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Im Sommer 2022 gab der Bundesrat die Erneuerung des Masterplans zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie bis zum Jahr 2026 bekannt. Das Ziel bestand darin, der biomedizinischen Forschung und Technologie optimale Rahmenbedingungen zu schaffen respektive zu erhalten und den Zugang der Schweizer Bevölkerung zu biomedizinischen Produkten sicherzustellen. Der Plan umfasste sechzehn Massnahmen rund um die drei Schwerpunkte Forschungsstandort Schweiz, Markteinführung innovativer Arzneimittel sowie die Digitalisierung der Bereiche Forschung und Gesundheit. Der Masterplan war Teil der Legislaturziele 2019–2023 und soll zur Umsetzung der Strategie Gesundheit2030 beitragen.

Masterplan zur Stärkung der Biomedizinischen Forschung und Technologie

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2022 mit der Forderung von Nationalrat Eymann (lpd, BS), ein NFP zur Alzheimerkrankheit zu lancieren. Die Mehrheit der vorberatenden WBK-SR hatte die Motion zur Ablehnung beantragt, eine Minderheit Sommaruga (sp, GE) hingegen befürwortete das Anliegen. Wie Kommissionssprecherin Isabelle Chassot (mitte, FR) ausführte, sei die Mehrheit der WBK-SR selbstverständlich nicht der Auffassung, dass man diese Krankheit und ihre Folgen nicht untersuchen solle, aber es gebe gute Gründe, die gegen die Lancierung eines NFP sprächen. So stünden die Instrumente, die für eine umfassende Förderung der Alzheimer-Forschung nötig seien, bereits zur Verfügung und würden von den Schweizer Forschenden auch genutzt. Zudem hätten die Forschenden auch jederzeit die Möglichkeit, sich beim SNF um eine ordentliche Finanzierung für die Durchführung von Forschungsprojekten zu Alzheimer zu bemühen, wovon ebenfalls Gebrauch gemacht werde. Darüber hinaus seien die Schweizer Forschenden auch auf der internationalen Ebene in entsprechende Forschungsprojekte eingebunden. Und schliesslich, und das sei für die Kommission der wichtigste Grund, gebe es ein bewährtes Verfahren für die Festlegung von NFPs; die Eingabefrist für die nächste Runde laufe im Übrigen in einigen Tagen aus. Die Kommission betonte, dass es den entsprechenden Organisationen und Forschenden selbstverständlich frei stehe, einen Vorschlag für ein NFP zu Alzheimer einzureichen.
Carlo Sommaruga entgegnete, dass einiges für die Annahme der Motion spreche. So nehme etwa die Anzahl an Personen, welche an Alzheimer erkrankten, immer weiter zu, wodurch auch die medizinischen und gesellschaftlichen Kosten anstiegen. Zudem seien die Mittel, die derzeit für die Alzheimer-Forschung in der Schweiz zur Verfügung stünden, unzureichend und es gebe auch nur wenige Mittel des SNF, die der Alzheimerforschung gewidmet seien.
Die Mehrheit des Ständerates sprach sich am Ende der Debatte mit 25 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Motion aus. Für die Motion stimmten allen voran die Mitglieder der SP- und der Grünen-Fraktionen.

Nationales Forschungsprogramms zu Alzheimer

Eine im Herbst 2018 von Christoph Eymann (lpd, BS) eingereichte Motion forderte den Bundesrat auf, ein NFP zur Alzheimerkrankheit zu lancieren. Gemäss Motionär sei es wichtig und nötig, die Forschung von privaten Firmen durch Forschung an Schweizer Hochschulen zu unterstützen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er verwies in seiner Begründung auf die zahlreichen Forschungsinitiativen auf nationaler und internationaler Ebene, in welchen sich Schweizer Firmen und Forschende an Hochschulen bereits mit der Verbesserung der Diagnose- und Therapiemöglichkeiten dieser Form der Demenz befassten. Zudem sei es üblich, dass die Themenwahl für neue NFP bottom-up geschehe und nicht «von oben herab» implementiert würde. Der Nationalrat schenkte der Argumentation des Bundesrates jedoch kein Gehör und stimmte der Motion in der Herbstsession 2020 mit 130 Stimmen zu 51 Stimmen bei 10 Enthaltungen deutlich zu.

