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Les Collectifs pour la grève féministe et des femmes du 14 juin 2019 ont appelé à une marche nocturne contre les violences sexistes qui a eu lieu le 24 novembre 2018 en Romandie. Il y avait à Lausanne environ 2000 personnes, 1000 à Genève, 250 à Neuchâtel et 200 à Fribourg. Ces manifestations, qui ont eu lieu la veille de la journée internationale contre la violence faite aux femmes, ont fait écho à d'autres marches similaires, en France notamment. Du côté de la Suisse allemande, plusieurs centaines de personnes se sont réunies à Zurich pour lancer une campagne de 16 jours contres les violences faites aux femmes. La campagne, lancée par des ONG, des foyers pour femmes et des centres de conseil vise à interpeler les autorités face au manque de mesures concrètes pour la mise en application de la Convention d'Istanbul, qui a pour but de lutter contre les violences sexistes. Durant deux semaines, plus de 50 événements auront lieu en Suisse alémanique. Les femmes socialistes du canton de Saint-Gall ont pour leur part organisé une séance d'information sur les violences domestiques, rappelant que le nombre de victimes pour 2017 s'élève à 21 décès (soit un toutes les deux semaines et demie), 53 tentatives de meurtre et plus de 200 délits de blessures corporelles et mise en danger d'autrui.

Marche contre les violences sexistes (2018)
Dossier: Feministisches Jahr 2019?
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Entre 1998 et 2018, pas moins de 34 objets parlementaires ont été déposés pour un congé paternité/parental. Allant de la simple interpellation à l'initiative parlementaire ou cantonale, plus d'un tiers d'entre eux provenaient du camp écologiste. Le PDC n'est pas en reste, puisqu'il a déposé dix projets, tandis que le PS en a amené six et que l'UDC, le PBD et les Verts'libéraux ont en déposé un chacun et le PLR deux. 19 objets sur 34 ont été lancés par des femmes (une initiative provenait du canton de Genève). Plusieurs variantes ont été proposées: le simple partage de la durée actuelle du congé maternité entre les deux parents, un congé supplémentaire pour le papa, allant de une à huit semaines ou un allongement de la durée du congé maternité, qui deviendrait alors un congé parental. Onze de ces 34 propositions ont été classées sans suite, le délai d'examen de deux ans ayant été dépassé, ce qui peut s'expliquer par le nombre important d'objets similaires discutés durant la même session. Aucun d'entre eux n'a été accepté. Le congé paternité fraiera peut-être son chemin par les urnes, l'initiative populaire pour un congé paternité raisonnable ayant obtenu à l'été 2018 le nombre de signatures nécessaires.

30 objets pour un congé paternité/parental
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Vaterschafts- oder Elternurlaub

Les programmes d’aide au retour on été cités le même jour dans plusieurs quotidiens différents. Ces articles évoquaient le succès de la mesure et niaient tout effet d’appel d’air provoqué par le programme, comme il était craint lors de son lancement. Ces programmes, mis sur pied par l'ODM, la DDC et l'Organisation Internationale des Migrations (IOM), offrent un soutien aux requérants d'asile lors du retour, qu'il soit volontaire ou non. Il s'agit d'une aide financière ou matérielle visant à promouvoir la réintégration du requérant dans son pays d'origine. Sont exclues de ces programmes les personnes ayant commis un délit ou un abus manifeste de procédure.

Les programmes d’aide au retour

L’été 2011 avait été marqué par la découverte de 7'000 à 10'000 demandes d’asile irakiennes gelées dans les ambassades de Suisse en Syrie et en Egypte. Aucune suite n’avait été donnée à ces demandes. En 2012, l’ancien juge fédéral Michel Féraud a rendu un rapport expliquant qu’en ne traitant pas ces demandes, l’Office fédéral des migrations avait clairement violé le droit sur l’asile et d’autres garanties constitutionnelles de procédure. Malgré cette faute, le rapport exclut d’éventuelles sanctions envers les responsables. Il reste cependant des zones d’ombres notamment quant à savoir quels ministres étaient au courant de ces pratiques. En effet, le rapport n’a pas pu établir clairement qui, de Christoph Blocher, Eveline Widmer-Schlumpf ou Simonetta Sommaruga, était au courant de cette affaire.

demandes d’asile irakiennes gelées

La première conférence nationale dédiée au thème des jeunes face à la violence s’est déroulée en mars de l’année sous revue. L’événement, qui a rassemblé des travailleurs sociaux, des politiques, des juges et des policiers, s’inscrit dans le projet de prévention de la confédération « Jeunes et violence » et vise à intensifier les échanges afin d’améliorer la situation des jeunes face à la violence.

