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Im Juni drangen 35 Personen in die Forschungsanstalt Agroscope in Reckenholz (ZH) ein und zerstörten dabei einen Grossteil der Versuchsparzellen. Als Reaktion auf diesen Anschlag erhöhte der Bundesrat im Dezember das Budget für das Forschungsprogramm um 2 Mio Fr. Mit diesen zusätzlichen finanziellen Mitteln sollen die Sicherheitsmassnahmen künftig verstärkt werden.

Sicherheitsmassnahmen

Das nationale Forschungsprojekt „Sesam“ (Swiss Etiological Study of Adjustment and Mental Health) musste 2008 eingestellt werden, da es nicht gelang, eine genügende Anzahl Probandinnen zu finden. Zum Zeitpunkt des Projektabbruchs waren bereits Forschungsgelder in der Höhe von 10 Mio Fr. geflossen. Für das Scheitern des Projekts wurden die Ethikkommission beider Basel (EKBB) und die „Sesam“-Leitung verantwortlich gemacht. Der Bundesrat kritisierte in einer Antwort auf einer Interpellation von Graf (gp, BL) die EKBB und warf ihr vor, die Bewilligung der Pilotstudie so lange verzögert zu haben, dass die Projektleitung schliesslich ohne Pilotstudie mit der eigentlichen Rekrutierung der Probandinnen beginnen musste. Die EKBB reagierte auf diesen Angriff und verwies auf zahlreiche Versäumnisse der Sesam-Leitung. Sie bemängelte insbesondere den grossen Geld- und Zeitverlust bis zur Einleitung der ethischen Prüfung und der Verzicht auf eine Machbarkeitsstudie.

„Sesam“

Im April publizierten die Akademien der Wissenschaften Schweiz auf Basis eines Memorandums Grundsätze zur wissenschaftlichen Integrität und Verfahrensregeln für den Umgang mit Verstössen. Namentlich im Bezug auf den Projektplan einschliesslich des Verhältnisses zum Geldgeber, auf den Umgang mit Daten und Materialien sowie auf die Publikation von Resultaten wird von den Wissenschaftlern Wahrhaftigkeit, Offenheit, Selbstdisziplin, Selbstkritik und Fairness gefordert. Die Forschungsinstitutionen werden dazu aufgerufen, wissenschaftliches Fehlverhalten nicht zu tolerieren und eine Organisation sowie ein Verfahren zur Ahndung von Verstössen vorzusehen.

Grundsätze zur wissenschaftlichen Integrität

Im April präsentierte die Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) einen Bericht zur Beeinträchtigung der Würde von Pflanzen. In der Verfassung und auch im Gentechnikgesetz wird von der „Würde der Kreatur“ gesprochen. Es war bisher aber unklar, was darunter bei Pflanzen zu verstehen ist. Der Bundesrat beauftragte daher die EKAH mit der Konkretisierung dieses unbestimmten Begriffs. Die Kommissionsmitglieder waren sich einig darüber, dass eine gentechnische Veränderung die Würde von Pflanzen nur dann verletzt, wenn dadurch deren Entwicklungsfähigkeit – dazu zählen etwa Wachstum oder Fortpflanzung – beeinträchtigt wird. Eng mit der Gentechnologie hängt auch die Frage der Patentierung zusammen. Die Mehrheit der Kommission wollte die Patentierung einer Pflanzenart grundsätzlich zulassen. Der Bericht soll unter anderem als Leitlinie bei Entscheiden im Bereich der Gentechnologie dienen.

Würde von Pflanzen

Die Universitäten Bern und Neuenburg führen ihre Forschungsgruppen in experimenteller und theoretischer Teilchenphysik zusammen. An der Universität Bern entsteht ein neues gemeinsames „Center for Research and Education in Fundamental Physics“. Finanziert wird das Projekt vor allem durch Mittelumlagerungen innerhalb der Universität Bern. Zusätzlich leistet die Schweizerische Universitätskonferenz in den Jahren 2009-2012 einen Beitrag von 6 Mio Fr..

„Center for Research and Education in Fundamental Physics“

Der Bundesrat verabschiedete im Berichtsjahr einen Nanotechnologie-Bericht. Die Regierung will insbesondere die Kommunikation fördern, um eine sachliche Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der Nanotechnologie zu ermöglichen. Da die Risiken, die von synthetischen Nanomaterialien ausgehen können, noch wenig bekannt sind, setzt der Aktionsplan vor allem auf die Eigenverantwortung der Industrie. Die Mechanismen der Selbstkontrolle sollen entsprechend gestützt werden. Allfällige rechtliche Anpassungen will der Bundesrat erst ausarbeiten, wenn eine fundierte Risikobeurteilung vorliegt.

Nanotechnologie-Bericht

Der Bundesrat hat im Berichtsjahr das neue Reglement für den Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierat (SWTR) genehmigt. Die eine der beiden Untereinheiten des SWTR, das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung untersteht künftig den Akademien. Das bisher ebenfalls dem SWTR angegliederte Zentrum für Wissenschafts- und Technologiestudien (Cest) wird als solches aufgehoben, und seine Aufgaben werden neu verteilt. Die Statistik wissenschaftlicher Arbeiten ist künftig Sache der Universitäten und wird vom Staatssekretariat für Bildung- und Forschung koordiniert.

der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat (SWTR)

In der Frühjahrssession lehnte der Ständerat eine Motion der Finanzkommission des Nationalrats ab, mit welcher die Vertiefung und Ausweitung dieser Wirkungsprüfung gefordert wurde. Sie sollte auch auf die Projekte des Nationalfonds und die schweizerische Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen ausgeweitet werden.

Vertiefung und Ausweitung dieser Wirkungsprüfung

Im Berichtsjahr unterzeichnete die Schweiz ein Rahmenabkommen zur Verstärkung der wissenschaftlichen Kooperation mit Slowenien. Die Vereinbarung soll gemeinsame Forschungsprojekte erleichtern sowie gegenseitige Besuche, die Einberufung von Konferenzen und den wissenschaftlichen Austausch fördern.

Kooperation mit Slowenien

Im Februar erteilte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) die definitive Bewilligung zur Aussaat von gentechnisch verändertem Weizen auf dem Gelände der Forschungsanstalt Agroscope in Reckenholz (ZH). Das Bafu hatte die Versuche bereits im September 2007 mit etlichen (Sicherheits-)Auflagen genehmigt. Die Forschenden der ETH und der Universität Zürich wurden aber damals verpflichtet, noch weitere Informationen zu den gentechnisch veränderten Pflanzen einzureichen. Im Anschluss an die definitive Bewilligung des Bafu reichten zwölf gentechkritische Verbände – darunter Greenpeace, Pro Natura, Bio Suisse, die Stiftung für Konsumentenschutz sowie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz – beim Uvek eine Aufsichtsbeschwerde ein. Sie forderten Bundesrat Leuenberger dazu auf, die Bewilligung für den Freisetzungsversuch bis auf weiteres zu sistieren.

Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Im Februar nahm in Lausanne die Schweizer Stiftung für die Forschung in den Sozialwissenschaften (FORS) ihre Tätigkeit auf. Das neue Zentrum macht der Sozialforschung Datenbestände von Projekten, regelmässigen Erhebungen und auch der amtlichen Statistiken zugänglich. Ausserdem führt es selber Erhebungen durch und arbeitet an der Weiterentwicklung der Methoden.

Zentrum für Sozialforschung (FORS)

Anfangs 2008 wurde die Forschungsinitiative „Nano-Tera“ lanciert. Das Forschungsprogramm soll den Weg zu neuen Produkten oder Systemen im Bereich von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt bahnen und so der Industrie zukunftsgerichtete Impulse geben. Anwendungsmöglichkeiten bestehen namentlich in der Medizin, in der Umweltbeobachtung und in der rationellen Energienutzung. Am Konsortium sind neben der ETH Zürich und der ETH Lausanne, die Universitäten von Basel, Neuenburg und der italienischen Schweiz sowie das Zentrum für Elektronik und Mikrotechnik (Neuenburg) beteiligt. Die Führung liegt bei der ETH Lausanne. Der Bund stellt für das Programm während vier Jahren insgesamt 60 Mio Fr. zur Verfügung. Die Träger der einzelnen Projekte, also die Hochschulen, müssen die Hälfte der Kosten selber tragen, so dass die Summe auf 120 Mio Fr. verdoppelt wird.

Forschungsinitiative „Nano-Tera“

Im Januar wurde der scheidende Sankt Galler FDP-Regierungsrat und ehemalige Präsident der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Hans Ulrich Stöckling für die Amtsdauer 2008-2011 zum Präsidenten des Stiftungsrats des Schweizerischen Nationalfonds gewählt.

