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Der Ständerat diskutierte in der Herbstsession 2023 darüber, Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität den prüfungsfreien Zugang zum Studium der Primarstufe an der PH zu ermöglichen. Die Mehrheit der vorberatenden WBK-SR hatte sich gegen eine entsprechende Motion des Nationalrates ausgesprochen, wie Matthias Michel (fdp, ZG) berichtete. Michel argumentierte für die Kommissionsmehrheit, dass die Aufnahmeprüfung für die PH, welche die Berufsmaturanden und -maturandinnen bestehen müssen, kein Hindernis darstelle. Dies beweise der Anteil von 60 Prozent der Studierenden an den PH, die über keine gymnasiale Matura verfügten. Folglich liege das grösste Problem im Bereich des Lehrpersonenmangels nicht im Zugang zur Ausbildung, sondern vielmehr bei Einstieg und Verbleib im Beruf. Jedoch werde die Allgemeinbildung im Rahmen einer Berufsmaturität weniger stark gewichtet als bei der gymnasialen Maturität; die entsprechende Lektionenzahl sei bei der Berufsmaturität nur halb so gross, was die Ungleichbehandlung rechtfertige. Schliesslich solle zuerst der Bericht in Erfüllung des vom Nationalrat bereits überwiesenen Postulats 22.4267 abgewartet werden. Maya Graf (gp, BL) vertrat die Kommissionsminderheit, die sich für Annahme des Vorstosses einsetzte. Sie war der Ansicht, dass die sozialen Kompetenzen, die Arbeitserfahrungen und das Allgemeinwissen, welche die Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität erworben hätten, «für den Eintritt in ein pädagogisches Hochschulstudium [... ] und auch für die spätere Primarlehrpraxis ausreichend» seien. Des Weiteren herrsche derzeit ein Ungleichgewicht zwischen Personen, welche ab 28 oder 30 Jahren prüfungsfrei «sur dossier» in die PH eintreten dürften und den Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden, die eine Prüfung ablegen müssen. Zudem sei der Weg über die Aufnahmeprüfung nicht einheitlich geregelt, jede PH habe hierfür andere Kriterien. Der Ständerat lehnte die Motion in der Folge mit 21 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu Pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson (Mo. 22.4268 & Po. 22.4267)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Absolventinnen und Absolventen der Berufsmatura sollen ohne Aufnahmeprüfung zum Studium als Primarlehrerin oder Primarlehrer an der PH zugelassen werden. Dieser Meinung war in der Frühjahrssession 2023 eine Mehrheit des Nationalrates und nahm eine entsprechende von einer Mehrheit seiner WBK-NR getragene Motion (Mo. 22.4268) mit 122 zu 41 Stimmen bei 23 Enthaltungen an. Innerhalb der verschiedenen Fraktionen zeigten sich die Nationalrätinnen und Nationalräte gespalten – einzig jene aus der Mitte-Fraktion stimmten geschlossen für die Motion. Gleichzeitig hiess die grosse Kammer stillschweigend auch ein Postulat (Po. 22.4267) derselben Kommission gut, wonach die Zugangsvoraussetzungen an den Pädagogischen Hochschulen sowie eine spezielle Berufsmaturitäts-Ausrichtung Pädagogik geprüft werden sollen. Der Zugang zur Pädagogischen Hochschule mit einer Berufsmatura ist heute erst nach einem Aufnahmekurs und einer Aufnahmeprüfung möglich und die Berufsmatura bringe keinen Vorteil gegenüber Anwärterinnen und Anwärtern ohne diesen Abschluss, wie Mehrheitssprecher Simon Stadler (mitte, UR) im Rat kritisierte. Mit dem Abbau der Hürden könne der Berufsmatura mehr Wertschätzung entgegengebracht und dem Lehrpersonenmangel, welcher die Schweiz gemäss BFS noch bis ins Jahr 2031 und darüber hinaus beschäftigen werde, entgegengewirkt werden, erläuterte der Urner weiter. Auch Kommissionssprecherin Valentine Python (gp, VD) erinnerte daran, dass es im heutigen Ausbildungssystem wichtig sei, verschiedene Ausbildungswege zu ermöglichen. Der Zugang zu den pädagogischen Hochschulen sollte daher nicht nur über den Weg der gymnasialen Maturität betrachtet werden. Als Teil der Gegnerschaft erwiderte Florence Brenzikofer (gp, BL), dass der prüfungsfreie Zugang «Tür und Tor öffnen» könne, um weitere Hürden zu senken. Ins gleiche Horn blies auch Verena Herzog (svp, TG), welche bei Annahme der Motion eine Schwächung des Images des Lehrerberufs befürchtete. Die Genferin Simone De Montmollin (fdp, GE), Anführerin der Kommissionsminderheit, mahnte zudem davor, in die Kompetenzen der Kantone einzugreifen. Ferner war sie der Ansicht, dass nur die bestehenden Zulassungsbedingungen sicherstellten, dass die Interessierten ein angemessenes Wissensniveau verfügten. Die Unterschiede zwischen den drei Hochschulsystemen sollten zudem erhalten bleiben. Des Weiteren müssten die wirklichen Probleme des Lehrkräftemangels – etwa die Teilzeitarbeit oder die hohe Berufsausstiegsquote – angegangen werden. Es sei deshalb logisch, zuerst das weniger umfassende Postulat der Kommission anzunehmen, welches den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit der EDK Verbesserungsmöglichkeiten für den Zugang mit einer Berufsmaturität zur PH zu prüfen und daraus Einsichten zu gewinnen. Dieser Meinung schloss sich auch Bildungsminister Guy Parmelin an, der davor warnte, «den Pflug vor den Ochsen zu setzen» und bereits eine Massnahme zu beschliessen, ohne die Situation vorher zu analysieren. Des Weiteren sei es in diesem Bereich wichtig, die Kompetenzen von Bund, den Kantonen und der EDK zu beachten und Änderungen nur in Zusammenarbeit anzugehen. Er präzisierte gegenüber Simon Stadler schliesslich, dass die Zulassungsprüfung und der Vorbereitungskurs, die eine breite Allgemeinbildung sicherstellen, für Personen mit und ohne Berufsmaturitätsabschluss nicht identisch seien, womit Vorkenntnisse bereits jetzt beachtet würden.
Das Postulat überwies der Nationalrat direkt an den Bundesrat, mit der weitergehenden Motion wird sich noch der Ständerat als Zweitrat befassen müssen.

Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu Pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson (Mo. 22.4268 & Po. 22.4267)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Im März 2023 nahm der Nationalrat zwei Postulate seiner WBK-NR an, die sich dem Problem des Lehrermangels annehmen. Im Postulat 22.4265 forderte die Kommission einen Bericht zu den Gründen, die aus Sicht der Lehrkräfte für oder gegen den Verbleib im Beruf als Lehrperson sprechen. Im Postulat 22.4266 forderte sie derweil, dass grundlegende nationale Schulreformen systematisch evaluiert werden. Bei letzterem soll der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen und den Bildungsinstitutionen eruieren, welche Auswirkungen Schulreformen auf den Verbleib von Lehrpersonen im Beruf haben. Wie Kommissionssprecherin Sandra Locher Benguerel (sp, GR) erklärte, sei die Kommission der Ansicht, «dass nach wie vor Daten zu den Gründen für den Lehrpersonenmangel» fehlten. Die Kommission wisse um die Bildungshoheit der Volksschule der Kantone Bescheid. Allerdings gefährde der Lehrpersonenmangel die Bildungsqualität «massiv», weshalb gemäss der Bundesverfassung eine aktivere Rolle des Bundes gerechtfertigt sei. Eine Minderheit um Philipp Kutter (mitte, ZH) beantragte hingegen die Postulate zur Ablehnung, da die Aufgaben in die Kompetenz der Kantone fielen. Simon Stadler (mitte, UR) – ebenfalls Teil der Kommissionsminderheit – war der Meinung, dass genügend Daten vorhanden seien sowie die verlangte Datenerhebung zu zusätzlichen Umfragebögen für Lehrpersonen und damit zu mehr Aufwand führe. Zudem sei die Minderheit sicher, dass nicht die Schulreformen der Grund für den Lehrkräftemangel seien. Kutter verwies vielmehr auf andere Probleme in der Schule wie die zunehmende Bürokratie, wenn beispielsweise für ein einfaches Klassenfoto die Bewilligung der Eltern eingeholt werden müsse, gab er den anderen Ratsmitgliedern zu bedenken.
Nachdem sich die SVP-Fraktion gemäss Verena Herzog (svp, TG) bei der Stimmabgabe fälschlicherweise für eine Ablehnung ausgesprochen hatte, obwohl die Fraktion eine Annahme wünschte, wurde die Abstimmung nach der einstimmigen Annahme ihres Ordnungsantrags wiederholt. Anstelle zweier knapper Ablehnungen wurden die beiden Postulate deutlich mit 116 zu 57 Stimmen bei 6 Enthaltungen (Po. 22.4265) respektive mit 115 zu 64 Stimmen bei 6 Enthaltungen (Po. 22.4266) angenommen. Gegen eine Annahme stimmte dabei jeweils geschlossen die FDP.Liberale-Fraktion, eine grosse Mehrheit der Mitte-Fraktion, ein Teil der SVP-Fraktion sowie beim Postulat zusätzlich eine vereinzelte Stimme aus der Grünen-Fraktion.