« Jeunes et violence

En novembre, l’association Männer.ch a lancé une campagne visant à promouvoir le travail à temps partiel parmi les hommes. La campagne, partiellement financée par le bureau de l’égalité, vise le franchissement de la barre des 20% de temps partiels masculins d’ici à 2020.

temps partiel parmi les hommes

En octobre, alors que les débats parlementaires sur les modifications de la loi sur l’asile battaient leur plein, Amnesty a lancé une campagne d’affichage. On retrouve dans ce photomontage des politiques suisses, généralement favorables aux durcissements de l’asile, mis en situation de demandeurs d’asile. Amnesty a ainsi créé les personnages de « Jussuf Freysinger » ou « Filit Müller » avec l’intention de sensibiliser le public à la situation que vivent les requérants d’asile. Les membres de l’UDC ont réagi, qualifiant l’acte d’Amnesty d’« insultant, grossier et injuste ».

Amnesty a lancé une campagne d’affichage

En août, l’annonce par l’OFS du passage de la barre des huit millions d’habitants en Suisse a remis au centre du débat la politique envers les étrangers. Les médias ont rappelé les solutions proposées par les partis politiques pour limiter la croissance. Parmi les solutions discutées, on retrouve l’initiative contre l’immigration de masse de l’UDC, les tours de vis dans le domaine des naturalisations pour le PDC, les restrictions du droit au regroupement familial pour le PLR ou encore la limitation de l’immigration pour les initiants d’Ecopop.

limiter la croissance

Verbände, die sich für homo- und bisexuelle Anliegen einsetzen, wehrten sich auch im Berichtsjahr gegen das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare. Aus diesem Grund versammelten sich ihre Vertreter im Mai in Bern zu einer Demonstration. Ihre Unzufriedenheit mit dem Verbot ist insbesondere darin begründet, dass Homosexuelle die Kinder ihrer Partner nicht adoptieren können, was im Falle eines Todesfalls des Partners besonders gravierend ist, da diese Personen die Kinder des Partners teilweise über Jahre miterzogen haben und über keinerlei Rechte verfügen. Das Bundesgericht wies im Berichtsjahr die Beschwerde einer Klägerin ab, welche in einer eingetragenen Partnerschaft lebt und das Kind ihrer Partnerin adoptieren wollte. Die Klägerin zog das Urteil Ende des Berichtsjahres an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter, wo die Beschwerde Ende des Jahres noch hängig war.

Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare

Die eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) lancierte im Berichtsjahr eine Debatte über eine Elternzeit. In einer im Oktober veröffentlichten Publikation forderte sie, dass Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes 24 Wochen Elternzeit erhalten sollen, die sie sich gemeinsam aufteilen können. Während dieser Zeit erhielten sie 80% des Lohnes; maximal 5880 Fr. im Monat. Die Elternzeit müsste nicht am Stück, sondern könnte bis zur Einschulung des Kindes in Tranchen oder auch als Teilzeitarbeit bezogen werden. Die Kosten für die Einführung der Elternzeit schätzte die EKFF auf 1,1 bis 1,2 Mia Fr. Eine Finanzierung des Elterngeldes über die Erwerbsersatzordnung würde eine Erhöhung bei den Lohnprozenten von je 0,2% für Arbeitnehmende und Arbeitgebende bedeuten. Bei einer Finanzierung über die Mehrwertsteuer müsste der Satz um 0,4 bis 0,5% angehoben werden. Bei bürgerlichen Politikern und der Wirtschaft stiess die Idee auf Widerstand. Sie wehrten sich gegen zusätzliche Sozialabgaben und bezweifelten die zentrale Bedeutung einer Elternzeit für die Standortattraktivität der Schweiz.

