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Mithilfe zweier identischer Motionen erinnerten die Nationalrätinnen Tamara Funiciello (sp, BE; Mo. 21.4551) und Susanne Vincenz-Stauffacher (fdp, SG; Mo. 21.4552) an die für die Schweiz mit der Ratifikation der Istanbul-Konvention einhergehende Verpflichtung zur Bereitstellung eines 24-stündigen Beratungsangebots für von Gewalt betroffene Personen. Die Covid-19-Pandemie habe zu einer Verschärfung der Problematik häuslicher Gewalt beigetragen, betonten sie. Die Hemmschwelle, sich direkt bei er Polizei zu melden, sei für die Betroffenen oftmals zu hoch. Ein landesweites, kostenloses und rund um die Uhr erreichbares Betreuungsangebot, das in unterschiedlichen Sprachen und sensibilisiert auf unterschiedlichste Personen, neben Herkunft etwa auch in Bezug auf Alter und sexuelle Orientierung, angeboten werde, sei vonnöten. Der Bundesrat wies darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Errichtung eines solchen Betreuungsangebots bei den Kantonen liege, weswegen deren Zustimmung einzuholen sei. Er beantragte die Annahme der Motionen und zeigte sich gewillt, die Kantone beim Aufbau eines solchen Angebots koordinierend zu unterstützen. Nachdem Andrea Geissbühler (svp, BE) die Motionen in der Frühjahrssession 2021 bekämpft hatte, befasste sich der Nationalrat in der Mai-Sondersession damit, wo er sie unter Opposition der SVP mit 125 respektive 127 zu 51 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) annahm.

Rund-um-die-Uhr-Beratung für von Gewalt betroffene Personen (Mo. 20.4451; Mo. 20.4452)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Entgegen der Meinung des Bundesrates nahm der Nationalrat in der Sondersession vom Mai 2021 eine von Philippe Nantermod (fdp, VS) übernommene Motion Derder (fdp, VD) an, die das für Drittstaatenangehörige geltende Kontingentierungsmodell durch einen Mechanismus ersetzen wollte, der sich mehr an den wirtschaftlichen Bedürfnissen ausrichtet. Er tat dies mit 104 zu 74 Stimmen (2 Enthaltungen) und mit Unterstützung der SP-, Grünen-, FDP.Liberalen- und GLP-Fraktion sowie einer Minderheit der Mitte-Fraktion. Vergeblich argumentierte Bundesrätin Keller-Sutter im Rat, dass der Bericht zum Postulat Nantermod abgewartet werden solle, bevor eine Gesetzesänderung in Angriff genommen werde. Ebenfalls wies sie darauf hin, dass die Kontingente in den letzten Jahren gar nicht ausgeschöpft worden seien. Das nicht genügend Fachkräfte hätten rekrutiert werden können, sei also nicht rein systembedingt, es liege auch daran, dass die Schweiz im internationalen Wettbewerb um die Anwerbung von Fachkräften stehe.

Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatenangehörige (Mo. 19.3882)

Nachdem der Bundesrat im Januar 2021 den Entwurf der SPK-NR zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG), gutgeheissen hatte, widmete sich der Nationalrat in der Sondersession 2021 als Erstrat dem Entwurf. Konkret schlug die SPK-NR vor, dem SEM das Recht zu erteilen, im Rahmen des Asyl- oder Wegweisungsverfahrens die mobilen Datenträger von Asylbewerbenden zu verwenden, deren Identität nicht anders festgestellt werden kann. Die Feststellung der Identität, der Staatsangehörigkeit und des Fluchtweges sei ein wichtiger Faktor für die Geschwindigkeit der Asylverfahren, insbesondere bei Personen, die keine Papiere mit sich tragen – was auf 70 bis 80 Prozent der Asylbewerbenden zutreffe. Die Möglichkeit zur Nutzung von Mobiltelefonen im Rahmen der Mitwirkungspflicht würde diesen Vorgang und somit das gesamte Verfahren beschleunigen, was wünschenswert sei, erklärte Marco Romano (mitte, TI) im Namen der Kommissionsmehrheit. Der zweite Kommissionssprecher, Damien Cottier (fdp, NE), erläuterte weiter, dass es das Ziel dieses Entwurfes sei, eine Brücke zu schlagen zwischen dem nötigen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Identität der Antragstellenden und deren Privatsphäre. Letztere werde unter anderem dadurch sichergestellt, dass die Herausgabe der Datenträger nur als Ultima Ratio vorgesehen sei. Weiter solle die betroffene Person über die genauen Massnahmen und die Vorgehensweise informiert werden und in Begleitung eines Rechtsbeistandes bei der Auswertung persönlich anwesend sein. Ausserdem dürfe die Aushändigung nicht erzwungen werden und der Bundesrat solle nach drei Jahren eine Evaluation dieser Massnahmen vornehmen und einen entsprechenden Bericht veröffentlichen. Gregor Rutz (svp, ZH), auf dessen parlamentarische Initiative dieser Gesetzesentwurf zurückging, betonte im Namen der SVP-Fraktion, dass die Daten dabei helfen könnten, den Kampf gegen Schlepper-Netzwerke voranzubringen, und vielleicht sogar dabei, Kriegsverbrechen aufzudecken. Auch der Bundesrat sprach sich für die beantragte Gesetzesrevision aus, wobei er insbesondere die Regeln zur Wahrung der Verhältnismässigkeit und des Datenschutzes befürworte, wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter ausführte.
Eine Minderheit um Balthasar Glättli (gp, ZH) wollte nicht auf die Vorlage eintreten, weil es das offensichtliche Ziel dieser Vorlage sei, dass Asylsuchende leichter abgewiesen und zurückgeführt werden können. Daten aus Deutschland zeigten, dass das Auswerten von mobilen Datenträgern fehleranfällig sei und oft nicht den gewünschten Effekt bringe. So habe nur in seltenen Fällen ein Widerspruch zu den Aussagen der betroffenen Personen aufgedeckt werden können. Für einen solch kleinen «materiellen Bonus» sei das Verfahren schlicht zu teuer und zu aufwendig, wie Glättli erklärte. Ada Marra (sp, VD) ergänzte, es sei höchst problematisch, dass mit dieser Gesetzesänderung den Asylsuchenden faktisch mehr Privatsphäre abgesprochen werde als Schwerverbrecherinnen und Schwerverbrechern; um die Daten der mobilen Datenträger in einem Strafverfahren durchsuchen zu dürfen, sei nämlich ein richterlicher Entscheid nötig, was hier nicht vorgesehen sei. Ähnlich schien es auch das UNHCR zu sehen, welcher sich in einer Stellungnahme kritisch zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung geäussert hatte. Das Hochkommissariat hatte moniert, der starke Eingriff in die Privatsphäre der Schutzsuchenden, welche völkerrechtlich sowie durch die Bundesverfassung geschützt sei, werde zu wenig gut geregelt. Des Weiteren sei es – mit Blick auf die auch von Balthasar Glättli angesprochenen Evaluationen aus Deutschland – zu bezweifeln, dass die Massnahme wirklich das gewünschte Ziel erreiche. Gegen den Widerstand von Links-Grün trat der Nationalrat schliesslich mit 122 zu 65 Stimmen auf die Vorlage ein.
In der Detailberatung forderte Gregor Rutz, dass die mobilen Geräte bei Asylverfahren und Wegweisungsverfahren für fünf Tage zwangsweise entzogen werden dürfen, sollte eine betroffene Person diese nicht freiwillig abgeben. Rutz argumentierte, dieser Zwang könne auch präventiv wirken und die Gesuchstellenden dazu bewegen, von selbst aktiv mitzuwirken. Da dies lediglich die Klärung der Identität betreffe, gehe dieser Vorschlag zu weit, fand jedoch Kurt Fluri (fdp, SO), insbesondere da bereits die Verweigerung per se in den Asylentscheid mit einfliessen werde. Céline Widmer (sp, ZH) fügte an, dass auch der EDÖB klar vermerkt habe, dass die Durchsuchung der Daten nie unter Zwang geschehen dürfe. Und auch der Bundesrat habe in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass ein Zwang die Verhältnismässigkeit verletzen würde, die nötig ist, um ein Grundrecht einzuschränken, führte Damien Cottier weiter aus. In der Folge lehnte der Nationalrat diese Forderung mit 117 zu 70 Stimmen bei einer Enthaltung ab, wobei sich neben der geschlossenen SVP-Fraktion auch die Hälfte der Mitte-Fraktion sowie einzelne Stimmen aus der FDP.Liberalen-Fraktion dafür aussprachen. Auf der anderen Seite versuchte Ada Marra ebenso erfolglos, die Regelung, dass Mobiltelefone beim Asylverfahren oder bei Rückweisungen genutzt werden dürfen, ganz zu streichen. Unterstützung erhielt sie aus der eigenen sowie der Grünen Fraktion. Ihre beiden Einzelanträge wurden somit mit 121 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
In einem zweiten Block wurde in insgesamt fünf Anträgen geklärt, welche Daten erhoben, wie lange sie gespeichert und wie sie verarbeitet werden dürfen. Auch hier lehnte der Nationalrat alle Minderheiten und Einzelanträge ab und stimmte somit dem Entwurf der SPK-NR unverändert zu. Gregor Rutz forderte etwa zum einen, dass die Notwendigkeit und die Verhältnismässigkeit des Verfahrens nicht in jedem Einzelfall neu geprüft werden müssen, und zum anderen, dass die betroffene Person nicht über das Verfahren aufgeklärt werden muss. Das Verfahren solle laut Rutz nicht zuletzt im Sinne der Betroffenen «fair, korrekt, aber auch effizient» sein, weshalb diese zeitintensiven Bedingungen zu streichen seien. Ausserhalb der Fraktionen der SVP und der Mitte erhielten die Anträge von Rutz allerdings keine Zustimmung. Es sei wichtig, dass die Menschen verstünden, worum es gehe und was mit ihren Daten passiere, verteidigte Kommissionssprecher Cottier die Auflagen. Céline Widmer (sp, ZH) übernahm zudem zwei Minderheitsanträge von Angelo Barrile (sp, ZH) für eine Verstärkung des Datenschutzes, die allerdings ebenfalls ausschliesslich von Mitgliedern der SP-, der Grünen- und der Grünliberalen-Fraktion unterstützt wurden und somit mit 111 zu 79 Stimmen abgelehnt wurden.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf der SPK-NR mit 123 zu 65 Stimmen gegen den Willen der SP- und der Grünen-Fraktion sowie einem Mitglied der Grünliberalen an. Damit ging das Geschäft weiter an den Ständerat.

Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen (Pa. Iv. 17.423)

Mittels Motion wollte Philippe Nantermod (fdp, VS) erwirken, dass das Verwehren des Besuchsrechts eines nichtsorgeberechtigten Elternteils unter Strafe gestellt wird. Wenn der sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung dem nichtsorgeberechtigten Elternteil verweigert, sein Kind zu besuchen, komme dies einer Verletzung der Kinderrechte und einer Misshandlung sowohl des Kindes als auch des nichtsorgeberechtigten Elternteils gleich, so der Motionär.
Der Bundesrat stellte sich in seiner ausführlichen Begründung ablehnend zum Begehren, wobei er auf Diskussionen im Rahmen der Revision der elterlichen Sorge zu Beginn der 2010er Jahre verwies. Im Vorentwurf dieses Revisionsprojektes sei eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches zwar vorgesehen gewesen, aufgrund der Vernehmlassungsantworten sei jedoch darauf verzichtet worden. Man habe befürchtet, dass Besuchsrechtskonflikte durch eine Strafandrohung noch verschärft würden und durch eine solche auch das Kind indirekt leide, weswegen der Bundesrat «die Schaffung neuer Straftatbestände nach wie vor nicht als adäquates Mittel» sehe.
Anders beurteilte dies der Nationalrat. In der Sondersession im Mai 2021 nahm er die Motion mit 100 zu 78 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. Für Annahme sprachen sich die Fraktionen der SVP sowie der FDP.Liberalen und der GLP – letztere zwei jeweils mit einer abweichenden Stimme – sowie eine Minderheit der Mitte-Fraktion aus.

