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Der Bundesrat präsentierte im November 2021 seine Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Diese Schule, die der Bund seit 1960 unterstützt, wurde gegründet, um Kindern von französischsprachigen Bundesangestellten sowie von Eltern, die für bundesnahe Organisationen tätig sind, die Möglichkeit zu bieten, auf Französisch und nach dem Lehrplan der Romandie (Plan d’études romand) unterrichtet zu werden. Die Revision des aus dem Jahr 1981 stammenden Gesetzes soll für den Bund bezüglich der Planbarkeit der Kosten und der Budgetberechnung eine Verbesserung bringen. Sie enthält aber keine Änderungen betreffend die Aufgabenteilung oder den Umfang der finanziellen Beteiligung des Bundes.

Bundesgesetz über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Totalrevision

Die WBK-NR befasste sich im Februar 2021 ausführlich mit dem Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Da dieses Thema für die Kommission von grosser Bedeutung ist, beschloss sie, eine eigene parlamentarische Initiative einzureichen, mit welcher die bereits mehrmals verlängerte Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung in eine stetige Unterstützung überführt werden soll. Gleichzeitig soll die parlamentarische Initiative Aebischer (sp, BE) «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» bis Ende 2021 sistiert werden.

Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter (Pa. Iv. 17.412)
Dossier: Frühe Kindheit

Der Ständerat befasste sich in der Herbstsession 2020 mit der parlamentarischen Initiative Aebischer (sp, BE) mit dem Titel «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter». Für die Kommissionsmehrheit erläuterte Andrea Gmür-Schönenberger (cvp, LU) noch einmal die Bedeutung der Vorlage sowie ihre finanziellen Konsequenzen und plädierte für die Zustimmung zur Initiative. Sie schloss ihr Votum mit der Bemerkung, dass der Bund mit dieser Vorlage die Kantone bei der Erarbeitung von Konzepten zur frühen Förderung lediglich unterstützen könne; die Subsidiarität bleibe also gewahrt. Benedikt Würth (cvp, SG) als Sprecher der Kommissionsminderheit sah dies anders. Da die überwiegende Mehrheit der Kantone und Gemeinden im Bereich der frühen Förderung viel unternehme, sei diese parlamentarische Initiative nicht sinnvoll und untergrabe vielmehr das Prinzip der Subsidiarität. Sie sorge dafür, dass es zu Mitnahmeeffekten komme, indem der Bund Projekte unterstütze, die auch ohne Bundesgelder durchgeführt worden wären. Zudem könnten die Kantone und Gemeinden darauf setzen, dass der Bund sein einmal begonnenes Engagement weiterführe und dafür auch die finanziellen Mittel erhöhen würde, ohne dass die Kantone und Gemeinden selber investieren müssten. Diese Bedenken, unterstützt durch das Votum von Bundesrat Berset, dass die Politik der frühen Kindheit in der Kompetenz der Gemeinden und Kantone liege, vermochte die Mehrheit des Ständerates zu überzeugen: Die grosse Kammer stimmte mit 24 zu 18 Stimmen gegen Eintreten auf die Vorlage. Als nächstes wird sich wiederum der Nationalrat mit dem Geschäft befassen.

Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter (Pa. Iv. 17.412)
Dossier: Frühe Kindheit

Der Nationalrat befasste sich im Sommer 2020 mit der parlamentarischen Initiative Aebischer (sp, BE) «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter». Die grosse Kammer war sich einig, dass der Chancengerechtigkeit im Kleinkindalter eine grosse Relevanz zukomme. Uneinig war man sich jedoch, welche Rolle dabei der Bund spielen solle und wie viel mit den zur Diskussion stehenden Finanzierungsmassnahmen erreicht werden könne. Während sich SP, Grüne und GLP sowie grosse Teile der Mitte-Fraktion für Eintreten aussprachen und auf den grossen Effekt der vorgesehenen Anschubfinanzierung hinwiesen, sprachen sich die SVP, ein Grossteil der FDP sowie einzelne Personen der Mitte-Fraktion gegen Eintreten aus und erläuterten, dass es nicht Aufgabe des Bundes, sondern der Kantone, Gemeinden und vor allem der Familien sei, die Kinder zu fördern. Zudem könne mit den geplanten finanziellen Mitteln sowieso nicht viel erreicht werden. Innenminister Berset betonte in seinem Votum, dass dem Bundesrat die frühkindliche Förderung sehr wichtig sei. Der Bundesrat sehe die Verantwortung dafür allerdings auch bei den Kantonen und beantrage daher ebenfalls, nicht auf die Vorlage einzutreten. Bei der Abstimmung über das Eintreten überwog aber die Meinung der Kommissionsmehrheit; es votierten 111 Parlamentarierinnen und Parlamentarier für Eintreten, 75 dagegen, zwei enthielten sich der Stimme. In der darauffolgenden Detailberatung wurde ein Antrag Fivaz (gp, NE), welcher sich für eine Erhöhung der finanziellen Mittel ausgesprochen hatte, mit 160 zu 80 Stimmen abgelehnt. In der Schlussabstimmung fanden sich 109 Stimmen für die Annahme des Entwurfs, 75 Stimmen dagegen (bei 4 Enthaltungen).

Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter (Pa. Iv. 17.412)
Dossier: Frühe Kindheit

En juin 2017, le Conseil national a choisi de ne pas entrer en matière sur une initiative parlementaire Eymann (plr, BS) demandant la représentation au sein du Conseil des hautes écoles pour toutes les collectivités responsables d'une haute école. Par une modification de l'article 12 de la loi sur l'encouragement et la coordination des hautes écoles (LEHE), le député bâlois souhaitait permettre une représentation selon lui plus fidèle des collectivités déterminantes notamment dans le financement des hautes écoles et universités. Il prend l'exemple du canton de Bâle-campagne, qui malgré l'importante part de son budget allouée à l'éducation tertiaire et au nombre d'étudiants qu'il compte, ne peut siéger au Conseil des hautes écoles (CSHE). Allant dans ce sens, une motion (11.3798) du député Janiak avait été déposée en 2011 et demandait la reconnaissance du canton en tant que canton universitaire. Ces deux objets n'ont pas passé la rampe, notamment parce que la chambre basse a estimé que la répartition des représentations est une compétence avant tout cantonale et que l'université de Bâle serait surreprésentée par une répartition différente. L'initiative parlementaire Eymann a été balayée par 121 voix contre 50 avec 7 abstentions.

représentation au sein du Conseil des hautes écoles pour toutes les collectivités responsables d'une haute école

Dans le cadre du second train de mesures pour une nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons, la commission de la science et de la recherche du Conseil national a débuté son examen de la révision totale de la loi fédérale sur l'aide aux universités. Elle a approuvé, dans ce contexte, les propositions du DFI relatives à une intervention additionnelle de la Confédération dans le domaine du logement des étudiants, répondant en cela aux demandes pressantes des milieux estudiantins, notamment de l'Union nationale des étudiants de Suisse (UNES). En 1989, le Conseil des Etats s'était prononcé, à une faible majorité, contre une telle intercession. La commission de la chambre basse a, par ailleurs, salué la précision du cahier des charges de la Conférence universitaire suisse (CUS) apportée par les sénateurs et a décidé d'une représentation appropriée de toutes les catégories de personnes fréquentant les universités au sein de la CUS.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Dans le contexte du second train de mesures pour une nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons, le gouvernement a proposé une révision totale de la loi sur l'aide aux universités. Deux buts sont principalement poursuivis par ce projet: une collaboration accrue entre Confédération et cantons afin d'instaurer une politique universitaire nationale et un renforcement de la responsabilité des cantons universitaires. Pour cela, quatre innovations sont introduites. La planification pluriannuelle des besoins des écoles étant de plus en plus aléatoire, la révision prévoit la possibilité d'allouer des subventions extraordinaires, pour autant que celles-ci aient trait à un projet d'intérêt national répondant à un besoin urgent. Par ailleurs, les crédits aux investissements des universités se caractérisant par une disproportion entre leur importance financière et leurs coûts administratifs, la Confédération désire les limiter à des projets égaux ou supérieurs à 300'000 francs. Enfin, la procédure d'allocation et de paiement des subventions est simplifiée et les attributions des organes de la politique universitaire (Conférence universitaire et Conseil suisse de la science) sont précisées.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Das bildungspolitische Hauptinteresse galt zweifellos der Realisierung von Reformvorhaben im Rahmen des kooperativen Föderalismus. Die gegenseitige Abstimmung der Schulgesetzrevisionen machte einige Fortschritte; das Ziel einer Vereinheitlichung des Schuljahrbeginns hingegen scheint auf föderalistischem Wege nicht mehr erreichbar.