Evaluationen zu den Gründen des Mangels an Lehrpersonen (Po. 22.4265 & Po. 22.4266)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Die WBK-NR reichte im Oktober 2022 und damit im Nachgang zu einer intensiv geführten medialen Debatte zum Thema «Mangel an adäquat qualifizierten Lehrpersonen» vier Vorstösse zu ebendieser Thematik ein. Während zwei Postulate eine verbesserte Datenerhebung zu den Berufsausstiegsgründen respektive eine Evaluation der bisher erfolgten Schulreformen verlangten, forderte die WBK-NR mit der Motion 22.4268, dass Absolventinnen und Absolventen der Berufsmatura ohne Aufnahmeprüfung zum Studium als Primarlehrerin oder Primarlehrer an den PH zugelassen werden. Das ähnlich gelagerte, aber etwas weniger weit gehende Postulat 22.4267 bat den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit der EDK die Zulassungsbedingungen zur PH zu überprüfen: Die Regierung solle die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität an die PH, die Voraussetzungen für die Studierfähigkeit sowie andere Verbesserungen analysieren. Dabei solle auch geprüft werden, ob eine spezielle Berufsmaturitäts-Ausrichtung «Pädagogik» eingeführt werden könne.
Der Bundesrat beantragte die umfassendere Motion, welche eine Anpassung des HFKG verlangte, zur Ablehnung. Zum einen argumentierte er mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten der betroffenen Bildungsbereiche. So sei primär der Bund für die Berufsmaturität zuständig, während die Kantone und die EDK die Ausbildung für die Primarstufe an den PH verantworteten. Änderungen an den Schnittstellen zwischen diesen Bereichen müssten deshalb gemeinsam geprüft werden. Zum anderen stelle die diskutierte Aufnahmeprüfung sicher, dass die Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität über die für das Studium an der PH nötige breite Allgemeinbildung verfügten. Letzteres führte auch eine Kommissionsminderheit de Montmollin (fdp, GE) ins Feld, welche die Ablehnung der Motion beantragte. Der Bundesrat zeigte sich indes bereit, die im Postulat 22.4267 aufgeworfenen Fragestellungen zusammen mit der EDK zu untersuchen und beantragte die Annahme des Postulats, zu dem kein Minderheitsantrag eingereicht wurde.

Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu Pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson (Mo. 22.4268 & Po. 22.4267)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Die WBK-NR reichte im Oktober 2022 und damit im Nachgang zu einer intensiv geführten medialen Debatte zum Thema «Mangel an adäquat qualifizierten Lehrpersonen» vier Vorstösse zu ebendieser Thematik ein. Während sich eine Motion und ein Postulat den Zulassungsbedingungen für das Studium an den Pädagogischen Hochschulen widmeten, wurde der Bundesrat im Postulat 22.4265 aufgefordert, gemeinsam mit den Kantonen und den PH einen Bericht zu den Gründen, die aus Sicht der Lehrkräfte für oder gegen den Verbleib im Beruf als Lehrperson sprechen, zu verfassen. Im Postulat 22.4266 forderte die WBK-NR, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der SKBF grundlegende nationale Schulreformen systematisch evaluieren solle. Dabei müssten insbesondere die Auswirkungen der einzelnen Reformen auf die Schülerinnen und Schüler sowie auf die Lehrpersonen überprüft werden. Die Kommission wies in der Begründung darauf hin, dass eine Studie ergeben habe, dass Schulreformen zu den wichtigsten Kündigungsgründen der Lehrpersonen gehörten. Beide Postulate beantragten Kommissionsminderheiten Kutter (mitte, ZH) sowie der Bundesrat zur Ablehnung. Sie argumentierten, dass sowohl die Ausbildung der Lehrpersonen für die obligatorische Schule als auch die geforderte Evaluation zu den durchgeführten Reformen im Kompetenzbereich der Kantone und der EDK liegen würden und die Kantone deshalb selbst Untersuchungen durchführen oder geeignete Massnahmen ergreifen sollten.

Evaluationen zu den Gründen des Mangels an Lehrpersonen (Po. 22.4265 & Po. 22.4266)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Nadine Masshardt (sp, BE) forderte den Bundesrat im Herbst 2020 auf zu prüfen, «ob Berufs- und Fachmaturanden einen direkten Zugang zu einem universitären Lehrgang in ihrem erlernten Fachbereich ohne Passerelle gewährt werden kann». Masshardt argumentierte, dass die Passerelle einen grossen Aufwand und somit ein Hindernis auf dem Weg zum Hochschulstudium darstelle. Dies widerspreche der Prämisse der Durchlässigkeit des Schweizer Bildungssystems und des lebenslangen Lernens. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Er vertrat die Ansicht, dass ein direkter Zugang zum universitären Hochschulstudium für Absolvierende der Berufs- oder Fachmaturität dem Ziel widerspreche, die Profile der tertiären Bildungseinrichtungen zu schärfen. Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2022 mit dem Postulat und nahm dieses mit 149 zu 31 Stimmen bei 3 Enthaltungen deutlich an. Die ablehnenden Stimmen stammten von Minderheiten der SVP- und der Mitte-Fraktionen.

Zugang zu Hochschulen (Universitäten/ETH) mit Berufsmatur im entsprechenden Fachbereich (Po. 20.4202)

Eine von der EHB durchgeführte Studie widmete sich dem Thema Berufsmaturität und untersuchte, welchen Einfluss die Zulassungsbedingungen darauf haben, die Berufsmaturität zu beginnen und diese auch abzuschliessen. Die Autorinnen und Autoren differenzierten dabei zwischen einer obligatorischen Prüfung, einem bestimmten Notendurchschnitt, einer Empfehlung der abgebenden Schule, einem bestandenen Vorbereitungskurs und einem Aufnahmegespräch und kamen zum Schluss, dass insbesondere eine obligatorische Aufnahmeprüfung die Wahrscheinlichkeit schmälert, dass die Absolventinnen und Absolventen der Berufslehre die Berufsmaturität in Angriff nehmen. Im Gegensatz dazu stellt ein Aufnahmegespräch nur ein kleines Hindernis dar, die Berufsmaturität zu beginnen. Da die Kantone frei wählen können, welche Zulassungsbedingungen Anwendung finden sollen, ergeben sich laut Studie starke Unterschiede bei der Berufsmaturitätsquote; im Tessin liegt sie bei 42 Prozent, im Kanton Uri bei 16 Prozent der Berufslernenden.

