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Von St. Gallen aus ging die Initiative zur Gründung eines neuen Dachverbandes Schweizerischer Studentenorganisationen (DSO). Der damit konkurrenzierte VSS sprach die Befürchtung aus, dass diese organisatorische Spaltung auf höchster Ebene den Einfluss der Studierenden insgesamt gefährden könnte. Aufgrund der unklaren Verhältnisse war im Gesetzesentwurf der Eidgenössischen Stipendienkommission der studentische Vertretungsanspruch gestrichen worden. Die Initianten des neuen Dachverbandes betonten demgegenüber, dass sie sich im linkslastigen VSS vergeblich um eine Demokratisierung bemüht hätten. Der VSS hielt an der Majorzwahl der Delegierten fest. In einer Urabstimmung beschloss die Studentenschaft der Hochschule St. Gallen, dem neuen Verband beizutreten, dem ansonsten – im Unterschied zum VSS – nur politisch orientierte Studentenvereine angehören.

Von St

Der Entscheid des Leitenden Ausschusses, der den Haupttermin für das erste Propädeutikum einheitlich auf den Herbst festlegen wollte(Verunmöglichung einer Repetition im gleichen Jahr), rief starke studentische Opposition hervor. In Freiburg und Bern wurden Protestaktionen gegen die Abschaffung des Sommertermins durchgeführt und der Verband Schweizerischer Medizinstudenten hat beim EDI Beschwerde eingereicht. Auch die Hochschulkonferenz beantragte darauf, die Terminfrage nochmals zu überprüfen.

Der Entscheid des Leitenden Ausschusses, der den Haupttermin für das erste Propädeutikum einheitlich auf den Herbst festlegen wollte (Verunmöglichung einer Repetition im gleichen Jahr), rief starke studentische Opposition hervor

Den Eidgenössischen Technischen Hochschulen sind aus dem Personalstopp und den finanziellen Engpässen gewichtige Schwierigkeiten erwachsen. Die Spitzenstellung im europäischen Rahmen und die Ausbildungsqualität könnten dadurch gefährdet werden, warnten ETH-Vertreter. Der Schulrat hat beschlossen, die Militärwissenschaften an der ETH Zürich auszubauen und dem Bundesrat eine entsprechende Änderung des ETH Reglementes beantragt. Hingegen sprach sich die Oberbehörde der Technischen Hochschulen aus finanziellen Erwägungen gegen den Wunsch der Bündner Regierung aus, an der ETH Zürich einen Lehrstuhl für Rätoromanisch zu schaffen, eine Forderung, die der Bundesrat aber weiter überprüfen will.

Eidgenössischen Technischen Hochschulen

Die Universität Basel, seit 1960 um 150 Prozent gewachsen, sah sich mit akuten Platzproblemen konfrontiert. Die Liberaldemokratische Partei lancierte eine Initiative für einen Neubau, in dem naturwissenschaftliche Fächer untergebracht werden sollen. Die Wahl eines Ordinarius für Geschichte gegen den Willen der Berufungskommission, der Fakultät und des Historischen Seminars löste heftige Diskussionen über die Berufungsverfahren aus. Verschiedene studentische Protestaktionen vermochten jedoch nicht, den Regierungsrat von seinem Entscheid abzubringen. In Genf spitzten sich die Wohnungsprobleme der Studierenden zu und führten zu einer gewaltsamen Demonstration. Ein Vorschlag, nur noch jene Studierenden an die Uni zuzulassen, die einen festen Wohnsitz in Genf nachweisen können, stiess trotzdem auf breite Ablehnung.

Basel

Hervorgerufen durch einen verzögerten Übertritt der Maturanden mussten die prognostizierten Studentenzahlen revidiert werden. Die Zahl der Studienanfänger wird voraussichtlich bis 1986 anwachsen, diejenige der Studierenden insgesamt bis 1990. Der Anteil der weiblichen Studierenden überstieg im Wintersemester 1981/82 erstmals einen Drittel; unter den Neuimmatrikulierten wurden gar 40 Prozent Studentinnen gezählt. Die wirtschaftliche Unsicherheit scheint sich auch auf die Studienwahl ausgewirkt zu haben. Als Folge der verminderten Experimentierfreudigkeit stieg der Andrang zu traditionellen Studienrichtungen.

prognostizierten Studentenzahlen revidiert

Schiffbruch erlitt im Kanton Bern der Versuch, neue gesetzliche Grundlagen für die Universität zu schaffen. Der Grosse Rat hatte sich schliesslich für eine Variante entschieden, die eine öffentlichrechtliche studentische Zwangskörperschaft mit einigen Funktionen – die Informationspolitik allerdings ausgenommen – vorsah und auch in der Mitbestimmungsfrage einen Kompromiss suchte. In einer Versammlung zeigten sich die Studierenden von der Vorlage zufriedengestellt, doch ergriff ein Komitee aus Linksorganisationen und studentischen Gegnern das Referendum, das vorerst vom Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) und schliesslich doch auch noch von der bernischen Studentenschaft unterstützt wurde. Ein bürgerliches Referendumskomitee meldete Opposition von rechts an. Die als Gegenvorschlag gedachte studentische Initiative «Uni für alle», nur von Linkskreisen unterstützt, wurde in der Volksabstimmung deutlich verworfen. Gegen die darauf zur Abstimmung gebrachte Regierungsvorlage regte sich jedoch so starke Opposition von links und rechts, dass auch ihr die Zustimmung versagt blieb.

Bern

Diesem Anliegen kam jedoch der Zürcher Kantonsrat entgegen, der gegen den Antrag des Erziehungsdirektors ein Postulat, das die Schaffung eines Lehrstuhles für Rätoromanisch an der Universität Zürich verlangt, überwies. Im Kantonsrat wurde ferner die Ausländergebührenverordnung nochmals thematisiert, nachdem der Senat die Regierung aufgefordert hatte, auf ihren Entscheid zurückzukommen, und das deutsche Generalkonsulat mit einem Memorandum interveniert hatte. Der Regierungsrat, dem in dieser Frage eine provinzielle Haltung vorgeworfen wurde, erklärte sich jedoch nicht bereit, den Entscheid wieder zu erwägen. Nachdem im Vorjahr die CVP-Unigesetz-Initiative verworfen worden war, führte nun die Behördeninitiative für eine Änderung des Unterrichtsgesetzes, mit der der Erziehungsrat insbesondere die Stärkung der Führungsstruktur anstrebte, zum Erfolg. Die Gesetzesvorlage setzte sich gegen linke und rechte Kritiker durch, die sich beide an den Mitbestimmungsartikeln stiessen. Neu sollen die Studentenvertreter im Senat das Stimmrecht erhalten. Ein Novum stellte auch die erstmalige Wahl einer Frau zur Rektorin dar. Bei einer studentischen Störaktion anlässlich eines Vortrages von Bundesrat Chevallaz musste das Rektorat Polizei einsetzen; die anschliessenden Disziplinarmassnahmen gegen einen Störer waren sehr umstritten. Auch die erneute Anstellungsverweigerung für eine Tutorin erregte die studentischen Gemüter.

Studentenvertreter

Auch der Ständerat unterstützte die Regierungspolitik trotz Zweifeln, ob die unter alarmierenden Vorzeichen ausgearbeiteten Massnahmen überhaupt noch nötig seien. Nachdem gewerbliche Kreise sich schon vorher für gezielte Zulassungsbeschränkungen ausgesprochen hatten, wurde an der vom Bund betriebenen Hochschulpolitik auch aus Ärztekreisen Kritik geübt. Die Ausbildung möglichst vieler Ärzte bringe die Gefahr einer Qualitätseinbusse mit sich. Der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte machte seine Referendumsdrohung jedoch nicht wahr, nachdem die Ärztevereinigung FMH keine Unterstützung zusagen wollte.

Auch der Ständerat unterstützte die Regierungspolitik trotz Zweifeln, ob die unter alarmierenden Vorzeichen ausgearbeiteten Massnahmen überhaupt noch nötig seien [52]

In Lausanne konnte das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung dank einer grosszügigen privaten Spende eröffnet werden. Dem Institut wurden neben Dokurnerltations- und Forschungsarbeiten auch Auskunfts- und Gutachtefunktionen der Bundesverwaltung übertragen. Ebenfalls in Lausanne konnte im Herbst das Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung den Betrieb aufnehmen. In Solothurn wurde die erste private Fernuniversität eröffnet. Sie warb mit der Verleihung eines amerikanischen Titels in Betriebswirtschaft. Die Qualität der Ausbildung und des Titels wurden von verschiedenen Seiten angezweifelt.

Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung

Zur Kapazitätsplanung wurde zahlreiches statistisches Material veröffentlicht. Die Entwicklung der Schülerbestände zeigt, dass die Hochschulen und die Sekundarstufe II noch mit einem wachsenden Andrang rechnen müssen. In der Reihe der statistischen Sozialindikatoren erschien ein Band, der Daten auch über Bereiche wie Hausaufgaben, Lehrabbrüche, Schulwegprobleme und den Zusammenhang zwischen schulischer Leistung und sozialer Schicht liefert. Statistisches Neuland betrat das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft mit der Veröffentlichung eines Modells zur Erstellung von universitären Sozialbilanzen.

Zur Kapazitätsplanung wurde zahlreiches statistisches Material veröffentlicht

Die Diskussion um den NC hatte grundsätzliche bildungspolitische Probleme aufgeworfen. Weiteste Kreise stellten mit Befriedigung fest, dass es dank den Bemühungen der SHK gelungen war, den freien Zugang auch zu den Hochschulen, ein Grundpfeiler der liberalen Hochschulpolitik, aufrechtzuerhalten. Im Berichtsjahr konnte Genf die Reduktion der Klinikenplätze in Basel auffangen, so dass die Vorjahreskapazität erhalten blieb. Die Realisierungschancen für die klinische Hochschule St. Gallen blieben jedoch ungewiss. Verschiedene Kreise kritisierten das Projekt und eine finanzielle Beteiligung der Nachbarkantone über den Rahmen des Konkordats hinaus stiess auf Ablehnung.

Die Diskussion um den NC hatte grundsätzliche bildungspolitische Probleme aufgeworfen

Im Juni gab das Plenum der SHK seinen Entscheid bekannt, keinen NC einzuführen. In seiner Botschaft betonte der Bundesrat, dass das Problem der steigenden Medizinalkosten nicht über eine Beschränkung der Studienplätze, sondern nur durch direkte staatliche Eingriffe im Rahmen der Gesundheits- und Sozialversicherungspolitik zu lösen sei. Im Nationalrat wandte sich O. Fischer (fdp, BE) vehement gegen Eintreten; er fand Schützenhilfe beim Sprecher der LdU/EVP-Fraktion. Auch einige Zürcher Freisinnige äusserten sich kritisch zur Vorlage, der jedoch im September klar zugestimmt wurde.

Im Juni gab das Plenum der SHK seinen Entscheid bekannt, keinen NC einzuführen [51]

Am prekärsten war die Situation einmal mehr im Bereich der Medizin. Nachdem 1981 die Zahl der Medizinstudenten erstmals wieder um 10 Prozent gestiegen war, befürchtete man, dass bei einem weiteren Anstieg ein Numerus clausus (NC) unumgänglich werde. Nach Genf, Basel-Stadt und der Waadt hat auch der Kanton Freiburg die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, Zulassungsbeschränkungen für bestimmte Lehrgebiete an der Universität einzuführen. Verschiedentlich wurde auf die drohende Fehlentwicklung hingewiesen, wobei die Überproduktion von Ärzten eine Kostenexplosion im Gesundheitswesen mit sich bringe. Das Sekretariat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) sah sich gezwungen, verschiedene NC-Varianten zu prüfen. Betroffene studentische Kreise wandten sich kategorisch gegen Zulassungsbeschränkungen. Sie setzten sich für ein Sozialjahr für alle Studienanwärter der Medizin ein und forderten den Bundesrat auf, Massnahmen zur Verhinderung des NC zu ergreifen. Vielleicht auch infolge des Dissuasionseffektes der abschreckenden NC-Publizistik blieben jedoch die Anmeldungen für das Medizinstudium entgegen den Befürchtungen im Rahmen des Vorjahres. Gleichwohl verabschiedete der Bundesrat eine Vorlage zur Erhaltung des freien Zuganges zu den schweizerischen Hochschulen, die er den Räten im Dringlichkeitsverfahren zuleitete. Die gegen einen NC in der Medizin gerichteten Massnahmen sehen erhöhte Beitragssätze für Studienplatzerweiterungen im Rahmen von bereits für die Hochschulförderung beschlossener Mittel vor.

Numerus clausus

Eine Studie zur Beschäftigungssituation der Neuabsolventen schweizerischer Hochschulen stellte keine grossen Veränderungen gegenüber früheren Erhebungen fest. 1981 betrug der Prozentsatz der Erwerbstätigen 84 Prozent (1979: 85,3%), arbeitslos waren 2.2 Prozent (unverändert). Am grössten waren die Arbeitsmarktprobleme für Sozial- und Geisteswissenschaftler. Der Schweizerische Wissenschaftsrat sprach die Befürchtung aus, dass sich die Beschäftigungsprobleme für Neuabsolventen noch verschärfen werden und postulierte eine bildungspolitische Strategie der Rekurrenz.

Studie zur Beschäftigungssituation der Neuabsolventen schweizerischer Hochschulen

Infolge der sich öffnenden Schere zwischen Bedürfnissen und materiellen Möglichkeiten legten die Hochschulen besonderes Gewicht auf die Aufrechterhaltung und Konsolidierung des Erreichten. Die Berichte der Beitragsempfänger gemäss Hochschulförderungsgesetz (HFG) waren denn auch geprägt durch die angespannte Finanzlage. Die 1981 erstmals gezahlten Beiträge der Nichthochschulkantone vermochten die Probleme, die sich den Hochschulen durch die im selben Jahr erstmals der linearen Kürzung unterworfenen Subventionsbeiträge des Bundes stellten, nicht ganz zu lösen.

Infolge der sich öffnenden Schere zwischen Bedürfnissen und materiellen Möglichkeiten legten die Hochschulen besonderes Gewicht auf die Aufrechterhaltung und Kansolidierung des Erreichten

Dem Ruf nach Harmonisierung im Stipendienwesen ist nach Ansicht des Bundesrates durch Fortschritte in der Selbstkoordination der Kantone Rechnung zu tragen. In der Vorlage über erste Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgabenzwischen Bund und Kantonen ist vorgesehen, dass die Finanzierung der Stipendien bis 1985 wieder ausschliesslich Sache der Kantone wird. Der Gesetzesentwurf beinhaltet lediglich allgemeine Grundsätze über die Berechtigung zum Bezug von Ausbildungsbeiträgen und die Festlegung des stipendienrechtlichen Wohnsitzes; der Bund soll aber keinerlei Einfluss auf die Höhe der Leistung haben. Die Vorschläge sind beim Grossteil der Kantone auf Zustimmung gestossen. Andere Kreise, darunter auch der VSS, befürchteten jedoch, dass durch die Neuregelung die regionalen Unterschiede noch grösser werden. In einem Brief an den Bundesrat forderte der VSS, dass die Eidgenossenschaft die Leitung im Stipendienwesen übernimmt und durch ein Gesetz ein für alle Kantone einheitliches Stipendienberechnungssystem schafft. Ferner forderte er das Parlament mit einer Petition auf, die Bundessubventionen an die Ausbildungsbeiträge beizubehalten und das vom Bundesrat vorgeschlagene Rahmengesetz zu einem wirksamen Harmonisierungsgesetz auszubauen.

Entwicklungen im Stipendienwesen

In Bern kam der Behördenentwurf zu einer Teilrevision des Universitätsgesetzes, in dem eine Stärkung des Rektorats, eine Straffung der Organisation und ein beschränktes Mitwirkungsrecht der Studierenden vorgesehen sind, vor den Grossen Rat. In der umstrittensten Frage der obligatorischen Zugehörigkeit aller Studierenden zu einer offiziellen Studentenschaft stimmte der Rat einem Artikel zu, der den Begriff der verfassten Studentenschaft nicht enthält, aber Organe einer solchen bezeichnet und diesen bestimmte Dienstleistungsfunktionen zuweist. Die Studierenden hatten ihrerseits Ende Januar eine «Initiative für eine demokratische Hochschulbildung» lanciert, die u.a. eine paritätische Mitbestimmung und eine Stärkung der Institute auf Kosten der Fakultäten vorsieht sowie den Zugang zur Universität wesentlich erleichtern will. Der radikalere Teil der Studentenschaft zeigte sich gewillt, gegen das vom Parlament beratene Gesetz das Referendum zu ergreifen.

Bern

Die im Zentrum der kantonalen Hochschulpolitik stehenden Bemühungen, neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen, machten in Zürich und Bern Fortschritte. Angesichts des Verlangens der Behörden nach einer Straffung der Organisation und vermehrter Effizienz des Betriebes einerseits und der alten studentischen Forderung nach einem ausgebauten gesetzlichen Mitspracherecht anderseits hatte die 1978 in Zürich eingereichte CVP-Initiative «für eine zeitgenössische und volksnahe Organisation der Uni» vor dem Kantonsrat keine Chance. Eine vom Erziehungsdirektor als Gegenvorschlag dazu gedachte Revision des Unterrichtsgesetzes fand ebenso wenig Zustimmung. Mittels einer Behördeninitiative des Erziehungsrates, der eine vorläufige Unterstützung im Parlament nicht versagt wurde, vermochte Erziehungsdirektor Gilgen seine Vorstellungen schliesslich doch noch einzubringen. Allerdings beschloss das Parlament, den Revisionsentwurf nicht gleichzeitig mit der CVP-Initiative zur Abstimmung gelangen zu lassen. Nachdem diese in der Volksabstimmung deutlich verworfen worden war, unterstützte der Rat die Behördeninitiative definitiv.

kantonalen Hochschulpolitik neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen

Nachdem sich die oppositionellen privatrechtlichen Studentenschaften in Zürich und Basel auf einem gewissen Stand haben konsolidieren können, scheint die Neigung zu einer öffentlich rechtlichen Regelung, die in politischen Dingen den Studentenschaften einige Beschränkungen auferlegt, aber dafür einen allseitig anerkannten Gesprächspartner schafft, bei den Behörden wieder gewachsen zu sein. In diesem Sinne sprach sich der Zürcher Hochschulrektor Hilty an einer Feier der Zofingia aus.

Nachdem sich die oppositionellen privatrechtlichen Studentenschaften in Zürich und Basel auf einem gewissen Stand haben konsolidieren können, scheint die Neigung zu einer öffentlichrechtlichen Regelung, die in politischen Dingen den Studentenschaften einige Beschränkungen auferlegt, aber dafür einen allseitig anerkannten Gesprächspartner schafft, bei den Behörden wieder gewachsen zu sein

In der im vorangegangenen Jahr abgeschlossenen Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über die Forschung waren unterschiedliche Auffassungen über deren Aufgaben zum Ausdruck gekommen. Die SP möchte den vorgelegten Entwurf im Sinne einer gewissen sozialen Verpflichtung der Forschung nochmals gründlich überarbeitet wissen; insbesondere wird bemängelt, dass das Gesetz keinerlei Einfluss auf jene rund 80 Prozent der Forschung, die durch die Privatwirtschaft getätigt werden, vorsieht. Auf der anderen Seite würden mehrere Universitäten ein blosses Förderungsgesetz vorziehen. Mit der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung konnten jedoch die Bedenken der Hochschulinstanzen, die vor allem an den Bestimmungen über Koordination und Planung angebracht worden waren, weitgehend ausgeräumt werden.

Bundesgesetz über die Forschung (BRG 81.076)

Die Situation an den Hochschulen war auch im vergangenen Jahr gekennzeichnet durch die immer noch steigende Zahl der Studierenden einerseits und durch das Fehlen der benötigten Mehraufwendungen andererseits. Die realen Bruttobetriebsausgaben aller Hochschulen pro Student sind seit 1973 rückläufig. Der Anteil des Bundes an den Hochschulausgaben ist zudem seit 1976 leicht zurückgegangen, da er mit der Zunahme in den Kantonen nicht Schritt hielt. Diese Umverteilung der Lasten wird durch die interkantonale Vereinbarung über Hochschulbeträge nur teilweise aufgefangen. Studentische Kreise warnten vor der Tendenz, gesamtschweizerisch schwierige Probleme beliebig zu «kantonalisieren», da sonst leicht die Bewohner der finanzschwächeren Kantone benachteiligt würden. Immerhin konnte mit dem Beitritt aller Kantone zum Konkordat die Gefahr, dass ausserkantonale Studierende höhere Zulassungsgebühren zu entrichten hätten, wie das der Kanton Zürich durch Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen bereits angedroht hatte, abgewendet werden. Auf seiner neuen Rechtsbasis erliess der Regierungsrat des Kantons Zürich jedoch im September eine Ausländergebührenverordnung, nach der nach einer Übergangszeit alle ausländischen Studierenden zusätzliche Gebühren in der Höhe von CHF 1'000 pro Jahr zahlen müssen. Diese Verordnung hat innerhalb und ausserhalb der Universität Kritik ausgelöst, da insbesondere durch die Nichtgewährung gegenrechtlicher Ausnahmen, beispielsweise der Bundesrepublik Deutschland gegenüber, der akademische Austausch gefährdet werden könnte.

steigende Zahl der Studierenden

Seit 1964 sind die Geburten stetig zurückgegangen. Dadurch hat die Ausbauphase der Primarschulen ihr Ende gefunden; einzelne Mittelschulen mussten jedoch im Berichtsjahr ihre Kapazität noch leicht erweitern. Der Andrang der geburtenstarken Jahrgänge an die Universitäten scheint weniger eigentliche Reformimpulse auszulösen als vielmehr in Richtung auf eine straffere Strukturierung der Organisation und auf eine vermehrte Beachtung der Effizienz des Lehrbetriebs zu wirken. Auf allen Bildungsstufen wurden die hohen Reformziele etwas zurückgesteckt. Die Bestrebungen endeten, sofern sie in legislative Prozesse mündeten, in Anpassungen der Gesetze an die jeweils bestehenden kantonalen Schulverhältnisse. Während vor einem Jahrzehnt vom quantitativen Ausbau der Bildungsinstitutionen Reformimpulse ausgegangen waren, stehen heute unter veränderten konjunkturellen und politischen Verhältnissen Massnahmen zur Bewältigung von Kapazitätsproblemen im Vordergrund.

Kapazitäten in Primarschulen

Nachdem die provisorische gesetzliche Grundlage der Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Form einer Übergangsregelung 1980 nochmals verlängert worden war, wurde im Berichtsjahr wenigstens die Revision der Ausführungsverordnung in Angriff genommen. Für die Revision dieses Reglementes aus dem Jahre 1924 haben die Reformkommissionen der beiden ETH von Zürich und Lausanne ihre Thesen dem Schulrat, der direkt dem Bundesrat unterstehenden Oberbehörde dieser beiden Hochschulen, eingereicht. Hauptpunkt der vorgelegten Thesen ist das Mitspracherecht von Assistenten und Studierenden.

Eidgenössischen Technischen Hochschulen

Der Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS), der sein sechzigjähriges Bestehen feiern konnte, ist seit einigen Jahren hauptsächlich nur noch darum bemüht, den Stand der Organisation und der bildungspolitischen Aktivitäten zu wahren. Ein Höhepunkt der Krise wurde im Juli erreicht, als der Delegiertenrat mangels Kandidaten keinen Vorstand wählen konnte. Im Herbst wurde an einem «Standortseminar» festgestellt, dass die traditionelle Arbeitsweise und die bestehenden Strukturen bei den Studenten nicht mehr genügendes Interesse finden.

Der Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS)

Gesamtschweizerisch blieb die Zahl der Hochschulstipendiaten in der Zeit von 1974 bis 1979 praktisch konstant, so dass ihr Anteil an der Gesamtstudentenschaft von 30 auf 25 Prozent gesunken ist. Das durchschnittliche Stipendium pro Bezüger hat im selben Zeitraum real um zwei Prozent abgenommen; dividiert man die gesamten Stipendienleistungen durch die Zahl der Hochschulstudenten, so ergibt sich eine reale Abnahme um 18 Prozent. Der Kanton Tessin kürzte die Stipendien um 25 Prozent und strich die Doktoratsvorbereitungsstipendien. In Basel-Stadt hatte eine Initiative der POCH für eine automatische Indexierung der Studienbeiträge keine Chance.

Gesamtschweizerisch blieb die Zahl der Hochschulstipendiaten in der Zeit von 1974 bis 1979 praktisch konstant, so dass ihr Anteil an der Gesamtstudentenschaft von 30 auf 25% gesunken ist