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Noch vor der Präsentation des „Projet triangulaire“ hatte es in der hochschulpolitischen Gerüchteküche zu brodeln begonnen. An der ETH Zürich waren angesichts des Verteilkampfs um die Geldmittel zur Finanzierung der anstehenden Reformen im ETH-Bereich Befürchtungen geäussert worden, der Genferseeraum werde bevorzugt behandelt. Unmut machte sich im weiteren an der Lausanner Architekturabteilung gegen die Pläne des neuen EPFL-Präsidenten, Patrick Aebischer, bemerkbar. Aebischer, der auf den 1. März die Nachfolge von Jean-Claude Badoux antreten sollte, wollte den im Entstehen begriffenen Lausanner Neubau, der die Architekturabteilung als einzige noch in der Stadt verbleibende Sektion der EPFL in das Hochschulgelände am Genfersee integrieren soll, teilweise der Biologie zuweisen, die neu an der EPFL geführt werden wird. Statt auf den 1. März trat Aebischer den Präsidentenposten erst gegen Ende des Monats an, da seine Wahl, aber auch seine Nomination dreier Vizepräsidenten auf ungewöhnlich starke Opposition gestossen war und eine regelrechte Krise an der EPFL ausgelöst hatte. Insbesondere der Nomination von Stefan Catsicas – wie Aebischer ein Mediziner und im biotechnologischen Bereich tätig – schlug von Seiten einer Mehrheit der Professorenschaft Widerstand entgegen – unter anderem in Form eines Protestschreibens an Bundesrätin Dreifuss. Die Biowissenschaften seien durch Aebischers Kommen überstürzt und ohne vorgängige Konsultation der Betroffenen zum neuen Entwicklungsschwerpunkt an der EPFL erkoren worden. Inakzeptabel sei es, dass dieser Schwerpunkt in der Schulleitung durch Catsicas und Aebischer nun auch noch doppelt vertreten werde; Präsident und Vizepräsident dürften nicht aus der gleichen Disziplin stammen. Mangelnde Kommunikation und Intransparenz führten dazu, dass zahlreiche Presseberichte teilweise den Eindruck entstehen liessen, die Hochschulpolitik werde von einem kleinen, der Gentechnologie freundlich gesinnten Kreis um ETH-Rat-Präsident Francis Waldvogel, Staatssekretär Kleiber sowie Aebischer und Catsicas selbst bestimmt. Als der ETH-Rat Mitte März die drei Vizepräsidenten gemäss dem Vorschlag Aebischer wählte, zeigte sich der Lehrkörper enttäuscht und forderte, dass im Rahmen der Reorganisation künftig Transparenz bei der Zuteilung von Stellen und Finanzen herrsche.

Patrick Aebischer Stefan Catsicas Biowissenschaften neuen Entwicklungsschwerpunkt an der EPFL

Nach dem Nationalrat überwies auch die kleine Kammer diskussionslos eine Motion der nationalrätlichen WBK und beauftragte damit den Bundesrat, geeignete Massnahmen – insbesondere finanzieller Art in Form von Stipendien – zur Förderung der Mobilität von Studierenden zu ergreifen. Im weiteren wandelte der Ständerat eine vom Nationalrat angenommene Motion von dessen WBK in ein Postulat um und verlangte vom Bundesrat die Prüfung einer Vereinheitlichung der Ausbildungsfinanzierung auf Verfassungsebene.