Stöckling Schweizerischen Nationalfonds

Im Januar wurden die Ergebnisse einer Wirkungsprüfung der Nationalen Forschungsprogramme (NFP) veröffentlicht. Im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung und Forschung hatte das Zentrum für Wissenschaftsstudien 12 der bisher rund 60 Programme hinsichtlich ihrer konkreten Folgen analysiert. Die Experten attestierten den Forschungsprogrammen gut sichtbare Effekte im Forschungssystem selbst. Aus den NFP resultierten zahlreiche Publikationen und Doktorate und einige führten auch zu dauerhaften Schwerpunktbildungen an den Universitäten. Zudem beurteilten sie auch die Wirkungen mit Blick auf die praktischen Anwendungen als substantiell. Verbesserungspotenzial orteten sie bei der Formulierung der Forschungsziele und der Berichterstattung.

Nationale Forschungsprogramme (NFP)

In der Sommersession wurden die Beratungen zur Ausführungsverordnung des Patentrechtsvertrages sowie zur Änderung des Patentgesetzes, welche 2006 aufgenommen worden waren, fortgesetzt und abgeschlossen. Im Zentrum stand bei diesen Vorlagen die Patentierbarkeit von biotechnologischen Erfindungen. Weitere wesentliche Aspekte der Revision waren die Genehmigung des Patentrechtsvertrages zur Harmonisierung der Formalitäten im Patentrecht sowie die Umsetzung der Entschliessung der Welthandelsorganisation zur Verbesserung der Verfügbarkeit pharmazeutischer Produkte in Entwicklungsländern.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Es gab im Wesentlichen zwei Differenzen zwischen den beiden Ratskammern. Zum einen ging es um einen Beschluss des Nationalrates, dem Nationalfonds zusätzlich 100 Mio Fr. für die Overhead-Kosten zuzusprechen. Damit würden die Gelder für die Forschungsförderung vollständig den forschenden Institutionen (v.a. Hochschulen) zukommen und nicht teilweise für die Verwaltungskosten des Nationalfonds verwendet werden. Der Ständerat lehnte zunächst ab und willigte erst ein, nachdem der Nationalrat in einer zweiten Runde an seinem Beschluss festhielt. Gleich verhielt es sich auch mit dem Zentrum für angewandte Humantoxikologie, welches der Nationalrat mit 8 Mio Fr. unterstützen wollte, während der Ständerat dies zunächst ablehnte, dann aber doch noch zustimmte.

Kredit für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Jahre 2008-2011 bis 8%

Eine parlamentarische Initiative Graf (gp, BL) wollte mittel- und schwerbelastende Tierversuche an Primaten verbieten. Die Initiative hatte die Ergänzung des Tierschutzgesetzes mit zwei neuen Artikeln zum Ziel. Tierversuche der Schweregrade 1, 2 und 3 an grossen Menschenaffen und solche mit Schweregrad 2 und 3 an allen Primaten sollten verboten werden. Der Nationalrat beschloss, der Initiative keine Folge zu leisten.

Tierversuchsstatistik
Dossier: Tiervesuche in Frage gestellt

Eine Motion Hochreutener (cvp, BE) wollte den Bundesrat beauftragen, dafür zu sorgen, dass bei klinischen Versuchen nur ein Verfahren von einer Ethikkommission durchgeführt werden muss. Stein des Anstosses war die Zuständigkeit von mehreren Ethikkommissionen für die Beurteilung ein und desselben klinischen Versuchs an verschiedenen Orten. Solche multizentrischen Versuche sind eher die Regel als die Ausnahme, daher kann aus den bestehenden Vorschriften ein Nachteil für den Forschungsstandort Schweiz entstehen. Mit dem derzeit in Bearbeitung stehenden Bundesgesetz über die Forschung am Menschen wird der Bundesrat eine vollumfängliche EU-kompatible Regelung vorschlagen und das Vorgehen bei Multizenterstudien verbindlich vorschreiben. Die beiden Kammern folgten der Empfehlung des Bundesrates und nahmen die Motion an.

Multizenterstudien

Eine Motion der Finanzkommission des Nationalrates wollte den Bundesrat beauftragen, die bei den Nationalen Forschungsprogrammen begonnene Wirkungsprüfung zu vertiefen, die Innovationsleistung mit einzubeziehen und den Wirkungsbereich auf alle Projekte des Nationalfonds und die schweizerische Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen auszuweiten. Im Gegensatz zum Bundesrat, welcher aufgrund der bereits laufenden und geplanten Massnahmen für die Überprüfung der Wirksamkeit der mit Bundesmitteln geförderten Forschung keinen weiteren Handlungsbedarf sah, nahm der Nationalrat die Motion einstimmig an.

