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In der Vernehmlassung meldeten nur gerade die Arbeitgeberorganisationen, die Liberale Partei und die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Waadt und Zug grundsätzlichen Widerstand an. Aufgrund des überwiegend positiven Echos zu einem eigentlichen Gleichstellungsgesetz erteilte der Bundesrat dem EJPD den Auftrag, dieses im Detail auszuarbeiten.

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann "Gleichstellungsgesetz"

Nach einer Serie von Anschlägen auf Asylbewerberunterkünfte verurteilte der Vorsteher des EJPD im Namen des Bundesrates diese kriminellen Handlungen und erklärte, dass er mit grosser Sorge die zunehmende Gewalt gegen Asylbewerber verfolge. Da er aber gleichzeitig erklärte, Verständnis für das Unbehagen zu haben, das die zunehmende Immigration in der Bevölkerung auslöse, musste er sich – wie viele andere Behördenmitglieder und Politiker – vorwerfen lassen, mit der immer wieder praktizierten Unterscheidung zwischen "echten" und "unechten" Flüchtlingen und der Schaffung des Begriffs der "Wirtschaftsflüchtlinge" Öl ins Feuer zu giessen und so bei aller humanitärer Beteuerungen mitverantwortlich für den zunehmenden Fremdenhass zu sein.

Anschlägen auf Asylbewerberunterkünfte

Die Eidgenossenschaft hat erstmals eine Vizekanzlerin. Im August betraute der Bundesrat die 44jährige Sozialdemokratin Hanna Muralt, bisher Chefin des Direktionssekretariats der Bundeskanzlei, mit dieser hohen Stabsaufgabe. Die promovierte Historikerin trat die Nachfolge von François Couchepin an, der im Juni von der Vereinigten Bundesversammlung zum Bundeskanzler gewählt worden war.

erstmals eine Vizekanzlerin

Unterschiedlicher Erfolg war einer Anti-Rassismus-Kampagne der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) beschieden. Während die unter dem Motto "Gib dem Rassismus keine Chance" durchgeführten Anlässe auf reges Interesse stiessen, harzte es bei der Unterschriftensammlung für eine entsprechende Petition. Die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen (EKJ), welche in ihrem ersten Teilbericht zur Situation der Jugendlichen in der Schweiz unter anderem den Rassismus untersuchte, kam zum Schluss, dass für verunsicherte Jugendliche das rechtsextreme Angebot mit seinen einfachen Erklärungen politischer Vorgänge sehr attraktiv sein kann. Die Vermittlung negativ formulierter Werte (Antirassismus) genügt hier nach Ansicht der EKJ nicht mehr, nötig wären neben verbesserter Information vielmehr positive Ansätze, so etwa der alltägliche Umgang mit Demokratie, gelebter Solidarität und Toleranz. Die EKJ regte deshalb die Durchführung einer Rassismuspräventionskampagne an, die ähnlich breit angelegt sein müsste wie jene zum Thema Aids.

Anti-Rassismus-Kampagne der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände

Während die im geplanten EWR vorgesehene Freizügigkeit des Personenverkehrs noch vor Jahresfrist als eine Art Schreckgespenst gezeichnet worden war, dem nur durch eine ganze Reihe von Vorbehalten begegnet werden könne, kamen im Berichtsjahr sowohl der Bundesrat wie die Sozialpartner zur Einsicht, dass der freie Personenverkehr in Europa mehr Vor- als Nachteile aufweisen werde. Die Schweizer Unterhändler pochten denn auch in den Verhandlungen mit der EG immer weniger auf Ausnahmeregelungen.

Personenverkehr in Europa mehr Vor- als Nachteile

In Ergänzung früherer Beschlüsse verabschiedete die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren neue Empfehlungen zur Schulung fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher, die im Mittel 16 bis 17%, in manchen Kantonen gar 30% der Schüler ausmachen. Die EDK betonte dabei besonders den Anspruch aller ausländischer Kinder, auch der illegal anwesenden, auf Bildung und auf gleichberechtigte Integration. Lehrmittel und Stundenpläne sollen inskünftig vermehrt auf den interkulturellen Unterricht abgestimmt und mindestens zwei Stunden pro Woche für die Sprache und Kultur des Herkunftslandes reserviert werden.

