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Le Lehrplan 21, équivalent alémanique du Plan d’étude romand (PER), a essuyé de nombreuses critiques. Alors que le PER est entré en vigueur en 2013, le Lehrplan 21 ne devrait être appliqué qu’entre 2017 et 2019. Les nombreuses difficultés rencontrées s’expliquent principalement par le nombre élevé de cantons qui doivent adhérer à ce programme d’harmonisation. L’objectif de ce plan d’étude alémanique est de définir les différentes compétences qui doivent être atteintes par l’élève au sein des branches principales. En Suisse allemande, ce plan d’étude a soulevé le débat du côté des enseignants, des pédagogues autant que du côté des parents, avant d’être récupéré par la sphère politique. En effet, il a souvent été comparé à un «fourre-tout» illisible, inutilisable et surtout inapplicable. Par conséquent, plusieurs groupes ont entamé une récolte de signatures dans différents cantons, comme par exemple Argovie, Bâle-Campagne, Schwyz ou encore St-Gall. Un seul leitmotiv : sauver une école de qualité. La Conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP), par l’intermédiaire de Christian Amsler, a d’ailleurs haussé le ton pour indiquer qu’il n’était, désormais, plus question de discussion, mais véritablement d’application. Au final, après huit ans de travail et d’infinies pérégrinations, l’intervention des milieux politiques devrait encore mettre des bâtons dans les roues de la mise en œuvre du Lehrplan 21.

Lehrplan 21

Die Bildungsdirektoren der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn haben beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler der Nordwestschweiz ab 2014 über die Kantonsgrenze hinaus wählen können, welches Gymnasium sie besuchen möchten. Es wird ihnen allerdings kein Anrecht auf den Besuch einer bestimmten Mittelschule eingeräumt, da die Kantone das bestehende Platzangebot beibehalten wollen. Wenn ein Gymnasium einen zu starken Zulauf hat, wird es daher Schülerinnen und Schüler abweisen müssen. Innerhalb der vier Kantone sollen auch gemeinsame Standards für die gymnasiale und die Berufsmatura definiert werden.

über die Kantonsgrenze hinaus wählen können, welches Gymnasium sie besuchen möchten

Mit dem Qualitätsniveau an Gymnasien befasste sich auch die im Berichtsjahr von den Erziehungsdirektoren gegründete Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK). Die Vertreter aus allen Kantonen wurden beauftragt, bis Ende 2009 Empfehlungen auszuarbeiten, wie künftig die allgemeine Studierfähigkeit der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten garantiert werden kann. Der brisanteste Vorschlag stammte von Professor Franz Eberle, dem Verfasser der Studie zu Evamar II. Er forderte, dass die Maturandinnen und Maturanden neben den bisherigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen in Mathematik, erster Landessprache und Englisch einen standardisierten Test zur Messung von Mindestkompetenzen absolvieren müssten. Die Schülerinnen und Schüler könnten ihre Matura nur bestehen, wenn sie bei allen drei Tests ein ausreichendes Ergebnis erzielen würden. Damit wäre das gegenwärtige Kompensationssystem in den drei Kernfächern teilweise aufgeweicht.

Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK) standardisierten Test

Die im Jahr 2007 von der Erziehungsdirektorenkonferenz und dem EDI vorgenommenen Änderungen an der Maturitätsanerkennungsregelung von 1995 (MAR) werden ab 2012 auch bei der von der Schweizerischen Maturitätskommission durchgeführten schweizerischen Maturitätsprüfung angewendet. Dies entschied der Bundesrat im April.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Die Vernehmlassung der Revision des Maturitätsanerkennungs-Reglements (MAR) brachte keine klaren Ergebnisse. Die Reform wurde sehr unterschiedlich beurteilt. Nach einer internen Überarbeitung genehmigten die EDK und der Bundesrat die Revision des MAR im Juni. Inhaltlich entspricht sie weitgehend der im Vorjahr präsentierten Vorlage. Im Zentrum steht eine Stärkung der naturwissenschaftlich-mathematischen Fächer, deren Anteil am Unterricht um fünf Prozentpunkte auf 25-35% erhöht wird. Die Leistung in den drei Fächern Biologie, Chemie und Physik werden zudem nicht mehr mit einer Gesamtnote, sondern für die Einzelfächer beurteilt.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Ende Jahr gaben die EDK und das EDI Vorschläge für eine Teilrevision des Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) in die Vernehmlassung. Der Verordnungsentwurf sieht vor, den Anteil der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer von heute 20-30% auf 25-35% zu erhöhen und Biologie, Physik und Chemie wieder einzeln zu benoten. Dasselbe gilt in den Geistes- und Sozialwissenschaften für Geschichte und Geographie. „Einführung in Wirtschaft und Recht“ wird obligatorisch, Informatik neu Ergänzungsfach. Zudem können die Schulen Philosophie künftig auch als Grundlagenfach anbieten. Für das Bestehen der Maturität zählt neu die Note für die Maturaarbeit mit, doppelt gewichtet werden die Noten für die Erstsprache, Mathematik und das Schwerpunktfach. Zur Debatte steht auch die Forderung, dass gymnasiale Lehrkräfte in der Regel über einen universitären Master-Abschluss verfügen und sich die Schulen zur Einrichtung eines professionellen Qualitätsmanagements verpflichten müssen. Heikle Fragen wie die Dauer der gymnasialen Ausbildung, die Wahl der Fremdsprachen oder die Möglichkeit zur Absolvierung einer zweisprachigen Matur sollen erst im Rahmen einer Totalrevision frühestens 2008 thematisiert werden.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Ende August nahm das interkantonale Gymnasium de la Broye in Payerne (VD) den Unterricht auf, nachdem sich die Kantone Freiburg und Waadt unter anderem bei den Löhnen der Lehrkräfte auf eine Sonderregelung geeinigt hatten.

interkantonalen Gymnasiums in Payerne

Mitte Mai stimmten die Waadtländer und Freiburger Stimmbevölkerungen dem Bau eines interkantonalen Gymnasiums in Payerne (VD) zu. Dem Baukredit musste eine interkantonale Vereinbarung vorausgeschickt werden. Diese gesteht dem Gymnasium eine eigene Rechtspersönlichkeit und eigene Verwaltungskompetenzen zu, legt jedoch die Beaufsichtigung der Schule in die Hände einer Delegation beider Kantonsregierungen sowie einer parlamentarischen Kommission. Die Schwierigkeit, die Anstellungsbedingungen für das Lehrpersonal des Gymnasiums zu harmonisieren, wurde dahingehend gelöst, dass dieses ein eigenes Salärsystem erhielt, das einem Kompromiss zwischen der freiburgerischen und der waadtländischen Lohnordnung gleichkommt.

interkantonalen Gymnasiums in Payerne

Schweizerische Anerkennung erlangten nun auch die an der Feusi Maturitätsschule ausgestellten Maturitätszeugnisse des ersten Bildungswegs sowie diejenigen des Sportgymnasiums. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die EDK veranlassten, dass ab Sommer des Berichtsjahres alle Feusi-Maturitätszeugnisse eidgenössisch anerkannt wurden und zu einem Studium an allen Schweizer Universitäten berechtigen.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verlangte vom Bund eine Gesamtschau darüber, was im Bildungsbereich bis 2008 erreicht werden soll. Sie erklärte, die Kantone seien nicht bereit, sich vom Bund ständig neue Vorgaben und Verantwortungen übertragen zu lassen, ohne dass der Bund sich an den Kosten angemessen beteilige. Die Bildungsausgaben hätten sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu Lasten der Kantone verschoben. Derzeit bezahlen Kantone und Gemeinden 88% der 22 Mia Fr., welche die Bildung – Kindergarten bis Universität – jährlich verschlingt. In der Berufsbildung ging die Bundesbeteiligung gemäss EDK auf 15% zurück. Für die Fachhochschulen bezahlt der Bund statt der im Gesetz vorgesehenen 33% nur 28%. Die Grundbeiträge des Bundes an die kantonalen Universitäten sind gemäss EDK in den letzten 20 Jahren pro Studierende real um einen Drittel gesunken. Die EDK wies auf eine Reihe von neuen Herausforderungen hin, die in den nächsten Jahren auf die Schulen zukommen werden: Folgerungen aus der PISA-Studie, neue Betreuungsstrukturen, Neuordnung der Vorschulphase, Lehrerbildung, Zunahme der Studierendenzahlen. Diese dürften nicht (fast) allein auf die Kantone überwälzt werden. Die EDK verlangte deshalb vom Bund einen Masterplan, in dem Bund und Kantone gemeinsam festlegen, welche Ziele mit welchen finanziellen Mitteln erreicht werden sollen. Die Erziehungsdirektoren möchten dabei die Priorität auf die Sicherung der Grundausbildung legen, und zwar auf allen Stufen.

