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Im November 2021 publizierte die TBBK ihr Commitment zu fairen Chancen in der Berufswahl und bei der Lehrstellenbesetzung. Die TBBK – zusammengesetzt aus den Verbundpartnern der Berufsbildung – verpflichtete sich damit, offene Lehrstellen frühestens im August des Vorjahres auszuschreiben sowie Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abzuschliessen. Ausserdem sollen die kantonalen Berufsbildungsämter die Lehrverträge frühestens im September des Vorjahres genehmigen können. Hintergrund dieser Vereinbarung war die Problematik, dass ein eigentlicher Wettlauf um die Lernenden respektive die Ausbildungsplätze entstanden war, wodurch die Eltern und die angehenden Auszubildenden unter Druck gerieten und unausgereifte Entscheidungen hinsichtlich der Lehrstelle treffen mussten. Mit dem Commitment soll erreicht werden, dass die Jugendlichen eine adäquate Lehrstelle finden und die Betriebe zu den geeigneten Auszubildenden kommen.

Commitment zum Berufswahlprozess und zu den Lehrstellen der TBBK

Anfang Mai 2020 gründete der Bund eine Task Force zur Stärkung der Berufsbildung, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kantonen, Sozialpartnern und Bund. Da es für viele Jugendliche und junge Erwachsene aufgrund der coronabedingten wirtschaftlichen Situation schwierig geworden sei, eine Lehrstelle oder eine Stelle nach der Ausbildung zu finden, wurde diese Task Force mit der Aufgabe betraut, die Situation in den Kantonen zu beobachten und wenn nötig stabilisierend einzugreifen. Während sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier einig waren, dass in dieser Situation Handlungsbedarf bestehe (vgl. Mo. 20.3163.), waren die von der NZZ zitierten Expertinnen und Experten uneins in der Frage, ob es überhaupt einen gewichtigen Einbruch beim Angebot der Lehrstellen gebe. Generell schien aber die Lage in der lateinischen Schweiz etwas angespannter als in der Deutschschweiz, wo traditionell schon früher mit der Lehrstellensuche und -vergabe gestartet werde, wie Le Temps berichtete. Dieselbe Zeitung berichtete denn auch darüber, was in den einzelnen französischsprachigen Kantonen konkret unternommen wurde, um den Lehrstellensuchenden und den ausbildenden Firmen zu helfen. So zahlte der Kanton Waadt beispielsweise die Hälfte des Jahreslohns aller entlassenen Lernenden, die im zweiten und dritten Lehrjahr standen, um ihnen damit die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu erleichtern. In weiteren Medienmitteilungen erläuterte das SBFI, dass die Task Force einen «Förderschwerpunkt Lehrstellen» eingerichtet habe. Mit diesen Fördermitteln könne der Bund im Rahmen bestehender Kredite einzelne Projekte prioritär unterstützen. Dies in den Bereichen Coaching / Mentoring von Jugendlichen auf Lehrstellensuche, beim Erhalt und der Schaffung von Lehrstellen, bei deren Besetzung, bei der Erarbeitung neuer Ausbildungsmodelle oder zur Vermeidung von Lehrvertragsauflösungen. Zudem wies das SBFI im Juli 2020 darauf hin, dass auf die Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger eine schwierige Situation zukommen könnte. In verschiedenen Kantonen stünden aber seitens der Berufsberatungen Angebote zur Verfügung, um diese Personen gezielt zu unterstützen.

Bund setzt Task Force zur Stärkung der Berufsbildung ein
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Le Sommet national de la formation professionnelle a eu lieu au mois d’avril. Confédérations, cantons, et représentants des milieux politique et économique ont établi des lignes directrices pour une stratégie de la formation professionnelle en adéquation avec la réalité actuelle et surtout l’avenir proche. Quatre points forts se détachent. Premièrement, l’élaboration d’un groupe de travail, chapeauté par le SEFRI, doit permettre d’établir une Vision d'ici 2030 pour la formation professionnelle. Deuxièmement, la réduction des charges administratives, qui entravent les entreprises formatrices d’apprentis, est primordiale. Troisièmement, sur le thème de la pénurie de personnels qualifiés, les représentants ont prôné une campagne d’information et de sensibilisation. Finalement, le thème des réfugiés a été abordé. Ainsi, une collaboration entre les autorités responsables de la formation et celles responsables de la migration doit permettre d’utiliser les outils existants et de les adapter si nécessaire.

