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Jahresrückblick 2023: Bildung und Forschung

Im Jahr 2023 war der Bereich Bildung und Forschung von keinem grösseren Ereignis geprägt, es waren vielmehr verschiedene kleinere Debatten, die im Laufe des Jahres inner- und ausserhalb des Parlaments geführt wurden. Dies zeigte sich auch in der Medienberichterstattung (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse), wo sich kein grösserer inhaltlicher Schwerpunkt feststellen lässt. Generell brachten die Medien dem Themenbereich «Bildung und Forschung» im Vergleich zu den Vorjahren relativ wenig Interesse entgegen (vgl. Abbildung 2). Zweifellos wurden aber 2023 auch in diesem Themenbereich wichtige Punkte debattiert.

Bei den Grundschulen, insbesondere auf Primarstufe, war der Lehrkräftemangel ein wichtiges Thema. Wie bereits im Vorjahr waren auch im Frühling 2023 im Hinblick auf das neue Schuljahr noch viele Stellen unbesetzt. Um diesem Problem auf den Grund zu gehen, überwies das Parlament zwei Postulate, die einen Bericht zu den Gründen für den Berufswechsel von Lehrpersonen und eine systematische Evaluation der vergangenen und laufenden Schulreformen forderten. Eine weitere Motion, die verlangte, dass Absolventinnen und Absolventen der Berufsmatura ohne Aufnahmeprüfung zum Studium als Primarlehrerin oder Primarlehrer an der PH zugelassen werden, scheiterte im Ständerat. Durch Annahme eines weiteren Postulats ist der Bundesrat jedoch angehalten, die Zulassungsbedingungen zur PH zu überprüfen.

In der Berufsbildung verlangte eine viel beachtete Motion die Anpassung der Titel von Abschlüssen: Durch die Einführung der sogenannten Titeläquivalenz durch die Schaffung eines Professional Bachelor und Professional Master soll eine Aufwertung der höheren Berufsbildung (HBB) im In- und Ausland erfolgen. Der Vorstoss scheiterte jedoch im zweitberatenden Ständerat; befürchtet wurde eine Verwechslung mit den akademischen Titeln der universitären Hochschulen. Jedoch wird der Bundesrat 2024 in Erfüllung zweier Motionen (Mo. 18.3392 und Mo. 18.3240) einen Entwurf in die Vernehmlassung schicken, in dem die Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» lediglich als Zusätze zu den bestehenden und geschützten Berufsbezeichnungen eingeführt werden sollen, wie der Bundesrat im November 2023 in einem Bericht erklärte. Die neuen international verständlichen Titel sollen also nur gemeinsam mit den eidgenössisch anerkannten HBB-Titeln getragen werden dürfen.

Bei den Beziehungen der Schweiz zur EU kam es im Berichtsjahr zu keiner substanziellen Einigung (vgl. Jahresrückblick zur Aussenpolitik), daher bewegte sich auch bei der von der Schweiz gewünschten Assoziierung an das Forschungsprogramm Horizon nicht viel. Allerdings beschloss der Bundesrat für das Jahr 2023 Übergangsmassnahmen in der Höhe von CHF 625 Mio. für die Ausschreibungen des Horizon-Pakets. Zudem legte die WBK-SR einen Vernehmlassungsentwurf für das Horizon-Fonds-Gesetz vor, das zwei Basler Standesinitiativen umsetzen soll. Dieser zeitlich befristete Fonds soll die finanziellen Mittel für die Schweizer Forschungsstätten in der aktuellen Horizon-Programmperiode 2021–2027 besser sichern und die Nachteile infolge der Nichtassoziierung der Schweiz möglichst kompensieren.

Jahresrückblick 2023: Bildung und Forschung
Dossier: Jahresrückblick 2023

Der Bundesrat präsentierte Mitte November 2023 die Botschaft zum Movetiagesetz. Die Agentur Movetia, welche bislang durch eine privatrechtliche Stiftung von Bund und Kantonen getragen wurde, soll auf Grundlage dieses Gesetzes in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden. Sie soll über einen Verwaltungrsrat, eine Geschäftsleitung sowie eine unabhängige Revisionsstelle verfügen. Movetia wird als dezentrale Verwaltungseinheit des Bundes zukünftig durch Bundesrat und Parlament beaufsichtigt. Zu den Aufgaben des Bundesrates gehören dabei die Vorgabe von strategischen Zielen, die Wahl des Verwaltungsrates sowie die Abnahme des jährlichen Geschäftsberichts. Die Kantone wiederum sollen insbesondere durch die Konsultation über die strategischen Ziele sowie durch ihr Antragsrecht auf drei von sieben Verwaltungsratssitzen an Movetia mitwirken.
Der Aufgabenbereich von Movetia wird durch das neue Gesetz nicht wesentlich verändert. Sie soll weiterhin nationale und internationale Aktivitäten für Austausch, Mobilität und Kooperation in allen Bildungsbereichen und -stufen sowie in der Erwachsenenbildung und im ausserschulischen Bereich fördern.