Studie zu den Chancen auf Berufsmaturität

Im Mai 2021 forderte die WBK-NR, dass die Einführung der KV-Reform um ein Jahr verschoben wird und folglich erst im Sommer 2023 in Kraft treten soll. Dieselbe Forderung erhob auch ihre Schwesterkommission (Mo. 21.3605). Die WBK-NR argumentierte, dass eine Reform von dieser Tragweite gut durchdacht sein müsse, im Moment jedoch noch einige Punkte umstritten seien; diese müssten zuerst geklärt werden. Die Kommission erwähnte diesbezüglich die Frage nach dem Unterrichten respektive Erlernen einer zweiten Landessprache und die Frage nach der Integration der Berufsmaturität in die KV-Lehre.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da das Anliegen bereits erfüllt worden sei. So habe das SBFI in der Zwischenzeit nach verschiedenen Diskussionen mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren «entschieden, die Inkraftsetzung von Bildungsverordnung und Bildungsplan auf Anfang 2023 festzulegen und diese im August 2021 zu erlassen». Daraufhin wurden die zwei Motionen im September respektive Oktober 2021 von den beiden Kommissionen zurückgezogen.

KV-Reform. Verschiebung um ein Jahr (Mo. 21.3608)

Der Bundesrat gab im März 2021 bekannt, dass die eidgenössischen und die kantonalen Maturitätsprüfungen sowie die Lehrabschlussprüfungen im Jahr 2021 trotz Covid-19-Pandemie regulär durchgeführt werden sollen. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, hat der Bundesrat vorsorglich die nötigen Ausnahmeregelungen via Verordnungen erlassen. Mit diesen Verordnungen soll sichergestellt werden, dass die Absolventinnen und Absolventen der Sekundarstufe II ab Herbst 2021 eine weiterführende Ausbildung auf Tertiärstufe aufnehmen oder bereits in die Arbeitswelt eintreten können.

Maturitäts- und Lehrabschlussprüfungen 2021 finden regulär statt

Im Januar 2019 publizierte der Bundesrat einen ausführlichen Bericht in Erfüllung des Postulates der WBK-NR zum Thema «Demografische Entwicklung und deren Auswirkungen auf den Bildungsbereich». Der Bericht des BFS befasste sich mit dem Schweizer Bildungssystem und dem Bildungsniveau der Bevölkerung und lieferte im Anhang für sämtliche Bildungsfelder detaillierte Zahlen zur künftigen Anzahl an Personen mit dem entsprechenden Bildungsabschluss. Zudem analysierte er die Einwanderung mit Blick auf die höchste abgeschlossene Ausbildung der betreffenden Personen. Aus wirtschaftlicher Sicht untersuchte der Bericht, ob sich die Bildung der Schweizer Bevölkerung mit der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt deckt. Die Autorinnen und Autoren wiesen darauf hin, dass der Bericht zwar Zahlen liefere; diese seien aber mit einer gewissen Vorsicht zu geniessen, da es sich immer um vorausschauende Hypothesen handle. Generell erwarte die Schweiz immer mehr Schülerinnen und Schüler sowie Lernende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Entsprechend werden auf allen Stufen auch mehr Abschlüsse vorgewiesen werden (EFZ, EBA, Matura, Bachelor und Master). Sodann wird im Bereich der Berufsbildung, den Höheren Fachschulen, den Fachhochschulen und den Universitäten vor allem mit mehr Abschlüssen in den Bereichen Informatik und Kommunikationstechnologie, Gesundheitswesen/Pflege und Sozialwesen gerechnet. Generell dürfte sich das Bildungsniveau der Schweizer Bevölkerung in den nächsten Jahren noch weiter erhöhen; gemäss Prognose wird im Jahr 2037 circa die Hälfte der Schweizer Bevölkerung über einen Abschluss auf der Tertiärstufe verfügen. Im Bereich der Migration erwarten die Autorinnen und Autoren weiterhin viele gut ausgebildete Personen, die in die Schweiz einwandern. Schliesslich wiesen Berechnungen darauf hin, dass das Bildungssystem den erwarteten Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt gerecht werde und die Menschen in der Schweiz grundsätzlich Berufe ausübten, die ihrer Ausbildung entsprechen.