Vertiefung und Ausweitung dieser Wirkungsprüfung

In der Botschaft vom 24. Januar formulierte der Bundesrat die Leitlinien, Ziele und Massnahmen zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Kreditperiode 2008-2011. Mit elf Finanzierungsbeschlüssen wurden Mittel in der Höhe von 20 Mia Fr. beantragt. Ausserdem unterbreitete der Bundesrat Entwürfe zur Änderung von vier bestehenden Gesetzen und für die Genehmigung eines neuen Bundesgesetzes. Das Gesamtkreditvolumen aller BFI-Fördermittel soll in den Jahren 2008-2011 jährlich um durchschnittlich 6% wachsen. Die Botschaft umfasste alle nationalen Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Hochschulen (ETH-Bereich, kantonale Universitäten, Fachhochschulen), Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Innovation und Transfer des Wissens in Gesellschaft und Wirtschaft. Sie ist im Rahmen der Entwicklung des Reformprozesses im BFI-Bereich zu sehen, welcher mit der Schaffung der Fachhochschulen 1996 und dem Universitätsförderungsgesetz von 1999 eingeleitet worden war.

Kredit für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Jahre 2008-2011 bis 8%

Eine Motion Theiler (fdp, LU) forderte den Bundesrat auf, dem Parlament im Rahmen der BFI-Botschaft einen Kredit von 60 Mio Fr. für ein Forschungsprogramm im Gebiet der tiefen Geothermie vorzuschlagen. Mit den sogenannten „Enhanced Geothermal Systems“ wird Wärme hoher Temperatur aus der Erdkruste gewonnen. Die Schweiz hat diesbezüglich ein hohes Potential, da von der Geologie her Kraftwerke realisierbar wären. Der Nationalrat nahm die Motion an, der Ständerat hingegen änderte diese in Bezug auf die Art und die Höhe der Finanzierung. Der Kredit soll nicht im Rahmen der BFI-Botschaft 2008-2011 beantragt werden, sondern über die Ressortforschung finanziert werden und die Festsetzung des Betrages wird dem Bundesrat überlassen. Der Nationalrat nahm die vom Ständerat abgeänderte Form der Motion ebenfalls an.

Kredit von 60 Mio Fr. für ein Forschungsprogramm im Gebiet der tiefen Geothermie (Mo. 06.3835)
Dossier: Tiefengeothermie

Eine Motion Leumann-Würsch (fdp, LU) beauftragte den Bundesrat, die Ressortforschung im Bereich des Nebeneinanders von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Pflanzen in der Schweiz durch praktische Feldversuche und andere geeignete Massnahmen zu intensivieren und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Umsetzung der Koexistenzverordnung einfliessen zu lassen. Grund zu der Motion hatten die Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung über das Gentech-Moratorium zur Frage, ob die Koexistenz von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Pflanzen in der Schweiz möglich sei, gegeben. Dies soll mittels der geforderten praktischen Feldversuche gelöst werden. Die beiden Kammern folgten der Empfehlung des Bundesrates und nahmen die Motion an.

Feldversuche
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Gentechnikforscher erhielten die Bewilligung, in Reckenholz bei Zürich und in Pully bei Lausanne versuchsweise gentechnisch veränderten Weizen anzupflanzen. Die Verantwortlichen des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) lehnten 29 Einsprachen gegen die Projekte der ETH und der Universität Zürich ab. Der Bafu-Direktor war überzeugt, dass die Projekte besseren Aufschluss darüber geben könnten, wie pilzresistent gentechnisch veränderter Weizen ist. Allerdings betonte er die strengen Auflagen, unter denen in Zürich-Reckenholz und in Pully von 2008-2010 Genweizen angepflanzt wird. Die Versuche laufen im Rahmen des NFP 59. Gegen diese Freisetzungsversuche gab es heftigen Protest von Umweltverbänden und den Initianten des Moratoriums.

Freisetzungsversuche

Während der Ständerat die erste Vorlage (Bundesgesetz über die Erfindungspatente) in der Schlussabstimmung mit 27 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen guthiess und die zweite Vorlage (Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrages und der Ausführungsordnung) einstimmig annahm, lehnten im Nationalrat die Sozialdemokraten und die Grünen beide Vorlagen ab. Dadurch wurde die erste Vorlage mit lediglich 110 zu 62 Stimmen und die zweite mit 113 zu 44 Stimmen angenommen.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes