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Unter Rückgriff auf die ratifizierte Istanbul-Konvention sowie auf die an der Volksabstimmung vom Februar 2020 angenommene Antirassismus-Strafnorm forderte Angelo Barrile (sp, ZH) verstärkte Massnahmen gegen LGBTQ-feindliche Hate Crimes und Gewalt, denn solche Vorfälle hätten in jüngster Zeit zugenommen. In seinem Postulat forderte er den Bundesrat zur Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans auf. Der Bundesrat zeigte sich in seiner ablehnenden Stellungnahme zwar auch besorgt über die Entwicklung der genannten LGBTQ-feindlichen Vorfälle, sah indes in erster Linie die Gemeinden und Kantone in der Pflicht. Anders entschied der Nationalrat in der Sommersession 2022: Mit 105 zu 64 Stimmen (16 Enthaltungen) nahm er das Postulat an. Neben den geschlossen befürwortenden Fraktionen der Grünen, der SP und der GLP sprachen sich auch beinahe die gesamte Mitte-Fraktion sowie acht Vertretende der FDP.Liberalen-Fraktion für das Postulat aus.

Nationaler Aktionsplan gegen LGBTQ-feindliche «hate crimes» (Po. 20.3820)

Möglicherweise angeheizt durch die Diskussionen im Abstimmungskampf zur «Ehe für alle» wurden um den Abstimmungstermin im September 2021 herum drei parlamentarische Initiativen eingereicht, welche gegen Konversionsmassnahmen – also Massnahmen, die die Unterdrückung einer homosexuellen Orientierung oder eine Veränderung der Geschlechtsidentität bewirken sollen – ankämpfen. Diese Initiativen umfassen den Vorstoss von Nationalrätin Katja Christ (glp, BS; Pa.Iv. 21.483), welcher die Ergänzung des Strafgesetzbuches um den Tatbestand der Durchführung von Konversionsmassnahmen an Jugendlichen vorsah. Die gleiche Forderung verfolgte auch Nationalrat Angelo Barrile (sp, ZH; Pa.Iv. 21.496), der das Verbot von Konversionsmassnahmen an Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren beantragte. Auch Nationalrätin Sarah Wyss (sp, BS; Pa.Iv. 21.497) wollte mit ihrer parlamentarischen Initiative für ein schweizweites Verbot und eine Unterstrafestellung von Konversionsmassnahmen ein Zeichen gegen Konversionstherapien setzen. Alle drei Vorstösse sahen einen immensen Handlungsbedarf bei der nationalen Gesetzgebung betreffend Konversionsmassnahmen, vor allem da Betroffene nachweislich psychische Leiden bis hin zur Suizidalität von diesen Therapien davontragen würden und da bereits in einigen Kantonen entsprechende Vorstösse eingereicht worden seien. Ein «kantonale[r] Flickenteppich» sei in jedem Fall zu vermeiden. Des Weiteren werde das Verbot von Konversionsmassnahmen bereits in der EU diskutiert, weshalb zukünftig Konversionstherapien vom umliegenden Ausland in die Schweiz verlagert werden könnten.
Alle drei Vorstösse wurden jedoch durch die Antragsstellenden Mitte August 2022 in Anbetracht der Lancierung einer entsprechenden Kommissionsmotion der RK-NR (Mo. 22.3889) zurückgezogen. Die Kommissionsmotion bündelt die Forderungen der beiden Initiantinnen und des Initianten und beabsichtigt, das Anbieten, Vermitteln und Bewerben von Konversionsmassnahmen unter Strafe zu stellen.