Demografische Entwicklung und Auswirkungen auf den gesamten Bildungsbereich

Im Mai 2015 bestätigten und erweiterten der Bund (WBF) und die Kantone (EDK) ihre bildungspolitischen Ziele, die sie zum ersten Mal 2011 für den Bildungsraum Schweiz festgelegt hatten. Den Bericht erarbeiteten die Akteure unter anderem gestützt auf den Bildungsbericht Schweiz 2014; insgesamt wurden darin sieben Ziele und fünf Herausforderungen definiert.
Ein wichtiges Ziel für WBF und EDK blieb die Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II auf 95 Prozent. Das bedeutet, dass 95 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz mindestens einen Bildungsabschluss auf Stufe Sek II (Abschluss von Gymnasium, Fachmittelschule oder beruflicher Grundbildung) erreichen sollen. Ebenfalls soll weiterhin die Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden sichergestellt werden. Die Bildungsberichte 2010 und 2014 hatten nämlich auf Lücken der Studierfähigkeit einzelner Maturandinnen und Maturanden hingewiesen. Ein neues Ziel bestand darin, mehr über die hohe Abbruchquote der Studierenden auf Universitätsstufe (25%) herauszufinden und daraus Massnahmen abzuleiten. Zwei weitere Ziele befassten sich mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels. Einerseits ging es dabei um die Unterstützung von Erwachsenen, die einen Berufsabschluss nachholen oder ihren Beruf wechseln wollten. Andererseits ging es um eine Optimierung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.

Bildungspolitische Ziele 2015
Dossier: Bildungspolitische Ziele der Schweiz

Der Bundesrat erachtete das Postulat Jositsch (sp, ZH) mit der Veröffentlichung des Berichts «Gezielte Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen an der Nahtstelle I und in der Berufsbildung» als erfüllt und beantragte dessen Abschreibung. Der Nationalrat stimmte der Abschreibung im Sommer 2014 zu.

baisse dangereuse de la formation duale
Dossier: Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotentialen

Vingt ans après l’introduction des maturités professionnelles, l’Office fédéral de la statistique (OFS) constate que celles-ci ont désormais atteint leur rythme de croisière. En effet, 13'536 certificats fédéraux de Maturité professionnelle ont été remis en 2012. Cette nette augmentation a été saluée par différents responsables des Hautes écoles suisses (HES). En effet, cette filière qui s’effectue, soit en parallèle, soit à la fin de l’apprentissage, garantit un accès, sans examen, aux différentes HES.

Maturité professionnelle

Im November 2013 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht «Gezielte Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen an der Nahtstelle I und in der Berufsbildung» in Erfüllung des Postulats Jositsch (sp, ZH).

baisse dangereuse de la formation duale
Dossier: Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotentialen

Un postulat Schilliger (plr, LU) a demandé au Conseil fédéral de montrer comment rendre plus attrayants les apprentissages de deux ans (AFP). En effet, il considère qu’il faut revaloriser les apprentissages de deux ans. En 2005, lors de la Conférence nationale sur les places d’apprentissages, Confédération et cantons ont fixé la barre des 95% de jeunes titulaires d’un diplôme du degré secondaire II comme objectif sur 10 ans. A l’aube de 2015, seuls 90% des jeunes possèdent un tel diplôme. Pour le dépositaire, une revalorisation de l’apprentissage de deux ans doit permettre de faciliter l’insertion dans le monde professionnel de jeunes en difficultés scolaires. Pour l’instant, le bilan d’un tel apprentissage est mitigé. Il est donc nécessaire d’agir à trois niveaux. Premièrement, il s’agit de communiquer sans stigmatiser de tels apprentissages. Deuxièmement, il faut individualiser les différentes voies de formation. Troisièmement, relancer les préapprentissages apparaît comme primordial. Le Conseil fédéral a émis un avis favorable au postulat. En effet, pour le gouvernement, un rapport sur les transitions vers le degré secondaire II doit être rédigé. Une attention particulière à la question de la formation professionnelle de deux ans est à prendre en compte. Ce postulat a été adopté par le Conseil national lors de l’année sous revue.

revaloriser les apprentissages de deux ans
Dossier: Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotentialen

A partir du récent « Rapport sur l’éducation 2010 » Jositsch (ps, ZH) a constaté une baisse dangereuse de la formation duale. Par conséquent, il a déposé un postulat, pour alerter le Conseil fédéral. Plus précisément, le texte demande au gouvernement d’examiner des mesures capables de maintenir le niveau de qualité de la formation duale et la proportion de jeunes qui choisissent d’emprunter ce chemin. Ces mesures doivent être efficaces, même si la baisse démographique entraîne une diminution du nombre de jeunes qui sortent de l’école obligatoire. Toujours d’après le rapport, une telle baisse du nombre de jeune qui se sont lancés dans une formation duale pourrait entraîner de nombreuses entreprises à se retirer du marché des places d’apprentissage. De son côté, le Conseil fédéral a estimé que les demandes présentées par ce postulat étaient déjà satisfaites. Alors qu’il a reconnu l’importance de la formation professionnelle pour l’économie suisse, le gouvernement a rappelé que la loi sur la formation professionnelle (LFPr) a mis en place des mesures qui doivent empêcher un déséquilibre sur le marché des places d’apprentissage. Par conséquent, le Conseil fédéral a proposé de rejeter ce postulat. Quant au Conseil national, il a décidé d’adopter ce postulat à 149 voix contre 33.

baisse dangereuse de la formation duale
Dossier: Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotentialen

Im Juni genehmigte der Bundesrat die totalrevidierte Berufsmaturitätsverordnung; sie trat anfangs August in Kraft. Mit der Revision wird das Angebot für Berufsmaturandinnen und maturanden flexibler und durchlässiger. Die bisherigen sechs Richtungen – gestalterischer, gesundheitlich-sozialer, gewerblicher, kaufmännischer, naturwissenschaftlicher und technischer Fachbereich – werden zugunsten einer Schwerpunktsetzung aufgegeben. Diese Schwerpunkte orientieren sich aber nach wie vor am erlernten Beruf und am Studienangebot der Fachhochschulen. Die ersten Lehrgänge nach den neuen Bestimmungen sollen im Sommer 2014 starten. Bis dahin müssen ein gesamtschweizerischer Rahmenlehrplan sowie darauf aufbauend kantonale, regionale oder institutionelle Schullehrpläne erarbeitet werden.

Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität

Im Januar veröffentlichte die ETH Zürich eine Studie, die einen Zusammenhang zwischen der Maturitätsausbildung und dem Studienerfolg an der ETH belegte. Gemäss der Untersuchung, die auf Daten von über 5000 ETH-Studierenden basiert, bilden gute Maturitätsnoten, ein früher Studienbeginn und eine hohe Motivation zentrale Erfolgsfaktoren für ein Studium. Die Ergebnisse lassen weiter erkennen, dass der Erfolg auch von der Herkunftsschule abhängt. Obwohl die ETH betonte, dass die Studie keine Qualitätsbeurteilung der Gymnasien darstelle, sorgte das Ranking der Schulen für Kritik in Bildungskreisen. Für Isabelle Chassot (FR, cvp), Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz beruht es auf einer ungenügenden Grundlage und weist methodische Mängel auf.