Empfehlungen zur Schulung fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher

Eine weitere Verschärfung erfuhr die Behandlung der Asylbewerber bei der Beratung des Budgets 1992. Obgleich der Nationalrat die von Auto-Partei, SD und SVP verlangten massiven Kürzungen im Asylbereich ablehnte, bestätigten doch beide Räte mit ihren Sparbeschlüssen die bereits früher von Bundesrat Koller gemachte Ankündigung, wonach ab 1992 das tägliche Taschengeld der Asylbewerber von fünf auf drei Franken verringert wird. Diese Massnahme betrachtete der Bundesrat als Teil seiner Bemühungen, die Schweiz als Fluchtland zusehends unattraktiver zu machen. In dieselbe Richtung zielten auch neue Weisungen des EJPD zuhanden der Kantone. Ab April 1992 wird der Bund den Kantonen nur noch 40 Fr. pro Asylbewerber und Tag abgelten ; zugleich wurden die Kantone aufgefordert, auf die Unterbringung in Hotels zu verzichten und vermehrt auf Kollektivunterkünfte zu setzen. Neu können die Kantone den Asylbewerbern unter bestimmten Bedingungen – zum Beispiel bei Verweigerung einer zumutbaren Arbeit oder Wohngelegenheit – die Fürsorgeleistungen verweigern oder entziehen. Weiter werden die Abonnementskosten für den öffentlichen Verkehr nicht mehr übernommen, ebensowenig wie die Krankenkassenprämien erwerbstätiger Asylbewerber. Gegen den Willen des Bundesrates überwies der Nationalrat eine Motion seiner Finanzkommission zur weiteren Reduktion der Kosten im Asylbereich in der verbindlichen Form. Mit dem Hinweis darauf, dass man Asylpolitik nicht über das Budget betreiben könne, lehnte der Ständerat diese Motion ab; hingegen stimmte er einem Postulat seiner Finanzkommission zu, welches die Regierung einlädt zu prüfen, wie die Kantone und Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Bund vermehrt Beschäftigungsprogramme für Asylbewerber durchführen könnten.

tägliche Taschengeld der Asylbewerber von fünf auf drei Franken verringert

Im Kanton Zürich beteiligten sich die Grauen Panther erstmals an Nationalratswahlen und erzielten auf Anhieb 1,7% der Stimmen, womit sie nur knapp einen Sitz verpassten. Nach Basel und Zürich bildete sich neu auch in Bern eine Sektion dieser Vereinigung, die überall dort mitreden will, wo es um die Anliegen älterer Menschen geht.

Grauen Panther

Eine von der Bundeskanzlei geleitete interdepartementale Arbeitsgruppe legte in einem Bericht Empfehlungen für die sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann in der Gesetzes- und Verwaltungssprache vor. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass für eine befriedigende Verwirklichung der sprachlichen Gleichberechtigung eine "kreative Lösung" die tauglichste sei, nämlich eine Kombination von Paarformen in der ausführlichen Form (zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer) oder in der Kurzform (Lehrer/innen, Lehrerinnen), von neutralen Formen (die Lehrenden, die Lehrkräfte) und der Möglichkeit zur Umformulierung.

rachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann in der Gesetzes- und Verwaltungssprache
Dossier: Vorstösse für eine geschlechtergerechte Sprache in der Politik und Verwaltung

Jene Jugendliche, die sich noch für Politik interessieren, tun es aber oft mit vollem Engagement. So etwa jene rund 150, die sich Ende September auf Einladung der Solothurner Jungparteien in Grenchen zum ersten schweizerischen "Polittreffen" einfanden, um gemeinsam über Sprach- und Parteigrenzen hinweg in fünf Workshops Visionen und Perspektiven für die Zukunft der Schweiz zu entwickeln. Höhepunkt der politischen Beteiligung der Jugend am schweizerischen Staatsgeschehen war aber zweifellos die von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) organisierte "Jugendsession 1991", in der am 25. September 246 Jugendliche im Saal des Nationalrates die für gewöhnlich dort tagenden Parlamentarier und Parlamentarierinnen auf die Zuschauertribünen verwiesen. Die Jugendlichen debattierten die Themen "Abfall", "Schweiz in der Welt" und "Zivildienst". Zum Abschluss forderten sie in einer Petition die Schaffung einer dauernden Institution, um sicherzustellen, dass die an der Jugendsession gemachten Vorschläge und Forderungen auch nach dem Jubiläumsjahr direkt in das politische Leben im Bundeshaus einfliessen werden.

