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Seit Inkrafttreten der ZGB-Bestimmungen zur an der Volksabstimmung vom September 2021 befürworteten «Ehe für alle» besteht auch für die Ehefrau der Mutter als anderer Elternteil ein Anspruch auf den sogenannten Vaterschaftsurlaub, sofern die Heirat vor der Geburt des Kindes geschlossen wurde. Im September 2023 zogen Kathrin Bertschy (glp, BE; Mo. 21.4212) und Lisa Mazzone (gp, GE; Mo. 21.4331) ihre Motionen mit ebendieser Forderung zurück. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu den Motionen ausgeführt, dass die Bestimmungen zum Vaterschaftsurlaub sinngemäss auch auf den anderen Elternteil zu übertragen seien. Die Bezeichnung «Vaterschaftsentschädigung» im EOG sowie die dazugehörigen Bestimmungen im OR sollen nachträglich im Rahmen einer laufenden Revision noch entsprechend angepasst werden, so der Bundesrat.

Vaterschaftsurlaub gilt auch für Ehefrau der Mutter

Nach dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine aktivierte die Schweiz auf den 12. März 2022 erstmals in ihrer Geschichte den seit der Totalrevision des Asylgesetzes 1998 gesetzlich geregelten Schutzstatus S. Dieser ermöglicht es, schutzsuchenden Personen – im gegebenen Fall aus der Ukraine – ohne ordentliches Asylverfahren rasch und unbürokratisch ein einjähriges Aufenthaltsrecht zu erteilen, das bei Bedarf verlängert werden kann. Der Schutzstatus S bietet somit einer Gruppe kollektiven Schutz für die Dauer der in ihrem Ursprungsland bestehenden schweren Gefährdung. Ferner schliesst er – auch im Unterschied zum Status der vorläufigen Aufnahme – den unmittelbaren und bedingungslosen Familiennachzug mit ein und mündet, nach fünfjährigem Bestehen, in die Erteilung einer befristeten Aufenthaltsbewilligung B. Der Bundesrat schlug die erstmalige Aktivierung des Schutzstatus S nach Absprache mit der EU vor, um europaweit möglichst einheitliche Regeln zu schaffen. Die EU-Mitgliedstaaten aktivierten ihrerseits mit der «Temporary Protection Directive» erstmals eine seit 2001 bestehende entsprechende Notfallregelung. Bei den konsultierten Akteuren, namentlich den Kantonen, Gemeinden, Städten, Hilfswerken und dem UNHCR, stiess der Vorschlag der Aktivierung des Schutzstatus S auf breite Unterstützung.

Als «Européens qui connaissent notre mentalité et la vie que nous menons ici» beschrieb EJPD-Vorsteherin Karin Keller-Sutter gemäss «La Liberté» die Ukrainerinnen und Ukrainer, als sie die bundesrätliche Solidaritätsbekundung in die Aktivierung des Schutzstatus S sowie in Verordnungsanpassungen zur Lockerung der Bestimmungen des Status übersetzte. So entfällt für Ukrainerinnen und Ukrainer die Wartefrist von drei Monaten, bis sie in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen, und ebenso ist es ihnen erlaubt, unmittelbar nach ihrer Einreise in die Schweiz eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben. Auch dürfen Personen mit Schutzstatus S innerhalb des Schengen-Raums frei reisen – dies ebenfalls im Unterschied zu in der Schweiz vorläufig aufgenommenen Personen, für die seit einem Parlamentsbeschluss in der Wintersession 2021 starke Einschränkungen bei der Reisefreiheit gelten. Ebenso beschloss der Bundesrat, den Schutzstatus S in gewissen Fällen auch an Personen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft zu erteilen, und zwar an solche, die in der Ukraine über eine Aufenthaltsbewilligung verfügten, sofern für sie eine Rückreise in ihr Heimatland aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. Mit diesen Anpassungen am Schutzstatus S bezweckte die Schweiz nicht zuletzt eine stärkere Harmonisierung mit der EU. Mitte April beschloss der Bundesrat ferner, den Kantonen pro Person mit Schutzstatus S zusätzlich zur jährlichen Globalpauschale von ungefähr CHF 18'000 eine Integrationspauschale von CHF 3'000 zu entrichten. Diese soll primär zum Spracherwerb eingesetzt werden und somit die Beteiligung am Sozial- und Arbeitsleben in der Schweiz erleichtern. Ende August 2022 zog das EJPD bezüglich der Arbeitsmarktintegration denn auch eine erste, positive Bilanz: Von den ca. 34'000 bis zu diesem Zeitpunkt in die Schweiz geflüchteten Personen im erwerbsfähigen Alter mit Schutzstatus S hatten 11 Prozent eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können; ein Anteil, der beinahe doppelt so hoch ausfiel wie derjenige bei anerkannten Flüchtlingen oder vorläufig aufgenommenen Personen.