Movetiagesetz (BRG 23.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

Der Ständerat diskutierte in der Herbstsession 2023 darüber, Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität den prüfungsfreien Zugang zum Studium der Primarstufe an der PH zu ermöglichen. Die Mehrheit der vorberatenden WBK-SR hatte sich gegen eine entsprechende Motion des Nationalrates ausgesprochen, wie Matthias Michel (fdp, ZG) berichtete. Michel argumentierte für die Kommissionsmehrheit, dass die Aufnahmeprüfung für die PH, welche die Berufsmaturanden und -maturandinnen bestehen müssen, kein Hindernis darstelle. Dies beweise der Anteil von 60 Prozent der Studierenden an den PH, die über keine gymnasiale Matura verfügten. Folglich liege das grösste Problem im Bereich des Lehrpersonenmangels nicht im Zugang zur Ausbildung, sondern vielmehr bei Einstieg und Verbleib im Beruf. Jedoch werde die Allgemeinbildung im Rahmen einer Berufsmaturität weniger stark gewichtet als bei der gymnasialen Maturität; die entsprechende Lektionenzahl sei bei der Berufsmaturität nur halb so gross, was die Ungleichbehandlung rechtfertige. Schliesslich solle zuerst der Bericht in Erfüllung des vom Nationalrat bereits überwiesenen Postulats 22.4267 abgewartet werden. Maya Graf (gp, BL) vertrat die Kommissionsminderheit, die sich für Annahme des Vorstosses einsetzte. Sie war der Ansicht, dass die sozialen Kompetenzen, die Arbeitserfahrungen und das Allgemeinwissen, welche die Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität erworben hätten, «für den Eintritt in ein pädagogisches Hochschulstudium [... ] und auch für die spätere Primarlehrpraxis ausreichend» seien. Des Weiteren herrsche derzeit ein Ungleichgewicht zwischen Personen, welche ab 28 oder 30 Jahren prüfungsfrei «sur dossier» in die PH eintreten dürften und den Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden, die eine Prüfung ablegen müssen. Zudem sei der Weg über die Aufnahmeprüfung nicht einheitlich geregelt, jede PH habe hierfür andere Kriterien. Der Ständerat lehnte die Motion in der Folge mit 21 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu Pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson (Mo. 22.4268 & Po. 22.4267)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (fdp, ZH) reichte im November 2021 ein Postulat ein, mit welchem er vom Bundesrat in Zusammenarbeit mit der EDK eine Auslegeordnung zum «unternehmerischen Denken und Handeln» in der Schweizer Bildungslandschaft forderte. Der geforderte Bericht solle in Ergänzung zum ähnlich gelagerten Postulat 20.4285, bei welchem der Fokus auf den Lehrmitteln und der Geschlechtergleichstellung liegt, erstellt werden.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, da er die Forderungen für alle Stufen des Bildungssystems als erfüllt erachtete: So werde beispielsweise mit der Revision der gymnasialen Maturität dafür gesorgt, dass der Status von Fächern wie Wirtschaft und Recht sowie die Gewichtung transversaler Kompetenzen überprüft werden. Im Bereich der höheren Berufsbildung (eidgenössische Prüfungen und höhere Fachschulen) würden den Absolventinnen und Absolventen spezifische Fortbildungen angeboten, die helfen, «Führungsaufgaben [zu] übernehmen oder ein eigenes Unternehmen auf[zu]bauen». Schliesslich sei die Förderung des Unternehmertums auch in den strategischen Zielen 2021–2024 des Bundesrates für den ETH-Bereich festgehalten.
Der Nationalrat behandelte den Vorstoss in der Herbstsession 2023. Andri Silberschmidt zeigte sich mit der Stellungnahme des Bundesrates nicht einverstanden. Diese veranschauliche vielmehr, dass es kaum eine koordinierte Abstimmung des «unternehmerischen Denkens und Handelns» über die verschiedenen Bildungsstufen hinweg gebe. Der Bundesrat gehe zudem gar nicht auf den wichtigen Bereich der beruflichen Grundbildung ein. In der Folge nahm der Nationalrat das Postulat mit 103 zu 70 Stimmen bei 17 Enthaltungen an. Während die Mitglieder der SP- und der SVP-Fraktion mehrheitlich gegen das Postulat stimmten, sprachen sich die Mitglieder der anderen Fraktionen dafür aus.

Auslegeordnung zum «unternehmerischen Denken und Handeln» in der Schweizer Bildungslandschaft (Po. 21.4348)

Im Juni 2023 publizierte die EKR eine Studie zum Thema Rassismus in Lehrmitteln. Die Autorinnen und Autoren kamen zum Schluss, dass sich die Gesellschaft stärker mit den Themen Rassismus und Diversität auseinandersetze als noch vor einigen Jahren. In den Lehrmitteln würden entsprechend offensichtlich rassistische Ausdrücke durch neutrale Begriffe ersetzt, was die EKR begrüsse. In den Lehrmitteln werde Rassismus aber nicht als eigene Thematik behandelt. Falls Rassismus überhaupt in einem Schulbuch thematisiert werde, dann allen voran als zwischenmenschliches oder historisches Phänomen, jedoch nicht als strukturelle Form der Diskriminierung von Menschen. In den Lehrplänen fehle die Thematik zudem gänzlich. Eine Befragung von Lehrpersonen habe darüber hinaus ergeben, dass sich die verwendeten Lehrmittel nicht eigneten, um das Thema im Unterricht zu diskutieren. Auch fehle den Lehrerinnen und Lehrern das «Rüstzeug», um im Unterricht eine entsprechende Debatte zu führen. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse empfahl die EKR das Thema in die Lehrpläne aufzunehmen, den Umgang mit bestehenden Lehrmitteln zu thematisieren sowie den Lehrpersonen in der Aus- und Weiterbildung die notwendigen Kompetenzen für die Diskussion von Rassismus im Unterricht zu vermitteln.
Einige Tage nach der Publikation der Studie führte die EKR auch eine Tagung zum Thema Rassismus und Jugendliche durch und stellte die Studie einem Fachpublikum vor. An dieser Tagung debattierten die Teilnehmenden aber nicht nur über Rassismus in Bildung und Schule, sondern auch im Sport sowie im digitalen Raum.

Studie zum Thema Rassismus in Lehrmitteln

In Erfüllung des Postulats Romano (mitte, TI) zur Umwelterziehung veröffentlichte der Bundesrat im Sommer 2023 den Bericht «Bildung für nachhaltige Entwicklung in der obligatorischen Schule», welcher vom SBFI in Zusammenarbeit mit der EDK erstellt worden war. Der Bericht hielt fest, dass das Thema BNE in der obligatorischen Schule bereits breit verankert sei und in allen drei Rahmenlehrplänen der Schweiz (Lehrplan 21, Plan d’étude romand und Piano di studio) enthalten sei. Die Autorinnen und Autoren verwiesen im Postulatsbericht auf zahlreiche Projekte, die veranschaulichten, wie in den Schulen die Thematik BNE in den Unterricht integriert werden kann. Der Bericht ging ebenfalls kurz auf die nachobligatorische Bildung ein: Mit der von Bund und Kantonen initiierten Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität solle die Aufnahme von transversalen Themen wie BNE auch in den gymnasialen Unterricht gefördert werden. In der beruflichen Grundbildung (Lehre), welche durch Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt gemeinsam verantwortet wird, ist BNE laut Bericht ebenfalls ein relevantes Thema. So unterstütze das SBFI die Berufsverbände beispielsweise mit einer Orientierungshilfe zur Nachhaltigen Entwicklung in der Berufsbildung. Ausserdem werde BNE auch als ein Ausbildungsziel im Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht in der Berufslehre aufgeführt. Schliesslich finanziere der Bund die Stiftung éducation21 mit, welche als nationales Kompetenzzentrum zur Förderung der Verankerung von BNE im ganzen Bildungssystem Schweiz fungiert.
Vor diesem Hintergrund kam der Bericht zum Schluss, dass die Strukturen zur Förderung von BNE gut funktionieren. Entsprechend könne an den bestehenden Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen festgehalten werden. Die von Nationalrat Romano aufgeworfene Erarbeitung eines Aktionsplans sei derzeit nicht angezeigt.

Bericht über die Umwelterziehung (Po. 19.3764)

Nachdem der Bundesrat Ende Sommer 2022 einen Bericht in Erfüllung des Postulats Verena Herzog (svp, TG) zur Einbindung der Ergebnisse einer Studie zur Förderung von Kindern mit Unaufmerksamkeit und Verhaltensauffälligkeiten in die Ausbildung von Lehrpersonen veröffentlicht hatte, beantragte der Bundesrat das Postulat zur Abschreibung. Im Rahmen der Botschaft zu Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2022 folgte der Nationalrat im Sommer 2023 diesem Antrag.

