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Der Bundesrat lancierte im Juni 2023 vier neue Nationale Forschungsprogramme. Diese vier Programme in den Bereichen Biodiversität, Gendermedizin, Baukultur und Pflanzenzüchtung wurden aus 78 Vorschlägen, die beim SBFI eingereicht worden waren, ausgewählt. Die Gesamtsumme für die vier NFP beträgt rund CHF 47 Mio. Diese Summe ist bereits durch die BFI-Botschaft 2021–2024 abgedeckt. Der SNF ist für die Durchführung der NFP verantwortlich, er wird die neuen Forschungsprogramme bis im Dezember 2023 ausschreiben. Interessierte Forschende können sodann zu Handen des SNF eine Projektskizze einreichen.

4 neue NFPs lanciert

Das 80. Nationale Forschungsprogramm mit dem Namen «Covid-19 in der Gesellschaft» war im April 2021, und damit noch mitten in der Covid-19-Pandemie, lanciert worden. Mit dem NFP soll herausgefunden werden, «welche gesellschaftlichen Dimensionen und Prozesse den Verlauf der Pandemie beeinflusst haben» und welche sozialen Folgen die Pandemie nach sich zog. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten sich darüber hinaus mit der Bewältigung der Pandemie auseinandersetzen und Schlussfolgerungen für den Umgang mit zukünftigen Pandemien ziehen. Das Forschungsprogramm umfasste drei Module: «Verantwortungsvolles Verhalten fördern», «Individuelle und kollektive Wohlfahrt fördern» sowie «Krisenbewältigung und dauerhaften Wandel fördern».
Wie der SNF im November 2022 mitteilte, wurden 25 Forschungsprojekte aus den Geistes- und Sozialwissenschaften für die drei Module des NFP 80 bewilligt. Die Forschenden beabsichtigten, eine breite Palette an Forschungsfragen anzugehen; so soll etwa der Einfluss der Covid-19-Pandemie auf die Arbeitswelt oder auf Familienstrukturen untersucht werden, wobei der Fokus auch auf unterschiedliche Regionen sowie verschiedene Alters- und Bevölkerungsgruppen gelegt werden soll.

NFP 80 «Covid-19 in der Gesellschaft»

Im Sommer 2022 gab der Bundesrat die Erneuerung des Masterplans zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie bis zum Jahr 2026 bekannt. Das Ziel bestand darin, der biomedizinischen Forschung und Technologie optimale Rahmenbedingungen zu schaffen respektive zu erhalten und den Zugang der Schweizer Bevölkerung zu biomedizinischen Produkten sicherzustellen. Der Plan umfasste sechzehn Massnahmen rund um die drei Schwerpunkte Forschungsstandort Schweiz, Markteinführung innovativer Arzneimittel sowie die Digitalisierung der Bereiche Forschung und Gesundheit. Der Masterplan war Teil der Legislaturziele 2019–2023 und soll zur Umsetzung der Strategie Gesundheit2030 beitragen.

Masterplan zur Stärkung der Biomedizinischen Forschung und Technologie

Der Bundesrat publizierte im April 2021 die strategischen Ziele für den ETH-Bereich für die Periode 2021-2024. Der ETH-Bereich umfasst die ETHZ, die EPFL sowie die vier Forschungsanstalten EAWAG, WSL, EMPA und PSI.
Die Regierung erwartete, dass der ETH-Bereich weiterhin eine ausgezeichnete Lehre anbietet. Auf dem Gebiet der Forschung solle der ETH-Bereich seine internationale Spitzenposition halten, seine Forschungsinfrastrukturen weiterentwickeln und sie der Forschungscommunity anbieten. Auch soll er die Zusammenarbeit mit den kantonalen Hochschulen, mit privaten Schweizer Forschungsinitiativen sowie mit international führenden Institutionen intensivieren. Betreffend die Studierenden und die Angestellten machte der Bundesrat die Vorgabe, dass der ETH-Bereich für die besten Studierenden und Forschenden attraktiv bleiben müsse. Des Weiteren solle im Personalbereich dafür gesorgt werden, dass der Frauenanteil in Lehre und Forschung weiter gesteigert und jegliche Art von Diskriminierung und Belästigung beseitigt werden. Überdies sollen die Querschnittthemen Digitalisierung, Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit priorisiert werden.

strategische Ziele für den ETH-Bereich für die Periode 2021-2024

Der Bundesrat gab Ende März 2021 – und damit wenige Wochen nachdem er die Botschaft zur Änderung des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes präsentiert hatte – seine strategischen Ziele für die Innosuisse für die Jahre 2021-2024 bekannt. Das Kerngeschäft der Innosuisse solle weiterhin im effizienten und direkten Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis liegen. Die Innosuisse solle dabei vor allem KMU unterstützen, damit diese weiterhin in ihre Forschung und Entwicklung investieren, gab der Bundesrat bekannt.
Die Schwerpunkte der Strategie bestanden unter anderem in der Förderung von Projekten mit einem hohen volkswirtschaftlichen Potential sowie von «Flaggschiffprojekten». Unter letzteren versteht der Bundesrat Projekte zu Innovationsthemen von grosser und bereichsübergreifender Bedeutung (Beispielsweise im Bereich der Nachhaltigkeit). Schliesslich soll die Innosuisse in den Jahren 2021 und 2022 auch das Ziel verfolgen, das Impulsprogramm «Innovationskraft Schweiz» erfolgreich umzusetzen und damit dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Innovationskraft trotz der Corona-Krise behalten können.

Strategische Ziele für die Innosuisse

Un consortium d’institutions scientifiques, rassemblées autour de l’Ecole polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL), a lancé le Swiss Polar Institute. Ainsi, la recherche scientifique suisse espère se tailler une part du gâteau de la recherche sur les pôles et les environnements extrêmes, enjeu crucial du 21ème siècle. Bien que le projet soit placé sous la direction du Secrétariat d’état à la formation, à la recherche et à l’innovation (SEFRI), Mauro Dell’Ambrogio a précisé que la Confédération ne participerait pas directement au financement de ce projet. Le budget de 3 millions de francs sera principalement financé par des entreprises privées, avec notamment Ferring Pharmaceuticals.

Swiss Polar Institute

Etant donné la faiblesse de l’euro vis-à-vis du franc suisse, de nombreuses PME, dépendantes des exportations, ont rencontré des difficultés économiques. Pour faire face, le Conseil fédéral a accepté un deuxième train de mesures spéciales de la Commission à la technologie et à l’innovation (CTI). Cette contribution directe de 61 millions de francs est organisée en trois axes : poursuite des mesures décidées en 2015, réduction de la participation propre des partenaires privés de 50 à 30 pour cent et hausse du recours aux conseillers en innovation de la CTI pour les PME. L’objectif de cette aide est d’assurer le maintien des engagements dans des projets d’innovation pour les PME orientées vers l’exportation.

mesures spéciales de la Commission à la technologie et à l’innovation (CTI)

Le Fonds national suisse de la recherche scientifique (FNS) souhaite imposer la langue anglaise en cas de Sollicitation de soutien financier pour la recherche. Ainsi, l’anglais devient un passage obligatoire vers la manne financière que représente le FNS. Si une telle mesure existe déjà dans les domaines de l’économie ou des sciences exactes, elle n’a pas connu un accueil favorable en science politique. Le FNS a justifié cette décision par la difficulté de trouver des experts externes. L’argument de la compétitivité internationale a résonné. Ainsi, selon le fonds, les propositions devraient être faites en anglais, langue référence de la communauté scientifique. De leur côté, plusieurs instituts de sciences politiques et autres acteurs dans le domaine ont signé une pétition afin d’annuler la décision du FNS. Les pétitionnaires souhaitent ainsi défendre la pluralité linguistique, source de pluralité des idées, et surtout la place des langues nationales dans le paysage de la recherche scientifique. Deux interpellations ont été déposées par Mathias Reynard (ps, VS) et Didier Berberat (ps, NE).

Sollicitation de soutien financier pour la recherche

Les subsides du Fonds National Suisse (FNS) ont été revus. En effet, les textes scientifiques devront être en accès libre numérique pour obtenir des subventions. Face à cette orientation vers le modèle numérique, une pétition des maisons d’édition en sciences humaines et sociales a été déposée. La réforme a par ailleurs soulevé le débat au sein des universités.

subsides du Fonds National Suisse (FNS)

2013 lancierte der Bundesrat einen Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie. In dessen Rahmen sollen zwischen 2013 und 2020 total 23 Massnahmen (beispielsweise in den Bereichen klinische Forschung und Marktzutritt für Produkte) umgesetzt werden. Diese sollen dazu führen, dass die guten Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Technologie erhalten bleiben und noch weiter gestärkt werden und dass für die Schweizer Bevölkerung der Zugang zu den entsprechenden Errungenschaften und zu den neu geschaffenen Produkten sichergestellt wird.
Ende 2018 zog der Bundesrat eine Zwischenbilanz über den Vollzug der Massnahmen und zeigte sich insgesamt zufrieden mit den bisherigen Arbeiten. Zugleich sprach er sich für eine Erneuerung des Masterplans für die Jahre 2020-2025 aus und beauftragte das EDI mit deren Erarbeitung.