Parlamentarische Initiativen verlangen Verbot und Unterstrafestellung von Konversionsmassnahmen (Pa.Iv. 21.483, Pa.Iv. 21.496, Pa.Iv. 21.497)
Dossier: Verbot von Konversionstherapien

Eine «stossende Ungleichbehandlung» zwischen inländischen und ausländischen Personen soll durch Folge geben einer parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH) endlich beseitigt werden, forderte die SGK-NR im Frühling 2021 in ihrem Antrag zuhanden des Nationalrats. Im Jahr zuvor hatte sie der Initiative bereits Folge gegeben, während die SGK-SR sich daraufhin knapp gegen Folgegeben ausgesprochen hatte. Stein des Anstosses war eine vom Initianten und der Kommissionsmehrheit wahrgenommene Inländerdiskriminierung, die durch die Entwicklung der Rechtsprechung zum Personenfreizügigkeitsabkommen entstanden war. So ist es heute etwa Staatsangehörigen von EU- und EFTA-Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz, die mit Drittstaatenangehörigen verheiratet sind, möglich, Familienangehörige aus Drittstaaten nachzuziehen, während dieses Recht Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit versagt bleibt. Der Initiant hatte in seiner Forderung darauf hingewiesen, dass sich das Bundesgericht bereits im Jahr 2010 mit dieser Frage befasst habe, wobei es keine sachlichen Gründe für eine zulässige Ungleichbehandlung habe feststellen können. Durch einen sogenannten Appellentscheid habe das Bundesgericht zum Ausdruck gebracht, dass es an der Legislative sei, diese Ungleichbehandlung durch eine entsprechende Gesetzesänderung zu erarbeiten. Eine Kommissionsminderheit hingegen sah keinen Handlungsbedarf, da es sich beim Familiennachzug aus Drittstaaten um einen der wenigen Bereiche in der Migrationspolitik handle, über den die Schweiz noch selbst bestimmen könne. Darüber hinaus wies die Kommissionsminderheit darauf hin, dass das Parlament das Recht habe, sich Bundesgerichtsurteilen zu widersetzen und bezweifelte, dass es sich im vorliegenden Fall überhaupt um «Diskriminierung im Rechtssinne» handle. Aus diesen Gründen beantragte sie, der Initiative keine Folge zu geben.
Der Nationalrat folgte in der Sommersession 2021 der Empfehlung seiner Kommissionsmehrheit und gab der parlamentarischen Initiative zur Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug mit 137 zu 54 Stimmen (1 Enthaltung) Folge. Ausserhalb der SVP-Fraktion sprach sich lediglich ein Mitglied der Mitte-EVP-Fraktion gegen Folgegeben aus. Aufgrund dieses deutlichen Zuspruchs aus der grossen Kammer beschloss die SPK-SR, der Initiative ebenfalls Folge zu geben, womit sie ihre Schwesterkommission zur Erarbeitung einer entsprechenden Gesetzesanpassung ermächtigte.

Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug (Pa.Iv. 19.464)