Förderung der Mobilität von Studierenden

Anfangs des Berichtsjahres stellte der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) zehn Thesen zur Lehrerbildung auf. Trotz der laufenden Reformbemühungen und der Arbeit der Kantone am Aufbau von Pädagogischen Hochschulen sei der föderalistisch und katholisch-kirchlich motivierte Widerstand gegen eine Zentralisierung der Lehrerbildung insbesondere in der Innerschweiz noch stark. Der VPOD plädierte nicht nur für die Abschaffung des Bildungsföderalismus, sondern auch für eine Einbindung aller Lehrkräfte – inklusive Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern – in eine Ausbildung mit gesamtschweizerischen Qualitätsstandards auf Universitätsniveau. Diese Ausbildung sei mehrsprachig und interkulturell zu gestalten und müsse Forschung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten mit einschliessen, damit der Berufsabschluss auch Perspektiven eröffne.

zehn Thesen zur Lehrerbildung

Im Februar nahm der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zum Gesetzesentwurf für ein revidiertes Berufsbildungsgesetz (BBG) zur Kenntnis. Zu Diskussionen Anlass hatten weniger inhaltliche als finanzielle Aspekte gegeben. Ein klares Fazit zeigte die Vernehmlassung hinsichtlich der Finanzierungsgrundlage der Berufsbildungsreform, indem die Berufsbildung einhellig als strategische Aufgabe erachtet wurde, bei welcher die öffentliche Hand ihr Engagement nicht abbauen dürfe. Die Kantone plädierten für eine Erhöhung des Bundesanteils von 20 auf 30 Prozent. Der Bundesrat verabschiedete im September seine Botschaft an das Parlament, die er unter das Motto einer modernen, flexiblen, die Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigenden Berufsbildung stellte. Das Gesetz soll neu alle Bildungsbereiche unterhalb der Hochschulstufe umfassen – also auch die Ausbildungsgänge für Gesundheit, Soziales und Kunst, die bis anhin in Kantonskompetenz lagen, sowie die bisher in entsprechenden Bundesgesetzen geordnete Ausbildung für Berufsleute aus der Land- und Forstwirtschaft. Die Konzentration in ein einziges Gesetz diene einer besseren Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit der Berufslehrgänge untereinander und innerhalb des Bildungswesens insgesamt.

neue Berufsbildungsgesetz

Im Rahmen der Umsetzung des neuen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) von 1995 konnten das EDI und die EDK die Ausweise der ersten Gymnasien anerkennen, welche seit 1996 nach dem neuen MAR unterrichten und voraussichtlich im Sommer 2001 die ersten Absolventinnen und Absolventen mit der neuen Matura entlassen werden. Es handelte sich um die Kantonsschulen von Appenzell, Glarus und Trogen, die Stiftsschule und die Sportmittelschule Engelberg, die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene und die Schweizerschule Sâo Paulo. Die Kantone müssen die Reform bis 2003 umsetzen.

Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Im von der Kultur-, Wissenschafts- und Bildungsorganisation UNESCO ausgerufenen „Internationalen Jahr für die Kultur des Friedens“ startete die Stiftung für Bildung und Entwicklung gemeinsam mit Hilfswerken, der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA, dem UNHCR und anderen Entwicklungsorganisationen das „Schulprojekt Frieden“. Unter dem Motto „Peace – kein Slogan nur für Blumenkinder“ sollte die Friedensförderung zum Thema gemacht und mit verschiedenen Aktionen in die Schulen getragen werden. Angesichts der drängenden Problematik Gewalt auf dem Pausenplatz zählte die Stiftung den Umgang mit Gewalt innerhalb der Familie und den Kameraden zu einer der wichtigsten Erziehungsaufgaben.

Schulprojekt Frieden

Eine im Auftrag der fünf Medizinischen Fakultäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich durchgeführte Analyse der Ärzteausbildung in der Schweiz förderte bedenkliche Resultate zutage. Eine internationale Expertenkommission diagnostizierte sechs Hauptmängel – so die zu starke Ausrichtung der Studiengänge auf Examina, das Vorherrschen von Frontalunterricht, die ungenügende Nutzung computergestützter Lernmethoden, für die Ausbildung ungeeignete Universitätsspitäler, im ersten Jahr überlastete Studienpläne, mangelhafte Begleitung und Beratung der Studierenden sowie die Vernachlässigung der Hausarztmedizin und Grundversorgung im Unterricht. Die betroffenen Fakultäten nahmen die Kritik als Bekräftigung der bereits eingeleiteten Reformmassnahmen entgegen. Die Ergebnisse der im Herbst 1999 abgeschlossenen Vernehmlassung zum revidierten Medizinalberufsgesetz waren im Berichtsjahr Gegenstand einer Auswertung durch das Bundesamt für Gesundheit. Eine entsprechende Vorlage an das Parlament wurde für Spätsommer 2001 in Aussicht gestellt.