Nationales Forschungsprogramms zu Alzheimer

Im März 2019 wurde die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» mit 123'640 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative forderte ein Ende aller Tier- und Menschenversuche in der Schweiz. Ausserdem dürften mit Annahme der Initiative auch keine Produkte (u.a. Medikamente) importiert werden, die unter Verwendung von Tierversuchen entwickelt wurden.
Im Dezember 2019 entschied der Bundesrat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und ihr weder einen direkten noch einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustellen. Dem Bundesrat ging die Initiative zu weit. Er erachtete das geltende Recht einerseits als ausreichend, um Mensch und Tier in der wissenschaftlichen Forschung gut zu schützen. Andererseits seien die Grundlagenforschung sowie die Prüfung von pharmazeutischen und chemischen Produkten teilweise heute noch auf Tierversuche angewiesen. Eine Annahme der Initiative hätte gemäss Bundesrat zur Folge, dass die Versorgung mit Medikamenten nur noch beschränkt sichergestellt werden könnte. Die Schweizer Bevölkerung könnte zudem aufgrund des Importverbots nicht mehr von wissenschaftlichen Entwicklungen im Ausland profitieren. Das weitgehende Import- und Handelsverbot sei schliesslich auch nicht mit internationalen Verpflichtungen und Verträgen der Schweiz, etwa mit der EU, zu vereinbaren.

«Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt». Volksinitiative
Dossier: Tiervesuche in Frage gestellt

2013 lancierte der Bundesrat einen Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie. In dessen Rahmen sollen zwischen 2013 und 2020 total 23 Massnahmen (beispielsweise in den Bereichen klinische Forschung und Marktzutritt für Produkte) umgesetzt werden. Diese sollen dazu führen, dass die guten Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Technologie erhalten bleiben und noch weiter gestärkt werden und dass für die Schweizer Bevölkerung der Zugang zu den entsprechenden Errungenschaften und zu den neu geschaffenen Produkten sichergestellt wird.
Ende 2018 zog der Bundesrat eine Zwischenbilanz über den Vollzug der Massnahmen und zeigte sich insgesamt zufrieden mit den bisherigen Arbeiten. Zugleich sprach er sich für eine Erneuerung des Masterplans für die Jahre 2020-2025 aus und beauftragte das EDI mit deren Erarbeitung.

Masterplan zur Stärkung der Biomedizinischen Forschung und Technologie

Le groupe de l’Union démocratique du centre (UDC) a déposé une motion sur la revitalisation de la recherche et de l’industrie pharmaceutique en Suisse. Elle a notamment pour objectif un cadre transparent, planifiable et prévisible de l’examen de l’économicité des nouveaux médicaments. En outre, elle demande une accélération des procédures d’autorisation des médicaments, afin de permettre à la Suisse de revenir en tête du peloton des pays leaders dans ce domaine. Et finalement, il est nécessaire selon cette motion d’améliorer la protection de la propriété intellectuelle et de l’exploiter judicieusement. En 2012, le Conseil des Etats a confirmé la tendance dégagée par le Conseil national en 2011 en adoptant lui aussi la motion.

revitalisation de la recherche et de l’industrie pharmaceutique en Suisse

Barthassat (pdc, GE) a déposé au Conseil national la motion sur la revitalisation de la Suisse en tant que centre de recherche et site pharmaceutique. Cette motion cautionne une politique indépendante, notamment vis-à-vis de l’Union Européenne, visant à retrouver une meilleure compétitivité au niveau des approbations cliniques, ainsi que dans l’admission et le remboursement des médicaments. Après avoir été validée par le Conseil national, cette motion a été, acceptée par le Conseil des Etats.