ADHS-Forschungsprojekt (Po. 19.4283)
Dossier: Vorstösse zum Thema ADHS

Im Rahmen der Botschaft zu den Motionen und Postulaten der gesetzgebenden Räte im Jahre 2022 schrieben National- und Ständerat in der Sommersession 2023 die Motion Christoph Eymann (ldp, BS) betreffend die frühe Sprachförderung als Basis für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme ab. Der Bundesrat hatte im Sommer 2022 den entsprechenden Bericht «Frühe Sprachförderung in der Schweiz» veröffentlicht.

Frühe Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt als Voraussetzung für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme (Mo. 18.3834)
Dossier: Frühe Kindheit

Im Sommer 2023 folgte der Nationalrat dem Beschluss des Ständerats und trat nicht auf eine parlamentarische Initiative Aebischer (sp, BE) betreffend die Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter ein. Stillschweigend folgte die grosse Kammer damit ihrer vorberatenden WBK-NR. Das Anliegen «hat seine Berechtigung», erklärte Kommissionssprecher Simon Stadler (mitte, UR), da nicht alle Kinder mit dem «gleich gut gefüllten Rucksack» in die Schule eintreten. Dem Hauptanliegen dieser Initiative sei jedoch bereits in der Kita-Vorlage (Pa. Iv. 21.403) Rechnung getragen worden. Die Initiative war damit erledigt.

Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter (Pa. Iv. 17.412)
Dossier: Frühe Kindheit

Nachdem die WBK-NR im Frühjahr 2022 die Beratungen zur parlamentarischen Initiative Aebischer (sp, BE) zur Chancengleichheit vor dem Kindergartenalter vorerst verschoben hatte, beantragte sie ihrem Rat im April 2023 einstimmig, nicht auf die Vorlage einzutreten. In der Zwischenzeit hatte die Kommission das Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) ausgearbeitet, womit das Anliegen der Initiative Aebischer vollständig umgesetzt werde.

Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter (Pa. Iv. 17.412)
Dossier: Frühe Kindheit

Im März 2023 nahmen Bildungsminister Guy Parmelin sowie EDK-Präsidentin Silvia Steiner (ZH, mitte) den Bildungsbericht 2023 entgegen. Dieser war von der SKBF im Auftrag des SBFI und der EDK erarbeitet worden. Der Bericht enthielt auf ca. 400 Seiten Fakten, Statistiken und Forschungsergebnisse über eine Vielzahl an Aspekten des Schweizer Bildungssystems, wie etwa die Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen oder die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Er orientierte sich an den Kriterien Effizienz, Effektivität und Chancengerechtigkeit und bildete alle Stufen des Bildungssystems ab. In der Medienmitteilung zum Bericht wurden die Statistiken zu den Abschlussquoten auf der Stufe Sek II (Maturität oder Berufslehre) hervorgehoben. Diese Abschlussquote unterscheide sich nach wie vor stark zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund. Ein weiteres Kapitel beschäftigte sich mit der Tertiärquote in der Schweiz, also dem Anteil der Bevölkerung mit Abschlüssen an einer Hochschule oder eines Bildungsganges der höheren Berufsbildung. Diese Quote liege in der Schweiz bei rund 50 Prozent und damit über dem OECD-Durchschnitt.

Die Medien griffen in der Folge die Themen «Lehrkräftemangel» sowie «Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen» auf. Wie dem Bildungsbericht 2023 zu entnehmen sei, gebe es schweizweit immer noch einen Lehrkräftemangel zu verzeichnen; dieser werde sich aber in den kommenden Jahren abschwächen, wie bereits Studien des Bundesamts für Statistik prognostiziert hätten, so das Echo in den Printmedien. Der Tages-Anzeiger machte drei Gründe für die Entschärfung der Problematik aus: Erstens habe die Anzahl der PH-Studierenden in den letzten Jahren stark zugenommen; zweitens blieben die Lehrkräfte meistens lange Zeit in ihrem Beruf und drittens seien die Löhne über alle Bildungsstufen hinweg attraktiv. Zur Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen zeigte der Bildungsbericht 2023, dass lediglich 3 Prozent der Schülerinnen und Schüler Förderbedarf aufwiesen. Stefan Wolter, Professor für Bildungsökonomie und Autor des Bildungsberichts, kritisierte in den Medien, dass Aussagen, wonach bald jedes zweite Kind spezielle Massnahmen benötige, schlicht falsch seien. Wolter betonte die Vorteile der integrativen Schule, gab aber auch zu bedenken, dass der Erfolg der Integration stark von der Verteilung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen auf die Klassen abhänge.

Ende Oktober 2023 gab der Bundesrat bekannt, dass die EDK in Zusammenarbeit mit dem WBF die gemeinsamen bildungspolitischen Ziele für den Bildungsraum Schweiz auf Basis des Bildungsberichts 2023 geprüft und fortgeschrieben habe. Seit 2011 werden diese Ziele festgehalten; sie umfassen etwa die Durchlässigkeit des Bildungssystems, die Harmonisierung der obligatorischen Schule hinsichtlich Eintrittsalter und Dauer der Bildungsstufen sowie das Ziel, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen einen Abschluss auf der Sekundarstufe II vorweisen können.

