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Die Schweizer Delegation bei der Assemblée parlementaire de la Francophonie präsentierte im November 2020 einen Bericht zum Thema «Bildung in Krisenzeiten / L’éducation en situations de crise». Der Bericht schilderte, dass es aufgrund der Covid-19-Pandemie zu einer grossen Krise im Bildungswesen gekommen ist, in deren Zuge der Präsenzunterricht in fast allen Staaten für eine gewisse Zeit unterbrochen werden musste. Anhand eines Vergleichs der Erfahrungen aus 20 französischsprachigen Ländern beleuchtete der Bericht zahlreiche Themen rund um die Bildung, wie etwa die Frage, welche Hindernisse die Entwicklung von inklusiven und chancengerechten Systemen des Fernunterrichts erschweren, oder auch die Frage nach dem Beitrag der Schule zum Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen und nach den zu erwartenden Auswirkungen, wenn dieser Beitrag zeitweise unterbrochen wird. Die Untersuchung brachte zutage, dass der Fernunterricht den Präsenzunterricht bezüglich Qualität in keinem Land zu ersetzen vermochte. Es zeigte sich auch, dass die digitale Kluft sowohl zwischen den Ländern als auch innerhalb einzelner Staaten bereits vor der Krise beträchtlich war und seither weiter zugenommen hat. Der Einsatz digitaler Medien werde aber im öffentlichen Bildungswesen langfristig an Bedeutung gewinnen, sowohl in Krisenzeiten als auch als Ergänzung zum Präsenzunterricht. Der Bericht resümierte, dass die Pandemie bereits existierende Chancenungleichheiten verschärft hat. In vielen weniger privilegierten Regionen der Welt hatte die Schliessung der Schulen schlimme Konsequenzen für die Kinder und Jugendlichen; insbesondere Mädchen seien zum Teil dem Risiko von Unterernährung, Ausbeutung oder auch physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt gewesen. Die Schule sei eben mitunter auch ein Ort, an dem die Schülerinnen und Schüler Schutz, eine warme Mahlzeit und eine optimistischere Zukunftsperspektive fänden.

Bericht «Bildung in Krisenzeiten»
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Das Gosteli Archiv in Ittigen bei Bern beherbergt die Sammlung zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung. Seit einigen Jahren kämpfte die Stiftung, der das Archiv gehört, mit finanziellen Schwierigkeiten. Aufgrund dieser Schwierigkeiten hatten fünf Parlamentarierinnen je ein gleichlautendes Postulat eingereicht, in welchem sie den Bundesrat aufgefordert hatten, in einem Bericht den Fortbestand des Archivs zusammen mit dem Kanton Bern und allenfalls weiteren Institutionen zu klären und aufzuzeigen, mit welchen gesetzlichen Grundlagen eine subsidiäre Finanzierung durch den Bund erfolgen könnte. In seinem Postulatsbericht stellte der Bundesrat drei Lösungen vor. So könnte die Stiftung einerseits im Rahmen des FIFG beim SBFI eine subsidiäre Finanzierung beantragen. Alternativ wären die teilweise oder die komplette Integration des Archivs in den Bestand des BAR denkbar.
Die WBK-NR beschloss im Anschluss an diesen Bericht, eine Motion einzureichen und den Bundesrat zu beauftragen, in der BFI-Botschaft 2021-2024 den Betrag von CHF 4 Mio. für die Gosteli-Stiftung aufzunehmen. Um die Gosteli-Stiftung zu sichern und in eine für Bildung und Wissenschaft nachhaltig nutzbare Institution zu überführen, seien gemäss Schätzung des Stiftungsrats finanzielle Mittel von jährlich total CHF 2 Mio. notwendig. Die restliche Finanzierung würde über den Kanton Bern und Drittmittel sichergestellt, so die WBK-NR.
Der Bundesrat erläuterte in seiner Stellungnahme, dass die Stiftung unterdessen beim SBFI ein Gesuch eingereicht habe, nun sei der Schweizerische Wissenschaftsrat daran, zuhanden des SBFI alle für die Finanzierungsperiode 2021-2024 erhaltenen Gesuche zu prüfen. Diese Prüfung müsse nun abgewartet werden. Der Bundesrat beantragte entsprechend die Ablehnung der Motion.
Der Nationalrat beugte sich im Sommer 2020 über das Geschäft. Matthias Aebischer (sp, BE) erläuterte, dass die grundsätzliche Unterstützung der Gosteli-Stiftung in der WBK-NR unbestritten war. Beim richtigen Vorgehen sei man sich dagegen uneinig gewesen. Eine Mehrheit wolle den Entscheid des Wissenschaftsrates nicht abwarten und wolle den Bundesrat jetzt beauftragen, die Weiterentwicklung des Gosteli-Archivs auf der Grundlage des FIFG sicherzustellen. Eine Minderheit sei der Meinung, man müsse zuerst den Expertenentscheid des Wissenschaftsrates abwarten. Peter Keller (svp, NW) ergänzte für diese Minderheit, dass Ende 2020 eine Antwort des Wissenschaftsrates vorliege. Es gebe keinen Grund, «diesem Prozess vorzugreifen oder hier auf Parlamentsebene hineinzupfuschen». Es könne nicht angehen, dass geschicktes Lobbyieren darüber entscheide, ob eine Organisation auf Bundesgelder zählen könne oder nicht. Am Ende der Debatte nahm der Nationalrat das Geschäft deutlich mit 100 zu 50 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.