revitalisation de la Suisse en tant que centre de recherche et site pharmaceutique

Forster (plr, SG) a lancé une motion reprise par Gutzwiller (plr, ZH) dont l’intitulé est le suivant: sauvegarder l’emploi en renforçant le pôle suisse de recherche, de développement et de production dans le domaine de l’industrie biomédicale. Son objectif sous-jacent est de permettre à la population de profiter des progrès de la médecine. L’amélioration du cadre des examens, de l’efficacité et de l’économicité des thérapies, l’allégement de la bureaucratie, l’accélération des procédures d’autorisation de nouveaux médicaments et thérapies, ainsi que la recherche au niveau des maladies orphelines doivent contribuer à atteindre cet objectif. Cette motion a été acceptée par le Conseil national, après avoir été validée par le Conseil des Etats en 2011.

Masterplan biomedizinischen und pharmazeutischen Forschung und Produktion

Zeitgleich mit der Bereinigung des HFG und kurz vor der Verabschiedung der Botschaft für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG), lancierte die abtretende Ständerätin Forster (fdp, SG) eine Motion, die bis zum Sommer 2012 vom Bundesrat einen Masterplan im Bereich der biomedizinischen und pharmazeutischen Forschung und Produktion forderte. Dabei soll der Bundesrat unter anderem aufzeigen, wie sich insbesondere die Bewilligungsverfahren beschleunigen lassen, wie der Schutz des geistigen Eigentums (Patentschutz) verbessert werden kann und wie sich der Produktionsstandort Schweiz im internationalen Standortwettbewerb, allenfalls mit steuerlichen Massnahmen, stärken lässt. In Anbetracht der abgeschlossenen und laufenden Revisionen zum Thema beantragte der Bundesrat Annahme der Motion. Felix Gutzwiller (fdp, ZH) übernahm sie in der neuen Legislatur. In der Dezembersession wurde sie von der Kleinen Kammer angenommen.

Masterplan biomedizinischen und pharmazeutischen Forschung und Produktion

Der Verfassungsartikel wurde in sämtlichen Kantonen angenommen. Am höchsten waren die Ja-Anteile in Genf (88%), Waadt (87,6%) und Neuenburg (82,4%). Die schwächste Ja-Mehrheit wiesen Schaffhausen (67,9%), Schwyz (67%) und Uri (66,7%) aus. Laut Vox-Analyse spielten bei dieser Abstimmung politische und soziodemografische Faktoren nur eine geringe Rolle für den Stimmentscheid. Die Nähe zu einer Partei wirkte sich leicht auf das Verhalten der Stimmenden aus: So war die Ablehnung bei der Anhängerschaft der SVP am grössten, während Personen, die sich mit der CVP oder der FDP identifizieren den Verfassungsartikel am stärksten unterstützten. Einen leicht positiven Einfluss auf den Stimmentscheid hatte auch das Vertrauen in die Regierung. Personen die den Verfassungsartikel guthiessen, betonten insbesondere die Bedeutung der biomedizinischen Forschung für den wissenschaftlichen Fortschritt und die Notwendigkeit, die Gesetzgebung auf eidgenössischer Ebene zu vereinheitlichen. Die Nein-Stimmenden begründeten ihren Entscheid vor allem mit ethischen Motiven.