Das bildungspolitische Hauptinteresse galt zweifellos der Realisierung von Reformvorhaben im Rahmen des kooperativen Föderalismus

Im Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Ständen genehmigte die Kleine Kammer eine Verfassungsänderung zur Kantonalisierung des Stipendienwesens. Darauf verabschiedete sie das Rahmengesetz über die Ausbildungsbeiträge, in dem Zuständigkeit und Bezugsberechtigung geregelt werden. Opposition erwuchs den Vorlagen lediglich aus der sozialdemokratischen Fraktion. Da bereits die zehn prozentige Subventionskürzung in zwei Ständen einen Leistungsabbau zur Folge gehabt hatte, wurde befürchtet, dass insbesondere in finanzschwachen Kantonen, deren Stipendiensystem durch die hohen Subventionssätze stimuliert worden sei, die Einsparungen die einzelnen Bezüger treffen könnten. In die gleiche Richtung argumentierte der VSS, der in einer Petition an die eidgenössischen Räte für einen Ausbau des Rahmengesetzes eintrat. Im Namen einer Harmonisierung schlug er vor, ein subventioniertes Minimalstipendium und ein einheitliches Berechnungssystem im neuen Bundesgesetz zu verankern. Um die entstehende Lücke von rund CHF 80 Mio. zu füllen, stellte der Verband schweizerischer liberaler Studentenorganisationen die Schaffung einer gesamtschweizerischen Kasse für Studiendarlehen zur Diskussion. Die notwendig gewordenen kantonalen Stipendiengesetzrevisionen orientierten sich am Modell, das aufgrund der Aufgabenteilung von der EDK ausgearbeitet worden war. Da das neue Gesetz über Ausbildungsbeiträge an ausländische Studierende und Künstler nicht fristgerecht fertiggestellt werden konnte, beantragte der Bundesrat dem Parlament eine weitere Verlängerung des Ende 1983 auslaufenden Bundesbeschlusses.

Entwicklungen im Stipendienwesen

Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bildungsbereich wurde weiter bereinigt durch Schritte zur Aufhebung der Bundesbeiträge für den Primarschulunterricht und die Kantonalisierung des Stipendienwesens.

Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bildungsbereich wurde weiter bereinigt durch Schritte zur Aufhebung der Bundesbeiträge für den Primarschulunterricht und die Kantonalisierung des Stipendienwesens [7]

Dem Ruf nach Harmonisierung im Stipendienwesen ist nach Ansicht des Bundesrates durch Fortschritte in der Selbstkoordination der Kantone Rechnung zu tragen. In der Vorlage über erste Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgabenzwischen Bund und Kantonen ist vorgesehen, dass die Finanzierung der Stipendien bis 1985 wieder ausschliesslich Sache der Kantone wird. Der Gesetzesentwurf beinhaltet lediglich allgemeine Grundsätze über die Berechtigung zum Bezug von Ausbildungsbeiträgen und die Festlegung des stipendienrechtlichen Wohnsitzes; der Bund soll aber keinerlei Einfluss auf die Höhe der Leistung haben. Die Vorschläge sind beim Grossteil der Kantone auf Zustimmung gestossen. Andere Kreise, darunter auch der VSS, befürchteten jedoch, dass durch die Neuregelung die regionalen Unterschiede noch grösser werden. In einem Brief an den Bundesrat forderte der VSS, dass die Eidgenossenschaft die Leitung im Stipendienwesen übernimmt und durch ein Gesetz ein für alle Kantone einheitliches Stipendienberechnungssystem schafft. Ferner forderte er das Parlament mit einer Petition auf, die Bundessubventionen an die Ausbildungsbeiträge beizubehalten und das vom Bundesrat vorgeschlagene Rahmengesetz zu einem wirksamen Harmonisierungsgesetz auszubauen.

Entwicklungen im Stipendienwesen

Der Wandel der Bildungspolitik wurde durch die Veröffentlichung statistischen Datenmaterials dokumentiert und gab zu einigen rückblickenden Betrachtungen Anlass. Seit 1974 ist der Anteil der Bildungsausgaben an den Gesamtaufwendungen der öffentlichen Hand rückläufig. Der neoliberale Trend gegen zentralstaatliche Intervention, der in den Bemühungen um eine Entflechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen und im Abbau der Bundessubventionen zum Ausdruck kommt, hat dazu geführt, dass das Bildungswesen vermehrt auf den Kantonen lastet. Die eigentliche Bewährung des Konzepts des kooperativen Föderalismus bei der Aufgabenneuverteilung im Bundesstaat steht aber noch aus, wenn auch schon einige Erfolge – wie etwa die interkantonale Vereinbarung über Hochschulbeiträge – verbucht werden können. Die Schulkoordination dagegen, integraler Bestandteil dieses Konzepts, geht so langsam vor sich, dass eine Tendenz zu zentralstaatlicher Regelung weiterbesteht.

