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Le Conseil fédéral a élu trois nouveaux membres au sein du Conseil des EPF. Cet organe de direction et de surveillance connaît donc un important renouvellement pour la période 2017-2020. Non seulement, Christiane Leister, Kristin Becker van Slooten et Marc Bürki seront nouveaux au sein du Conseil des EPF, mais aussi Martin Vetterli, qui a remplacé Patrick Aebischer à la direction de l’EPFL, rejoint le Conseil. En outre, le Conseil fédéral a reconduit Fritz Schiesser en tant que président du Conseil des EPF.

trois nouveaux membres au sein du Conseil des EPF

Le Fond national suisse (FNS) a donné une impulsion à la création de postes d’assistants, afin d’encourager les jeunes talents. Ainsi, leur nombre au sein des universités et hautes écoles fédérales a augmenté.

Le Fond national suisse (FNS) a donné une impulsion à la création de postes d’assistants, afin d’encourager les jeunes talents

Die künftige Organisationsform der Hochschulkonferenz gab einiges zu reden. Nicht mehrheitsfähig war die Minderheit Malama (fdp, BS), die neben dem Bundesrat und allen Kantonen auch vom Bundesrat zu bestimmende Vertreter aus der Arbeitswelt als stimmberechtigte Mitglieder in der Plenarversammlung vertreten wissen wollte. Angesichts der Referendumsdrohung des Gewerbeverbands und der Gewerkschaften wurde den Sozialpartnern aber eine beratende Rolle in den Gremien der Hochschulkonferenz zugestanden. Der Ständerat hatte dem Hochschulrat zusätzliche Kompetenzen zur Vereinheitlichung der Titelstrukturen gegeben, in Bezug auf die Kompetenzverteilung zwischen den beiden Tagungsformen der Hochschulkonferenz ansonsten aber keine materiellen Änderungen zum Bundesratsentwurf eingebaut. Auf Vorschlag der Kommissionsmehrheit nahm der Nationalrat dann aber eine gewichtige Kompetenzverschiebung von der Plenarversammlung an den kleineren Hochschulrat vor. So übertrug er die Verantwortung für die Festlegung von Hochschultypen und der kostenintensiven Bereiche sowie das Vorschlagsrecht für Studiengebühren von der Plenarversammlung an den Hochschulrat. Nachdem sich die beiden Kammern in der ersten Beratung der Differenzen zu keiner Einigung gefunden hatten, akzeptierte der Ständerat schliesslich die Position des Nationalrats.

Hochschulkonferenz

In der Zulassungsregelung für die verschiedenen Hochschultypen hatte der Ständerat den schlanken, allgemeingültigen Bundesratsvorschlag verabschiedet. Dem Prinzip der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung folgend, war die Kompetenz zur Festlegung von Richtlinien und Grundsätzen für die Zulassung für alle Hochschultypen dem Hochschulrat zugewiesen worden. Zudem sollte dieser aber auch Grundsätze für das Studienangebot der Fachhochschulen beschliessen können, was der postulierten Gleichbehandlung aller Hochschultypen wiederum entgegenstand. Der Nationalrat entschied sich für eine differenzierte Gesetzgebung, indem er für die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und die Fachhochschulen je eigene Zulassungsbestimmungen formulierte und die Kompetenzen des Hochschulrats zurückband. Gleichzeitig korrigierte er aber den im Bundesratsentwurf vorgesehenen und vom Ständerat gutgeheissenen Einfluss des Hochschulrats allein auf das Studienangebot der Fachhochschulen und die Ausgestaltung ihrer Studiengänge und gab nur noch die Praxisorientierung ihres Studien- und Forschungsbetriebs vor. Zusätzlich zu den verschiedenen Maturitätsabschlüssen akzeptierte der Nationalrat eine sogenannt gleichwertige Vorbildung als Zulassungsvoraussetzung für Fachhochschulen. Daneben lehnte er es äusserst knapp, mit einer Stimme Unterschied ab, eine von den ehemaligen Konservatorien in den Diskurs eingebrachte Sonderregelung für die musischen und künstlerischen Fachhochschullehrgänge vorzusehen. Er war nicht bereit, für Absolventen dieser Studienrichtungen zwingend einen Masterstudiengang vorzuschreiben. Nachdem beide Räte bezüglich der Differenzierung der Zulassungsbestimmungen an ihren Positionen festgehalten hatten, schloss sich der Ständerat schliesslich der differenzierteren Auslegung des Nationalrat an.

Zulassungsregelung

Beim Bezeichnungs- und Titelschutz übernahm die Grosse Kammer eine Ergänzung des Ständerats, die festhält, dass die Entscheide des Akkreditierungsrats nicht angefochten werden können. Damit sollen langwierige Rechtsstreitigkeiten mit unseriösen privaten Bildungsanbietern vermieden werden. Ein Antrag Egger (cvp, AG), das Gesetz aufgrund der vielen Vorbehalte zu Zielsetzung und beabsichtigter wie unbeabsichtigter Wirkung auf acht Jahre zu befristen, wurde zurückgezogen, nachdem die Vorgaben zum verlangten Wirksamkeitsbericht detaillierter ausgestaltet worden waren.

Bezeichnungs- und Titelschutz

Im Dezember brachte Staatssekretär Mauro Dell’Ambrogio eine einheitliche Erhöhung der Studiengebühren auf 4000 Fr. pro Semester in die Diskussion ein. Er schlug vor, sich an der Tessiner Lösung zu orientieren, wo der Betrag für all jene, die eine finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand mitbringen, auf 2000 Fr. halbiert wird. Mit dem zusätzlichen Geld von rund einer halben Mia Fr. möchte er die Kapazitätsprobleme der Universitäten lösen. Auf Widerstand stiess die Idee bei der SP und beim Verband der Schweizer Studierendenschaften. Auch die Präsidentin der EDK, Isabelle Chassot (FR, cvp) sprach sich gegen die Verdoppelung der Studiengebühren aus. Universitäten sind aus ihrer Sicht öffentliche Institutionen, welche auch primär durch die öffentliche Hand finanziert werden müssen.

Erhöhung der Studiengebühren auf 4000 Fr. pro Semester

Im Dezember beschloss die ETH dem Bundesrat 2011 eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, die einen Numerus clausus auf Masterstufe erlauben würde. Nach geltendem Recht sind Zulassungsbeschränkungen an der ETH – anders als bei den Universitäten – nicht möglich. Allerdings sind mit der Ausarbeitung eines Numerus clausus heikle Fragen verbunden. Eine Lösung, bei der auch schweizerische Mittelschulabsolventen oder Studierende mit einem Bachelordiplom abgewiesen werden könnten, wenn sie in der Auswahl ausländischen Bewerbern unterlägen, wäre kaum vertretbar. Gleichzeitig darf die Selektion ausländische Studierende aber auch nicht beliebig diskriminieren, weil die Schweiz bi- und multilaterale Abkommen beachten muss.

Numerus Clausus

Im Februar wurde an der ETH Lausanne ein Rolex Learning Center eröffnet. Mittelpunkt des neuen Gebäudes bildet eine Bibliothek, die mehr als 50 000 Bücher umfasst. Daneben gibt es Hör- und Lesesäle sowie Cafés und Restaurants. Das 110 Mio Fr. teure Werk der japanischen Architekten Kazuyo Sejima und Ryue Nishizwawa vom Büro Sanaa wurde zur Hälfte von privaten Sponsoren finanziert. Das Learning Center markiert eine erste Etappe des rasanten Wachstums der ETH Lausanne. Bereits im Bau waren auf dem Campus auch 2700 Quadratmeter Büro- und Laborräume, die Forschungszentren von nationalen und internationalen Unternehmen beherbergen sollen. Die Grossbank Credit Suisse will dort bis Ende 2011 ein IT-Entwicklungszentrum mit bis zu 250 Arbeitsplätzen schaffen.

Rolex Learning Center

2004 hatte der neue Präsident des ETH-Rates, Alexander Zehnder, für die beiden ETH das Recht gefordert, ihre Studierenden aktiv auswählen und eine auf Interviews gestützte Selektion vornehmen zu können. Im Frühling wollte der Nationalrat Hans Widmer (sp, LU) wissen, wie die Zulassung zum Studium geregelt sei. Gemäss Bundesrat bestünden sowohl für den Bachelor als auch für den Master klare Vorgaben. Ein Masterstudium setze grundsätzlich das Bachelordiplom einer Hochschule oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms einer schweizerischen Universität würden zu den universitären Masterstudiengängen in der entsprechenden Fachrichtung ohne zusätzliche Anforderungen zugelassen. Für die Zulassung von spezialisierten Masterstudiengängen könnten die Universitäten jedoch zusätzliche, für alle Bewerberinnen und Bewerber identische Anforderungen stellen.

Zulassung zum Studium

Trotz heftigen Protesten, insbesondere auch aus dem Tessin, unterstützten Regierung und Parlament des Kantons Neuenburg das Vorhaben des Rektorats der Universität Neuenburg, den Lehrstuhl für Italienischnicht mehr zu besetzen. Geplant ist auch die Aufhebung der Fächer Altgriechisch und Mikrobiologie.

Lehrstuhl für Italienisch

Zu Beginn des Jahres setzte eine Debatte um die Erhöhung von Studiengebühren ein. Der von economiesuisse und Avenir Suisse unterstützte Arbeitskreis Kapital und Wirtschaft schlug vor, diese von 1300 auf 5000 Fr. pro Jahr anzuheben, Stipendien und staatliche Darlehen sollten sicherstellen, dass alle, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, an einer Universität oder Fachhochschule studieren könnten; denn der zur Zeit kostengünstige Studienzugang komme eher einer Subventionierung von besser gestellten Schichten gleich. Mit den zusätzlichen Mitteln könnten die Universitäten rund 800 neue Professuren schaffen. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften sprach sich gegen eine Erhöhung der Studiengebühren aus, da so der Zugang zu den Hochschulen für sozial schlechter gestellte Personen erschwert werde. Auch solle das bisherige Stipendiensystem nicht durch ein System von zwingend rückzahlbaren Darlehen ersetzt werden. Der Verband der schweizerischen Hochschulstudierendenschaften, in dem die beiden ETH und die Universität St. Gallen organisiert sind, begrüsste hingegen den Vorschlag. Der Leiter des Staatssekretariats für Bildung und Forschung, Charles Kleiber, sprach sich für nach Einkommensverhältnissen gestaffelten Studiengebühren bei gleichzeitiger Erhöhung von Stipendien und Darlehen aus; armen Studierenden sollten die Gebühren vollständig erlassen werden. Grundsätzlich hielt er eine Verdoppelung der Semesterbeiträge für sinnvoll. Der neue Präsident des ETH-Rates, Alexander Zehnder, plädierte für höhere Studiengebühren vor allem für Masterlehrgänge, wo sich die Hochschulen ihre Studierenden selber aussuchen sollten. Eine Umfrage bei Studierenden ergab, dass diese eine Erhöhung bis maximal 2000 Fr. für akzeptabel hielten. Auf den September hin erhöhten ETHZ und EPFL ihre Studiengebühren um 5% von 1100 auf 1160 Fr. pro Jahr.

Erhöhung von Studiengebühren

Das Berichtsjahr ging für die Fachhochschulen (FHS) in die Geschichte ein, erteilte der Bundesrat doch allen FHS die definitive Betriebserlaubnis. Nach siebenjähriger Aufbauphase bedeutete diese unbefristete Betriebsgenehmigung eine Anerkennung der FHS als äquivalentes Angebot zu den universitären Hochschulen. Dennoch blieb eine Ermahnung einzelner Schulen bzw. deren Verpflichtung auf eine noch stärkere Konzentration ihres Studienangebots und einer Optimierung der Führungs- und Organisationsstrukturen nicht aus.

definitive Betriebserlaubnis

Zum vierten Mal führten die Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich einen Eignungstest im Sinne eines Numerus Clausus für das Medizinstudium durch. 8% der Anwärterinnen und Anwärter fielen beim Test durch; im Vorjahr waren es 9% gewesen. 845 Plätze für das Studium der Human- und Veterinärmedizin wurden in der Folge zur Verfügung gestellt.

Numerus Clausus

Der „Stipendienreport 1999“, den das BBW im Herbst veröffentlichte, zeigte ein föderalistisch geprägtes Fazit: unverändert grosse Differenzen zwischen den Kantonen gingen mit einer generellen Tendenz einher, dass weniger Personen berücksichtigt wurden, diese aber grössere Beiträge erhielten. Die im Grundsatz je nach Kanton höchst unterschiedlichen Regelungen und Gesetze zur Stipendienvergabe standen den Bemühungen der EDK und der Konferenz der Stipendienbearbeiter (IKSK) um eine Vereinfachung und Harmonisierung der Gesuchsbehandlung entgegen. Der Nationalrat beauftragte den Bundesrat, eine Vereinheitlichung der Ausbildungsfinanzierung auf Verfassungsebene vorzulegen, indem er eine Motion seiner WBK überwies.

Stipendienreport 1999 Vereinheitlichung der Ausbildungsfinanzierung

Im Rahmen des „Projet triangulaire“ – Teil des Bundesprogramms für die Hochschulförderung – wurde die Zusammenarbeit der Universitäten Genf und Lausanne sowie der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) vorangetrieben. Anvisiert wurde der Übergang dreier Disziplinen (Chemie, Physik, Mathematik) von der Uni Lausanne an die EPFL und eine Stärkung der Geistes- und Biowissenschaften. Die Rektorate beider Universitäten intensivierten und harmonisierten die Kooperation, wobei sie klar eine Annäherung und nicht eine Fusion der beiden Hochschulen zu ihrem Ziel erklärten.

Projet triangulaire Sciences, Vie, Société

Eine Studie des BfS wies einen ausgeprägt regionalen Charakter der Hochschulen hinsichtlich ihrer Studierenden mit Wohnsitz in der Schweiz aus: Von ihnen besuchten über zwei Drittel (69%) die ihrem Wohnsitz am nächsten liegende Universität. Ein grösserer Anteil an Studierenden aus entfernteren Landesteilen war an den Universitäten Freiburg und St. Gallen (HSG) sowie an den zwei Eidgenössischen Technischen Hochschulen (EPFL und ETHZ) zu verzeichnen, was vor allem auf das spezifische Fächerangebot dieser Hochschulen und – im Falle Freiburg – auf die Zweisprachigkeit des Lehrangebots zurückzuführen war. Gerade die Sprache erwies sich als wichtige Barriere: 90% der deutschsprachigen Studierenden besuchten eine rein deutschsprachige Hochschule, jedoch nur 4% eine rein französischsprachige. Umgekehrt waren 80% der französischsprachigen Studentinnen und Studenten an einer rein französischsprachigen und nur 5% an einer rein deutschsprachigen Universität immatrikuliert. Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion seiner WBK und beauftragte damit den Bundesrat, geeignete Massnahmen – insbesondere finanzieller Art in Form von Stipendien – zur Förderung der Mobilität von Studierenden zu ergreifen.

Stipendienreport 1999 Vereinheitlichung der Ausbildungsfinanzierung

Mit einer Verordnungsänderung schuf der Bundesrat Ende des Berichtsjahres die Voraussetzung dafür, dass der ETH-Bereich ab 1.1.2000 mit einem vierjährigen bundesrätlichen Leistungsauftrag und einem eigenen Rechnungskreis geführt wird.

Leistungsauftrag eigenen Rechnungskreis

Als Voraussetzung der geplanten Reformen wurde mit der Botschaft die Revision von drei Gesetzen beantragt: Erstens soll das revidierte Universitätsförderungsgesetz (UFG) griffigere Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Hochschulpolitik schaffen. Als wichtigstes Instrument zum Aufbau des Hochschulnetzwerkes wird das UFG zusammen mit dem Interkantonalen Konkordat über die universitäre Koordination die juristische Grundlage bilden, die es den Kantonen ermöglichen soll, mit dem Bund gemeinsame universitätspolitische Organe einzusetzen. Vorgesehen ist die Schaffung einer neuen Universitätskonferenz (SUK) als strategisches Organ, das sich aus den Erziehungsdirektorinnen und -direktoren, dem Direktor der Gruppe für Wissenschaft und Forschung und dem Präsidenten des ETH-Rats zusammensetzen soll. Zweitens verfolgt die Teilrevision des Forschungsgesetzes bedeutende Vereinfachungen in den administrativen Abläufen, eine Klärung der Rolle des Schweizerischen Wissenschaftsrats und anderer Forschungsorgane sowie die Zusprache der Rechte für geistiges Eigentum an diejenige Hochschule, die entsprechendes innovatives Wissen hervorbringt. Drittens bezwecken Änderungen im Fachhochschulgesetz, den Aufbauprozess der Fachhochschulen mit klaren, quantitativen Vorgaben zu unterstützen und wie bei den universitären Hochschulen eine teilweise leistungsbezogene Subventionierung einzuführen.

Dem im Rahmen der Botschaft präsentierten UFG-Revisionsentwurf dienten die Ergebnisse der im Januar 1997 eröffneten Vernehmlassung als Basis. Elf Kantone, die SHK, die EDK und die CVP hatten dem Gesetzesentwurf unter anderem eine zu extensive Auslegung der Bundeskompetenzen vorgeworfen. Auf Kritik war auch die Ausgestaltung der hochschulpolitischen Organe gestossen, da die Schaffung zu vieler Hierarchiestufen befürchtet wurde. Akademischen und wissenschaftlichen Kreisen war die Reform hingegen zu wenig weit gegangen.

Universitätsförderungsgesetz UFG Interkantonalen Konkordat über die universitäre Koordination Universitätskonferenz SUK Forschungsgesetzes Fachhochschulgesetz