Zusammenhang zwischen der Maturitätsausbildung und dem Studienerfolg

Die Vorlage stiess sowohl bei Lehrern wie auch bei Bildungspolitikern auf Ablehnung. Viele der befragten Institutionen sehen mit dieser Reform das Erfolgsmodell der Berufsmaturität gefährdet. Die Schweizerische Direktorinnen- und Direktorenkonferenz der Berufsfachschulen wollte aus diesem Grund ganz auf die Revision verzichten. Ähnlich skeptisch äusserte sich die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen. Sie befürchtet, dass durch die Flexibilisierung der Ausbildung bei Studienbeginn kein kongruenter Wissensstand mehr bestünde und daher in vielen Fachbereichen Vorkurse oder Aufnahmeprüfungen eingeführt werden müssten. Wirtschaftskreise kritisierten vor allem die Untervertretung von Naturwissenschaft und Technik in den Grundlagefächern. Gemäss dem Kaufmännischen Verband trägt die Verordnung den Besonderheiten der kaufmännischen Berufsmaturität kaum Rechnung. Auch bei den Parteien stiess der Verordnungsentwurf auf viel Widerstand. Für SP, FDP und SVP fehlt es insbesondere am Berufsbezug der Ausbildung.

Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität

Im Berichtsjahr wurde der Entwurf zur Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität in die Vernehmlassung geschickt. Im Zentrum der Revision stehen eine erhöhte Flexibilität der Angebote und eine Angleichung der Ausbildungsinhalte der beiden Hauptbereiche Technik und Kaufmännisches. Die Berufsmaturität wäre damit weniger eng an den erlernten Beruf gebunden und hätte mehr Allgemeinbildung und interdisziplinäres Lernen zum Inhalt. Neu soll es vier Grundlagenfächer geben, nämlich zwei Landessprachen, eine weitere Fremdsprache sowie Mathematik. Das bisher eigenständige Fach Geschichte wird dagegen gestrichen und in das neue Fach Gesellschaft und Wirtschaft integriert.

Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität

Die EDK verabschiedete ein Passerellen-Reglemet, nach dem Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität über eine Ergänzungsprüfung Zugang zu universitären Hochschulen erhalten. Diese Prüfung umfasst die Fachbereiche lokale Landessprache, zweite Landessprache oder Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften.

Passerellen-Reglemet Berufsmaturität

Einem Postulat Riklin (cvp, ZH), das vom Bundesrat einen Bericht zur mangelnden Attraktivität der mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Studien bei den Jungen bzw. entsprechende Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung dieser Studienrichtungen insbesondere auf Ebene der Gymnasien und der Berufsmaturitätsschulen sowie im Hochschulbereich verlangt, wurde vom Nationalrat überwiesen.

mangelnden Attraktivität der mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Studien

Im Sommer des Berichtsjahres kam bei den Abschlussprüfungen für die Berufsmaturität erstmals die vom Bund erlassene strengere Verordnung zur Anwendung, welche nur noch zwei statt drei ungenügende Noten zulässt. Somit wurden die Berufsmaturandinnen und -maturanden nach einem anderen Reglement geprüft, als jenem, mit dem sie die Schule begonnen hatten. Als es aufgrund dieser Tatsache zu Rekurseingaben kam, machten einzelne Kantone die Prüfungsentscheide auf eigene Faust rückgängig. Das BBT drängte angesichts dieser Unregelmässigkeiten auf eine kurze Übergangszeit, um eine möglichst rasche Qualitätssteigerung der Berufsmaturität zu erreichen.

Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität