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Der Nationalrat beschloss mit 106 zu 55 Stimmen, dem Bundesrat und seiner WBK zu folgen und der Stimmbevölkerung sowie den Ständen die Ablehnung der Volksinitiative „für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot“ zu empfehlen. Eine bürgerliche Mehrheit sah die wichtigsten Punkte der „Lehrstellen-Initiative“ mit dem neuen Berufsbildungsgesetz als realisiert an. Die Kommissionsminderheit hatte dagegen gehalten, dass der im BBG vorgesehene Berufsbildungsfonds branchenspezifisch und fakultativ sei, womit er nur in Branchen mit einem hohen Organisationsgrad zum Tragen komme. Gerade neue Berufe im Informatik- und High-Tech-Bereich seien jedoch nicht organisiert. Die WBK hatte im Einklang mit dem Bundesrat entschieden, das BBG explizit zum indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren zu ernennen.

Lehrstellen-Initiative

In Form einer parlamentarischen Initiative verabschiedete die nationalrätliche WBK im April mit 19 zu 3 Stimmen ein Bundesgesetz über die Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT-Umschulungsgesetz), das den Ein- und Umstieg von Erwachsenen in Berufe der Informatik und Telekommunikation fördern soll. Dank einer Weiterbildungsoffensive, die Beiträge an den Ausbau eines modulartigen Weiterbildungssystems sowie Bildungsgutscheine für Umschulungswillige beinhaltet, wird in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft eine Behebung des Mangels an Fachleuten im Bereich Informatik und Telekommunikation angestrebt. Für diese Massnahmen sollen auf vier Jahre befristet insgesamt 100 Mio Fr. zur Verfügung gestellt werden, wobei 20 Millionen für den Ausbau und je 20 Millionen jährlich für den Betrieb der Weiterbildung vorgesehen sind. Insbesondere seitens der SVP-Vertreter waren in der Kommission Bedenken gegen ein solches Staatsengagement aufgekommen [23]. Als Erstrat trat der Nationalrat in seiner Sommersession auf das Geschäft ein. SP und CVP sprachen sich für das Gesetz aus, die SVP und eine FDP-Mehrheit lehnten es ab – mit der Begründung, die Lage habe sich in den Bereichen Informatik und Telekommunikation entschärft, wohingegen in anderen Bereichen Fachleute auch Mangelware seien. Schliesslich stimmte der Rat dem Gesetz mit 93 zu 49 Stimmen zu. Beim an das Gesetz gekoppelten Finanzierungsbeschluss hingegen verfehlte der Gesamtkredit von 100 Mio Fr. mit einer Zustimmung von 93 zu 53 Stimmen das gemäss Ausgabenbremse erforderliche absolute Mehr. Die Vorlage ging in solch amputierter Form – also ohne die entsprechenden finanziellen Mittel – an den Ständerat, der im Herbst dem Kommissionsantrag auf Nichteintreten folgte.

Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien

Als Erstrat befasste sich im Berichtsjahr die grosse Kammer mit dem revidierten Berufsbildungsgesetz (BBG). Die bundesrätliche Botschaft zum neuen BBG hielt am dualen System von Berufsschule und Lehrbetrieb fest, wobei sie aber eine Forcierung des Schulunterrichts in eher theorielastigen Berufen (so im Hightech-, Gesundheits- und Sozialbereich) vorsah. Das Gesetz stellt zudem die Berufsbildung auf eine neue Finanzierungsgrundlage, indem ein Systemwechsel weg von der am Aufwand orientierten Subventionierung hin zu einer aufgabenorientierten Pauschalfinanzierung der Kantone vollzogen wurde – ergänzt um die gezielte Subventionierung von Neuerungen und besonderen, im öffentlichen Interesse erbrachten Leistungen. Nach 13 Sitzungstagen und Entscheiden zu 211 Änderungsanträgen fand die nationalrätliche WBK einen Kompromiss für das neue BBG. Demnach fusst das neue Rahmengesetz auf einer klaren Kompetenzordnung: Die Wirtschaft ist treibende Kraft für die Reformarbeit, die Kantone sorgen via Berufsbildungsämter für die praktische Umsetzung, und der Bund ist für die Qualitätssicherung zuständig. Das Gesetz soll für alle Berufe ausserhalb der Hochschulen gelten, so dass also neu auch die bisher unter kantonaler Hoheit stehenden Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst darunter fallen. Betreffend der umstrittenen Finanzierung einigte sich die WBK-NR auf eine Erhöhung des Bundesanteils an den Berufsbildungsaufgaben von 16 auf 27,5%, wodurch Mehrkosten in der Höhe von rund 150 Mio Fr. entstehen. Reserviert bleiben davon 10% für Innovationen und Spezialprogramme. Grundsätzlich ist eine ergebnisorientierte Finanzierung entsprechend den Bedürfnissen der Empfänger vorgesehen. Mittels einer Motion wollte die WBK zudem den Bundesrat auf die Schaffung eines separaten Rahmengesetzes zur Regelung der beruflichen Weiterbildung verpflichten. Der Nationalrat beschloss ohne Opposition Eintreten auf die Vorlage. In der Detailberatung lehnte er unter anderem zwei Minderheitsanträge der WBK ab, welche die Wirtschaft, die Kantone und den Bund zur Bereitstellung von Lehrstellen bzw. den Bund zu Gegenmassnahmen bei einem Lehrstellenmangel verpflichten wollten. Bei der Finanzierung folgte der Rat seiner WBK und stimmte einer Erhöhung des Bundesanteils auf 27,5% zu. Auf Zustimmung stiess auch der Artikel zu den Berufsbildungsfonds, welche von den Branchenverbänden selbst geschaffen und geäufnet werden sollen. Dem Bund bleibt dabei die Möglichkeit offen, unter gewissen Umständen einen Fonds für alle Betriebe einer Branche verbindlich zu erklären. Ohne Chance blieb ein Einzelantrag Rechsteiner (sp, SG) auf Schaffung solcher Fonds durch den Bund selbst. In seiner Wintersession verabschiedete der Nationalrat das bereinigte Gesetz einstimmig.

neue Berufsbildungsgesetz

Die kleine Kammer überwies im Frühjahr eine Motion Wicki (cvp, LU) für einen Titelschutz für Psychologieberufe zur adäquaten und transparenten Regelung der qualifizierten Psychologieberufe auf eidgenössischer Ebene. Im Winter wurden dieser Vorstoss sowie eine gleichlautende Motion Triponez (fdp, BE) im Nationalrat gutgeheissen. Dem seit Jahren von den Berufsverbänden geforderten staatlichen Schutz des Berufstitels „Psychologe“ konnte damit ein Schritt näher gekommen werden. Hingegen befand sich das 1998 vom Bundesrat in Auftrag gegebene Psychologiegesetz beim Bundesamt für Gesundheit nach wie vor im Anfangsstadium.

psychologischen Berufe

Drei parlamentarische Initiativen Simoneschi (cvp, TI), Strahm (sp, BE) und Theiler (fdp, LU) sowie eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF), die alle eine Weiterbildungsoffensive im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie fordern, wurden entgegen dem entsprechenden Antrag der WBK auf Abschreibung vom Nationalrat in der Sommersession überwiesen.

Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien

Zur Vermehrung der Ausbildungsplätze in Hightech-Branchen hiess die KVF des Nationalrats eine parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE) gut, welche eine Berufsausbildungspflicht auch für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen fordert.

Berufsausbildungspflicht

Eine vom Bund in Auftrag gegebene Expertenbefragung attestierte dem dualen System, auf dem das Schweizer Berufsbildungswesen mit seiner kombinierten Ausbildung an Berufsschulen und in der betrieblichen Praxis gründet, auch in Zukunft Gültigkeit – wenn es auch partiellen Ergänzungen auf Stufe neuer Schlüsselqualifikationen bedürfe. Die Autoren der Studie regten in ihrer Auswertung an, im Rahmen der Reform des BBG die eigene Fähigkeit zu Wissenserwerb und Weiterbildung zwecks Sicherung der einheimischen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie in den Lehrplänen auch die Formung psychosozialer Kompetenz vermehrt zu berücksichtigen.

