Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Bildung und Forschung
  • Forschung

Akteure

Prozesse

  • Volksinitiative
2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im März 2019 wurde die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» mit 123'640 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative forderte ein Ende aller Tier- und Menschenversuche in der Schweiz. Ausserdem dürften mit Annahme der Initiative auch keine Produkte (u.a. Medikamente) importiert werden, die unter Verwendung von Tierversuchen entwickelt wurden.
Im Dezember 2019 entschied der Bundesrat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und ihr weder einen direkten noch einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustellen. Dem Bundesrat ging die Initiative zu weit. Er erachtete das geltende Recht einerseits als ausreichend, um Mensch und Tier in der wissenschaftlichen Forschung gut zu schützen. Andererseits seien die Grundlagenforschung sowie die Prüfung von pharmazeutischen und chemischen Produkten teilweise heute noch auf Tierversuche angewiesen. Eine Annahme der Initiative hätte gemäss Bundesrat zur Folge, dass die Versorgung mit Medikamenten nur noch beschränkt sichergestellt werden könnte. Die Schweizer Bevölkerung könnte zudem aufgrund des Importverbots nicht mehr von wissenschaftlichen Entwicklungen im Ausland profitieren. Das weitgehende Import- und Handelsverbot sei schliesslich auch nicht mit internationalen Verpflichtungen und Verträgen der Schweiz, etwa mit der EU, zu vereinbaren.

«Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt». Volksinitiative
Dossier: Tiervesuche in Frage gestellt

Wenige Tage nach der Gen-Lex-Debatte im Nationalrat kündigten Umweltverbände, die Grüne Partei der Schweiz und die Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie die Lancierung einer Volksinitiative „für eine gentechnikfreie Landwirtschaft“ an. Sie verlangt, dass nach ihrer Annahme während fünf Jahren keine genetisch veränderten Organismen, die für die Anwendung in der Umwelt bestimmt sind, und keine gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Nutztiere in Verkehr gebracht werden dürfen.

Initiative populaire « pour des aliments produits sans manipulations génétiques »
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz