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Im Nationalrat war der Gesprächsbedarf zum Geschäft „Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018 bis 2020“ deutlich grösser als im Ständerat. Das zeigte sich bereits in den Kommissionen: Neben der WBK-NR, die das Geschäft regulär vorberiet, äusserte sich auch die Finanzkommission (FK-NR) im Rahmen eines Mitberichts zum Geschäft. Knapp, mit 13 zu 11 Stimmen, beantragte die FK-NR der WBK-NR und dem Nationalrat, auf die Förderung der Kooperation zwischen schweizerischen und ausländischen Bildungsinstitutionen und -akteuren zu verzichten. Der Teilkredit von CHF 93,8 Mio., den der Bundesrat für internationale Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten vorsah, sollte gemäss diesem Antrag um CHF 9,3 Mio. auf CHF 84,5 Mio. gesenkt und der Gesamtkredit somit auf CHF 105,2 Mio. reduziert werden. Peter Keller (svp, NW), Mitglied der Finanzkommission, begründete im Nationalrat diesen Antrag: Die Förderung der Kooperation zwischen ausländischen und Schweizer Bildungsinstitutionen habe nichts mit dem Kernanliegen von Erasmus Plus, nämlich der Mobilität der Studierenden, zu tun, weshalb die CHF 9,3 Mio. aus dem Entwurf gestrichen werden müssten. Ein weiterer Antrag der FK-NR – nämlich das Geld für den Betrieb der Agentur Movetia zu streichen – wurde mit dem Stichentscheid der Kommissionspräsidentin Bulliard-Marbach (cvp, FR) abgelehnt, weshalb dieser Antrag lediglich von einer Kommissions-Minderheit an den Nationalrat herangetragen wurde. Der Vizepräsident der Finanzkommission, Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH), verteidigte diesen im Nationalrat. Movetia würde nicht nur den Bildungsaustausch von Studierenden abwickeln, sondern auch Ferien- und Klassenaustausche in andere Schweizer Sprachregionen von Schülern der Sekundarstufe I, also der Volksschule, organisieren. Die Volksschule sei aber Kompetenz der Kantone und nicht des Bundes, so Bigler. Er störte sich auch daran, dass Movetia Bildungsaustausche für Lehrlinge anbietet. „Die wenigsten Lehrbetriebe – und vor allem die KMU nicht – [haben] die Möglichkeit, ihre Lehrlinge für zwei oder drei Wochen ins Ausland zu schicken“, so Bigler, der gleichzeitig als SGV-Direktor amtet.
In der WBK-NR war man anderer Meinung: Eine Mehrheit sprach sich für die vom Bundesrat beschlossene und vom Ständerat angenommene Übergangslösung und für die Annahme des Gesamtkredits von CHF 114,5 Mio. aus. Eine Minderheit der WBK-NR beantragte dem Nationalrat jedoch, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen: Der Bundesrat solle eine neue Vorlage präsentieren, die den beiden Bedenken der Finanzkommission Rechnung trage.
Vor diesem Hintergrund wurde das Geschäft Ende November im Nationalrat beraten. Nicht weniger als 17 Nationalräte und Nationalrätinnen äusserten sich zur Vorlage. Zuletzt ging Bundesrat Schneider-Ammann nochmals auf die Movetia ein: Angesichts der Kritik an Movetia habe er die Agentur kürzlich besucht und sich deren Betrieb angeschaut. Dort werde effizient gearbeitet, erklärte der Bildungsminister und meinte gar, einen Kulturwandel gegenüber der ch Stiftung wahrgenommen zu haben. Allfällige Bedenken betreffend die Kompetenzbereiche zwischen Bund und Kantonen versuchte er damit auszuräumen, dass die EDK ebenfalls Trägerin von Movetia sei, wodurch Doppelspurigkeiten bei Bund und Kantonen verhindert würden. „Wichtig ist, dass wir die Movetia jetzt auffahren können“, so Schneider-Ammann.
Danach wurde abgestimmt. Der Rückweisungsantrag der Minderheit WBK-NR wurde mit 124 zu 62 Stimmen (3 Enthaltungen) abgelehnt. Die beiden Anträge der FK-NR, den Gesamtkredit um 9,3 Mio. zu kürzen und die 11,1 Mio. für den Betrieb der Agentur Movetia zu streichen, wurden mit 117 zu 73 Stimmen (0 Enthaltungen) respektive mit 112 zu 79 Stimmen (0 Enthaltungen) verworfen. In der Gesamtabstimmung folgte der Nationalrat dem Votum des Ständerates und nahm den Entwurf des Bundesrats mit 126 zu 65 Stimmen (0 Enthaltungen) an. Auffallend war das Abstimmungsverhalten der SVP: Alle 65 anwesenden Räte der SVP-Fraktion stimmten für die Anträge aus der Finanzkommission und für den Rückweisungsantrag. Auch die 65 Nein-Stimmen in der Gesamtabstimmung stammten ausschliesslich aus der Reihe der SVP.
Weil dieser Beschluss nicht dem Referendum unterstand, traten die Bestimmungen am 1. Januar 2018 in Kraft.

Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Die Motion Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus Plus ab 2021 wurde im Nationalrat zusammen mit dem Geschäft Förderung der internationalen Mobilität 2018 bis 2020 beraten. Vor der Nationalratsdebatte hatte sich bereits die WBK-NR mit 16 zu 9 Stimmen für die Motion ausgesprochen. Marcel Dettling (svp, SZ) sprach im Rat für die Kommissionsminderheit. Im Moment wisse man nicht, wie das Nachfolgeprojekt von Erasmus Plus aussehen werde, weder was es beinhalte, noch was es koste. „Das heisst, wir würden den Bundesrat in einen reinen Blindflug schicken“, so Dettling. Das sei nicht sehr schlau, insbesondere auch nicht vor dem Hintergrund, dass die jetzige Lösung administrativ einfacher und kostengünstiger sei und das Geld hauptsächlich den eigenen Teilnehmenden zugutekomme. Die Motion sei deswegen abzulehnen.
Dennoch wurde der Vorstoss am Ende der Debatte mit 109 zu 80 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen. Die ablehnenden Stimmen setzten sich aus der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion (65 Stimmen) sowie aus 15 (von 33) Mitgliedern der FDP-Fraktion zusammen.

Vollassoziierung an Erasmus Plus ab 2021
Dossier: Erasmus und Horizon

2017 schrieben die beiden Räte die gleichlautenden Motionen der WBK-NR (Mo. 14.3291) und WBK-SR (Mo. 14.3294) zu Erasmus Plus und Horizon 2020 im Rahmen der Debatte zum Geschäft «Botschaft zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018–2020» (BRG 17.031) ab.

Eclaircissement de la situation programmes Erasmus plus et Horizon 2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Ende August äusserte sich die WBK-SR zum Geschäft. Das Anliegen des Bundesrates war unbestritten: Einstimmig sprach sich die Kommission für den beantragten Kredit von insgesamt CHF 114.5 Mio. und damit für die Weiterführung der Schweizer Lösung in der internationalen Bildungsmobilität (Erasmus Plus) 2018 bis 2020 aus. Die Kommission war der Ansicht, dass mit dieser Vorlage zumindest eine gewisse Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden könne, allerdings war eine Mehrheit der Kommission der Meinung, dass diese Strategie weiterhin nur als Übergangslösung tauge. Sie reichte deshalb eine Kommissionsmotion ein, mit welcher der Bundesrat verpflichtet werden sollte, Verhandlungen mit der EU für eine Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus Plus ab 2021 aufzunehmen.
Auch im Ständerat selbst war das Geschäft im September 2017 völlig unbestritten. Ohne Gegenstimme, mit 38 zu 0 Stimmen (3 Enthaltungen), wurde der Entwurf des Bundesrates in seiner Gesamtheit angenommen.

Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Der Bundesrat liess beim Geschäft „Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018 bis 2020” offen, ob er eine Assoziierung ans Nachfolgeprojekt von Erasmus Plus – Letzteres wird 2020 auslaufen – anstrebe. Für eine Mehrheit der WBK-SR war die zögerliche Haltung des Bundesrats keine Option: Mit 7 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) reichte die Kommission Ende August 2017 eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat verpflichten wollte, die Verhandlungen mit der EU für eine Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus Plus ab 2021 „schnellstmöglich“ aufzunehmen, so dass die Schweiz ab 2021 wieder vollständig am EU-Bildungsprogramm teilnehmen könnte. Die WBK-SR war der Meinung, dass die aktuelle reduzierte Form der Teilnahme an Erasmus Plus langfristig schädlich sei für Bildungsinstitutionen, Wissenschaft, Wirtschaft und für die betroffenen Jugendlichen.
Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Bundesrat Schneider-Ammann begründete dies im September im Ständerat nicht nur während der Behandlung dieser Motion, sondern auch beim eingangs dieses Artikels erwähnten Geschäft, das unmittelbar vor der Motion diskutiert wurde. „Es ist wirklich unbestritten, dass wir beim Programm Erasmus Plus mit von der Partie sein wollen“, versuchte er die Ständerätinnen und Ständeräte gleich zu Beginn seines Referates zu beruhigen. Im März 2017 habe man sich mit der Europäischen Kommission getroffen und technische Verhandlungen geführt. Dort habe man vereinbart, dass im Jahr 2020 verhandelt werden würde, versicherte Schneider-Ammann. Die Schweiz brauche das Mobilitäts- und Austauschsystem „zwingend“ und man wolle das Programm „wenn irgendwie möglich“ nicht wieder mit einer Schweizer Lösung überbrücken müssen. Der Bildungsminister machte aber auf zwei Schwierigkeiten aufmerksam: Einerseits habe die EU die Kriterien für den Mitgliederbeitrag an Erasmus Plus geändert. Neu würde das BIP die Basis bilden für den Mitgliederbeitrag. In Anbetracht dessen, dass die Schweiz ein höheres BIP pro Kopf habe als manches EU-Land und auch ein vergleichsweise stärkeres Wachstum aufweise, könne sich eine Vollassoziierung im Vergleich zur herkömmlichen Berechnungsmethode um den Faktor drei bis vier verteuern. Hinzu komme, dass das Geld nicht nur in die Mobilität fliesse, sondern auch in Projekte. „Und es gibt da komische Projekte, wenn ich mir diese Bezeichnung erlauben darf“, so Schneider-Ammann. Zurzeit werde geprüft, ob eine Mitgliedschaft nur mit diesen Projekten zu haben sei oder ob Ausklammerungen möglich seien. Man sei also „am Werk“, weshalb die Ständeräte die Motion getrost ablehnen könnten, so das Fazit des Bundesrats.
Mit seinen Ausführungen vermochte Schneider-Ammann den Ständerat jedoch nicht zu überzeugen. Eher schienen die Ständeräte die Worte der WBK-Kommissionssprecherin Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) bei der Abstimmung noch in den Ohren zu haben. Sie nahm die Bemühungen des Bundesrates zwar zur Kenntnis, wollte aber gleichwohl den Druck auf die Regierung vonseiten des Parlamentes erhöhen. Mit 28 zu 11 Stimmen (1 Enthaltung) nahm der Ständerat die Motion an.

Vollassoziierung an Erasmus Plus ab 2021
Dossier: Erasmus und Horizon

Im April 2017 gelangte der Bundesrat mit der Botschaft Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018 - 2020 ans Parlament. Damit wollte er nach fast vier Jahren Übergangslösung in der internationalen Mobilität – die Übergangslösung wurde im September 2016 um ein weiteres Jahr bis Ende 2017 verlängert – ab 2018 eine beständigere Lösung schaffen. Die Übergangslösung war als Provisorium gedacht und unter der Annahme getroffen worden, dass sich die Schweiz und die EU auf eine Assoziierung der Schweiz an Erasmus Plus einigen würden. Dazu kam es jedoch nicht: Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der europäischen Kommission wurden „in gegenseitigem Einvernehmen“ nicht wieder aufgenommen, hiess es in der Botschaft des Bundesrats. Der Bundesrat sei nicht mehr an einer Teilnahme an Erasmus Plus interessiert, weil das Programm nur noch bis Ende 2020 laufe und „ein wiederholter Wechsel des Beteiligungsstatus organisatorisch aufwendig" sei; hinzu komme eine bereits seit vor der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative bestehehende Differenz zwischen der Schweiz und der EU über die jährlichen Beteiligungsbeträge der Schweiz. Nicht zuletzt entwickelten sich die Beteiligungszahlen in der Schweiz auch ohne Assoziierung an Erasmus Plus positiv: Nach einem Einbruch 2014 nahmen sie kontinuierlich zu, so dass 2016, über alle Bildungsstufen (Tertiärstufe, Berufsbildung, obligatorische Schule, Erwachsenenbildung, ausserschulisch) gesehen, erstmals über 10'000 Lernmobilitäten (incoming und outgoing) registriert wurden, wobei fast 80 Prozent in der Tertiärstufe vollzogen wurden. Die Zahl der outgoing-Mobilitäten – also Schweizerinnen und Schweizer, die für einen Bildungsaufenthalt ins Ausland gingen – war dabei mit 6141 höher als die 4734 incoming-Mobilitäten (Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz einen Bildungsaufenthalt machten). Aus all diesen Gründen, schlussfolgerte der Bundesrat, sei es „effizienter, sich auf eine Assoziierung der Schweiz an das Nachfolgeprogramm zu Erasmus Plus ab 2021 zu konzentrieren“. Während den drei kommenden Jahren bis 2021 wolle er eine autonome Förderpolitik vorantreiben mit den Zielen, die Zahl der Schweizer Teilnehmenden an der internationalen Mobilität weiter auszubauen und eine Lösung zu schaffen, die auch bestehen könne, wenn mit der EU für den Zeitraum nach 2020 kein Assoziierungsabkommen geschlossen werden sollte. Denn der Bundesrat liess in der Botschaft explizit offen, ob er eine Assoziierung ans Nachfolgeprogramm von Erasmus Plus anstreben würde.
Für die Förderung der internationalen Mobilität 2018 bis 2020 beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Gesamtkredit von CHF 114.5 Mio. Der Grossteil des Kredits war mit CHF 93.8 Mio. für die internationalen Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten vorgesehen – analog der Übergangslösung 2014 bis 2017. Das bedeutete, dass die Schweiz weiterhin eine Förderung betreiben wird, die parallel zu den Erasmus Plus-Programmen läuft, wobei dies im Vergleich zu einer Mitgliedschaft bei Erasmus Plus neben den oben genannten Vorteilen auch Nachteile einbringt. Zum Beispiel erhält die Schweiz keinen Zugang zur Lernmobilität, welche die EU mit aussereuropäischen Staaten unterhält. Neben der Lernmobilität war ein kleinerer Teil der CHF 93.8 Mio. für institutionelle Kooperationen reserviert, womit der Bundesrat Partnerschaften zwischen Schweizer und ausländischen Bildungsinstitutionen erhalten und weiterentwickeln wollte. Weitere CHF 9.6 Mio. wurden für Begleitmassnahmen vorgesehen. Hierzu zählten der Betrieb des Verbindungsbüros SwissCore in Brüssel, das den informellen Informationsaustausch im Bereich Bildung, Forschung und Innovation mit den EU-Gremien pflegte, sowie auch Vertretungen der Schweiz in EU-Gefässen, zu denen die Schweiz auch als Drittstaat noch Zugang hatte und durch die man Entwicklungen in den EU-Bildungsprogrammen verfolgen wollte.
Die restlichen CHF 11.1 Mio. sollten in den Betrieb der neuen Agentur Movetia fliessen, welche die von den Kantonen getragene ch Stiftung im Januar 2017 als Trägerin der Umsetzung der Förderung im Bereich Mobilität ablöste. Dafür hatten der Bund (SBFI, BAK, BSV) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Anfang 2016 die Schweizerische Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität (SFAM) gegründet, die seither als Organisation namens Movetia operativ tätig ist. Drei von vier Stiftungsräten stellt der Bund, der Vierte wird von einer Vertretung der EDK besetzt. Damit vergrösserte der Bund seinen Einflussbereich sowohl in der strategischen Ausrichtung als auch in der operativen Tätigkeit der nationalen Agentur stark. Weil der Agentur die Organisation für die Mobilität auf nationaler sowie auf internationaler Ebene und über alle Bildungsstufen hinweg übertragen wurde, erhoffte man sich eine stärkere Nutzung von Synergien.
Mit diesem Geschäft beantragte der Bundesrat dem Parlament, die gleichlautenden Kommissionsmotionen 14.3291 und 14.3294 abzuschreiben.

Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Nachdem der Bundesrat im Dezember 2016 das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ratifiziert hatte, erfüllte die Schweiz die Bedingungen für eine Vollassoziierung an Horizon 2020. Ab dem 1. Januar 2017 konnte die Schweiz deshalb wieder umfassend an Horizon 2020 teilnehmen.

Vollwertige Teilnahme an Horizon 2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Im März 2015 wollte der Bundesrat zwei gleichlautende Motionen der WBK-NR und WBK-SR abschreiben, die nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 mehr Klarheit für Studierende, Forschende, Hochschulen und Unternehmen in den EU-Förderprogrammen Erasmus Plus und Horizon 2020 gefordert hatten. Der Bundesrat begründete die beantragte Abschreibung einerseits damit, dass er im Dezember 2014 ein Abkommen mit der EU unterzeichnet hatte, wodurch die Schweiz an Horizon 2020 teilassoziiert worden war. Schweizer Forschende konnten dadurch bis Ende 2016 an einigen ausgewählten Programmen von Horizon 2020 teilnehmen. In den anderen Programmen galt die Schweiz als Drittstaat, was für Schweizer Forschende in diesen Programmen bedeutete, dass sie für ihren Projektteil keine Fördergelder der EU erhielten; stattdessen wurden die Kosten für deren Projektteil seither vom Bund übernommen. Das Abkommen sah eine Vollassoziierung ab 2017 vor, Bedingung dafür war allerdings, dass die Schweiz bis zum 9. Februar 2017 eine Lösung finden würde im Bereich der Personenfreizügigkeit und ihrer Ausdehnung auf Kroatien, andernfalls würde die Schweiz danach an sämtlichen Programmen von Horizon 2020 nur noch als Drittstaat teilnehmen können.
Andererseits hatte der Bundesrat bezüglich des EU-Bildungsförderungsprogramms Erasmus Plus, an dem die Schweiz seit der Abstimmung vom 9. Februar 2014 ebenfalls nur als Drittstaat teilnehmen konnte, eine Übergangslösung bis Ende 2016 gefunden. Diese erlaubte es Schweizer Studierenden, zu den gewohnten Kosten einen Austausch an europäischen Universitäten zu machen, allerdings war die Vielfalt der Beteiligungsmöglichkeiten nicht dieselbe wie bei einer Vollassoziierung an Erasmus Plus. Die Übergangslösung stellte ebenfalls sicher, dass ausländische Studierende zu denselben Bedingungen einen Bildungsaustausch in der Schweiz machen konnten, wie wenn die Schweiz Teilnehmerin von Erasmus Plus wäre. Diese Kosten wurden jedoch nicht wie bei einer Teilnahme an Erasmus Plus von den entsendenden Staaten übernommen, sondern mussten fortan von der Schweiz getragen werden. Für die Gesamtkosten wollte der Bundesrat die ursprünglich für die EU-Kommission vorgesehenen Beiträge für die Assoziierung an Erasmus Plus (2014: CHF 22.7 Mio.; 2015: CHF 23.9 Mio.; 2016: CHF 25.1 Mio.) einsetzen.
Die WBK-SR war von den Erklärungen des Bundesrats nicht überzeugt und beantragte dem Ständerat Anfang Juni 2015, die beiden Motionen nicht abzuschreiben. Die Kommission anerkannte zwar die Übergangslösungen des Bundesrats, beurteilte die Situation für Forschende und Studierende jedoch weiterhin als unbefriedigend, gerade auch, weil ab 2017 noch keine Regelungen bestanden. Der Ständerat folgte seiner Kommission und schrieb die Motionen nicht ab. Der Nationalrat folgte Mitte Juni diesem Beispiel und verzichtete ebenfalls auf eine Abschreibung.

Eclaircissement de la situation programmes Erasmus plus et Horizon 2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Le vote du 9 février sur l’immigration a durement frappé les milieux de la formation et de la recherche helvétiques. Erasmus plus et Horizon 2020 ont été les premières victimes collatérales de ces perturbations majeures de la flexibilité de la politique extérieure suisse. Etudiants, chercheurs, universités, hautes écoles, écoles polytechniques fédérales (EPF), mais aussi entreprises ont sombré dans le flou suite à la suspension de la participation de la Suisse aux programmes de formation et de recherche de l’Union européenne (UE). Consécutivement, les Commissions de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) et du Conseil des Etats (CSEC-CE) (14.3294) ont déposé une motion qui vise un éclaircissement de la situation pour les étudiants, les chercheurs, les hautes écoles et les entreprises, en relation avec les programmes Erasmus plus et Horizon 2020. Les textes déposés, similaires, fixent quatre priorités. Premièrement, le Conseil fédéral aurait le devoir de tout faire pour que la Suisse soit réintégrée aux différents programmes de recherche et de formation européens. Deuxièmement, en ce qui concerne 2014, une solution transitoire, relative à la mobilité des étudiants, aux projets de coopération dans le domaine de la recherche et aux bourses du Conseil européen de la recherche (CER), devrait être trouvée. Troisièmement, un rapport devrait établir si un programme d’abandon des tâches a la capacité de garantir le financement des différentes mesures à prendre. Et quatrièmement, le Conseil fédéral devrait fournir une garantie de financement, afin d’assurer la participation de la Suisse aux projets de coopération. Ensuite, afin de motiver son argumentation, les deux commissions ont souligné le flou qui règne autour des étudiants et des chercheurs. En effet, certains étudiants ne savent pas s’ils pourront participer aux projets de mobilité 2014 et 2015, ou encore, des chercheurs et entreprises sont mis à l’écart de certains projets. Le Conseil fédéral propose d’accepter la motion. Pour commencer, il a rappelé que le Département fédéral de l’économie, de la formation et de la recherche (DEFR) était en charge de la mise en place de solutions transitoires pour l’année 2014. Ainsi, le DEFR doit soumettre une ligne directrice par rapport aux programmes européens de recherche et de formation pour l’année 2015. Puis, le Conseil fédéral a précisé que l’objectif déclaré était l’association de la Suisse à Erasmus plus et Horizon 2020. Finalement, en ce qui concerne les répercussions sur le budget fédéral, le Conseil fédéral favorise un plan d’abandon des tâches. Les deux chambres ont accepté les motions de leur commission respective. Dans le cas du Conseil national, 117 voix contre 64 ont voté en faveur d’un éclaircissement de la situation des étudiants, des chercheurs, des hautes écoles et des entreprises au sujet de Erasmus plus et de Horizon 2020. Plus précisément, les voix opposés à la motion proviennent de la totalité de la fraction UDC ainsi que de plus de la moitié de la fraction PLR.

Eclaircissement de la situation programmes Erasmus plus et Horizon 2020
Dossier: Erasmus und Horizon

La Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) a déposé une motion qui encourage un soutien accru de la Confédération aux bourses d’études. Alors que l’Union des Etudiant-e-s de Suisse (UNES) a ouvert le débat sur les bourses d’études avec son initiative populaire, la CSEC-CN demande que des moyens supplémentaires soient intégrés au prochain message FRI, afin d’augmenter la participation financière fédérale aux bourses d’études. La Confédération doit non seulement augmenter ses contributions aux bourses d’études, mais aussi vérifier que les cantons ne diminuent pas les leurs. Véritablement, l’objectif sous-jacent de la motion est d’encourager l’adhésion des cantons au concordat intercantonal sur les bourses d’études, entré en vigueur en mars 2013. Dans le cadre de ce concordat intercantonal, le processus d’harmonisation établit des principes et des normes minimales pour l’octroi d’aides financières à la formation. Néanmoins, uniquement onze cantons ont adhéré au concordat. Afin d’appuyer sa motion, la CSEC-CN a expliqué que la contribution fédérale aux bourses d’études était passée de 100 millions de francs en 1990, à 25 millions de francs depuis la réforme de la péréquation financière. Etant donné que cette somme ne correspond même pas au 10% des participations cantonales, l’incitation pour les cantons à participer au concordat intercantonal est maigre. De son côté, le Conseil fédéral a proposé de rejeter la motion. Il a d’abord salué les efforts d’harmonisation dans le domaine des bourses d’études et précisé que la Confédération participait à cet effort à travers la révision de la loi sur les contributions à la formation. Ensuite, il s’est emparé des chiffres, afin d’affiner son argumentaire. Ainsi, le Conseil fédéral a souligné que seize autres cantons avaient rejoint le concordat. 70 pour cent de la population étudiante totale est par conséquent intégrée au concordat. De plus, en ce qui concerne la réforme de la péréquation financière, une mise à jour a été établie pour les bourses d’études. La différence de 50 millions montrée du doigt par la CSEC-CN est reversée aux cantons dans le cadre de la péréquation des ressources. Finalement, le Conseil fédéral a précisé qu’en 2012, les aides à la formation émanant de la Confédération correspondaient à 15 pour cent des dépenses cantonales. Face à cette guerre des chiffres, le Conseil national a soutenu sa commission et donc adopté la motion par 101 voix contre 75.
Le débat a été plus animé du côté de la chambre des cantons. La Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE) a proposé à son Conseil de rejeter la motion. En effet, elle craint qu’une augmentation des aides à la formation dans le cadre du prochain message FRI risque de prétériter d’autres postes du budget de la formation, de la recherche et de l’innovation. Au final, la motion a été rejetée par le Conseil des Etats par 18 voix contre 14.

Harmonisierung von Stipendien und anderen Ausbildungsbeihilfen

Les milieux de la formation et de la recherche ont été les premières victimes collatérales du vote du 9 février «Contre l’immigration de masse». A la suite du vote, et après que la Suisse a suspendu des discussions avec la Croatie, le courroux de l’Union européenne n’a pas tardé à éclater: la Suisse a été évincée des programmes Erasmus+ et Horizon 2020. Un vent de protestation s’est rapidement levé au sein des milieux estudiantins. Plusieurs manifestations ont été organisées. Ainsi, de nombreux étudiants ont dû renoncer à leur projet "Erasmus+" d’échange et plusieurs projets de recherche, sponsorisés financièrement par l’Union européenne, ont été mis entre parenthèses. Par conséquent, des voix des milieux de la formation, de la recherche et de la sphère politique en général se sont élevées, afin d’exhorter le Conseil fédéral à réagir et à éclaircir la situation. L’une des premières mesures, pour rassurer les milieux académiques, a été de garantir les subventions attribuées aux échanges Erasmus. Ces subsides seront, cette fois, versés directement par la Confédération. Ensuite, les deux Commissions de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) et du Conseil des Etats (CSEC-CE) ont déposé une motion, afin que la situation des étudiants, des chercheurs, des hautes écoles et des entreprises, en relation avec les programmes Erasmus plus et Horizon 2020, soit éclaircie. Une telle situation a mis en difficulté de nombreux chercheurs helvétiques ainsi que des projets d’envergure comme le Human Brain Project (HBP) par exemple. Au final, pendant que des discussions continuent entre la Confédération et l’Union européenne afin de trouver un terrain d’entente, un nouveau vote, similaire à celui du 9 février, mais ciblé sur les accords bilatéraux, semble pointer le bout de son nez.