dualen System Schlüsselqualifikationen

Nachdem die Ergebnisse der im Herbst 1999 abgeschlossenen Vernehmlassung zum revidierten Medizinalberufsgesetz im Jahr 2000 Gegenstand einer Auswertung durch das Bundesamt für Gesundheit gewesen waren, gab der Bundesrat im Juli des Berichtsjahres einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Auftrag. Ziel der Revision ist die Erhaltung und Förderung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung sowie die Sicherstellung der interkantonalen und internationalen Freizügigkeit der schweizerischen Medizinalberufe.

Medizinalberufsgesetz

Der Nationalrat verfuhr mit der Solothurner Standesinitiative zur Einführung einer nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung wie im Vorjahr der Ständerat. Er gab ihr keine Folge und forderte den Bundesrat mit einem Postulat zur Prüfung eines allfälligen Systemwechsels auf.

nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung

Als Zweitrat überwies auch der Ständerat eine Motion Widrig (cvp, SG) betreffend Bildungsfinanzierung, die den Bundesrat beauftragt, im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes für ein erhöhtes Engagement des Bundes – unabhängig von den Kantonsanteilen – zu sorgen.

dualen System von Berufsschule und Lehrbetrieb Bildungsfinanzierung

Ab August traten rund 100 Personen die neugeschaffene Ausbildung zur Telematikerin oder zum Telematiker an. Das entsprechende Berufsbild, das vom Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen (VSEI) und dem Verband Schweizerischer Telekom-Installationsfirmen (VSTI) in Zusammenarbeit mit dem BBT erarbeitet worden war, sieht ab Ende der Oberstufe eine vierjährige, ab Matura eine zweijährige Lehre vor. Mit der Schaffung des Berufs Telematik sollte dem Mangel an Fachleuten in den Bereichen Telekommunikation, Netzwerktechnik und Informatik begegnet werden. Mit 133 zu 2 Stimmen hatte der Nationalrat in diesem Zusammenhang eine bereits 1998 eingereichte Motion Theiler (fdp, LU) überwiesen, welche die Landesregierung beauftragt, eine Offensive zur aktiven und raschen Förderung von Telematikspezialistinnen und -spezialisten in der Schweiz zu starten. Als Zweitrat stimmte die kleine Kammer auf Antrag ihrer Kommission dem Vorstoss mit 15 zu 12 Stimmen nur in abgeschwächter Form als Postulat zu. Der Bundesrat hatte eine Umwandlung in ein Postulat vorgeschlagen, da die Motion in ihrer Formulierung eher einschränkend wirke angesichts der Vielfalt an zu treffenden Massnahmen zur Überführung der Schweiz in die Informationsgesellschaft.

Offensive Förderung von Telematikspezialistinnen und -spezialisten

Ende Jahr beschlossen der Schweizerische Verband für Berufsberatung (SVB) und die Hochschule für angewandte Psychologie eine schulische Kooperation und hoben damit die Berufsberater-Ausbildung auf Hochschulniveau. Das neue Studium dauert acht Semester, kann berufsbegleitend absolviert werden und soll den gesteigerten Anforderungen an die Berufsberaterinnen und -berater entsprechen, welche vermehrt auch mit Erwachsenen in Weiterbildung oder Umschulung betraut werden. Qualitätssteigerung und Spezialisierungsmöglichkeiten wurden des weiteren im kaufmännischen Bereich angestrebt. Die betroffenen Berufsbildungsverbände stellten in Kooperation mit dem BBT ein neues branchenübergreifendes Prüfungsverfahren vor, das KV-Absolventinnen und -absolventen in einer rund zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung eine Spezialisation für Arbeitsplätze bei Banken, Versicherungen oder im Gebiet der Finanzplanung ermöglichen soll.

Berufsberater-Ausbildung auf Hochschulniveau

In einer Botschaft zuhanden des Parlaments lehnte der Bundesrat die im Oktober 1999 von der Gewerkschaftsjugend eingereichte „Lehrstellen-Initiative“ ab. Einen falschen Lösungsansatz biete die Forderung nach der Einrichtung eines Lehrstellenfonds, der von Firmen zu speisen sei, die keine Lehrstellen anbieten. Das Bonus-Malus-System käme einer verordneten Bildung gleich und löse unnötigen administrativen Aufwand aus. Zudem könne sich das System kontraproduktiv auswirken, wenn Firmen, die bis anhin freiwillig Lehrstellen angeboten hätten, versucht seien, die Bildungsverantwortung an den Bund abzutreten. Der Bundesrat führte das neue Berufsbildungsgesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative an. Die Initianten lehnten aber einen Rückzug des Volksbegehrens ab, solange ihre beiden Forderungen – die verfassungsmässige Verankerung des Rechts auf berufliche Grundausbildung und die Einrichtung eines Lehrstellenfonds – nicht erfüllt seien. Als fadenscheinig bezeichneten sie den formalen Einwand eines zu hohen Verwaltungsaufwands.

Lehrstellen-Initiative

Im Laufe des Berichtsjahres zeichnete sich eine erhebliche Verbesserung der Situation auf dem Lehrstellenmarkt ab. Das BBT meldete Mitte und Ende des Berichtsjahres einen Anstieg der Anzahl offener Lehrstellen. Für das laufende Jahr wurde mit 74 500 abgeschlossenen Lehrverträgen ein Zuwachs von drei Prozent erwartet. Zwischen den Branchen waren jedoch eklatante Unterschiede zu verzeichnen. So hatte die Nachfrage im Informatikbereich von den gegen 3500 Lehrstellen bei weitem nicht gedeckt werden können; 600 dieser Lehrstellen waren allein im Berichtsjahr neu geschaffen worden. Hingegen blieben weniger begehrte Stellen im Gast- und Baugewerbe unbesetzt.

Anzahl offener Lehrstellen

Im Sommer des Berichtsjahres kam bei den Abschlussprüfungen für die Berufsmaturität erstmals die vom Bund erlassene strengere Verordnung zur Anwendung, welche nur noch zwei statt drei ungenügende Noten zulässt. Somit wurden die Berufsmaturandinnen und -maturanden nach einem anderen Reglement geprüft, als jenem, mit dem sie die Schule begonnen hatten. Als es aufgrund dieser Tatsache zu Rekurseingaben kam, machten einzelne Kantone die Prüfungsentscheide auf eigene Faust rückgängig. Das BBT drängte angesichts dieser Unregelmässigkeiten auf eine kurze Übergangszeit, um eine möglichst rasche Qualitätssteigerung der Berufsmaturität zu erreichen.

Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität

Im April präsentierte eine 1999 vom BBT eingesetzte Arbeitsgruppe das neue Konzept „Informatik Berufsbildung Schweiz“. Damit war die Gruppe ihrem Auftrag nachgekommen, einen umsetzbaren Plan für die vereinheitlichte Berufsbildung „Informatikerin/Informatiker“ auszuarbeiten, wobei es ihr gelungen war, die unterschiedlichen Akteure – Berufsverbände, Wirtschaft sowie staatliche und private Ausbildner – auf eine gemeinsame Aktionslinie zu verpflichten. Das Konzept sieht eine Vereinheitlichung des Berufes sowie flexible, im Modulsystem aufgebaute Lerninhalte vor – mit dem Ziel, ab Lehrbeginn 2003 rund 4000 Lehrstellen neu besetzen zu können. Ab dem Jahr 2007 sollten es gar 12 000 bis 20 000 sein. Zur Umsetzung dieser Massnahmen wurde im Herbst auf Initiative des BBT die Genossenschaft Informatik Berufsbildung Schweiz (I-CH) gegründet.

Informatik Berufsbildung Schweiz

Im Sommer des Berichtsjahres wurde in den Kantonen Luzern, Uri, Ob- und Nidwalden zum ersten Mal die dreijährige Hauswirtschaftslehre angeboten. Sie ersetzt das Haushaltslehrjahr, welches – wird es dennoch absolviert – als Einstieg in das zweite Jahr des neuen Lehrgangs angerechnet werden kann. Im Zusammenhang mit der Einführung der Hauswirtschaftslehre konstituierte sich in Sursee (LU) der Berufs- und Interessenverband Hauswirtschaft Zentralschweiz als juristische Trägerschaft. Mit der Einbindung der Hauswirtschaft in das Schweizerische Berufsbildungssystem wurde die Vernetzung mit anderen Berufen im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie eine Aufwertung der Hauswirtschaft an sich angestrebt.

