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Die Bildungspolitiker der 23 grössten Städte wollen das Langzeitgymnasium aufheben. Mit dieser Forderung gelangten sie im Februar an die Erziehungsdirektorenkonferenz. Die städtischen Bildungsdirektoren präferieren leistungsmässig stark durchmischte Klassen mit Niveauzügen in einzelnen Fächern. Sie wollen mit der Selektion nicht bereits nach der Primarstufe beginnen, weil so die Chancengleichheit nicht gewährleistet sei. Der Vorschlag stiess erwartungsgemäss vor allem bei Mittelschullehrern auf Widerstand, sie bewerten das Langzeitgymnasium als gutes und bewährtes Instrument zur frühen Förderung intellektuell begabter und leistungsbereiter Jugendlicher.

Langzeitgymnasium aufheben

Ein Postulat Wyss (sp, BE) wollte das Austauschjahr für Schülerinnen und Schüler fördern. Der Bundesrat wurde darin aufgefordert, zusammen mit der EDK gesamtschweizerische Vorgaben zu prüfen, welche die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler einer jeweiligen Austauschdestination gewähren. Der reziproke Austausch von Schülerinnen und Schülern mit dem Ausland soll gefördert werden. Bemängelt werden muss gemäss dem Postulat, dass die Bestimmungen der Schulen, wann ein Austauschjahr absolviert werden darf, unterschiedlich gehandhabt werden. Der Bundesrat wies vergeblich darauf hin, dass dem Bund keine Kompetenz zusteht, in diesem Bereich gesamtschweizerische Vorgaben zu machen. Der Nationalrat nahm das Postulat knapp, mit 97 zu 93 Stimmen, an.

Austauschjahr

Die EDK unterzog auch das Reglement über die Anerkennung der Fachmittelschulabschlüsse (FMS-Reglement) einer Teilrevision. Hier geht es vor allem um eine weitere Präzisierung der Voraussetzungen für den Erwerb der Fachmaturität als Zulassungsberechtigung für die entsprechenden Fachhochschulstudiengänge.

Fachmittelschulabschlüsse

Eine Motion der WBK des Ständerates zur Reform der gymnasialen Maturität forderte den Bundesrat auf, zusammen mit der EDK die gymnasiale Maturität insbesondere in den naturwissenschaftlichen und mathematischen Fächern so zu reformieren, dass der ETH- und der Universitätszugang auch in Zukunft gewährleistet sein wird. Der Bundesrat sieht in der Qualität der gymnasialen Maturität ein zentrales Anliegen und beantragte die Annahme der Motion. Beide Räte nahmen die Motion an.

Reform der gymnasialen Maturität

Die Vernehmlassung der Revision des Maturitätsanerkennungs-Reglements (MAR) brachte keine klaren Ergebnisse. Die Reform wurde sehr unterschiedlich beurteilt. Nach einer internen Überarbeitung genehmigten die EDK und der Bundesrat die Revision des MAR im Juni. Inhaltlich entspricht sie weitgehend der im Vorjahr präsentierten Vorlage. Im Zentrum steht eine Stärkung der naturwissenschaftlich-mathematischen Fächer, deren Anteil am Unterricht um fünf Prozentpunkte auf 25-35% erhöht wird. Die Leistung in den drei Fächern Biologie, Chemie und Physik werden zudem nicht mehr mit einer Gesamtnote, sondern für die Einzelfächer beurteilt.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Ende Jahr gaben die EDK und das EDI Vorschläge für eine Teilrevision des Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) in die Vernehmlassung. Der Verordnungsentwurf sieht vor, den Anteil der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer von heute 20-30% auf 25-35% zu erhöhen und Biologie, Physik und Chemie wieder einzeln zu benoten. Dasselbe gilt in den Geistes- und Sozialwissenschaften für Geschichte und Geographie. „Einführung in Wirtschaft und Recht“ wird obligatorisch, Informatik neu Ergänzungsfach. Zudem können die Schulen Philosophie künftig auch als Grundlagenfach anbieten. Für das Bestehen der Maturität zählt neu die Note für die Maturaarbeit mit, doppelt gewichtet werden die Noten für die Erstsprache, Mathematik und das Schwerpunktfach. Zur Debatte steht auch die Forderung, dass gymnasiale Lehrkräfte in der Regel über einen universitären Master-Abschluss verfügen und sich die Schulen zur Einrichtung eines professionellen Qualitätsmanagements verpflichten müssen. Heikle Fragen wie die Dauer der gymnasialen Ausbildung, die Wahl der Fremdsprachen oder die Möglichkeit zur Absolvierung einer zweisprachigen Matur sollen erst im Rahmen einer Totalrevision frühestens 2008 thematisiert werden.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Ende August nahm das interkantonale Gymnasium de la Broye in Payerne (VD) den Unterricht auf, nachdem sich die Kantone Freiburg und Waadt unter anderem bei den Löhnen der Lehrkräfte auf eine Sonderregelung geeinigt hatten.

