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Im Jahr 2017 kam das Frühfranzösisch in einigen Deutschschweizer Kantonen unter Druck. Anfangs Mai hiess das Kantonsparlament des Kantons Thurgau mit 64 zu 53 Stimmen ein Gesetz gut, mit dem der Französischunterricht aus der Primarschule gestrichen werden und stattdessen in die Sekundarstufe verschoben werden sollte. Zwar erfolgte der Entscheid in erster Lesung, das heisst, er musste vom Grossen Rat noch in zweiter Lesung und in der Schlussabstimmung bestätigt werden. Die Medien gingen davon aus, dass im Falle der definitiven Annahme des Gesetzes durch das Parlament das Behördenreferendum – dafür müssen 30 der 130 Thurgauer Parlamentsmitglieder unterzeichnen – ergriffen würde, am Ende also das Stimmvolk das letzte Wort haben würde. Unabhängig dessen gingen die Wogen hoch. Der Genfer Regierungsrat Antonio Hodgers (GE, gp) ergriff Mitte Mai in der Weltwoche das Wort. Als „Angriff auf die Schweiz“ – so der Titel des Essays – verstand Hodgers die jüngste politische Entwicklung im Kanton Thurgau. Der interkantonale Zusammenhalt beruhe seiner Meinung nach auf drei Säulen. Die erste seien die politischen Institutionen, die zweite der Finanzausgleich, die dritte nannte Hodgers „aktive Mehrsprachigkeit“. Letzteres bedeute, dass jeder sich bemühe, den anderen zu verstehen. Der Kanton Thurgau säble gerade an dieser Säule und so könne sich der Kanton Genf in Zukunft vielleicht fragen, wieso man noch in einen Finanzausgleich zahlen solle. Er kritisierte, dass das Französische in der Ratsdebatte als „Fremdsprache“ bezeichnet wurde, wo es doch in der Bundesverfassung als „Landessprache“ qualifiziert sei. Und er erhob den Mahnfinger: „Wenn uns der Wille abhandenkommt, einander zu verstehen, werden wir keine Nation mehr sein“, so Hodgers Fazit.

Bevor jedoch das Thurgauer Gesetz gegen das Frühfranzösisch in die zweite Runde ging, war der bildungspolitische Fokus auf den Kanton Zürich gerichtet. Dort stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 21. Mai 2017 über die kantonale Volksinitiative „Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule“ ab. Die Annahme der Initiative hätte zur Folge gehabt, dass in der Primarschule nur eine Fremdsprache gelehrt und gelernt und eine zweite Fremdsprache erst auf Sekundarstufe eingeführt würde. Dabei wurde es dem Zürcher Regierungsrat überlassen, ob die erste Fremdsprache Französisch oder Englisch sein würde. Das Initiativkomitee stellte sich auf den Standpunkt, dass viele Primarschüler überfordert seien mit zwei Fremdsprachen in der Primarschule, denn vielen würden bereits Grundlagenkenntnisse der deutschen Sprache fehlen. Der Regierungsrat sowie eine Mehrheit des Zürcher Kantonsrates teilten diesen Standpunkt nicht und sprachen sich gegen die Initiative aus. Eine grosse Mehrheit der Primarschüler würde den Unterricht von zwei Fremdsprachen gut meistern, zudem seien Fremdsprachenkenntnisse eine Schlüsselkompetenz in einer vernetzten Welt und gerade in der mehrsprachigen Schweiz sei die bisherige Handhabung „ein Bekenntnis zum hohen Wert der Vielsprachigkeit unseres Landes“, hielt der Regierungsrat in der Abstimmungszeitung fest. Nicht zuletzt würde der Kanton bei Annahme der Initiative gegen das 2008 von den Zürcher Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angenommene HarmoS-Konkordat verstossen und müsste folglich aus diesem austreten. Das HarmoS-Konkordat verpflichtet die beigetretenen Kantonen unter anderem dazu, eine erste Fremdsprache spätestens ab der dritten Klasse der Primarschule und eine zweite Fremdsprache spätestens ab der fünften Klasse der Primarschule zu unterrichten. Die Zürcher Stimmbevölkerung sprach sich am 21. Mai 2017 mit 60.8 Prozent Nein-Stimmen klar gegen die Initiative aus.

