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Beide Räte befassten sich mit einer Motion der FDP-Liberale Fraktion, die steuerliche Fördermassnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz verlangt. Während der Nationalrat den Vorstoss unverändert überwies, wandelte ihn der Ständerat in einen Prüfungsauftrag um. In der Wintersession stimmte der Nationalrat dieser Änderung zu. Ausserdem hiess er ein Postulat seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben gut, das vom Bundesrat Auskunft darüber verlangt, inwiefern solche steuerlichen Fördermassnahmen zu Wettbewerbsverzerrungen führen können, indem beispielsweise einzelne Branchen oder Unternehmen bestimmter Grösse bevorzugt oder benachteiligt würden.

Forschungsförderung und Innovation

Ausserdem fördert der Bund von 2010 bis 2013 acht neue Nationale Forschungsschwerpunkte. Der Fokus der Projekte liegt bei den Life Sciences: Fünf der acht Forschungsvorhaben sind im biologisch-medizinischen Bereich angesiedelt. Die Geistes- und Sozialwissenschaften, die schon bei der ersten Ausschreibung im Jahr 2002 leer ausgingen, sind nur mit einem Projekt vertreten. Die neuen Forschungsschwerpunkte – für die der Nationalfonds insgesamt 124 Mio Fr. einsetzt – werden an den Universitäten Bern, Genf, Lausanne, Zürich, ETH Lausanne (2) und ETH Zürich (2) installiert.

acht neue Nationale Forschungsschwerpunkte.

Der Verfassungsartikel wurde in sämtlichen Kantonen angenommen. Am höchsten waren die Ja-Anteile in Genf (88%), Waadt (87,6%) und Neuenburg (82,4%). Die schwächste Ja-Mehrheit wiesen Schaffhausen (67,9%), Schwyz (67%) und Uri (66,7%) aus. Laut Vox-Analyse spielten bei dieser Abstimmung politische und soziodemografische Faktoren nur eine geringe Rolle für den Stimmentscheid. Die Nähe zu einer Partei wirkte sich leicht auf das Verhalten der Stimmenden aus: So war die Ablehnung bei der Anhängerschaft der SVP am grössten, während Personen, die sich mit der CVP oder der FDP identifizieren den Verfassungsartikel am stärksten unterstützten. Einen leicht positiven Einfluss auf den Stimmentscheid hatte auch das Vertrauen in die Regierung. Personen die den Verfassungsartikel guthiessen, betonten insbesondere die Bedeutung der biomedizinischen Forschung für den wissenschaftlichen Fortschritt und die Notwendigkeit, die Gesetzgebung auf eidgenössischer Ebene zu vereinheitlichen. Die Nein-Stimmenden begründeten ihren Entscheid vor allem mit ethischen Motiven.

Mindeststandards

In der Volksabstimmung vom 7. März wurde ein neuer Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen mit 77,2% der Stimmen gutgeheissen. Die Bestimmung gibt dem Bund die Kompetenz, Forschungsvorhaben gesamtschweizerisch zu regeln und verankert den Schutz von Würde und Persönlichkeit des Menschen sowie die Gewährleistung der wissenschaftlichen Freiheit in der Verfassung. Unterstützt wurde die Vorlage vom Bundesrat sowie von FDP, CVP, SP, BDP und GLP. Einzig die EDU und die SVP lehnten den Verfassungsartikel ab. Die SVP argumentierte, der neue Artikel setze der biologischen und medizinischen Forschung zu enge Grenzen und sei letztlich forschungsfeindlich. Die Forschenden selbst stellten sich allerdings klar hinter die Vorlage und unterstrichen die Bedeutung einheitlicher und transparenter Rahmenbedingungen für den Forschungsplatz Schweiz. Den Grünen wiederum ging der Schutz der Betroffenen zu wenig weit, weil mit der neuen Bestimmung Forschung an kleinen Kindern, geistig behinderten oder anderen nicht urteilsfähigen Menschen auch zugelassen wird, wenn diesen aus den Forschungsprojekten kein unmittelbarer Nutzen erwächst. Die Partei entschied sich schliesslich für die Stimmfreigabe.