Seinen erstmaligen Einsatz erlebte auch der Sonderstab Asyl (SONAS), den die zuständige Bundesrätin nach Absprache mit der VBS-Vorsteherin Viola Amherd sowie dem Präsidenten der KKJPD, Fredy Fässler (SG, sp), und der Präsidentin der SODK, Nathalie Barthoulot (JU, sp), bereits im März 2022 einberief. Ziel dieses im Jahr 2011 geschaffenen «politisch-strategischen Führungsorgan[s]» ist die Unterstützung des Bundes bei der Bewältigung besonderer und ausserordentlicher Lagen im Asylbereich, namentlich durch die Koordination unterschiedlicher Aktivitäten und die Verkürzung von Entscheidungswegen. Dieser Sonderstab war es denn auch, der Anfang Juni auf Vorschlag des SEM und nach durchgeführter Konsultation beschloss, dass der Schutzstatus S bei ausgedehnten Heimatreisen oder bei längerem Aufenthalt in einem Drittstaat widerrufen werden kann.

Im Frühling schuf Karin Keller Sutter zudem eine Evaluationsgruppe zum Schutzstatus S, die sich Anfang Juli 2022 erstmals traf. Diese hat zum Ziel, die ersten Erfahrungen mit dem Schutzstatus S, etwa in Bezug auf dessen Schutzfunktion, die Auswirkungen auf das Asylsystem sowie auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, zu untersuchen und daraus Handlungsmöglichkeiten und -bedarf für die Zukunft abzuleiten. Bereits Ende 2022 soll hierzu ein Zwischenbericht vorgelegt werden.

Trotz der generellen und breiten politischen Unterstützung zur Aktivierung des Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine war diese vor Kritik aus verschiedenen Lagern nicht gefeit. So erachtete etwa die Schweizerische Flüchtlingshilfe die durch den Schutzstatus S geschaffene Ungleichbehandlung gegenüber vorläufig aufgenommenen Personen als «stossend», obgleich sie relativierte, dass die Ausgangslage in der Ukraine eine andere sei als diejenige von Flüchtenden aus vielen anderen Ländern: Ukrainerinnen und Ukrainer flüchteten alle aus demselben unmittelbaren Grund – dem Krieg. Auch im Rahmen der zweiten Flüchtlingssession im Mai 2022 wurden die Gleichbehandlung aller geflüchteten Personen sowie die Ausdehnung des Schutzstatus auf andere Flüchtlingsgruppen gefordert. Ferner erachteten etwa die Kantone die zugesprochene Integrationspauschale von CHF 3'000 mehrheitlich als zu tief.
Auf der anderen Seite verlangten Vertreterinnen und Vertreter der SVP bereits im Mai in Form von politischen Vorstössen eine regelmässige Überprüfung des Schutzstatus S und stellten in Frage, ob dieser an alle geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer – das heisst unabhängig von deren geografischer Distanz zu Gebieten mit aktiven Kriegshandlungen – vergeben werden soll. Ebenso postulierten Mitglieder der SVP, Personen aus Drittstaaten mit rechtmässiger Aufenthaltsbewilligung in der Ukraine sei kein Schutzstatus S zu gewähren. Nicht zuletzt wurde eine gewisse Kritik laut, da bei Personen mit Schutzstatus S im Gegenzug zu vorläufig Aufgenommenen für die Frage des Sozialhilfeanspruchs lediglich das Einkommen und nicht ebenfalls die Vermögenswerte berücksichtigt wurden. Diesen Umstand änderte die SODK Mitte August 2022 durch die Publikation neuer Empfehlungen.

