellement financée par le bureau de l’égalité, vise le franchissement de la barre des 20% de temps partiels masculins d’ici à 2020.

temps partiel parmi les hommes

Au vu des écarts salariaux existant entre hommes et femmes, la politicienne Simoneschi-Cortesi (pdc, TI) a déposé une motion demandant au gouvernement de prévoir dans la loi sur l’égalité un mécanisme de contrôle afin de garantir la parité salariale. L’opposition du groupe radical-libéral et de l’UDC n’a pas réussi à contrer la motion acceptée par 87 voix contre 77 et 11 abstentions.

contrôle des salaires

Le canton de Zurich a été le centre d’attention des médias nationaux suite à la création d’un poste pour un délégué aux questions masculines. Le futur délégué, Markus Theunert, est un acteur connu des milieux de défense des intérêts masculins. La création de ce poste intervient un an après le refus du gouvernement de créer un centre de compétences chargé des questions spécifiques aux garçons, aux hommes et aux pères. Cependant, après trois semaines de fonction, Markus Theunert a démissionné en invoquant un conflit d’intérêt entre son nouveau poste et sa fonction de président de Männer.ch.

délégué aux questions masculines

En mai, le Conseil national a inscrit l’égalité des sexes dans les sept lignes directrices du programme de législature 2011-2015. Cette disposition oblige le Conseil fédéral à agir activement pour l’égalité dans les domaines de la famille, de la formation, du travail et de l’âge de la retraite. La proposition a été acceptée par 104 voix contre 69 et 2 abstentions. Les voix opposées se sont principalement élevées du camp rose-vert qui aurait préféré une version du texte ne touchant pas à l’âge retraite.

l’égalité des sexes

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement eröffnete das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz der ILO. Der Entwurf ging auf eine parlamentarische Initiative Maury Pasquier (sp, GE) zurück, welche vom Parlament forderte, der Landesregierung die Ermächtigung zur Ratifikation ebendiesen Übereinkommens zu erteilen. Während im Schweizer Recht bereits fast alle Bestimmungen verankert sind, würde die Ratifikation eine explizite Entlöhnung der Stillpausen von Arbeitnehmerinnen bringen.

protection de la maternité

Der Bundesrat soll einen Bericht zur Situation der Frauen in der Landwirtschaft erstellen. Dieser Auftrag erteilte ihm der Nationalrat durch die Annahme eines Postulats Graf (gp, BL). Die Landesregierung wurde damit insbesondere aufgefordert, Angaben zur ökonomischen, rechtlichen und sozialen Stellung der Frauen im landwirtschaftlichen Bereich, zu den geschlechterspezifischen Besitzverhältnissen und dem Ausmass an unbezahlter Arbeit durch Frauen in der Landwirtschaft zu machen.

condition des femmes dans l’agriculture

Das Parlament überwies im Berichtsjahr eine Motion Wyss (gp, SO) mit dem Auftrag an den Bundesrat, gesetzliche Anpassungen zur Förderung von Topsharing in der Bundesverwaltung vorzunehmen. Dieses Modell ermöglicht es Führungsverantwortlichen, Beruf und Familie durch Teilzeitarbeit besser zu vereinen und erlaubt somit insbesondere Frauen, die in Führungspositionen noch untervertreten sind, in Kaderpositionen tätig zu sein. Bei den Beratungen im Erstrat wurde die Vorlage von Nationalrat Schibli (svp, ZH) mit dem Argument bekämpft, dass dieses Modell hinsichtlich der Zuordnung klarer Verantwortlichkeiten Probleme schaffe. Mit einer Mitte-Links Mehrheit von 85 zu 73 Stimmen sprach sich der Nationalrat aber dennoch für die Motion aus. Im Juni stimmte der Ständerat ebenfalls zu.

« topsharing » au sein de l’administration fédérale

Ebenfalls von beiden Räten überwiesen wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) zur Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung. Konkret soll sich der Bund verpflichten, die Löhne seiner Arbeitnehmer auf potentielle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu überprüfen. Bei den Beratungen wurde das Anliegen von Nationalrat Füglistaller (svp, AG) bekämpft. Er befand das Anliegen für überflüssig, da der Lohngleichheitsdialog in der Bundesverwaltung bereits abgeschlossen sei. Die zuständige Bundesrätin Widmer-Schlumpf bestätigte, dass dieser Dialog beim Bund begonnen habe, aber er sei noch nicht abgeschlossen. Sie sprach sich für die Annahme der Motion aus, da einerseits der Bund als Arbeitgeber eine besondere Vorbildfunktion habe und andererseits bestehende Diskriminierungen sichtbar gemacht werden müssen. Der Nationalrat votierte mit 86 zu 78 Stimmen ebenfalls für die Annahme der Motion. Diesem Entschluss folgte der Ständerat im Juni und überwies das Geschäft an den Bundesrat.

Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Eine durch den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) in Auftrag gegebene Studie zeigte für die Schweiz die noch vorhandene, grosse geschlechterspezifische Lohndiskriminierung auf. So würden gemäss der Studie Frauen nach wie vor einen Grossteil der unbezahlten Arbeit leisten und daher geringere Pensen arbeiten. Zudem seien sie viel eher in Tieflohnbranchen beschäftigt. Dies habe zur Folge, dass Frauen im Durchschnitt über 40 Prozent weniger verdienen als Männer.

geschlechterspezifische Lohndiskriminierung

Überwiesen hat der Nationalrat im April ein Postulat Kiener Nellen (sp, BE) zur Frauenförderung in technischen und naturwissenschaftlichen Lehrgängen und Berufen. Der Bundesrat wurde damit aufgefordert, Lösungsvorschläge zu präsentieren, wie die Untervertretung von Mädchen und Frauen in den erwähnten Berufsgruppen in Zusammenarbeit mit den Kantonen bekämpft werden könnte. Bei den Beratungen im Nationalrat sprachen sich die gesamte SVP-Fraktion sowie einige Politiker aus den CVP- und FDP-Fraktionen gegen den Vorstoss aus. Nationalrat Bortoluzzi (svp, ZH) wehrte sich gegen eine staatliche Einflussnahme auf die Berufswahl; solange der Zugang zu den Berufen allen unabhängig vom Geschlecht zustehe, seien weitere Massnahmen unnötig. Dennoch fand das Postulat eine Mehrheit von 102 zu 68 Stimmen.

Frauenquote in den Naturwissenschaften

Chancenlos war im Nationalrat hingegen eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH), welche eine Frauenquote für Verwaltungsräte in Firmen ab einer bestimmten Grösse gefordert hatte. Sie wurde mit 102 zu 57 Stimmen abgelehnt. Die Medien und die Öffentlichkeit diskutierten im Berichtsjahr die Einführung von Frauenquoten für Führungspositionen in der Wirtschaft kontrovers. Angeregt wurde die Debatte durch die Pläne der EU, eine Frauenquote für die Führungsebene von Unternehmen einzuführen.

Frauenquote für Verwaltungsräte

Eine im Oktober veröffentlichte Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien im Auftrag des Bundesamts für Statistik und des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Mann und Frau stellte für die Privatwirtschaft eine Lohndiskriminierung von durchschnittlich 9,4% fest. Dabei variierten die nicht begründbaren Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen je nach Branche erheblich. Überdurchschnittlich waren sie in der Textil- und Lederindustrie (19%) sowie bei Banken und Versicherungen (12,2%). Die tiefsten diskriminierenden Lohnunterschiede gab es im Sozial- und Gesundheitswesen (4,2%) und im Gastgewerbe (4,8%). Am besten abgeschnitten bei der Lohngleichheit haben laut der Analyse die Bundesverwaltung und die Bundesbetriebe. Dort betrug der diskriminierende Lohnunterschied 3,5%. Als diskriminierend gelten Lohnunterschiede, die nicht durch objektive Faktoren wie Ausbildung, berufliche Erfahrung, Anforderungsniveau, hierarchische Position, Region oder Branche erklärbar sind.

Lohndiskriminierung

National- und Ständerat hatten im Jahr 2009 eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH) gutgeheissen, die den Bundesrat beauftragt, die Teilzeitstellen und Jobsharing-Möglichkeiten in der Bundesverwaltung und in den öffentlichen Betrieben auszubauen. Die Kleine Kammer hatte dabei einer abgeschwächten Variante den Vorzug gegeben, in der bloss von einem Ausbau und nicht wie ursprünglich vorgesehen von einem „raschen und massiven“ Ausbau die Rede ist. In der Frühjahrssession des Berichtsjahres überwies der Nationalrat die Motion in der abgeänderten Form.

Teilzeitstellen

Eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH), welche den Bundesrat beauftragt, die Teilzeitstellen und Jobsharing-Möglichkeiten in der Bundesverwaltung und den öffentlichen Betrieben auszubauen, wurde im Berichtsjahr von beiden Räten gutgeheissen. Während der Nationalrat die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung – in der von einem raschen und massiven Ausbau die Rede ist – befürwortete, stimmte der Ständerat einer abgeschwächten Variante zu, mit der bloss ein Ausbau gefordert wird.

Teilzeitstellen