Nachdem der Bundesrat im Januar 2021 den Entwurf der SPK-NR zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG), gutgeheissen hatte, widmete sich der Nationalrat in der Sondersession 2021 als Erstrat dem Entwurf. Konkret schlug die SPK-NR vor, dem SEM das Recht zu erteilen, im Rahmen des Asyl- oder Wegweisungsverfahrens die mobilen Datenträger von Asylbewerbenden zu verwenden, deren Identität nicht anders festgestellt werden kann. Die Feststellung der Identität, der Staatsangehörigkeit und des Fluchtweges sei ein wichtiger Faktor für die Geschwindigkeit der Asylverfahren, insbesondere bei Personen, die keine Papiere mit sich tragen – was auf 70 bis 80 Prozent der Asylbewerbenden zutreffe. Die Möglichkeit zur Nutzung von Mobiltelefonen im Rahmen der Mitwirkungspflicht würde diesen Vorgang und somit das gesamte Verfahren beschleunigen, was wünschenswert sei, erklärte Marco Romano (mitte, TI) im Namen der Kommissionsmehrheit. Der zweite Kommissionssprecher, Damien Cottier (fdp, NE), erläuterte weiter, dass es das Ziel dieses Entwurfes sei, eine Brücke zu schlagen zwischen dem nötigen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Identität der Antragstellenden und deren Privatsphäre. Letztere werde unter anderem dadurch sichergestellt, dass die Herausgabe der Datenträger nur als Ultima Ratio vorgesehen sei. Weiter solle die betroffene Person über die genauen Massnahmen und die Vorgehensweise informiert werden und in Begleitung eines Rechtsbeistandes bei der Auswertung persönlich anwesend sein. Ausserdem dürfe die Aushändigung nicht erzwungen werden und der Bundesrat solle nach drei Jahren eine Evaluation dieser Massnahmen vornehmen und einen entsprechenden Bericht veröffentlichen. Gregor Rutz (svp, ZH), auf dessen parlamentarische Initiative dieser Gesetzesentwurf zurückging, betonte im Namen der SVP-Fraktion, dass die Daten dabei helfen könnten, den Kampf gegen Schlepper-Netzwerke voranzubringen, und vielleicht sogar dabei, Kriegsverbrechen aufzudecken. Auch der Bundesrat sprach sich für die beantragte Gesetzesrevision aus, wobei er insbesondere die Regeln zur Wahrung der Verhältnismässigkeit und des Datenschutzes befürworte, wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter ausführte.
Eine Minderheit um Balthasar Glättli (gp, ZH) wollte nicht auf die Vorlage eintreten, weil es das offensichtliche Ziel dieser Vorlage sei, dass Asylsuchende leichter abgewiesen und zurückgeführt werden können. Daten aus Deutschland zeigten, dass das Auswerten von mobilen Datenträgern fehleranfällig sei und oft nicht den gewünschten Effekt bringe. So habe nur in seltenen Fällen ein Widerspruch zu den Aussagen der betroffenen Personen aufgedeckt werden können. Für einen solch kleinen «materiellen Bonus» sei das Verfahren schlicht zu teuer und zu aufwendig, wie Glättli erklärte. Ada Marra (sp, VD) ergänzte, es sei höchst problematisch, dass mit dieser Gesetzesänderung den Asylsuchenden faktisch mehr Privatsphäre abgesprochen werde als Schwerverbrecherinnen und Schwerverbrechern; um die Daten der mobilen Datenträger in einem Strafverfahren durchsuchen zu dürfen, sei nämlich ein richterlicher Entscheid nötig, was hier nicht vorgesehen sei. Ähnlich schien es auch das UNHCR zu sehen, welcher sich in einer Stellungnahme kritisch zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung geäussert hatte. Das Hochkommissariat hatte moniert, der starke Eingriff in die Privatsphäre der Schutzsuchenden, welche völkerrechtlich sowie durch die Bundesverfassung geschützt sei, werde zu wenig gut geregelt. Des Weiteren sei es – mit Blick auf die auch von Balthasar Glättli angesprochenen Evaluationen aus Deutschland – zu bezweifeln, dass die Massnahme wirklich das gewünschte Ziel erreiche. Gegen den Widerstand von Links-Grün trat der Nationalrat schliesslich mit 122 zu 65 Stimmen auf die Vorlage ein.
In der Detailberatung forderte Gregor Rutz, dass die mobilen Geräte bei Asylverfahren und Wegweisungsverfahren für fünf Tage zwangsweise entzogen werden dürfen, sollte eine betroffene Person diese nicht freiwillig abgeben. Rutz argumentierte, dieser Zwang könne auch präventiv wirken und die Gesuchstellenden dazu bewegen, von selbst aktiv mitzuwirken. Da dies lediglich die Klärung der Identität betreffe, gehe dieser Vorschlag zu weit, fand jedoch Kurt Fluri (fdp, SO), insbesondere da bereits die Verweigerung per se in den Asylentscheid mit einfliessen werde. Céline Widmer (sp, ZH) fügte an, dass auch der EDÖB klar vermerkt habe, dass die Durchsuchung der Daten nie unter Zwang geschehen dürfe. Und auch der Bundesrat habe in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass ein Zwang die Verhältnismässigkeit verletzen würde, die nötig ist, um ein Grundrecht einzuschränken, führte Damien Cottier weiter aus. In der Folge lehnte der Nationalrat diese Forderung mit 117 zu 70 Stimmen bei einer Enthaltung ab, wobei sich neben der geschlossenen SVP-Fraktion auch die Hälfte der Mitte-Fraktion sowie einzelne Stimmen aus der FDP.Liberalen-Fraktion dafür aussprachen. Auf der anderen Seite versuchte Ada Marra ebenso erfolglos, die Regelung, dass Mobiltelefone beim Asylverfahren oder bei Rückweisungen genutzt werden dürfen, ganz zu streichen. Unterstützung erhielt sie aus der eigenen sowie der Grünen Fraktion. Ihre beiden Einzelanträge wurden somit mit 121 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
In einem zweiten Block wurde in insgesamt fünf Anträgen geklärt, welche Daten erhoben, wie lange sie gespeichert und wie sie verarbeitet werden dürfen. Auch hier lehnte der Nationalrat alle Minderheiten und Einzelanträge ab und stimmte somit dem Entwurf der SPK-NR unverändert zu. Gregor Rutz forderte etwa zum einen, dass die Notwendigkeit und die Verhältnismässigkeit des Verfahrens nicht in jedem Einzelfall neu geprüft werden müssen, und zum anderen, dass die betroffene Person nicht über das Verfahren aufgeklärt werden muss. Das Verfahren solle laut Rutz nicht zuletzt im Sinne der Betroffenen «fair, korrekt, aber auch effizient» sein, weshalb diese zeitintensiven Bedingungen zu streichen seien. Ausserhalb der Fraktionen der SVP und der Mitte erhielten die Anträge von Rutz allerdings keine Zustimmung. Es sei wichtig, dass die Menschen verstünden, worum es gehe und was mit ihren Daten passiere, verteidigte Kommissionssprecher Cottier die Auflagen. Céline Widmer (sp, ZH) übernahm zudem zwei Minderheitsanträge von Angelo Barrile (sp, ZH) für eine Verstärkung des Datenschutzes, die allerdings ebenfalls ausschliesslich von Mitgliedern der SP-, der Grünen- und der Grünliberalen-Fraktion unterstützt wurden und somit mit 111 zu 79 Stimmen abgelehnt wurden.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf der SPK-NR mit 123 zu 65 Stimmen gegen den Willen der SP- und der Grünen-Fraktion sowie einem Mitglied der Grünliberalen an. Damit ging das Geschäft weiter an den Ständerat.

Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen (Pa. Iv. 17.423)

L'UDC souhaite mettre temporairement fin au regroupement familial en ce qui concerne les personnes admises à titre provisoire. L'initiative prévoit un moratoire de trois ans, à l'issue duquel le Conseil fédéral serait chargé de réévaluer la situation et de soumettre une proposition au Parlement, quant à une éventuelle interdiction définitive du regroupement familial. Selon les initiants, les personnes admises à titre provisoire – c'est-à-dire les personnes qui n'ont pas obtenu l'asile, mais dont le renvoi contreviendrait aux dispositions internationales – n'ont pas vocation à rester en Suisse et ne devraient alors pas pouvoir y faire venir leur famille nucléaire.
Angelo Barrile (ps, ZH), qui a pris la parole lors du débat en chambre basse au nom de la CIP-CN a rappelé les conditions actuelles du regroupement familial pour les personnes admises provisoirement: elles doivent être présentes sur le sol suisse depuis au moins trois ans, et bénéficier d'un revenu et d'un logement suffisants pour l'entretien d'une famille. Le socialiste rappelle que ces conditions sont parmi les plus restrictives en Europe. De plus, il ajoute que dans le cadre de la réforme de la loi sur les étrangers et l'intégration il a été décidé en 2016 de ne pas complètement interdire le regroupement familial pour les personnes admises provisoirement et aussi que des modifications du statut d'admission provisoire sont en cours. La chambre basse, à l'exception des 64 UDC présents ont refusé de donner suite à l'initiative, par 113 voix et 2 abstentions.

Mettre temporairement fin au regroupement familial en ce qui concerne les personnes admises à titre provisoire