Am 14. Juni 2017 bekam Frauenfeld die nationale Aufmerksamkeit zurück, denn es kam zur zweiten Lesung und zur Schlussabstimmung des Gesetzes. Zur grossen Überraschung lehnte der Grosse Rat des Kantons Thurgau das Gesetz hauchdünn, mit 62 zu 60 Stimmen, ab. Die Medien machten nicht etwa allfällige Drohgebärden von Bundesrat Berset für den Sinneswandel der kantonalen Legislative verantwortlich, eher habe die Abstimmung im Kanton Zürich Signalwirkung gehabt. Der grösste Anteil an der Kehrtwende des Grossen Rats wurde aber der Thurgauer Regierungsrätin Monika Knill (TG, svp) zugeschrieben. Die NZZ titelte „Mutter Courage sichert Sprachenfrieden“ und meinte damit Knill; La Liberté widmete Knill ein Portrait mit der Überschrift „Une marathonienne pour le français“. Knill sei deswegen mutig, weil sich die Erziehungsdirektorin im Thurgauer Parlament und in persönlichen Gesprächen vehement für den Erhalt des Französischunterrichts in der Primarschule eingesetzt hatte und damit gegen ihre eigene Partei angetreten war, die grossmehrheitlich für eine Verschiebung des Französischunterrichts in die Sekundarstufe gewesen war. Als Marathonläuferin wurde sie bezeichnet, weil sie im Rat unermüdlich mit zahlreichen Vorschlägen versucht hatte, ihren Widersachern, die mit der niedrigen Qualität des Französischunterrichts und der Überforderung der Schüler argumentiert hatten, entgegenzukommen, ohne dass dadurch der Französischunterricht aus der Primarschule gekippt werden musste. So stellte sie den Grossrätinnen und Grossräten in Aussicht, dass sich überforderte Schüler erleichtert vom Französischunterricht dispensieren können sollten, dass der Unterricht vermehrt in Halbklassen stattfinden sollte und dass die Qualität des Französischunterrichts nach zwei Jahren evaluiert werden sollte, um danach allfällige neue Massnahmen prüfen zu können.

Im September 2017 mussten schliesslich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Luzern über die Volksinitiative „Eine Fremdsprache auf der Primarstufe“ abstimmen; über die gleiche Thematik also, wie die Zürcher Stimmberechtigten einige Monate zuvor. Der Regierungsrat sowie eine Mehrheit des Kantonsparlaments sprachen sich gegen die Initiative aus. Zwar hatte die Stimmbevölkerung des Kantons Luzern 2008 den Beitritt zum HarmoS-Konkordat abgelehnt, wodurch eine Annahme der Initiative keine interkantonalen Verträge verletzen würde, wie dies in Zürich der Fall gewesen wäre. Der Regierungsrat war aber der Meinung, dass Luzern bei einer Annahme zu einer „Sprachinsel“ verkommen würde. Dies würde Luzerner Familien einen Wohnortswechsel in einen anderen Kanton erschweren, da Luzerner Primarschüler im interkantonalen Vergleich einen Rückstand in der Sprachkompetenz aufweisen würden. Gemäss Ausführungen der Luzerner Regierung im Bericht an die Stimmberechtigten würde dieser Rückstand die englische Sprache betreffen, denn „aus Gründen des nationalen Zusammenhalts“ sei es notwendig, dass bei einer Annahme der Initiative weiterhin Französisch an der Primarschule unterrichtet werden würde. Die Luzerner Stimmbevölkerung lehnte die Volksinitiative am 24. September 2017 mit 57.6 Prozent Nein-Stimmen ab.

