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Der Bundesrat präsentierte im November 2021 seine Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Diese Schule, die der Bund seit 1960 unterstützt, wurde gegründet, um Kindern von französischsprachigen Bundesangestellten sowie von Eltern, die für bundesnahe Organisationen tätig sind, die Möglichkeit zu bieten, auf Französisch und nach dem Lehrplan der Romandie (Plan d’études romand) unterrichtet zu werden. Die Revision des aus dem Jahr 1981 stammenden Gesetzes soll für den Bund bezüglich der Planbarkeit der Kosten und der Budgetberechnung eine Verbesserung bringen. Sie enthält aber keine Änderungen betreffend die Aufgabenteilung oder den Umfang der finanziellen Beteiligung des Bundes.

Bundesgesetz über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Totalrevision

WBK-SR-Sprecher Jakob Stark (svp, TG) erläuterte die Vorteile der Motion «Bessere Steuerung und Planbarkeit in der Berufsbildungsfinanzierung», welche von der WBK-NR im Januar 2021 eingereicht worden war und nun in der Sommersession 2021 vom Ständerat behandelt wurde. Mit diesem Vorstoss solle mehr Ordnung in die Finanzierung der Berufsbildung gebracht werden. Ziel sei es, dass die Kantone mehr Planungssicherheit bekämen, indem sie die Pauschalbeiträge für die Berufsbildung unabhängig von den Berufsbildungsausgaben des Bundes erhielten. Entsprechend beantragte die Kommission die Annahme der Motion. Bildungsminister Parmelin anerkannte, dass das derzeitige System der Berufsbildungsfinanzierung komplex sei. Aus Sicht des Bundesrates sei es aber sinnvoller und realistischer, die Forderung der Motion erst im Rahmen der BFI-Botschaft 2025-2028 anzugehen. Daher lehnte der Bundesrat die Motion ab. Anschliessend stimmte der Ständerat der Motion jedoch deutlich zu – mit 35 zu 1 Stimmen, bei einer Enthaltung.

Bessere Steuerung und Planbarkeit in der Berufsbildungsfinanzierung (Mo. 21.3007)

Die WBK-NR reichte im Januar 2021 zwei Vorstösse im Bereich der Berufsbildung ein. In einem Postulat (Po. 21.3008) forderte sie einen Bericht über die Möglichkeiten, die Transparenz bei der Verwendung von Bundesmitteln im Bildungsbereich zu verbessern. In ihrer Motion verlangte sie, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen bis Ende 2022 einen Vorschlag zur besseren Steuerung und Planbarkeit der Berufsbildungsfinanzierung durch die Kantone erarbeitet.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da die Planbarkeit und die Steuerung der Bundesmittel in der Berufsbildung bereits gewährleistet seien. Das BBG sehe vor, dass der Bund 25 Prozent der öffentlichen Gesamtausgaben für die Berufsbildung übernimmt. Diesen Richtwert erreiche oder übertreffe der Bund seit 2012. Zudem lege der Bund im Rahmen der BFI-Botschaften jeweils den Kostenrahmen an die Berufsbildung fest, auch würden Kosten, Kostenanteile und Wachstum für die einzelnen Jahre bereits transparent ausgewiesen. Falls der Nationalrat die Motion annehme, behalte sich der Bundesrat vor, dem Ständerat einen Antrag auf Abänderung in einen Prüfauftrag vorzulegen.
Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2021 mit dem Vorstoss. Diana Gutjahr (svp, TG) und Philipp Kutter (mitte, ZH) erläuterten für die Kommission, dass die Planung der Berufsbildungsfinanzierung für die Kantone schwierig sei, da der Beitrag des Bundes variieren könne. Das Parlament beschliesse im Rahmen der BFI-Botschaften zwar jeweils den Zahlungsrahmen des Bundes für die Berufsbildung. Diese Mittel flössen dann aber jeweils in verschiedene Kredite, wobei die Gelder für die Kantone nur im Rahmen eines bestimmten Kredites ausbezahlt würden. Je mehr der Bund in die anderen Kredite investiere, desto weniger bleibe für die Kantone übrig. Dadurch entstehe eine finanzielle Unsicherheit für die Kantone, die mit dieser Motion behoben werden solle.
Nachdem Bildungsminister Parmelin noch einmal die Haltung des Bundesrates wiederholt hatte, nahm der Nationalrat die Motion einstimmig mit 181 zu 0 Stimmen an.