EDK Masterplan

Auf Mittelschulstufe stand die Diskussion um eine Reduktion der Maturitätstypen und Maturitätsfächer im Vordergrund. Zwar wurde mehrheitlich eine Vereinfachung gewünscht, aber nur wenige Erziehungsdirektionen konnten sich für einen der EDK-Vorschläge erwärmen. Diesen Reduktionsbestrebungen entgegen lief der Vorstoss der Mittelschulturnlehrer, die prüfen wollen, ob Sport zum Maturfach erklärt werden soll.

Revision der Eidgenössischen Maturitätsanerkennungsverordnung

Unter den Bemühungen um interkantonale Koordination auf der Stufe der Primar- und Mittelschulen lag das Hauptgewicht auf der Frage des einheitlichen Schuljahrbeginns. Eine zentralstaatliche Lösung durch eine Regelung in der Bundesgesetzgebung strebt die im Februar eingereichte «Volksinitiative für die Koordination des Schuljahrbeginns in allen Kantonen» an, die von zwölf freisinnigen Kantonalparteien lanciert wurde. Auf der Grundlage des kooperativen Föderalismus wird eine Vereinheitlichung des Schulanfangs durch koordinierte Bemühungen in den Ständen Zürich und Bern versucht, denen in dieser Frage eine Schlüsselposition zukommt. Im Mai beschloss der Grosse Rat des Kantons Bern, den Beginn des Schuljahres 1983/84 vom ersten April auf den ersten August zu verlegen und diesen Beschluss dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Im August aber votierte der Zürcher Kantonsrat für Nichteintreten auf eine entsprechende Gesetzesvorlage, worauf Bern die Volksabstimmung aussetzte. Zentralschweizerische Kantone befürchteten bereits, sie würden durch den Zürcher Entscheid zur Rückkehr zum Frühjahrschulbeginn gezwungen. Im September unterstützte das Zürcher Kantonsparlament aber eine Behördeninitiative der Schulpflege Stallikon für den Spätsommerbeginn und machte somit den Weg frei für einen Volksentscheid.

interkantonale Koordination

Es lag in der Linie des antizentralistischen Trends, dass die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) darauf verzichtete, die im Vorjahr beschlossene räumliche Zusammenlegung dreier Bildungsinstitutionen durchzuführen. So wird die Schweizerische Dokumentationsstelle für Schul- und Bildungsfragen weiterhin in Genf bleiben, die Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung in Aarau und die Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrer in Luzern. Dagegen soll das Sekretariat der EDK, das vom Direktor der Dokumentationsstelle geleitet wird, an einen zentraler gelegenen Ort umziehen. Probleme bietet aber auch die sachliche Koordination bildungspolitischer Anstrengungen. Wenn die Schweizerische Gesellschaft für Bildungsforschung einen Entwicklungsplan für die wissenschaftlichen Arbeiten im Bildungsbereich aufzustellen versucht, so ist dies nicht nur wegen der Vielzahl der beteiligten Institutionen und Personen eine schwierige Aufgabe, sondern auch angesichts der weltanschaulichen Unterschiede und der Spannungen zwischen Theoretikern und Praktikern. Diese Unterschiede und Spannungen wurden durch die Jugendunruhen neu akzentuiert, warfen sie doch die Frage auf, ob die progressive Theorie oder die konservative Praxis der Erziehung am Debakel schuld sei.