Elternzeit: Modellvorschlag der EKFF

Im Berichtsjahr wurden Pascale Bruderer (sp, AG) zur Nationalratspräsidentin, Erika Forster (fdp, SG) zur Ständeratspräsidentin und Doris Leuthard zur Bundespräsidentin für das Jahr 2010 gewählt. Damit werden in der Schweiz erstmals alle drei Spitzenposten der Bundespolitik durch Frauen besetzt. Allerdings nähert sich die zahlenmässige Vertretung der Frauen nur schleppend derjenigen der Männer an. Im Nationalrat liegt der Frauenanteil bei 29.5 Prozent, im Ständerat sogar nur bei 21.7 Prozent und auch auf kantonaler und kommunaler Ebene sind die Frauen weiterhin klar in der Minderheit.

alle drei Spitzenposten der Bundespolitik durch Frauen besetzt

Die steigende Jugendarbeitslosigkeit beschäftigte im Berichtsjahr Politik und Sozialpartner: Junge Leute wurden von der Rezession besonders hart getroffen, im Juli lag die Arbeitslosenquote von Jugendlichen im Alter zwischen 20 und 24 Jahren bei 5,6% und damit fast doppelt so hoch wie im Sommer 2008. Für das Jahr 2010 prognostizierte das Staatssekretariat für Wirtschaft sogar einen Anstieg auf 9,4%. Aufgrund dieser düsteren Aussichten rief Volkswirtschaftsministerin Leuthard an einer Medienkonferenz mit dem Arbeitgeberverband, dem Gewerbeverband und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund dazu auf, Jugendliche nach der Ausbildung weiter zu beschäftigen sowie ihre Arbeitsmarktfähigkeit mit Praktika und Übungsfirmen zu verbessern.

Jugendarbeitslosigkeit

Im Herbst nahmen Bund und Sozialpartner einen neuen Anlauf, um die Lohndiskriminierung der Frauen zu verringern. Mit dem Instrument des „Lohngleichheitsdialogs“ setzen sie auf freiwillige Zusammenarbeit. Konkret geht es darum, Unternehmen dafür zu gewinnen, ihr Salärsystem zu überprüfen. Als Grundlage dient ein Programm des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Frau und Mann, das sog. Logib. Zusätzlich wurden Merkblätter erarbeitet, die sich v.a. an kleinere Unternehmen wenden, für die das Logib nicht geeignet ist. Das Projekt soll während fünf Jahren geführt werden und wird von Bund und Sozialpartnern finanziell unterstützt..

Lohndiskriminierung der Frauen

Die meisten Vorstösse befassten sich in der einen oder anderen Form mit dem in den letzten Jahren stark thematisierten Problem der Jugendgewalt. Diese Frage nahm dementsprechend bereits in der allgemeinen Debatte einen breiten Raum ein. Dabei kam klar zum Ausdruck, dass die Eindämmung der Jugendgewalt eine Querschnittsaufgabe aller Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) und Bereiche (Elternhaus, Schule, Ausländerintegration) ist, dass es einerseits darum geht, auch repressive Massnahmen ins Auge zu fassen, dass aber andererseits auf dem Gebiet der Prävention noch zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen nach dem Motto „fordern und fördern“, welches schon die Ausgestaltung des neuen Ausländergesetzes geprägt hatte. Je nach politischer Ausrichtung der Parteien wurde eher der eine oder der andere Aspekt in den Mittelpunkt gerückt.

Jugendgewalt

Anlässlich des 25. Jahrestages des Gleichstellungsartikels der Bundesverfassung, der gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit postuliert, übergaben die Gewerkschaften dem Arbeitgeberverband einen symbolischen Protest- und Schuldbrief. An über 40 Orten führten sie zudem Manifestationen durch, an denen sie forderten, die bestehende Lohndiskriminierung der Frauen zu beseitigen. Gleichzeitig verlangte die SP Lohngleichheits-Inspektoren einzusetzen, die die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes und des Diskriminierungsverbots in den Kantonen überprüfen sollen.

