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Die SPK-NR erachtete die im Mai 2020 von Jacqueline Schmid eingereichte Petition «Schutz für Kinder auf der Flucht» durch Annahme der Motion 20.3143 im Juni als erledigt, da die Motion, welche von der SPK-NR selbst eingereicht wurde, Ähnliches fordere. Das dreiköpfige Petitionskomitee wollte erreichen, dass die Schweiz 200 minderjährige Flüchtlinge aus Griechenland aufnimmt.

Schutz für Kinder auf der Flucht (Pet. 20.2008)

Afin de soutenir l'initiative parlementaire Mazzone (verts, GE) contre le délit de solidarité, les ONG Amnesty International et Solidarité sans frontières ont déposé une pétition intitulée «la solidarité n'est pas un crime». Le texte, paraphé de près de 30'000 signatures a été déposé à la chancellerie en décembre 2019. Il était accompagné d'une déclaration de 200 avocats et avocates affirmant leur «engagement à défendre toute personne poursuivie pour avoir fait preuve de solidarité envers un être humain dans le besoin».

La solidarité n'est pas un crime (pétition 19.2031)
Dossier: Kriminalisierung der Solidarität

En 2019, deux pétitions soutenant l'initiative parlementaire Mazzone pour la fin du délit de solidarité ont été déposées à la chancellerie fédérale. D'abord, le groupe Saint-François a déposé une pétition en août 2019. Ce groupe a été créé après la condamnation du pasteur Norbert Valley en septembre 2018, par une vingtaine de personnalités vaudoises du monde de l'église, dont Pierre Bühler, théologien et professeur honoraire à l'Université de Zurich, Claude Ruey, ancien conseiller national et conseiller d'Etat PLR ou encore Jean Martin, ancien médecin cantonal. Puis, Solidarité sans frontières a déposé une seconde pétition en décembre de la même année, avec un texte intitulé «La solidarité n'est pas un crime» (19.2031), assorti d'une déclaration de 116 avocates et avocats, qui s'engagent à défendre les personnes accusées de délit de solidarité. Les deux textes, comme l'initiative Mazzone, demandent une modification de l'article 116 de la LEI, à savoir le retour de la notion de «motifs honorables», visant à exempter de peine celles et ceux agissant de manière morale et désintéressée.

Art. 116 LEI. Non punissabilité pour celles et ceux qui ont agi pour des raisons humanitaires

En septembre 2015, les organisations Procap et AGILE.CH avaient déposé une pétition appelant les autorités fédérales à faciliter la participation politique des personnes handicapées. Les mesures suggérées allaient de la mise en place d'infrastructures à l'encouragement de la candidature et de l'élection de personnes handicapées. Premier à statuer, le Conseil d'Etat n'avait pas donné suite à la pétition, suivant le conseil à 8 voix contre 3 et une abstention de sa commission de la sécurité sociale et de la santé publique (CSSS-CE). Une minorité du national avait demandé à renvoyer la pétition en commission, avec pour but d'élaborer un objet parlementaire. Cette proposition a été balayée à 126 voix contre 64 et 6 abstentions. La pétition a donc été classée le 14 décembre 2018.

participation politique des personnes handicapées

L'Action citoyenne pour une politique d'asile digne de la Suisse avait déposé en mai 2018 une pétition intitulée "Pour le droit d'asile des Erythréens!", à la suite d'une manifestation sur la Place fédérale qui avait mobilisé environ 1500 personnes, selon la presse.
Les 12'000 signatures que comportait la pétition n'ont pas suffi à convaincre les parlementaires, qui ont refusé d'y donner suite lors de la session d'automne de la même année. Une minorité de la CIP-CN aurait souhaité renvoyer la pétition en commission pour en élaborer un projet, mais cette proposition a été balayée à 30 voix contre 9 et 2 abstentions. Comme il a été précisé pendant le débat, la minorité de la commission est d'avis, comme la majorité, que la tradition humanitaire de la Suisse est respectée, même avec le changement de pratique concernant les personnes érythréennes. Elle souhaitait cependant que le nombre de signataires soit pris au sérieux par la transformation de la pétition en objet parlementaire.

Pour le droit d'asile des Erythréens!