Erhalt des Gosteli-Archivs (Mo. 20.3006)
Dossier: Gosteli-Archiv

Mittels der parlamentarischen Initiative «Anstossfinanzierung für Tagesschulen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit Unterstützungsfokus auf regional angepasste Modelle inklusive Ferienlösungen» forderte die BDP-Fraktion, dass die nötigen gesetzlichen Grundlagen ausgearbeitet würden, damit der Bund die Gemeinden bei der Einrichtung von Tagesschulen finanziell unterstützen könne. Diese Anschubfinanzierung sei notwendig, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern.
Die WBK-NR gab der Initiative im August 2015 Folge. Dem Bund stünden zwar die nötigen Mittel zur Verfügung, um die Schaffung von Betreuungsplätzen in solchen Strukturen finanziell zu unterstützen. Faktisch seien bislang jedoch vor allem Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und in den schulergänzenden Strukturen geschaffen worden, so die Kommission. Die Mehrheit der WBK-NR unterstützte deshalb das Anliegen der BDP und wollte den Bundesrat in seinen Bestrebungen, die familienergänzende Kinderbetreuung zu verbessern, unterstützen. Die Kommissionsminderheit erachtete die Initiative aufgrund der bereits bestehenden Fördermöglichkeiten als überflüssig.
Die WBK-SR gab der Initiative im November 2016 keine Folge.
Im März 2017 beugte sich die WBK-NR erneut über das Geschäft. In Anbetracht der Tatsache, dass sie in derselben Woche circa CHF 100 Mio. als weitere Anschubfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung gutgeheissen hatte, war der Enthusiasmus für die finanzielle Unterstützung für Tagesschulen etwas abgeflacht. Die Mehrheit der Kommission wie auch des Nationalrats war nun der Ansicht, dass sich der Bund bereits stark für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen engagiert habe, und sah hierzu keinen weiteren Handlungsbedarf, zumal die Tagesschulen sowieso in kantonaler Hoheit lägen, wie Christian Wasserfallen (fdp, BE) im Plenum betonte. Der Nationalrat lehnte die parlamentarische Initiative in der Folge mit 106 zu 61 Stimmen bei 6 Enthaltungen deutlich ab.

Anstossfinanzierung für Tagesschulen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit Unterstützungsfokus auf regional angepasste Modelle inklusive Ferienlösungen

Bien que la représentation des femmes dans la recherche et dans les carrières académiques ait progressé, les pourcentages helvétiques demeurent inférieurs à ceux de l’Union européenne (UE). Afin d’illustrer cette constatation, plusieurs chiffres sont intéressants. Tout d’abord, parmi les nouveaux titulaires de doctorat, 43 pour cent sont des femmes au niveau Suisse, alors que cette statistique monte à 47 pour cent pour l’UE. Similairement, au niveau de la carrière académique, la Suisse recense 38 pour cent de collaboratrices scientifiques contre 45 pour cent dans l’UE. Finalement, ce constat se confirme lorsque nous observons le pourcentage de femmes dans les conseils administratifs et scientifiques des Hautes écoles : 23 pour cent de femmes en Suisse, contre 41 pour cent dans l’UE.