Ärzteausbildung

Mit seinen Urteilen zu Fällen in drei Kantonen stützte das Bundesgericht den Grundsatz, dass die tieferen Löhne der Kindergärtnerinnen gegenüber den Löhnen der Primarlehrer nicht diskriminierend seien, solange nicht zu grosse Differenzen entstünden. Das Bundesgericht wies entsprechende Beschwerden der Kindergärtnerinnen in den Kantonen Schwyz und Thurgau ab. Abgewiesen wurde zudem die Beschwerde der Zürcher Kindergärtnerinnen gegen einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts, in welchem eine Lohndifferenz von 18 Prozent aufgrund der unterschiedlichen Arbeitspensen und der unterschiedlichen Wertigkeit der Arbeit als zulässig befunden worden war. Die Lausanner Richter machten Unterschiede bei den Arbeitspensen, die längere Ausbildungszeit und die breitere Berufsausbildung der Primarlehrer geltend, welche nichts mit geschlechtsdiskriminierenden Bewertungs- und Vergleichskriterien zu tun hätten.

Löhne der Kindergärtnerinnen

Der „Stipendienreport 1999“, den das BBW im Herbst veröffentlichte, zeigte ein föderalistisch geprägtes Fazit: unverändert grosse Differenzen zwischen den Kantonen gingen mit einer generellen Tendenz einher, dass weniger Personen berücksichtigt wurden, diese aber grössere Beiträge erhielten. Die im Grundsatz je nach Kanton höchst unterschiedlichen Regelungen und Gesetze zur Stipendienvergabe standen den Bemühungen der EDK und der Konferenz der Stipendienbearbeiter (IKSK) um eine Vereinfachung und Harmonisierung der Gesuchsbehandlung entgegen. Der Nationalrat beauftragte den Bundesrat, eine Vereinheitlichung der Ausbildungsfinanzierung auf Verfassungsebene vorzulegen, indem er eine Motion seiner WBK überwies.

Stipendienreport 1999 Vereinheitlichung der Ausbildungsfinanzierung

Im Rahmen des „Projet triangulaire“ – Teil des Bundesprogramms für die Hochschulförderung – wurde die Zusammenarbeit der Universitäten Genf und Lausanne sowie der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) vorangetrieben. Anvisiert wurde der Übergang dreier Disziplinen (Chemie, Physik, Mathematik) von der Uni Lausanne an die EPFL und eine Stärkung der Geistes- und Biowissenschaften. Die Rektorate beider Universitäten intensivierten und harmonisierten die Kooperation, wobei sie klar eine Annäherung und nicht eine Fusion der beiden Hochschulen zu ihrem Ziel erklärten.