interkantonalen Gymnasiums in Payerne

In seiner Antwort auf eine Interpellation Stadler (cvp, UR) erklärte der Bundesrat, es sei noch unklar, ob die verstärkte Individualisierung der neuen gymnasialen Ausbildung zur allgemeinen Hochschulreife führe. Zu beantworten sei diese Frage erst nach der zweiten Evaluationsphase des neuen Maturitätsreglements, welche primär das Wissen der Schülerinnen und Schüler am Ende der gymnasialen Ausbildung betrachte; gemäss der ersten, abgeschlossenen Evaluationsphase beurteilten Lernende, Lehrende und Schulleitungen die Reform aufgrund des grösseren und flexibleren Fächerangebots positiv. Während sich der Anteil von Profilen mit Latein mehr als halbiert habe, optierten mehr Schülerinnen und Schüler für neue Sprachen, Naturwissenschaften und Wirtschaft/Recht; nach PPP (Philosophie, Pädagogik und Psychologie) bestehe gar eine Nachfrage, die das Angebot übersteige.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Widmer (sp, LU), das den Bundesrat beauftragt, bei der Evaluation der neuen Matura den Status der Fächer Informations- und Kommunikationstechnologien besonders sorgfältig abzuklären. Verworfen wurden hingegen zwei Motionen der SVP: Freysinger (VS) hatte die Revision der seit 2003 gültigen Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung verlangt; in seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass Änderungen auf eidgenössischer Ebene mit den kantonalen Prüfungsreglementen koordiniert werden müssten. Pfister (SG) hatte die Aufnahme von Verhandlungen mit Deutschland gefordert, da schweizerische Staatsangehörige bei der Umrechnung ihrer Maturitätsnoten schlecht wegkämen und so bei der Zulassung zu Numerus-clausus-Fächern benachteiligt seien.

gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsreform

Der Ständerat gab den Standesinitiativen der Kantone Basel-Landschaft (hier als Zweitrat) und Solothurn zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme Folge. Die Initiativen fordern die Schaffung einer Verfassungs- und Gesetzesgrundlage, welche die kantonalen Bildungssysteme in der ganzen Schweiz koordiniert.

Basel-Land Standesinitiative Koordination der kantonalen Bildungssysteme

Der Nationalrat gab einer Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme Folge. Die Initiative fordert die Schaffung einer Verfassungs- und Gesetzesgrundlage, welche die kantonalen Bildungssysteme in der ganzen Schweiz koordinieren soll.

Basel-Land Standesinitiative Koordination der kantonalen Bildungssysteme

Um endlich der Frage beizukommen, ob der Maturitätsabschluss inhaltlich die allgemeine Hochschulreife auch tatsächlich garantieren könne, liess die Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektoren in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Schweizer Universitätsrektoren (Crus) alle 13 700 Studierenden an den Schweizer Universitäten im dritten Semester nach ihrer Einschätzung der Qualität ihrer gymnasialen Bildung befragen. Diese Befragung sollte es insbesondere auch möglich machen, die Leistungsfähigkeit der alten Maturitätsverordnung mit der Leistungsfähigkeit des seit 1995 geltenden neuen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) zu vergleichen. 88% der Befragten zeigten sich sehr bis mittel zufrieden mit ihrer besuchten Mittelschule und bezeichneten ihre Kenntnisse in fachübergreifenden Kompetenzen als sehr nutzbringend. Der technische Maturitätstypus C wurde allerdings dahingehend kritisiert, nur mittelmässige Kenntnisse im naturwissenschaftlichen Bereich zu vermitteln; der alte Maturitätstypus wurde demgegenüber für seine ungenügende Vorbereitung auf spezifische Studienrichtungen – so insbesondere die Informatik, aber auch Physik und Chemie – getadelt.