Aufgabenteilung und Rolle der Kantone in Bildungspolitik

Von der allgemeinen Finanzknappheit wird auch das Stipendienwesen betroffen; insbesondere gefährdet die Absicht, diesen Bereich bei der Neuverteilung der Aufgaben im Bundesstaat den Kantonen zu überlassen, den heutigen Stand. Um einen «sozialen Numerus clausus» zu verhindern, gedenkt der Verband der schweizerischen Studentenschaften hier aktiv zu werden. Für Stipendien an Ausländer liess sich der Bundesrat einen neuen Rahmenkredit bewilligen, nicht ohne den aussenpolitischen Nutzen der bisherigen Zuwendungen hervorzuheben.

Entwicklungen im Stipendienwesen

Die Bildungspolitik unseres Landes bleibt weiterhin hauptsächlich kantonaler und interkantonaler Initiative überlassen. Unter dem Eindruck der Finanzknappheit und negativer Testentscheide der Bürger halten sich die Bundesbehörden zurück. Deutlich tritt dies in den neuen Richtlinien der Regierungspolitik zutage. Hatte der Bundesrat noch vier Jahre zuvor die Revision der Bildungsartikel unter die Schwerpunkte seines Programms eingereiht, so verlegt er sich nunmehr darauf abzuwarten, was die laufenden Bemühungen um eine Neuverteilung der Aufgaben im Bundesstaat und um eine interkantonale Schulkoordination bringen. Sein bildungspolitisches Engagement scheint einzig einem defensiven Ziel gewidmet zu sein: der Sicherung des Ausbildungsangebots für die geburtenstarken Jahrgänge.

Aufgabenteilung und Rolle der Kantone in Bildungspolitik

Auf der Stufe der Primar- und Mittelschulen standen verstärkte Bemühungen um die interkantonale Koordination im Vordergrund. Wie schon im 1970 vereinbarten Konkordat wird auch jetzt wieder der Hebel bei der sogenannten äusseren Koordination (Schulstrukturen, insbesondere Schuljahrbeginn) angesetzt, die dann die innere (Unterrichtsreform) nach sich ziehen soll. Volksbegehren und eine parlamentarische Initiative, die auf ein Eingreifen des Bundes hinzielen, hatten schon 1978 die kantonalen Erziehungsdirektoren veranlasst, einen neuen Versuch mit der Methode des kooperativen Föderalismus einzuleiten. Aussichtsreicher wurden die interkantonalen Bestrebungen gegen Ende 1979, als die beiden grossen Stände Zürich und Bern, deren Stimmbürger 1972 den ersten Anlauf abgestoppt hatten, gemeinsam die Verlegung des Schuljahranfangs auf den Spätsommer an die Hand nahmen. Veränderte Umstände – reichliches statt mangelndes Angebot an Lehrern, Abnahme statt Anschwellen der Schülerzahl, Anwachsen statt Knappheit der Nachfrage nach Lehrstellen – liessen die Einschaltung eines Langschuljahres leichter erscheinen als vor der Rezession. Während heute erst eine Minderheit der Landesbevölkerung den Herbst- oder Spätsommerbeginn kennt, wären es mit Zürich und Bern zwei Drittel, so dass man mit einem Nachziehen der übrigen Bundesglieder rechnen könnte. In beiden Kantonen gingen entsprechende Regierungsanträge an das Parlament. Bereits meldete sich jedoch – namentlich in Zürich – heftige Opposition. Auch Befürworter der Umstellung räumten ein, dass es wichtigere Schulreformen gäbe als die Vereinheitlichung des Schulanfangs. Einer Meinungsumfrage zufolge scheint aber weder ein allgemeiner Herbst- noch ein allgemeiner Frühjahrsbeginn von der Mehrheit der betroffenen Bevölkerung abgelehnt zu werden.

Spätsommerschulbeginn