Bessere Steuerung und Planbarkeit in der Berufsbildungsfinanzierung (Mo. 21.3007)

Die WBK-NR reichte im Januar 2021 zwei Vorstösse im Bereich Bildungsfinanzierung ein. Eine Motion widmete sich der Planbarkeit und Steuerung; mit einem Postulat forderte die Kommission einen Bericht bezüglich der Transparenz bei der Verwendung von Bundesmitteln im Bildungsbereich.
Die WBK-NR forderte in diesem Postulat konkret, dass der Bundesrat darüber berichtet, wie die Transparenz bei den Mittelflüssen im Bildungsbereich – vor allem im Bereich der Berufsbildung – verbessert werden könnte und welche Massnahmen dafür geeignet wären. Die Kommission wollte damit herausfinden, «wie sich zusätzliche Bundesgelder auf die Kostenbeteiligung der Kantone auswirken», respektive wie verhindert werden könne, dass solche erhöhten Bundesmittel nicht bloss zu einer Lastenumverteilung führen. Der Bundesrat zeigte sich bereit, den geforderten Bericht zu den gemeinsam verantworteten Bereichen des Bildungswesens in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu erarbeiten. Der Nationalrat stimmte dem Postulat in der Frühjahrssession 2021 stillschweigend zu.

Transparenz bei der Verwendung von Bundesmitteln im Bildungsbereich (Po. 21.3008)

Hannes Germann (svp, SH) verlangte mittels Postulat vom Bundesrat, die Aufnahme der Digitalisierung naturwissenschaftlicher Sammlungen in die BFI-Botschaft 2021-2024 zu prüfen. Konkret forderte er, dass eine nationale Strategie und personelle und finanzielle Ressourcen zur Digitalisierung naturwissenschaftlicher Sammlungen geschaffen würden.
Der Bundesrat lehnte die Forderung ab, indem er argumentierte, dass die Verantwortung für die Sammlungsobjekte, welche das Aufarbeiten und Verfügbarmachen sowie deren Finanzierung einschliesst, bei den Leitungsgremien der Museen und Hochschulen sowie ihren Trägern und Trägerinnen liege. Die Träger und Trägerinnen der Museen seien ausser bei den Museen des Bundes vorwiegend die Kantone und die Gemeinden. Bei den Hochschulen und den Universitäten liege die Verantwortung bei deren Leitungsgremien. Eine Finanzierung der Digitalisierung und Zugänglichmachung über die BFI-Botschaft 2021-2024 schloss der Bundesrat gänzlich aus, da keine direkte Zuständigkeit des Bundes bestehe.
In der Herbstsession 2019 wies der Ständerat das Postulat der WBK-SR zur Vorberatung zu. Die Kommission beschloss ohne Gegenstimme, das Postulat zur Annahme zu empfehlen. Sie hielt dabei fest, dass die Finanzierung unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und in enger Absprache mit den Kantonen erfolgen müsste.
In der ständerätlichen Debatte bat Guy Parmelin – obwohl die WBK-SR das Postulat um das Subsidiaritätsprinzip ergänzt hatte – weiterhin um Ablehnung des Postulates. Er betonte noch einmal, dass die Verantwortung für die Aufarbeitung der betroffenen Objekte bei den Verantwortlichen der Museen und der Hochschulen sowie den Kantonen liege, lediglich bei den Sammlungen der beiden ETH und bei den Bundesmuseen sei die Eidgenossenschaft zuständig.
Der Ständerat nahm das Postulat entgegen des bundesrätlichen Antrages einstimmig an.

Digitalisierung naturwissenschaftlicher Sammlungen (Po. 19.3593)

Eine im Herbst 2018 eingereichte Motion von Christoph Eymann (ldp, BS) forderte den Bundesrat auf, zu prüfen, wie die sprachliche Förderung vor dem Kindergartenalter in der ganzen Schweiz umgesetzt werden könne. Eymann erläuterte, dass im Bildungsbericht 2018 als Ziel festgehalten sei, dass 95 Prozent der Jugendlichen über einen Sek-II-Abschluss (d.h. gymnasiale Matur oder abgeschlossene Berufslehre) verfügen sollten. Dies sei vor allem bei Kindern mit Migrationshintergrund derzeit noch nicht der Fall; Eymann sah die Ursache dafür vor allem in der mangelnden frühen sprachlichen Förderung. Diese mangelnde Förderung stehe auch im Widerspruch zur anvisierten Chancengerechtigkeit der Kinder. Eymann sah den Bundesrat durch verschiedene rechtliche Grundlagen legitimiert, in diesem Bereich aktiv zu werden. Eine Unterstützung durch den Bund zur Koordination der Arbeiten in den Kantonen und Gemeinden sowie eine finanzielle Hilfe seien sowohl im Interesse der betroffenen jungen Menschen als auch der gesamten Schweiz, resümierte Eymann.
Der Bundesrat wies in seiner Argumentation darauf hin, dass die frühe sprachliche Förderung klar im Aufgabengebiet der Kantone und der Gemeinden liege, respektive der Bund nur komplementär, gestützt auf spezialgesetzliche Regelungen, wirksam werden könne. Er zeigte sich aber grundsätzlich bereit, zu prüfen, wie das Ziel des Postulats umgesetzt werden könne – freilich unter Berücksichtigung der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.
Im Nationalrat wurde das Postulat durch Verena Herzog (svp, TG) bekämpft. Bei der anschliessenden Diskussion führte Herzog einige Gründe auf, die aus ihrer Sicht gegen eine Annahme der Motion sprachen: Zum einen liege es vor allem in der Verantwortung der Familien, dass die Kinder bei Eintritt in die Primarstufe eine Landessprache genügend beherrschten. Zum anderen seien es daran anschliessend die Gemeinden und die Kantone, die die Verantwortung für die Sprachförderung trügen. In der darauffolgenden Abstimmung sprach sich die grosse Kammer mit 119 zu 64 Stimmen (bei einer Enthaltung) für Annahme der Motion aus.
In der kleinen Kammer wurde die Motion zusammen mit der Standesinitiative des Kantons Thurgau (Kt.Iv. 19.303) diskutiert, welche verlangte, dass die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts durch eine Änderung der Bundesverfassung dahingehend relativiert wird, dass die Kosten, die Fremdsprachige durch mangelnde Integrationsbemühungen verursachen, den Verursachern und Verursacherinnen – also den Familien – auferlegt werden können. Nach einer Einordnung der beiden Geschäfte in den grösseren Kontext von Bildung, Integration und Chancengerechtigkeit durch Kommissionssprecher Noser (fdp, ZH) gab der Ständerat der Standesinitiative keine Folge, die Motion Eymann jedoch fand auch im Stöckli eine Mehrheit.