Jugendsession 1991

Im Ständerat verlief die Beratung des Berichtes emotionsloser. Ganz klar war hier die Flüchtlingspolitik das Hauptthema, die innereuropäische Öffnung wurde kaum berührt. Auch in der kleinen Kammer mochten die Vertreter von SVP und FDP eine Kontingentierung oder gar die Anwendung von Notrecht nicht mehr ausschliessen. Einen neuen Ansatz brachten die beiden FDP-Vertreter Bühler (LU) und Jagmetti (ZH) in die Diskussion, die anstatt des Drei-Kreise-Modells eine Aufteilung in Ausländer-, Asyl- und Migrationspolitik vorschlugen, wobei bei letzterer eine Quotenregelung ins Auge gefasst werden könnte, ohne dass damit internationale Konventionen verletzt würden. In ähnliche Richtung wie die Vorstellungen Jagmettis geht auch ein Postulat Wiederkehr (Idu, ZH), welches für Angehörige des dritten Kreises zahlenmässig befristete, auf ca. drei Jahre beschränkte Arbeitsbewilligungen anregt. Gleich wie im Nationalrat fanden sich CVP und SP in ihrer Kritik an der nach ihrer Ansicht diskriminierenden Unterscheidung in drei Kreise. Auch sie sprachen sich aber, wie ihre Kollegen in der Volkskammer, für ein rasches Verfahren und einen konsequenten Vollzug der Wegweisungsentscheide aus, allerdings nur unter strikter Wahrung des Non-refoulement-Prinzips.

EWR-konforme Ausländerpolitik mit einem «Drei Kreise-Modell»

Viele Frauen wollen alte und neue Benachteiligungen nicht mehr hinnehmen und nicht länger akzeptieren, dass sie eine Mehrheit mit Minderheitsproblemen sind. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verschaffen, folgten rund 500 000 Frauen in der einen oder anderen Form dem Aufruf des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und beteiligten sich — unter dem Motto "Wenn Frau will, steht alles still" — am 14. Juni, dem zehnten Jahrestag der Abstimmung über den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung an einem gesamtschweizerischen Frauenstreik. In Städten und Ortschaften, Betrieben und Verwaltungen wurde eine entspannte, farbige und phantasievolle Atmosphäre verbreitet, wobei ernste Töne und konkrete Forderungen durchaus auch ihren Platz hatten. Eine recht elegante Form fand die Bundesverwaltung, deren Beamtinnen kein Streikrecht haben, um dem Frauenstreiktag dennoch gerecht zu werden: den Mitarbeiterinnen wurde am 14. Juni die Möglichkeit gewährt, an einer vom eidgenössischen Personalamt mit dem Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann organisierten Tagung teilzunehmen, welche die Arbeitssituation der Frau zum Thema hatte.

Gesamtschweizerischer Frauenstreik 1991

Beide Räte folgten der jeweils einstimmig gefassten Empfehlung ihrer vorberatenden Kommissionen und nahmen eine Standesinitiative des Kantons Jura an, welche die Abschaffung des Militärpflichtersatzes für körperlich und geistig behinderte Personen verlangte. Der Bundesrat wurde beauftragt, innert eines Jahres eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen.

Initiative cantonale du Jura: Suppression de la taxe militaire pour les handicapés (Iv.ct. 90.204)
Dossier: Abschaffung des Militärpflichtersatzes für Schwerbehinderte

Die Schweiz will mitmachen im Kampf gegen die physische und sexuelle Gewalt gegen Frauen. Der Bundesrat beschloss, die Schlusserklärung der ersten europäischen Ministerkonferenz zu diesem Thema zu unterzeichnen, welche die einzelnen Staaten zu Anstrengungen in den Bereichen Prävention, Gesetzgebung, Polizei, Verfahrensrecht und Grundlagenforschung einlädt.