Abstimmung vom 7. März 2010

Beteiligung: 43,9%
Ja: 1 707 549 (77,2%) / 20 6/2 Stände
Nein: 504 460 (22,8%) / 0 Stände

Parolen:
– Ja: FDP, CVP, SP (1)*, EVP, CSP, GLP, BDP, SD, economiesuisse.
– Nein: SVP (6)*, EDU.
– Stimmfreigabe: GP (5)*.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Mindeststandards

Der Nationalrat überwies im Berichtsjahr ein Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Forschungskompetenz im Bereich Pflanzenbiotechnologie. Der Bundesrat muss Massnahmen aufzeigen, welche dazu beitragen, nach Ablauf des Nationalen Forschungsprogramms 59 die wissenschaftliche Kompetenz der Schweiz auf diesem Gebiet zu sichern. Ebenfalls angenommen hat die grosse Kammer ein Postulat Häberli-Koller (cvp, TG), mit dem vom Bundesrat gefordert wird, im Rahmen der nächsten Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation 2013 bis 2016 eine Strategie für die Forschungsinfrastrukturen an den Hochschulen aufzuzeigen. Der Ständerat hiess in der Frühjahrssession ein Postulat Stadler Hansruedi (cvp, UR) gut, welches von der Regierung einen Bericht über den gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Nanotechnologie verlangt.

Erhaltung und Weiterentwicklung der Forschungskompetenz im Bereich Pflanzenbiotechnologie

Im Februar beauftragte der Bundesrat den Nationalfonds mit der Durchführung von zwei neuen Nationalen Forschungsprogrammen (NFP). Das eine Projekt soll naturwissenschaftliche und materialtechnische Grundlagen sowie praxisorientierte Lösungsansätze für eine verbesserte Ressourcenverfügbarkeit des Materials Holz schaffen. Das andere hat zum Ziel, neue Erkenntnisse über die Verläufe der letzten Lebensphase sowie die sozialen, ökonomischen, institutionellen, rechtlichen und kulturellen Bedingungen für das Sterben in der Schweiz zu gewinnen. Das Budget für die beiden Programme beträgt insgesamt 33 Mio Fr..

Nationale Forschungsprogramme (NFP)

Im Berichtsjahr veröffentlichte eine Arbeitsgruppe des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) ein Papier, in dem das gescheiterte nationale Forschungsprojekt „Sesam“ (Swiss Etiological Study of Adjustment and Mental Health) aufgearbeitet wird. Als Hauptfaktoren für den Misserfolg führen die Verfasser die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Begutachtung durch Ethikkommissionen, die Rekrutierung von Studienteilnehmerinnen sowie das politische und mediale Umfeld an. Der SNF empfiehlt im Bericht die Zuständigkeiten und Begutachtungsverfahren der Ethikkommissionen klarer zu regeln. Weiter schlägt er vor, eine nationale Rekursinstanz zu schaffen, die nicht nach politischen, sondern nach fachlichen Kriterien zusammengesetzt ist.

Sesam

Im Oktober wies das Bundesgericht eine Beschwerde von Forschern der ETH und der Universität Zürich gegen ein Verbot von zwei Affenversuchsprojekten ab. Das oberste Gericht stützte den Entscheid der kantonalen Tierversuchskommission und der Kantonsregierung, welche die Versuche aufgrund der unverhältnismässigen Belastung für die Tiere als rechtswidrig erklärt hatten. Damit wurden in der Schweiz zum ersten Mal Tierversuche durch eine Tierversuchskommission auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Die beiden Hochschulen zeigten sich vom Entscheid enttäuscht. ETH-Präsident Ralph Eichler und Uni-Prorektor Heini Murer rechneten mit negativen Auswirkungen auf die Stellung des Forschungsplatzes Zürich. Im Zusammenhang mit diesem Urteil meldete sich auch der Schweizer Tierschutz zu Wort und forderte ein Vetorecht für alle Tierversuchskommissionen. Zürich ist bisher der einzige Kanton in dem die Tierversuchskommission ein Rekursrecht besitzt, in der übrigen Schweiz können die Gremien nur Empfehlungen abgeben.

Affenversuchsprojekten

Der Nationalrat überwies in der Wintersession ein Postulat der FDP, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, Massnahmen zur Umsetzung des OECD-Berichts über die künftige Bedeutung der Biotechnologie zu prüfen.

Umsetzung des OECD-Berichts über die künftige Bedeutung der Biotechnologie

Der Ständerat hiess in der Wintersession mit 19 zu 11 Stimmen ein Postulat Leumann (fdp, LU) gut, welches eine Förderung des öffentlichen Dialogs über die Gentechnik im Ausserhumanbereich verlangt. Keine Folge gab er einer Petition des Komitees „gentechfreies Zürich-Nord“, mit welcher ein Abbruch der Freisetzungsversuche gefordert wurde.