25. Jahrestages des Gleichstellungsartikels

An ihrer Jahreskonferenz verabschiedete die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren eine Erklärung, die in der Behindertenpolitik vergleichbare Standards zwischen den Kantonen anstrebt. Anfang 2006 tritt die interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen, der bisher 17 Kantone beigetreten sind, in Kraft. Sie regelt die Zusammenarbeit der Kantone im Bereich der gut 1400 Heime und Behinderteninstitutionen in der Schweiz.

vergleichbare Standards zwischen den Kantonen

Im Laufe des Sommers äusserten sich der Kommissar für Menschenrechte des Europarats, Alvaro Gil-Robles, die Schweizerische Flüchtlingshilfe und die Eidg. Kommission gegen Rassismus besorgt über die Verschärfungen des Asylrechts. In Bern fand eine nationale Demonstration mit 5000 Teilnehmenden zu diesem Thema statt
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Teilrevision des Asylgesetzes (BRG 02.060)

Basierend auf dem neuen Berufsbildungsgesetz lancierte der Bund Schweizer Frauenorganisationen, „alliance f“, ein flexibles Modell für die berufliche Weiterbildung, das auch vom BBT unterstützt wird. Es ermöglicht, das Lerntempo den Lebensumständen anzupassen. Das heisst, dass jeder Lehrgang jederzeit unterbrochen und innerhalb von einem oder zwei Jahren wieder aufgenommen werden kann. Die Ausbildungen werden vermehrt in Modulen angeboten und sollen insbesondere Frauen mit Kindern die berufliche Weiterbildung erleichtern. Abgeschlossen werden die neuen Weiterbildungslehrgänge mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom. Im Berichtsjahr boten erstmals einige Ausbildungsstätten Lehrgänge nach diesem Modell an.

flexibles Modell für die berufliche Weiterbildung

Im Vorfeld der Beratung ihrer Volksinitiative „Für fairere Kinderzulagen“ im Parlament erklärte die Gewerkschaft Travail.suisse, die von ihr geforderte monatliche Zulage von 450 Fr. pro Kind sei finanzierbar, wenn eine moderate Erbschaftssteuer eingeführt würde. Erbschaften sollten – bei einem Freibetrag von 500 000 Fr. – mit einem Steuersatz von 25% besteuert werden. Bei der derzeitigen Vererbungssumme von jährlich rund 25 Mia Fr. brächte dies Einnahmen von 2,75 Mia Fr., also etwa soviel, wie der Ausbau der Kinderzulagen kostete.

Volksinitiative „für fairere Kinderzulagen“
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Die meisten Behindertenverbände machten vor der Volksabstimmung gegen die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) mobil, die ihrer Ansicht nach zu einem massiven Sozialabbau führen würde. Gemäss NFA werden Bau und Betrieb von Wohnheimen und Werkstätten für erwachsene Behinderte, die Sonderschulung der behinderten Kinder und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr sowie die Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals für Behinderte vollumfänglich kantonalisiert. Insgesamt werden im Sozialbereich mit der NFA gegen 2 Mia Fr. vom Bund auf die Kantone umgelagert. Die Verbände äusserten die Befürchtung, dass die Belange der Behinderten kantonalen Sparübungen zum Opfer fallen könnten. Daran werde auch das in Vorbereitung begriffene eidgenössische Rahmengesetz „über die Institutionen zur sozialen Eingliederung von invaliden Personen“ nur wenig ändern.