Kampf gegen die physische und sexuelle Gewalt gegen Frauen

Im Nationalrat wurde der Bericht mit ziemlicher Skepsis aufgenommen. Die meisten Redner würdigten zwar, dass sich der Bundesrat um eine Gesamtschau der Probleme bemüht und eine gute Diskussionsgrundlage geschaffen habe, bemängelten aber die primär arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des Berichts, die offen. sichtliche Abkehr von der Stabilisierungspolitik der 70er Jahre und die fehlenden Perspektiven in der Flüchtlingspolitik. Die innereuropäische Öffnung wurde im grossen und ganzen positiv aufgenommen, ausser bei den SD und Teilen der SVP, welche die fehlenden demographischen Berechnungen über die Auswirkungen des freien Personenverkehrs kritisierten. Wenig Freude am Modell der drei Kreise zeigten CVP und SP. Ihrer Ansicht nach werden damit bereits innerhalb Europas Bürger einzelner Staaten als Menschen zweiter Klasse diskriminiert. Zudem sei es stossend, meinten einige Votanten, dass nach dem bundesrätlichen Konzept ausgerechnet Personen aus Ländern, in denen Menschenrechte immer wieder verletzt werden, keine Chance mehr haben sollen, in der Schweiz zu arbeiten.
Erwartungsgemäss war es der dritte Kreis, der zu den hitzigsten Debatten führte. Hier taten sich Ruf (sd, BE) – welcher nicht nur die Rückweisung des Berichtes, sondern gar den Rücktritt des gesamten Bundesrates verlangte – und Dreher (ap, ZH) durch Rundumschläge gegen die bundesrätliche Politik hervor. Mit 100:2 Stimmen lehnte der Rat den Rückweisungsantrag Ruf ab. Deutliche Kritik an der bisherigen Asylpolitik, aber ohne fremdenfeindliche Untertöne, übte auch die liberale Fraktion; sie regte an, das Asylgesetz sei abzuschaffen und die überholte Flüchtlingskonvention notfalls zu kündigen, dafür solle sich die Schweiz bereit erklären, in Absprache mit dem Genfer Uno-Hochkommissariat jedes Jahr ein bestimmtes Kontingent von Flüchtlingen vorübergehend aufzunehmen.
Kritisch zur Asylpolitik äusserten sich auch Abgeordnete der FDP und der SVP. Sie traten vor allem für ein rascheres Asylverfahren und einen konsequenteren Vollzug der Ausschaffungen ein; falls dies nicht erreicht werden könne, seien Quoten nicht mehr zu umgehen. CVP und links-grünes Lager forderten dagegen eine Asylpolitik, welche den internationalen Konventionen zu genügen habe – was eine Kontingents- oder Quotenregelung ausschliesse – und keine zusätzlichen Diskriminierungen schaffen dürfe. Einig über die Parteigrenzen war man sich eigentlich nur in der Feststellung, dass der weltweiten Migration längerfristig nur durch entsprechende Hilfsmassnahmen in den Herkunftsländern beizukommen sei.

EWR-konforme Ausländerpolitik mit einem «Drei Kreise-Modell»

Die wachsende Besorgnis der Bevölkerung über den scheinbar ungebremsten Zustrom von Flüchtlingen, schlug sich auch in der grossen Anzahl der parlamentarischen Interventionen zu diesem Thema nieder. Im Anschluss an den Bericht des Bundesrates zur Ausländer- und Asylpolitik beriet die grosse Kammer mehrere asylpolitische Vorstösse. Sowohl eine Motion Meier (sd, ZH) für eine Revision des Asylgesetzes als auch eine Motion Baggi (cvp, TI) für eine vermehrte Bundeshilfe an die mit der illegalen Einwanderung von Asylsuchenden direkt konfrontierten Grenzkantone, insbesondere den Kanton Tessin, wurden abgelehnt. Ein Postulat Pini (fdp, TI), das den Bundesrat auffordert zu prüfen, in welchem Rahmen Privatpersonen oder humanitäre und religiöse Organisationen Asylbewerber, deren Gesuch nicht abschliessend behandelt ist, aufnehmen können, wurde gegen den Willen des Bundesrates überwiesen, ebenso ein Postulat Longet (sp, GE), welches verlangt, dass den Delegierten der Hilfswerke auch in Zukunft freier Zugang zu den Aufnahmezentren für Asylbewerber gewährt wird. Der Rat diskutierte zudem drei Interpellationen zur Asylpolitik.

