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Eine im Herbst 2018 von Christoph Eymann (lpd, BS) eingereichte Motion forderte den Bundesrat auf, ein NFP zur Alzheimerkrankheit zu lancieren. Gemäss Motionär sei es wichtig und nötig, die Forschung von privaten Firmen durch Forschung an Schweizer Hochschulen zu unterstützen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er verwies in seiner Begründung auf die zahlreichen Forschungsinitiativen auf nationaler und internationaler Ebene, in welchen sich Schweizer Firmen und Forschende an Hochschulen bereits mit der Verbesserung der Diagnose- und Therapiemöglichkeiten dieser Form der Demenz befassten. Zudem sei es üblich, dass die Themenwahl für neue NFP bottom-up geschehe und nicht «von oben herab» implementiert würde. Der Nationalrat schenkte der Argumentation des Bundesrates jedoch kein Gehör und stimmte der Motion in der Herbstsession 2020 mit 130 Stimmen zu 51 Stimmen bei 10 Enthaltungen deutlich zu.

Nationales Forschungsprogramms zu Alzheimer

Verena Herzog (svp, TG) forderte den Bundesrat im Herbst 2019 auf, die Resultate eines ADHS-Forschungsprojektes gesamtschweizerisch in die Ausbildung von Fach- und Lehrpersonen zu integrieren. In diesem von der Fachhochschule Nordwestschweiz durchgeführten Forschungsprojekt wurde die Wirkung von nicht medikamentösen pädagogischen Massnahmen untersucht, mit denen Kinder mit ADHS in der Schule unterstützt und gefördert werden können.
Der Bundesrat wies darauf hin, dass die Ausbildung der Lehrpersonen in die Kompetenz der Kantone falle, er sei aber bereit zu prüfen, inwieweit das Anliegen erfüllt werden könne und welche Massnahmen hierfür erforderlich wären. Der Nationalrat nahm das Postulat im Winter 2019 stillschweigend an.

ADHS-Forschungsprojekt (Po. 19.4283)
Dossier: Vorstösse zum Thema ADHS

In einem Bundesgerichtsurteil zur Kostenbeteiligung der Eltern an Skilagern und Schulexkursionen vom Dezember 2017 hiess das BGer die Beschwerde gegen Änderungen des Volksschulgesetzes im Kanton Thurgau gut. Dort hatten der Grosse Rat und der Regierungsrat 2015 beschlossen, dass unter anderem für obligatorische Exkursionen und Lager Beiträge der Eltern erhoben werden können. Diese Beschlüsse müssen laut Bundesgericht nun aufgehoben werden, da die Eltern für obligatorische Lager und Exkursionen nur das bezahlen sollen, was sie zu Hause einsparen. Also beispielsweise Beiträge für die Mahlzeiten, die das Kind im Skilager einnimmt. Laut Bundesgericht liegen diese Beiträge zwischen 10 und 16 Franken pro Tag und damit deutlich tiefer als das, was in vielen Kantonen für ein Skilager veranschlagt würde. Damit soll der kostenlose Grundschulunterricht weiterhin gewährleistet sein.
Einige Medien sahen durch dieses BGer-Urteil die Durchführung der Skilager, die pro Kind und Woche mehrere Hundert Schweizerfranken kosten könnten, in genereller Gefahr. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass es beispielsweise im Kanton St. Gallen bereits jetzt so sei, dass es oft ein alternatives Angebot zum (freiwilligen) Skilager gäbe, dies sei aber Sache der einzelnen Schulen. Zudem könnten Familien, die sich das Skilager nicht leisten könnten, ihre Kinder aber trotzdem hinschicken möchten, um eine finanzielle Unterstützung bitten. Nicht nur der Kanton Thurgau, auch viele andere Kantone und ihre Gemeinden müssten nun aber über die Bücher und analysieren, wie sie alternative Finanzierungsquellen für Lager und Exkursionen finden könnten. Denn die Medien waren sich einig, dass die Skilager ein wichtiges soziales Ereignis für die Kinder darstellten und weitergeführt werden sollten.

Bundesgerichtsurteil zu Skilager und Schulexkursionen
Dossier: Kosten von obligatorischen Schulsportlagern

La motion Aebischer (ps, BE) pour une journée de sports d'hiver obligatoire au niveau du secondaire a été entrainée par une chute de popularité des sports d’hiver. Selon le texte de la motion, des subventions pour les cantons qui programment au minimum une journée de sports d’hiver par année au niveau du secondaire I seraient favorable à la santé publique et à l’économie. Le Conseil fédéral s’est prononcé pour un rejet de la motion. Il a avancé deux arguments. Premièrement, il estime qu’une seule journée de sport ne permet pas d’intégrer les capacités requises à la pratique des sports d’hiver. Deuxièmement, la charge administrative pour une seule journée de sports de neige est disproportionnée. Par conséquent, même si le Conseil fédéral soutient l’idée de rendre les sports d’hiver plus attractifs, il considère qu’une stratégie générale doit être mise en place pour y parvenir. La participation de tous les acteurs (tourisme, magasins de sport, transport, hôtellerie, Swiss Snowsports, etc.) est nécessaire. En 2013, malgré les réticences du Conseil fédéral, le Conseil National a adopté la motion par une courte majorité de 89 voix contre 87 et 15 abstentions. Par la suite, la Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE) s’est penchée sur la question. Dans la même dynamique que le Conseil fédéral, la CSEC-CE a proposé de rejeter la motion. Dubitatif quant à l’utilité et aux possibilités de réalisation d’une telle journée de sports d’hiver, la commission a estimé que l’instruction publique relève de la souveraineté cantonale. Au final, comme nous l’avons dit, le Conseil des Etats a clos le débat en rejetant la motion.

une journée de sports d'hiver obligatoire au niveau du secondaire

Die beiden Räte führten im Berichtsjahr ihren verfassungsrechtlich begründeten Streit über die Regelung des Sportunterrichts auf der Grundschulstufe im Rahmen des Sportförderungsgesetzes fort. Beide Räte beharrten dabei auf ihren bereits 2010 eingenommenen Positionen, der Nationalrat auf der Vorschrift einer Mindestzahl von drei Sportlektionen (abgeleitet von der Bundeskompetenz gemäss Art. 68 BV). Der Ständerat stellte sich, abgeleitet von einer kantonalen Kompetenz gemäss Art. 62 BV, dagegen. Damit gelangte das Geschäft im Sommer in die Einigungskonferenz, die den rivalisierenden Kammern empfahl, die Version des Nationalrats zu übernehmen. Dieser stimmten schliesslich beide Räte zu. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig (sechs Enthaltungen), der Nationalrat mit sechs Gegenstimmen aus dem bürgerlichen Lager an.

Sportförderungsgesetz

Eine Motion Bruderer (sp, AG) beauftragte den Bundesrat, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Das gesetzliche Obligatorium für den Schulsport an den Berufsschulen existiert seit dreissig Jahren. Das Problem besteht darin, dass seine Umsetzung in einigen Kantonen seit Jahren stagniert. Die Motionärin wollte, dass der Bundesrat Druck auf die fehlbaren Kantone ausübt, damit die Sportstunden an den Berufsfachschulen erstens effektiv durchgeführt werden und zweitens qualitativ verbessert werden. Wie bereits der Nationalrat im Jahr 2006 nahm auch der Ständerat die Motion an.

Berufsschulsport

Diskussionslos billigte der Nationalrat eine Motion Bruderer (sp, AG), welche den Bundesrat auffordert, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen zu ergreifen.

Berufsschulsport