le niveau de la maturité gymnasiale

Mitte Mai stimmten die Waadtländer und Freiburger Stimmbevölkerungen dem Bau eines interkantonalen Gymnasiums in Payerne (VD) zu. Dem Baukredit musste eine interkantonale Vereinbarung vorausgeschickt werden. Diese gesteht dem Gymnasium eine eigene Rechtspersönlichkeit und eigene Verwaltungskompetenzen zu, legt jedoch die Beaufsichtigung der Schule in die Hände einer Delegation beider Kantonsregierungen sowie einer parlamentarischen Kommission. Die Schwierigkeit, die Anstellungsbedingungen für das Lehrpersonal des Gymnasiums zu harmonisieren, wurde dahingehend gelöst, dass dieses ein eigenes Salärsystem erhielt, das einem Kompromiss zwischen der freiburgerischen und der waadtländischen Lohnordnung gleichkommt.

interkantonalen Gymnasiums in Payerne

Die EDK beschloss im Juni praktisch einstimmig, dass künftig auch Diplommittelschulen als wichtiger Brückenkopf zwischen Gymnasium und Berufslehre unter der Bezeichnung „Fachmittelschulen“ den Erwerb einer Fachmaturität ermöglichen sollen. Somit können die „Fachmittelschulen“ ihren Absolventinnen und Absolventen den Zugang zu den Fachhochschulen öffnen. Ohne diese Aufwertung hätten die Diplommittelschulen, deren Schülerschaft zu 90% aus Frauen bestand, finanziellen Sparübungen zum Opfer zu fallen gedroht.

Fachmittelschulen

Schweizerische Anerkennung erlangten nun auch die an der Feusi Maturitätsschule ausgestellten Maturitätszeugnisse des ersten Bildungswegs sowie diejenigen des Sportgymnasiums. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die EDK veranlassten, dass ab Sommer des Berichtsjahres alle Feusi-Maturitätszeugnisse eidgenössisch anerkannt wurden und zu einem Studium an allen Schweizer Universitäten berechtigen.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Mit einer Motion wollte Nationalrat Eggly (lp, GE) den Bundesrat beauftragen, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, die es dem Bund ermöglicht, sich an den Kosten der ausserordentlichen eidgenössischen Maturität zu beteiligen, um so eine zu starke Gebührenerhöhung für die Kandidatinnen und Kandidaten zu vermeiden. Der Bundesrat anerkannte, dass die Gebühren einen sehr hohen Stand erreicht haben, begründete dies aber mit dem gestiegenen Aufwand für die Prüfungen und dem Prinzip, dass die Gebühren des Bundes gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kostendeckend sein müssen. Da derzeit verwaltungsintern die Anforderungen an Gebührenerlasse des Bundes überdacht werden, war er jedoch bereit, die Motion als Postulat anzunehmen, worauf der Vorstoss überwiesen wurde.

Kosten der ausserordentlichen eidgenössischen Maturität Gebühren

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verlangte vom Bund eine Gesamtschau darüber, was im Bildungsbereich bis 2008 erreicht werden soll. Sie erklärte, die Kantone seien nicht bereit, sich vom Bund ständig neue Vorgaben und Verantwortungen übertragen zu lassen, ohne dass der Bund sich an den Kosten angemessen beteilige. Die Bildungsausgaben hätten sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu Lasten der Kantone verschoben. Derzeit bezahlen Kantone und Gemeinden 88% der 22 Mia Fr., welche die Bildung – Kindergarten bis Universität – jährlich verschlingt. In der Berufsbildung ging die Bundesbeteiligung gemäss EDK auf 15% zurück. Für die Fachhochschulen bezahlt der Bund statt der im Gesetz vorgesehenen 33% nur 28%. Die Grundbeiträge des Bundes an die kantonalen Universitäten sind gemäss EDK in den letzten 20 Jahren pro Studierende real um einen Drittel gesunken. Die EDK wies auf eine Reihe von neuen Herausforderungen hin, die in den nächsten Jahren auf die Schulen zukommen werden: Folgerungen aus der PISA-Studie, neue Betreuungsstrukturen, Neuordnung der Vorschulphase, Lehrerbildung, Zunahme der Studierendenzahlen. Diese dürften nicht (fast) allein auf die Kantone überwälzt werden. Die EDK verlangte deshalb vom Bund einen Masterplan, in dem Bund und Kantone gemeinsam festlegen, welche Ziele mit welchen finanziellen Mitteln erreicht werden sollen. Die Erziehungsdirektoren möchten dabei die Priorität auf die Sicherung der Grundausbildung legen, und zwar auf allen Stufen.