Mindeststandards

Im Oktober wies das Bundesgericht eine Beschwerde von Forschern der ETH und der Universität Zürich gegen ein Verbot von zwei Affenversuchsprojekten ab. Das oberste Gericht stützte den Entscheid der kantonalen Tierversuchskommission und der Kantonsregierung, welche die Versuche aufgrund der unverhältnismässigen Belastung für die Tiere als rechtswidrig erklärt hatten. Damit wurden in der Schweiz zum ersten Mal Tierversuche durch eine Tierversuchskommission auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Die beiden Hochschulen zeigten sich vom Entscheid enttäuscht. ETH-Präsident Ralph Eichler und Uni-Prorektor Heini Murer rechneten mit negativen Auswirkungen auf die Stellung des Forschungsplatzes Zürich. Im Zusammenhang mit diesem Urteil meldete sich auch der Schweizer Tierschutz zu Wort und forderte ein Vetorecht für alle Tierversuchskommissionen. Zürich ist bisher der einzige Kanton in dem die Tierversuchskommission ein Rekursrecht besitzt, in der übrigen Schweiz können die Gremien nur Empfehlungen abgeben.

Affenversuchsprojekten

In der Wintersession befasste sich der Ständerat mit der Vorlage. Im Gegensatz zur grossen Kammer will er dem Bund nicht nur die Kompetenz für Gesetze erteilen, sondern die Grundsätze zur Forschung am Menschen bereits auf Verfassungsstufe festlegen. Der Rat stimmte mit 33 zu 0 Stimmen dem Vorschlag seiner vorberatenden Kommission zu. Dieser entspricht im Wesentlichen den ursprünglichen Plänen des Bundesrats. Die zwingenden Richtlinien auf Verfassungsstufe werden aber auf die biomedizinische Forschung beschränkt. Damit kam die vorberatende Kommission den Anliegen aus Kreisen der Sozial- und Geisteswissenschaften entgegen, die befürchteten, dass mit dem bundesrätlichen Vorschlag die sozialwissenschaftliche Forschung stark behindert werden könnte. Bundesrat Couchepin bezeichnete diesen Vorschlag als valabel, wies allerdings in der Ratsdebatte darauf hin, dass die Formulierung des Ständerats offen lasse, was unter biomedizinischer Forschung zu verstehen und wie die Abgrenzung zur psychologischen Forschung vorzunehmen sei.

Mindeststandards

Eine parlamentarische Initiative Graf (gp, BL) wollte mittel- und schwerbelastende Tierversuche an Primaten verbieten. Die Initiative hatte die Ergänzung des Tierschutzgesetzes mit zwei neuen Artikeln zum Ziel. Tierversuche der Schweregrade 1, 2 und 3 an grossen Menschenaffen und solche mit Schweregrad 2 und 3 an allen Primaten sollten verboten werden. Der Nationalrat beschloss, der Initiative keine Folge zu leisten.

Tierversuchsstatistik
Dossier: Tiervesuche in Frage gestellt

Mit Stichentscheid des Präsidenten hiess der Ständerat eine im Vorjahr vom Nationalrat gebilligte Motion Dunant (svp, BS) gut, welche eine gesamtschweizerische Koordination resp. eine Konzentration der verschiedenen Ethikkommissionen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene verlangt.

Multizenterstudien

Diskussionslos überwies das Parlament eine Motion Hubmann (sp, ZH), welche verlangt, dass sämtliche klinische Studien in einem öffentlich zugänglichen Register erfasst werden. Die Registrierung soll zur Bedingung für eine Publikation gemacht werden.

klinischen Studien

In Basel wurde der Aufbau eines ETH-Instituts für Systembiologie geplant – mit Federführung bei der ETH Zürich, welcher das neue Grossinstitut später auch als Departement angegliedert werden soll. Ein Entscheid der SUK über ein entsprechendes vom Kanton Basel-Stadt eingereichtes Subventionsgesuch war noch hängig. Die beiden Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Land hatten im Sommer des Berichtsjahres ihren jeweiligen Parlamenten je 10 Mio Fr. als Anschubfinanzierung für die Aufbauphase des Instituts beantragt. Insgesamt werden 80 Mio Fr. für den Aufbau zwischen 2004 und 2007 benötigt. Ab 2008 soll dann das Institut auf die Basis eines von Bund und Drittmitteln finanzierten jährlichen Budgetvolumens von 40 Mio Fr. gestellt werden. Alle im Bereich der Life-Sciences engagierten Hochschulen waren eingeladen, sich an dem Institut für Systembiologie zu beteiligen.