Frühe Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt als Voraussetzung für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme (Mo. 18.3834)
Dossier: Frühe Kindheit

Im Berichtsjahr diskutierten die Räte in verschiedenen Fragestellungen die allfällige Privilegierung von Weiter- und Ausbildungskosten im Steuerregime von Bund und Kantonen. In der Sommersession behandelte der Ständerat als Erstrat das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten, das der Bundesrat im März an die Räte geschickte hatte. Neu sollen alle Aus- und Weiterbildungskosten nach dem ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II oder nach dem vollendeten 20. Lebensjahr (bei fehlendem Sek-II-Abschluss) sowie freiwillige Umschulungskosten abzugsfähig sein. Dies ungeachtet der Motivation (äussere Umstände oder Freiwilligkeit) und des Bezugs zum gegenwärtig ausgeübten Beruf. Bei der direkten Bundessteuer schlug der Bundesrat vor, den Abzug auf 6000.- CHF zu beschränken, bei den Staats- und Gemeindesteuern sind kantonale Vorgaben massgeblich. Je nach Obergrenze des Abzugs rechnet der Bund mit Mindereinnahmen von 5 bis 10 Mio. CHF. Insofern die Kantone sich mit ihren Bestimmungen im Rahmen der Bundesregelungen bewegen, müssen sie mit Steuerausfällen von 30 bis 60 Mio. CHF rechnen. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Zu reden gaben zum einen die Höhe des vorgesehenen Abzugs, zum anderen seine steuertechnische Ausgestaltung. Mit Hinweis auf die hohen Weiterbildungskosten von Berufskadern, die zum Erhalt ihrer Arbeitsmarktfähigkeit besonders darauf angewiesen seien, sich stets weiterzuentwickeln, verdoppelte die ständerätliche Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK-SR) die vom Bundesrat vorgesehene Obergrenze. Eine Minderheit Fetz (sp, BS) wollte bei der tieferen Obergrenze des Bundesratsentwurfs bleiben. Sie hielt fest, dass damit rund 85% aller Weiter- bzw. sekundärer Ausbildungen kostendeckend finanziert wären. Mit 21 zu 13 Stimmen folgte der Rat jedoch seiner Kommissionsmehrheit. Ein Antrag Schweiger (fdp, ZG), der das Anliegen einer Zuger Standesinitiative für einen Abzug der Aus- und Weiterbildungskosten von Kindern und Jugendlichen auf Kantons- und Bundesebene in die Vorlage integrieren wollte (siehe nachfolgend), wurde zurückgezogen. In der Schlussabstimmung passierte das Geschäft mit 24 zu vier Stimmen bei zwei Enthaltungen. Auch als gesondertes Geschäft vermochte die erwähnte Zuger Standesinitiative den Ständerat nicht zu überzeugen. 19 von 31 Standesvertretern waren nicht zu einer entsprechenden Anpassung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer bereit. Der Nationalrat hat beide Geschäfte im Berichtsjahr noch nicht behandelt.

Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten Ständerat

Oppositionslos gab der Ständerat einer parlamentarischen Initiative Plattner (sp, BS) Folge, welche die Ausarbeitung eines Hochschulartikels in der Bundesverfassung verlangt, der die Kompetenzen von Bund und Kantonen für den Hochschulbereich neu regelt. Der neue Verfassungsartikel soll eine gemeinsame Rechtsgrundlage für die ETH, die Universitäten und die Fachhochschulen bilden und ihnen eine gewisse Autonomie gewähren. Angestrebt wird eine bessere Steuerung des Hochschulsystems, eine grössere Transparenz bei der Mittelzuteilung und eine bessere Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen.

Ausarbeitung eines Hochschulartikels

Ohne sie materiell zu diskutieren nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession mit 82 zu 66 Stimmen eine Motion Gysin (fdp, BL) an, die ein stärkeres Engagement des Bundes an den Fachhochschulen verlangte; der Bundesrat hatte Umwandlung in ein Postulat beantragt. Der Bund sollte mehr Kompetenzen in der Regelung der Studiengänge erhalten und diese massiv stärker subventionieren. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes und der kantonalen Kompetenzen insbesondere im Billdungsbereich lehnte der Ständerat die Motion in der Herbstsession ab.