Anzahl der parlamentarischen Interventionen

Mit dem Hinweis darauf, dass sein Vorstoss für eine "vernünftige" Asylpolitik – im Klartext die umgehende Ausschaffung von illegal eingereisten Asylbewerbern – im Widerspruch zu Art. 4 BV, zur EMRK und zur Flüchtlingskonvention stehe und sich nur realisieren liesse, wenn die Schweiz ihr Grundrechtsverständnis vollständig ändern bzw. aufgeben würde, gab der Nationalrat einer parlamentarische Initiative Ruf (sd, BE) diskussionslos keine Folge.

Vorstoss im Widerspruch zu Art. 4 BV, zur EMRK und zur Flüchtlingskonvention keine Folge

Die sieben kurdischen Familien, die bereits Ende des letzten Jahres in Obwalden aus Protest gegen die drohende Ausschaffung in einen Hungerstreik getreten waren, wurden immer mehr zu einem Symbol und zu einer Zerreissprobe für die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Institutionen – insbesondere jene des Bundes – und den Hilfswerken, den Kirchen und den asylpolitisch engagierten Kreisen. Obgleich die Sympathisanten der Kurdengruppe, die im "Friedensdorf Flüeli-Ranft" (OW) vorerst Unterschlupf fand, zugeben mussten, dass diese Kurden nicht aus den Kriegsrecht-Provinzen stammten, setzten sie sich doch vehement für deren Verbleib in der Schweiz ein, da gerade wegen des Aufsehens, welches der Hungerstreik ausgelöst hatte, eine Gefährdung dieser Gruppe auch in anderen Teilen der Türkei nicht mehr auszuschliessen sei. Als sich das BFF trotz den Vermittlungsbemühungen der Obwaldner Regierung unnachgiebig zeigte, tauchten die Familien kurz vor der drohenden Ausschaffung unter. Am ersten Tag der Jubiläumssession im Bundeshaus luden die drei Landeskirchen zu einer "geheimen" Pressekonferenz nach Bern ein, um – in Anwesenheit des grösseren Teils der untergetauchten Kurden – erneut einen generellen Ausschaffungsstopp zu verlangen. Kurz vor Ende der Pressekonferenz drang die Polizei ins Lokal ein, nahm die Kurden – unter ihnen auch Frauen und Kinder – fest und überführte sie in Ausschaffungshaft nach Obwalden. Obgleich sich weite Teile der Bevölkerung über das Vorgehen der Behörden empört zeigten und SP, GPS, LdU, EVP, die Landeskirchen und die Gewerkschaften geschlossen für einen Verbleib dieser Kurden in der Schweiz eintraten, wurden sie in Begleitung eines Beamten des BFF in die Türkei ausgeschafft.