Projet triangulaire Sciences, Vie, Société

Eine Studie des BfS wies einen ausgeprägt regionalen Charakter der Hochschulen hinsichtlich ihrer Studierenden mit Wohnsitz in der Schweiz aus: Von ihnen besuchten über zwei Drittel (69%) die ihrem Wohnsitz am nächsten liegende Universität. Ein grösserer Anteil an Studierenden aus entfernteren Landesteilen war an den Universitäten Freiburg und St. Gallen (HSG) sowie an den zwei Eidgenössischen Technischen Hochschulen (EPFL und ETHZ) zu verzeichnen, was vor allem auf das spezifische Fächerangebot dieser Hochschulen und – im Falle Freiburg – auf die Zweisprachigkeit des Lehrangebots zurückzuführen war. Gerade die Sprache erwies sich als wichtige Barriere: 90% der deutschsprachigen Studierenden besuchten eine rein deutschsprachige Hochschule, jedoch nur 4% eine rein französischsprachige. Umgekehrt waren 80% der französischsprachigen Studentinnen und Studenten an einer rein französischsprachigen und nur 5% an einer rein deutschsprachigen Universität immatrikuliert. Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion seiner WBK und beauftragte damit den Bundesrat, geeignete Massnahmen – insbesondere finanzieller Art in Form von Stipendien – zur Förderung der Mobilität von Studierenden zu ergreifen.

Stipendienreport 1999 Vereinheitlichung der Ausbildungsfinanzierung

Mit einer Verordnungsänderung schuf der Bundesrat Ende des Berichtsjahres die Voraussetzung dafür, dass der ETH-Bereich ab 1.1.2000 mit einem vierjährigen bundesrätlichen Leistungsauftrag und einem eigenen Rechnungskreis geführt wird.

Leistungsauftrag eigenen Rechnungskreis

Die Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn unterzeichneten Ende Jahr eine Absichtserklärung zur Schaffung einer gemeinsamen, auf den Raum Aarau-Olten konzentrierten FHS der Bereiche Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Soziale Arbeit. In seinem Genehmigungsentscheid von 1998 hatte der Bund die Fachhochschulprojekte Aargau, Solothurn und beider Basel zu einer Fachhochschule zusammengefasst und die vier Kantone zu einer sinnvollen Form der interkantonalen Zusammenarbeit im FH-Verbund Nordwestschweiz (FHNWCH) mit gemeinsamer Trägerschaft verpflichtet. Die Kantone Aargau und Solothurn eröffneten eine Vernehmlassung zu den Grundsätzen der geplanten Kooperation, die in einem von den Kantonsparlamenten zu genehmigenden Trägerschaftsvertrag münden sollte. Hingegen blieb eine weitergehende Zusammenarbeit mit den beiden Basler Kantonen noch offen. Denn trotz gut 30 gemeinsam umgesetzten bzw. angelaufenen Projekten der FHNWCH, dank welchen die Einhaltung der Vorgaben des Bundes gesichert schien, bestanden auf politischer Ebene unterschiedliche Vorstellungen einer gemeinsamen Trägerschaft. Dabei nahmen Basel-Land und Basel-Stadt gegenüber dem offensiven Vorpreschen des Kantons Aargau eine eher bremsende Haltung ein. Mit Enttäuschung war in Basel zur Kenntnis genommen worden, dass der Bundesrat das Gesuch um Anerkennung des Hauptstudiengangs für Angewandte Informatik an der FHS beider Basel (FHBB) abgelehnt hatte. Demgegenüber stimmten die Basler Kantonsparlamente für eine Erweiterung der FHBB um den Bereich Gestaltung, womit sie erneut den Aargau mit seinen Fusionsvorschlägen abblitzen liessen. Regionale Empfindlichkeiten und das Vorantreiben je eigener Prestigeprojekte boten das ganze Jahr über Anlass zu emotional geführten Diskussionen. Die SP-Kantonalparteien aller vier Kantone setzten sich für eine Stärkung der Zusammenarbeit ein und verlangten mittels Vorstössen eine gemeinsame Pädagogische FHS.

Fachhochschule Nordwestschweiz

Im Frühjahr schickte der Bundesrat ein neues Berufsbildungsgesetz in die Vernehmlassung. Der Gesetzesentwurf hielt am dualen System der Berufsbildung – Lehrstelle und Schule – fest, strebte eine erhöhte vertikale und horizontale Durchlässigkeit unter den Angeboten an und regelte neu auch die Lehrgänge im Sozial-, Gesundheits- und künstlerischen Bereich. Die Berufsbildung wurde darin als Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Privatwirtschaft definiert. Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist im Oktober zeigte sich in allen Stellungnahmen nebst einer grundsätzlich guten Aufnahme des Entwurfs Kritik an der Regelung der Finanzierung. Mehrkosten, die der Bund auf die Kantone abwälzen wolle, seien durch mehr Autonomie für die Kantone abzugelten, meinte die FDP. Nach Ansicht der SP müssten sowohl Bund wie Kantone zusätzliche Mittel einfliessen lassen; ausserdem sei der gesamte Bildungsbereich in einem Departement zusammenzufassen. Die Kritik der CVP zielte gegen die unklare Ausweisung des künftigen Finanzbedarfs, die Unausgewogenheit der Kostenverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die fehlende Kohärenz zwischen dieser Vorlage und dem Projekt des Neuen Finanzausgleichs. Diesen Vorwurf erhob auch die SVP und äusserte sich zudem gegenüber dem geplanten branchenbezogenen Berufsbildungsfonds skeptisch. Auch die EDK äusserte sich positiv zu den Grundzügen des Entwurfs, bezeichnete aber die Angaben zu den Mehrkosten als lückenhaft. Nach Ansicht der kantonalen Erziehungsdirektoren müsse vor einer Weiterbearbeitung des Gesetzesentwurfs eine seriöse Kostenrechnung vorlegt werden. Vom Bund seien künftig 30 Prozent des öffentlichen Aufwands für die Berufsbildung zu übernehmen und nicht nur 18,3 Prozent, wie dies gegenwärtig der Fall ist.

neue Berufsbildungsgesetz

Durch das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Forschung wurde der Schweizer Wissenschaft eine beinahe gleichberechtigte Teilnahme an den europäischen Rahmenprogrammen ermöglicht. Das noch bis 2002 laufende 5. Rahmenprogramm der EU umfasst ein Budget von rund CHF 24 Mrd. Mit dem Inkrafttreten des EU-Abkommens wird die Schweiz jährlich CHF 205 Mio. in den EU-Forschungsfonds einzahlen müssen. Dafür erhält sie Zugang zu allen Forschungsergebnissen sowie Zutritt zum Programmausschuss und anderen Gremien: Die Planung des 6. Rahmenprogramms kann sie also mitgestalten, als Nicht-EU-Mitglied jedoch am Schluss nicht darüber abstimmen. Als wichtigste Verbesserung wird es für die Schweizer Forscherinnen und Forscher dank den bilateralen Verträgen möglich, sich nicht nur an Projekten zu beteiligen, sondern diese auch zu lancieren und zu leiten. Bei den wissenschaftlichen und industriellen Organisationen, den Parteien und Wirtschaftsverbänden war das Abkommen unbestritten und wurde von der Bundesversammlung oppositionslos angenommen. Vom Parlament bewilligt wurde auch ein Kredit von CHF 432 Mio. für die Finanzierung der Vollbeteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration (einschliesslich EURATOM) in den Jahren 2001 und 2002.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Als Voraussetzung der geplanten Reformen wurde mit der Botschaft die Revision von drei Gesetzen beantragt: Erstens soll das revidierte Universitätsförderungsgesetz (UFG) griffigere Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Hochschulpolitik schaffen. Als wichtigstes Instrument zum Aufbau des Hochschulnetzwerkes wird das UFG zusammen mit dem Interkantonalen Konkordat über die universitäre Koordination die juristische Grundlage bilden, die es den Kantonen ermöglichen soll, mit dem Bund gemeinsame universitätspolitische Organe einzusetzen. Vorgesehen ist die Schaffung einer neuen Universitätskonferenz (SUK) als strategisches Organ, das sich aus den Erziehungsdirektorinnen und -direktoren, dem Direktor der Gruppe für Wissenschaft und Forschung und dem Präsidenten des ETH-Rats zusammensetzen soll. Zweitens verfolgt die Teilrevision des Forschungsgesetzes bedeutende Vereinfachungen in den administrativen Abläufen, eine Klärung der Rolle des Schweizerischen Wissenschaftsrats und anderer Forschungsorgane sowie die Zusprache der Rechte für geistiges Eigentum an diejenige Hochschule, die entsprechendes innovatives Wissen hervorbringt. Drittens bezwecken Änderungen im Fachhochschulgesetz, den Aufbauprozess der Fachhochschulen mit klaren, quantitativen Vorgaben zu unterstützen und wie bei den universitären Hochschulen eine teilweise leistungsbezogene Subventionierung einzuführen.

Dem im Rahmen der Botschaft präsentierten UFG-Revisionsentwurf dienten die Ergebnisse der im Januar 1997 eröffneten Vernehmlassung als Basis. Elf Kantone, die SHK, die EDK und die CVP hatten dem Gesetzesentwurf unter anderem eine zu extensive Auslegung der Bundeskompetenzen vorgeworfen. Auf Kritik war auch die Ausgestaltung der hochschulpolitischen Organe gestossen, da die Schaffung zu vieler Hierarchiestufen befürchtet wurde. Akademischen und wissenschaftlichen Kreisen war die Reform hingegen zu wenig weit gegangen.

Universitätsförderungsgesetz UFG Interkantonalen Konkordat über die universitäre Koordination Universitätskonferenz SUK Forschungsgesetzes Fachhochschulgesetz

Die Totalreform der Berufsbildung wurde im Berichtsjahr weitergeführt. Die Bundesräte Couchepin und Dreifuss kündigten an, einen Revisionsentwurf für das zwanzig Jahre alte Berufsbildungsgesetz im Januar 1999 in die Vernehmlassung schicken und noch im selben Jahr den eidgenössischen Räten vorlegen zu wollen. Zusammen mit dem Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) strebten sie an, dass der Bund künftig alle Berufe, auch jene im Pflege- und Sozialbereich, selbst regelt und über einen Fonds die Weiterbildung koordiniert. Weitere Kernpunkte der angepeilten Reform sind die Vereinheitlichung der Grundausbildung nach Berufs- und Tätigkeitsfeldern sowie die Erhöhung des schulischen Anteils der Ausbildung.

neue Berufsbildungsgesetz

Das bilaterale Forschungsabkommen Schweiz – EU gelangte dank dem Abschluss der bilateralen Verhandlungen mit der EU bei den anderen Dossiers anfangs Dezember zum Durchbruch. Der Vertrag, der vor zwei Jahren ausgehandelt worden war und der für das 4. EU-Rahmenprogramm eine volle und weitgehend gleichberechtigte Teilnahme von Schweizer Partnern in EU-Projekten vorsah, kann damit fast unverändert auf das 5. EU-Rahmenprogramm 1999-2002 umgeschrieben und auf den 1. Januar des Jahres, das der Inkraftsetzung der Verträge mit der EU folgt, auch finanziell wirksam werden.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Zbinden (sp, AG) Folge, die eine Koordination der nationalen Bildung via Verfassungsartikel anregt. Schon die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) hatte sich hinter den Bildungsrahmenartikel gestellt. Die internationale Harmonisierung im Bildungswesen bedinge eine nationale Harmonisierung. Konkret seien variable, nahtlos zusammenfügbare und somit “europakompatible und entwicklungsoffene” Bildungsgänge vornehmlich in den Bereichen Berufsbildung sowie tertiäre (Universitäten und Fachhochschulen) und quartäre Bildung (Weiterbildung) zu ermöglichen. Das Volksschulwesen sei nach wie vor in der Regelungskompetenz der Kantone zu belassen. Bestritten wurde die Initiative von Nationalrat Hasler (svp, AG). Mit dem Vorstoss werde eine neue Bundesaufgabe eingeführt, ohne über die finanziellen Folgen konkrete Angaben zu machen bzw. ohne den Sparappell vom “Runden Tisch” zu berücksichtigen.