stärkeres Engagement des Bundes an den Fachhochschulen

Im Vorjahr hatte der Bundesrat seinen Entwurf für einen neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung in die Vernehmlassung gegeben. Darin sollen der Bund und die Kantone verpflichtet werden, ihre Hochschulpolitik (einschliesslich der Fachhochschulen) landesweit und partnerschaftlich aufeinander abzustimmen. Ziele sind eine grössere Mobilität der Studierenden sowie eine engere Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft. Die Parteien, die Wirtschaftsverbände und die Betroffenen zeigten sich mit den Vorschlägen nur beschränkt zufrieden. Die schlechtesten Noten erhielt der Entwurf von der SP. Sie bezeichnete ihn als „nicht akzeptabel“ und verlangte vom Bundesrat eine Überarbeitung. Der grösste Mangel sei die fehlende Idee einer gesamthaften Steuerung in der Hochschulpolitik. Zudem drücke sich der Vorschlag um die Definition von klaren Schwerpunkten im universitären Angebot. Die FDP äusserte sich zwar positiv zum grundsätzlichen Geist der Reform, meinte aber, diese werde zu zögerlich angegangen. So sei das Problem der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen nicht gelöst. Bezüglich der Finanzierung werde das Subsidiaritätsprinzip ignoriert. Auch die CVP bemängelte, dass die zentrale Frage der Finanzierung weitgehend ausgeklammert werde. Am zufriedensten zeigte sich die SVP. Sie begrüsste die allgemeine Stossrichtung und kritisierte lediglich die vorgesehene begriffliche Gleichsetzung von Fachhochschulen und akademischen Universitäten. Grundsätzliche Einwände erhob die Konferenz der Universitätsrektoren (Crus). Sie fragte sich, ob wirklich schon kurz nach dem Inkrafttreten des revidierten Universitätsförderungsgesetzes die Weichen für weitergehende Umgestaltungen zu stellen seien. Ähnlich zurückhaltend äusserten sich mehrere Kantone, der Wirtschaftsverband Economiesuisse, der ETH-Rat und die Konferenz der Fachhochschulen. Kontrovers beurteilt wurde auch die Ausgestaltung des kooperativen Föderalismus. Die Konstruktion einer gemeinsamen Zuständigkeit von Bund und Kantonen wurde vom Kanton Waadt und der Crus verfassungsrechtlich angezweifelt. Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse beauftragte der Bundesrat die beiden involvierten Departemente (EDI und EVD), den Entwurf noch einmal gänzlich zu überarbeiten.

neuen Hochschulartikel

Oppositionslos überwies der Ständerat eine Motion Plattner (sp, BS) für eine substanzielle Erhöhung der Grundsubventionen an die kantonalen Universitäten in der Periode 2002 bis 2012 gegenüber dem heutigen Finanzplan. Die Begründung der Motion fokussiert insbesondere auf die Tatsache, dass die Schweiz im Vergleich zu anderen Wirtschaftsnationen zu wenig in die Hochschulbildung investiert, was dem veritablen internationalen Wettrüsten in diesem Bereich zuwiderläuft; im weiteren fordert die Motion einen Ausgleich des Finanzierungsgefälles zwischen den ETH und den Universitäten. Wie im Ständerat war das Anliegen, den Wissenschaftsstandort Schweiz zu fördern, auch im Nationalrat unbestritten, der die Motion seinerseits überwies.

substanzielle Erhöhung der Grundsubventionen an die kantonalen Universitäten

Der Bundesrat gab im September einen Entwurf zu einem neuen Hochschulartikel in die Vernehmlassung, mit dem die gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen verdeutlicht sowie die FHS in die gleiche umfassende Politik wie die Universitäten einschliesslich der ETH einbezogen werden sollen. Der neue Verfassungsartikel sieht die Festlegung gemeinsamer Grundsätze von Bund und Kantonen unter anderem für die Autonomie der Hochschulen, für den Zugang und die Anerkennung von Studiengängen und -leistungen sowie für die Finanzierung vor. Ziel der Vorlage ist es, eine tragfähige Verfassungsgrundlage für eine gesamtheitlich konzipierte und landesweit abgestimmte Hochschulpolitik zu schaffen. Der Hochschulbereich soll als Einheit betrachtet werden, die verschiedene Trägerschaften umfasst und als Ganzes handlungsfähig ist.