sieben kurdischen Familien Hungerstreik

Im Mai stellte der Bundesrat einen neuen Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik vor. Anders als der Strategiebericht zwei Jahre zuvor entstand dieser nicht mehr unter Federführung des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), sondern unter jener des Biga. Im Vordergrund stehen denn auch mehr arbeitsmarktorientierte Fragestellungen. Hauptpunkt der mittelfristigen Ausländer- und Asylpolitik sei es, so führte Bundesrat Koller an der Pressekonferenz aus, eine EWR-konforme Ausländerpolitik zu definieren. Nach dem Willen des Bundesrat soll inskünftig ein Drei-Kreise-Modell zum Zug kommen. Der innere Kreis umfasst die EG- und Efta-Staaten. Deren Bürger sollen schrittweise keinen ausländer- oder beschäftigungspolitischen Beschränkungen mehr unterliegen, sowie dies ab 1993 auch im Rahmen des geplanten EWR vorgesehen ist.
Im zweiten Kreis des Modells befinden sich einerseits die traditionellen Rekrutierungsländer ausserhalb des EG- und Efta-Raumes, in denen bisher weniger qualifizierte Arbeitskräfte angeworben wurden. Konkret war damit Jugoslawien gemeint. Bürger dieser Staaten sollen nur noch als Saisonniers oder Jahresaufenthalter in unserem Land arbeiten können, wenn die Reserven aus dem inneren Kreis erschöpft sind. Dem zweite Kreis ordnete der Bundesrat anderseits alle jene Länder zu, mit denen die Schweiz enge kulturelle Beziehungen unterhält (Nordamerika, eventuell auch Australien, Neuseeland und die Länder Ost- und Südosteuropas). Hier erhofft sich der Bundesrat eine vermehrte Rekrutierung von hochqualifizierten Arbeitskräften. Für die Staaten des zweiten Kreises wird aber ein strenger politischer Massstab angelegt: sie müssen demokratisch regiert sein und die Menschenrechte beachten, asylrechtlich also zu den "safe countries" zählen. Zum dritten Kreis werden alle übrigen Länder gerechnet; dort würden grundsätzlich keine Arbeitskräfte rekrutiert. Ausnahmen für vorübergehende Aufenthalte von Spezialisten sollen indessen möglich sein. Ansonsten wird für Menschen des äussersten Kreises die Schweiz höchstenfalls Asylland bleiben.
Im Bereich der Asylpolitik setzte der Bundesrat zwei Schwerpunkte. Einerseits will er inskünftig vermehrt dazu beitragen, die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in den Herkunftsländern zu verbessern, um die Ursachen der Auswanderung zu beseitigen. Andererseits strebt er eine immer engere Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Aufnahmestaaten an (Erstasylabkommen, Harmonisierung des Asylrechts, Datenaustausch). Zudem bekräftigte er erneut seinen Willen, die durch die dritte Asylgesetzrevision geschaffenen Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung möglichst voll auszuschöpfen.

EWR-konforme Ausländerpolitik mit einem «Drei Kreise-Modell»

Auch das männerdominierte Parlament tut sich mit der Frage einer Quotenregelung schwer. Da ihrer Ansicht nach Quotenregeln nicht das geeignete Instrument zur Förderung der Gleichstellung der Frauen sind, empfahl die vorberatende Kommission des Nationalrates zwei parlamentarische Initiativen der Grünen Leutenegger Oberholzer (BL) und der SP-Fraktion, welche Quoten für Parlament, Bundesbehörden und Expertengremien verlangt hatten, zur Ablehnung. Mit zwei Postulaten regte die Kommission aber einen Bericht zur Quotenregelung und eine bessere Vertretung der Frauen in ausserparlamentarischen Kommissionen an. Ebenfalls nichts wissen wollte eine andere Kommission, welcher die parlamentarische Initiative der Grünen Fraktion auf Abschaffung des Ständerates zur Vorberatung zugeteilt worden war, von der parlamentarischen Initiative ihrer Kommissionsminderheit, welche Quoten im Ständerat anstrebte. Die Kommission argumentierte, eine derartige Quotenregelung würde nicht nur das aktive und passive Wahlrecht, sondern auch die Souveränität der Kantone gravierend einschränken.

Verschiedene Vorstösse für Frauenquoten in den eidgenössischen Gremien (Pa.Iv. 90.241; Pa.Iv. 90.242; Pa.Iv. 91.400)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Die Regierung kam einem Wunsch der SAJV nach und wählte Nationalrätin Ursula Hafner (sp, SH) zur neuen Präsidentin der Eidgenössischen Jugendkommission. Sie trat die Nachfolge des freisinnigen Genfer Nationalrates Guy-Olivier Segond an, welcher die Kommission seit 1980 präsidiert hatte.
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Nationalrätin Ursula Hafner (sp, SH) zur neuen Präsidentin der Eidgenössischen Jugendkommission.

Der Fall der Obwaldner Kurden war der spektakulärste, in dem Schweizer versuchten, eine Ausschaffung von Flüchtlingen zu verhindern. Er war aber bei weitem nicht der einzige; immer wieder setzten sich Einzelpersonen, Bürgerinitiativen, Organisationen, Gemeinden, kantonale und lokale Politiker für den Verbleib einzelner abgewiesener Asylbewerber ein, allerdings selten mit Erfolg.