EDK Masterplan

Ausgehend von einer im Vorjahr vom Parlament überwiesenen Motion der SP reichte der Landrat des Kantons Basel-Land eine Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme ein. Verlangt wird insbesondere, dass die Bildungsstufen von der Vorschule bis zur Tertiärstufe, ihre Dauer und das Einschulungsalter für die ganze Schweiz verbindlich festgelegt werden. Ebenso sollen die Zahl der Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I, die Qualifikationsziele und die Anschlüsse an die Sekundarstufe II überall gleich geregelt werden. Weiter soll der Bund auch Zahl, Art und Ziele der schweizerisch anerkannten allgemein- und berufsbildenden Ausbildungen an der Sekundarstufe II definieren. Eine einheitliche Regelung wird für die gesamte Berufsbildung gefordert. Im Bereich der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und Anstalten der höheren Bildung sollen Koordination, gleichmässige finanzielle Hilfe, Unterstützung und Förderung sichergestellt werden. Die Erwachsenenbildung ausserhalb des Tertiärbereichs soll unterstützt und die Kompetenzen in diesem Bereich zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt werden. Schliesslich soll der Bund beauftragt werden, die Qualität der kantonalen Bildungssysteme zu evaluieren und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren.

Basel-Land Standesinitiative Koordination der kantonalen Bildungssysteme

Einem Postulat Riklin (cvp, ZH), das vom Bundesrat einen Bericht zur mangelnden Attraktivität der mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Studien bei den Jungen bzw. entsprechende Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung dieser Studienrichtungen insbesondere auf Ebene der Gymnasien und der Berufsmaturitätsschulen sowie im Hochschulbereich verlangt, wurde vom Nationalrat überwiesen.

mangelnden Attraktivität der mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Studien

Der Ständerat überwies ein Postulat Bieri (cvp, ZG) für eine gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsreform. Die Reform von 1995 habe einen ausserordentlichen Reformschub ausgelöst. Um dessen Auswirkungen überprüfen sowie die Tauglichkeit und Qualität aller neuen Massnahmen hinterfragen bzw. Vorschläge für allfällige Verbesserungen machen zu können, sei eine breit angelegte Evaluation nötig. Diese müsse sowohl Bund als auch Kantone, Schüler- und Lehrerschaft sowie die Universitäten miteinbeziehen.

gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsreform

Wohl hatten im Berichtsjahr fast alle Kantone in irgendeiner Form die Herausforderung der IKT in den Schulen angenommen, doch vorhandener Wille und Infrastruktur reichten oft nicht aus, wenn die Ausbildung der Lehrkräfte und eine adäquate Betreuung und Unterstützung vor Ort fehlten. Bei der Umsetzung des Gebots „Schulen ans Netz!“ bestanden nach wie vor starke kantonale und regionale sowie schulstufenspezifische Unterschiede. Gerade hinsichtlich der Infrastruktur war auf der Sekundarstufe I gegenüber der Sekundarstufe II noch grosser Nachholbedarf zu verzeichnen. Mit vereinten Kräften wollten Bund, Kantone und Wirtschaftspartner den Anschluss aller Primar-, Sekundar-, Mittel- und Berufsschulen der Schweiz an das Internet realisieren. So war laut Bundesrat seitens der Wirtschaft die Bereitschaft zur Unterstützung des Infrastrukturauf- und ausbaus an den Schulen mit 100 Mio Fr. signalisiert worden. Ein dementsprechend angemessenes Engagement des Bundes wurde in Aussicht gestellt.