Bildungsbericht 2023
Dossier: Bildungsbericht Schweiz

Absolventinnen und Absolventen der Berufsmatura sollen ohne Aufnahmeprüfung zum Studium als Primarlehrerin oder Primarlehrer an der PH zugelassen werden. Dieser Meinung war in der Frühjahrssession 2023 eine Mehrheit des Nationalrates und nahm eine entsprechende von einer Mehrheit seiner WBK-NR getragene Motion (Mo. 22.4268) mit 122 zu 41 Stimmen bei 23 Enthaltungen an. Innerhalb der verschiedenen Fraktionen zeigten sich die Nationalrätinnen und Nationalräte gespalten – einzig jene aus der Mitte-Fraktion stimmten geschlossen für die Motion. Gleichzeitig hiess die grosse Kammer stillschweigend auch ein Postulat (Po. 22.4267) derselben Kommission gut, wonach die Zugangsvoraussetzungen an den Pädagogischen Hochschulen sowie eine spezielle Berufsmaturitäts-Ausrichtung Pädagogik geprüft werden sollen. Der Zugang zur Pädagogischen Hochschule mit einer Berufsmatura ist heute erst nach einem Aufnahmekurs und einer Aufnahmeprüfung möglich und die Berufsmatura bringe keinen Vorteil gegenüber Anwärterinnen und Anwärtern ohne diesen Abschluss, wie Mehrheitssprecher Simon Stadler (mitte, UR) im Rat kritisierte. Mit dem Abbau der Hürden könne der Berufsmatura mehr Wertschätzung entgegengebracht und dem Lehrpersonenmangel, welcher die Schweiz gemäss BFS noch bis ins Jahr 2031 und darüber hinaus beschäftigen werde, entgegengewirkt werden, erläuterte der Urner weiter. Auch Kommissionssprecherin Valentine Python (gp, VD) erinnerte daran, dass es im heutigen Ausbildungssystem wichtig sei, verschiedene Ausbildungswege zu ermöglichen. Der Zugang zu den pädagogischen Hochschulen sollte daher nicht nur über den Weg der gymnasialen Maturität betrachtet werden. Als Teil der Gegnerschaft erwiderte Florence Brenzikofer (gp, BL), dass der prüfungsfreie Zugang «Tür und Tor öffnen» könne, um weitere Hürden zu senken. Ins gleiche Horn blies auch Verena Herzog (svp, TG), welche bei Annahme der Motion eine Schwächung des Images des Lehrerberufs befürchtete. Die Genferin Simone De Montmollin (fdp, GE), Anführerin der Kommissionsminderheit, mahnte zudem davor, in die Kompetenzen der Kantone einzugreifen. Ferner war sie der Ansicht, dass nur die bestehenden Zulassungsbedingungen sicherstellten, dass die Interessierten ein angemessenes Wissensniveau verfügten. Die Unterschiede zwischen den drei Hochschulsystemen sollten zudem erhalten bleiben. Des Weiteren müssten die wirklichen Probleme des Lehrkräftemangels – etwa die Teilzeitarbeit oder die hohe Berufsausstiegsquote – angegangen werden. Es sei deshalb logisch, zuerst das weniger umfassende Postulat der Kommission anzunehmen, welches den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit der EDK Verbesserungsmöglichkeiten für den Zugang mit einer Berufsmaturität zur PH zu prüfen und daraus Einsichten zu gewinnen. Dieser Meinung schloss sich auch Bildungsminister Guy Parmelin an, der davor warnte, «den Pflug vor den Ochsen zu setzen» und bereits eine Massnahme zu beschliessen, ohne die Situation vorher zu analysieren. Des Weiteren sei es in diesem Bereich wichtig, die Kompetenzen von Bund, den Kantonen und der EDK zu beachten und Änderungen nur in Zusammenarbeit anzugehen. Er präzisierte gegenüber Simon Stadler schliesslich, dass die Zulassungsprüfung und der Vorbereitungskurs, die eine breite Allgemeinbildung sicherstellen, für Personen mit und ohne Berufsmaturitätsabschluss nicht identisch seien, womit Vorkenntnisse bereits jetzt beachtet würden.
Das Postulat überwies der Nationalrat direkt an den Bundesrat, mit der weitergehenden Motion wird sich noch der Ständerat als Zweitrat befassen müssen.

Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu Pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson (Mo. 22.4268 & Po. 22.4267)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Im März 2023 nahm der Nationalrat zwei Postulate seiner WBK-NR an, die sich dem Problem des Lehrermangels annehmen. Im Postulat 22.4265 forderte die Kommission einen Bericht zu den Gründen, die aus Sicht der Lehrkräfte für oder gegen den Verbleib im Beruf als Lehrperson sprechen. Im Postulat 22.4266 forderte sie derweil, dass grundlegende nationale Schulreformen systematisch evaluiert werden. Bei letzterem soll der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen und den Bildungsinstitutionen eruieren, welche Auswirkungen Schulreformen auf den Verbleib von Lehrpersonen im Beruf haben. Wie Kommissionssprecherin Sandra Locher Benguerel (sp, GR) erklärte, sei die Kommission der Ansicht, «dass nach wie vor Daten zu den Gründen für den Lehrpersonenmangel» fehlten. Die Kommission wisse um die Bildungshoheit der Volksschule der Kantone Bescheid. Allerdings gefährde der Lehrpersonenmangel die Bildungsqualität «massiv», weshalb gemäss der Bundesverfassung eine aktivere Rolle des Bundes gerechtfertigt sei. Eine Minderheit um Philipp Kutter (mitte, ZH) beantragte hingegen die Postulate zur Ablehnung, da die Aufgaben in die Kompetenz der Kantone fielen. Simon Stadler (mitte, UR) – ebenfalls Teil der Kommissionsminderheit – war der Meinung, dass genügend Daten vorhanden seien sowie die verlangte Datenerhebung zu zusätzlichen Umfragebögen für Lehrpersonen und damit zu mehr Aufwand führe. Zudem sei die Minderheit sicher, dass nicht die Schulreformen der Grund für den Lehrkräftemangel seien. Kutter verwies vielmehr auf andere Probleme in der Schule wie die zunehmende Bürokratie, wenn beispielsweise für ein einfaches Klassenfoto die Bewilligung der Eltern eingeholt werden müsse, gab er den anderen Ratsmitgliedern zu bedenken.
Nachdem sich die SVP-Fraktion gemäss Verena Herzog (svp, TG) bei der Stimmabgabe fälschlicherweise für eine Ablehnung ausgesprochen hatte, obwohl die Fraktion eine Annahme wünschte, wurde die Abstimmung nach der einstimmigen Annahme ihres Ordnungsantrags wiederholt. Anstelle zweier knapper Ablehnungen wurden die beiden Postulate deutlich mit 116 zu 57 Stimmen bei 6 Enthaltungen (Po. 22.4265) respektive mit 115 zu 64 Stimmen bei 6 Enthaltungen (Po. 22.4266) angenommen. Gegen eine Annahme stimmte dabei jeweils geschlossen die FDP.Liberale-Fraktion, eine grosse Mehrheit der Mitte-Fraktion, ein Teil der SVP-Fraktion sowie beim Postulat zusätzlich eine vereinzelte Stimme aus der Grünen-Fraktion.

Evaluationen zu den Gründen des Mangels an Lehrpersonen (Po. 22.4265 & Po. 22.4266)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Jahresrückblick 2022: Bildung und Forschung

Im Bereich der obligatorischen Schulen standen im Frühjahr 2022 die Diskussionen um ukrainische Kinder im Zentrum des medialen Interesses. Aufgrund des Krieges in der Ukraine waren insbesondere zahlreiche ukrainische Frauen und Kinder in die Schweiz geflohen, weshalb sich die Frage stellte, wie diese Kinder sinnvoll in das Schweizer Schulsystem integriert werden können. Diese Herausforderung fügte sich in einen ohnehin vorherrschenden Mangel an Lehrpersonen ein, über welchen insbesondere zum Schulstart im August debattiert wurde. Wie die Medien berichteten, mussten zahlreiche Schulen auf bereits pensionierte Lehrkräfte, Studierende der PH oder auf Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zurückgreifen, um alle Stellen besetzen zu können. Wie eine Studie des BFS allerdings zeigte, wird sich der Mangel an Lehrpersonen in den nächsten Jahren wohl verringern, da insbesondere die Anzahl der Neuabsolventinnen und Neuabsolventen der PH ansteige.

