Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Bildung und Forschung
  • Kinder- und Jugendpolitik

Akteure

Prozesse

21 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Jahresrückblick 2020: Bildung und Forschung

Der Bereich Bildung und Forschung war in 2020 zum einen durch einige grössere Bundesratsgeschäfte geprägt (BFI-Botschaft 2021-2024, EHB-Reform und die Programme Erasmus+ und Horizon). Zum anderen hatte auch in diesem Themenfeld die Corona-Pandemie Auswirkungen auf verschiedene Bereiche (temporäre Schliessung der Schulen, erschwerte Lehrstellensuche, Suche nach Impfstoffen), die in anderen Jahren naturgemäss weniger im Fokus standen.

In mehreren Sitzungen zwischen Juni und Dezember 2020 berieten die beiden Räte die BFI-Botschaft für die nächsten vier Jahre. Das Ziel des Bundesrates blieb, wie in den vergangenen Jahren auch, dass die Schweiz in Bildung, Forschung und Innovation führend bleibt und die Chancen der Digitalisierung nutzt. Mit der in der Wintersession erfolgten Verabschiedung des Geschäfts genehmigten die Räte rund CHF 28 Mrd. für so verschiedene Gebiete wie die Berufsbildung, die Weiterbildung, den ETH-Bereich oder auch für die Institutionen der Forschungsförderung. Zum Vergleich: Für die vorangehende BFI-Periode 2017-2020 hatten die Räte rund CHF 26.4 Mrd. gesprochen.
Ein weiteres wichtiges Geschäft stellte auch das EHB-Gesetz dar. Mit dieser Vorlage erhielt das ehemalige Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung ein eigenes Gesetz und den Status einer Hochschule. Das spezifische Profil der EHB – der Fokus auf die Berufsbildung und die damit verbundene Ausrichtung auf die Arbeitswelt – wird auch mit dem neuen Gesetz beibehalten.
Im Bereich der internationalen Beziehungen, und insbesondere der Beziehungen zur EU, standen die beiden Programme Horizon Europe 2021-2027 und das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ im Mittelpunkt zahlreicher Debatten. Der Bundesrat legte im Mai 2020 die Finanzierungsbotschaft für die Beteiligung am Horizon-Paket 2021–2027 der EU vor. Neben dem Kernstück «Horizon Europe» umfasst das Paket auch das Euratom-Programm, das Programm ITER (Fusionsforschung) und das Digital Europe Programme. Der Bundesrat beantragte dafür insgesamt CHF 6.15 Mrd. Ständerat und Nationalrat stimmten der Vorlage in der Herbst- respektive der Wintersession zu. Die Frage der Assoziierung an die Nachfolge des Austauschprogramms Erasmus+ (2014-2020) gestaltete sich etwas komplexer. Im Jahr 2020 berieten und beschlossen die Räte die Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Mit dem totalrevidierten Gesetz wird die Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme mit der Assoziierung an EU-Bildungsprogramme rechtlich gleichgestellt — bislang waren die Schweizer Programme lediglich eine untergeordnete Möglichkeit. Das weitere Vorgehen in Sachen Erasmus+ werde mit dem Gesetz aber nicht vorweggenommen; der Bundesrat werde dem Parlament die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme und deren Finanzierung gegebenenfalls im Rahmen von separaten Vorlagen vorschlagen, erklärte der Bundesrat und bestätigte dies auch noch einmal mit der Empfehlung zur Annahme des Postulats der WBK-NR (Po. 20.3928), welches für 2021 eine Auslegeordnung bezüglich einer möglichen Schweizer Assoziierung an internationale Programme im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität für die Zeit nach Ende des Programms Erasmus+ forderte. Im Rahmen der Debatte um die BFI-Botschaft 2021-2024 baten mehrere Nationalrätinnen und Nationalräte den Bundesrat, rasch eine Finanzierungsbotschaft zu Erasmus+ vorzulegen. Bildungsminister Parmelin wies dabei mehrmals darauf hin, dass auf EU-Ebene noch technische und finanzielle Fragen zur Nachfolgelösung von Erasmus+ offen seien; solange dies der Fall sei, könne die Schweiz noch keine Botschaft vorlegen.

