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In einem Bundesgerichtsurteil zur Kostenbeteiligung der Eltern an Skilagern und Schulexkursionen vom Dezember 2017 hiess das BGer die Beschwerde gegen Änderungen des Volksschulgesetzes im Kanton Thurgau gut. Dort hatten der Grosse Rat und der Regierungsrat 2015 beschlossen, dass unter anderem für obligatorische Exkursionen und Lager Beiträge der Eltern erhoben werden können. Diese Beschlüsse müssen laut Bundesgericht nun aufgehoben werden, da die Eltern für obligatorische Lager und Exkursionen nur das bezahlen sollen, was sie zu Hause einsparen. Also beispielsweise Beiträge für die Mahlzeiten, die das Kind im Skilager einnimmt. Laut Bundesgericht liegen diese Beiträge zwischen 10 und 16 Franken pro Tag und damit deutlich tiefer als das, was in vielen Kantonen für ein Skilager veranschlagt würde. Damit soll der kostenlose Grundschulunterricht weiterhin gewährleistet sein.
Einige Medien sahen durch dieses BGer-Urteil die Durchführung der Skilager, die pro Kind und Woche mehrere Hundert Schweizerfranken kosten könnten, in genereller Gefahr. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass es beispielsweise im Kanton St. Gallen bereits jetzt so sei, dass es oft ein alternatives Angebot zum (freiwilligen) Skilager gäbe, dies sei aber Sache der einzelnen Schulen. Zudem könnten Familien, die sich das Skilager nicht leisten könnten, ihre Kinder aber trotzdem hinschicken möchten, um eine finanzielle Unterstützung bitten. Nicht nur der Kanton Thurgau, auch viele andere Kantone und ihre Gemeinden müssten nun aber über die Bücher und analysieren, wie sie alternative Finanzierungsquellen für Lager und Exkursionen finden könnten. Denn die Medien waren sich einig, dass die Skilager ein wichtiges soziales Ereignis für die Kinder darstellten und weitergeführt werden sollten.

Bundesgerichtsurteil zu Skilager und Schulexkursionen
Dossier: Kosten von obligatorischen Schulsportlagern

Anfang Oktober 2017 gab die Staatsanwaltschaft Zürich bekannt, dass sie das Strafverfahren im Fall Jürg Jegge einstellen werde. Es seien zahlreiche Personen kontaktiert worden, die als Jugendliche mit dem ehemaligen Sonderschullehrer Kontakt hatten und von Missbrauch hätten betroffen sein können. Der grösste Teil der Befragten habe dabei angegeben, dass es zu keinen sexuellen Handlungen zwischen ihnen und Jegge kam. Die in einigen Fällen geschilderten sexuellen Handlungen seien zum heutigen Zeitpunkt bereits verjährt. Die Staatsanwaltschaft liess noch eine Frist für neue Beweisanträge laufen. Im Januar 2018 stellte die Zürcher Justiz das Verfahren gegen Jegge endgültig ein, wie der Wörterseh-Verlag mitteilte, jener Verlag, der das Buch mit den Vorwürfen gegen Jegge veröffentlicht hatte. Die Verfahrenskosten von CHF 4'400 wurden Jegge auferlegt. Die Kostenauferlegung begründete die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich damit, dass Jegge sexuellen Kontakt zu Minderjährigen gestanden habe, womit er deren Persönlichkeit verletzt habe, unabhängig davon, ob die Taten verjährt seien oder nicht.

Aufarbeitung Fall Jürg Jegge
Dossier: Fall Jürg Jegge

Le Tribunal fédéral a conclu que la Profession d'enseignant primaire était une "profession féminine". La haute instance judiciaire remet ainsi en question une décision du tribunal cantonal d'Argovie. D'un point de vue statistique, il affirme que la part des femmes dans l'enseignement primaire dépasse les 70 pour cent nécessaires pour qualifier une profession au niveau du genre. Le débat a surgi suite à la plainte d'une enseignante affirmant que la différence de classe de salaire entre sa profession et d'autres dans l'administration était basée sur une discrimination de genre. Suite à la décision du TF, le canton d'Argovie est contraint d'examiner à nouveau la plainte relative au classement salarial de la fonction d'enseignant primaire.

Profession d'enseignant "profession féminine"

Im Oktober wies das Bundesgericht eine Beschwerde von Forschern der ETH und der Universität Zürich gegen ein Verbot von zwei Affenversuchsprojekten ab. Das oberste Gericht stützte den Entscheid der kantonalen Tierversuchskommission und der Kantonsregierung, welche die Versuche aufgrund der unverhältnismässigen Belastung für die Tiere als rechtswidrig erklärt hatten. Damit wurden in der Schweiz zum ersten Mal Tierversuche durch eine Tierversuchskommission auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Die beiden Hochschulen zeigten sich vom Entscheid enttäuscht. ETH-Präsident Ralph Eichler und Uni-Prorektor Heini Murer rechneten mit negativen Auswirkungen auf die Stellung des Forschungsplatzes Zürich. Im Zusammenhang mit diesem Urteil meldete sich auch der Schweizer Tierschutz zu Wort und forderte ein Vetorecht für alle Tierversuchskommissionen. Zürich ist bisher der einzige Kanton in dem die Tierversuchskommission ein Rekursrecht besitzt, in der übrigen Schweiz können die Gremien nur Empfehlungen abgeben.

Affenversuchsprojekten