Rolle der EDK in der Bildungspolitik

Auf dem Weg zu einer Mittelschulreform wurde eine neue Etappe erreicht, als die zuständige Kommission der EDK ihre Vorschläge zur Revision der Eidgenössischen Maturitätsanerkennungsverordnung veröffentlichte. Diese bestehen in drei unterschiedlichen Modellen, deren erstes (A) die seit 1972 verankerten fünf Maturitätstypen auf drei reduziert (sprachlich-geisteswissenschaftlicher, mathematisch-naturwissenschaftlicher und wirtschaftlich-sozialwissenschaftlicher Typ), während die beiden anderen (B und C) die Gymnasialbildung allein durch Wahlfächer differenzieren. Die Modelle A und B halten an der Elfzahl der zu absolvierenden Fächer fest, wobei deren neun für alle Kombinationen obligatorisch sind; Modell B unterscheidet jedoch zwischen Normal- und Intensivkursen. Das Modell C, das sich dem deutschen Reformabitur annähert, begnügt sich mit vier obligatorischen Maturfächern. Die Vernehmlassung ergab freilich ein kontroverses und eher negatives Echo; vor allem wurde ein Abbau des Unterrichtsstoffs, zugleich aber auch die Wahrung des Zugangs zu allen Hochschulfakultäten gewünscht. Weithin war eine grössere Skepsis gegenüber der Fruchtbarkeit struktureller Änderungen festzustellen; um so mehr Gewicht wurde auf den Einsatz der Lehrer für kleine Schritte im Rahmen des bestehenden Systems gelegt.

Revision der Eidgenössischen Maturitätsanerkennungsverordnung

Auf der Stufe der Primar- und Mittelschulen standen verstärkte Bemühungen um die interkantonale Koordination im Vordergrund. Wie schon im 1970 vereinbarten Konkordat wird auch jetzt wieder der Hebel bei der sogenannten äusseren Koordination (Schulstrukturen, insbesondere Schuljahrbeginn) angesetzt, die dann die innere (Unterrichtsreform) nach sich ziehen soll. Volksbegehren und eine parlamentarische Initiative, die auf ein Eingreifen des Bundes hinzielen, hatten schon 1978 die kantonalen Erziehungsdirektoren veranlasst, einen neuen Versuch mit der Methode des kooperativen Föderalismus einzuleiten. Aussichtsreicher wurden die interkantonalen Bestrebungen gegen Ende 1979, als die beiden grossen Stände Zürich und Bern, deren Stimmbürger 1972 den ersten Anlauf abgestoppt hatten, gemeinsam die Verlegung des Schuljahranfangs auf den Spätsommer an die Hand nahmen. Veränderte Umstände – reichliches statt mangelndes Angebot an Lehrern, Abnahme statt Anschwellen der Schülerzahl, Anwachsen statt Knappheit der Nachfrage nach Lehrstellen – liessen die Einschaltung eines Langschuljahres leichter erscheinen als vor der Rezession. Während heute erst eine Minderheit der Landesbevölkerung den Herbst- oder Spätsommerbeginn kennt, wären es mit Zürich und Bern zwei Drittel, so dass man mit einem Nachziehen der übrigen Bundesglieder rechnen könnte. In beiden Kantonen gingen entsprechende Regierungsanträge an das Parlament. Bereits meldete sich jedoch – namentlich in Zürich – heftige Opposition. Auch Befürworter der Umstellung räumten ein, dass es wichtigere Schulreformen gäbe als die Vereinheitlichung des Schulanfangs. Einer Meinungsumfrage zufolge scheint aber weder ein allgemeiner Herbst- noch ein allgemeiner Frühjahrsbeginn von der Mehrheit der betroffenen Bevölkerung abgelehnt zu werden.

Spätsommerschulbeginn