Die Covid-19-Krise zeitigte auch auf den Bildungs- und Forschungsbereich starke Auswirkungen. So wurden aufgrund der Corona-Pandemie während der ersten Welle sämtliche Schulen, einschliesslich Kindergärten, Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Hochschulen im Lande für circa acht Wochen geschlossen. In der Folge lernten die Kinder, Jugendlichen und die Studierenden von zu Hause aus. In den Medien wurde intensiv über das so genannte Homeschooling berichtet, besonders interessiert waren die Medien an einer möglichen Überforderung der Eltern und an einer leidenden Chancengerechtigkeit. Bald wurde der Ruf nach Öffnung der Schulen laut, diesen erhörte der Bundesrat aber erst Mitte Mai 2020, als die Schulen wieder geöffnet werden konnten.
Auch auf die Berufsschulen hatte Covid-19 Einfluss. Für viele Jugendliche und junge Erwachsene gestaltete sich die Suche nach einer Lehrstelle respektive nach einer Stelle im Anschluss an die Ausbildung schwierig, was auch die Politik auf den Plan rief. Mit einer Motion der WAK-SR (Mo. 20.3163) wurde der Bundesrat beauftragt, in Koordination mit den Kantonen sowie den Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen zu ergreifen, damit die Lehrbetriebe trotz der Krise weiterhin Lernende beschäftigen und anstellen können. Der Bund gründete daraufhin eine Task Force und betraute diese mit der Aufgabe, die Situation in den Kantonen zu beobachten und, wenn nötig, stabilisierend einzugreifen. Zudem ermöglichte er im Rahmen des Lockdowns einerseits Lernenden den Zugang zu Kurzarbeit – so dass die Unternehmen nicht gezwungen würden, die Lehrverträge zu kündigen – und ersetzte diese nach der erfolgten Öffnung durch Kurzarbeit für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner: Diese sollten die Zeit, welche sie für die Ausbildung von Lernenden aufwendeten, als Arbeitsausfall im Sinne von KAE anrechnen können.

Die Corona-Pandemie hatte auch einen gravierenden Einfluss auf die Forschungslandschaft. Weltweit wurde 2020 intensiv an einem Impfstoff gegen Covid-19 geforscht, auch unter Schweizer Beteiligung. Der SNF widmete der Corona-Pandemie ein eigenes NFP und vergab in dessen Rahmen CHF 18.6 Mio. für Forschungsprojekte. Mit weiteren CHF 10 Mio. unterstützte er Forschungsprojekte, welche die gesellschaftlichen und biomedizinischen Aspekte von Epidemien erforschen.

Anteilsmässig bewegte sich die Zeitungsberichterstattung im Bereich Bildung und Forschung in etwa auf demselben tiefen Niveau wie in den letzten Jahren und entsprach einem Anteil von rund 2.5 Prozent an der gesamten Berichterstattung zur Schweizer Politik. Was aber auffällt, ist ein im Bereich Grundschulen/Gymnasien ansteigender Wert im März und ein Peak im April 2020, was auf den Corona-bedingten Lockdown respektive auf die Berichterstattung über die Schliessung der Schulen zurückgeführt werden kann.

Jahresrückblick 2020: Bildung und Forschung
Dossier: Jahresrückblick 2020

Die Schweizer Delegation bei der Assemblée parlementaire de la Francophonie präsentierte im November 2020 einen Bericht zum Thema «Bildung in Krisenzeiten / L’éducation en situations de crise». Der Bericht schilderte, dass es aufgrund der Covid-19-Pandemie zu einer grossen Krise im Bildungswesen gekommen ist, in deren Zuge der Präsenzunterricht in fast allen Staaten für eine gewisse Zeit unterbrochen werden musste. Anhand eines Vergleichs der Erfahrungen aus 20 französischsprachigen Ländern beleuchtete der Bericht zahlreiche Themen rund um die Bildung, wie etwa die Frage, welche Hindernisse die Entwicklung von inklusiven und chancengerechten Systemen des Fernunterrichts erschweren, oder auch die Frage nach dem Beitrag der Schule zum Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen und nach den zu erwartenden Auswirkungen, wenn dieser Beitrag zeitweise unterbrochen wird. Die Untersuchung brachte zutage, dass der Fernunterricht den Präsenzunterricht bezüglich Qualität in keinem Land zu ersetzen vermochte. Es zeigte sich auch, dass die digitale Kluft sowohl zwischen den Ländern als auch innerhalb einzelner Staaten bereits vor der Krise beträchtlich war und seither weiter zugenommen hat. Der Einsatz digitaler Medien werde aber im öffentlichen Bildungswesen langfristig an Bedeutung gewinnen, sowohl in Krisenzeiten als auch als Ergänzung zum Präsenzunterricht. Der Bericht resümierte, dass die Pandemie bereits existierende Chancenungleichheiten verschärft hat. In vielen weniger privilegierten Regionen der Welt hatte die Schliessung der Schulen schlimme Konsequenzen für die Kinder und Jugendlichen; insbesondere Mädchen seien zum Teil dem Risiko von Unterernährung, Ausbeutung oder auch physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt gewesen. Die Schule sei eben mitunter auch ein Ort, an dem die Schülerinnen und Schüler Schutz, eine warme Mahlzeit und eine optimistischere Zukunftsperspektive fänden.