Eclaircissement de la situation programmes Erasmus plus et Horizon 2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Isabelle Chassot a transmis le flambeau de la direction de la Conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP) à Christoph Eymann (ldp, BS). Dans une Suisse, où les cantons gardent la main sur l’école obligatoire, ce poste est de la plus haute importance. Ainsi, le tout nouvellement intronisé a immédiatement déclaré que l’enseignement des langues nationales était pour lui une priorité.

la direction de la Conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP)

Depuis 2011, la Suisse participe au programme de l’Union Européenne (UE) dans les domaines de la formation, la jeunesse et l’éducation. Le message du Conseil fédéral du 27 février 2013 a posé la question du nouveau programme « Erasmus pour tous » pour la période 2014 à 2020. Dans son ensemble, le message demande un crédit de 305,5 millions de francs pour financer la participation de la Suisse au programme d’éducation, de formation, de jeunesse et de sport de l’UE (2014-2020). Il entend faciliter la transition vers le nouveau programme « Erasmus pour tous », afin qu’aucune interruption n’ait lieu. De son côté, le Conseil fédéral a avancé plusieurs arguments. Tout d’abord, le gouvernement a fait valoir que l’expérience a montré que les échanges entre enseignants, étudiants, organisations de jeunesse et autres améliorent la qualité du système de formation suisse. Le Conseil fédéral a donc estimé que la participation de la Suisse au programme européen constituait une plus-value. Dans le détail, le financement de 305,5 millions de francs est composé de plusieurs parties distinctes. En premier lieu, une participation obligatoire de 185,2 millions constitue la base de l’édifice. Ensuite, 35,7 millions assurent le bon fonctionnement de l’agence nationale et 44,6 millions garantissent les mesures d’accompagnements nationales. Finalement, on trouve 40 millions de réserve. Globalement, cela nous donne une hausse des charges annuelles de 2 millions de francs par rapport à la participation 2011-2013. De leur côté, les différentes commissions qui se sont penchées sur la question ont été favorables au message du Conseil fédéral. Pour ce qui est du Conseil des Etats, la Commission des finances (CdF-CE) s’est montrée favorable à un tel projet et a transmis le message à la Commission de la science, de l’éducation et de la culture (CSEC-CE), compétente en la matière. La CSEC-CE a proposé à son conseil d’approuver le crédit d’ensemble. En effet, pour elle, les compétences linguistiques, interculturelles et sociales acquises à l’étranger sont bénéfiques, autant pour les ressortissants suisses qui y participent que pour le marché du travail suisse dans son ensemble. Néanmoins, la CSEC-CE a remis en question les 35,7 millions de charges de fonctionnement de l’agence nationale. Du côté du Conseil national, la Commission des finances (CdF-CN) a, elle aussi, été favorable au message. Néanmoins, si elle l’a transmis à la Commission de la science, de l’éducation et de la culture (CSEC-N), elle lui a proposé de ne pas approuver la réserve de 40 millions de francs. En effet, la commission a considéré qu’une telle réserve était un encouragement à la dépense. La CSEC-CN a suivi par 18 voix contre 5 les positions prises par les autres commissions. Elle a donc proposé à son conseil d’accepter ce message. Le débat a été nourri à propos des 40 millions de francs de réserve, mais finalement aucune proposition de modification n’a été faite. Finalement, la Commission de politique extérieure (CPE-CN) a recommandé par 16 voix contre 3 et 1 abstention de poursuivre les programmes avec l’UE. Le dernier mot est donc revenu aux deux chambres. Le Conseil des Etats a en premier validé le message sans véritablement en débattre. Pour le Conseil national, le débat fut largement plus animé. En effet, l’UDC a fait feu de tout bois contre ce message. Mörgeli (udc, ZH) a parlé d’instrument politique pour favoriser l’intégration européenne, sous-entendant que l’UE, en proie à des difficultés financières, serait bien contente que la Suisse mette la main à la poche. Derder (plr, VD) a répliqué en rappelant que la matière grise constitue la matière première de la Suisse. Pour lui, sans mobilité, la science helvétique est condamnée au déclin. Cette argumentation a été appuyée par Schneider-Ammann, le ministre de l’économie, de la formation et de la recherche, qui a voulu rappeler que l’emploi dépendait aussi de cette mobilité. Ce sont finalement 146 voix contre 40 qui ont validé le message. L’UDC n’a pas réussi à réduire la facture, mais la chambre n’est pas restée insensible aux coûts élevés. Elle a donc demandé au Conseil fédéral de surveiller dans le détail les coûts, en particulier ceux de l’agence nationale.