öffentlichen Dialogs über die Gentechnik

Bereits einen Monat nach dem das Parlament dem Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen zugestimmt hatte, verabschiedete der Bundesrat einen Entwurf für ein Humanforschungsgesetz. Dieser konkretisiert den Forschungsartikel und stellt verpflichtende Schranken für die Wissenschafter auf. Daneben sollen aber auch günstige Rahmenbedingungen für die Forschung geschaffen werden. Die Projekte müssen weiterhin von den kantonalen Ethikkommissionen geprüft werden, wobei Forschung an urteilsunfähigen Menschen nur zulässig sein soll, wenn gleichwertige Erkenntnisse nicht mit urteilsfähigen Personen gewonnen werden können. Forschungsvorhaben an Urteilsfähigen, die für die Versuchspersonen selber keinen direkten Nutzen haben, dürfen nur bewilligt werden, wenn die damit verbundenen Risiken und Belastungen minimal sind.

Entwurf für ein Humanforschungsgesetz

Die Innovationspolitik stand im Berichtsjahr zudem auf der Traktandenliste der FDP, die an ihrer Delegiertenversammlung im Oktober eine dreizehn Punkte umfassende Innovationsstrategie verabschiedete. Die Partei will die Ausgaben für Bildung und Forschung dauerhaft erhöhen und die Innovation durch Steuerabzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben fördern.

FDP

Das Geschäft ging erneut an den Nationalrat, der seiner Kommissionsmehrheit folgte und an seinem eigenen Beschluss festhielt. Der Ständerat lenkte in der Herbstsession schliesslich diskussionslos ein und bereinigte die letzte verbliebene Differenz. Der Kommissionssprecher Bürgi (svp, TG) unterstrich dabei erneut, dass die Erwähnung der Forschungsfreiheit nicht von materieller Bedeutung sei. Die Würde des Menschen habe, wenn sie in Konkurrenz zur Forschungsfreiheit stehe, stets Priorität. Die Vorlage wurde in der Schlussabstimmung von beiden Räten angenommen.

Mindeststandards

Im Berichtsjahr ging der Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen in die Differenzbereinigung. Der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession mit 107 zu 55 Stimmen dem Antrag seiner vorberatenden Kommission und hielt beim übergeordneten ersten Absatz des Artikels an einer Fassung fest, die neben dem Schutz der Würde und der Persönlichkeit des Menschen, auch die Wahrung der Forschungsfreiheit und die Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft festschreibt und insofern von der Variante des Ständerats abweicht. Bei der Festlegung von Grundsätzen für die Forschung am Menschen folgte die grosse Kammer dagegen dem Kompromissvorschlag des Ständerats; sie ersetzte einzig die ständerätliche Formulierung „biomedizinische Forschung mit Personen“ durch „Forschung mit Personen in der Biologie und der Medizin“, da letztere klarer sei und dem internationalen Sprachgebrauch entspreche, wie Kommissionssprecherin Bruderer (sp, AG) erklärte. Auf Antrag seiner vorberatenden Kommission wurde dieser Terminus vom Ständerat in der Sommersession übernommen. Beim ersten Absatz hielt die kleine Kammer dagegen an ihrem ursprünglichen Beschluss fest und wollte die Forschungsfreiheit nicht erneut aufnehmen, da diese in der Verfassung bereits verankert ist.

Mindeststandards

Die eidgenössischen Räte verabschiedeten im Berichtsjahr eine Teilrevision des Forschungsgesetzes. Mit der Vorlage wird die Kommission für Technologie und Innovation (KTI), die bisher nur beratend tätig war, zu einer verwaltungsunabhängigen Behördenkommission mit umfassendem Aufgabenportfolio und entsprechenden Entscheidkompetenzen aufgewertet. Der Ständerat trat in der Frühjahrssession ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Sämtliche Rednerinnen und Redner begrüssten den Entwurf und betonten dabei insbesondere, dass die Beiträge an die Innovationsförderung speziell in Krisenzeiten eine gute Investition seien. Die kleine Kammer schuf gegenüber dem Entwurf des Bundesrats nur geringfügige Differenzen und hiess die Gesetzesrevision am Ende einstimmig gut. Auch der Nationalrat trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. In der Detailberatung wurden die Minderheitsanträge von Vertretern der SVP, die eine bessere Kontrolle über die Tätigkeit der KTI forderten, allesamt verworfen. Keine Zustimmung fand auch ein Antrag der Grünen, mit dem die Berücksichtigung von Gender-Fragen an die Innovationsförderung gekoppelt werden sollte. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung gutgeheissen und ging zur Bereinigung minimer Differenzen zurück an den Ständerat. Dieser übernahm in der Herbstsession diskussionslos die Fassung des Nationalrats.

Kommission für Technologie und Innovation (KTI)

Nachdem die Beschwerde gegen den Freisetzungsversuch in Pully (VD) vom Bundesverwaltungsgericht vollumfänglich abgewiesen worden war, konnten im Berichtsjahr die Versuche mit dem gentechnisch veränderten Weizen aufgenommen werden. Weil das Versuchsfeld in Reckenholz (ZH) im Vorjahr durch Vandalen zerstört worden war, standen die beiden Freisetzungsversuche unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Trotz der scharfen Bewachung gelang es anonymen Gentech-Gegnern, das Feld in Pully mit einer dieselhaltigen Flüssigkeit zu übersprühen. Im Boden und an den Kulturen entstanden dadurch Schäden.

baldigen Start des Freisetzungsversuchs

Die Schweiz verstärkt ihre Zusammenarbeit mit der USA in Wissenschaft und Technologie. Im April unterzeichnete der Bundesrat in Washington ein entsprechendes Rahmenabkommen. Mit der Kooperationsvereinbarung wird die Ein- und Ausreise für Forscher, die an gemeinsamen Programmen arbeiten, erleichtert. Zudem sollen die Ein- und Ausfuhrbestimmungen für die in den Projekten verwendeten Materialien gelockert werden.

Zusammenarbeit mit der USA

Im Kontext dieser gesetzgeberischen Aktivitäten erarbeitete die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) eine Stellungnahme zur Problematik der Forschung mit Kindern. In ihrer Studie wägt die NEK Argumente der Persönlichkeitsrechte gegen den möglichen zu erwartenden Nutzen für andere Kinder ab und bejaht grundsätzlich auch die Zulässigkeit von Forschungsvorhaben mit Kindern, die vom aktuellen Forschungsprojekt nicht direkt profitieren können – sogenannte fremdnützige Forschung. Sie fordert allerdings, dass die Zumutbarkeit aus Sicht des Kindes von den Eltern und den zuständigen Ethikkommissionen sorgfältig abgewogen wird.

Forschung mit Kindern

Mit dem zweiten Konjunkturpaket, welches National- und Ständerat in der Frühjahrssession verabschiedeten, wurde das Budget der KTI für 2008-2011 um 21,5 Mio Fr. erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, welche einzelne Unternehmen zusammen mit Fachhochschulen, der ETH oder anderen Instituten betreiben, eingesetzt. Zudem haben kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die erstmals in Forschung und Entwicklung investieren wollen, die Möglichkeit, für Leistungen einer Hochschule oder eines anderen öffentlichen Forschungsinstitutes einen zusätzlichen Beitrag von maximal 7500 Fr. zu beantragen.

Budget der KTI

Noch vor Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen zur KTI schickte der Bundesrat im Herbst eine Totalrevision des Gesetzes über die Forschungs- und Innovationsförderung in die Vernehmlassung. Neu sollen Forschungs- und Innovationsförderung im gleichen Erlass geregelt werden. Im Gesetzesentwurf wird unterschieden zwischen wissenschaftlicher Forschung, welche Grundlagenforschung sowie anwendungsorientierte Forschung im öffentlichen Interesse umfasst und wissensbasierter Innovation, die darauf abzielt, wirtschaftlich nutzbare Produkte und Verfahren zu entwickeln. Ausserdem soll eine Rechtsgrundlage für die Unterstützung eines nationalen Innovationsparks geschaffen werden. Die Bestimmungen zum Innovationspark gehen auf eine Motion der FDP zurück, die vom Parlament in der ersten Jahreshälfte überwiesen wurde.

Totalrevision des Gesetzes über die Forschungs- und Innovationsförderung

Schliesslich befasste sich das Parlament im Berichtsjahr auch mit zahlreichen Vorstössen zum Thema Forschungsförderung und Innovation. Der Nationalrat überwies mit 129 zu 61 Stimmen eine Motion der FDP, die den Bundesrat verpflichten will, steuerliche Fördermassnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz zu ergreifen. Ebenfalls gutgeheissen hat die grosse Kammer eine Motion der Grünen, mit der ein nationales Forschungsprogramm zum Umgang mit der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise sowie drohenden langfristigen Umweltkrisen gefordert wird. Keine Mehrheit fanden dagegen eine Motion Rennwald (sp, JU), mit der die Landesregierung beauftragt werden sollte, einen neuen Fonds zur Förderung von technologischer Innovation zu schaffen sowie eine parlamentarische Initiative der FDP, die mehr Autonomie für die Forschungsförderung verlangte. Der Ständerat überwies in der Frühjahrssession ein Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, zu prüfen, ob es zur Bekämpfung des Konjunkturrückgangs und insbesondere zur Stärkung der Grundlagen für einen Wiederaufschwung zweckmässig wäre, die Forschungs- und Innovationsförderung rasch voranzutreiben.