Frühfranzösisch

Le débat sur l’enseignement des langues étrangères continue de brûler. Ainsi, ce n’est ni la décision du département de l’éducation du canton de Thurgovie de rayer l’enseignement du français à l’école primaire, ni l’aboutissement d’une initiative populaire dans le canton de Zürich « Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule » qui vont mettre un terme à la discussion qui enflamme les milieux politiques et académiques, des deux côtés de la Sarine. Plusieurs voix ont estimé que la décision du canton de Thurgovie, était inadmissible et qu’il s’agissait d’une attaque frontale à la cohésion nationale et aux valeurs suisses. Ainsi, de nombreuses personnes attendent une réaction du ministre de la culture Alain Berset (ps). Bien que les questions liées à l’éducation demeurent sous la coupe cantonale, plusieurs estiment que la Confédération se doit de réagir.

l’enseignement des langues étrangères

Dans le cadre du débat, houleux, sur la question de l’enseignement des langues à l’école primaire, l’arène a pris ses quartiers dans le canton de Nidwald, premier à se prononcer sur la question. Alors que les arguments qui choisissent, très souvent, comme étendard, la pédagogie ou la cohésion nationale, ont fusé, le canton de Nidwald a fini par refuser l’initiative populaire lancée par le parti UDC. Ce premier acte se conclut donc par un maintien du français à l’école primaire dans le canton de Nidwald.

L'enseignement d'une deuxième langue nationale au niveau primaire

L’intégralité des cantons romands, sauf Vaud, ont mis en place, ou alors envisagent, des coupes budgétaires au niveau de l'éducation. De nombreuses discussions sur les mesures d’économies liées à l’enseignement ont animé les débats, en particulier lors de la rentrée scolaire. Par exemple, le canton de Fribourg a supprimé plus de 40 postes d’enseignants à temps plein, ou encore le Valais a connu un référendum facultatif au sujet des différentes mesures d’austérités budgétaires liées à l’éducation. Le principal point d’interrogation s’est posé sur la question du lien entre mesures d’économies et qualité de l’éducation.

coupes budgétaires au niveau de l'éducation

Le débat sur l’enseignement du français dans les écoles primaires alémaniques a repris de plus belle en 2013. En montrant du doigt un Lehrplan 21 trop chargé, de nombreux cantons alémaniques comme Lucerne, Nidwald ou encore Thurgovie ont lancé des initiatives pour qu’une seule langue étrangère soit enseignée dans les écoles primaires de leurs cantons. Néanmoins, il est important de spécifier que l’objectif de la conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP) est d’introduire deux langues étrangères dès l’école primaire. De son côté, l’association faîtière des enseignantes et enseignants alémaniques (LCH) s’oppose aux initiatives cantonales. En effet, elle estime qu’il est préférable d’attendre les résultats obtenus sur plusieurs années avant de tirer des conclusions qui seraient forcément hâtives. Finalement, le syndicat des enseignants romands de l’école obligatoire (SER) a tiré sur la sonnette d’alarme. Pour lui, les cantons romands ne doivent pas être les seuls à supporter l’effort de la solidarité linguistique confédérale. La loi fédérale sur les langues nationales doit à tout prix être respectée selon le syndicat. Il est donc impossible, pour le SER, de sacrifier le français dans les écoles alémaniques.

l’enseignement des langues étrangères

Dans plusieurs cantons, tels que ceux de Berne, Fribourg, Valais, Soleure, Bâle-Ville et Bâle-Campagne, des modifications aux niveaux de l’enseignement des langues étrangères ont été lancées par le Plan d’études romand (PER) et le Lehrplan 21. Il s’agit donc d’apprendre l’allemand ou le français, dès la 3ème primaire, et d’introduire l’anglais en 5ème primaire. L’objectif est d’améliorer les connaissances en anglais, idiome international, tout en maintenant en priorité l’apprentissage d’une langue étrangère nationale, afin de promouvoir la multiculturalité suisse. Néanmoins, ce projet a soulevé de nombreuses inquiétudes. Beaucoup d’enseignants ont estimés qu’il était voué à l’échec, s’il n’était pas doté de moyens supplémentaires.

l’enseignement des langues étrangères

Die Forderung der „Elternlobby Schweiz“ nach der freien Schulwahl ist, ob als generelles Anliegen oder beispielsweise auf die Oberstufe beschränkt, schweizweit nach wie vor nicht mehrheitsfähig. Nach gescheiterten Plebisziten in den Kantonen Basel-Landschaft und Thurgau sowie dem Rückzug einer entsprechenden Initiative in Solothurn, nahmen im Februar des Berichtsjahrs auch 82,5 % der Stimmbevölkerung im Kanton St. Gallen klar Stellung gegen das Anliegen.

elternlobby.schweiz „für eine echte freie Schulwahl“

Aufgrund der Vernehmlassungsresultate wurde der Lehrplan von der zuständigen Geschäftsstelle der Erziehungsdirektorenkonferenz überarbeitet. Wie vorgesehen wird der Unterricht nach Fachbereichen und nicht nach einzelnen Fächern gegliedert. Auf der Sekundarstufe I werden aber für Chemie, Physik, Biologie, Geografie und Geschichte klare Ziele ausgearbeitet. Bei den überfachlichen Aufträgen hat man sich auf drei Schwerpunkte (Berufsvorbereitung, Umgang mit IT und Medien sowie nachhaltige Entwicklung) beschränkt und ist nicht auf die Vielzahl von Forderungen (z.B. HIV-Prävention, sexuelle Orientierung) eingetreten. Um der SVP den Wind aus den Segeln zu nehmen, wurden auch gewisse konservative Anliegen berücksichtigt, dazu gehört insbesondere die Aufnahme der Ausdauer bei den überfachlichen Kompetenzen.

Vernehmlassungsresultate

Im Kanton Bern wurde das Konkordat in der Volksabstimmung vom 27. September mit 51,5% der Stimmen gutgeheissen. Die EDU sowie Vertreter der SVP hatten das Referendum ergriffen. Für HarmoS setzten sich im Abstimmungskampf alle anderen Parteien sowie Wirtschafts- und Personalverbände ein.

Bern mit 51,5% der Stimmen gutgeheissen

Ende November fand im Kanton Basel-Landschaft die erste Volksabstimmung über die freie Schulwahl statt. Das Ergebnis fiel überraschend deutlich aus, die Initiative wurde mit 79% der Stimmen abgelehnt. Allerdings wird der Staatsbeitrag für private Schulen von 2000 auf 2500 Fr. pro Schüler und Jahr erhöht. Die Stimmbürger hiessen einen entsprechenden Gegenvorschlag gut. Der Verein Elternlobby liess sich von diesem Misserfolg nicht beirren und verfolgte das Anliegen der freien Schulwahl in den übrigen Kantonen weiter.

elternlobby.schweiz „für eine echte freie Schulwahl“

Das erste Referendum konnte im Frühjahr in Luzern eingereicht werden, weitere kamen in den Kantonen Graubünden, Nidwalden, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich zustande. Im Kanton Bern war die Unterschriftensammlung Ende 2008 noch am Laufen. Im Gegensatz zur Deutschschweiz gab es in den französischsprachigen Kantonen kaum Widerstand gegen HarmoS. Einzig im Kanton Jura hatte die SVP das Referendum ergriffen, brachte aber von den 2000 notwendigen Unterschriften nur 1500 zusammen.

Referendum

Für weitere Aufregung im Bildungsbereich sorgte im Berichtsjahr der Verein Elternlobby mit seiner Idee einer freien Schulwahl für alle. In den Kantonen Basel-Stadt, Schaffhausen, Solothurn und Thurgau wurden 2008 Initiativen zur freien Schulwahl lanciert; in sechs weiteren Kantonen (AG, AR, LU, SG, VD, ZH) waren gleichlautende Volksbegehren in Vorbereitung. Im Kanton Basel-Landschaft war eine entsprechende Initiative bereits 2006 eingereicht worden. Die Initianten möchten es den Eltern ermöglichen, frei zwischen den einzelnen staatlichen Volksschulen und privaten Bildungseinrichtungen zu wählen. Finanziert würden die Schulen in freier Trägerschaft durch Kostenbeiträge, die sich an den Durchschnittskosten der öffentlichen Schulen orientieren. Von den Steuergeldern könnten nur jene Privatschulen profitieren, welche die vom Kanton formulierten Bildungsanforderungen erfüllten. Die Schulen müssten sich zudem verpflichten, alle Kinder unabhängig ihrer Herkunft und Religion aufzunehmen und von den Eltern keine zusätzlichen Mittel zu fordern.

elternlobby.schweiz „für eine echte freie Schulwahl“

Die Bündner Jungsozialisten lancierten eine kantonale Volksinitiative für die Abschaffung des Religionsunterrichts und wollen diesen durch einen Ethikunterricht ersetzen [26]. Die multireligiöse Gesellschaft und der Zusammenhang mit der Neugestaltung des Religionsunterrichts war auch in Zürich ein Thema. Dort wird mit dem Fach Religion und Kultur auf ein interreligiöses Modell gesetzt. Der überkonfessionelle so genannt neutrale Religionsunterricht ist europaweit ein Thema und in verschiedenen Ländern dabei, die Schulen zu erobern. Dies aufgrund von Migration und wachsender religiöser Pluralität. Die Erneuerungen des schulischen Religionsunterrichts in Zürich haben darum auch in anderen Kantonen und Ländern Interesse geweckt.

Religionsunterrichts

Der Kanton Basel-Stadt startete im Herbst einen Pilotversuch mit zwei Klassen von 15-jährigen Schülerinnen und Schülern, welche in Uniformen den Unterricht besuchen. Damit wollen die Schulen dem sozialen Druck zu teuren Markenkleidern und dem zum Teil freizügigen Kleidungsstil der Jugendlichen begegnen.

Uniformen

In vier Kantonen fanden Urnengänge zum Thema Fremdsprachenunterricht statt: Schaffhausen, Thurgau und Zürich lehnten je eine Volksinitiative ab, welche in der Primarschule nur eine Fremdsprache vorsah, Zug sprach sich gegen ein Begehren aus, das statt Französisch Englisch als erste Fremdsprache einführen wollte.

Fremdsprachenunterricht

Die Auseinandersetzung um den Fremdsprachenunterricht ging 2005 weiter: Ein Komitee aus Lehrpersonen und Politikern aus der Ost- und Zentralschweiz (SG, TG, SH, ZH, ZG, OW, NW, SZ) machte sich gegen die Einführung einer zweiten Fremdsprache auf Primarschulstufe stark und sprach sich damit indirekt gegen das Französische aus, weil in all diesen Kantonen Englisch als erste Fremdsprache gelehrt werden soll. Das Nidwaldner Parlament entschied, Englisch ab dem 3. und Französisch ab dem 7. Schuljahr (und damit erst in der Oberstufe) zu unterrichten. Damit setzte sich der Kanton als zweiter nach Appenzell Innerrhoden über die Empfehlungen der EDK (Beginn des Fremdsprachenunterrichts im 3. und 5. Schuljahr) hinweg. Die Freiburger Erziehungsdirektorin Chassot (cvp) hingegen erklärte, eine allfällige Abschaffung des Französischunterrichts in den Primarschulen Zürichs, wo eine entsprechende Initiative hängig ist, nicht hinnehmen zu wollen, und im Tessin erwog die Vereinigung „Coscienza svizzera“ die Lancierung eines eidgenössischen Volksbegehrens, das als erste Fremdspracheeine Landessprache verlangt.

Fremdsprachenunterricht

Mehrere Kantone verfügten als letzte Massnahme gegen renitente Schülerinnen und Schüler den Ausschluss vom Unterricht bis zu mehreren Wochen. Viele Gemeinden stellten Schulsozialarbeiter an, damit sich die Lehrkräfte vermehrt wieder ihrer eigentlichen Aufgabe, der Vermittlung des Schulstoffes, widmen können.

renitente Schülerinnen und Schüler

Mitte des Berichtsjahres legten die Zürcher Lehrkräfte mit einer grossen Protestaktion die Schulen lahm. Rund 5700 Lehrerinnen und Lehrer streikten und gingen auf die Strasse, um gegen die geplanten Sparmassnahmen des Regierungsrates zu protestieren. Die Sparpläne, welche Teil eines Sanierungsprogramms der Zürcher Kantonsfinanzen waren, sahen unter anderem die Erhöhung der Richtwerte für die Klassengrössen um drei auf 28 Schulkinder vor.

Zürcher Lehrkräfte mit einer grossen Protestaktion

In Basel wird ab dem Schuljahr 2003/2004 in allen Volksschulen bis zum 7. Schuljahr in Blockzeiten unterrichtet. Damit wird Basel-Stadt der erste Deutschschweizer Kanton mit einer derart umfassenden Blockzeitenregelung. Im Kanton Basel-Land fand das Prinzip der Blockzeiten ebenfalls Eingang ins neue Bildungsgesetz, doch kann den Gemeinden erlaubt werden, davon Ausnahmen zu machen.

Blockzeiten Basel-Stadt Basel-Land

Im Kanton Zürich wollte der abtretende Bildungsdirektor Buschor (cvp) die Volksschule einer grundlegenden Reform unterziehen. Die Schulpflicht sollte zwecks Schaffung einer Basisstufe (Zusammenfassung von zweijährigem Kindergarten sowie 1. und 2. Klasse) um ein Jahr auf zehn Jahre verlängert, das Pilotprojekt mit Englisch- und Computerunterricht ab der 3. Primarklasse auf den ganzen Kanton ausgedehnt und für den vormittäglichen Unterricht verbindliche Blockzeiten eingeführt werden. Vorgeschlagen war auch eine grössere Autonomie der einzelnen Schulen, die Abschaffung der Bezirksschulpflege und ihre Ersetzung durch eine Fachstelle, ein Mitwirkungsrecht der Eltern (verbunden mit Elternpflichten), die spezielle Förderung multikultureller Schulen, ein verstärkter Einbezug sonderpädagogischer Angebote in den normalen Schulbetrieb sowie die Neuregelung der Schulversuche. Obgleich im Kantonsrat mit Ausnahme der SVP und der EVP alle die Vorlage unterstützt hatten, bildete sich quer durch die Parteien ein sehr aktives Nein-Komitee, das im Wesentlichen gegen die Einführung der Basisstufe und die Abschaffung der Bezirksschulpflege kämpfte. Die linken Gegner kritisierten zudem, das neue Gesetz richte sich einseitig nach den Forderungen der Wirtschaft. Die Argumente des Nein-Komitees schienen vor allem in den ländlichen Gebieten auf fruchtbaren Boden zu fallen. Während die Stadt Zürich das neue Volksschulgesetz mit 58,6% Ja-Stimmen annahm, wurde es vom Kanton mit 52,2% Nein-Stimmen verworfen. Die Abschaffung der Bezirksschulpflege, die eine Verfassungsänderung nötig machte, weshalb sie dem Volk in einer separaten Vorlage unterbreitet wurde, erhielt hingegen Zustimmung (52,6% Ja), gleich wie die ebenfalls gesondert vorgelegte Neuregelung der Schulversuche (58,7%). Wenige Tage nach der Abstimmung reichten Vertreterinnen und Vertreter der FDP, SP, CVP und der Grünen eine parlamentarische Initiative mit den unbestrittenen Elementen des Volksschulgesetzes ein (Teilautonomie der Schulen, professionelle Schulaufsicht). Da in erster Linie die Basisstufe zur Niederlage in der Abstimmung geführt hatte, verlangt die Initiative einen kantonsweit einheitlich geregelten Kindergarten, wobei der Besuch eines der beiden Jahre obligatorisch sein soll.

Zürich grundlegenden Reform

Die Kantone Uri, Ob- und Nidwalden sowie Schwyz entschieden, vom Schuljahr 2005/06 an ab der 3. Klasse Englisch als erste Fremdsprache unterrichten zu lassen. An den Tessiner Schulen wird Englisch künftig obligatorisch; Priorität im Fremdsprachenunterricht behalten aber Französisch und Deutsch. Die Ostschweizer Kantone beschlossen, Frühenglisch koordiniert einzuführen, liessen den Zeitpunkt aber noch offen; die Nordwestschweizer Kantone bleiben bei Französisch als erster Fremdsprache, wollen den Beginn des Fremdsprachenunterrichts aber ebenfalls vorziehen. Übereinstimmend betonten die regionalen Erziehungsdirektorenkonferenzen der Deutschschweiz, es sei dringender, die Konsequenzen aus der PISA-Studie im Bereich der Muttersprache zu ziehen als Ressourcen in den frühen Fremdsprachenunterricht zu investieren.