Lors de la session des jeunes, les parlementaires en herbe avaient déposé une pétition réclamant l'égalité des droits pour les homosexuels. Celle-ci a été débattue au Conseil national en même temps qu'une initiative cantonale émanant de Genève et l'initiative parlementaire du député Reynard (ps, VS) exigeant toutes deux que la discrimination en fonction de l'orientation sexuelle soit pénalisée dans la Constitution pour la première et figure dans le code pénal pour la deuxième. Ces deux propositions ont été acceptées, à l'inverse de la pétition. Celle-ci allait plus loin que les deux initiatives, en demandant notamment le droit au mariage pour les couples homosexuels. Une minorité avait proposé que la pétition soit renvoyée en commission avec consigne pour celle-ci d'en élaborer une motion ou un postulat. La chambre basse a balayé la suggestion, préférant à 92 voix contre 85 et 8 abstentions de ne pas donner suite à l'objet de la session des jeunes.

égalité des droits pour les homosexuels

Der Nationalrat bestätigte seine ablehnende Haltung in der Herbstsession, als er nicht auf eine Petition des Vereins Familienchance eintrat, welche die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren gegenüber heterosexuellen Paaren im Bereich des Eltern- und Adoptionsrechts forderte. Im Gegensatz dazu sprach sich die Rechtskommission des Ständerats im November dafür aus, dass Paare in eingetragener Partnerschaft Kinder adoptieren dürfen.

Nationalrat Rechtskommission des Ständerats

Der Nationalrat stimmte einem Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention und der entsprechenden Anpassung der Strafrechtsnorm über Menschenhandel zu. Damit wird der Kinderhandel generell unter Strafe gestellt. In der Debatte stellte die grosse Kammer fest, dass der Kinderhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Organentnahme, der Zwangsarbeit oder zum Einsatz als Kindersoldaten zu einem lukrativen Geschäft geworden ist, das beängstigende Ausmasse angenommen habe.

Kinderhandel

Der Verein „Familie 3plus“ reichte seine in der Unterschriftensammlung gescheiterte Volksinitiative als Petition ein. Das Begehren wollte kinderreiche Familien steuerlich entlasten und verlangte konkret Steuerabzüge von 13'000 Fr. pro Kind und 15'000 Fr. für Familienarbeit.

Volksinitiative „Familie ist Zukunft“

Der Nationalrat hatte 1996 einstimmig einer parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) Folge gegeben, welche verlangte, dass im Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung (Art. 4) neben den Frauen auch die Behinderten in einem separaten Abschnitt explizit erwähnt werden. Im Berichtsjahr befasste sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK mit der konkreten Umsetzung des Anliegens. Eine Mehrheit der Kommission wollte dabei nur gerade den Grundsatz aufnehmen, nicht aber die Präzisierungen, die Suter vorschwebten (Gleichheit in Schule, Ausbildung und Beruf sowie im Bereich der öffentlichen Transporte, der Kommunikation und der öffentlichen und privaten Bauten). Eine Minderheit der Kommission wollte die Spezifizierungen zwar aufnehmen, sie aber mit dem Zusatz abschwächen, dass dies nur im Rahmen des Möglichen zu gelten habe. Mitte August demonstrierten rund 80 Behinderte vor dem Bundeshaus gegen diese Verwässerung ihres Anliegens. Die Kommission des Nationalrats zur Totalrevision der Bundesverfassung übernahm den Vorschlag der SGK. Sie schlug im Rahmen der Verfassungsnachführung eine neue Bestimmung vor (Art. 7.4), welche für die Gleichstellung der Behinderten ein spezielles Gesetz mit entsprechenden Massnahmen verlangt.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Der Ständerat schrieb die im Vorjahr vom Nationalrat an den Bundesrat überwiesene Petition für gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare ab. Da der Bundesrat einen Bericht zur Beseitigung rechtlicher Probleme - Steuer-, Zivilstands-, Erbschafts- und Ausländerfragen - in Auftrag gegeben habe, sei es überflüssig, hier doppelt zu nähen. In den Augen der Ständeratskommission ist eine weitgehende Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Beziehungen mit einer Ehe allerdings nicht wünschenswert, weshalb sie auch ein entsprechendes Postulat einer Kommissionsminderheit unter Aeby (sp, FR) ablehnte. Gleich wie schon der Nationalrat überwies die kleine Kammer eine Petition der EDU, die sich gegen diese Gleichstellung wehrte, nur im proklamatorischen zweiten Punkt (Schutz "gesunder" Familien) dem Bundesrat zur Kenntnisnahme.