Sommet national de la formation professionnelle

«Berufsbildung 2030» (berufsbildung2030.ch) ist eine im Jahr 2016 lancierte Initiative der Verbundpartner der Berufsbildung (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) und verfolgt das Ziel, für die Berufsbildung relevante arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Veränderungen zu antizipieren und die Berufsbildung dadurch zukunftsfähig zu machen. Dafür wurden ein Leitbild und wichtige Stossrichtungen – beispielsweise im Bereich Digitalisierung, Governance oder Flexibilisierung der Bildungsangebote – definiert. Im Rahmen dieser Stossrichtungen werden wiederum verschiedene Projekte durchgeführt, welche von der TBBK gutgeheissen und begleitet werden.

Initiative Berufsbildung 2030

Les différents acteurs de la formation, notamment professionnelle se sont réunis lors du Sommet national de la formation professionnelle. Johann Schneider-Ammann (plr), ministre de l’économie, de la formation et de la recherche, accompagné de représentants de la Confédération, des cantons, des enseignants et de différents partenaires sociaux ont débattu sur la question de la formation professionnelle. Alors que l’ombre de l’acceptation de l’initiative dite contre l’immigration de masse a pesé, comme une épée de Damoclès, sur la tête de ces acteurs, un renforcement de la formation professionnelle s’est profilé comme une première réponse aux risques de pénurie de main-d’œuvre qualifiée. Alors que plusieurs mesures ont été avancées, un objectif global de 95 pour cent de diplômés du secondaire II (apprentissage, maturité professionnelle ou gymnasiale, école de culture générale) a été annoncé.

Sommet national de la formation professionnelle

Der Bund beauftragte die in Solothurn domizilierte ch-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit mit der Betreuung der Schweizer Teilnahme an den EU-Bildungsprogrammen. Eine entsprechende Leistungsvereinbarung wurde im Mai unterzeichnet. Eine in die ch-Stiftung integrierte aber eigenständige Agentur soll Institutionen der Berufsbildung und Unternehmen für die Programme gewinnen. Bis dato existiert kaum ein Mobilitätsaustausch für Berufsschüler. Die Stiftung arbeitet deshalb auch eng mit dem eidgenössischen Amt für Berufsbildung zusammen.

ch-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit

Die Vertreter von Bund, Kantonen sowie Gewerkschaften und Arbeitgeber konnten sich an der nationalen Lehrstellenkonferenz im Oktober über einen intakten Lehrstellenmarkt freuen. Sorge bereitete den Teilnehmenden aber die Jugendarbeitslosigkeit und die Personalnot im Gesundheitssektor. An der Konferenz wurde beschlossen, eine Kampagne zu lancieren, die darauf abzielt, mehr Jugendliche für Ausbildungen im Gesundheitsbereich zu motivieren und vermehrt Quereinsteiger für Medizinalberufe zu gewinnen. An der Zusammenkunft zeichnete sich ausserdem eine Entwicklung zu mehr Druck seitens der Kantone ab. So beantragte etwa der Basler Regierungsrat Carlo Conti (cvp), Vizepräsident der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz, private Spitäler sowie Heime mit Auflagen in Leistungsvereinbarungen zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen zu verpflichten.