Femmes dans la recherche

Zwei Jahre nachdem die beiden Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur den fünf Tagesschul-Initiativen noch enthusiastisch Folge gegeben hatten, beantragte die WBK-NR im August 2008 mit 14 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) deren Abschreibung. Mit Inkrafttreten des unterdessen verabschiedeten HarmoS-Konkordats seien die Ziele der parlamentarischen Initiativen erreicht worden. Eine Umsetzung des Anliegens in Form einer Verfassungsänderung – wie von den Initiativen verlangt – würde durch die dadurch notwendig werdende Volksabstimmung gefährdet, so die Kommission in ihrer Medienmitteilung. Eine Minderheit der zuständigen Subkommission bemängelte hingegen, dass der vorschulische Bereich mit dieser Lösung ausgeklammert bleibe. Diesbezüglich bekräftigte die Kommission ihren Willen durch den Hinweis, dass sie die SODK dazu anregen möchte, eine entsprechende interkantonale Regelung für den Vorschulbereich zu prüfen. Zusätzlich lancierte die WBK-NR eine Motion zur Verlängerung der Anschubfinanzierung für die Förderung familienexterner Betreuungsplätze (Mo. 08.3449). In der Frühjahrssession 2009 kam der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission nach und schrieb die fünf parlamentarischen Initiativen ab.

Tagesstrukturen an den Schulen

Im Jahr 2006 gaben die Kommissionen für Wirtschaft, Bildung und Kultur beider Räte fünf parlamentarischen Initiativen von Nationalrätinnen unterschiedlichster politischer Couleur Folge. Diese wollten in der Bundesverfassung verankern, dass die Kantone und Gemeinden für ein bedarfsgerechtes ausserfamiliäres Kinderbetreuungsangebot bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit zu sorgen haben, wobei sie der Bund unterstützen könnte. Während die Initiativen der Nationalrätinnen Christine Egerszegi-Obrist (fdp, AG; Pa.Iv. 05.429), Ruth Genner (gp, ZH; Pa.Iv. 05.430), Jacqueline Fehr (sp, ZH; Pa.Iv. 05.431) und Ursula Haller (svp, BE; Pa.Iv. 05.440) auch ein vorschulisches Betreuungsangebot im Auge hatten, beschränkte sich die parlamentarische Initiative von Kathy Riklin (cvp, ZH; Pa.Iv. 05.432) auf die schulergänzende Betreuung.
Den Beschluss auf Folgegeben der sogenannten Tagesschul-Initiativen fasste die WBK-NR mit 20 zu 5 Stimmen, die WBK-SR gar einstimmig. In ihrer Medienmitteilung betonte die WBK-NR: «Es ist auch nicht mangelnde Eigenverantwortung, welche solche Einrichtungen notwendig macht, sondern die Einsicht, dass diese Investitionen volkswirtschaftlich interessant und gesellschaftspolitisch notwendig sind.»

Tagesstrukturen an den Schulen

Gemäss den Erkenntnissen des Nationalen Forschungsprogramms „Bildung und Beschäftigung“ sind die sozial und wirtschaftlich problematischen Chancenungleichheiten in der Aus- und Weiterbildung auch dem unübersichtlichen Schweizer Bildungssystem anzulasten, welches das Auf- und Umsteigen innerhalb der Bildungsformen erschwert und am Ende der Volksschule schwer korrigierbare Laufbahnentscheide verlangt. Diffus sei das Ausbildungssystem aber auch wegen der oft unkoordinierten Vernetzung von Allgemein- und Berufsbildung. Die Forschenden empfahlen, landesweit einheitliche und messbare Mindestqualifikationen bei den Sprachkenntnissen, im Umgang mit Computern, in Mathematik, aber auch bei den Sozialkompetenzen und betreffend Projektmanagement zu definieren, um lebenslanges Lernen für alle zu ermöglichen. Die Bildungsinstitutionen sollten sich klarere Profile geben, was eine neue Aufgabenverteilung zwischen Universitäten, Fachhochschulen und Höheren Fachschulen bedinge.

Chancenungleichheiten in der Aus- und Weiterbildung

Ende Jahr wurde in Bern die Datenbank „femdat“ als neue Dienstleistung zur Förderung der Frauen in der Berufswelt vorgestellt. Es handelt sich dabei um ein Netzwerk von Wissenschafterinnen und Expertinnen unterschiedlicher Fachgebiete. Das Angebot richtet sich an Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstitutionen, Unternehmen, Kommissionen, Verwaltung, Medien und Privatpersonen. „femdat“ will zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung und zur vermehrten Präsenz der Frauen im öffentlichen Leben beitragen. Die Datenbank wird von einem Verein getragen, dem die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften sowie verschiedene gleichstellungs- und frauenspezifische Hochschulabteilungen und Gruppierungen angehören. Unterstützt wird „femdat“ zudem von den Schweizerischen Akademien für Naturwissenschaften sowie für Geistes- und Sozialwissenschaften.