StGB. Vergehen gegen die Familie. Verweigerung des Rechts auf persönlichen Verkehr mit Strafe bedrohen (Mo. 19.3597)

Um das berufliche Potential von spät eingewanderten Personen ausserhalb des Asylbereichs besser ausschöpfen zu können und um die «Sozialhilfeabhängigkeit bzw. das Sozialhilferisiko» dieser Personengruppe zu reduzieren, beschloss der Bundesrat im Mai 2021, das bereits angelaufene Pilotprogramm Integrationsvorlehre (INVOL), das bis anhin nur jungen Personen innerhalb des Asylbereichs zugänglich war, zu erweitern und zu verlängern. Gelten soll dieses sogenannte Programm «Integrationsvorlehre Plus» (INVOL+), an dem sich 17 Kantone beteiligen, ab Sommer 2021 bis und mit Sommer 2024, wofür der Bund insgesamt einen finanziellen Beitrag von CHF 44.8 Mio. aufwendet.
In seiner Medienmitteilung präsentierte der Bundesrat des Weiteren erste Zahlen zum zweiten Laufjahr des INVOL-Programms: In diesem Jahr hätten 867 Personen das Programm gestartet, wovon 737 das Ausbildungsjahr erfolgreich absolvierten (85%). Von Letzteren hätten daraufhin knapp 70 Prozent (N=514) eine Lehrstelle mit EBA oder EFZ beginnen können – 59.3 Prozent gemessen am Total aller Personen, die das Programm begonnen hatten. Dies sei vergleichbar mit den Zahlen aus dem ersten INVOL-Durchführungsjahr.
Zeitgleich gab der Bundesrat nach Abschluss von Subventionsverträgen mit 14 Kantonen die Lancierung des Pilotprogramms «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen» bekannt. Im Rahmen dieses Programms werden Arbeitgebende für den «ausserordentlichen Einarbeitungsaufwand», der durch die Anstellung von Flüchtlingen oder vorläufig aufgenommenen Personen anfalle, finanziell entschädigt. Ziel des dreijährigen Pilotprojektes, für das der Bundesrat einen Beitrag von CHF 11.4 Mio. einsetzt, ist, dass pro Jahr mindestens 300 Personen dieser Gruppe einen Vertrag für eine unbefristete oder zumindest längerfristige Arbeitsstelle erhalten.

Pilotprogramm «Integrationsvorlehre» (INVOL) wird verlängert und erweitert (INVOL+)

Ende November 2020 publizierte der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Rickli (svp, ZH) einen Bericht über die Massnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung. In diesem Bericht wird unter anderem hervorgehoben, dass es unklar sei, ob und in welchem Ausmass weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz stattfindet. Die Forderung nach einer diesbezüglichen Verschärfung des Strafrechts lehnte die Regierung ab. Während sie die Wichtigkeit des expliziten Straftatbestandes der weiblichen Genitalverstümmelung (Art. 124 StGB) aus dem Jahre 2012 hervorhob, betonte sie, dass ein erhöhtes Mass an strafrechtlicher Verfolgung gesundheitliche Konsequenzen für Betroffene mit sich ziehen könne. Denn diese nähmen unter Umständen aus Angst vor Strafen keine medizinische Versorgung in Anspruch. Des Weiteren verfüge die Schweiz bereits über eine hinreichende Strafverfolgung bei weiblicher Genitalverstümmelung, welche gar weiter gehe als bei anderen europäischen Migrationszielstaaten. Zudem betonte der Bundesrat, dass die weibliche Genitalverstümmelung oftmals eng an ein entsprechendes Wertesystem gekoppelt sei und deshalb eine Revision des Strafrechts alleine nicht zu einem Umdenken der Betroffenen führen könne.
Stattdessen empfahl er, sich vermehrt auf die Präventionsarbeit innerhalb betroffener Migrationsgruppen zu fokussieren. Dies sehe unter anderem die Sensibilisierung bestimmter Berufsgruppen vor, die mit potenziell bedrohten Frauen und Mädchen in Kontakt kommen, und verlange insbesondere nach interdisziplinärer Zusammenarbeit der Behörden. Des Weiteren sah der Bundesrat eine «bedarfsgerechte medizinische Versorgung der betroffenen Mädchen und Frauen» in Form von Folgebehandlungen nach einer Genitalverstümmelung vor.

Ende April 2021 beriet die RK-NR die Harmonisierung der Strafrahmen (BRG 18.043) zu Ende und befürwortete die Revision in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung). Während den Beratungen kam die Kommissionsmehrheit unter Kenntnisnahme des Berichts des Bundesrats zum Schluss, dass der bestehende Tatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung momentan keiner Veränderung bedarf.

Massnahmen gegen Mädchenbeschneidung (Po. 18.3551)