Masterplan zur Stärkung der Biomedizinischen Forschung und Technologie

Après avoir siégé au Conseil national pour le parti libéral-radical, et après avoir été en charge du Département de l’instruction publique en tant que conseiller d’Etat au Tessin, Gabriele Gendotti a été élu à la tête du Fonds National Suisse (FNS). Notons également que Martin Vetterli, doyen de la faculté Informatique et Communication de l’EPFL, est devenu président du Conseil de la recherche au sein du FNS. Les investissements du FNS se sont montés à 713 millions de francs pour l’année 2011, en l’occurrence 1,8% de moins qu’en 2010. Ces investissements se répartissents entre les sciences sociales (26%), les mathématique (36%) et la biologie avec la médecine (39%). Notons, en outre, que l’année 2012 a marqué le 60ème anniversaire du FNS.

neuen Statuten Schweizerischen Nationalfonds (SNF) Stiftungsrat Nationale Forschungsrat Geschäftsstelle

Ausserdem fördert der Bund von 2010 bis 2013 acht neue Nationale Forschungsschwerpunkte. Der Fokus der Projekte liegt bei den Life Sciences: Fünf der acht Forschungsvorhaben sind im biologisch-medizinischen Bereich angesiedelt. Die Geistes- und Sozialwissenschaften, die schon bei der ersten Ausschreibung im Jahr 2002 leer ausgingen, sind nur mit einem Projekt vertreten. Die neuen Forschungsschwerpunkte – für die der Nationalfonds insgesamt 124 Mio Fr. einsetzt – werden an den Universitäten Bern, Genf, Lausanne, Zürich, ETH Lausanne (2) und ETH Zürich (2) installiert.

acht neue Nationale Forschungsschwerpunkte.

Das Geschäft ging erneut an den Nationalrat, der seiner Kommissionsmehrheit folgte und an seinem eigenen Beschluss festhielt. Der Ständerat lenkte in der Herbstsession schliesslich diskussionslos ein und bereinigte die letzte verbliebene Differenz. Der Kommissionssprecher Bürgi (svp, TG) unterstrich dabei erneut, dass die Erwähnung der Forschungsfreiheit nicht von materieller Bedeutung sei. Die Würde des Menschen habe, wenn sie in Konkurrenz zur Forschungsfreiheit stehe, stets Priorität. Die Vorlage wurde in der Schlussabstimmung von beiden Räten angenommen.

Mindeststandards

Die eidgenössischen Räte verabschiedeten im Berichtsjahr eine Teilrevision des Forschungsgesetzes. Mit der Vorlage wird die Kommission für Technologie und Innovation (KTI), die bisher nur beratend tätig war, zu einer verwaltungsunabhängigen Behördenkommission mit umfassendem Aufgabenportfolio und entsprechenden Entscheidkompetenzen aufgewertet. Der Ständerat trat in der Frühjahrssession ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Sämtliche Rednerinnen und Redner begrüssten den Entwurf und betonten dabei insbesondere, dass die Beiträge an die Innovationsförderung speziell in Krisenzeiten eine gute Investition seien. Die kleine Kammer schuf gegenüber dem Entwurf des Bundesrats nur geringfügige Differenzen und hiess die Gesetzesrevision am Ende einstimmig gut. Auch der Nationalrat trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. In der Detailberatung wurden die Minderheitsanträge von Vertretern der SVP, die eine bessere Kontrolle über die Tätigkeit der KTI forderten, allesamt verworfen. Keine Zustimmung fand auch ein Antrag der Grünen, mit dem die Berücksichtigung von Gender-Fragen an die Innovationsförderung gekoppelt werden sollte. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung gutgeheissen und ging zur Bereinigung minimer Differenzen zurück an den Ständerat. Dieser übernahm in der Herbstsession diskussionslos die Fassung des Nationalrats.

Kommission für Technologie und Innovation (KTI)

Im Oktober trat die revidierte Freisetzungsverordnung in Kraft. Damit wurden die Gebiete, in denen gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt werden dürfen, weiter eingeschränkt. Das Freisetzungsverbot gilt nun auch in Landschaftsschutzgebieten und Zonen mit Jagdverboten, während es bisher auf Naturschutzgebiete, Wald sowie ober- und unterirdische Gewässer begrenzt war. Darüber hinaus setzt der neue Erlass die Anforderungen für die Freisetzungsversuche fest und enthält Vorschriften für den Fall, dass das Gentech-Moratorium 2010 aufgehoben würde. Schliesslich regelt die Verordnung den Umgang mit gebietsfremden Pflanzen und Tieren. Der Import und Verkauf von 14 gebietsfremden Arten, welche die einheimische Tier- und Pflanzenwelt gefährden könnten, wird verboten.

Freisetzungsverordnung

Im Februar nahm in Lausanne die Schweizer Stiftung für die Forschung in den Sozialwissenschaften (FORS) ihre Tätigkeit auf. Das neue Zentrum macht der Sozialforschung Datenbestände von Projekten, regelmässigen Erhebungen und auch der amtlichen Statistiken zugänglich. Ausserdem führt es selber Erhebungen durch und arbeitet an der Weiterentwicklung der Methoden.

Zentrum für Sozialforschung (FORS)

Das neue Zentrum für Sozialforschung (FORS) wurde bei der Universität Lausanne angesiedelt. Das FORS vereinigt verschiedene Stellen, die Daten über Gesellschaft und Politik sammeln und auswerten. Nach längerer Vorgeschichte entschied sich das Staatssekretariat für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik für diesen Standort und gegen die sich ebenfalls bewerbende Universität Zürich. Das Zentrum wird insbesondere den Informations- und Datenarchivdienst Sidos (bisher in Neuenburg) und ein Zentrum für statistische Daten umfassen.

Zentrum für Sozialforschung (FORS)

In ihrem Bericht zur Steuerung der Ressortforschung (d.h. von der Bundesverwaltung in Auftrag gegebener Forschung) kam die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zum Schluss, dass die Ressortforschung (Umfang jährlich rund 250 Mio Fr.) ungenügend verankert sei. Die GPK vermisste insbesondere eine klare Definition und empfahl dem Bundesrat, die Ressortforschung anlässlich einer künftigen Revision des Forschungsgesetzes zu spezifizieren und sachgerecht in die Rechtsetzung einzubinden. Anzustreben sei eine konsequente Ausrichtung auf departements- und ämterübergreifende Politikbereiche. Forschungslücken in zentralen Bereichen, wie sie in der Periode 2004-2007 in der Sozialversicherung und der Berufsbildung vorkamen, müssten unbedingt vermieden werden. In seiner Stellungnahme stimmte der Bundesrat der Analyse im Grundsatz zu, lehnte aber eine ämter- und departementsübergreifende Steuerung der Ressourcen der Ressortforschung aus sachlich-inhaltlichen und strukturellen Gründen ab.

Steuerung der Ressortforschung

Im Frühling bewilligte das EDI sechs weitere Nationale Forschungsschwerpunkte, die der Bund vorerst bis 2009 jährlich mit 10 Mio Fr. finanzieren will. Die langfristigen Programme gingen aus einem für die Sozial- und Geisteswissenschaften reservierten mehrstufigen Auswahlverfahren hervor und werden in interdisziplinären Netzen durchgeführt: 1. Herausforderung für die Demokratie im 21. Jahrhundert (Leitung: Hanspeter Kriesi, ZH; Kredit: 7,1, Mio); 2. Medienwandel, Medienwechsel, Medienwissen – Historische Perspektiven (Christian Kiening, ZH; 5,7 Mio); 3. Schweizerische ätiologische Studie zur psychischen Gesundheit (Jürgen Margraf, BS; 10,2 Mio); 4. Iconic Criticism – Bildkritik. Macht und Bedeutung der Bilder (Gottfried Boehm, BS; 7,1 Mio); 5. Rahmenbedingungen des internationalen Handels: Von einem fragmentierten zu einem kohärenten Regelwerk (Thomas Cottier, BE; 10,4 Mio); 6. Affektive Wissenschaften: Emotionen im individuellen Verhalten und in sozialen Prozessen (Klaus Scherer, GE; 10 Mio). – Das dritte, unter dem Kürzel „Sesam“ laufende Programm, das die Grundlagen seelischer Gesundheit untersucht, umfasst eine Begleitung von 3000 Kindern und ihrer Familien bis ins Erwachsenenalter; vorgesehen sind auch genetische Analysen. An der Anlage der Studie wurde Kritik laut, weil die betroffenen Kinder nicht selber entscheiden können, ob sie sich als Versuchspersonen zur Verfügung stellen wollen oder nicht. Ständerätin Simonetta Sommaruga (sp, BE) hielt es für problematisch, ein Projekt wie Sesam zu starten, ohne dass eine gesetzliche Grundlage für die Forschung am Menschen bestehe.