Schulen ans Netz!

Im Sommer des Berichtsjahres kam bei den Abschlussprüfungen für die Berufsmaturität erstmals die vom Bund erlassene strengere Verordnung zur Anwendung, welche nur noch zwei statt drei ungenügende Noten zulässt. Somit wurden die Berufsmaturandinnen und -maturanden nach einem anderen Reglement geprüft, als jenem, mit dem sie die Schule begonnen hatten. Als es aufgrund dieser Tatsache zu Rekurseingaben kam, machten einzelne Kantone die Prüfungsentscheide auf eigene Faust rückgängig. Das BBT drängte angesichts dieser Unregelmässigkeiten auf eine kurze Übergangszeit, um eine möglichst rasche Qualitätssteigerung der Berufsmaturität zu erreichen.

Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität

An ihrem dreitägigen Kongress „Zukunft ist Lernen“ diskutierten die Mittelschulrektorinnen und -rektoren Reformen an der Sekundarschule II. Als Diskussionsgrundlage dienten 13 Thesen, die der Vorstand der Dachkonferenz „Treffpunkt Sekundarstufe II“ erarbeitet hatte. Darin fand sich unter anderem die Forderung nach einer gesamtschweizerischen Regelung der Maturitäts- und Diplomanerkennung, nach dem Verzicht auf Zulassungsbeschränkungen sowie nach einer Verstärkung der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Eine der 13 Thesen postuliert ein eidgenössisches Mittelschulförderungsgesetz, welches ein breiteres subsidiäres Wirken des Bundes ermöglichen sollte – so zur Förderung des internationalen Austauschs, zur Einführung neuer Lerntechniken oder für die fachdidaktische Forschung an Universitäten. Offizielle Behördenvertreter wie der Zürcher Bildungsdirektor Ernst Buschor (ZH, cvp) oder EDK-Präsident Hans-Ulrich Stöckling (SG, fdp) warnten aber vor zusätzlichen bildungspolitischen Verordnungen von oben.

Kongress „Zukunft ist Lernen“

Im Rahmen der Umsetzung des neuen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) von 1995 konnten das EDI und die EDK die Ausweise der ersten Gymnasien anerkennen, welche seit 1996 nach dem neuen MAR unterrichten und voraussichtlich im Sommer 2001 die ersten Absolventinnen und Absolventen mit der neuen Matura entlassen werden. Es handelte sich um die Kantonsschulen von Appenzell, Glarus und Trogen, die Stiftsschule und die Sportmittelschule Engelberg, die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene und die Schweizerschule Sâo Paulo. Die Kantone müssen die Reform bis 2003 umsetzen.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

La question de la seconde langue nationale obligatoire a suscité à nouveau la controverse, principalement parmi les cantons bilingues et les enseignants de langues. La nouvelle ORM stipulant que les cantons doivent laisser aux étudiants la liberté du choix de la seconde langue nationale, les cantons bilingues ont néanmoins obtenu de pouvoir imposer, à titre exceptionnel, leur seconde langue cantonale. Les autres cantons ont adopté des positions variées à ce sujet. Si certains, à l'instar du canton de Neuchâtel, veulent restreindre fortement la possibilité d'étudier l'italien, d'autres, tels que Genève et Vaud ou les cantons de Suisse centrale, préfèrent suivre l'esprit de la loi en laissant la liberté aux étudiants d'apprendre la langue nationale de leur choix. La question de la durée des études, que la nouvelle ORM laisse le soin de trancher aux cantons, a également suscité, dans les cantons connaissant les cursus les plus longs, des discussions entre les milieux économiques favorables à un raccourcissement du temps d'études et celui des enseignants qui s'y oppose farouchement. La tendance générale est néanmoins celle d'un abrégement du temps d'étude (de 13 à 12 ans). C'est ainsi que les cantons de Berne, de Thurgovie, de Saint-Gall, de Schwytz, d'Obwald, de Nidwald et de Lucerne ont décidé de raccourcir la durée du cursus menant à la maturité.

seconde langue nationale durée des études