Der Fall der Obwaldner Kurden war der spektakulärste, in dem Schweizer versuchten, eine Ausschaffung von Flüchtlingen zu verhindern

Um der Kritik der Kantone die Spitze zu nehmen, liess der Bundesrat durch das BFF ein Aktionsprogramm 1991/92 ausarbeiten, welches er in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien verabschiedete. Dabei machte er seine Absicht deutlich, die noch ausstehenden Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit nötigenfalls die Kantone ihre Unterkünfte mit Mitteln des Zivilschutzes und der Armee errichten und betreiben können und das Grenzwachtkorps allenfalls durch Formationen der Armee verstärkt werde. Er bekräftigte auch erneut seinen Willen, unter anderem durch eine weniger detaillierte Begründung der Abweisungsentscheide die durchschnittliche Dauer eines Asylverfahrens auf maximal sechs Monate zu senken, und er verpflichtete die Kantone darauf, das Arbeitsverbot auf sechs Monate auszudehnen, falls in den ersten drei Monaten ein erstinstanzlicher Entscheid gefällt wurde, sowie die Wegweisungen konsequent zu vollziehen. Zudem kündigte er an, regionale, von Bund und Kanton gemeinsam betriebene Verfahrenszentren zur weiteren Verfahrensbeschleunigung einrichten zu wollen. Die Kantone sollen inskünftig nicht nur die Befragungen durchführen, sondern vermehrt auch die Entscheide vorbereiten. Auf die Schaffung sogenannter Grosszentren für bis zu 500 Flüchtlingen wurde hingegen verzichtet, da sich vor allem die welschen Kantone dagegen ausgesprochen hatten.

Aktionsprogramm 1991/92

Im April kündigte der Bundesrat an, dass er die UNO-Konvention über die Rechte der Kinder unterzeichnen werde. Bestehenden Unstimmigkeiten zur schweizerischen Rechtsordnung — beispielsweise in Zusammenhang mit dem fehlenden Recht auf Familiennachzug für bestimmte Ausländerkategorien — möchte er mit einem Vorbehalt begegnen. Die Regierung bekräftigte damit ihre Stellungnahme zu einer Motion Longet (sp, GE), welche den Bundesrat aufforderte, den Räten die Ratifizierung der UNO-Konvention zu beantragen und gleichzeitig die nötigen Anpassungen des Landesrechts vorzulegen. Bei dieser Gelegenheit erklärte der Bundesrat, dass er dieses Übereinkommen den Räten erst nach Vorliegen der Botschaften zu den internationalen Abkommen über die Menschenrechte und die Rassendiskriminierung unterbreiten werde. Da die Motion im Rat bekämpft wurde, musste die Diskussion verschoben werden.

UNO-Konvention über die Rechte der Kinder

Was im Oktober 1990 von Bundesrat Stich in seiner Funktion als oberster Grenzwächter noch klar abgelehnt worden war, was Bundesrat Koller aber zwei Monate später bereits nicht mehr ausschliessen wollte, begann in den ersten Monaten des Berichtsjahres konkret Gestalt anzunehmen: die obersten Bundesbehörden trafen anfangs Februar erste Vorbereitungen, die Grenzwachtkorps durch militärische Einheiten zu verstärken, um illegale Grenzübertritte von Asylsuchenden wenn nötig zu verhindern. Dieses Vorhaben wurde von den bürgerlichen Parteien vorsichtigskeptisch beurteilt, während sich SP und GPS grundsätzlich dagegen aussprachen. Für einen Einsatz der Armee an der Grenze machten sich vor allem - abgesehen von den Rechtsaussenparteien - der rechte Flügel der FDP und die SVP stark; neben der SP und den Grünen opponierten auch Teile der CVP dagegen. Die Hilfswerke warnten vor einer Polarisierung in der Asylpolitik: Ein Armeeeinsatz in dieser Form sei nicht nur wirkungslos, er erschwere auch jede konstruktive Diskussion, da damit ein neues Feindbild geschaffen werde.Über 200 kirchliche und politische Organisationen gelangten mit einer Petition an den BR und baten ihn, vom Einsatz der Armee abzusehen. Dennoch führte eine Kompagnie im März im Rahmen ihres WK einen – allerdings unbewaffneten – Testlauf an der Schafthauser Nordgrenze durch.

Grenzwachtkorps durch militärische Einheiten zu verstärken, um illegale Grenzübertritte von Asylsuchenden wenn nötig zu verhindern