Hochschulen im Rahmen des Bildungsrahmenartikels

Die Europäische Kommission verabschiedete im Frühjahr das fünfte EU-Forschungsrahmenprogramm (1998-2002, operationell ab 1999). Die gleichberechtigte Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen bleibt der Schweiz wegen des EWR-Neins, und weil die bilateralen Verhandlungen auch im Berichtsjahr nicht abgeschlossen werden konnten, allerdings nach wie vor verwehrt. Schweizerische Forschungsinstitutionen können zwar auf Projektebene mitwirken, aber keine Leitungsfunktionen übernehmen. Im Herbst zog das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) eine Bilanz der bisherigen Beteiligung der Schweiz an den EU-Forschungsprogrammen (1992-1996). Danach nahm die Beteiligung seit 1992 stetig zu. Das BBW kritisierte jedoch, dass die über 1100 Teilnehmer zum überwiegenden Teil aus dem Hochschulbereich stammten, während die Industrie und die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch schwach vertreten sind. Die Aufwendungen von insgesamt CHF 336 Mio. kamen mehrheitlich informations- und kommunikationstechnologischen Projekten zugute; an zweiter und dritter Stelle folgten Biowissenschaften und Umweltforschung. 1997 unterstützte der Bund Forschungsprojekte der EU-Rahmenprogramme mit rund CHF 90 Mio.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Au début de l'été, la CUS a recommandé au Conseil fédéral de reconnaître l'Université de la Suisse italienne (USI) comme institution universitaire. Alors qu'elle avait émis des doutes précédemment quant à l'utilité et à l'opportunité de l'USI, la CUS a en effet estimé que la présence d'une structure universitaire dans le canton du Tessin était de la plus grande importance pour des raisons politiques et culturelles. Signifiant pour l'USI la possibilité de bénéficier des subventions fédérales, cette reconnaissance ne devrait pas pour autant signifier accorder au Tessin le statut de canton universitaire: permettant à ce dernier de participer de plein droit à l'ensemble des organismes de la CUS, l'octroi de ce statut ne devrait intervenir que par étapes, parallèlement au développement de la nouvelle haute école en matière de recherche notamment. La CUS a par ailleurs invité les autorités tessinoises à renforcer les structures d'ensemble de l'USI - entre autres par la mise en place d'un rectorat responsable de la gestion des trois facultés - afin non seulement de favoriser la création d'une identité universitaire, mais aussi afin d'offrir aux instances fédérales et cantonales un seul et unique interlocuteur.

Université de la Suisse italienne

Dans de nombreux cantons (Vaud, Zurich et Fribourg), les lois relatives au fonctionnement et au statut des hautes écoles sont en voie de révision, voire même ont été révisées (Bâle, Berne et Neuchâtel). Relevant de la philosophie de la nouvelle gestion publique, les différentes réformes visent toutes à accroître l'autonomie des universités. Celles-ci jouiront d'une grande marge de manoeuvre sous plus d'un aspect. Dans le domaine financier, elles se verront attribuer des enveloppes budgétaires dont elles pourront disposer à leur guise pour réaliser certains objectifs fixés par les autorités politiques. Les hautes écoles devraient également bénéficier de plus de liberté sur le plan du fonctionnement interne ainsi que du point de vue de la politique d'engagement du personnel, à l'exception de la nomination des professeurs qui restera de la compétence des exécutifs cantonaux. Principaux bénéficiaires de ce transfert de compétences, les rectorats verront leur pouvoir de décision s'accroître substantiellement, et ce notamment au détriment du corps professoral. Les différentes réformes prévoient presque toutes la création d'organes de surveillance: équivalents académiques des conseils d'administration, ces nouvelles structures, composées de membres extérieurs à l'université, seront compétentes notamment pour définir les grandes lignes de développement de l'institution.