Ukraine-Konflikt: Erstmals Schutzstatus S aktiviert
Dossier: Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Um das berufliche Potential von spät eingewanderten Personen ausserhalb des Asylbereichs besser ausschöpfen zu können und um die «Sozialhilfeabhängigkeit bzw. das Sozialhilferisiko» dieser Personengruppe zu reduzieren, beschloss der Bundesrat im Mai 2021, das bereits angelaufene Pilotprogramm Integrationsvorlehre (INVOL), das bis anhin nur jungen Personen innerhalb des Asylbereichs zugänglich war, zu erweitern und zu verlängern. Gelten soll dieses sogenannte Programm «Integrationsvorlehre Plus» (INVOL+), an dem sich 17 Kantone beteiligen, ab Sommer 2021 bis und mit Sommer 2024, wofür der Bund insgesamt einen finanziellen Beitrag von CHF 44.8 Mio. aufwendet.
In seiner Medienmitteilung präsentierte der Bundesrat des Weiteren erste Zahlen zum zweiten Laufjahr des INVOL-Programms: In diesem Jahr hätten 867 Personen das Programm gestartet, wovon 737 das Ausbildungsjahr erfolgreich absolvierten (85%). Von Letzteren hätten daraufhin knapp 70 Prozent (N=514) eine Lehrstelle mit EBA oder EFZ beginnen können – 59.3 Prozent gemessen am Total aller Personen, die das Programm begonnen hatten. Dies sei vergleichbar mit den Zahlen aus dem ersten INVOL-Durchführungsjahr.
Zeitgleich gab der Bundesrat nach Abschluss von Subventionsverträgen mit 14 Kantonen die Lancierung des Pilotprogramms «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen» bekannt. Im Rahmen dieses Programms werden Arbeitgebende für den «ausserordentlichen Einarbeitungsaufwand», der durch die Anstellung von Flüchtlingen oder vorläufig aufgenommenen Personen anfalle, finanziell entschädigt. Ziel des dreijährigen Pilotprojektes, für das der Bundesrat einen Beitrag von CHF 11.4 Mio. einsetzt, ist, dass pro Jahr mindestens 300 Personen dieser Gruppe einen Vertrag für eine unbefristete oder zumindest längerfristige Arbeitsstelle erhalten.

Pilotprogramm «Integrationsvorlehre» (INVOL) wird verlängert und erweitert (INVOL+)

Ende April 2021 verabschiedete der Bundesrat seine erste nationale Gleichstellungsstrategie. In den 50 Jahren seit Einführung des Frauenstimmrechts sei die Gleichstellung zwar vorangeschritten, vollständig erreicht worden sei sie aber noch nicht. Die sogenannte Gleichstellungsstrategie 2030 setzt sich eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und familiären Leben zum Ziel. Ferner sollen Frauen und Männer «während ihres ganzen Lebens die gleiche soziale Sicherheit [geniessen] und [...] sich in einem respektvollen Umfeld ohne Diskriminierung und Gewalt [verwirklichen können]». In vier Handlungsfeldern setzt die Strategie bei der Förderung der beruflichen Gleichstellung, der verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Bekämpfung von Diskriminierung, Sexismus und Gewalt an. In Bezug auf die Gleichstellung in der Arbeitswelt pocht die Strategie etwa auf die Einhaltung der Lohngleichheit, die Erhöhung des Frauenanteils in MINT-Studienfächern, die Einführung der Individualbesteuerung und auf eine verbesserte Rentensituation dank Reformen der ersten und zweiten Säule. Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf plant der Bundesrat unter anderem eine Botschaft für ein bedarfsgerechteres Angebot an ausserfamiliärer Betreuung und definiert nicht zuletzt das folgende Ziel: «Elternurlaube, familienfreundliche Arbeitszeiten und die soziale Sicherheit für Eltern und betreuende Angehörige sind ausgebaut.» Im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt zielt die Strategie auf die Verringerung der häuslichen Gewalt und die Verbesserung der persönlichen Sicherheit der Frauen, wobei insbesondere Opferschutzmassnahmen und Massnahmen «zur stärkeren Verantwortungsnahme von Tatpersonen» ausgebaut werden sollen. Zur Verhinderung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts überprüft der Bundesrat das Bundesrecht auf bestehende rechtliche Ungleichheiten und setzt auf Sensibilisierungskampagnen sowie auf eine verbesserte Datenlage zu geschlechtsspezifischen Auswirkungen.
Die Strategie setzt auf den Dialog des Bundes mit Kantonen und Gemeinden, aber auch mit anderen interessierten Kreisen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Ebenfalls hält der Bund darin explizit fest, dass auch die unteren föderalen Ebenen zur Bekämpfung von Stereotypen und der Diskriminierung von Frauen verpflichtet seien. Nicht zuletzt ist die Gleichstellungsstrategie gemäss Bundesrat auch das Ergebnis der Ratifikation internationaler Konventionen, namentlich der Istanbul-Konvention und des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).

