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1995 schafften drei Frauen den Einbruch in eine traditionelle Männerdomäne: Claudia Kaufmann, ehemals Leiterin des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und seit 1993 stellvertretende Generalsekretärin von Bundesrätin Dreifuss, wurde als erste Frau zur Generalsekretärin eines Departements (EDI) ernannt. Mit der Luzernerin Ursula Widmer-Schmied wählte die Vereinigte Bundesversammlung erstmals eine Frau zur Präsidentin des Eidgenössischen Versicherungsgerichts. Die Künstlerin Sophie Taeuber-Arp (1889-1943) schliesslich ziert als erste Frau eine Schweizer Banknote, nämlich die neu geschaffene 50-Franken-Note.

Einbruch in eine traditionelle Männerdomäne


Als Leiterin der Schweizer Delegation an der UNO-Frauenkonferenz in Peking verurteilte Bundesrätin Dreifuss vor dem Plenum scharf jede Form von Gewalt gegen Frauen als eine der unzulässigsten Menschenrechtsverletzungen und als Haupthindernis auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter. Sie erinnerte daran, dass sich nicht nur im Süden, sondern auch im Norden die Kluft zwischen Reich und Arm weiter vertieft. Frauen hätten häufig die Hauptverantwortung für Kinder, ältere Menschen und Kranke und seien deshalb in besonderem Masse von Armut bedroht. Seit der 3. Frauenkonferenz in Nairobi im Jahre 1985 habe es zwar Fortschritte, aber auch Stagnation und vielfach dramatische Rückschritte gegeben. Von der Chancengleichheit im Bildungswesen, auf dem Arbeitsmarkt und bei den verantwortungsvollen Positionen in Politik und Gesellschaft seien die Frauen noch weit entfernt.

Bundesrätin Dreifuss legte auch die neuen Gesetzgebungsmassnahmen der Schweiz dar, die darauf abzielen, die Diskriminierung der Frauen abzubauen und ihre Situation im privaten wie im öffentlichen Sektor entscheidend zu verbessern, etwa durch eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes bei Gleichstellungskonflikten sowie durch die Anerkennung unentgeltlich geleisteter Arbeit für Kinder und andere zu betreuende Personen in den Sozialversicherungen. Als wichtigsten nächsten Schritt nannte sie die Einführung der Mutterschaftsversicherung und die Revision des Scheidungsrechts.

Gesetzgebungsmassnahmen der Schweiz