Fremdsprachenunterricht

Der St. Galler Grosse Rat stimmte einer Revision des Volksschulgesetzes und damit einem „Repressionsartikel“ zur Einrichtung von „Besonderen Unterrichts- und Betreuungsstätten“ (BUB) für renitente Schülerinnen und Schüler zu. Demnach können gewalttätige, für den Unterricht nicht mehr tragbare Schülerinnen und Schüler von den Vormundschaftsbehörden für ein Jahr in die BUB eingewiesen werden – auch ohne Zustimmung der Eltern. Laut den Behörden wird ab Beginn des neuen Schuljahres im August 2002 die Einweisung von aus der Schule ausgeschlossener Jugendlichen in ein Strafinternat Realität werden. Dank der Bereitstellung der BUB hätten die Vormundschaftsbehörden nun die Möglichkeit, auch in schwierigen Situationen fördernde Massnahmen für die Schülerinnen und Schüler einzuleiten. Im Kanton Bern stimmte das Parlament einer Revision des Volksschulgesetzes zu, womit der Ausschluss von renitenten Schülerinnen und Schülern während maximal zwölf Wochen pro Schuljahr möglich wird. Im weiteren ermöglicht das revidierte Gesetz flexible Lösungen für die Integration von Schulkindern mit unterschiedlichen Lernfähigkeiten.
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revidiertes Volksschulgesetz

Im Kanton Tessin erlitt die heftig und kontrovers debattierte Volksinitiative „für eine effektive Freiheit in der Wahl der Schule“ mit über 74% Nein-Stimmen eine vernichtende Niederlage. Das Volksbegehren mit nationaler Signalwirkung hatte Bildungsgutscheine als Beiträge an Eltern, die ihre Kinder in Privatschulen schicken, in der Höhe von rund 10 Mio Fr. verlangt. Dass es der Stimmbevölkerung mit der Verwerfung der Initiative um das Prinzip der Bildungsgutscheine für Privatschulen an sich – und nicht um die Frage nach der Beitragshöhe – gegangen war, zeigte sich in der Ablehnung des Gegenvorschlags mit über 72% Nein-Stimmen. Der Gegenvorschlag hatte tiefere Beiträge und eine Beschränkung der Zahlungen auf die obligatorische Schulzeit vorgesehen. Bei beiden Vorlagen hätten auch einkommensstarke Eltern von den Gutscheinen profitiert. Die Initianten bedauerten das Abstimmungsergebnis und beklagten, die Bevölkerung habe das Begehren als Angriff auf die öffentliche Schule und als Geschenk an begüterte Eltern missverstanden.

Tessin Freiheit in der Schulwahl

Wohl hatten im Berichtsjahr fast alle Kantone in irgendeiner Form die Herausforderung der IKT in den Schulen angenommen, doch vorhandener Wille und Infrastruktur reichten oft nicht aus, wenn die Ausbildung der Lehrkräfte und eine adäquate Betreuung und Unterstützung vor Ort fehlten. Bei der Umsetzung des Gebots „Schulen ans Netz!“ bestanden nach wie vor starke kantonale und regionale sowie schulstufenspezifische Unterschiede. Gerade hinsichtlich der Infrastruktur war auf der Sekundarstufe I gegenüber der Sekundarstufe II noch grosser Nachholbedarf zu verzeichnen. Mit vereinten Kräften wollten Bund, Kantone und Wirtschaftspartner den Anschluss aller Primar-, Sekundar-, Mittel- und Berufsschulen der Schweiz an das Internet realisieren. So war laut Bundesrat seitens der Wirtschaft die Bereitschaft zur Unterstützung des Infrastrukturauf- und ausbaus an den Schulen mit 100 Mio Fr. signalisiert worden. Ein dementsprechend angemessenes Engagement des Bundes wurde in Aussicht gestellt.

Schulen ans Netz!