Ende April 2021 verabschiedete der Bundesrat seine erste nationale Gleichstellungsstrategie. In den 50 Jahren seit Einführung des Frauenstimmrechts sei die Gleichstellung zwar vorangeschritten, vollständig erreicht worden sei sie aber noch nicht. Die sogenannte Gleichstellungsstrategie 2030 setzt sich eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und familiären Leben zum Ziel. Ferner sollen Frauen und Männer «während ihres ganzen Lebens die gleiche soziale Sicherheit [geniessen] und [...] sich in einem respektvollen Umfeld ohne Diskriminierung und Gewalt [verwirklichen können]». In vier Handlungsfeldern setzt die Strategie bei der Förderung der beruflichen Gleichstellung, der verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Bekämpfung von Diskriminierung, Sexismus und Gewalt an. In Bezug auf die Gleichstellung in der Arbeitswelt pocht die Strategie etwa auf die Einhaltung der Lohngleichheit, die Erhöhung des Frauenanteils in MINT-Studienfächern, die Einführung der Individualbesteuerung und auf eine verbesserte Rentensituation dank Reformen der ersten und zweiten Säule. Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf plant der Bundesrat unter anderem eine Botschaft für ein bedarfsgerechteres Angebot an ausserfamiliärer Betreuung und definiert nicht zuletzt das folgende Ziel: «Elternurlaube, familienfreundliche Arbeitszeiten und die soziale Sicherheit für Eltern und betreuende Angehörige sind ausgebaut.» Im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt zielt die Strategie auf die Verringerung der häuslichen Gewalt und die Verbesserung der persönlichen Sicherheit der Frauen, wobei insbesondere Opferschutzmassnahmen und Massnahmen «zur stärkeren Verantwortungsnahme von Tatpersonen» ausgebaut werden sollen. Zur Verhinderung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts überprüft der Bundesrat das Bundesrecht auf bestehende rechtliche Ungleichheiten und setzt auf Sensibilisierungskampagnen sowie auf eine verbesserte Datenlage zu geschlechtsspezifischen Auswirkungen.
Die Strategie setzt auf den Dialog des Bundes mit Kantonen und Gemeinden, aber auch mit anderen interessierten Kreisen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Ebenfalls hält der Bund darin explizit fest, dass auch die unteren föderalen Ebenen zur Bekämpfung von Stereotypen und der Diskriminierung von Frauen verpflichtet seien. Nicht zuletzt ist die Gleichstellungsstrategie gemäss Bundesrat auch das Ergebnis der Ratifikation internationaler Konventionen, namentlich der Istanbul-Konvention und des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).

Erste nationale Gleichstellungsstrategie

Ende April 2021 kam das Referendum gegen die «Ehe für alle» zustande. Von den insgesamt 69'392 eingereichten Unterschriften, wovon 62'241 samt Stimmrechtsbescheinigung vorlagen und somit berücksichtigt wurden, waren 61'027 gültig. Das Gros an Unterschriften steuerte ein Komitee angeführt von der EDU bei, das tatkräftige Unterstützung von Mitgliedern der SVP erhielt. Dieses Komitee stellte sich grundsätzlich gegen die Ehemöglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare. Ein zweites Komitee, auch bestehend aus konservativen Mitgliedern der CVP/Mitte, störte sich insbesondere am Zugang zur Samenspende für lesbische Paare. Nicht zuletzt steuerte auch die im Wallis beheimatete «Fondation pour la famille» einige tausend Unterschriften bei. Die Stimmbevölkerung wird sich am 26. September 2021 zur Vorlage äussern.

Le mariage pour tous (Pa.Iv. 13.468)

Das 2008 in Betrieb genommene Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS), das «führende Personenregister für ausländische Staatsangehörige» mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, benötigt nach über 10-jährigem Bestehen eine technologische Erneuerung. Zwischen 2022 und 2027 soll das ZEMIS-Gesamtsystem in zwei Tranchen modernisiert werden, was Kosten im Umfang von CHF 65.9 Mio. nach sich ziehen soll. Da das SEM selber personelle Ressourcen im Wert von CHF 11.2 Mio. einbringt sowie bereits 2021 Vorbereitungsarbeiten im Umfang von CHF 0.4 Mio. tätigt, beantragte der Bundesrat im April 2021 in seiner Botschaft einen Verpflichtungskredit zur Erneuerung des ZEMIS in der Höhe von CHF 54.3 Mio. für die Jahre 2022 bis 2027. Im ZEMIS werden etwa identitätsbezogene Daten sowie Informationen zu Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen oder Einreise- oder Wegweisungsentscheiden erfasst. Ungefähr 30'000 Personen nutzen ZEMIS für berufliche Zwecke, wobei sich der grösste Nutzerkreis aus Angehörigen von kantonalen und kommunalen Polizeibehörden zusammensetzt. ZEMIS weist Verknüpfungen mit 30 anderen nationalen und internationalen Informatiksystemen auf.

Verpflichtungskredit zur Erneuerung des Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS) (BRG 21.031)

Ende März 2021 erschien der Bericht in Erfüllung des Postulats Fluri (fdp, SO), mit dem der Postulant sicherstellen wollte, dass die zuständigen Behörden, insbesondere die Einwohnerdienste, über die erforderlichen Informationen zur elterlichen Sorge und zu Kinderschutzmassnahmen verfügen. Der Bericht kam zum Schluss, dass sich die Problematik seit der 2013 beschlossenen Revision des Sorgerechts bereits entschärft habe. Liege jedoch nur die Aussage eines Elternteils vor, könne nach wie vor nicht mit abschliessender Gewissheit festgestellt werden, dass dieser aktuell das Sorgerecht innehabe. Somit könne tatsächlich eintreffen, was der Postulant in seiner Begründung befürchtete, nämlich dass «An- und Abmeldungen oder ein Wohnungswechsel ohne Wissen des sorgeberechtigten Elternteils vorgenommen werden». Aus diesem Grund ortete der Bundesrat hier Handlungsbedarf und präsentierte in seinem Bericht vier Lösungsansätze. Er plante, die Lösung über die Integration dieser Informationen in ein bestehendes Register, namentlich in die kommunalen und kantonalen Einkommensregister, weiterzuverfolgen, da er diese Lösung als praxisnah und vergleichsweise unbürokratisch erachtete. In einem nächsten Schritt soll nun eine Studie erstellt werden, um die technische Machbarkeit einer solchen Lösung im Detail zu eruieren.

Protection de l'enfance. Assurer le flux d'informations, être davantage à l'écoute du client (Po. 16.3317)

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) die Organisation der familien- und schulergänzenden Betreuung nach dem Modell der Volksschulen: Zuständig für diese sollten die Kantone sein und das Angebot sollte für alle Kinder bis zum Abschluss der Volksschule unentgeltlich sein. Die Initiantin begründete ihren Vorstoss mit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mit der Förderung von Kindern aus «sozio-ökonomisch benachteiligten Familien». Darüber hinaus seien die Tarife für die Eltern zu hoch, weswegen die Einrichtungen finanziell sehr eng planen müssten. Dies resultiere in hoher Belastung der in diesem Bereich tätigen Personen bei vergleichsweise tiefen Löhnen. Die Initiantin vertrat die Ansicht, dass qualitativ hochstehende Angebote und faire Arbeitsbedingungen ohne «substanzielle öffentliche Finanzierung» nicht möglich seien. Der Mehrheit der WBK-NR ging jedoch eine unentgeltliche Lösung zu weit. Mit 15 zu 9 Stimmen (1 Enthaltung) beantragte sie, der Initiative keine Folge zu geben, und verwies stattdessen auf ihre eigene, hängige parlamentarische Initiative. Diese zielte darauf ab, die mehrfach verlängerte, zeitlich befristete Anstossfinanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung in eine dauerhafte Lösung zu überführen.