ETH-Instituts für Systembiologie

Life-Science-Aktivitäten der ETHZ und der Universität Basel sollen in Basel zusammengeführt werden. Den „Kick-off“ zu diesem Projekt vollzogen Ende Jahr Spitzenvertreter des Bundes und des Kantons Basel-Stadt sowie der ETH und der Universität Basel. Im neuen Institut sollen Stärken des ETH-Bereichs wie der Universität Basel im biomedizinischen Bereich zusammengefasst werden. Wenn sich die Zusammenarbeit bewährt, soll sie im Hinblick auf die BFT-Botschaft für die Jahre 2008-2011 in die Bildung einer ETH-Institution in Basel münden.

Basel biomedizinischen Bereich

Da sich der Staat in den letzten Jahren zunehmend aus dem Bereich der Forschung zurückgezogen hat, diese im Bereich der klinischen Medizin jedoch stets aufwändiger wird, sehen sich immer mehr wissenschaftliche Equipen gezwungen, Gelder der Pharmaindustrie in Anspruch zu nehmen. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) sah sich deshalb veranlasst, eine Reihe von berufsethischen Empfehlungen auszuarbeiten. Der Zehn-Punkte-Katalog sieht vor, dass die beteiligten Ärztinnen und Ärzte keine finanziellen Interessen an den Versuchen oder Ergebnissen haben und für die von ihnen geprüften Produkte nicht werben dürfen. Bei Publikationen sei die Finanzierung offen zu legen, der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen und Kongressen aus der eigenen Tasche zu finanzieren.

berufsethischen Empfehlungen

Für die SP würde die Ausdehnung des Patentrechts auf menschliches, tierisches und pflanzliches Leben grundlegende ethische Prinzipien verletzen. Die Grünen vertraten die Ansicht, die belebte Natur erlaube keine Patente. Die Ärzteschaft (FMH und SAMW) sah in der Patentierung von Genen einen Verstoss gegen die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens. Gemeinsam wiesen über 30 Bauern-, Konsumentinnen- und Entwicklungsorganisationen darauf hin, erst vier EU-Mitglieder hätten die europäische Bio-Richtlinie angenommen; der Vorentwurf des EJPD komme einem Akt des vorauseilenden Gehorsams gegenüber Brüssel gleich. Für die Stiftung für Konsumentenschutz sprechen auch wirtschaftliche Gründe gegen die Revision. Die Patentierung diene in erster Linie dazu, Monopole zu errichten; statt gefördert, werde die Forschung dadurch behindert. FDP und SVP begrüssten die vorgeschlagene Revision. Die Änderungen würden einen angemessenen Erfinderschutz im Bereich der Biotechnologie gewähren. Die FDP erachtete vor allem die Europakompatibilität des Schweizer Patentschutzes als dringlich. Diese Auffassung vertrat auch die SVP. Sie betonte zudem, die Revision gebe der forschenden Industrie, allen voran den KMU, die nötige rechtliche Sicherheit. Ähnlich argumentierte auch der Wirtschaftsverband Economiesuisse: für viele Start-up-Firmen sei die Erfindung das einzige Kapital; Die Revision bringe keine Ausweitung der Patentierbarkeit, sondern lege lediglich deren rechtliche und ethische Schranken im Bereich biotechnologischer Erfindungen fest. Volle Zustimmung fand der Revisionsentwurf bei der Interessenorganisation der Gentechnologie Gen Suisse.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Im Hinblick auf die BFT-Botschaft des Bundesrates publizierte der Rat der schweizerischen wissenschaftlichen Akademien (CASS), in dem die vier Akademien (technische und medizinische Wissenschaften, Natur- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften) zusammengeschlossen sind, erstmals ihre Vorstellungen von künftigen Forschungsfeldern in der Schweiz. Zu den vorgeschlagenen Themenschwerpunkten gehörten die ökologische Nachhaltigkeit, die Entwicklung der Gesellschaft, die Wissenschaft an sich und Fragen, die sowohl medizinische wie philosophische Wissenschaften betreffen. Hinzu kamen Prioritäten der einzelnen Bereiche.