ersten nationalen Lehrstellenkonferenz

Die berufliche Weiterbildung stand auch im Zentrum eines weltweit einmaligen Pilotprojekts, mit dem das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie untersuchen wollte, wie sich Bildungsgutscheine auf die Weiterbildungsbereitschaft der Bevölkerung auswirken. Dazu wurden im Jahr 2006 an 2400 zufällig ausgewählte Personen Bildungsgutscheine verteilt, die sie frei zur Weiterbildung einsetzen konnten. Die im Februar präsentierte Studie zeigt, dass die Weiterbildungsquote durch die finanziellen Anreize leicht gestiegen ist. Die Verfasser empfehlen, die Bildungsgutscheine auf Personen mit tiefem Bildungsniveau zu konzentrieren, da sich Gutausgebildete auch ohne Bildungsgutscheine weiterbilden.

Bildungsgutscheine

Im November trafen sich auf Einladung von Wirtschaftsminister Deiss 21 Spitzenvertreter aus Bund, Kantonen, Wirtschaft und Gewerkschaften zu dieser ersten nationalen Lehrstellenkonferenz. Gewerkschaften und Linke zeigten sich vom Ergebnis enttäuscht, da sie keine ihrer Forderungen hatten durchsetzen können. Auf Ablehnung gestossen war sowohl der Vorschlag eines nationalen Delegierten (Mister Lehrstelle) als auch das Ansinnen, den Betrieben für jede neue Lehrstelle einen Bonus von 10 000 Fr. auszuzahlen. Beschlossen wurde hingegen eine Werbekampagne, wonach ausbildende Unternehmen sich mit der offiziellen Vignette „Lehrbetrieb“ schmücken dürfen. Wenige Tage nach der Konferenz lehnte der Bundesrat einen von Deiss in Aussicht gestellten Kredit von 20 Mio Fr. aus dem Innovationsfonds gemäss Berufsbildungsgesetz ab; mit diesem Betrag hätte der Bund die Projekte der Kantone zur Verbesserung der Lehrstellensituation vollständig und nicht nur zu 60% übernehmen sollen.

ersten nationalen Lehrstellenkonferenz

Im Frühjahr schickte der Bundesrat ein neues Berufsbildungsgesetz in die Vernehmlassung. Der Gesetzesentwurf hielt am dualen System der Berufsbildung – Lehrstelle und Schule – fest, strebte eine erhöhte vertikale und horizontale Durchlässigkeit unter den Angeboten an und regelte neu auch die Lehrgänge im Sozial-, Gesundheits- und künstlerischen Bereich. Die Berufsbildung wurde darin als Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Privatwirtschaft definiert. Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist im Oktober zeigte sich in allen Stellungnahmen nebst einer grundsätzlich guten Aufnahme des Entwurfs Kritik an der Regelung der Finanzierung. Mehrkosten, die der Bund auf die Kantone abwälzen wolle, seien durch mehr Autonomie für die Kantone abzugelten, meinte die FDP. Nach Ansicht der SP müssten sowohl Bund wie Kantone zusätzliche Mittel einfliessen lassen; ausserdem sei der gesamte Bildungsbereich in einem Departement zusammenzufassen. Die Kritik der CVP zielte gegen die unklare Ausweisung des künftigen Finanzbedarfs, die Unausgewogenheit der Kostenverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die fehlende Kohärenz zwischen dieser Vorlage und dem Projekt des Neuen Finanzausgleichs. Diesen Vorwurf erhob auch die SVP und äusserte sich zudem gegenüber dem geplanten branchenbezogenen Berufsbildungsfonds skeptisch. Auch die EDK äusserte sich positiv zu den Grundzügen des Entwurfs, bezeichnete aber die Angaben zu den Mehrkosten als lückenhaft. Nach Ansicht der kantonalen Erziehungsdirektoren müsse vor einer Weiterbearbeitung des Gesetzesentwurfs eine seriöse Kostenrechnung vorlegt werden. Vom Bund seien künftig 30 Prozent des öffentlichen Aufwands für die Berufsbildung zu übernehmen und nicht nur 18,3 Prozent, wie dies gegenwärtig der Fall ist.

neue Berufsbildungsgesetz