gleichgeschlechtlicher Paarbeziehungen

Der Bundesrat soll prüfen, wie die rechtlichen Probleme gleichgeschlechtlicher Paarbeziehungen beseitigt werden können. Bei der Behandlung einer diesbezüglichen, 1995 eingereichten Petition, beschloss der Nationalrat mit 68 gegen 61 Stimmen ein entsprechendes Postulat seiner Rechtskommission. Der Bundesrat war aber kurz zuvor auch schon von sich aus tätig geworden und hatte das Bundesamt für Justiz mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, der die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten aufzeigen soll, nach denen nicht konventionell verheiratete Paare zusammenleben. Die ebenfalls im Vorjahr eingereichte Petition aus EDU-Kreisen für die Förderung "gesunder" Familien und gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare wurde in seiner Hauptstossrichtung klar mit 92 zu 30 Stimmen abgelehnt; einzig der unbestrittene Teil der Petition (Schutz von Familie und Ehe) wurde dem Bundesrat zur Kenntnisnahme überwiesen.

gleichgeschlechtlicher Paarbeziehungen

In der Frühjahrs- und Sommersession behandelte der Ständerat verschiedene Petitionen der Jugendsession 1995. Bei der Mehrheit der Eingaben beschloss er, diese zwar zur Kenntnis zu nehmen, ihnen aber keine Folge zu geben. Einzig die Petition zur Förderung des Velofahrens wurde mit der Bitte an den Bundesrat überwiesen, die Massnahmen zum Ausbau des Veloverkehrs wo immer möglich zu verbessern und zu verstärken. Etwas mehr auf die Anliegen der Jugendlichen ging der Nationalrat ein, welcher in der Herbstsession zwei der Petitionen (Ausländerstimmrecht und Unterstützung der kantonalen und kommunalen Jugendparlamente) in den Rang von Postulaten erhob und so an den Bundesrat überwies.

Jugendsession 94

Eine Petition mit über 85 000 Unterschriften forderte "gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare". Die Schwulen- und Lesbenorganisationen verlangten insbesondere das Aufenthaltsrecht für die ausländischen Partner und Partnerinnen sowie die Gleichstellung mit heterosexuellen Ehepaaren im Krankheits- oder Todesfall.

Petition

Die EDU lancierte daraufhin ihrerseits eine Petition, welche im September mit rund 88 000 Unterschriften eingereicht wurde. Sie verlangt, dass die traditionelle Familie vom Staat rechtlich und finanziell klar bevorzugt wird. Eine Gleichstellung der homosexuellen mit den heterosexuellen Paaren lehnt sie in aller Form ab, da ihrer Ansicht nach eine Gesellschaft, die Homosexualität fördere, sich selber zerstöre.

Lancierung der Petition «Für die Förderung gesunder Familien und gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare» der EDU

Sämtliche zehn Petitionen der Jugendsession 1994, welche sich in erster Linie mit ökologischen Anliegen befassten, wurden vom Parlament zur Kenntnis genommen, doch wurde ihnen mehrheitlich keine Folge gegeben. Einzig die Petitionen zum Thema "Klimaflüchtlinge" und zur Revision des Bundesgesetzes über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht wurden dem Bundesrat zur Kenntnisnahme überwiesen.

Jugendsession 94

An der zweiten Jugendsession von 1993 war eine mit rund 6500 Unterschriften versehene Petition eingereicht worden, welche die Schaffung eines ständigen eidgenössischen Jugendparlamentes verlangte. Die Jugendlichen forderten darin, in Zusammenkünften, die jeweils kurz vor den Sessionen der eidgenössischen Räte abgehalten werden, Stellung zu aktuellen Themen nehmen, Vorschläge einbringen oder eigene Themen lancieren zu können, um so das Interesse der Jugendlichen am politischen Geschehen zu fördern. Beide Kammern anerkannten durchaus das Engagement und die Verhandlungsdisziplin, welche die Jugendlichen in den bereits durchgeführten Jugendsessionen an den Tag gelegt hatten, übernahmen aber die vom Bundesrat im Vorjahr bei der Behandlung einer analogen Motion Frick (cvp, SZ) geäusserte Stellungnahme, wonach eine jährliche Jugendsession als Mittel gegen die Politikabstinenz der Jugend durchaus zu begrüssen, ein ständiges Jugendparlament auf nationaler Ebene aber nur schon aus finanzpolitischen Gründen abzulehnen sei.