Bericht «Bildung in Krisenzeiten»
Dossier: Schulen und Ausbildung während Covid-19 – Reaktionen und Folgen

Der Ständerat befasste sich in der Herbstsession 2020 mit der parlamentarischen Initiative Aebischer (sp, BE) mit dem Titel «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter». Für die Kommissionsmehrheit erläuterte Andrea Gmür-Schönenberger (cvp, LU) noch einmal die Bedeutung der Vorlage sowie ihre finanziellen Konsequenzen und plädierte für die Zustimmung zur Initiative. Sie schloss ihr Votum mit der Bemerkung, dass der Bund mit dieser Vorlage die Kantone bei der Erarbeitung von Konzepten zur frühen Förderung lediglich unterstützen könne; die Subsidiarität bleibe also gewahrt. Benedikt Würth (cvp, SG) als Sprecher der Kommissionsminderheit sah dies anders. Da die überwiegende Mehrheit der Kantone und Gemeinden im Bereich der frühen Förderung viel unternehme, sei diese parlamentarische Initiative nicht sinnvoll und untergrabe vielmehr das Prinzip der Subsidiarität. Sie sorge dafür, dass es zu Mitnahmeeffekten komme, indem der Bund Projekte unterstütze, die auch ohne Bundesgelder durchgeführt worden wären. Zudem könnten die Kantone und Gemeinden darauf setzen, dass der Bund sein einmal begonnenes Engagement weiterführe und dafür auch die finanziellen Mittel erhöhen würde, ohne dass die Kantone und Gemeinden selber investieren müssten. Diese Bedenken, unterstützt durch das Votum von Bundesrat Berset, dass die Politik der frühen Kindheit in der Kompetenz der Gemeinden und Kantone liege, vermochte die Mehrheit des Ständerates zu überzeugen: Die grosse Kammer stimmte mit 24 zu 18 Stimmen gegen Eintreten auf die Vorlage. Als nächstes wird sich wiederum der Nationalrat mit dem Geschäft befassen.

Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter (Pa. Iv. 17.412)
Dossier: Frühe Kindheit

Der Nationalrat befasste sich im Sommer 2020 mit der parlamentarischen Initiative Aebischer (sp, BE) «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter». Die grosse Kammer war sich einig, dass der Chancengerechtigkeit im Kleinkindalter eine grosse Relevanz zukomme. Uneinig war man sich jedoch, welche Rolle dabei der Bund spielen solle und wie viel mit den zur Diskussion stehenden Finanzierungsmassnahmen erreicht werden könne. Während sich SP, Grüne und GLP sowie grosse Teile der Mitte-Fraktion für Eintreten aussprachen und auf den grossen Effekt der vorgesehenen Anschubfinanzierung hinwiesen, sprachen sich die SVP, ein Grossteil der FDP sowie einzelne Personen der Mitte-Fraktion gegen Eintreten aus und erläuterten, dass es nicht Aufgabe des Bundes, sondern der Kantone, Gemeinden und vor allem der Familien sei, die Kinder zu fördern. Zudem könne mit den geplanten finanziellen Mitteln sowieso nicht viel erreicht werden. Innenminister Berset betonte in seinem Votum, dass dem Bundesrat die frühkindliche Förderung sehr wichtig sei. Der Bundesrat sehe die Verantwortung dafür allerdings auch bei den Kantonen und beantrage daher ebenfalls, nicht auf die Vorlage einzutreten. Bei der Abstimmung über das Eintreten überwog aber die Meinung der Kommissionsmehrheit; es votierten 111 Parlamentarierinnen und Parlamentarier für Eintreten, 75 dagegen, zwei enthielten sich der Stimme. In der darauffolgenden Detailberatung wurde ein Antrag Fivaz (gp, NE), welcher sich für eine Erhöhung der finanziellen Mittel ausgesprochen hatte, mit 160 zu 80 Stimmen abgelehnt. In der Schlussabstimmung fanden sich 109 Stimmen für die Annahme des Entwurfs, 75 Stimmen dagegen (bei 4 Enthaltungen).

Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter (Pa. Iv. 17.412)
Dossier: Frühe Kindheit

Eine Auswertung im Rahmen der PISA-Studie 2018 kam Ende 2019 zum Schluss, dass die Schweiz europaweit einen unrühmlichen Spitzenplatz beim Mobbing unter Schülerinnen und Schülern einnimmt. In allen bei den Jugendlichen erfragten Kategorien (von Auslachen über Schubsen bis zur Zerstörung von Gegenständen der betroffenen Schülerinnen und Schülern) musste im Vergleich zur Studie von 2015 ein Anstieg verzeichnet werden. Die Studie liess offen, ob es eine Steigerung der Fälle gab, oder ob die Bereitschaft gestiegen war, über Mobbing zu sprechen. Philippe Wampfler, Lehrer und Medienpädagoge, vermutete im Blick, dass es auf beide Faktoren hinauslaufe: eine stärkere Sensibilisierung für das Thema und mehr Fälle, unter anderem weil es nun auch in den sozialen Medien zu Mobbing komme wie etwa via die neue App «Tellonym», der die Sonntagszeitung gar einen eigenen Artikel widmete. Dass beide Faktoren eine Rolle spielten, bestätigte auch Franziska Peterhans, Zentralsekretärin des LCH im Tagesanzeiger. In weiteren Presseartikeln wurden Kinder porträtiert, die Opfer von Mobbing waren und es wurde darauf hingewiesen, dass Mobbing heute auch nach der Schule weitergehe, wenn die Kinder zu Hause sind und sich auf den sozialen Medien aufhalten. Eine Expertin forderte in Le Temps, dass die psychosoziale Erziehung schon in den Krippen beginnen solle. Zudem seien auch die Lehrkräfte und die Schulleitungen gefordert, Fälle von Mobbing frühzeitig zu erkennen und Präventionsarbeit zu leisten.
Im selben Zeitraum kam auch der «Fall Céline» vor Gericht. Céline hatte sich im Alter von 13 Jahren das Leben genommen, nachdem sie ein Opfer von Cybermobbing geworden war. Ein Mädchen und ein Junge wurden wegen versuchter Drohung und Beschimpfung respektive Nötigung und Pornografie angeklagt. Sie waren zu kurzen Arbeitseinsätzen verurteilt worden; den Strafbefehl gegen den männlichen Haupttäter hatten die Eltern von Céline angefochten, dies jedoch ohne Erfolg. Den Eltern ging es gemäss NZZ darum, dass in der Schweiz der Straftatbestand des Cybermobbings neu eingeführt würde. Um Cybermobbing im Schweizer Strafgesetzbuch festzuhalten, hätten die Eltern laut NZZ angekündigt, eine Initiative zu lancieren.