Der Themenbereich Forschung war geprägt von der Nicht-Teilnahme am EU-Forschungsprogramm Horizon Europe und deren Auswirkungen auf die Schweizer Forschungs- und Hochschullandschaft. In zahlreichen Voten im Parlament und in der medialen Berichterstattung machte sich zunehmend Unmut über den Ausschluss der Schweizer Forschung bemerkbar. Im Berichtsjahr wurden zahlreiche Vorstösse eingereicht und behandelt, mit denen das Parlament einen Ausweg aus dieser vertrackten Situation suchte. Eine Motion der APK-NR, die im Sommer 2022 vom Nationalrat angenommen wurde, verlangte beispielsweise vom Bundesrat, Verhandlungen mit der EU über eine spezifische Vereinbarung für eine umgehende Assoziierung der Schweiz als Drittland an die verschiedenen EU-Forschungsprogramme aufzunehmen. Die WBK-NR hingegen forderte vom Bundesrat mehr Transparenz über die Verwendung der Mittel des Horizon-Pakets 2021-2027. Als sich im Verlaufe des Berichtsjahres immer stärker abzeichnete, dass die von der EU geforderten institutionellen Fragen in den Beziehungen Schweiz–EU nicht mehr im laufenden Jahr gelöst werden können, schloss die WBK-SR in Umsetzung zweier Standesinitiativen (Pa.Iv. BS 21.328; Pa.Iv. BL 21.327) vor, einen befristeten Fonds für die finanzielle Unterstützung der internationalen Forschungszusammenarbeit einzurichten.
Die Häufung an Zeitungsartikeln über den Ausschluss aus Horizon, ersichtlich in Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse, führte – neben der intensivierten Berichterstattung über die schliesslich an der Urne verworfenen Tierversuchs-Initiative – im Januar 2022 zu einem medialen Peak: Der Bereich Bildung und Forschung machte in diesem Monat etwas über 5 Prozent der gesamten Medienberichterstattung über die Schweizer Politik aus, während er im Durchschnitt des Jahres 2022 bei knapp 3 Prozent zu liegen kam.
Erfolgreicher als bei Horizon Europe zeigte sich die Schweiz in anderen Bereichen der Forschungszusammenarbeit: Bundesrat und Parlament sprachen sich im Jahr 2022 für Teilnahmeverhandlungen mit der EU am Programm «Copernicus» – einem satellitengestützten Erdbeobachtungsprogramm für umwelt- und sicherheitsrelevante Daten – aus. Zudem hiess das Parlament auch den Beitritt zu sechs ERIC-Forschungsinfrastrukturnetzwerken in den Bereichen Umweltwissenschaften, Life Sciences und Gesundheit sowie Sozial- und Geisteswissenschaften gut.

Im Bereich der Hochschulen wurde eine Debatte um die Anstellungsbedingungen und die Karrieremöglichkeiten des Mittelbaus geführt. Auf Basis von zwei Petitionen (21.2026 sowie 21.2051) reichte die WBK-NR im Frühjahr 2022 ein Postulat ein, mit welchem sie eine Bestandsaufnahme zu den Themen Prekarität, Gleichstellung und akademischer Nachwuchs beim Mittelbau der Schweizer Hochschulen forderte. Der Nationalrat überwies das Postulat in der Sommersession 2022.

Jahresrückblick 2022: Bildung und Forschung
Dossier: Jahresrückblick 2022

Die WBK-NR reichte im Oktober 2022 und damit im Nachgang zu einer intensiv geführten medialen Debatte zum Thema «Mangel an adäquat qualifizierten Lehrpersonen» vier Vorstösse zu ebendieser Thematik ein. Während zwei Postulate eine verbesserte Datenerhebung zu den Berufsausstiegsgründen respektive eine Evaluation der bisher erfolgten Schulreformen verlangten, forderte die WBK-NR mit der Motion 22.4268, dass Absolventinnen und Absolventen der Berufsmatura ohne Aufnahmeprüfung zum Studium als Primarlehrerin oder Primarlehrer an den PH zugelassen werden. Das ähnlich gelagerte, aber etwas weniger weit gehende Postulat 22.4267 bat den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit der EDK die Zulassungsbedingungen zur PH zu überprüfen: Die Regierung solle die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität an die PH, die Voraussetzungen für die Studierfähigkeit sowie andere Verbesserungen analysieren. Dabei solle auch geprüft werden, ob eine spezielle Berufsmaturitäts-Ausrichtung «Pädagogik» eingeführt werden könne.
Der Bundesrat beantragte die umfassendere Motion, welche eine Anpassung des HFKG verlangte, zur Ablehnung. Zum einen argumentierte er mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten der betroffenen Bildungsbereiche. So sei primär der Bund für die Berufsmaturität zuständig, während die Kantone und die EDK die Ausbildung für die Primarstufe an den PH verantworteten. Änderungen an den Schnittstellen zwischen diesen Bereichen müssten deshalb gemeinsam geprüft werden. Zum anderen stelle die diskutierte Aufnahmeprüfung sicher, dass die Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität über die für das Studium an der PH nötige breite Allgemeinbildung verfügten. Letzteres führte auch eine Kommissionsminderheit de Montmollin (fdp, GE) ins Feld, welche die Ablehnung der Motion beantragte. Der Bundesrat zeigte sich indes bereit, die im Postulat 22.4267 aufgeworfenen Fragestellungen zusammen mit der EDK zu untersuchen und beantragte die Annahme des Postulats, zu dem kein Minderheitsantrag eingereicht wurde.

Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu Pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson (Mo. 22.4268 & Po. 22.4267)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Die WBK-NR reichte im Oktober 2022 und damit im Nachgang zu einer intensiv geführten medialen Debatte zum Thema «Mangel an adäquat qualifizierten Lehrpersonen» vier Vorstösse zu ebendieser Thematik ein. Während sich eine Motion und ein Postulat den Zulassungsbedingungen für das Studium an den Pädagogischen Hochschulen widmeten, wurde der Bundesrat im Postulat 22.4265 aufgefordert, gemeinsam mit den Kantonen und den PH einen Bericht zu den Gründen, die aus Sicht der Lehrkräfte für oder gegen den Verbleib im Beruf als Lehrperson sprechen, zu verfassen. Im Postulat 22.4266 forderte die WBK-NR, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der SKBF grundlegende nationale Schulreformen systematisch evaluieren solle. Dabei müssten insbesondere die Auswirkungen der einzelnen Reformen auf die Schülerinnen und Schüler sowie auf die Lehrpersonen überprüft werden. Die Kommission wies in der Begründung darauf hin, dass eine Studie ergeben habe, dass Schulreformen zu den wichtigsten Kündigungsgründen der Lehrpersonen gehörten. Beide Postulate beantragten Kommissionsminderheiten Kutter (mitte, ZH) sowie der Bundesrat zur Ablehnung. Sie argumentierten, dass sowohl die Ausbildung der Lehrpersonen für die obligatorische Schule als auch die geforderte Evaluation zu den durchgeführten Reformen im Kompetenzbereich der Kantone und der EDK liegen würden und die Kantone deshalb selbst Untersuchungen durchführen oder geeignete Massnahmen ergreifen sollten.