Schaffung eines ständigen eidgenössischen Jugendparlamentes

Beide Kammern zeigten viel Verständnis für eine Petition des Schweizerischen Gehörlosenbundes. Um den gehörlosen Menschen in der Schweiz eine bessere und den hörenden Menschen gleichwertige Lebenssituation zu schaffen, verlangte die Petition die bundesgesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache als Ausdrucksform, auf die jede und jeder Gehörlose uneingeschränkt Anrecht besitzt, und die deshalb mittels staatlicher Unterstützung weiter erforscht und kulturell gefördert werden soll. Sowohl National- als auch Ständerat überwiesen die Petition diskussionslos und einstimmig an den Bundesrat. Der Nationalrat verabschiedete zudem ebenfalls ohne Gegenstimme ein Postulat seiner Kommission für Weiterbildung und Kultur, das den Bundesrat ersucht, die Gebärdensprache zur Integration der Gehörlosen und von hörbehinderten Menschen anzuerkennen und sie, neben der Lautsprache, in Bildung, Ausbildung, Forschung und Vermittlung zu fördern.

Anerkennung der Gebärdensprache

Das Parlament befasste sich mit der anlässlich der Jugendsession 1991 verabschiedeten Petition zu Fragen der Umwelt. Der Ständerat überwies sie dem Bundesrat zur Kenntnisnahme, der Nationalrat schrieb sie als erfüllt ab.

Jugendsession 1991

Am 1. Oktober, am Tag des Europatages der älteren Menschen, versammelten sich auf dem Rütli zahlreiche Mitglieder des Schweizerischen Senioren- und Rentnerverbandes und hiessen eine Resolution zuhanden der eidgenössischen Räte und des Bundesrates gut, die sich gegen den Abbau von Sozialleistungen für Senioren richtet.

Am 1

Der Nationalrat nahm zudem von der im gleichen Rahmen angenommenen Petition der Jugendlichen zum Thema "Die Schweiz in der Welt" Kenntnis und überwies sie an den Bundesrat mit dem Wunsch, die Forderungen der Petenten bei der Ausarbeitung des Berichtes über die Konzeption der schweizerischen Aussenpolitik in den neunziger Jahren gebührend zu berücksichtigen. Da die meisten Punkte einer weiteren an der Jugendsession verabschiedeten Petition zum Zivildienst in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren behandelt werden sollen, nahm der Nationalrat von dieser Petition zwar Kenntnis, beschloss aber, ihr keine Folge zu geben.

Jugendsession 1991

n der Fragestunde der Herbstsession darauf angesprochen, relativierte der Bundesrat dann allerdings seinen Entscheid, von dem er bedauerte, dass er in der Öffentlichkeit teilweise missverstanden worden sei. Den Ausführungen Kollers zufolge soll Jugoslawien erst nach einer angemessenen Übergangsfrist von zwei bis drei Jahren vom zweiten in den dritten Kreis versetzt werden. Konkret bedeute dies, dass bereits bestehende Saisonnierarbeitsverhältnisse noch toleriert würden, dass man den Arbeitgebern aber anrate, anstatt neuen Jugoslawen lieber Angehörige der EG- oder Efta-Staaten anzuwerben. Gleichzeitig liess er durchblicken, dass, wenn sich die Menschenrechtslage im Verlauf dieser Übergangszeit zum Positiven wenden sollte, der Bundesrat seinen Entscheid noch einmal überprüfen könnte.

Jugoslawien angemessenen Übergangsfrist zweiten in den dritten Kreis versetzt

Der Nationalrat nahm von zwei Einzelpetitionen Kenntnis, welche einen Steuererlass sowie eine Herbstzulage für über 90jährige Schweizer verlangte, gab ihnen aber keine Folge, da seiner Ansicht nach die verfassungsmässigen Grundlagen dafür fehlen.

Der Nationalrat nahm von zwei Einzelpetitionen Kenntnis, welche einen Steuererlass sowie eine Herbstzulage für über 90jährige Schweizer verlangte, gab ihnen aber keine Folge, da seiner Ansicht nach die verfassungsmässigen Grundlagen dafür fehlen [64] .

Die Gewerkschaft Bau und Holz (GBH) verlangte mit einer von mehr als 20 000 Personen unterzeichneten Petition die Gleichstellung der jugoslawischen Gastarbeiter mit den Arbeitnehmern aus dem EG-Raum. Jugoslawien gehört zwar seit den sechziger Jahren zu den traditionellen Rekrutierungsländern für ausländische Arbeitskräfte, die Tatsache, dass Jugoslawien weder ein zwischenstaatliches Abkommen mit der Schweiz hat, noch Mitglied der EG ist, bewirkt aber, dass jugoslawische Staatsangehörige gegenüber Bürgern anderer Länder benachteiligt sind.

Gleichstellung der jugoslawischen Gastarbeiter