Familien- und schulergänzende Betreuung als Teil des Service public (Pa.Iv. 20.413)

Ende März 2021 gab auch die WBK-SR einer durch ihre Schwesterkommission lancierten parlamentarischen Initiative Folge, mit der die befristete Finanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung in eine dauerhafte Lösung überführt werden soll (Pa.Iv. 21.403). Sie fasste ihren Beschluss mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war auch die Überlegung, dass die Unterstützungsmassnahmen aufgrund unterschiedlicher kantonaler Kontexte überarbeitet werden sollten.
Gleichzeitig beriet die Kommission über eine Standesinitiative aus dem Kanton Genf, die unter anderem plante, die dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes in der Verfassung zu verankern (Kt.Iv. 20.308). Die Kommission stellte sich klar gegen die Schaffung eines spezifischen Verfassungsartikels und beantragte ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen (4 Enthaltungen), der Standesinitiative zugunsten der parlamentarischen Initiative der WBK-NR keine Folge zu geben. Der Ständerat kam diesem Antrag in der Sommersession 2021 nach.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Pa.Iv. 21.403)
Dossier: Finanzhilfen zur Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Eine Motion Masshardt (sp, BE), die erreichen wollte, dass der Kündigungsschutz bis 16 Wochen nach der Geburt auch für schwangere Arbeitnehmerinnen in der Probezeit gelten soll, wurde zwei Jahre nach Einreichen des Vorstosses im März 2021 unbehandelt abgeschrieben. Der Bundesrat hatte sich zuvor ablehnend dazu geäussert, da er die Ansicht vertrat, die bestehenden Möglichkeiten zur Anfechtung einer Kündigung während der Probezeit seien ausreichend, um missbräuchliche Kündigungen zu vermeiden.

Auch Arbeitnehmerinnen in Probezeit soll bis 16-Wochen nach der Geburt nicht gekündigt werden können (Mo. 19.3176)
Dossier: Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft

Auch der Ständerat stellte sich in der Frühjahrssession 2021 dagegen, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als eine derjenigen Diskriminierungen eingestuft wird, für die die Beweislast erleichtert wird. Mit 28 zu 13 Stimmen folgte er damit seiner Kommissionsmehrheit, die argumentierte, die bestehende rechtliche Sorgfaltspflicht der Arbeitgebenden sei ausreichend. Zudem seien Beweislasterleichterungen nicht zielführend, da sie ohne Konsequenzen für die belästigende Person blieben. Eine Kommissionsminderheit hatte vergeblich die Ansicht vertreten, Beweislasterleichterungen seien eine wirksame Massnahme zur Bekämpfung von sexueller Belästigung. Mit dem ständerätlichen Entscheid wurde die Standesinitiative des Kantons Genf somit erledigt.

Faciliter la lutte contre le harcèlement sexuel (Iv.ct. 19.317)

Im Unterschied zum Nationalrat trat der Ständerat in der Frühjahrssession 2021 auf eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes ein, mit der in erster Linie verschiedene Bestimmungen für vorläufig aufgenommene Personen geändert werden sollten. Zum einen sollte ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden – diese Bestimmung geht zurück auf die Forderung einer überwiesenen Motion der SPK-SR (Mo. 18.3002) –, zum anderen wollte die Vorlage den Grundsatz eines Auslandreiseverbots auf gesetzlicher Ebene verankern. Gemäss geltenden Bestimmungen auf Verordnungsstufe benötigen vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen bereits zum gegebenen Zeitpunkt Bewilligungen für Auslandreisen, deren Erteilung an das Vorliegen bestimmter Reisegründe geknüpft ist. Während nun auf Gesetzesstufe ein Reiseverbot verankert werden soll, sollen Ausnahmen, die es in bestimmten Fällen erlauben würden, dennoch in einen Drittstaat zu reisen, nach wie vor auf dem Verordnungsweg definiert werden. Mit der Revision soll im Gesetz auch explizit verankert werden, dass Asylbewerbende während eines laufenden Asyl- oder Wegweisungsverfahren lediglich dann ins Ausland reisen dürften, wenn dies für ihr Verfahren erforderlich wäre. Während sich die SP im Nationalrat noch gegen Eintreten ausgesprochen hatte, nahm sie im Ständerat eine etwas andere Position ein. Er würde dem Gesetz in der jetzigen Form zwar nicht zustimmen, gab Daniel Jositsch (sp, ZH) zu Protokoll, er wolle sich der Diskussion jedoch nicht bereits jetzt verschliessen, da die Vorlage mit den Zugangserleichterungen zum Arbeitsmarkt auch positive Elemente beinhalte und sich die «rechtsstaatlichen Defizite» betreffend Reiseverbot in der Detailberatung gegebenenfalls beheben liessen. Der Ständerat fasste seinen Entschluss auf Eintreten mit 25 zu 14 Stimmen (4 Enthaltungen) gegen einen von Lisa Mazzone (gp, GE), Thomas Minder (parteilos, SH) und Mathias Zopfi (gp, GL) getragenen Minderheitsantrag auf Nichteintreten.
Damit ging die Vorlage zurück an den Nationalrat, der die Vorlage vor der ständerätlichen Detailberatung zu debattieren hatte.

Loi sur les étrangers et l’intégration. Modification (MCF 20.063)
Dossier: Ausländer- und Integrationsgesetz. Änderung (vorläufig Aufgenommene)

Nach dem Nationalrat nahm in der Frühjahrssession 2021 auch der Ständerat eine Motion Reimann (svp, SG) stillschweigend an, die forderte, dass Kompetenzkonflikte den Rechtsschutz nicht ausschalten dürfen. Damit ist der Bundesrat aufgefordert, die örtliche Zuständigkeit bei Beschwerden gegen die fürsorgerische Unterbringung, gegen Entscheidungen der KESB und gegen Verfügungen nach Anrufung des Gerichts durch nahestehende Personen der Betroffenen (Artikel 439 ZGB) klar zu regeln und somit eine Harmonisierung der Rechtspraktiken anzustreben.

Harmonisation des pratiques juridiques (Mo. 19.4586)

Mit Beratung einer entsprechenden Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes schrieb das Parlament im Frühjahr 2021 eine Motion Pfister (cvp, ZG) ab, die vorläufig aufgenommenen Personen die Reise in ihr Heimatland verbieten wollte.

Pas de voyage dans le pays d'origine pour les personnes admises à titre provisoire (Mo. 15.3953)
Dossier: Ausländer- und Integrationsgesetz. Änderung (vorläufig Aufgenommene)

Mit Beratung einer entsprechenden Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes schrieb das Parlament im Frühjahr 2021 eine Motion der SGK-SR ab, die eine punktuelle Anpassung des Status der vorläufigen Aufnahme forderte.

Statut des étrangers admis à titre provisoire (Mo. 18.3002)
Dossier: Ausländer- und Integrationsgesetz. Änderung (vorläufig Aufgenommene)

Mit Verweis auf begangene Terroranschläge in Europa forderte die SVP mit einer Fraktionsmotion (Mo. 20.4347) und einer Motion des Ständerats Marco Chiesa (svp, TI; Mo. 20.4367), dass in die Schweiz migrierte Personen oder Asylbewerbende bis zur abschliessenden Beurteilung ihres Gefährdungspotentials in geschlossenen Zentren unterzubringen seien, um das Sicherheitsrisiko zu minimieren. Dies sollte gemäss den identisch lautenden Motionen für Personen anwendbar werden, deren Identität nicht vollständig geklärt werden kann, sowie für alle Personen, die aus einem Gebiet «mit starker Präsenz von terroristischen, gewalttätigen, extremistischen Gruppierungen oder radikalen Strömungen» stammen oder sich in einem solchen Gebiet aufgehalten haben.
In seiner ablehnenden Stellungnahme führte der Bundesrat aus, dass die Abklärung einer möglichen Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit bereits beim Eintritt in ein Bundesasylzentrum erfolge; dort würden sogleich Identitätsabklärungen vor- und Fingerabdrücke abgenommen, um nach bestehenden Einträgen in der Eurodac-Datenbank für Asylangelegenheiten und in Fahndungsdatenbanken wie dem Schengener Informationssystem (SIS) zu suchen. Gesuchstellende aus Risikogebieten müssten sich zudem einer Befragung zu ihren politischen Überzeugungen unterziehen. Eine separate Unterbringung in geschlossenen Zentren für alle Asylsuchenden aus Risikogebieten erachtete der Bundesrat zum einen als logistisch nicht möglich, da dies eine sehr grosse Anzahl von Personen betreffen würde, und zum anderen auch als unverhältnismässig, da Personen aus Risikogebieten gerade von den genannten radikalen Gruppierungen geflohen seien. Ebenso sahen dies wohl auch die Mehrheiten der Räte, die die beiden Motionen in der Frühjahrssession 2021 ablehnten. Abgesehen von SVP-Vertretenden wurde die Motion der SVP-Fraktion im Nationalrat mit 139 zu 53 Stimmen (0 Enthaltungen) von allen Fraktionen geschlossen abgelehnt. Der Ständerat fasste seine Ablehnung mit 6 zu 33 Stimmen (2 Enthaltungen). Die Beschlüsse wurden im Rahmen einer von der SVP-Fraktion verlangten ausserordentlichen Session gefasst, in der neben den genannten Motionen lediglich noch zwei weitere, ebenfalls identisch lautende Motionen aus der Feder der SVP traktandiert worden waren. Letztere forderten, Flüchtlingsgruppen aus oben genannten Gebieten kein Asyl zu gewähren (Mo. 20.4346 und Mo. 20.4368).

Migranten und Asylbewerber mit ungeklärter Identität oder aus Risikogebieten geschlossen unterbringen oder überwachen (Mo. 20.4347 und 20.4367)

Neben zwei identisch lautenden Motionen aus der Feder der SVP, die eine separate und geschlossene Unterbringung von Asylsuchenden aus Gebieten mit starker Präsenz radikaler Gruppierungen forderten (Mo. 20.4347, Mo. 20.4367), behandelten die beiden Räte im Rahmen einer von der SVP verlangten ausserordentlichen Session im März 2021 noch eine zweite und letzte Forderung: Zwei identisch lautende Motionen, eingereicht von der SVP-Fraktion (Mo. 20.4346) und von SVP-Ständerat Werner Salzmann (svp, BE; Mo. 20.4368), verlangten, auf die Aufnahme von Resettlement-Migrierenden mit ungeklärter Identität oder aus Gebieten mit einer starken Präsenz von terroristischen Gruppen zu verzichten. In seiner ablehnenden Antwort legte der Bundesrat dar, dass das von einzelnen Personen ausgehende Sicherheitsrisiko durch die bestehenden Überprüfungsmöglichkeiten bereits eingeschätzt werden könne und dass Personen, deren Identität nicht geklärt werden könne oder von denen ein potentielles Sicherheitsrisiko ausgehen könnte, kein Asyl in der Schweiz erhielten. Jeglichen Personen oder Gruppierungen aus Gebieten mit starker Vertretung terroristischer, gewalttätiger oder extremistischer Gruppierungen den Zugang zu Asyl zu verwehren, «widerspräche dem humanitären Gedanken des Resettlements», so die Regierung. Im Nationalrat stiess die Motion nur in der SVP-Fraktion auf Gehör; alle anderen Fraktionen lehnten sie geschlossen ab. So fällte der Nationalrat sein Urteil zuungunsten der Forderung mit 53 zu 139 Stimmen (0 Enthaltungen) und der Ständerat mit 6 zu 34 Stimmen (1 Enthaltung).