sechs weitere Nationale Forschungsschwerpunkte

Der 42-jährige Daniel Höchli wurde zum neuen Direktor des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) gewählt. Er löste Anfang August Interimsdirektorin Annalise Eggimann ab, die seit dem Rücktritt von Hans Peter Hertig 2004 die Geschäfte geführt hatte. Höchli studierte in St. Gallen Staatswissenschaften; ab 1996 arbeitete er in der Bundesverwaltung. Im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 2004 billigte das Parlament auch eine Motion der Spezialkommission des Nationalrats, welche es dem SNF wieder ermöglichen will, einen jährlichen Reservebetrag von 50 Mio Fr. für langjährige Projekte mit starker ausländischer Forscherbeteiligung vorzusehen; die Massnahmen des EP 04 hatten eine Änderung der bisherigen Verbuchungspraxis verlangt, die es dem SNF nicht mehr erlaubten, Rückstellungen in dieser Grössenordnung zu tätigen.

Daniel Höchli neuen Direktor des Schweizerischen Nationalfonds

Die im Vorjahr geführte Monsterdebatte zur Gen-Lex zeigte im Berichtsjahr Früchte: Die Basis für die Suche nach Kompromissen war gelegt, und nach einigen Anläufen konnte das Gesetz auch verabschiedet werden. Vorerst folgte der Nationalrat seiner WBK, welche wiederholt die Notwendigkeit eines Schutzes der GVO-freien Landwirtschaft betont hatte, und sprach sich im Gegensatz zum Ständerat mit 85:74 Stimmen für einen sogenannten Schutzartikel aus, der den Schutz der Anbauflächen jener Bauern schützen soll, welche weiterhin auf landwirtschaftliche Produkte ohne GVO setzen. Eine Minderheit der Kommission hatte in diesem Schutzartikel eher einen Marketingartikel gesehen, der weder Menschen noch Umwelt noch Tiere schütze, sondern lediglich eine landwirtschaftliche Produktegattung protegiere. Beim so genannten Zweckartikel konnte ein Kompromiss zwischen der ursprünglichen Haltung des Nationalrats für eine Förderung der wissenschaftlichen Forschung und derjenigen des Ständerats für eine blosse Ermöglichung der wissenschaftlichen Forschung gefunden werden. Die grosse Kammer stimmte einer von ihrer WBK mit 12:11 Stimmen gutgeheissenen Kompromissformulierung zu, wonach das Gesetz „insbesondere der Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Gentechnologie für Mensch, Tier und Umwelt Rechnung tragen“ soll. Auch das Verbandsbeschwerderecht fand erst in einem zweiten Anlauf mit 92:77 Stimmen die Zustimmung des Nationalrats – mit flammender Unterstützung des Umweltministers Leuenberger und gegen vornehmlich bürgerlichen Widerstand, der im Verbandsbeschwerderecht ein „neues Sonderrecht“ „ideeller Organisationen“ sah, das die Gen-Lex zum „Verhinderungsgesetz“ umfunktionieren werde. Der Ständerat lenkte schliesslich in der Frage nach dem Schutz von Anbauflächen für Agrarprodukte ohne GVO ein, folgte dem Nationalrat in seiner Befürwortung des „Schutzartikels“ und machte damit das Gesetz bereit für die Schlussabstimmung. Der Bundesrat genehmigte Ende November die vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) vorgenommenen Anpassungen entsprechender Verordnungen, so dass das Gesetz auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt werden konnte.

«Gen-Lex»
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Lors de la 13e conférence ministérielle d'EUREKA qui s'est déroulée en juin à Interlaken (BE), la Suisse a transmis le témoin de la présidence à la Belgique. La présidence helvétique s'est efforcée, avec un certain succès, de développer la participation des petites et moyennes entreprises à ce programme européen regroupant 22 pays et visant à associer les mondes de l'industrie et de la recherche. Elle a également signifié un accroissement de la participation suisse aux différents projets: sur les 674 qui sont en cours, 95 projets – dont 40 ont vu le jour pendant l'année 94/95 – comportent des partenaires helvétiques. En revanche, l'action menée par les autorités suisses n'a pas réussi à enrayer la lente baisse du nombre de projets due à la concurrence des programmes de recherche de l'UE.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Lors de la 12e conférence ministérielle d'EUREKA (European Research Coordination Agency) qui s'est déroulée au mois de juin à Lillehammer (Norvège), la Suisse a pris, pour un an, la présidence de ce programme européen dont l'objectif est de créer des passerelles entre la technologie appliquée et l'industrie. Durant cette année présidentielle, la Confédération entend doter l'organisation de nouvelles structures afin de maintenir sa grande souplesse. Sur le plan interne, elle cherchera également à mieux faire connaître cette forme de coopération technologique aux petites et moyennes entreprises suisses.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998