Hauswirtschaftslehre

Als Postulat überwies der Ständerat zudem eine Standesinitiative des Kantons Solothurn für die Einführung einer nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung mit dem Auftrag an die Regierung, einen Systemwechsel von der Angebots- zur Nachfrageorientierung zu prüfen, so dass nicht mehr die Anbieterinnen und Anbieter von Weiterbildungskursen, sondern weiterbildungswillige Personen mittels Bildungsgutscheinen subventioniert werden können. Damit folgte der Ständerat dem Vorschlag seiner WBK, die das Solothurner Begehren wohl als prüfenswert eingestuft, ihm jedoch keine Folge geleistet hatte, da es zu allgemein gehalten sei und ins Uferlose zu führen drohe.

nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung

Die bundesrätliche Botschaft zum neuen BBG hielt am dualen System von Berufsschule und Lehrbetrieb fest, wobei sie aber eine Forcierung des Unterrichts in eher theorielastigen Berufen (so im Hightech-, Gesundheits- und Sozialbereich) vorsah. So sollen neu Berufsfachschulen eingerichtet werden, die umgekehrt zur Lehre funktionieren, indem sie mehrheitlich beruflichen und allgemein bildenden Unterricht mit einem ergänzenden Praktika anbieten. Für bildungsschwächere Jugendliche ist eine sogenannte „berufspraktische Bildung“ geplant – eine in der Regel zweijährige Ausbildung für weniger umfassende Grundqualifikationen, die mit einem eidgenössischen Attest abgeschlossen wird und den Zugang zu einer verkürzten Lehre öffnen soll. Die Botschaft stellte schliesslich die Berufsbildung auf eine neue Finanzierungsgrundlage, indem ein Systemwechsel weg von der am Aufwand orientierten Subventionierung hin zu einer aufgabenorientierten Pauschalfinanzierung der Kantone vollzogen wurde – ergänzt um die gezielte Subventionierung von Neuerungen und besonderen, im öffentlichen Interesse erbrachten Leistungen. Hierfür ist ein mit eigenem Antragsrecht ausgestatteter Innovationsrat anstelle des Berufsbildungsrates vorgesehen. Bundessubventionen nach den gleichen Pauschalen sollen auch an die neu zu integrierenden Berufe der Gesundheit, des Sozialen und der Kunst ausgerichtet werden. Der Bund will mit der Vorlage sein Engagement um insgesamt rund 150 auf 750 Mio Fr. pro Jahr steigern, was einer Erhöhung des Bundesanteils von einem Fünftel auf rund 25 Prozent entspricht. In diesem Zusammenhang hatte der Nationalrat eine Motion Widrig (cvp, SG; Mo. 99.3555) zur Bildungsfinanzierung überwiesen und damit dem Bundesrat den Auftrag erteilt, im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes mehr Finanzmittel einzusetzen als vorgesehen.

neue Berufsbildungsgesetz

Zur Vermehrung der Ausbildungsplätze in Hightech-Branchen überwies der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE), welche eine Berufsausbildungspflicht auch für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen fordert. Bei der Erteilung von Konzessionen an Unternehmungen im Bereich Telekommunikation und Transport seien gemäss Initiative künftig Lehrstellen zur Bedingung zu machen. Strahm stellte den Vorstoss als Teil einer bildungs- und wirtschaftspolitischen Strategie dar, mit welchem einerseits die Anwendung des dualen Lehrsystems mit Schule und Berufsarbeit auch in den neuen Technologien angestrebt wird und der andererseits dafür sorgen soll, dass die Wirtschaft auf genügend qualifizierte Arbeitskräfte im eigenen Land zurückgreifen kann – ohne dass neue Stellen mit ausländischen Informatikspezialistinnen und -spezialisten besetzt werden müssen. Im Rahmen dieser Strategie überwies die grosse Kammer auch eine Motion ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, die den Bundesrat beauftragt, eine zeitlich begrenzte Umschulungsoffensive im Bereich der Informatik auszulösen, um dem grossen Mangel an Informatikspezialisten und insbesondere -spezialistinnen zu begegnen. Angesichts des technologischen Wandels müsse trotz Wirtschaftsaufschwung – so Strahm – mit verbilligten Weiterbildungskursen der Arbeitnehmerschaft der Sprung in die digitale Technologie ermöglicht werden. Die Motion wurde vom Ständerat in ein Postulat umgewandelt und überwiesen.

Berufsausbildungspflicht für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen

Im Februar nahm der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zum Gesetzesentwurf für ein revidiertes Berufsbildungsgesetz (BBG) zur Kenntnis. Zu Diskussionen Anlass hatten weniger inhaltliche als finanzielle Aspekte gegeben. Ein klares Fazit zeigte die Vernehmlassung hinsichtlich der Finanzierungsgrundlage der Berufsbildungsreform, indem die Berufsbildung einhellig als strategische Aufgabe erachtet wurde, bei welcher die öffentliche Hand ihr Engagement nicht abbauen dürfe. Die Kantone plädierten für eine Erhöhung des Bundesanteils von 20 auf 30 Prozent. Der Bundesrat verabschiedete im September seine Botschaft an das Parlament, die er unter das Motto einer modernen, flexiblen, die Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigenden Berufsbildung stellte. Das Gesetz soll neu alle Bildungsbereiche unterhalb der Hochschulstufe umfassen – also auch die Ausbildungsgänge für Gesundheit, Soziales und Kunst, die bis anhin in Kantonskompetenz lagen, sowie die bisher in entsprechenden Bundesgesetzen geordnete Ausbildung für Berufsleute aus der Land- und Forstwirtschaft. Die Konzentration in ein einziges Gesetz diene einer besseren Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit der Berufslehrgänge untereinander und innerhalb des Bildungswesens insgesamt.

neue Berufsbildungsgesetz

Im Frühjahr schickte der Bundesrat ein neues Berufsbildungsgesetz in die Vernehmlassung. Der Gesetzesentwurf hielt am dualen System der Berufsbildung – Lehrstelle und Schule – fest, strebte eine erhöhte vertikale und horizontale Durchlässigkeit unter den Angeboten an und regelte neu auch die Lehrgänge im Sozial-, Gesundheits- und künstlerischen Bereich. Die Berufsbildung wurde darin als Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Privatwirtschaft definiert. Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist im Oktober zeigte sich in allen Stellungnahmen nebst einer grundsätzlich guten Aufnahme des Entwurfs Kritik an der Regelung der Finanzierung. Mehrkosten, die der Bund auf die Kantone abwälzen wolle, seien durch mehr Autonomie für die Kantone abzugelten, meinte die FDP. Nach Ansicht der SP müssten sowohl Bund wie Kantone zusätzliche Mittel einfliessen lassen; ausserdem sei der gesamte Bildungsbereich in einem Departement zusammenzufassen. Die Kritik der CVP zielte gegen die unklare Ausweisung des künftigen Finanzbedarfs, die Unausgewogenheit der Kostenverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die fehlende Kohärenz zwischen dieser Vorlage und dem Projekt des Neuen Finanzausgleichs. Diesen Vorwurf erhob auch die SVP und äusserte sich zudem gegenüber dem geplanten branchenbezogenen Berufsbildungsfonds skeptisch. Auch die EDK äusserte sich positiv zu den Grundzügen des Entwurfs, bezeichnete aber die Angaben zu den Mehrkosten als lückenhaft. Nach Ansicht der kantonalen Erziehungsdirektoren müsse vor einer Weiterbearbeitung des Gesetzesentwurfs eine seriöse Kostenrechnung vorlegt werden. Vom Bund seien künftig 30 Prozent des öffentlichen Aufwands für die Berufsbildung zu übernehmen und nicht nur 18,3 Prozent, wie dies gegenwärtig der Fall ist.

neue Berufsbildungsgesetz

Die Totalreform der Berufsbildung wurde im Berichtsjahr weitergeführt. Die Bundesräte Couchepin und Dreifuss kündigten an, einen Revisionsentwurf für das zwanzig Jahre alte Berufsbildungsgesetz im Januar 1999 in die Vernehmlassung schicken und noch im selben Jahr den eidgenössischen Räten vorlegen zu wollen. Zusammen mit dem Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) strebten sie an, dass der Bund künftig alle Berufe, auch jene im Pflege- und Sozialbereich, selbst regelt und über einen Fonds die Weiterbildung koordiniert. Weitere Kernpunkte der angepeilten Reform sind die Vereinheitlichung der Grundausbildung nach Berufs- und Tätigkeitsfeldern sowie die Erhöhung des schulischen Anteils der Ausbildung.

neue Berufsbildungsgesetz

Le Conseil fédéral devant désigner en 1997 les écoles supérieures professionnelles qui recevront le label de haute école spécialisée (HES), de nombreux projets ont été déposés auprès de l'OFIAMT. Parmi les différentes candidatures, trois consacrent des collaborations intercantonales. En effet, la Suisse romande, la Suisse centrale et celle orientale (canton de Zurich compris) ont chacune proposé de regrouper, au sein de leur région respective, les différentes écoles supérieures professionnelles sous une seule organisation et direction. Cinq autres candidatures proviennent des cantons de Berne, Soleure, Bâle (BS/BL), Argovie et Tessin et intègrent, au sein de chaque canton respectif, les établissements concernés sous un seul organisme faîtier. Enfin, deux candidatures sont le fait d'écoles privées. En ce qui concerne les domaines d'enseignement et de recherche prévus, l'ensemble des projets comprend les matières mentionnées prioritairement par la loi: à savoir, les sciences techniques (ingénierie et architecture), l'économie, l'agriculture et les arts appliqués. Certains projets, essentiellement ceux alémaniques, envisagent cependant également de comprendre des formations dans les domaines social, médical, pédagogique et artistique (arts visuels et musique). Ces secteurs ne devraient pas recevoir d'aide de la part de la Confédération, du moins dans un premier temps.

Conseil des Etats a approuvé la loi sur les hautes écoles spécialisées (HES)

En début d'année, le Conseil des Etats a approuvé la loi sur les hautes écoles spécialisées (HES) qui vise à revaloriser la formation professionnelle par la création de véritables universités des métiers. Si le projet du gouvernement a été adopté dans l'ensemble à l'unanimité par les membres de la petite Chambre, certains points ont néanmoins été critiqués, voire modifiés. Ainsi, la question du financement des HES a été soulevée par les sénateurs bourgeois, qui ont fait part de leurs inquiétudes quant aux possibilités de dégager le 1,6 milliard de francs nécessaire à la création de ces écoles. Le socialiste Onken (TG) a quant à lui critiqué le fait que le projet du Conseil fédéral prévoie uniquement l'éventualité de créer ultérieurement des HES dans les domaines social et médical. La Chambre des cantons n'a pas suivi sa proposition d'inscrire dans la loi une formulation plus contraignante pour la Confédération, estimant qu'il fallait, pour des raisons financières, procéder par étapes et accoler le label HES dans un premier temps uniquement aux écoles techniques (ETS), aux écoles supérieures de cadres pour l'économie et l'administration (ESCEA) ainsi qu'aux écoles supérieures d'art et métier (ESAA). Elle a en revanche rejeté la proposition du radical saint-gallois Rüesch de biffer de la loi toute référence à une extension future des HES à d'autres domaines professionnels. La seule modification de relative importance a concerné les conditions d'entrée aux HES: le Conseil des Etats, sur proposition de sa commission, a inscrit de manière plus explicite la possibilité pour les détenteurs de maturité non professionnelle d'entamer des études dans une université de métier, sous réserve que ceux-ci soient au bénéfice d'une expérience d'une année dans le domaine d'études choisi.

Conseil des Etats a approuvé la loi sur les hautes écoles spécialisées (HES)