Mobbing an Schweizer Schulen

Ausgangspunkt einer hitzigen medialen Diskussion um die frühkindliche Förderung war ein Artikel von SVP-Bildungspolitikerin Verena Herzog (svp, TG) in der SVP-Zeitung «Klartext», in welcher sie argumentierte, dass «eine verfehlte Zuwanderungspolitik durch staatlich verordnete Krippenerziehung wettgemacht werden» solle. Stein des Anstosses war dann ihre Aussage, in welcher sie Kinder in Krippen mit Verdingkindern verglich, die zwecks besserer Erziehung weggegeben wurden. Der Staat solle sich hierbei in grösserer Zurückhaltung üben – damals wie heute, so Herzog.
Vertreter und Vertreterinnen von Betreuungsorganisationen sowie vom Verein Fremdplatziert kritisierten den Vergleich vehement.
Die Aussage Herzogs liess sich in den Kontext der Debatten in Bundesbern über die frühkindliche Förderung einordnen. So wurde entschieden, dass neue Kita-Plätze weiterhin subventioniert werden und dass steuerpolitisch jene Eltern finanziell entlastet werden, die ihren Nachwuchs fremdbetreuen lassen (BRG 18.050). Herzog störte sich auch an den Bestrebungen, die Frühförderung der null- bis vierjährigen Kinder auszubauen. In der zuständigen Bildungskommission hätte ihr niemand beantworten können, was mit jenen Eltern passiere, die ihre Kinder nicht in die Frühförderung schicken wollten. Der Kindergartenbesuch sei auch freiwillig gewesen und dann obligatorisch geworden. Dasselbe wäre für die Frühförderung fatal, so Herzog.
Praktisch zur selben Zeit berichteten die deutschsprachigen Medien bezeichnenderweise über die Bemühungen einiger Kantone und Städte, die sprachliche Frühförderung von Kindern nichtdeutscher Muttersprache zu stärken. Viele Kinder sprächen zu Hause kein oder kaum Deutsch und seien daher komplett überfordert, wenn sie in die erste Klasse einträten. In einem Interview äusserte sich auch Dagmar Rösler, Präsidentin des Dachverbandes der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer. Sie forderte ein schweizweites Obligatorium für eine Frühförderung analog dem Basler Modell. In diesem Modell «Frühe Deutschförderung» werden eineinhalb Jahre vor dem Kindergarteneintritt die Deutschkenntnisse fremdsprachiger Kinder ermittelt. Wenn diese nicht genügen, müssen die Kinder an mindestens zwei halben Tagen pro Woche eine Spielgruppe oder ein Tagesheim besuchen. In der Folge forderte Christoph Eymann (lpd, BS), Nationalrat und Präsident der SKOS, in einer zu Beginn von Nationalrätin Herzog bekämpften und schliesslich überwiesenen Motion, dass der Bundesrat prüfe und Bericht erstatte, wie die frühe Sprachförderung vor Eintritt in den Kindergarten mithilfe des Bundes im ganzen Land umgesetzt werden könne.
Ins gleiche Horn blies im Übrigen auch ein Bericht des Schweizerischen Wissenschaftsrates, der dringenden Handlungsbedarf bei der frühkindlichen Förderung sah. Gemäss den Medien sei ein schweizweites Obligatorium der sprachlichen Frühförderung jedoch derzeit nicht realistisch, weil die Frühförderung in der Kompetenz der Kantone liege.

Frühkindliche Förderung

Die frühkindliche Förderung ist ein komplexes Themenfeld, in welches die WBK-NR mehr Klarheit bringen möchte. Die Kommission sprach sich daher mehrheitlich dafür aus, dass der Bundesrat eine Strategie zur Stärkung der frühen Förderung ausarbeiten soll. Darin soll eine gesamtschweizerische Übersicht erstellt, Defizite benannt und aufgezeigt werden, wie sie behoben werden können, um schliesslich die geforderte Strategie zu entwickeln, welche die Situation der frühkindlichen Förderung in der Schweiz verbessern kann. Zudem sollen die Verantwortlichkeiten (Bund, Kantone, Gemeinden, Private) geklärt werden und eventuell nötige gesetzliche Anpassungen aufgezeigt werden.
Während der Sommersession 2019 sprach sich in der nationalrätlichen Debatte namentlich die SVP gegen das Postulat aus. Nadja Pieren (svp, BE) monierte, dass die Kompetenzen im Bereich der frühkindlichen Förderung nicht beim Bund, sondern bei den Familien, Gemeinden und Kantonen liege und es daher nicht Aufgabe des Staates sei, hier aktiv zu werden. Verena Herzog (svp, TG) warf zudem die Frage der Kosten für die Ausarbeitung dieser Strategie auf.
Die Abstimmung fiel mit 87 zu 85 Stimmen sehr knapp aus; trotz der Vorbehalte der SVP und der FDP, die geschlossen, respektive nahezu geschlossen, gegen die Annahme stimmten, wurde das Postulat angenommen.