Keine Resettlement-Migranten mit ungeklärter Identität oder aus Gebieten mit einer starken Präsenz von terroristischen Gruppen (Mo. 20.4346)

Der Nationalrat lehnte es in der Frühjahrssession 2021 ab, ein Rahmengesetz für eine schweizweite familienergänzende Kinderbetreuung zu schaffen, wie dies eine Motion von Adrian Wüthrich (sp, BE) verlangt hätte, die nach Ausscheiden des SP-Vertreters aus dem Rat von dessen Walliser Parteikollege Mathias Reynard übernommen worden war. Konkret sollte der Bund zusammen mit den Kantonen und Gemeinden verpflichtet werden, ein flächendeckendes und bezahlbares Angebot an ausserfamiliärer Kinderbetreuung bereitzustellen. Im Nationalrat fand der Vorstoss neben der ungeteilten Zustimmung der Ratslinken auch die Unterstützung der geschlossenen GLP-Fraktion sowie einer Minderheit der Mitte-Fraktion. Die so erlangten 85 Stimmen reichten jedoch nicht aus gegen die 98 ablehnenden Stimmen der bürgerlichen Mehrheit. Fünf FDP-Nationalrätinnen und Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO) enthielten sich der Stimme. Auch der Bundesrat hatte sich im Vorfeld gegen den Vorstoss ausgesprochen, da er ihn als nicht vereinbar sah mit der subsidiären Rolle, die dem Bund in diesem Bereich zukommt.

Die Schaffung eines Rahmengesetzes für eine schweizweite familienergänzende Kinderbetreuung wird abgelehnt (Mo. 19.3190)

Wenige Jahre nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts im Jahr 2017 fällte das Bundesgericht wegweisende Urteile, die Praxisänderungen bei den Unterhaltszahlungen nach einer Trennung oder Scheidung einläuteten, wie das Bundesgericht in einer Medienmitteilung vom März 2021 kommunizierte. Insgesamt führten diese Urteile weiter weg vom Bild der Ehe als Versorgungsinstitution, wie die Privatrechtsprofessorin Andrea Büchler gegenüber der AZ erklärte, und stärker hin zu einem Modell, das auf finanzielle Eigenverantwortung setzt. Von dem während der Dauer der Ehe nicht erwerbstätigen Ehepartner – in den allermeisten Fällen somit vom weiblichen Ehepartner – wird mit diesen Urteilen eine verstärkte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erwartet, während der erwerbstätige Ehepartner den ehemaligen Ehegatten nicht mehr langfristig durch Unterhaltszahlungen unterstützen muss.

Konkret vereinheitlichte das Bundesgericht in drei Urteilen die Berechnungsgrundlage der verschiedenen Arten von Unterhaltszahlungen. In einem zweistufigen Verfahren soll zuerst das Gesamteinkommen beider Elternteile eruiert werden, danach werden die finanziellen Bedürfnisse aller Betroffenen festgelegt, wobei bei knappen Mitteln die minderjährigen Kinder an erster Stelle kommen. In zwei weiteren Urteilen brachte die höchste richterliche Instanz in der Schweiz die 45er-Regel zu Fall. Diese generell geltende Regel hatte es als nicht zumutbar erachtet, einen Ehegatten, der oder die bei Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes das 45. Altersjahr bereits erreicht hatte und während der Ehe nicht berufstätig gewesen war, wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Gemäss neuer Rechtsprechung wird die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit jedoch auch nach Erreichen dieses Alters grundsätzlich als zumutbar erachtet, sofern etwa keine kleinen Kinder im Haushalt sind, die betreut werden müssen. Nicht zuletzt veränderte das Bundesgericht in einem weiteren Urteil den Begriff der «lebensprägenden Ehe»: Während die bisherige Rechtsprechung davon ausging, dass eine lebensprägende Ehe nach einer Dauer von zehn Jahren oder – unabhängig von der Dauer – im Falle gemeinsamer Kinder vorliegt, soll gemäss modernisierter Rechtsprechung eine Ehe nur dann als lebensprägend gelten, wenn ein Partner zugunsten der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung seine Erwerbstätigkeit im Gegensatz zum anderen Partner und nicht zuletzt auch zugunsten von dessen Karriere dauerhaft aufgegeben hat und es für erstere Person keine Möglichkeit mehr gibt, die frühere berufliche Stellung wieder einzunehmen. Jedoch seien auch bei Vorliegen einer lebensprägenden Ehe die Alimente in Zukunft in Dauer und Umfang zu beschränken, so das Bundesgericht.