neuen Hochschulartikel

An der Jahrestagung der Interkantonalen Stipendienbearbeiterkonferenz (IKSK) wurde die Dringlichkeit der Schaffung eines schweizerischen Stipendiensekretariats und des Ausbaus der Fördersysteme der Kantone zu einem schweizerisch harmonisierten Gesamtsystem betont. Das Stipendienwesen sei von zum Teil absurden Unterschieden von Kanton zu Kanton geprägt; einheitliche Kriterien zur Stipendienvergabe und gesamtschweizerische Statistiken seien Mangelware. Es müsse zur Kenntnis genommen werden, dass sich die ausbezahlten Stipendiensummen und die Anzahl Stipendienbezügerinnen und -bezüger seit 1993 auf Tauchgang befänden.

Schaffung eines schweizerischen Stipendiensekretariats

Zum Zwecke der Koordination auf der Stufe der Primar- und Mittelschulen war 1970 ein Konkordat gegründet worden, das den einheitlichen Spätsommerschulbeginn anstrebte. In den Kantonen Zürich und Bern kamen im Juni Vorlagen vors Volk, deren Annahme den Durchbruch in der deutschen Schweiz bedeutet hätte. Wie in früheren Volksentscheiden wurden die Vorlagen jedoch recht deutlich verworfen. Die angeführten Argumente pro und kontra sind altbekannt; es scheint, dass in den Abstimmungen viel Unterschwelliges mitentscheidend gewesen ist. Mit dem Verspielen dieser «letzten Chance» fand das« föderalistische Trauerspiel», wie die Presse titelte, ein Ende. Unverzüglich wurden die Arbeiten für eine Bundeslösung an die Hand genommen. Die Nationalratskommission zur Behandlung der Volksinitiative, der drei Standesinitiativen sowie der parlamentarischen Einzelinitiative zur Vereinheitlichung des Schulwesens schlug dem Bundesrat vor, den Schuljahrbeginn einheitlich auf den Herbst festzulegen. Der Bundesrat schickte darauf den Entwurf für eine Verfassungsänderung in die Vernehmlassung, die den Termin auf «zwischen Mitte August und Mitte Oktober» fixieren will, womit er die Formulierung aus dem Schulkoordinationskonkordat übernommen hat. Bereits ist Opposition gegen diesen zentralstaatlichen Lösungsversuch angemeldet worden.

Vereinheitlichung der Schuljahresbeginns (BRG 83.061)

Es lag in der Linie des antizentralistischen Trends, dass die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) darauf verzichtete, die im Vorjahr beschlossene räumliche Zusammenlegung dreier Bildungsinstitutionen durchzuführen. So wird die Schweizerische Dokumentationsstelle für Schul- und Bildungsfragen weiterhin in Genf bleiben, die Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung in Aarau und die Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrer in Luzern. Dagegen soll das Sekretariat der EDK, das vom Direktor der Dokumentationsstelle geleitet wird, an einen zentraler gelegenen Ort umziehen. Probleme bietet aber auch die sachliche Koordination bildungspolitischer Anstrengungen. Wenn die Schweizerische Gesellschaft für Bildungsforschung einen Entwicklungsplan für die wissenschaftlichen Arbeiten im Bildungsbereich aufzustellen versucht, so ist dies nicht nur wegen der Vielzahl der beteiligten Institutionen und Personen eine schwierige Aufgabe, sondern auch angesichts der weltanschaulichen Unterschiede und der Spannungen zwischen Theoretikern und Praktikern. Diese Unterschiede und Spannungen wurden durch die Jugendunruhen neu akzentuiert, warfen sie doch die Frage auf, ob die progressive Theorie oder die konservative Praxis der Erziehung am Debakel schuld sei.

