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National- und Ständerat einigten sich in der Frühjahressession 2021 auf die Änderung des ETH-Gesetzes. Dafür war eine Einigungskonferenz nötig geworden, da sich die beiden Kammern nach dem Differenzbereinigungsverfahren bei einigen wenigen Punkten noch immer nicht einig waren. Die Einigungskonferenz schloss sich bei allen offenen Punkten dem Vorschlag des Ständerates an. Sie schlug vor, dass den beiden ETH und den Forschungsanstalten in wichtigen Bereichen kein Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rates zustehen soll. Zudem soll der Bundesrat (und nicht der ETH-Rat) die Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission wählen; auch soll es dem Bundesrat obliegen, die Geschäftsordnung der Beschwerdekommission zu erlassen. Dabei müssen aber mindestens vier Mitglieder der Kommission dem ETH-Bereich angehören. In den Schlussabstimmungen stimmten die beiden Räte dem Vorschlag der Einigungskonferenz jeweils einstimmig zu.

Botschaft zur Änderung des ETH-Gesetzes (BRG 19.065)

In der Wintersession 2020 beugten sich sowohl National- als auch Ständerat je ein zweites Mal über die Änderung des ETH-Gesetzes. Die Räte konnten sich dabei im Bereich Videoüberwachung einigen. Es soll von nun an möglich sein, Videoaufnahmen nicht nur in Verfahren, sondern auch in anonymisierter Form zur Schulung und zur Unfallverhütung zu gebrauchen. Es bestehen jedoch weiterhin zwei Differenzen: Die Räte waren sich uneins, wer die Mitglieder der internen ETH-Beschwerdekommission wählen soll. Der Nationalrat und der Bundesrat sprachen sich für den ETH-Rat aus, der Ständerat präferierte den Bundesrat als Wahlbehörde. Bei der Frage des Beschwerderechts gegen Entscheide des ETH-Rates brachte Benedikt Würth (cvp, SG) im Ständerat erfolgreich einen Antrag ein, der dem Nationalrat entgegenkommen soll. Dieser Antrag sieht vor, dass in einigen Bereichen eine Beschwerde gegen Entscheide des ETH-Rates eingereicht werden kann, in anderen Gebieten, etwa beim Personalwesen, müsse der ETH-Rat aber endgültig entscheiden können. Als nächstes wird sich wieder der Nationalrat mit der Gesetzesrevision befassen.

Botschaft zur Änderung des ETH-Gesetzes (BRG 19.065)

In der dritten Woche der Herbstsession 2020 stimmte der Ständerat im Rahmen der Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung bei der letzten Differenz der Variante des Nationalrates zu. Damit wurde im Gesetzestext explizit festgehalten, dass der Bildungsraum Schweiz an internationalen Programmen teilnehmen können soll.
In den Schlussabstimmungen wurde die Revision jeweils einstimmig, mit 44 zu 0 Stimmen respektive 196 zu 0 Stimmen, angenommen.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

Der Ständerat behandelte in der Herbstsession 2020 die Änderung des ETH-Gesetzes und schuf dabei einige Differenzen zum Nationalrat, der das Geschäft im Sommer 2020 diskutiert hatte. Die kleine Kammer hiess die Revision des Gesetzes grundsätzlich gut, Eintreten wurde denn auch ohne Gegenantrag beschlossen und in der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz einstimmig gutgeheissen.
Eine erste Differenz schuf der Ständerat bei der Beschwerdemöglichkeit gegen aufsichtsrechtliche Massnahmen des ETH-Rates vor dem Bundesverwaltungsgericht. Er entschied hier auf Linie Bundesrat und schloss diese Beschwerdemöglichkeit gegen verbindliche Weisungen des ETH-Rates aus. Eine Minderheit Baume-Schneider (sp, JU), welche dem Entscheid des Nationalrates folgen wollte, blieb chancenlos. Eine weitere Differenz schuf das Stöckli mit der Annahme eines Einzelantrags von Thomas Hefti (fdp, GL), gemäss welchem die ETH-Beschwerdekommission künftig vom Bundesrat und nicht vom ETH-Rat selber gewählt werden soll. Schliesslich entschied der Ständerat auch, dass die Aufnahmen, welche im Rahmen der Videoüberwachung entstehen, nicht nur in Verfahren, sondern anonymisiert auch zur Schulung und zur Unfallverhütung verwendet werden dürfen. Die grosse Kammer hatte diese weitere Nutzung aus der Vorlage gestrichen. Als nächstes wird sich wiederum der Nationalrat mit der Vorlage befassen.

Botschaft zur Änderung des ETH-Gesetzes (BRG 19.065)

In der Herbstsession 2020 beugte sich der Nationalrat über die Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Mustafa Atici (sp, BS) erinnerte daran, dass die Schweiz seit 2014 nur noch Partnerland und nicht mehr Programmland des EU-Austauschprogramms Erasmus+ ist. Daher habe die Schweiz in der Vergangenheit alternative Instrumente für Schweizer Studierende geschaffen. Die wesentliche Neuerung der vorliegenden Totalrevision bestehe in der gleichwertigen gesetzlichen Verankerung der beiden Varianten, nämlich einerseits die Assoziierung der Schweiz an ein internationales Förderprogramm, namentlich an Erasmus+, und andererseits die Umsetzung und direkte Finanzierung des eigenen Schweizer Förderprogramms, das seit 2014 angelaufen ist. Im Rahmen der Debatte im Nationalrat wurden einige Mehrheits- und Minderheitsanträge erläutert. Schliesslich wurde aber nur eine einzige Differenz zum Ständerat geschaffen. Gemäss der Variante des Nationalrats soll der Geltungsbereich des Gesetzes ausdrücklich um die Teilnahme an internationalen Programmen erweitert werden.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Geschäft mit 192 zu 0 Stimmen einstimmig an.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

In der Herbstsession 2020 befasste sich der Nationalrat als Zweitrat mit dem Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung. Er folgte dabei in allen Punkten der Version des Ständerates und verabschiedete das Gesetz daher in aller Kürze. In der Gesamtabstimmung gab es 184 Stimmen für und keine Stimme gegen die Vorlage.
In den Schlussabstimmungen gab es ebenfalls zweimal Einstimmigkeit: 44 zu 0 Stimmen im Ständerat; 196 zu 0 Stimmen im Nationalrat.

Neues EHB-Gesetz

Der Ständerat befasste sich in der Sommersession 2020 als Erstrat mit dem neuen Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung. Matthias Michel (fdp, ZG) erörterte dem Plenum die Überlegungen, die sich die WBK-SR in ihren Sitzungen zu diesem Geschäft gemacht hatte. So seien einige Kommissionsmitglieder anfangs skeptisch gewesen, mit der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung eine neue pädagogische Hochschule (PH) zu schaffen, obwohl schon zahlreiche andere PH bestünden. Zudem wollte die Kommission im Bereich der Berufsbildung eine Verakademisierung vermeiden. Durch die von der Kommission eingeladenen Institutionen sowie aufgrund der kommissionsinternen Diskussionen konnten diese Bedenken aber ausgeräumt werden respektive ihnen mit einigen Präzisierungen im Gesetz Rechnung getragen werden.
So konnte geklärt werden, dass das EHB schweizweit der bedeutendste Anbieter im Berufsbildungsbereich sei. Von grosser Wichtigkeit sei ausserdem, dass sich das EHB auch der Forschung und Entwicklung widme. Schliesslich sei es für viele Organisationen und Verbände in der Berufsbildung von Relevanz, dass es auch Berufsbildungsexpertinnen und -experten mit Bachelor- und Masterabschlüssen gebe, so Michel in seinem Votum. Daher sei die Verortung und Akkreditierung als PH sinnvoll. Michel führte weiter aus, dass für das EHB weiterhin die berufspädagogische Ausbildung von Lehrpersonen für die berufliche Grundbildung und für die höhere Berufsbildung im Zentrum stehe. Der starke Bezug zur Arbeitswelt bleibe also bestehen. Damit diese Überlegungen auch rechtlich wirksam werden, beantragte die Kommission zwei Änderungen am bundesrätlichen Vorschlag: Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine mögliche Akademisierung der Lehrgänge am EHB beantragte sie, dass das EHB auf der operativen Ebene die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt institutionalisiere. Zudem forderte die WBK-SR, dass der Bundesrat bei der Festlegung der strategischen Ziele des EHB den Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt regle.
Diesen beiden Änderungswünschen der WBK-SR stimmte die kleine Kammer zu. Einen Minderheitsantrag Baume-Schneider (sp, JU) zu den Mitwirkungsrechten der Studierendenverbände lehnte sie jedoch ab. Dieser hätte die aktuell bestehenden Studierendenverbände spezifisch im Gesetzestext aufgeführt. Diese seien aber durch die Auflistung der Hochschulangehörigen bereits implizit mitgemeint, wie Bildungsminister Parmelin entgegnete.
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Geschäft einstimmig mit 42 zu 0 Stimmen an.

Neues EHB-Gesetz

In der Sommersession 2020 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit der bundesrätlichen Botschaft zur Änderung des ETH-Gesetzes. Die grosse Kammer folgte dabei in allen Punkten dem jeweiligen Antrag der Kommissionsmehrheit. Besonders zu reden gaben die Kompetenzen des ETH-Rates gegenüber den Institutionen des ETH-Bereichs (bspw. EPFL, PSI). Der Nationalrat definierte diese Kompetenzen noch etwas enger, als es der Bundesrat vorgesehen hatte. Er beschloss, dass der ETH-Rat den ETH-Institutionen erst nach deren Anhörung Empfehlungen abgeben, Aufträge erteilen oder gegen sie Massnahmen ergreifen kann, wenn eine Rechtsverletzung festgestellt worden ist. Zudem entschied der Nationalrat entgegen den Argumenten des Bundesrates, dass die ETH-Institutionen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen Entscheide des ETH-Rats einreichen dürfen. Nebst einigen weiteren Änderungen beschloss der Nationalrat auch eine Neuregelung bei den Anstellungsverhältnissen. So sollen in Zukunft befristete Stellen von Personen im akademischen Mittelbau verlängert werden können, wenn die Angestellten der Arbeit längere Zeit fernbleiben mussten (z.B. wegen Mutterschaft). Schliesslich beschloss der Nationalrat auch Regelungen zur Videoüberwachung. Diese soll eingerichtet werden können, wenn dies zum Schutz von Personen, der Infrastruktur und des Betriebs erforderlich sei. Die grosse Kammer verbot es aber, jegliche Videoaufzeichnungen für Zwecke der Schulung oder Unfallverhütung weiterzuverwenden.

Botschaft zur Änderung des ETH-Gesetzes (BRG 19.065)

Im Sommer 2020 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit der Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Hannes Germann (svp, SH) fasste als Sprecher der WBK-SR für das Plenum noch einmal die wichtigsten Ziele der Totalrevision zusammen. Diese bestünden in der gezielten Flexibilisierung der bestehenden Förderinstrumente, der grösseren Kohärenz zwischen diesen Instrumenten, der Schliessung inhaltlicher und formaler Lücken sowie in der Klärung einiger Begriffe. In der Detailberatung hiess die kleine Kammer die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Grossen und Ganzen gut und nahm nur drei kleine, von der WBK-SR eingebrachte Änderungen jeweils einstimmig an.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

Der Bundesrat veröffentlichte im November 2019 die Botschaft zur Änderung des ETH-Gesetzes. Ursprünglich war diese Vorlage als Totalrevision angekündigt worden. Nach vertieften Analysen durch das WBF und den ETH-Rat war jedoch festgestellt worden, dass der aktuelle Revisionsbedarf keiner Totalrevision entsprach. Die Anpassungen und Neuregelungen betrafen insbesondere die Umsetzung von Empfehlungen der EFK bezüglich der generellen Aufsichtskompetenzen des ETH-Rates und von zwei Corporate-Governance-Leitsätzen (Einschränkung des Stimmrechts und Ausstand für institutionelle Mitglieder des ETH-Rates). Weitere Anpassungen waren diverse personalpolitische Änderungen und die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für den Verkauf von zum Eigengebrauch erzeugter oder gekaufter überschüssiger Energie, für Disziplinarmassnahmen sowie für Sicherheitsdienste und Videoüberwachung.
Die mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Änderungen wurden vom 21. November 2018 bis zum 8. März 2019 in eine Vernehmlassung geschickt. 23 Kantone sowie vier politische Parteien, drei Dachverbände der Wirtschaft, fünf bildungs- und wissenschaftspolitische Organisationen sowie sechs nicht angeschriebene Organisationen haben insgesamt 41 Stellungnahmen eingereicht. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigten, dass eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden die generelle Stossrichtung des Gesetzesentwurfs begrüsste und damit einverstanden war. Einige Punkte wurden aber kontrovers diskutiert; entsprechend wurden vom Bundesrat im Anschluss an die Vernehmlassung Präzisierungen an der Gesetzesvorlage und den Erläuterungen vorgenommen.
Eine der aufgrund der Vernehmlassung vorgenommenen Änderungen betraf die Verlängerung der befristeten Arbeitsverträge mit Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren. Hier wurde neu vorgeschlagen, dass die ersten vier Anstellungsjahre fest vorgegeben seien und nur die Verlängerung um höchstens weitere vier Jahre flexibel ausgestaltet werden könne.
Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Präzisierung der Aufsichtsfunktion des ETH-Rates und den Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit gegen aufsichtsrechtliche Massnahmen des ETH-Rats. Grundsätzlich wurde nach der Vernehmlassung an den Bestimmungen festgehalten, da damit verbindliche Empfehlungen der EFK umgesetzt würden. Die Präzisierung der Aufsichtsaufgaben und der Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit würden zudem beim ETH-Rat wie auch bei den Institutionen für mehr Rechtssicherheit sorgen, so der Bundesrat. Die Aufsichtskompetenz des ETH-Rates bestehe bereits im geltenden Gesetz. Sie müsse gemäss herrschender Lehre auch ein Weisungsrecht beinhalten. Insofern soll die bereits nach dem geltenden Recht bestehende Einschränkung der Autonomie der Institutionen des ETH-Bereichs mit der vorgeschlagenen Anpassung nicht ausgeweitet werden. Um den in der Vernehmlassung geäusserten Bedenken Rechnung zu tragen, wurde jedoch vorgeschlagen, ein zweistufiges System einzuführen: Damit der ETH-Rat als Ultima Ratio auch Massnahmen ergreifen könne, bedürfe es der vorgängigen Feststellung einer Rechtsverletzung.

Botschaft zur Änderung des ETH-Gesetzes (BRG 19.065)

Der Bundesrat überwies im September 2019 den Entwurf des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) und die dazugehörige Botschaft an das Parlament. Mit dem neuen Gesetz soll – gemäss der Corporate-Governance-Politik des Bundes – für das EHB eine eigene Gesetzesgrundlage geschaffen werden. Bisher war das EHB in einigen Artikeln des BBG und in einer Verordnung geregelt worden. Nach den Vorgaben des Legalitätsprinzips der Bundesverfassung sind für verselbstständigte Einheiten des Bundes eine Reihe von Bestimmungen zwingend in einem Gesetz zu verankern. Es sind dies insbesondere die Grundzüge von Organisation und Verfahren, die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen für allfällige Eingriffe in Grundrechtspositionen (Zulassungsvoraussetzungen, Disziplinarmassnahmen etc.), die Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen, die Grundlagen zur Gebührenerhebung, mögliche Ausnahmen von der subjektiven Steuerpflicht sowie die Rechte und Pflichten des Personals. Die Aufgaben des EHB und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich ändern sich mit dem neuen Gesetz nicht. In Bezug auf die Einordnung in der Hochschullandschaft soll das EHB mit Zustimmung der Schweizerischen Hochschulkonferenz die Akkreditierung als pädagogische Hochschule anstreben. Das spezifische Profil des EHB – der Fokus auf die Berufsbildung und die damit verbundene Ausrichtung auf die Arbeitswelt – solle beibehalten werden. Zudem soll mit dem neuen Gesetz der Name des EHB geändert werden: von Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung zu Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung.

Die Vernehmlassung dauerte vom 18. Dezember 2018 bis zum 29. März 2019. Den in der Vernehmlassung geäusserten Anliegen habe man in wesentlichen Punkten Rechnung getragen, betonte der Bundesrat. Im Gesetzesentwurf wurde aufgrund der Rückmeldungen unter anderem präzisiert, dass das EHB die Bedürfnisse der Sprachregionen und der Kantone berücksichtigt und ihr Bildungsangebot mit demjenigen kantonaler pädagogischer Hochschulen koordiniert.

Neues EHB-Gesetz

Am 20. November 2019 beantragte der Bundesrat dem Parlament die Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Der Bundesrat erläuterte, dass die Förderpolitik des Bundes im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Bildung autonomer und schneller auf ein sich rasch veränderndes Umfeld reagieren können soll. Die bestehenden Förderinstrumente sollen daher flexibler ausgestaltet werden, ohne dass dabei neue Fördertatbestände geschaffen werden. Mit dem totalrevidierten Gesetz soll die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme mit der Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme rechtlich gleichgestellt werden, so der Bundesrat in seiner Botschaft. Zudem soll die Bestimmung zur Ausrichtung von Individualstipendien für die Ausbildung an europäischen Institutionen angepasst werden. Stipendien sollen neu nicht nur für die Ausbildung an europäischen, sondern auch an anderen ausgewählten Institutionen im Ausland vergeben werden können, falls dies für die Exzellenzförderung zielführend ist. Auch soll der Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Berufsbildung im Sinne einer einheitlichen Förderpolitik aufgeführt werden.
Das weitere Vorgehen in der europäischen Bildungszusammenarbeit wird mit dem Gesetz nicht vorweggenommen; der Bundesrat wird dem Parlament die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme und deren Finanzierung gegebenenfalls im Rahmen von separaten Vorlagen vorschlagen. Das Gesetz soll zudem nur die Grundzüge der Fördermöglichkeiten des Bundes enthalten; die Umsetzung soll vom Bundesrat wie bisher in der entsprechenden Verordnung geregelt werden, die nach der Revision des Gesetzes ebenfalls geändert werden solle.
Die bisherigen Bestimmungen bezüglich der Mandatierung einer nationalen Agentur zur Umsetzung der Förderung sollen mit der Gesetzesrevision an den bildungspolitischen Kontext angepasst werden. Ebenso soll die bislang bestehende Verknüpfung der nationalen Agentur mit der Teilnahme an den EU-Programmen aufgelöst werden. Die nationale Agentur soll mittels einer Leistungsvereinbarung mit Umsetzungsaufgaben beauftragt werden können, die bei einer Assoziierung an ein internationales Programm oder bei einem vom Bund initiierten Schweizer Programm entstehen würden.
In der Vernehmlassung, die vom 13. Februar bis zum 24. Mai 2019 durchgeführt worden war, hatte die neue Gesetzesgrundlage breite Zustimmung gefunden. Intensiv diskutiert worden war insbesondere das Verhältnis zur EU und ihren Bildungsprogrammen (z.B. Erasmus). Während sich einige Organisationen aus dem Bildungsbereich sowie mehrere Kantone und Parteien für eine Assoziierung an die nächste Programmgeneration der EU-Bildungsprogramme ausgesprochen hatten, hatten andere Vernehmlassungsteilnehmer und -teilnehmerinnen betont, dass die Zusammenarbeit mit dem europäischen Raum zugunsten von aussereuropäischen Kooperationen zu beschränken sei.
Eine Anpassung der Gesetzesvorlage nach der Vernehmlassung erachtete der Bundesrat nicht als nötig.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

Im Nationalrat war der Gesprächsbedarf zum Geschäft „Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018 bis 2020“ deutlich grösser als im Ständerat. Das zeigte sich bereits in den Kommissionen: Neben der WBK-NR, die das Geschäft regulär vorberiet, äusserte sich auch die Finanzkommission (FK-NR) im Rahmen eines Mitberichts zum Geschäft. Knapp, mit 13 zu 11 Stimmen, beantragte die FK-NR der WBK-NR und dem Nationalrat, auf die Förderung der Kooperation zwischen schweizerischen und ausländischen Bildungsinstitutionen und -akteuren zu verzichten. Der Teilkredit von CHF 93,8 Mio., den der Bundesrat für internationale Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten vorsah, sollte gemäss diesem Antrag um CHF 9,3 Mio. auf CHF 84,5 Mio. gesenkt und der Gesamtkredit somit auf CHF 105,2 Mio. reduziert werden. Peter Keller (svp, NW), Mitglied der Finanzkommission, begründete im Nationalrat diesen Antrag: Die Förderung der Kooperation zwischen ausländischen und Schweizer Bildungsinstitutionen habe nichts mit dem Kernanliegen von Erasmus Plus, nämlich der Mobilität der Studierenden, zu tun, weshalb die CHF 9,3 Mio. aus dem Entwurf gestrichen werden müssten. Ein weiterer Antrag der FK-NR – nämlich das Geld für den Betrieb der Agentur Movetia zu streichen – wurde mit dem Stichentscheid der Kommissionspräsidentin Bulliard-Marbach (cvp, FR) abgelehnt, weshalb dieser Antrag lediglich von einer Kommissions-Minderheit an den Nationalrat herangetragen wurde. Der Vizepräsident der Finanzkommission, Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH), verteidigte diesen im Nationalrat. Movetia würde nicht nur den Bildungsaustausch von Studierenden abwickeln, sondern auch Ferien- und Klassenaustausche in andere Schweizer Sprachregionen von Schülern der Sekundarstufe I, also der Volksschule, organisieren. Die Volksschule sei aber Kompetenz der Kantone und nicht des Bundes, so Bigler. Er störte sich auch daran, dass Movetia Bildungsaustausche für Lehrlinge anbietet. „Die wenigsten Lehrbetriebe – und vor allem die KMU nicht – [haben] die Möglichkeit, ihre Lehrlinge für zwei oder drei Wochen ins Ausland zu schicken“, so Bigler, der gleichzeitig als SGV-Direktor amtet.
In der WBK-NR war man anderer Meinung: Eine Mehrheit sprach sich für die vom Bundesrat beschlossene und vom Ständerat angenommene Übergangslösung und für die Annahme des Gesamtkredits von CHF 114,5 Mio. aus. Eine Minderheit der WBK-NR beantragte dem Nationalrat jedoch, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen: Der Bundesrat solle eine neue Vorlage präsentieren, die den beiden Bedenken der Finanzkommission Rechnung trage.
Vor diesem Hintergrund wurde das Geschäft Ende November im Nationalrat beraten. Nicht weniger als 17 Nationalräte und Nationalrätinnen äusserten sich zur Vorlage. Zuletzt ging Bundesrat Schneider-Ammann nochmals auf die Movetia ein: Angesichts der Kritik an Movetia habe er die Agentur kürzlich besucht und sich deren Betrieb angeschaut. Dort werde effizient gearbeitet, erklärte der Bildungsminister und meinte gar, einen Kulturwandel gegenüber der ch Stiftung wahrgenommen zu haben. Allfällige Bedenken betreffend die Kompetenzbereiche zwischen Bund und Kantonen versuchte er damit auszuräumen, dass die EDK ebenfalls Trägerin von Movetia sei, wodurch Doppelspurigkeiten bei Bund und Kantonen verhindert würden. „Wichtig ist, dass wir die Movetia jetzt auffahren können“, so Schneider-Ammann.
Danach wurde abgestimmt. Der Rückweisungsantrag der Minderheit WBK-NR wurde mit 124 zu 62 Stimmen (3 Enthaltungen) abgelehnt. Die beiden Anträge der FK-NR, den Gesamtkredit um 9,3 Mio. zu kürzen und die 11,1 Mio. für den Betrieb der Agentur Movetia zu streichen, wurden mit 117 zu 73 Stimmen (0 Enthaltungen) respektive mit 112 zu 79 Stimmen (0 Enthaltungen) verworfen. In der Gesamtabstimmung folgte der Nationalrat dem Votum des Ständerates und nahm den Entwurf des Bundesrats mit 126 zu 65 Stimmen (0 Enthaltungen) an. Auffallend war das Abstimmungsverhalten der SVP: Alle 65 anwesenden Räte der SVP-Fraktion stimmten für die Anträge aus der Finanzkommission und für den Rückweisungsantrag. Auch die 65 Nein-Stimmen in der Gesamtabstimmung stammten ausschliesslich aus der Reihe der SVP.
Weil dieser Beschluss nicht dem Referendum unterstand, traten die Bestimmungen am 1. Januar 2018 in Kraft.

Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Ende August äusserte sich die WBK-SR zum Geschäft. Das Anliegen des Bundesrates war unbestritten: Einstimmig sprach sich die Kommission für den beantragten Kredit von insgesamt CHF 114.5 Mio. und damit für die Weiterführung der Schweizer Lösung in der internationalen Bildungsmobilität (Erasmus Plus) 2018 bis 2020 aus. Die Kommission war der Ansicht, dass mit dieser Vorlage zumindest eine gewisse Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden könne, allerdings war eine Mehrheit der Kommission der Meinung, dass diese Strategie weiterhin nur als Übergangslösung tauge. Sie reichte deshalb eine Kommissionsmotion ein, mit welcher der Bundesrat verpflichtet werden sollte, Verhandlungen mit der EU für eine Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus Plus ab 2021 aufzunehmen.
Auch im Ständerat selbst war das Geschäft im September 2017 völlig unbestritten. Ohne Gegenstimme, mit 38 zu 0 Stimmen (3 Enthaltungen), wurde der Entwurf des Bundesrates in seiner Gesamtheit angenommen.

Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Im April 2017 gelangte der Bundesrat mit der Botschaft Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018 - 2020 ans Parlament. Damit wollte er nach fast vier Jahren Übergangslösung in der internationalen Mobilität – die Übergangslösung wurde im September 2016 um ein weiteres Jahr bis Ende 2017 verlängert – ab 2018 eine beständigere Lösung schaffen. Die Übergangslösung war als Provisorium gedacht und unter der Annahme getroffen worden, dass sich die Schweiz und die EU auf eine Assoziierung der Schweiz an Erasmus Plus einigen würden. Dazu kam es jedoch nicht: Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der europäischen Kommission wurden „in gegenseitigem Einvernehmen“ nicht wieder aufgenommen, hiess es in der Botschaft des Bundesrats. Der Bundesrat sei nicht mehr an einer Teilnahme an Erasmus Plus interessiert, weil das Programm nur noch bis Ende 2020 laufe und „ein wiederholter Wechsel des Beteiligungsstatus organisatorisch aufwendig" sei; hinzu komme eine bereits seit vor der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative bestehehende Differenz zwischen der Schweiz und der EU über die jährlichen Beteiligungsbeträge der Schweiz. Nicht zuletzt entwickelten sich die Beteiligungszahlen in der Schweiz auch ohne Assoziierung an Erasmus Plus positiv: Nach einem Einbruch 2014 nahmen sie kontinuierlich zu, so dass 2016, über alle Bildungsstufen (Tertiärstufe, Berufsbildung, obligatorische Schule, Erwachsenenbildung, ausserschulisch) gesehen, erstmals über 10'000 Lernmobilitäten (incoming und outgoing) registriert wurden, wobei fast 80 Prozent in der Tertiärstufe vollzogen wurden. Die Zahl der outgoing-Mobilitäten – also Schweizerinnen und Schweizer, die für einen Bildungsaufenthalt ins Ausland gingen – war dabei mit 6141 höher als die 4734 incoming-Mobilitäten (Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz einen Bildungsaufenthalt machten). Aus all diesen Gründen, schlussfolgerte der Bundesrat, sei es „effizienter, sich auf eine Assoziierung der Schweiz an das Nachfolgeprogramm zu Erasmus Plus ab 2021 zu konzentrieren“. Während den drei kommenden Jahren bis 2021 wolle er eine autonome Förderpolitik vorantreiben mit den Zielen, die Zahl der Schweizer Teilnehmenden an der internationalen Mobilität weiter auszubauen und eine Lösung zu schaffen, die auch bestehen könne, wenn mit der EU für den Zeitraum nach 2020 kein Assoziierungsabkommen geschlossen werden sollte. Denn der Bundesrat liess in der Botschaft explizit offen, ob er eine Assoziierung ans Nachfolgeprogramm von Erasmus Plus anstreben würde.
Für die Förderung der internationalen Mobilität 2018 bis 2020 beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Gesamtkredit von CHF 114.5 Mio. Der Grossteil des Kredits war mit CHF 93.8 Mio. für die internationalen Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten vorgesehen – analog der Übergangslösung 2014 bis 2017. Das bedeutete, dass die Schweiz weiterhin eine Förderung betreiben wird, die parallel zu den Erasmus Plus-Programmen läuft, wobei dies im Vergleich zu einer Mitgliedschaft bei Erasmus Plus neben den oben genannten Vorteilen auch Nachteile einbringt. Zum Beispiel erhält die Schweiz keinen Zugang zur Lernmobilität, welche die EU mit aussereuropäischen Staaten unterhält. Neben der Lernmobilität war ein kleinerer Teil der CHF 93.8 Mio. für institutionelle Kooperationen reserviert, womit der Bundesrat Partnerschaften zwischen Schweizer und ausländischen Bildungsinstitutionen erhalten und weiterentwickeln wollte. Weitere CHF 9.6 Mio. wurden für Begleitmassnahmen vorgesehen. Hierzu zählten der Betrieb des Verbindungsbüros SwissCore in Brüssel, das den informellen Informationsaustausch im Bereich Bildung, Forschung und Innovation mit den EU-Gremien pflegte, sowie auch Vertretungen der Schweiz in EU-Gefässen, zu denen die Schweiz auch als Drittstaat noch Zugang hatte und durch die man Entwicklungen in den EU-Bildungsprogrammen verfolgen wollte.
Die restlichen CHF 11.1 Mio. sollten in den Betrieb der neuen Agentur Movetia fliessen, welche die von den Kantonen getragene ch Stiftung im Januar 2017 als Trägerin der Umsetzung der Förderung im Bereich Mobilität ablöste. Dafür hatten der Bund (SBFI, BAK, BSV) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Anfang 2016 die Schweizerische Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität (SFAM) gegründet, die seither als Organisation namens Movetia operativ tätig ist. Drei von vier Stiftungsräten stellt der Bund, der Vierte wird von einer Vertretung der EDK besetzt. Damit vergrösserte der Bund seinen Einflussbereich sowohl in der strategischen Ausrichtung als auch in der operativen Tätigkeit der nationalen Agentur stark. Weil der Agentur die Organisation für die Mobilität auf nationaler sowie auf internationaler Ebene und über alle Bildungsstufen hinweg übertragen wurde, erhoffte man sich eine stärkere Nutzung von Synergien.
Mit diesem Geschäft beantragte der Bundesrat dem Parlament, die gleichlautenden Kommissionsmotionen 14.3291 und 14.3294 abzuschreiben.

Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Le débat sur le budget pour la formation, la recherche et l’innovation (FRI) 2017-2020 a suscité de nombreux remous au sein de la chambre basse. Après de vives prises de positions, le Conseil national a finalement tranché pour un budget de 26 milliards de francs. Cette augmentation moyenne de 2 pour cent par année rejette ainsi les velléités de l’UDC qui préconisait des coupes budgétaires d’environ 1 milliard de francs, mais ne rejoint pas pour autant les conseils de sa Commission de la science, de l’éducation et de la culture (CSEC-CN) qui était montée au créneau pour une augmentation de 3,2 pour cent de l’enveloppe budgétaire. Au final, la gauche, le PBD, le PVL et certaines franges du PDC et du PLR, défenseurs d’une hausse du budget, n’ont pas réussi à imposer leurs voix. En effet, bien qu’elles aient résonné, à force de métaphores et citations historiques, l’argument financier a poussé la chambre du peuple a coupé la poire en deux. Isabelle Chevalley (plr, VD), tout comme Christoph Eyman (plr, BS), ont utilisé l’argument de la compétitivité, en citant non seulement la Chine ou encore Singapour comme exemple, mais aussi Abraham Lincoln qui disait : « Si vous pensez que l’éducation coûte cher, essayez l’ignorance ». Néanmoins, ces arguments n’ont pas réussi à convaincre la chambre. Au final, le Conseil national a défini quatre axes prioritaires : la formation professionnelle supérieure, l’encouragement à la relève scientifique, la formation des médecins et le soutien à la recherche et l’innovation. Ces orientations conditionnent donc la répartition des enveloppes budgétaires. Du côté académique, 10,18 milliards reviennent aux deux EPF, 2,75 milliards sont attribués aux universités, 2,15 milliards sont partagés entre les différents HES. De l’autre côté, la formation professionnelle touche 3,36 milliards alors que la formation continue se voit octroyer 25,7 millions. 4,15 milliards sont attribués au FNS, alors que le reste de l’enveloppe revient à différents projets, aux cantons pour les bourses d’étude, ou encore à la Commission pour la technologie et l’innovation.

L’encouragement de la formation, de la recherche et de l’innovation pendant les années 2017 à 2020

En 2012, l’Union des étudiant-e-s suisses (UNES) a déposé une initiative populaire sur les bourses d’études. L’initiative vise une modification de l’article 66 de la Constitution fédérale. L’objectif est une harmonisation à l’échelle nationale de l’octroi d’aide à la formation aux étudiants du degré tertiaire. En d’autres termes, le domaine des bourses d’études devrait, selon l’initiative, relever d’une compétence fédérale et non plus cantonale. De plus, les aides à la formation doivent garantir un niveau de vie minimal. L’initiative sur les bourses d’études a été validée et sera soumise au vote du peuple et des cantons. Malgré le soutien des Verts et du Parti socialiste, le texte n’a pas été accepté par le Parlement qui a cependant souligné qu’il soulevait les bonnes questions. Ensuite, si le Conseil fédéral comprend la volonté d’une harmonisation du régime des bourses d’études, il propose néanmoins le rejet du texte. Dans la logique, il a par conséquent proposé un contre-projet indirect. Cette alternative vise une réforme complète de la Loi sur les aides à la formation. Tout d’abord, avec cette réforme de la loi fédérale de 2006, le Conseil fédéral souhaite une harmonisation ainsi qu’une amélioration de l’égalité des chances d’accéder aux études supérieures. Ainsi, une telle démarche doit permettre de consolider le pôle suisse de formation et de recherche. Ensuite, il est nécessaire de préciser que les aides à la formation de la Confédération ne seraient alors versées qu’aux cantons qui remplissent les conditions du concordat intercantonal sur les bourses d’études de 2009. Ce concordat, tout comme l’initiative de l’UNES, fixe des principes fondamentaux et des normes dans le cadre de l’octroi d’aides à la formation.
Le principal point de dissension entre le Conseil national et le Conseil des Etats s’est situé au niveau de l’harmonisation matérielle fixée par le concordat intercantonal. Alors que le Conseil national souhaitait que les subventions fédérales soient conditionnées au versement d’une aide minimale de 16'000 francs, par an et par étudiant du degré tertiaire, le Conseil des Etats a rejeté ce montant minimal. En effet, selon la chambre des cantons, les subventions fédérales devraient être soumises uniquement, à des dispositions formelles. D’un côté, le Conseil des Etats, par l’intermédiaire de Géraldine Savary (ps, VD), a expliqué que de nombreux cantons perdraient leurs subventions, si elles étaient conditionnées à des dispositions matérielles. Une minorité de gauche, emmenée par Anita Fetz (ps, BS), a souligné que le montant minimal était un point crucial de l’harmonisation et qu’il fallait choisir entre fédéralisme et égalité des chances. Néanmoins, cette minorité n’a pas été écoutée. Le Conseil des Etats a rejeté l’idée d’une harmonisation matérielle, une première fois par 28 voix contre 14, puis une seconde fois par 29 voix contre 11. De l’autre côté, le Conseil national s’est obstiné à imposer un montant minimal de 16'000 francs par an et par étudiant. Mathias Reynard (ps, VS) a pris la parole pour expliquer que la situation actuelle était injuste, car le montant d’une bourse d’étude dépendait aujourd’hui non pas du revenu des parents, mais de son canton d’origine. Ainsi, le Conseil national a campé sur sa position d’abord par 97 voix contre 90, puis de justesse, par 83 voix contre 80 et 6 abstentions.
Face à cette divergence marquée, le débat a été envoyé en conférence de conciliation qui a finalement suivi l’avis du Conseil des Etats. Par conséquent, le Conseil national a accepté tacitement de renoncer à un montant minimal. La chambre des cantons lui a emboîté logiquement le pas. Une seconde question a soulevé le débat. Alors que des sénateurs de gauche proposaient que les subsides fédéraux soient répartis en fonction des dépenses effectives en terme d’aide à la formation supérieure, la droite s’est opposée à cette volonté. Ainsi, le montant des subventions fédérales continuera à être versé en fonction de la population résidante. Troisièmement, les étudiants des écoles supérieures et les étudiants qui prennent part à des cours préparatoires en vue d’examens professionnels auront aussi la possibilité d’accéder à des bourses d’études. Au vote final, le contre-projet indirect du Conseil fédéral de modification de la loi sur les aides à la formation a été soutenu par la chambre des cantons par 37 voix contre 5, et par la chambre du peuple par 138 voix contre 53. De plus, nous pouvons préciser que l’initiative sur les bourses d’études sera soumise au vote populaire en juin 2015.

Harmonisierung von Stipendien und anderen Ausbildungsbeihilfen

Le Conseil fédéral a déposé un message à la suite du rapport sur la protection des titres délivrés par les filières formelles, y compris des masters postgrades des HES, requis par un postulat de la Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN). Afin de saisir l’intérêt du message du Conseil fédéral, il est nécessaire de placer le décor. En mai 2006, le peuple suisse a accepté, à une large majorité (85,6%), les nouvelles dispositions constitutionnelles sur la formation. La nouvelle loi sur l’encouragement et la coordination des hautes écoles (LEHE) doit veiller à la coordination et au maintien de la qualité dans le paysage suisse des hautes écoles. L’application de la LEHE met un terme à la loi sur l’aide aux universités (LAU), ainsi qu’à la loi sur les hautes écoles spécialisées (LHES). En effet, hautes écoles universitaires et hautes écoles spécialisées sont désormais chapeautées par la même réglementation légale. Ainsi, le rapport explique, que dans le cadre de la LHES, la Confédération reconnaissait les diplômes de bachelor, master et master postgrades remis par les Hautes écoles spécialisées (HES). Ces diplômes étaient donc protégés par le droit fédéral. Désormais, dans le cadre de la LEHE, les diplômes HES ne seront plus reconnus par la Confédération, ni protégés par le droit fédéral. En effet, les diplômes HES, tout comme les diplômes des hautes écoles universitaires, possèderont le statut de diplômes de hautes écoles spécialisées publiques cantonales ou intercantonales. Ils seront donc protégés par le droit cantonal. Le Conseil fédéral estime qu’une dérogation spécifique aux HES donnerait une impression erronée du rôle de la Confédération dans la LEHE. Au final, le Conseil fédéral, à travers son message, propose de classer la motion Bischofberger (pdc, AI) qui visait le maintien de la reconnaissance et de la protection des titres de master postgrades des HES. La Commission de la science, de la culture et de l’éducation du Conseil des Etats (CSEC-CE) a suivi l’avis du Conseil fédéral et recommande de classer la motion Bischofberger (pdc, AI) par 11 voix contre 0 et 2 abstentions. Pour clore le dossier, le Conseil des Etats, d’abord, puis le Conseil national ont adopté le message et donc entériné la volonté de maintien de la reconnaissance et de la protection des titres des masters postgrades HES.

Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen der Fachhochschulen

Lors de la conclusion de la période correspondant au mandat de prestation, les écoles polytechniques fédérales (EPF) soumettent un rapport final à l’approbation des chambres fédérales. Ainsi, le Mandat de prestations 2008-2011/12 du domaine des EPF a été remis sous la coupole. Tout d’abord, la Commission de la science, de la culture et de l’éducation du Conseil national (CSEC-CN) a recommandé, à une voix près, d’adopter le rapport final. En effet, la commission a souligné la qualité de l’enseignement, la hausse du nombre d’étudiants, l’inauguration, à Lugano, du nouveau Centre suisse de calcul, le début des travaux en vue du tunnel d’accélération pour le Swissfel, le laser à électrons libres à l’institut Paul Scherrer, ainsi que la position excellente des EPF dans les projets de recherches internationaux, citant notamment le Human Brain Project co-dirigé par l’école polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL). Un tel dynamisme profite à l’économie et à la société suisse. Néanmoins, des questions relatives au taux d’encadrement face à la hausse substantielle d’étudiants, ainsi qu’à la promotion des femmes aux postes de professeurs, ont animé le débat. Finalement, le sujet de la votation du 9 février a soulevé la question de la nécessité de compensations financières.
Le rapport a été soumis, en premier, à la chambre du peuple. A l’unanimité, 180 voix pour, le Conseil national a adopté le rapport final. La Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE) s’est emparé du dossier. Elle a relevé trois aspects positifs: la hausse des effectifs estudiantins, le classement des EPF, notamment des écoles d’ingénieurs, dans les classements académiques européens et internationaux, et le bon fonctionnement du transfert de technologie qui s’est matérialisé par une hausse des recettes issues des subventions de la Commission pour la technologie et l’innovation (CTI). A l’inverse, la CSEC-CE a relevé le risque de dépréciation de la qualité de l’enseignement, si le taux d’encadrement n’était pas ajusté à la hausse du nombre d’étudiants. Sur la question du sponsoring privé ou étranger, la CSEC-CE a précisé que la Commission de gestion avait reçu un mandat pour se pencher sur la question. Tout comme la chambre du peuple, celle des cantons a clos le dossier en adoptant le rapport à l’unanimité avec 42 voix pour.

Mandat de prestations 2008-2011/12 du domaine des EPF

« L’initiative sur les bourses », déposée par l’Union des Etudiant-e-s de Suisse (UNES) le 20 janvier 2012, a abouti avec 117 069 signatures valables. Cette initiative entend modifier l’article 66 de la Constitution. L’ajustement principal remet entre les mains de la Confédération la compétence d’octroyer des aides à la formation aux étudiants du degré tertiaire. Ces aides à la formation ont pour objectif de garantir un niveau de vie minimal aux étudiants qui effectuent leur première formation du degré tertiaire. En outre, l’initiative permet à la Confédération de verser des contributions aux cantons pour l’octroi d’aides à d’autres niveaux de formation. Le Conseil fédéral a proposé de rejeter l’initiative. En effet, si l’objectif d’harmonisation du système des aides à la formation au niveau fédéral doit être poursuivi, le concordat intercantonal de 2009 a déjà réalisé un grand pas dans cette direction. Selon le Conseil fédéral, une telle initiative sape les efforts mis en place par les cantons. Par ailleurs, elle entraîne des coûts supplémentaires estimés par le comité lui-même à hauteur de 500 millions de francs par année. Comme le Conseil fédéral a reconnu l’enjeu crucial du régime des bourses d’étude, il a élaboré un contre-projet indirect. En effet, l’égalité des chances pour l’accès aux offres de formation passe par une harmonisation, car les disparités cantonales sont importantes. Le projet de loi fédérale sur les contributions aux cantons pour l’octroi de bourses et de prêts d’études dans le domaine de la formation du degré tertiaire (Loi sur les aides à la formation) espère accélérer la dynamique d’harmonisation lancée par le concordat intercantonal et voulue par « l’initiative sur les bourses ». Toujours sur la question du degré tertiaire, ce projet prévoit que seuls les cantons qui remplissent les critères du concordat de 2009 reçoivent des subventions de la Confédération dans le cadre du régime des bourses d’études. En ce qui concerne les critères pour recevoir une aide à la formation en tant qu’étudiant ou encore les montants remis par les cantons, l’autorité reste cantonale. De plus, ce projet maintient l’allocation sous la forme de forfaits et sa répartition en fonction de la population résidante dans les cantons.

Harmonisierung von Stipendien und anderen Ausbildungsbeihilfen

Analog zum Ständerat stellte der Nationalrat die Koordination des Hochschulwesens unter gleichberechtigen Partnern (Bund und Kantone) und nicht dessen Planung in den Mittelpunkt des HFKG. Damit suchte auch der Zweitrat den Ausgleich zwischen der insbesondere von rechtsbürgerlichen Kreisen befürchteten Zentralisierung des Hochschulwesens und der vom Bundesrat angestrebten gesamtschweizerischen Strategie. Hatte der Ständerat dem Bund in den Zweckbestimmungen noch einen aktiven Part in der Koordination des Hochschulwesens zugewiesen, schwächte der Nationalrat den Passus ab. So sollte der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen nur noch geeignete Rahmenbedingungen für den Wettbewerb unter den Hochschulen schaffen. Allfällige Investitionsbeiträge des Bundes an die Hochschulen wurden auf besonders kostenintensive Bereiche beschränkt (siehe unten). In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an seiner Version der Zweckbestimmungen fest. Mit einer aktiveren Rolle des Bundes in der Hochschulkoordination und seinem allgemeiner gehaltenen Finanzierungsgrundsatz befände sich die Version der Kleinen Kammer näher am Verfassungsartikel, wurde betont. Er beharrte auch auf seiner weit vorsichtigeren Annäherung an das Wettbewerbsprinzip und verteidigte hier den Grundsatz der Profilbildung. In seiner Differenzberatung schwenkte der Nationalrat schliesslich auf die Linie der Kleinen Kammer um.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Im Berichtsjahr kam die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) für das Jahr 2012 in die Räte. Es handelte sich um eine eigentliche Zwischenbotschaft. Normalerweise sind die BFI-Botschaften auf einen Zeitraum von vier Jahren ausgelegt. Da der Bundesrat künftig eine bessere Abstimmung der grossen Finanzbotschaften mit der Legislaturplanung beabsichtigt, wurde die nächste reguläre Botschaft auf den Zeitraum 2013–2016 terminiert und mit der Zwischenlösung 2012 das mit der vorangehenden Botschaft beschlossene Programm um ein Jahr verlängert. Entsprechend orientierte sich die Botschaft an den Zielen ihrer Vorgängerin. Zusätzlich enthielt sie eine mit den Postulaten Widmer (sp, LU) und David (cvp, SG) geforderte Evaluation und Standortbestimmung zur Bologna-Reform. Aus finanzierungstechnischen Gründen bedurfte es neben elf Bundesbeschlüssen zusätzlich einiger Übergangsregelungen für drei Bundesgesetze: das ETH-Gesetz, das Universitätsförderungsgesetz und das Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz. Ohne Gegenantrag beschlossen beide Räte Eintreten auf alle vierzehn Teilvorlagen. Acht von elf Bundesbeschlüssen sowie die Übergangsregelungen zu den drei Bundesgesetzen wurden durchgewinkt. Bei der Finanzierung der Fachhochschulen (Ständerat als Erstrat) und der Berufsbildung (Ständerat als Erstrat) sowie beim Kreditrahmen nach dem Universitätsförderungsgesetz (Nationalrat als Zweitrat) folgten die Räte jedoch nicht dem Entwurf des Bundesrats. Im Folgenden werden allein diese Geschäfte erörtert.

Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für das Jahr 2012.

Das durchberatende HFKG passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 41 Zustimmungen bei drei Enthaltungen. Im Nationalrat wurde das Gesetz gegen den geschlossenen Widerstand der SVP-Fraktion, welche die Vorlage als wettbewerbs- und innovationsfeindlich taxierte und die Autonomieeinbussen der Hochschulen beklagte, angenommen. Aufgrund der hohen Komplexität des Gesetzes gaben Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) bekannt, das Referendum nicht zu ergreifen, ein solches aber gegebenenfalls zu unterstützen. Die Inkraftsetzung des HFKG ist für 2014 geplant. Zuvor müssen die Kantone die Zusammenarbeitsgrundlage mit dem Bund in Form eines Konkordats schaffen und verabschieden.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Der vom Ständerat gestützte Bundesratsentwurf strebte die Verankerung der grundlagenorientierten Universitäten und praxisorientierten Fachhochschulen als gleichwertige, sich in ihren Aufgaben ergänzende Institutionen der tertiären Bildung an. Minderheitsanträge aus dem bürgerlichen Lager des Nationalrats hingegen zielten auf die Betonung des Wettbewerbselements unter den Hochschulen und auf eine Schwächung der vom Bundesrat anvisierten und den übrigen Parteien gestützten strategischen Gesamtverantwortung des Bundes für einen international wettbewerbsfähigen Hochschulraum. Unter anderem mit dem Stichentscheid des Ratspräsidenten sprach sich das Grosse Ratsplenum für die Abschwächung der vorgesehenen Bundesregulierung aus. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat aber an seiner Version der Zweckbestimmung für das HFKG fest. Mit einer aktiveren Rolle des Bundes in der Hochschulkoordination und seinem allgemeiner gehaltenen Finanzierungsgrundsatz befände sich die Version der Kleinen Kammer näher am Verfassungsartikel, wurde betont. Diese beharrte auch auf ihrer weit vorsichtigeren Annäherung an das Wettbewerbsprinzip und verteidigte hier den Grundsatz der Profilbildung. Auch in diesem Punkt schloss sich der Nationalrat schliesslich dem Ständerat an.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Das im Ständerat gescheiterte Anliegen, die Akkreditierung einer (Fach-)hochschule an die Beschäftigungs- bzw. Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Absolventinnen und Absolventen zu binden, wurde im Nationalrat erneut diskutiert. Ein Minderheitsantrag Riklin (cvp, ZH) forderte die regelmässige Evaluation der Beschäftigungssituation der Absolventen durch ihre Hochschulen. Ein Minderheitsantrag Malama (fdp, BS) verlangte gar die subventions- bzw. akkreditierungswirksame Überprüfung der Arbeitsmarktfähigkeit von Hochschulabgängern. Der Minderheitsantrag Riklin vermochte sich in der Variantenabstimmung gegen die Minderheit Malama, dann auch gegen die nur durch die BDP und Grünen klar unterstützte Kommissionsmehrheit durchzusetzen. Die SP und die FDP waren in der zweiten Abstimmung gespalten, wobei eine klare FDP-Mehrheit für die unterlegene Kommissionsmehrheit votierte, eine ebenso klare SP-Mehrheit den obsiegenden Minderheitsantrag Riklin unterstützte. In der Akkreditierungsfrage hielt der Ständerat in der Differenzbereinigung an seiner ablehnenden Haltung fest, worauf der Nationalrat das Ansinnen fallen liess.

Akkreditierung einer (Fach-)hochschule