Evaluationen zu den Gründen des Mangels an Lehrpersonen (Po. 22.4265 & Po. 22.4266)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Das BFS präsentierte im Oktober 2022 zwei Studien zur Situation der Lehrkräfte in der Schweiz.

Die erste Studie befasste sich mit der zukünftigen Nachfrage und dem Angebot an Lehrkräften. Im Rahmen dieser Studie kam das BFS zum Schluss, dass zwischen 2022 und 2031 zwischen 43'000 und 47'000 neue Lehrkräfte für die Primarstufe eingestellt werden müssen, um den errechneten Bedarf zu decken. Im selben Zeitraum würden aber von den pädagogischen Hochschulen nur rund 34'000 neue Lehrpersonen für die Primarstufe ausgebildet. Ein Teil dieser potentiellen Lücke werde durch die Anstellung von Lehrpersonen mit einem Abschluss für eine andere Schulstufe, ausländischen Lehrerinnen und Lehrern sowie mit Studierenden gedeckt. Die Diskrepanz werde aber aufgrund der Zunahme ausgestellter Lehrdiplome mit den Jahren immer kleiner; für das Jahr 2031 rechnet das BFS noch mit einer jährlichen Lücke von rund 700 Lehrkräften. Dabei werde es aber zu grossen regionalen Unterschieden kommen.

Die zweite Studie untersuchte die beruflichen Verläufe von Lehrerinnen und Lehrern über fünf Jahre hinweg und zeigte, dass nach dieser Periode noch 90 Prozent der Lehrkräfte, welche zu Beginn jünger als 55 Jahre alt waren und an einer obligatorischen Schule lehrten, stets an einer Schule arbeiteten. Dabei konnte festgestellt werden, dass die unter 35-jährigen Lehrpersonen und Lehrkräfte mit tieferen Pensen häufiger die Schule wechselten oder in einen anderen Beruf wechselten als die Referenzgruppen. Zudem ergab die Studie, dass 70 Prozent der Frauen, die ihre Lehrtätigkeit aufgrund einer Mutterschaft unterbrochen hatten, die Lehrtätigkeit nach vier Jahren wieder aufgenommen hatten, dabei variierte diese Zahl aber beträchtlich zwischen den Regionen (58 Prozent in der Ostschweiz vs. 86 Prozent in der Romandie).

Gemäss Studien wird die Zahl der Lehrkräfte steigen (2022)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Die WBK-NR forderte im Juni 2022 eine Analyse der Standards im Bereich der schulischen Sexualaufklärung und gab damit der Petition 21.2037 der Frauensession, die Zugang zu ganzheitlicher und professioneller sexueller Bildung für alle gefordert hatte, Folge. Der Bundesrat solle in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Bericht erarbeiten, in welchem dargelegt wird, wie die Sexualaufklärung in den Schweizer Schulen in der Praxis vonstattengeht und welche Massnahmen unternommen werden, um die Qualität des Unterrichts zu sichern. Der Bericht solle dabei unter anderem analysieren, welche finanziellen Mittel und welches pädagogische Material in den Schulen zur Verfügung steht und ob sich Letzteres auch dazu eignet, die Problematik der sexuellen Gewalt zu diskutieren, ob der Lehrplan21 zu einer Harmonisierung der Sexualaufklärung in den deutschsprachigen Schulen geführt hat und welche Rolle ausserschulische Leistungserbringende bei der Sexualaufklärung einnehmen. Die Kommission begründete ihr Postulat damit, dass eine ganzheitliche Sexualaufklärung zur Gesundheitsförderung, zur Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen und zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften beitrage. Ausserdem werde dadurch Sexismus und sexueller Gewalt vorgebeugt. Die Sexualaufklärung leiste folglich einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Der Bundesrat solle den Expertenbericht zum Postulat Regazzi (mitte, TI; Po. 14.4115) als Ausgangslage nehmen, da dort bereits wichtige Vorarbeit geleistet worden sei.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, da er im Bereich der obligatorischen Schule nicht über die erforderlichen Kompetenzen verfüge.
Der Vorstoss gelangte in der Herbstsession 2022 in die grosse Kammer. Dem Nationalrat lag dabei zwar kein Minderheitsantrag aus der Kommission, jedoch ein Einzelantrag Aeschi (svp, ZG) auf Ablehnung der Motion vor. Nachdem im Plenum keine neuen Argumente vorgebracht worden waren und Thomas Aeschi auf ein Votum verzichtet hatte, wurde der Vorstoss mit 101 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Gegenstimmen stammten von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion sowie von Mitgliedern der Mitte- und der FDP.Liberalen-Fraktionen.

Analyse der Standards im Bereich der schulischen Sexualaufklärung in der Schweiz (Po. 22.3877)

In einem im Herbst 2019 eingereichten und in der Wintersession 2019 vom Nationalrat stillschweigend überwiesenen Postulat hatte Verena Herzog (svp, TG) gefordert zu prüfen, wie die Resultate der Studie zur Förderung von Kindern mit Unaufmerksamkeit und Verhaltensauffälligkeiten in der Schule (FOKUS) in die Ausbildungsgänge an den PH integriert werden können.
Der im August 2022 publizierte Bericht des Bundesrats in Erfüllung dieses Postulats Herzog hielt fest, dass die Themen ADHS sowie weiterer Verhaltensauffälligkeiten bereits heute in der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen angegangen werden. Das von Herzog hervorgehobene FOKUS-Weiterbildungsmodul sei dabei eines unter verschiedenen Angeboten. Es liege an den einzelnen PH beziehungsweise den Trägerkantonen zu entscheiden, welche Inhalte sie in die Ausbildungsgänge aufnehmen und welche nicht. Im Übrigen erachte der Bundesrat das Thema ADHS als sehr wichtig, er befasse sich daher im Rahmen aktueller Projekte mit der Entwicklung von systemischen Ansätzen in der Schule.

ADHS-Forschungsprojekt (Po. 19.4283)
Dossier: Vorstösse zum Thema ADHS

Der Mangel an diplomierten Lehrkräften, insbesondere für die Primar- und Sekundarstufe, führte rund um den Schulbeginn im Sommer 2022 zu einer intensiven Mediendebatte. Bereits vor dem Schulstart, der in den meisten Kantonen in August stattfand, zeigte sich, dass es in vielen Schulen zu Engpässen kommen wird. Deshalb durften beispielsweise in den Schulen im Kanton Zürich auch Personen ohne entsprechendes Diplom angestellt werden, während vielerorts zudem Zivildienstleistende und sogenannte Klassenassistenzen eingestellt wurden. Die vermehrte Einstellung Letzterer wurde von Dagmar Rösler, Zentralpräsidentin des LCH, kritisiert, da es zu Kompetenzüberschreitungen kommen könne, wenn eine solche Assistenz etwa für eine reguläre Lehrperson einspringen müsse. Gegenüber der Presse fügte Rösler hinzu, dass die Qualität des Unterrichts darunter leide, wenn nicht adäquat ausgebildete Personen, wie etwa Studierende der PH, vor die Klassen gestellt würden. Auch bestehe die Herausforderung, dass die neu ausgebildeten Lehrkräfte begleitet werden müssten, damit diese nicht sogleich wieder «verheizt» würden und deshalb bald wieder aus dem Beruf ausstiegen. Rösler kritisierte insbesondere die Kantone, welche in den Augen des LCH zu wenig gegen den Lehrkräftemangel unternähmen. Zusammen mit dem «syndicat des enseignant-es romand-es» (SER) forderte der LCH konkret, dass eine finanzielle Unterstützung für die Ausbildung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern zur Lehrerin/zum Lehrer eingeführt wird und dass eine administrative Entlastung der Klassenlehrerinnen und -lehrer erfolgt.
In den Zeitungen wurden ebenfalls Lösungsvorschläge diskutiert, wie der Beruf der Lehrperson wieder attraktiver gemacht und dem Lehrkräftemangel entgegengewirkt werden könnte: So wurde beispielsweise vorgeschlagen, die Löhne, insbesondere für die Lernenden in der Unterstufe, zu erhöhen. Ursula Renold, Professorin für Bildungssysteme an der ETHZ, regte gegenüber der Aargauer Zeitung an, das Lohnsystem so auszugestalten, dass es lukrativer würde, ein höheres Pensum zu übernehmen. Zahlreiche Lehrkräfte unterrichteten nämlich nur wenige Lektionen, was dazu führe, dass der Koordinationsaufwand im Lehrkörper hoch sei und es insgesamt mehr Lehrkräfte brauche. Eine weitere grosse Herausforderung oder gar ein Problem sahen viele Zeitungen auch im Konzept der integrativen Klassen, also dem System, in welchem möglichst alle Kinder in derselben Klasse unterrichtet werden und es keine Sonderklassen gibt - etwa für verhaltensauffällige Kinder oder Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten oder besonderen Bedürfnissen. In der NZZ forderte etwa Alain Pichard (BE, glp), Lehrer und Grossrat im Kanton Bern, dass die sogenannten Klein- oder Sonderklassen wieder eingeführt werden, damit sich die Lehrkräfte wieder vermehrt der Wissensvermittlung widmen können. Zudem sollten die Lehrpersonen weniger administrative Aufgaben erledigen müssen, wurde in einem weiteren Meinungsbeitrag der NZZ ergänzt.
Im Nachgang zu dieser im Sommer geführten Debatte wurden auch seitens der nationalen Politik gewisse Forderungen gestellt: Die WBK-NR verlangte in insgesamt vier Vorstössen mit der Berufsmatura einen prüfungsfreien Zugang zur Pädagogischen Hochschule für die Ausbildung zur Primarlehrperson (Mo. 22.4267 und Po. 22.4268), eine gezielte Datenerhebung über die Verweildauer im Beruf (Po. 22.4265) sowie wissenschaftliche Evaluationen der verschiedenen Schulreformen (Po. 22.4266).

Mangel an Lehrpersonen (2022)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Der Bundesrat publizierte Ende Juni 2022 in Umsetzung einer Motion Eymann (lpd, BS) einen Bericht zur sprachlichen Förderung im Vorschulalter. Das SBFI hatte den Bericht gestützt auf eine wissenschaftliche Studie der Pädagogischen Hochschule St. Gallen, der Universität Genf und des Forschungsbüros INFRAS erarbeitet. Die Autorinnen und Autoren hielten fest, dass die Sprachförderung im Vorschulalter einen wichtigen Teil der allgemeinen frühen Bildung darstelle und daher auch in diesem Rahmen angegangen werden soll. Im Bericht wurden mehrere entsprechende Empfehlungen formuliert. Unter anderem empfahl der Bericht, beim Bund eine koordinierende Organisationseinheit «Frühe Bildung» zu schaffen. Diese solle dafür sorgen, dass der Bund – etwa in Form eines Gesetzes – die Grundprinzipien für den Zugang zu den Angeboten der frühen Sprachförderung, deren verlangte Qualität und deren Finanzierung festlegt, und so der heterogenen Politik auf kantonaler und kommunaler Ebene entgegenwirke. An die Kantone und Gemeinden gerichtet, welche im Rahmen der frühen Bildung die Hauptverantwortung tragen, riet der Bericht, universelle und alltagsintegrierte Ansätze der frühen Sprachförderung anzuwenden, indem diese Förderung in die alltäglichen Aktivitäten der Institutionen, aber auch der Eltern einfliesst. Dafür sollen die professionellen Betreuungspersonen entsprechend ausgebildet werden, zudem sollen den Eltern Unterstützungs-, Beratungs- und Bildungsleistungen angeboten werden.
Weiter hielt der Bericht fest, dass der Bund im Rahmen des befristeten Impulsprogramms bereits jetzt den Ausbau der Strukturen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung und damit die frühe Sprachförderung finanziell unterstütze. Zudem werde der Bund untersuchen, «welche Chancen die familienzentrierte Vernetzung als bedarfsgerechte Orientierungshilfe für fremdsprachige Familien oder Familien mit besonderen Bedürfnissen bietet». Schliesslich werde er auch die weiteren Entwicklungen im Rahmen des überwiesenen Postulats Baume-Schneider (sp, JU; Po. 21.3741) zur Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit im Auge behalten.