Strategie zur Stärkung der frühen Förderung
Dossier: Frühe Kindheit

Ende 2018 publizierte der Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR) eine Studie zum Thema der sozialen Selektivität. Im Mittelpunkt der Studie stand der ungleiche Zugang verschiedener Bevölkerungsgruppen zu Bildung und damit einhergehend die mangelnde Chancengerechtigkeit im Schweizer Bildungssystem. Der SWR kritisierte in der Studie, «dass trotz klarer Datenlage die Problematik der sozialen Selektivität auf der politischen Ebene nach wie vor nicht in angemessenem Umfang wahrgenommen wird». Er äusserte infolgedessen eine Reihe von Empfehlungen zuhanden der betroffenen Kantone, aber auch zuhanden des Bundes. Diese beinhalteten unter anderem die Intensivierung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen, die Aufnahme der Unterstützung der frühkindlichen Förderung in die BFI-Botschaft 2021-2024, die gezielte Sprachförderung in der Schule, die Sensibilisierung der Lehrpersonen hinsichtlich der Problematik der sozialen Selektivität.

Publikation des Wissenschaftsrates zu sozialer Selektivität

Der Bildungsbericht 2018, im Auftrag von SBFI und EDK erstellt und von der SKBF verfasst, folgt im Aufbau den vorangehenden Berichten aus den Jahren 2014 und 2010. Er vermittelt Daten und Informationen zum gesamten Bildungswesen entlang von rund 500 Themen und ist vor allem ein Arbeitsinstrument für Bildungsfachleute und -politikerinnen.
Im Gegensatz zu den früheren Ausgaben wurde der Bericht 2018 in den Medien etwas ausführlicher diskutiert. Einige Zeitungen sahen vor allem das steigende Bildungsniveau – gemessen an den tertiären Bildungsabschlüssen – im Mittelpunkt des Interesses. Die NZZ verwies dazu auf die Aussage von Stefan Wolter, Direktor der SKBF, wonach «nicht nur immer mehr Personen einen tertiären Bildungsabschluss [haben], diese Abschlüsse sind auf dem Arbeitsmarkt auch weiterhin gleich stark gefragt wie vor zwanzig Jahren». Eine zentrale Erkenntnis, welche die Freude über das steigende Bildungsniveau etwas schwächte, war die weiterhin bestehende Chancenungleichheit im Bildungswesen hinsichtlich der Kinder und Jugendlichen aus bildungsfernen Schichten und/oder mit Migrationshintergrund. Das Schulsystem schaffe es leider nach wie vor nicht, diese herkunftsbedingten Defizite zu kompensieren, so die Aargauer Zeitung. Darauf aufbauend wurde auch auf das noch immer unerreichte Ziel hingewiesen, dass 95 Prozent der Jugendlichen über einen Sek II-Abschluss (Maturität oder Lehre) verfügen sollten, wobei auch hier die Jugendlichen mit Migrationshintergrund und/oder aus bildungsfernen Schichten deutlich schlechter abschnitten als die anderen Jugendlichen.
Ebenfalls aufgegriffen wurden die in den nächsten 10 bis 20 Jahren deutlich steigende Anzahl an Schülerinnen und Schülern und der daraus resultierende höhere Bedarf an Lehrkräften, die Herausforderungen der Digitalisierung, die kantonal unterschiedlichen Aufnahmebedingungen für den Eintritt ins Gymnasium sowie die unterschiedlich hohen Maturitätsquoten in den Kantonen.

Bildungsbericht 2018
Dossier: Bildungsbericht Schweiz

Das Thema frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sei in der Schweiz in den letzten Jahren oft diskutiert und von verschiedener Seite sei die Etablierung einer Politik der frühen Kindheit gefordert worden. Doch noch habe man es nicht erreicht, die Förderung der 0-4-Jährigen nachhaltig in der Schweizer Bildungspolitik zu verankern, so Nationalrat Matthias Aebischer (sp, BE). Im Frühling 2017 reichte er daher eine parlamentarische Initiative ein, welche eine Ausweitung der Zielgruppe des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes auf Kinder vor dem Kindergartenalter zum Ziel hatte, um diese bereits in jungen Jahren mit der Förderpolitik des Bundes zu erreichen.
Im Frühling 2018 stimmten sowohl WBK-NR als auch WBK-SR für Folge geben. Als es in den darauffolgenden Sitzungen um die Umsetzung der parlamentarischen Initiative ging, änderte die WBK-NR jedoch einige Male ihre Meinung. Zuerst wollte sie die Initiative dahingehend umsetzen, dass der Bund die Schaffung von neuen Angeboten im Bereich der frühen Förderung unterstützen würde. Einige Zeit später sprach sich die WBK-NR dann aber für die Abschreibung der Initiative aus, weil eine Mehrheit der Ansicht war, dass sich die Initiative nicht zweckmässig umsetzen lasse. Keine zwei Monate später machte die WBK-NR erneut eine Kehrtwendung und beschloss, die Ausarbeitung der Vorlage nun doch anzugehen. Analog zur Kinder- und Jugendförderung solle der Bund die Kantone im Bereich der frühen Förderung im Sinn einer befristeten Anschubfinanzierung unterstützen können. Die WBK-NR schickte damit Ende August 2019 einen Entwurf in die Vernehmlassung, mit welchem der Bund während zehn Jahren maximal vier Kantonen pro Jahr eine einmalige Finanzhilfe gewähren kann, und zwar für die Dauer von drei Jahren in der Höhe von jährlich CHF 100'000. Damit sollen die Kantone dabei unterstützt werden, eigene Massnahmenpakete im Bereich der Förderung der frühen Kindheit zu entwickeln und umzusetzen.
Im Rahmen der Vernehmlassung zeigten sich die Mehrheit der Kantone und der Parteien einverstanden mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative. Die WBK-NR sah daher keinen Änderungsbedarf; der Entwurf wird nun in den nächsten Sessionen in den beiden Räten diskutiert.

Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter (Pa. Iv. 17.412)
Dossier: Frühe Kindheit

Le Conseil national a rejeté en bloc un postulat du député Reynard (ps, VS), visant à encourager la participation politique des jeunes. Parmi les mesures, à explorer, figuraient le renforcement des cours d'éducation à la citoyenneté, ou encore le droit de vote dès 16 ans, sur demande ou non. Le Conseil fédéral avait conseillé de refuser l'objet, estimant qu'un rapport tel que demandé par le socialiste valaisan n'aurait pas d'intérêt dans la situation actuelle, dans la mesure où d'importantes ressources sont déjà mises en œuvre par la Confédération pour atteindre les objectifs du postulat.

participation politique des jeunes

Im Februar 2014 veröffentlichte die Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF) den zweiten offiziellen Bildungsbericht – nach dem Pilotbericht von 2006 und der ersten Ausgabe von 2010. Auftraggeberin dieses Berichts waren Bund (SBFI) und Kantone (EDK). Der vorliegende Bildungsbericht beschrieb das schweizerische Bildungswesen entlang aller Bildungsstufen und -typen und beurteilte es anhand der drei Kriterien Effektivität, Effizienz und Equity (Chancengerechtigkeit). Die Herausgeber betonten im Bericht, dass die Autorinnen und Autoren zwar Daten und Informationen zusammentragen, jedoch keine Bewertung des Bildungssystems an sich vornehmen und auch keine Massnahmen oder Empfehlungen bezüglich des Bildungssystems vorschlagen, denn bekanntlich obliege die Steuerung des Bildungssystems den Politikerinnen und Politikern.
Der Bericht lieferte auf über 300 Seiten Daten und Informationen zu so vielfältigen Themen wie der Qualität der Lehrer- und Lehrerinnenausbildung, zur Chancengerechtigkeit im internationalen Vergleich, zu den unterschiedlich hohen kantonalen Maturitätsquoten, zur Anzahl an Masterabschlüssen sowie zum Fachkräftemangel im MINT-Bereich.

Bildungsbericht 2014
Dossier: Bildungsbericht Schweiz

Ce contre-projet vise la promotion de la formation musicale et, dans les limites des compétences des cantons et de la Confédération, celle d’un enseignement musical scolaire de qualité. De plus, il veut faciliter l’accès des jeunes à la pratique musicale et encourager les talents musicaux. En outre, il faut noter que la Confédération joue ici le rôle d’une épée de Damoclès, prête à légiférer en cas d’échec des efforts des cantons. Ce contre-projet a reçu un appui soutenu de la majorité des acteurs politiques, en particulier du centre et de la gauche, qui ont souligné l’importance d’un enseignement musical, tant dans le contexte scolaire qu’extrascolaire. Ils ont souligné l’importance d’un accès des jeunes à une formation musicale indépendamment du revenu familial, mais aussi la nécessité d’inscrire la musique dans la Constitution, afin de lui conférer un statut similaire à celui du sport par exemple. Reste à évoquer l’opposition de l’UDC et du PLR qui ont vu dans ce contre-projet une ingérence de la Confédération dans un dossier cantonal. Ils dénonçaient également une hausse des coûts sans aucune certitude de l’efficacité des résultats, tout en soutenant que la musique était déjà suffisamment encouragée. D’ailleurs, cette opposition doit être relativisée car les deux partis se sont montrés discrets durant la campagne. On peut d’ailleurs noter qu’ils ont que très faiblement convaincu leurs sympathisants. En effet, seulement 60-62% des sympathisants de l’UDC et du PLR ont soutenu l’arrêté. En résumé, les résultats finaux des votations ont montré qu’une large majorité des citoyens, 72,7%,ainsi que la totalité des cantons soutiennent ce contre-projet. Ce taux d’acceptation a été particulièrement élévé, plus de 80%, parmi les sympathisants des partis qui soutenaient cet arrêté, ainsi que chez les femmes (80%) et parmi les ménages au revenus inférieur à 3000 francs (90%). Les hommes l’ont soutenu quant à eux qu’à 65%. La plus grande part des voix est venue des moins de 39 ans et des plus de 70 ans. En outre, l’analyse de la perception du contenu de l’objet montre que les votants ont intégré l’idée de promotion de la musique (45%). Les autres éléments qui ont été cités parmi les votants sont l’égalité des chances dans l’accès à la musique (15%), le soutien financier de l’Etat (15%) et l’ancrage dans la Constitution (13%). De l’autre côté, parmi les motifs de refus, on retrouve l’idée que la musique n’a pas sa place dans la Constitution (31%), qu’elle n’est pas une priorité (24%) ou encore que la situation actuelle est satisfaisante (21%).