Erste nationale Gleichstellungsstrategie

«En théorie, hommes et femmes sont égaux depuis 1971. Dans la pratique, c'est une autre histoire. Il est temps de concrétiser cette égalité» a déclaré Marina Carobbio, Première Citoyenne du pays, lors du lancement de la page «Femmes politiques» en décembre 2018. Elle a rappelé que les femmes ne représentaient que 30% du Conseil national et 15% du Conseil des Etats, qu'elles étaient peu nombreuses à revêtir des fonctions dirigeantes, et qu'elles étaient encore victimes d'inégalités salariales, de discriminations et de violences.
La page web, mise en ligne par les services du Parlement sur le site de l'Assemblé fédérale, a pour ambition d'«encourager les femmes à se lancer en politique et à suivre les pionnières qui sont entrées sous la Coupole en 1971». Deux de ces pionnières, Gabrielle Nanchen et Hanna Sahlfeld-Singer, étaient présentes au vernissage. Elles ont appelé leurs successeuses à poursuivre la lutte. La Conseillère fédérale Simonetta Sommaruga a également pris la parole, au sujet de l'égalité salariale. «37 ans d'attente (l'égalité salariale a été inscrite dans la Constitution en 1981), c'est trop long», a-t-elle dit, se réjouissant toutefois du «petit pas» que représentait la modification de la loi sur l'égalité.
Rédigée en langage inclusif, la page «Femmes politiques» propose diverses contributions, essais, images d'archives, interviews, s'appuyant sur les procès-verbaux du Parlement et des documents de la RTS, pour rendre visibles les manifestations du Parlement visant à promouvoir l'égalité.

Lancement de la page "Femmes politiques"

La planification d'urgence pour l'asile a été mise au point le 14 avril 2016 conjointement par le DFJP et la Conférence des directeurs cantonaux des affaires sociales (CDAS), la conférence des directeurs cantonaux de justice et police (CCDJP), le département fédéral de la protection de la population et des sports (DDPS) ainsi que le corps des gardes-frontières (Cgfr). Ce plan d'urgence prévoit une réaction face aux trois scénarios différents: 1) 10'000 demandes d'asile en 30 jours 2) 10'000 demandes par mois pendant trois mois 3) 30'000 entrées irrégulières en quelques jours. Pour information, 2015 a été une année record en termes de demandes d'asile pour la Suisse: 39'523 demandes ont été déposées. Le trimestre le plus chargé, celui de juillet à septembre, en a vu 12'339, ce qui reste encore bien en-dessous des scénarios envisagés. Le plan d'urgence met en place des valeurs de référence, celles-ci permettent une répartition claire des compétences, qui devrait toutefois peu différer de la répartition ordinaire. La Confédération est responsable de l'enregistrement, de la conduite des procédures d'asile ainsi que du premier hébergement des requérants et requérantes. Le SEM augmente ses capacités d'hébergement de 4'600 places habituelles à 6'000 voire 9'000 en cas de réalité du scénario n°3. Les cantons demeurent responsables de l'hébergement et de l'encadrement des personnes qui leur sont attribuées par la Confédération ainsi que de l'exécution des renvois. Ils doivent cependant chacun mettre sur pied leur propre plan d'urgence ainsi qu'un Etat-major cantonal ad hoc et mettre à disposition leurs corps de police pour venir en aide au Cgfr. Le DDPS quant à lui aide le SEM pour la recherche d'hébergements et peut mettre à disposition du Cgfr jusqu'à 2000 militaires (si décision du conseil fédéral) ainsi que du matériel. Reste la possibilité comme auparavant de mobiliser l'Etat-major spécial asile (SONAS) si les demandes devaient dépasser le seuil de 6'000 en 30 jours. Le SONAS est composé de tous les acteurs impliqués, ainsi que les cantons. Il est subordonné à la cheffe du DFJP et est réuni par le CF en cas de besoin. L'Etat-major permet d'accélérer les processus décisionnels et d'améliorer la coordination des différents services. Il prépare les décisions prises par le Conseil fédéral et en contrôle et évalue la mise en œuvre.