Ausführungsgesetzgebung NFA

Wie Bundesrat Blocher in der Eintretensdebatte angekündigt hatte, stellte er Anfang Juli Ergänzungs- und Änderungsanträge zuhanden der Beratungen im Ständerat zur Diskussion. Diese betrafen die Verlängerung der Maximaldauer der Ausschaffungshaft, die Ausdehnung des Rayonverbots, die Einführung der kurzfristigen Festhaltung, die Verschärfung des Nichteintretenstatbestandes bei Papierlosen, die Abschaffung der humanitären Aufnahme, die Einführung von Gebühren im Wiedererwägungsverfahren vor dem BFF, die Datenbekanntgabe im Rahmen des Weg- und Ausweisungsvollzugs sowie die Gewährung von blosser Nothilfe statt Sozialhilfe für alle Personen mit einem negativen Asylentscheid. Die im Rahmen einer informellen Konsultation unterbreiteten Vorschläge wurden von den Kantonen mehrheitlich begrüsst. Insbesondere die Zwangsmassnahmen stiessen bei den Kantonen auf breite Zustimmung. Bedenken meldeten sie bezüglich der finanziellen Folgen für die Kantone beim Übergang auf die Nothilfe und in Bezug auf die Regelung der humanitären Hilfe bzw. vorläufigen Aufnahme an. Nur fünf Kantone, die Hilfswerke, das UNHCR, die Kirchen sowie die SP und die Grünen äusserten sich grundsätzlich ablehnend. Die FDP und die CVP hiessen die Vorschläge teilweise gut, machten aber in einigen Punkten Vorbehalte geltend. Die SVP befürwortete das Vorgehen, wünschte jedoch noch weitergehende Massnahmen. Der Bundesrat stellte sich Ende August in den meisten Punkten hinter Blocher, lehnte aber die von ihm gewünschte zeitlich unbegrenzte Ausdehnung der Ausschaffungshaft und die Abschaffung der humanitären Aufnahme ab.

Ergänzungs- und Änderungsanträge Nothilfe statt Sozialhilfe für alle Personen mit einem negativen Asylentscheid

24 Ministerinnen und Staatssekretärinnen nahmen im Genf an einem von Bundesrätin Calmy-Rey initiierten Treffen am Rand der 60. Jahresversammlung der UNO-Menschenrechtskommission teil und verabschiedeten eine gemeinsame Erklärung, in der sie alle Formen von Gewalt an Frauen verurteilten.

Gewalt an Frauen

Der Friedensnobelpreis, der bisher über 80 Mal verliehen wurde, ging fast ausschliesslich an Männer und Organisationen und nur vereinzelt an Frauen. Dies bewog Nationalrätin Vermot (sp, BE), die vor allem in der Entwicklungspolitik aktiv ist, den Verein „1000 Frauen für den Friedensnobelpreis 2005“ zu gründen. 14 Koordinatorinnen aus allen Weltteilen suchen – vor allem in Krisengebieten, aber nicht ausschliesslich – nach Frauen, die sich an der Basis, in grossen oder kleinen Projekten für den Frieden engagieren.

„1000 Frauen für den Friedensnobelpreis 2005“

Anfangs Juli lud das BFF rund 60 Migrationsexpertinnen und -experten aus aller Welt zu einer weiteren Konferenz von „The Berne Initiative Consultations“ in die Schweiz ein. Ziel dieser internationalen Konsultation ist die Diskussion und Ausarbeitung geeigneter Rahmenbedingungen für eine effektive zwischenstaatliche Zusammenarbeit. Die Berner Initiative bezweckt den Aufbau eines von den Regierungen getragenen Dialogprozesses mit Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten. Durch das regelmässige Gespräch soll eine gemeinsame Orientierung im Migrationsbereich entwickelt werden, die auf Zusammenarbeit, Offenheit und Transparenz, Vorhersehbarkeit und Ausgewogenheit beruht.

effektive zwischenstaatliche Zusammenarbeit

Um ein kohärenteres Vorgehen sicherzustellen, beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrats, das neue Ausländergesetz (AuG), auf das sie bereits im Vorjahr eingetreten war, und die Revision des Asylgesetzes parallel zu behandeln, also nicht wie ursprünglich vorgesehen zuerst das AuG zu bereinigen, um sich erst nachher der Asylgesetzrevision zuzuwenden. Dieses Vorziehen des Asylgesetzes wurde als Folge der SVP-Asylinitiative gesehen, die im Vorjahr nur äusserst knapp gescheitert war. Die SVP hatte ihren relativen Abstimmungserfolg zum Anlass genommen, ein Aussetzen der Beratungen zum AuG und die prioritäre Behandlung der Asylgesetzrevision spätestens in der Herbstsession zu verlangen, drang damit aber nicht durch, ebenso wenig wie die CVP, welche die Verschärfungen beider Gesetze herausgreifen und im Schnellverfahren in der Sommersession durch beide Räte bringen wollte. Obgleich die Kommission zusätzliche Sitzungen anberaumte, gelang es nicht, die beiden Vorlagen noch vor Ende Jahr ins Plenum zu tragen.

Teilrevision des Asylgesetzes (BRG 02.060)