Frühe Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt als Voraussetzung für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme (Mo. 18.3834)
Dossier: Frühe Kindheit

Den beiden Räten gelang es in der Sommersession 2022, die Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern unter Dach und Fach zu bringen.
Im Ständerat, der die Vorlage als Zweitrat behandelte, erläuterte Benedikt Würth (mitte, SG) die Vorlage und gab bekannt, dass das Ziel der Revision darin bestehe, das Bundesgesetz über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern in «Übereinstimmung mit den heutigen bundes- und insbesondere subventionsrechtlichen Vorschriften» zu bringen. Im Namen der WBK-SR, die die Revision mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstütze, bat er um Zustimmung zum Geschäft.
Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) unterstützte die Revision aus kulturpolitischen Gründen ebenfalls, gab aber zu bedenken, dass man sich die grundsätzliche Frage stellen sollte, weshalb der Bund denn diese Schule und somit den Kanton Bern subventioniere. Hans Stöckli (sp, BE) entgegnete, dass diese Subvention durch den Bund durchaus ihre Berechtigung habe, da der Kanton Bern ja nicht verpflichtet sei, eine solche Schule zu führen. Zudem werde mit dieser Schule auch Artikel 70 der Bundesverfassung umgesetzt, welcher vorsehe, «die Zweisprachigkeit vom Bund her zu leben». Bildungsminister Parmelin erklärte schliesslich, dass sich der Bund mit dieser Teilfinanzierung als mehrsprachiger Arbeitgeber positionieren und allen voran für frankophone Mitarbeitende und ihre Familien attraktiv sein wolle. In der Folge wurde der Entwurf einstimmig angenommen. Drei Personen aus dem bürgerlichen Lager enthielten sich jedoch der Stimme.
In den Schlussabstimmungen wurde das Gesetz in der grossen Kammer mit 155 zu 37 Stimmen bei 5 Enthaltungen klar angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten aus den Reihen der SVP-Fraktion; die Enthaltungen von der SVP- und der GLP-Fraktion. Die kleine Kammer hiess den Entwurf wiederum einstimmig gut – bei zwei Enthaltungen aus den Reihen der Mitte-Fraktion.

Bundesgesetz über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Totalrevision

Kurz nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 begannen sich die Schweizer Medien mit den Auswirkungen geflüchteter ukrainischer Kinder auf das Schweizer Schulsystem auseinanderzusetzen.
Noch bevor überhaupt die ersten Kinder aus der Ukraine in der Schweiz eingeschult wurden, sagten die Zeitungen voraus, dass die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler die Schulsysteme vor grosse Herausforderungen stellen würden. Wie diverse Berichte aus den Gemeinden sowie Gespräche mit Fachpersonen zeigten, galt es insbesondere folgende Probleme anzugehen: Die wichtigste Problematik bestand in der eigentlichen Integration der zahlreichen ukrainischen Schülerinnen und Schüler in das Schweizer Schulsystem, zumal die Kantone und Gemeinden auch lange Zeit nicht wussten, mit wie vielen Kindern sie überhaupt rechnen mussten. Dagmar Rösler, Zentralpräsidentin von LCH, sprach sich dafür aus, dass die Kinder von Beginn weg in die Regelklassen aufgenommen und somit keine Sonderklassen gebildet würden. Dies setzte jedoch voraus, dass sich die Kinder gleichmässig auf die verschiedenen Gemeinden verteilten und es zu keinen Konzentrationen kommt, da die einzelnen Klassen mit der Integration von mehr als zwei fremdsprachigen Kindern überfordert sein könnten. Gemäss Medienberichten handhabten die Gemeinden dies aber sehr unterschiedlich; in Saanen (BE) beispielsweise wurden gleich drei sogenannte Willkommensklassen eröffnet, da rund 50 Waisenkinder im Rahmen einer privaten Initiative in dieser Gemeinde aufgenommen worden waren. Die zweite grosse Herausforderung bestand im ohnehin gravierenden Lehrpersonenmangel, der nun durch die tausenden von neu einzuschulenden Kindern aus der Ukraine noch verschärft wurde. Dagmar Rösler forderte daher, dass die Lehrpersonen dringend unterstützt werden müssen, zumal aufgrund der Covid-19-Pandemie bereits viele Lehrkräfte ausgefallen seien. In zahlreichen Gemeinden wurden auch pädagogisch ausgebildete Personen, die aus der Ukraine geflüchtet waren, und ukrainisch oder russisch sprechende Personen, die schon länger in der Schweiz leben, als Unterrichtshilfen eingesetzt. Ein weiteres Problem bildeten in manchen Gemeinden die fehlenden Schulräume, wie Stephan Huber, Leiter Forschung und Entwicklung an der Pädagogischen Hochschule Zug, ausführte.

Ukrainische Flüchtlinge im Schweizer Schulsystem

Der Nationalrat beugte sich in der Frühjahrssession 2022 als Erstrat über die Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Lilian Studer (evp, AG) erläuterte dem Plenum die Vorlage: Mit der Gesetzesrevision wolle der Bundesrat sowohl eine maximale Höhe der Bundesbeiträge als auch deren Bemessung festlegen. Ausserdem solle der Kanton Bern verpflichtet werden, dem Bund «jeweils im Februar die Finanzplanung der ECLF des laufenden und der folgenden drei Jahre» vorzulegen, um die Planbarkeit zu verbessern. Der grossen Kammer lagen bei ihrer Beratung drei Minderheitsanträge von Sandra Locher Benguerel (sp, GR) vor. Mit diesen wollte die SP-Fraktion den Bund in diesem Gesetz finanziell stärker in die Verantwortung nehmen. Ausserdem stellte Erich Hess (svp, BE) einen Einzelantrag auf Aufhebung des ganzen Gesetzes, womit er die Teilfinanzierung durch den Bund komplett streichen wollte. Mauro Tuena (svp, ZH) erläuterte, dass die SVP-Fraktion mit diesem Antrag klarstellen wolle, dass diese Schule, wie die anderen Grundschulen auch, eine Angelegenheit des Kantons sei. Ausserdem sei es problematisch, dass der Staat eine Schule mitfinanziere, bei welcher die Kinder von Bundesangestellten Vorrang vor allen anderen Kindern hätten. Dies widerspreche dem Prinzip der Chancengleichheit. Bei den folgenden Abstimmungen hatten weder der Streichungsantrag der SVP noch die Erhöhungsanträge der SP eine Chance; sie wurden allesamt abgelehnt. Der Antrag Hess fand Unterstützung bei etwa der Hälfte der SVP-Fraktion, die Minderheitsanträge Locher Benguerel bei den Mitgliedern der SP, der Grünen und der EVP. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 165 zu 23 Stimmen deutlich angenommen, alle Gegenstimmen stammten aus den Reihen der SVP-Fraktion.

Bundesgesetz über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Totalrevision

Der Bundesrat präsentierte im November 2021 seine Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Diese Schule, die der Bund seit 1960 unterstützt, wurde gegründet, um Kindern von französischsprachigen Bundesangestellten sowie von Eltern, die für bundesnahe Organisationen tätig sind, die Möglichkeit zu bieten, auf Französisch und nach dem Lehrplan der Romandie (Plan d’études romand) unterrichtet zu werden. Die Revision des aus dem Jahr 1981 stammenden Gesetzes soll für den Bund bezüglich der Planbarkeit der Kosten und der Budgetberechnung eine Verbesserung bringen. Sie enthält aber keine Änderungen betreffend die Aufgabenteilung oder den Umfang der finanziellen Beteiligung des Bundes.

Bundesgesetz über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Totalrevision