Rat der schweizerischen wissenschaftlichen Akademien Vorstellungen von künftigen Forschungsfeldern

Gegen Herbst entfachte der im Rahmen des „Projet triangulaire“ gefasste Plan, die Pharmazieausbildung auf den Standort Genf zu konzentrieren und in der leer werdenden Lausanner Ecole de pharmacie die Genomik einzurichten, heftige Turbulenzen und erbitterten Widerstand. Die Studenten- und Professorenschaft der Pharmazieschule wehrten sich gegen einen Auszug aus dem erst zehnjährigen, für über 20 Mio Fr. eigens für ihre Bedürfnisse gebauten Gebäude. Solidarität erfuhren sie von Seiten der waadtländischen Apothekerinnen und Apotheker, welche den Verlust ihres Fachzentrums befürchteten. Grundsätzliche Bedenken am „Projet triangulaire“ meldete schliesslich der Studentenverband Fédération des associations d’étudiants (FAE) an und warnte vor einer Förderung der Forschung auf Kosten der Lehre, vor einer Vernachlässigung der Geisteswissenschaften sowie vor einer ungenügenden demokratischen Kontrolle der neuen Strukturen. Im Dezember stimmte der Waadtländer Grosse Rat der Vorlage für das „Projet triangulaire“ zu und unterstellte angesichts des vehement geäusserten Widerstands die Fusion der Ecole de pharmacie dem obligatorischen Referendum.

Lausanner Ecole de pharmacie

Zur engeren Zusammenarbeit in der pharmazeutischen Lehre unterzeichneten die Leitungen der ETH Zürich und der Universität Basel eine Vereinbarung über ein Zentrum für pharmazeutische Wissenschaften. Das Zentrum setzt sich aus dem betreffenden ETH-Institut und dem analogen Basler Departement zusammen. Statt einer räumlichen Zentralisierung wird eine Verstärkung der Kooperation zwischen den beteiligten Einheiten angestrebt.

Zentrum für pharmazeutische Wissenschaften

Grosses Aufsehen erregte im Berichtsjahr das komplexe Kooperationsprojekt der drei Hochschulen am Genfersee – das sogenannte „Projet triangulaire“, welches Teil des Bundesprogramms für die Hochschulförderung ist und die Zusammenarbeit der Universitäten Genf und Lausanne sowie der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) vorsieht. Im März präsentierten die drei Institute ein ehrgeiziges Programm, in dessen Mittelpunkt das Projekt „Sciences, Vie, Société“ steht. Dieses zielt darauf ab, die Kräfte im Genferseeraum zu bündeln und die Lebenswissenschaften zu stärken. Vorgesehen ist die Schaffung zweier regionaler Schwerpunkte mit neuen Organisations- und Entscheidungsstrukturen – einerseits bei den Naturwissenschaften (Biowissenschaften, Genomik), andererseits bei den Geisteswissenschaften (gesellschaftliche-ethische Relevanz moderner Technologien). Wie schon 1998 vorgesehen, soll mit der geplanten Restrukturierung die Genfer Hochschule als vollständige Universität erhalten bleiben, wohingegen sich beim Hochschulplatz Lausanne eine deutlichere Arbeitsteilung zwischen Universität und EPFL abzeichnet. Geplant ist ein Transfer der Fächer Mathematik, Physik und Chemie von der Uni Lausanne zur EPFL sowie eine Fusion der Ecoles de pharmacie von Genf und Lausanne.

Projet triangulaire Sciences, Vie, Société