Forschungsförderung und Innovation

Als Erstrat befasste sich der Nationalrat in der Herbstsession mit dem Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen. Das Eintreten auf die Vorlage war nicht bestritten. Uneinig war sich die grosse Kammer aber in der Frage, wie detailliert der Verfassungsartikel sein soll. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragte, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen und die Grundsätze der Forschung auf Verfassungsstufe zu verankern. Eine Minderheit I, unterstützt von der Grünen Fraktion, verlangte, dass Forschungsvorhaben an Urteilsunfähigen nur durchgeführt werden dürfen, wenn sie für die Betroffenen einen direkten Nutzen erwarten lassen. Dieser Vorschlag wurde vom Rat mit 121 zu 52 Stimmen abgelehnt. Dagegen sprach sich die grosse Kammer mit 105 zu 73 Stimmen für den Antrag einer Minderheit II aus, der die Verfassungsbestimmung auf eine blosse Kompetenznorm beschränkt. Die wichtigsten Anliegen in diesem Bereich seien bereits hinreichend geregelt, so dass für Doppelspurigkeiten im Verfassungstext keine Notwendigkeit bestehe, machte Füglistaler (svp, AG) als Sprecher der Minderheit II geltend. Die SP-Fraktion protestierte gegen den Entscheid und erklärte, dass sie einen derart geschwächten Artikel in der Volksabstimmung nicht mittragen werde. Am Ende hiess der Nationalrat die neue Verfassungsbestimmung mit 114 zu 45 Stimmen gut.

Mindeststandards

In der Wintersession befasste sich der Ständerat mit der Vorlage. Im Gegensatz zur grossen Kammer will er dem Bund nicht nur die Kompetenz für Gesetze erteilen, sondern die Grundsätze zur Forschung am Menschen bereits auf Verfassungsstufe festlegen. Der Rat stimmte mit 33 zu 0 Stimmen dem Vorschlag seiner vorberatenden Kommission zu. Dieser entspricht im Wesentlichen den ursprünglichen Plänen des Bundesrats. Die zwingenden Richtlinien auf Verfassungsstufe werden aber auf die biomedizinische Forschung beschränkt. Damit kam die vorberatende Kommission den Anliegen aus Kreisen der Sozial- und Geisteswissenschaften entgegen, die befürchteten, dass mit dem bundesrätlichen Vorschlag die sozialwissenschaftliche Forschung stark behindert werden könnte. Bundesrat Couchepin bezeichnete diesen Vorschlag als valabel, wies allerdings in der Ratsdebatte darauf hin, dass die Formulierung des Ständerats offen lasse, was unter biomedizinischer Forschung zu verstehen und wie die Abgrenzung zur psychologischen Forschung vorzunehmen sei.

Mindeststandards

In der Wintersession hiess der Ständerat ein Postulat Burkhalter (fdp, NE) gut. Damit wird der Bundesrat beauftragt, die Möglichkeit und den Nutzen einer baldigen Beteiligung der Schweiz an den neuen Technologieinitiativen der EU zu prüfen. Es handelt sich dabei vor allem um die Europäische Gemeinschaftsinitiative für Nanoelektronik (Eniac) und die gemeinsame Technologieinitiative für eingebettete Systeme (Artemis), die beide zum Ziel haben, die Position der europäischen Industrie im Bereich der Informationstechnologien zu verbessern.

Beteiligung der Schweiz an den neuen Technologieinitiativen der EU

Im Berichtsjahr wurde an der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) im Kanton Genf der grösste Teilchenbeschleuniger der Welt, der Large Hadron Collider (LHC) in Betrieb genommen. Die Bauzeit für diese Experimentieranlage betrug zehn Jahre und die Kosten werden auf 10 Mia Fr. geschätzt. An der Einweihungszeremonie im Oktober nahmen über 1500 Gäste aus Politik, Wissenschaft und Forschung teil. Den Teilchenbeschleuniger bekamen die Besucher allerdings nicht zu sehen. Kurz nach der geglückten Betriebsaufnahme am 10. September war es nämlich zu einer Panne gekommen, bei der die Maschine beschädigt und lahmgelegt wurde. Der Betrieb kann voraussichtlich erst Ende Juni 2009 wieder aufgenommen werden.

(CERN) grösste Teilchenbeschleuniger