Renouvellement de la participation au programme de l’UE «Erasmus pour tous»

Im Dezember wurde eine Studie zur Umsetzung der Bologna-Reform an den Fachhochschulen veröffentlicht. Die Untersuchung, welche die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen im Auftrag des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie erstellt hatte, stellte den Fachhochschulen ein gutes Zeugnis aus. Die Anpassung der Studiengänge an die Bologna-Struktur sei erfolgreich verlaufen, obwohl die Fachhochschulen im Gegensatz zu universitären Hochschulen bei der Umsetzung der Reform mit den bestehenden finanziellen Ressourcen auskommen mussten. Der Bericht empfiehlt unter anderem eine bessere Koordination bei der Weiterentwicklung der Studiengänge und plädiert dafür, die Fachhochschulen künftig stärker am Bologna-Prozess, den die europäischen Bildungsminister bis 2020 verlängert haben, zu beteiligen.

Umsetzung der Bologna-Deklaration Hochschule St. Gallen

Der Bund beauftragte die in Solothurn domizilierte ch-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit mit der Betreuung der Schweizer Teilnahme an den EU-Bildungsprogrammen. Eine entsprechende Leistungsvereinbarung wurde im Mai unterzeichnet. Eine in die ch-Stiftung integrierte aber eigenständige Agentur soll Institutionen der Berufsbildung und Unternehmen für die Programme gewinnen. Bis dato existiert kaum ein Mobilitätsaustausch für Berufsschüler. Die Stiftung arbeitet deshalb auch eng mit dem eidgenössischen Amt für Berufsbildung zusammen.

ch-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit

Im Februar unterzeichnete Bundesrat Burkhalter in Brüssel ein bilaterales Bildungsabkommen. Damit wird der Schweiz die offizielle Teilnahme an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU eröffnet. Die Projekte dienen dem Austausch von Jugendlichen, Lehrlingen, Studierenden, Dozenten und Fachpersonen, die in anderen Ländern kulturelle Erfahrungen sammeln sowie Sprach- und Fachkenntnisse erlangen können. In der Frühjahrssession wurden das Abkommen wie auch ein Kredit von 111 Mio Fr. für die Jahre 2011 bis 2013 vom Ständerat einstimmig gutgeheissen. Der Nationalrat hatte das Geschäft bereits im Dezember 2009 behandelt. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit 132 zu 56 Stimmen gegen den Widerstand der SVP angenommen.

Teilnahme der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU

Der Ständerat überwies in der Wintersession oppositionslos ein Postulat David (cvp, SG), welches den Bundesrat beauftragt, die Bologna-Reform gründlich zu analysieren. Dabei soll er in erster Linie prüfen, ob die 1999 gesetzten Ziele erreicht wurden, welche Ziele für die Zukunft bestehen und inwieweit Massnahmen erforderlich sind, um Schwächen der Reform zu beheben.

Umsetzung der Bologna-Deklaration Hochschule St. Gallen

Im August konnten die Verhandlungen mit der EU über die Teilnahme der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen in den Jahren 2011-2013 abgeschlossen werden. Durch die Kooperation sollen die Mobilität der Studierenden, Berufspraktika sowie Auslandaufenthalte zur Erweiterung des Fachwissens und des sprachlich-kulturellen Verständnisses gefördert werden. Zur aktiven Beteiligung an den Programmen will die Schweiz eine Agentur schaffen, die von der CH-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit aufgebaut wird. In der Wintersession hiess der Nationalrat das Abkommen und einen Kredit von 111 Mio Fr. für die Jahre 2011-2013 gut.

Teilnahme der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU

Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach dem Studienabschluss keine Stelle haben, müssen die Schweiz nach geltendem Recht zügig verlassen. Die Rektorenkonferenz der Universitäten (CRUS) fordert seit Jahren, dass diese Studienabgänger eine längere Frist zur Arbeitssuche erhalten, weil sie mit Steuergeldern ausgebildet worden sind und in der Wirtschaft viel leisten könnten. Mit diesen Argumenten stiess sie auf zunehmendes Echo. Im Februar reichte der CVP-Nationalrat und ETH-Honorarprofessor Neirynck (VD) eine parlamentarische Initiative für grosszügigere Zulassungsbestimmungen ein. Die Staatspolitischen Kommissionen der beiden Räte stimmten dem Begehren zu, während es vom Bundesrat abgelehnt wurde. Die Regierung begründete ihre Haltung damit, dass im Winter 2008 trotz guter Konjunktur 8500 Studienabgänger arbeitslos waren. In die gleiche Richtung zielt auch eine von der freisinnig-demokratischen Fraktion deponierte Motion. Sie will den Bundesrat verpflichten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus Nicht-EU-/-Efta-Ländern nach dem Studienabschluss während sechs Monaten auch ohne Arbeitsstelle in der Schweiz aufhalten dürfen.

Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss (Pa.Iv. 08.407)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Im Berichtsjahr wurden die Ergebnisse einer gesamtschweizerischen Untersuchung über die qualitativen (subjektiven) Auswirkungen der Bologna-Reform veröffentlicht. Im Auftrag der Rektorenkonferenz (Crus) und der Studierendenverbände wurden 4700 Studierende zu ihrer Einschätzung des Bologna-Systems befragt. Fast Dreiviertel der Befragten waren mit dem Studium zumindest zufrieden; 11% gaben an, sie seien enttäuscht. Besonders Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften bemängelten, dass die Erwartungen der Arbeitswelt zu wenig berücksichtigt würden.

Umsetzung der Bologna-Deklaration Hochschule St. Gallen

Die Schweiz erhielt aus dem 6. EU-Forschungsrahmenprogramm (2003-2006) überproportional viele Forschungsgelder. Insgesamt wurden Schweizer Forschungsprojekte mit rund 793 Mio Fr. unterstützt, während die Schweiz das Programm mit 780 Mio Fr. mitfinanzierte. Im März vergab der Forschungsrat 300 neue Förderungsbeiträge. Dabei wurden auch 15 Forschungsvorhaben aus der Schweiz ausgewählt, die in den nächsten Jahren von finanziellen Zuschüssen profitieren können. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl und zur Zahl der Forschenden gehört die Schweiz damit zu den Spitzenreitern in Europa.

6. EU-Forschungsrahmenprogramm

Der Bundesrat beschloss im Berichtsjahr, die EU-Richtlinien über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu übernehmen. Dadurch können Schweizerinnen und Schweizer im Ausland von Vereinfachungen bei der Anerkennung von Diplomen profitieren. Eine entscheidende Verbesserung bedeutet die Richtlinie für Personen, die nur kurz im Ausland arbeiten wollen; für grenzüberschreitende Dienstleistungen von Kurzaufenthaltern (bis 90 Tage) braucht es grundsätzlich keine Diplomanerkennung mehr. Einschränkungen bestehen nur noch bei Tätigkeiten, welche die Gesundheit oder Sicherheit von Personen gefährden können. Die Erleichterungen treten voraussichtlich Anfangs 2010 in Kraft, zuvor werden im gemischten Ausschuss zum Freizügigkeitsabkommen die noch offenen Detailfragen ausgehandelt.

EU-Richtlinien über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Ein Postulat der WBK des Ständerates forderte den Bundesrat auf, zu prüfen, wie im Rahmen der Umsetzung der Bologna-Deklaration die Übergänge von den alten zu den neuen Systemen organisiert werden. Im Besonderen sei zu prüfen, wie der Grundsatz der Durchlässigkeit und der Gleichbehandlung von Bachelordiplomen, die an anderen schweizerischen oder ausländischen Universitäten erworben wurden, von den verschiedenen Hochschulen umgesetzt wird. Der Ständerat nahm das Postulat an.

Umsetzung der Bologna-Deklaration Hochschule St. Gallen

Das Parlament genehmigte einen Verpflichtungskredit von 2,545 Mia Fr. für die integrale Beteiligung der Schweiz am 7. Forschungsrahmenprogramm der EU für die Jahre 2007-2013. Es ermöglicht der Schweiz die Fortsetzung der heutigen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. In der Eintretensdebatte bedauerten die Räte, dass die Botschaftzum BFI-Kredit 2008-2011 noch nicht vorliege. Bundesrat Couchepin wies darauf hin, dass sich dieser Kredit nicht über denselben Zeitraum erstrecke wie das EU-Programm; die Regierung werde die Botschaft deshalb erst im kommenden Jahr verabschieden. Im Nationalrat beantragte die SVP vergeblich Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat, um die Beratung bis zum Vorliegen der BFI-Botschaft auszusetzen. Das Anliegen der Grünen, den Kredit um den Betrag für die Euratom zu kürzen, blieb chancenlos, ebenso wie ein Antrag Müller (fdp, SG), der die Bedürfnisse der KMU bei den nationalen Begleitmassnahmen besonders berücksichtigen wollte. Bezüglich des Controlling beschloss das Parlament, ein System mit Indikatoren einzuführen, um die Kostenwirksamkeit und die konkreten positiven Auswirkungen der Schweizer Beteiligung an den verschiedenen Programmen und Projekten zu ermitteln.

7. Rahmenforschungsprogramm der EU für die Jahre 2007-2013

Anfang Jahr diskutierte Staatssekretär Kleiber mit Mitgliedern der EU-Kommission die künftige Zusammenarbeit innerhalb des entstehenden europäischen Bildungs- und Forschungsraums. Zur Sprache kam die Assoziierung der Schweiz an das 7. Rahmenforschungsprogramm der EU für die Jahre 2007-2013 sowie die volle Teilnahme der Schweiz an den EU-Bildungsprogrammen ab 2007. Offen ist die Höhe des von der Schweiz zu leistenden finanziellen Beitrags. Die EU-Kommission möchte das Forschungsbudget im EU-Haushalt verdoppeln, was zur Folge hätte, dass sich auch der Schweizer Beitrag von jährlich 220 Mio auf 440 Mio Fr. erhöhte. Mit dem neuen Rahmenprogramm richtete die Kommission auch einen unabhängigen Europäischen Forschungsrat (ERC) ein. Dieser übernimmt in der europäischen Forschung eine vergleichbare Rolle wie in der Schweiz der Nationalfonds. Im Juli wurde der Schweizer Nobelpreisträger Rolf Zinkernagel in den 22-köpfigen ECR gewählt. In seiner Antwort auf eine Interpellation Randegger (fdp, BS) hielt der Bundesrat fest, dass eine finanzpolitische Beurteilung der Konsequenzen der Beteiligung der Schweiz am 7. Forschungsrahmenprogramm erst nach Vorliegen der Budgetentscheide der EU möglich sei. Er betonte aber, dass die EU-Rahmenprogramme die nationale Forschungsförderung und damit namentlich den SNF und die KTI grundsätzlich nicht ersetzen könnten, da die Schweiz neben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch spezifische Anliegen an die Forschung habe.

7. Rahmenforschungsprogramm der EU für die Jahre 2007-2013