Die Bundesgerichtsurteile blieben in den Medien nicht ohne Widerhall. Politikerinnen und Politiker unterschiedlicher Couleur sowie Frauenrechtsorganisationen erachteten die Urteile hin zu einem gleichberechtigten Familienrecht im Grunde als richtig, da sie Frauen zu einer selbständigeren Lebensführung anregen würden. Ziemlich breit war man sich hingegen auch einig, dass gleichzeitig auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die verstärkte Teilhabe der Frauen am Arbeitsmarkt verbessert werden müssten, damit Scheidungen nicht auf dem Buckel der Frauen ausgetragen würden. Primär Faktoren wie die Einführung der Individualbesteuerung, eine vergünstigte familienexterne Kinderbetreuung sowie eine gemeinsame bezahlte Elternzeit würden hier helfen, betonten Vertreterinnen der Frauenrechtsorganisation Alliance F. Auch in der NZZ sah man die Urteile des Bundesgerichts als Aufruf an die Politik, die Rahmenbedingungen für die Erwerbsbeteiligung der Frauen zu verbessern. «Richter überholen Politiker», lautete denn auch ein Meinungsbeitrag in der Aargauer Zeitung.
Indes kamen auch kritischere Stimmen zu Wort, die befürchteten, dass Frauen zukünftig durch die neue Rechtsprechung auch Tätigkeiten ausserhalb ihres Ausbildungsbereichs und unter ihrem Ausbildungsniveau annehmen müssten. So berichtete der Tages-Anzeiger in diesem Zusammenhang etwa von einer geschiedenen gelernten Informatikerin, die aufgrund der Kinderbetreuung während 20 Jahren nicht gearbeitet hatte. Das kantonale Gericht in Solothurn hatte den Einwand der Frau, dass ein beruflicher Wiedereinstieg in ihrem konkreten Fall sehr schwierig sei, nicht gelten lassen und sie auf den in der Pflegebranche bestehenden Bedarf und dortige «niederschwellige Einstiegsangebote» verwiesen. Das Bundesgericht hatte die Beschwerde der Frau in der Folge und mit Verweis auf die Begründung der Vorinstanz abgewiesen. Eine Rechtsanwältin kritisierte in einem Gastkommentar in der NZZ darüber hinaus den Umstand, dass für Frauen und Familien derart weitreichende Entscheide vom Bundesgericht in rein männlicher Besetzung gefällt worden waren. Zudem habe das Gremium relevante wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert: Ein vom SNF finanziertes Forschungsprojekt habe gezeigt, dass geschiedene Frauen unter dem neuen Scheidungsrecht – die Scheidungsrechtsrevision aus dem Jahr 2000 hatte Auswirkungen auf die Unterhaltsbeiträge – finanziell schlechter dastehen würden als Frauen, die vor der Revision geschieden worden waren; Erstere hätten die Einbussen im Unterhalt nicht mit eigenem Einkommen kompensieren können. Nicht zuletzt beflügelten die Urteile auch mediale Diskussionen um die Entschädigung unbezahlter Haushalts- und Betreuungsarbeit. Economiefeministe, die Plattform für feministische Ökonomie, kritisierte gegenüber der WOZ, dass auch nach der Scheidung ein Grossteil der unbezahlten Betreuungsarbeit bei den Frauen verbleibe und deren Ressourcen für eine bezahlte Erwerbstätigkeit demnach geringer seien. Zudem verdanke die Schweiz ihren hohen Lebensstandard dem Umstand, dass sie diese Betreuungsarbeit nicht entschädige.

Am wenigsten Auswirkungen hat die geänderte Rechtsprechung auf Beziehungen, in denen sich beide Partner Erwerbsarbeit, Haushalt und Kinderbetreuung teilen – ein Modell, das in der Schweiz nach wie vor lediglich in einer Minderheit der Fälle gelebt wird. Gemäss aktuellen Zahlen des BFS lebten 2021 nur 8.5 Prozent aller Familien mit Kindern im Alter zwischen 0 und 12 Jahren ein Modell, in dem beide Elternteile Teilzeit erwerbstätig sind. In gut sechs von zehn Familien mit Kindern in diesem Alter ging nach wie vor der Mann einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach, während die Frau entweder gar nicht (14.8%) oder Teilzeit (49.5%) erwerbstätig war. Der umgekehrte Fall einer Vollzeit tätigen Partnerin und eines nicht oder Teilzeit erwerbstätigen Partners traf auf 2.4 Prozent aller Familien mit mindestens einem Kind unter 13 Jahren zu.

BG-Entscheid: Geschiedene Frauen sollen arbeiten

In der Frühjahrssession bestärkte der Ständerat seinen bereits im Vorjahr gefällten Entscheid und gab einer Standesinitiative aus dem Kanton Genf, welche die Administrativhaft für Minderjährige verbieten wollte, keine Folge. Das Anliegen war damit erledigt. Ein Antrag einer linken Minderheit Mazzone (gp, GE) für Folgegeben scheiterte äusserst knapp mit 16 zu 17 Stimmen (keine Enthaltungen).

La détention administrative d'enfants doit cesser! (Iv.ct. 18.321)

Einer von Silvia Schenker (sp, BS) eingereichten und später von Parteikollegin Yvonne Feri (sp, AG) übernommenen parlamentarischen Initiative, welche in bundesrätlichen Botschaften zu Erlassentwürfen explizite Stellungnahmen bezüglich der Einhaltung der Sozialziele forderte, gab der Nationalrat Anfang März 2021 mit 115 zu 70 Stimmen keine Folge. Während die Fraktionen der SP und der Grünen Partei sowie drei Mitglieder der Mitte-Fraktion die parlamentarische Initiative unterstützten, wurde sie von einer bürgerlich-liberalen Mehrheit abgelehnt. Der Nationalrat urteilte somit gleich wie vor ihm bereits eine Mehrheit der SGK-NR, womit die Initiative erledigt war.

Botschaften zu Erlassentwürfen sollen sich zu Einhaltung der Sozialziele äussern (Pa.Iv. 19489)

Nachdem der Ständerat sich bereits in der Herbstsession 2020 dafür ausgesprochen hatte, stimmte auch der Nationalrat in der Frühjahrssession 2021 einer Motion Herzog (sp, BS) zu, die die Aufschlüsselung massgeblicher Statistiken nach Geschlecht verlangte, um etwa die Datengrundlage zu geschlechterspezifischen volkswirtschaftlichen Auswirkungen oder medizinischen Diagnosen zu verbessern. Die grosse Kammer fasste ihren Beschluss mit 115 zu 69 Stimmen auf Anraten einer grossen Kommissionsmehrheit. Auch die Kommissionsminderheit um Diana Gutjahr (svp, TG) betrachtete die diesbezüglich geplante Verbesserung der Datengrundlage als sinnvoll, sprach sich jedoch aus Gründen des bürokratischen Aufwands gegen eine generelle Pflicht zur Aufschlüsselung der Daten nach Geschlecht aus, womit sie die Meinung des Bundesrates stützte. In seinem Votum plädierte Bundesrat Berset (sp) denn auch dafür, bei der Umsetzung der Motion seinen eigenen, im Rahmen der Begründung zur Motion gemachten Vorschlag einer Fall-zu-Fall-Prüfung zu berücksichtigen, der eine Aufschlüsselung nur dann vorsehen würde, wenn diese notwendig und zielführend wäre.

Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter (Mo. 20.3588)