Planification d'urgence pour l'asile

L’année sous revue a été marquée par la problématique de la pénurie de logements pour les requérants d’asile. L’augmentation importante des demandes d’asile en 2011 (+45% par rapport à 2010) a confronté les autorités au problème du logement de ces requérants. Ainsi, des requérants ont été logés dans un ancien hôpital (Boudry, NE) ou encore dans un hôtel de passe (Aadorf, TG). En outre, l’ouverture de nouveaux centres a maintes fois rencontré l’opposition des habitants et des autorités. Le principal exemple de l’année sous revue est probablement la commune de Bettwill (AG). Cette dernière a refusé d’ouvrir un centre, invoquant qu’aucun permis de construire ne pouvait être délivré pour transformer le cantonnement militaire en centre pour requérants. Le Département de la défense a également été accusé de refuser de mettre à disposition les centres militaires désaffectés ou sous-utilisés à disposition des requérants d’asile. Au final, la pression sur le département de la défense a permis d’ouvrir quelques nouveau centres d’hébergement temporaires pour requérants d’asile, notamment dans les communes de Hasliberg (BE), Bienne (BE), Schwarzenberg (LU), Boudevilliers (NE), Carouge (GE), Hauterive (FR) et Sufers (GR).

pénurie de logements pour les requérants d’asile

Das BFM gab daraufhin im November bekannt, die Reisefreiheit von vorläufig Aufgenommenen wieder einschränken zu wollen. Die Reiseverordnung war erst 2010 angepasst worden und erlaubte vorläufig Aufgenommenen, ein Reisegesuch ohne Angabe von Gründen einzureichen. Es wurden dann allerdings verschiedene Fälle bekannt, in welchen gewisse Personen Ferienreisen in ihr Heimatland unternommen hatten, obwohl der Status der vorläufigen Aufnahme gerade aufgrund einer unzulässigen oder unzumutbaren Wegweisung in dieses Land erfolgte. Zukünftig sollten, wie bereits vor der Anpassung der Verordnung, Reisen nur noch aufgrund dringender Angelegenheiten, familiärer Notlagen oder zwecks Ausbildung unternommen werden dürfen.

Reisefreiheit von vorläufig Aufgenommenen

Der Bundesrat ernannte Nationalrätin Martine Brunschwig Graf (fdp, GE) zur neuen Präsidentin der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Sie löst per Anfang 2012 Georg Kreis ab, welcher die Kommission während sechzehn Jahren präsidierte.

Präsidentin der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus

Aufgrund der Demokratisierungsbewegungen im nordafrikanischen Raum und in Ländern des Nahen Ostens wurde eine Flüchtlingswelle erwartet. Um sich auf diese vorzubereiten, führte das Bundesamt für Migration bereits im Februar einen Krisengipfel mit Vertretern der Kantone und der involvierten Departemente sowie der Grenzwacht durch. Zudem nahm Justizministerin Sommaruga im Februar an einer EU-Konferenz der zuständigen Innenminister teil, welche auf Drängen der südeuropäischen Länder Italien, Malta und Spanien einberufen worden war und die innereuropäische Koordination der Staaten verbessern sollte. Bereits vor dem ersten grossen Anstieg an Asylgesuchen kritisierten die Kantone und verschiedene Parteien die ihrer Ansicht nach mangelhafte Funktionsweise des Dublin-Abkommens. Auch das Bundesamt für Migration räumte ein, dass Italien trotz der Dublin-Verpflichtungen nur eine geringe Anzahl von Rücknahmen erlaube. Das Vertragswerk gesteht es den Staaten zu, sowohl das Verkehrsmittel als auch den Ort für den Empfang rückzunehmender Asylsuchender festzulegen. Italien wählte einen sehr restriktiven Ansatz und akzeptierte nur eine kleine Anzahl Personen pro Tag, welche in Rom auf dem Luftweg anzukommen hatten. Aufgrund dieser engen Auslegung des Dublin-Abkommens durch Italien konnte auch die Schweiz im Frühjahr nur eine begrenzte Anzahl Rückführungen nach Rom durchführen. Um die bilaterale Kooperation zu vertiefen, besuchte Bundesrätin Sommaruga im September den italienischen Innenminister Maroni. Man einigte sich darauf, dass eine Schweizer Verbindungsperson zukünftig in Rom vor Ort für eine bessere Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden nach Italien sorgen solle.

Flüchtlingswelle: Enge Auslegung des Dublin-Abkommens durch Italien
Dossier: Dublin-Verordnung

Verschärft wurde die Praxis gegenüber Personen im Asylprozess aus Sri Lanka. Abgewiesene Asylbewerber sollten nicht mehr vorläufig aufgenommen, sondern nach Sri Lanka zurückgeschafft werden können, da sich nach Ansicht des Bundesamts für Migration (BFM) die Lage dort entspannt hatte. Von dieser Praxisänderung ausgenommen waren Tamilen aus bestimmten Gegenden des Landes, welche früher strikt von den Tamil Tigers kontrolliert worden waren.

Sri Lanka.

Ebenfalls als Folge der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes wurde in der Schweiz die Visumspflicht für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie für Inhaber eines taiwanesischen Passes und für Bürger der nördlichen Marianen aufgehoben. Die Befreiung von der Visumspflicht gilt für einen Aufenthalt von höchstens drei Monaten ohne Erwerbstätigkeit im Schengen-Raum.

Visumspflicht

Nachdem im März ein 29-jähriger nigerianischer Asylsuchender während einer Zwangsausschaffung verstorben war, stoppte das Bundesamt für Migration (BFM) bis auf Weiteres alle Sonderflüge bei Rückschaffungen. Eine Obduktion am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich ergab, dass der Verstorbene an einer schweren Herzkrankheit gelitten hatte, die kaum diagnostizierbar war – und entlastete damit die Behörden.
Der vorübergehende Stopp der Sonderflüge für Zwangsausschaffungen führte allerdings dazu, dass die Kantone gezwungen waren, Ausschaffungshäftlinge auf freien Fuss zu setzen. Denn Ausschaffungshäftlinge dürfen laut Ausländergesetz nicht mehr als 24 Monate inhaftiert werden – und dies auch nur dann, wenn die Ausschaffung absehbar ist. Die Kantone machten daher beim BFM Druck, wieder Zwangsausschaffungen zuzulassen und hatten Erfolg: Noch bevor der Schlussbericht des gerichtsmedizinischen Gutachtens zum Tod des Nigerianers vorlag, willigte das BFM ein, die Sonderflüge wieder aufzunehmen. Um die Sicherheit von Ausschaffungsflügen zu verbessern, sollten diese von Ärzten begleitet werden
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Zwangsausschaffung

Seit Mitte Dezember brauchen Bürger von Mazedonien, Montenegro und Serbien bei der Einreise in den Schengen-Raum kein Visum mehr. Als Schengen-Vertragspartner ist auch die Schweiz zur Übernahme dieser Änderung verpflichtet. Die Befreiung von der Visumspflicht gilt jedoch nur für Personen, die höchstens drei Monate in der Schweiz bleiben und dabei keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Ausserdem müssen die Betroffenen einen biometrischen Pass besitzen.

Befreiung von der Visumspflicht

Der Bund geht beim Kinderschutz neue Wege und verstärkt seine Aktivitäten über eine so genannte Public Private Partnership (PPP). Zu diesem Zweck gründete das Bundesamt für Sozialversicherungen zusammen mit privaten Partnern den Verein PPP. Dieser soll ab 2010 ein nationales Kinderschutzprogramm umsetzen, das die betroffenen öffentlichen und privaten Stellen einbezieht. Seine Aufgabe umfasst Bedürfnisabklärungen, verstärkte Koordination zwischen den Akteuren, Koordination der Finanzierung und Projektevaluation.

Nationales Kinderschutzprogramm

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und die betroffenen Verbände der Sinnesbehinderten unterzeichneten 2007 eine Vereinbarung über die Massnahmen zur kurz- und mittelfristigen Umsetzung der vom neuen Radio- und Fernsehgesetz vorgesehenen Ziele für behindertengerechtes Fernsehen. Bis 2011 wird ein Drittel des redaktionellen Programms mit Untertiteln ausgestrahlt sowie mindestens eine Informationssendung pro Tag in Gebärdensprache angeboten. Für Sehbehinderte sollen mindestens zwei Filme pro Monat mit Audio Description gesendet werden; bei Audio Description beschreibt eine Stimme das Geschehen auf dem Bildschirm.

SRG und Behindertenverbände schliessen eine Vereinbarung für behindertengerechtes Fernsehen ab

Um die Kooperation mit jenen afrikanischen Staaten zu intensivieren, aus denen besonders zahlreiche Asylbewerber stammen, schuf das EDA in einigen Botschaften den Posten eines Migrationsattachés. Aufgabe dieser diplomatischen Vertreter ist es, die afrikanischen Partner für die negativen Seiten der illegalen Migration zu sensibilisieren und die für legale Reisen in die Schweiz vorgesehenen Prozeduren bekannt zu machen. Zu ihrer Mission gehört auch die Überwachung der freiwilligen oder zwangsweise erfolgten Rückkehr der Flüchtlinge in ihr Land sowie deren dortige Eingliederung.

afrikanischen Staaten

Die Zunahme der Gesuche aus Eritrea wurde mit einem Entscheid der Asylrekurskommission von 2006 in Zusammenhang gebracht, wonach ein eritreischer Flüchtling aufgenommen werden muss, weil Deserteuren und Militärdienstverweigerern in Eritrea Folter droht. Bundesrat Blocher leitete deshalb eine dringliche Änderung des Asylgesetzes ein, welche Deserteure und Militärdienstverweigerer von der vorläufigen Aufnahme ausnimmt, es sei denn, sie könnten eine politische Verfolgung geltend machen.

Flüchtlinge aus Eritrea

Die seit 1992 tätige verwaltungsunabhängige Asylrekurskommission (ARK) bestand zuletzt aus 33 Richtern und dem Präsidenten sowie rund 180 Mitarbeitern. Im Rahmen der Neuorganisation der Bundesgerichte übernahm das Bundesverwaltungsgericht auf den 1. Januar 2007 ihre Aufgabe und teilweise auch ihr Personal.

Asylrekurskommission wird vom Bundesverwaltungsgericht übernommen

Am 1. Januar wurde im BSV das neue Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft operativ. Innerhalb des Geschäftsfeldes wurde der Bereich Kinder-, Jugend- und Altersfragen geschaffen. Damit sollen die bestehenden Herausforderungen bezüglich der Kinder- und Jugendpolitik innerhalb des EDI, aber auch auf Bundesebene koordinierter angegangen werden.

Neues Geschäftsfeld «Familie, Generationen und Gesellschaft» (2006)

Das BFF beschloss, ein Rückkehrhilfeprogramm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr in die Demokratische Republik Kongo anzubieten. Das Programm wurde in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der DEZAentwickelt. Die finanzielle Starthilfe beträgt 2000 Fr. pro erwachsene und 1000 Fr. pro minderjährige Person; zusätzlich können Beiträge für Kleinprojekte oder Ausbildungsmassnahmen gewährt werden. Das Rückhilfeprogramm Balkan wurde für besonders bedürftige Personen bis Ende 2005 verlängert. Es richtet sich primär an Personen, die aufgrund ihres Alters sowie medizinischer oder sozialer Probleme bisher nicht ausgeschafft wurden. Für diesen Personenkreis werden mit individuellen, bedarfsorientierten Massnahmen in den Bereichen Wohnraum, Gesundheit, Betreuung und berufliche Integration die Voraussetzungen für eine nachhaltige Wiedereingliederung in der Heimat geschaffen.

Rückkehrhilfeprogramm Kongo Balkan

In Umsetzung des Entlastungsprogramms 03 wurden ab dem 1. April Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) aus dem Sozialhilfesystem des Asylbereichs ausgeschlossen. Diese Personen gelten als Ausländer und Ausländerinnen mit illegalem Aufenthalt und haben die Schweiz grundsätzlich zu verlassen, wobei dies wegen mangelnder Ausweispapiere oft nicht möglich ist. Mit dem Fürsorgestopp soll Druck auf sie ausgeübt werden, bei der Papierbeschaffung aktiv mitzuwirken. Gemäss Art. 12 der Bundesverfassung haben sie aber auf Verlangen Anspruch auf Nothilfe, falls sie nicht in der Lage sind, für sich selber zu sorgen. Für die Ausrichtung der Nothilfe sind die Kantone zuständig. Der Bund entschädigt die Kantone pro Person mit einer einmaligen Nothilfepauschalen sowie im Fall eines begleitenden Vollzugs mit einer Vollzugspauschale.

Entlastungsprogramm 2003