Votation du 23 septembre 2012

Participation: 41,5%
Oui: 1 551 918 (72,7%) / 20 6/2 cantons
Non: 583 327 (27,3%) / 0 cantons

Consignes de votes:
– Oui: PBD, PCS, PDC, PEV, PS, Parti vert’libéral suisse (pvl), PE, Association des Communes Suisses (ACS), Union des villes suisses, Association faîtière des enseignantes et des enseignants suisses (ECH), IG jugend und musik, Travail.Suisse, USP, USS.
– Non: PLR (2)*, UDC (1) *.
* Dans les parenthèses, le nombre de section cantonales divergentes

l’initiative « jeunesse + musique » la promotion de la formation musicale des jeunes « jeunesse + musique ».

A l’heure du verdict proclamé par le peuple suisse pour l’initiative « jeunesse + musique », il est important de rejouer rapidement la partition, afin de mieux comprendre le rôle de chaque musicien dans cette symphonie politique à multiple rebondissements. Le Conseil national, convaincu de l’importance de l’enseignement musical, avait soutenu cette initiative. Le Conseil des Etats avait montré du doigt la violation de la souveraineté des cantons en matière de formation obligatoire. L’idée d’un contre-projet était née. En mars 2012, les deux chambres ont accepté respectivement l’arrêté fédéral sur la promotion de la formation musicale des jeunes et celui concernant l’initiative populaire « jeunesse + musique ». Ce sont 30 voix contre 6 et 3 abstentions au Conseil des Etats, et 139 voix contre 37 au Conseil national qui ont validé le premier. Alors que 31 voix contre 6 et 6 abstentions au Conseil des Etats, ainsi que 156 voix contre 31 au Conseil national ont finalisé les discussions concernant l’initiative « jeunesse + musique ». Dès lors, le comité d’initiative a décidé de retirer la proposition « jeunesse + musique » au profit du contre-projet. C’est donc cet unique arrêté fédéral qui a été soumis au vote le 23 septembre 2012.

l’initiative « jeunesse + musique » la promotion de la formation musicale des jeunes « jeunesse + musique ».

In eine ähnliche Richtung wie die Zuger Eingabe zielten zwei gleichlautende Standesinitiativen aus den Kantonen St. Gallen und Aargau. Sie forderten die Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen im Rahmen der kantonalen Steueranlagen. Nachdem der Ständerat den Initiativen im Vorjahr keine Folge gegeben hatte, passierten die Vorlagen im Berichtsjahr im Nationalrat mit Unterstützung der geschlossen stimmenden BDP, FDP und SVP knapp (87 zu 84 Stimmen), um Ende des Jahrs durch eine erneute Ablehnung im Ständerat (19 zu 14 Stimmen) endgültig zu scheitern.

Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen im Rahmen der kantonalen Steueranlagen

Im vorangehenden Jahr hatte der Nationalrat die Volksinitiative „Jugend und Musik“ in Abweichung zum Bundesrat den Bürgerinnen und Bürger zur Annahme empfohlen. Der Ständerat beschäftigte sich im März des Berichtsjahrs mit dem Geschäft. Aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken (kantonale Bildungshoheit im Volksschulbereich) empfahl die WBK-SR die Initiative zur Ablehnung, stellte jedoch einen Gegenvorschlag zur Diskussion. Demnach sollte der schulische Musikunterricht in kantonaler Kompetenz verbleiben. Das Musikschulwesen hingegen sollte einer engeren Begleitung durch den Bund unterstellt werden. Mit 25 zu neun Stimmen (bei sechs Enthaltungen) stimmte der Rat dem Gegenentwurf zu. Knapp, mit 15 zu 19 Stimmen unterlag ein Minderheitsantrag Savary/Fetz (sp, VD/BS), der Volk und Ständen sowohl Initiative als auch Gegenentwurf zur Annahme empfehlen wollte, mit Präferenz für den Gegenentwurf in der Stichfrage. Da sich eine längere als die den Räten für die Behandlung von Volksinitiativen erlaubte Behandlungsfrist abzeichnete, stimmte die Kleine Kammer gleichzeitig einer entsprechenden Fristverlängerung zu, der sich der Nationalrat in der Sommersession anschloss. In der verkürzten Vernehmlassung zum ständerätlichen Gegenentwurf äusserten sich 20 Kantone positiv. Den Initianten ging dieser jedoch zu wenig weit. Sie stiessen sich insbesondere an der Ausklammerung jeglicher Bundeskompetenz im Schulbereich und am Fallenlassen der Talentförderung. Gestützt auf die Vorbehalte der Initiantinnen und Initianten präsentierte die WBK-NR ihrem Plenum in der Folge eine abgeänderte Fassung des ständerätlichen Gegenvorschlags, welche die musikalische Bildung zur gemeinsamen Aufgabe von Bund und Kantonen erklärte. Demnach sollte der Bund unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze für den schulischen sowie den ausserschulischen Musikunterricht und die Begabtenförderung festlegen. Der Rat schloss sich dem Kommissionsantrag deutlich an. Zudem vermochte sich eine Minderheit Aubert/Jositsch (sp, VD/ZH) durchzusetzen, die eine Annahme sowohl der Initiative als auch des Gegenentwurfs mit Präferenz für letzteren empfahl. Die Differenzbereinigung ist für die Frühjahrssession 2012 geplant.

l’initiative « jeunesse + musique » la promotion de la formation musicale des jeunes « jeunesse + musique ».

In der Herbstsession behandelte der Nationalrat die Volksinitiative „Jugend und Musik“, mit der die Musikbildung in der Verfassung verankert werden soll. Er empfahl das Volksbegehren mit 126 zu 57 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme. Widerstand gab es von Ratsmitgliedern aus den Reihen der SVP und der FDP, welche die Initiative aus föderalistischen Gründen ablehnten. Christoph Mörgeli (svp, ZH) wies darauf hin, dass die Initiative im Widerspruch zum Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung stehe. Dieser verleihe dem Bund nur subsidiäre Regelungskompetenz gegenüber den kantonalen Harmonisierungsbestrebungen. Aus diesem Grund präsentierte eine Minderheit der vorberatenden Kommission einen Gegenvorschlag, der dem Bund bloss subsidiäre Befugnisse einräumen wollte. Dieser wurde vom Rat mit 152 zu 32 Stimmen abgelehnt.

l’initiative « jeunesse + musique » la promotion de la formation musicale des jeunes « jeunesse + musique ».

Der Bundesrat empfahl die 2008 eingereichte Volksinitiative „Jugend und Musik“ – mit der die Musikbildung in der Verfassung verankert werden soll – zur Ablehnung. Er begründete seinen Entscheid damit, dass das Volksbegehren die Bildungshoheit der Kantone in Frage stelle und den Bestrebungen für das Schulkonkordat HarmoS und die kantonsübergreifenden Lehrpläne zuwiderlaufe.

l’initiative « jeunesse + musique » la promotion de la formation musicale des jeunes « jeunesse + musique ».

Im Dezember wurde die eidgenössische Volksinitiative „Jugend und Musik“ mit rund 150'000 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Die Initianten wollen die Musikbildung in der Verfassung verankern. Konkret fordern sie eine bessere musikalische Ausbildung der Lehrer und analog zum Sport eine bessere Förderung von besonders begabten Jugendlichen.

l’initiative « jeunesse + musique » la promotion de la formation musicale des jeunes « jeunesse + musique ».

Im Juni wurde eine eidgenössische Volksinitiative „Jugend und Musik“ lanciert. Bei dieser geht es darum, die Bundesverfassung durch einen neuen Artikel (67a) „Musikalische Bildung“ zu ergänzen. Dieser soll die folgenden beiden Forderungen enthalten: Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen, und der Bund legt Grundsätze für den Musikunterricht an Schulen, den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter fest.

l’initiative « jeunesse + musique » la promotion de la formation musicale des jeunes « jeunesse + musique ».

Seit 1964 sind die Geburten stetig zurückgegangen. Dadurch hat die Ausbauphase der Primarschulen ihr Ende gefunden; einzelne Mittelschulen mussten jedoch im Berichtsjahr ihre Kapazität noch leicht erweitern. Der Andrang der geburtenstarken Jahrgänge an die Universitäten scheint weniger eigentliche Reformimpulse auszulösen als vielmehr in Richtung auf eine straffere Strukturierung der Organisation und auf eine vermehrte Beachtung der Effizienz des Lehrbetriebs zu wirken. Auf allen Bildungsstufen wurden die hohen Reformziele etwas zurückgesteckt. Die Bestrebungen endeten, sofern sie in legislative Prozesse mündeten, in Anpassungen der Gesetze an die jeweils bestehenden kantonalen Schulverhältnisse. Während vor einem Jahrzehnt vom quantitativen Ausbau der Bildungsinstitutionen Reformimpulse ausgegangen waren, stehen heute unter veränderten konjunkturellen und politischen Verhältnissen Massnahmen zur Bewältigung von Kapazitätsproblemen im Vordergrund.

Kapazitäten in Primarschulen