Conseil des Etats a approuvé la loi sur les hautes écoles spécialisées (HES)

Le Conseil fédéral devant désigner en 1997 les écoles supérieures professionnelles qui recevront le label de haute école spécialisée (HES), de nombreux projets ont été déposés auprès de l'OFIAMT. Parmi les différentes candidatures, trois consacrent des collaborations intercantonales. En effet, la Suisse romande, la Suisse centrale et celle orientale (canton de Zurich compris) ont chacune proposé de regrouper, au sein de leur région respective, les différentes écoles supérieures professionnelles sous une seule organisation et direction. Cinq autres candidatures proviennent des cantons de Berne, Soleure, Bâle (BS/BL), Argovie et Tessin et intègrent, au sein de chaque canton respectif, les établissements concernés sous un seul organisme faîtier. Enfin, deux candidatures sont le fait d'écoles privées. En ce qui concerne les domaines d'enseignement et de recherche prévus, l'ensemble des projets comprend les matières mentionnées prioritairement par la loi: à savoir, les sciences techniques (ingénierie et architecture), l'économie, l'agriculture et les arts appliqués. Certains projets, essentiellement ceux alémaniques, envisagent cependant également de comprendre des formations dans les domaines social, médical, pédagogique et artistique (arts visuels et musique). Ces secteurs ne devraient pas recevoir d'aide de la part de la Confédération, du moins dans un premier temps.

Conseil des Etats a approuvé la loi sur les hautes écoles spécialisées (HES)

Le Grand Conseil tessinois a adopté à la quasi-unanimité la loi nécessaire à la création d'une université de la Suisse italienne. Celle-ci - qui offrira dès l'automne 1996 une formation en sciences économiques, en sciences de la communication ainsi qu'en architecture - a continué à rencontrer du scepticisme, surtout de la part de la CUS et des hautes écoles. Ces dernières ont exprimé leurs doutes quant à l'utilité d'une telle université et ont fait part de leurs craintes de voir leurs subventions réduites. La cheffe du DFI a en revanche exprimé tout son intérêt aux autorités tessinoises. Elle attendra néanmoins la recommandation de la CUS et du Conseil de la science pour décider si reconnaître ou non l'université tessinoise et lui accorder en conséquence quelque trois millions de francs de subventions. 1200 étudiants sont attendus dès la première année de fonctionnement, dont la moitié devrait suivre leurs études à l'académie d'architecture de Mendrisio.

Université de la Suisse italienne

La question de la seconde langue nationale obligatoire a suscité à nouveau la controverse, principalement parmi les cantons bilingues et les enseignants de langues. La nouvelle ORM stipulant que les cantons doivent laisser aux étudiants la liberté du choix de la seconde langue nationale, les cantons bilingues ont néanmoins obtenu de pouvoir imposer, à titre exceptionnel, leur seconde langue cantonale. Les autres cantons ont adopté des positions variées à ce sujet. Si certains, à l'instar du canton de Neuchâtel, veulent restreindre fortement la possibilité d'étudier l'italien, d'autres, tels que Genève et Vaud ou les cantons de Suisse centrale, préfèrent suivre l'esprit de la loi en laissant la liberté aux étudiants d'apprendre la langue nationale de leur choix. La question de la durée des études, que la nouvelle ORM laisse le soin de trancher aux cantons, a également suscité, dans les cantons connaissant les cursus les plus longs, des discussions entre les milieux économiques favorables à un raccourcissement du temps d'études et celui des enseignants qui s'y oppose farouchement. La tendance générale est néanmoins celle d'un abrégement du temps d'étude (de 13 à 12 ans). C'est ainsi que les cantons de Berne, de Thurgovie, de Saint-Gall, de Schwytz, d'Obwald, de Nidwald et de Lucerne ont décidé de raccourcir la durée du cursus menant à la maturité.

seconde langue nationale durée des études