Rolle der EDK in der Bildungspolitik

Die Bildungspolitik unseres Landes bleibt weiterhin hauptsächlich kantonaler und interkantonaler Initiative überlassen. Unter dem Eindruck der Finanzknappheit und negativer Testentscheide der Bürger halten sich die Bundesbehörden zurück. Deutlich tritt dies in den neuen Richtlinien der Regierungspolitik zutage. Hatte der Bundesrat noch vier Jahre zuvor die Revision der Bildungsartikel unter die Schwerpunkte seines Programms eingereiht, so verlegt er sich nunmehr darauf abzuwarten, was die laufenden Bemühungen um eine Neuverteilung der Aufgaben im Bundesstaat und um eine interkantonale Schulkoordination bringen. Sein bildungspolitisches Engagement scheint einzig einem defensiven Ziel gewidmet zu sein: der Sicherung des Ausbildungsangebots für die geburtenstarken Jahrgänge.

Aufgabenteilung und Rolle der Kantone in Bildungspolitik

Im Bereich der Primar- und Mittelschulen traten die Reformbemühungen neben den Koordinationsbestrebungen stärker in den Vordergrund. In der Frage der Schulkoordination überliess der Bundesrat den Kantonen weiterhin die Initiative. In seinem Bericht zum 1969 eingereichten Volksbegehren ersuchte er die eidgenössischen Räte um eine Fristverlängerung um ein Jahr, welche von beiden Räten gutgeheissen wurde. Einerseits sollte den Kantonen die notwendige Zeit zur Lösung der Koordinationsfrage auf dem Konkordatsweg eingeräumt werden; anderseits erforderte eine Revision des Schulartikels (Art. 27) der Bundesverfassung (BV), wie sie in parlamentarischen Vorstössen verlangt worden war, länger dauernde Abklärungen. Es sollte insbesondere das Verhältnis von Bund und Kantonen im Bildungswesen neu überdacht werden. Dass eine solche Neukonzeption weit über den Inhalt der in der Initiative formulierten Vorschläge hinausführen könnte, wurde im Bericht nicht verschwiegen. Am 29. Oktober erzielten die Anhänger einer föderalistischen Lösung einen ersten Erfolg: Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) einigte sich endgültig über ein Schulkoordinationskonkordat. Die welsche Schweiz, die für 1972 die Verwirklichung der École romande vorgesehen hat, feierte die Unterzeichnung des Konkordats als wichtigstes Ereignis im Schulwesen seit der Bundesgründung. In der deutschen Schweiz, wo die Koordinationsbestrebungen weniger erfolgreich verliefen, klangen die Kommentare gedämpfter; indessen begrüssten weite Kreise das Konkordat als letzte Chance des Schulföderalismus. Das Konkordat enthält die schon bekannten Postulate des einheitlichen Schuleintrittsalters, der obligatorischen Schulpflicht von neun Jahren und des Schuljahrbeginns zwischen Mitte August und Mitte Oktober. Diese Forderungen sollten bis zum Beginn des Schuljahres 1973/74 verwirklicht sein. Weiter wären zuhanden der Kantone Empfehlungen auszuarbeiten über Rahmenlehrpläne, gemeinsame Lehrmittel, Anerkennung von Examenabschlüssen und Diplomen und gleichwertige Lehrerausbildung. Endlich sieht der Konkordatstext vor, dass die Kantone unter sich und mit dem Bund bei der Bildungsplanung und -forschung sowie in der Schulstatistik zusammenzuarbeiten hätten. Die bundesrätliche Genehmigung des Konkordats erfolgte am 14. Dezember 1970 und bis Jahresende traten auch die Kantone Appenzell Innerrhoden und Neuenburg dem Konkordat bei.

Interkantonales Konkordat über die Koordination im Schulwesen