„femdat“

Afin de maîtriser l'augmentation constante du nombre d'étudiants et de fournir un enseignement de qualité en rapport avec les exigences croissantes des formations universitaires, le Conseil fédéral a sollicité l'ouverture d'un crédit de 2297 millions de francs en faveur des universités pour la période de subventionnement 1992-95, ce qui constitue une majoration de 44% par rapport au crédit-cadre de la période précédente. Ce montant comprend 1793 millions pour les subventions de base, destinées à l'exploitation des universités et 400 millions pour les investissements universitaires, dont 92 millions sont prévus pour la construction de foyers pour étudiants et environ 130 millions pour l'encouragement de la relève universitaire. Les cinq arrêtés fédéraux consacrés à cette aide aux universités ont été adoptés à une large majorité par les Chambres.
Comme le demandait le conseiller national Auer (prd, BL), dans une motion transmise comme postulat (Mo. 90.807), le Conseil fédéral a l'intention de consentir des efforts particuliers en faveur de la relève universitaire en raison du départ à la retraite, d'une ampleur sans précédent, de 600 à 800 professeurs d'ici à l'an 2000. Les 130 millions prévus à cet égard seront consacrés à la prise en charge de salaires d'assistants pour les inciter à progresser dans leur carrière universitaire. De plus, afin de réduire la sous-représentation des femmes aux niveaux les plus élevés de la hiérarchie académique, un tiers des postes à repourvoir devront leur être réservés. Au Conseil des Etats, la majorité de la commission avait proposé une formulation moins contraignante en ce qui concerne la promotion des femmes, mais les sénateurs se sont finalement ralliés par 18 voix contre 16 à la proposition du Conseil fédéral.

adopté une révision totale de la loi fédérale sur l'aide aux universités

Zur Verwirklichung der Chancengleichheit für Mädchen und Knaben wurden wichtige Schritte getan. In verschiedenen Kantonen sind Gesetzesrevisionen im Gange, die auf Empfehlung der EDK diesem Grundsatz Rechnung tragen wollen. Anderseits setzten sich auch gewerkschaftliche und feministische Kreise für gleiche Erziehung und Ausbildung von Mädchen und Buben ein. An einem nationalen Aktionstag wurde Bilanz gezogen. Über zwei Fälle von Ungleichbehandlung musste schliesslich das Bundesgericht befinden.

Chancengleichheit für Mädchen und Knaben

Aufgrund der stark diskutierten Forderung nach Gleichberechtigung der Frau wirkte in der Frage der gleichen Ausbildung für Knaben und Mädchen ein kräftiger Reformdruck. Obwohl die entsprechenden Gesetze in Revision sind, boykottierten in Zürich einige Schülerinnen den obligatorischen hauswirtschaftlichen Fortbildungskurs und beriefen sich in ihrer Rechtfertigung auf den angenommenen Verfassungsgrundsatz der gleichen Rechte von Mann und Frau. Im Jura wurde freilich eine junge Frau mit Gefängnis bestraft, weil sie sich geweigert hatte, das hauswirtschaftliche Obligatorium zu besuchen. Im Kanton Zug entsprach der Regierungsrat parlamentarischen Vorstössen und erliess versuchsweise eine neue Stundentafel für die Sekundarstufe, in der ein Grundkurs in Hauswirtschaft für beide Geschlechter obligatorisch ist. In Luzern startete der VPOD eine Volksinitiative «Gleiche Grundausbildung für Mädchen und Knaben», und der Solothurner Regierungsrat unterstützte eine im Vorjahr eingereichte entsprechende Initiative. Auch bei der Revision des Aargauer Schulgesetzes wurde der Fragenkomplex des geschlechtsspezifischen Unterrichts heftig diskutiert. Nach einem Rückzugsgefecht der SVP wurde schliesslich der Antrag der Regierung auf gesetzliche Verankerung des gleichen Fächerangebotes gutgeheissen und durch die anschliessende Volksabstimmung sanktioniert.

Gleichberechtigung der Frau