Die beiden Räte führten im Berichtsjahr ihren verfassungsrechtlich begründeten Streit über die Regelung des Sportunterrichts auf der Grundschulstufe im Rahmen des Sportförderungsgesetzes fort. Beide Räte beharrten dabei auf ihren bereits 2010 eingenommenen Positionen, der Nationalrat auf der Vorschrift einer Mindestzahl von drei Sportlektionen (abgeleitet von der Bundeskompetenz gemäss Art. 68 BV). Der Ständerat stellte sich, abgeleitet von einer kantonalen Kompetenz gemäss Art. 62 BV, dagegen. Damit gelangte das Geschäft im Sommer in die Einigungskonferenz, die den rivalisierenden Kammern empfahl, die Version des Nationalrats zu übernehmen. Dieser stimmten schliesslich beide Räte zu. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig (sechs Enthaltungen), der Nationalrat mit sechs Gegenstimmen aus dem bürgerlichen Lager an.

Sportförderungsgesetz