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In einem Kommissionspostulat beauftragte die RK-NR den Bundesrat mit der Prüfung und Berichterstattung hinsichtlich der Rechtslage zur Tarifpflicht von Arbeitgebern in Zusammenhang mit dem Musikkonsum in Gemeinschaftsbüros und Dienstwagen ihrer Angestellten, dies auch unter besonderer Berücksichtigung der Rahmenbedingungen von Betrieben mit mehreren Niederlassungen. Den Entschluss zur Einreichung des Postulats hatte die RK-NR im Rahmen ihrer Beratungen der Urheberrechtsrevision mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gefasst. Wie Matthias Aebischer (sp, BE) im Rat erläuterte, habe sich mit der Umstellung von der Billag auf Serafe, also von der geräteabhängigen zur allgemeinen Rundfunkabgabe, auch eine Änderung im Musikbereich ergeben: Während die Urheberrechtsvergütung für Musik bis anhin von der Billag zusammen mit der Gerätegebühr verrechnet worden war, wird diese nun neu von der Suisa separat erhoben. Dabei gehe die Suisa-Praxis soweit, dass die Rechnungen nicht nur an einzelne Kleinbetriebe, die beispielsweise Werke in ihren Dienstwagen zugänglich machten, sondern auch jeweils an mehrere Niederlassungen des gleichen Betriebs zugestellt würden; diverse Läden, Einkaufszentren und Restaurants hingegen, die ihre Kunden seit Jahren mit Musik beschallten, würden diese Rechnung aber nicht erhalten, erklärte die Kommission. Entsprechend solle der Bundesrat aufzeigen, ob es gesetzliche Möglichkeiten zur tariflichen Entlastung von Kleinbetrieben gebe, welche die Musik nicht als einen effektiven Bestandteil ihres Geschäftsmodells einsetzen.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter könne das zentrale Anliegen des Vorstosses – die Entlastung von Kleinbetrieben – durchaus unterstützen, wie sie erläuterte. Da aber das Urheberrecht in Art. 60 bereits heute klar vorgebe, dass die Festsetzung der Vergütung lediglich auf aus der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken erzielte Einnahmen fokussiere, seien Kleinbetriebe, die diesen Grundsatz nicht erfüllten, bereits heute tariflich entlastet. Daher sehe der Bundesrat diesbezüglich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Des Weiteren obliege die Prüfung der Rechtskonformität der von den Verwertungsgesellschaften festgelegten Tarife den Gerichten und die Geschäftsführung der Suisa unterstehe der Aufsicht des IGE und nicht des Bundesrates. Aus diesen Gründen empfehle der Bundesrat das Postulat zur Ablehnung.
Der Nationalrat war diesbezüglich aber offensichtlich anderer Meinung und nahm den Vorstoss mit 184 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich an.

Urheberrechtsvergütung: Rechtslage und Praxis der Suisa (Po. 19.3956)

Im Frühjahr 2019 konnte der Schweizer Branchenverband für Musiklabels (IFPI Schweiz) neuerlich aufatmen: Die Jahreszahlen für die Umsatzentwicklung im Musikmarkt bestätigten mit einem Wachstum von 3.7 Prozent gegenüber dem Vorjahr auch für 2018 den seit 2016 anhaltenden Erholungstrend und lagen mit rund CHF 170 Mio. wieder über dem Gesamtumsatz von 2014. Für die Marktzahlen von 2018 galt es jedoch zu beachten, dass die IFPI eine methodische Anpassung in der Messung des Umsatzes vornahm: Neu wurde dieser auf Ebene des Einzelhandels («Retail Value») und nicht mehr über die Labelumsätze («Trade Value») gemessen, was zur Folge hatte, dass Zahlen, die vor dem März 2019 veröffentlicht worden waren, nicht mehr mit späteren Veröffentlichungen vergleichbar waren. Nichtsdestotrotz zeichnete sich das Kräfteverhältnis zwischen dem Digitalgeschäft und den physischen Tonträgern auch mit der neuen Messmethode deutlich ab. So machte das Digitalsegment über drei Viertel des Gesamtumsatzes aus und übertraf damit neuerlich die physischen Tonträger, die mittlerweile weniger als ein Viertel des Gesamtumsatzes für sich beanspruchen konnten. Während das Downloadsegment jahrelang führende Kraft innerhalb des Digitalmarktes war, liess sich die zunehmende Dominanz des Streamings auch 2018 nicht leugnen, machte es doch nahezu 60 Prozent des Gesamtmarktes aus. Diesen Anteilswert konnten die Downloads nicht einmal in ihrem Rekordjahr 2012 erzielen. Der Verkaufsumsatz von CDs und anderen physischen Trägern sei hingegen auch 2018 seiner rückläufigen Entwicklung treu geblieben und habe einen langjährigen, aber nicht minder erwarteten Trend bestätigt, wie die IFPI in ihrer Medienmitteilung verkündete. Dennoch bleibe die CD auf absehbare Zeit wichtig für den Musikmarkt.
Lorenz Haas (Geschäftsführer) und Ivo Sacchi (Präsident) von IFPI Schweiz begrüssten indes die äusserst positive Entwicklung des Streamingsegments. Wie Haas kommentierte, bestehe die besondere Herausforderung für Labels darin, im Zuge dieser rasanten Entwicklung ihre Geschäftsstrategie entsprechend auszurichten. Sacchi indes sah sogar noch weiteres Potenzial hinsichtlich des Streamings in der Schweiz: «Mit Blick auf die skandinavischen Länder, wo Streaming einige Jahre Vorsprung hat, gehe ich davon aus, dass sich das gegenwärtige Wachstum auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird».

Umsatzentwicklung im Musikmarkt

Nachdem der Schweizer Branchenverband für Musiklabels (IFPI Schweiz) für 2016 erstmals seit Jahren wieder stabile Umsatzwerte ausgewiesen hatte, konnte die Umsatzentwicklung im Musikmarkt für 2017 den Erholungstrend bestätigen: Der Gesamtumsatz konnte um 4 Prozent auf CHF 88.1 Mio. gesteigert werden. Das Digitalgeschäft konnte hierbei wiederum stark zulegen und wies im Vergleich zum Vorjahr nun einen Umsatz von CHF 52.5 Mio. (+18%) aus. Treibende Kraft hinter dieser Entwicklung war auch in diesem Jahr das Streaming-Segment, welches um 50 Prozent auf CHF 34.4 Mio. zulegte. Das Downloadgeschäft hingegen war wiederum rückläufig; mit CHF 18.1 Mio. konnte es 17 Prozent weniger Umsatz generieren als im Vorjahr. Auf den Gesamtumsatz bezogen konnte sich der Digitalmarkt aber erneut ausweiten und beanspruchte 2017 60 Prozent des Betrages für sich. Bei den physischen Tonträgern konnte der Umsatzrückgang auch 2017 nicht gestoppt werden, weshalb diese entsprechend nur noch 40 Prozent des Gesamtmarktes ausmachten. Mit einem Rückgang um 11 Prozent konnten die physischen Tonträger neu noch CHF 35.6 Mio. zum Gesamtumsatz beitragen. Dieser Rückgang war aber nicht sehr überraschend, handelte es sich hierbei doch um einen langjährigen Trend, der auf die Ablösung der CD durch den Musikkonsum im Internet zurückzuführen ist.

Umsatzentwicklung im Musikmarkt

Der Jahresbericht des Schweizer Branchenverbands für Musiklabels (IFPI Schweiz) zeigte, dass die Umsatzentwicklung im Musikmarkt für das Jahr 2016 mit einem Gesamtumsatz von CHF 84.6 Mio. (+1%) zum ersten Mal seit 2000 wieder stabil war. Diese Entwicklung war dem Umstand zu verdanken, dass der Digitalmarkt – im Unterschied noch zum Vorjahr – das Geschäft mit physischen Tonträgern endgültig überflügelt hatte. Im Vergleich zu 2015 legte der digitale Bereich um 11 Prozent zu und konnte somit einen Umsatz von CHF 44.6 Mio. generieren. Dabei war wiederum das Streaming-Segment die treibende Kraft; mit einer Umsatzsteigerung um 50 Prozent (neu CHF 23 Mio.) konnte es sogar zum ersten Mal einen höheren Umsatz erzielen als das rückläufige Download-Geschäft (neu CHF 21.7 Mio., -12%). Die physischen Tonträger hingegen wiesen auch für 2016 einen Umsatzrückgang aus. Neu betrug der Umsatz noch CHF 40 Mio. (-9%), was dazu führte, dass dieser Bereich lediglich noch 47 Prozent des Gesamtmarktes für sich beanspruchen konnte (Streaming 27%, Downloads 26%).

Die noch im Vorjahr von Lorenz Haas, Geschäftsführer von IFPI Schweiz, geäusserten Wachstumshoffnungen und die Annahme über das Streaming als Wachstumstreiber schienen sich soweit zu bewahrheiten. Was nun aber noch anzugehen sei, sei die Chancengleichheit: „Schweizer Produzenten und Künstler brauchen von den Streaminganbietern faire Vermarktungsmöglichkeiten, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können“, erklärte Haas.

Umsatzentwicklung im Musikmarkt

Die neusten Zahlen des Schweizer Branchenverbands für Musiklabels (IFPI Schweiz) zeigten auch für das Jahr 2015 eine rückläufige Umsatzentwicklung im Musikmarkt auf. Der Gesamtumsatz sank gegenüber dem Vorjahr um 3.5 Prozent auf neu CHF 81.8 Mio., was im Wesentlichen auf die anhaltenden Umsatzrückgänge im traditionellen CD-Geschäft sowie auf den Strukturwandel im Digitalgeschäft zurückzuführen war. Obwohl die physischen Tonträger (CD und Vinyl) mit neu CHF 42 Mio. einen Umsatzrückgang von 12 Prozent verbuchen mussten, machten sie immer noch 51 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Der Digitalmarkt konnte indes beachtlich zulegen: Nachdem 2014 ein Rückschlag hatte erduldet werden müssen, konnte 2015 mit CHF 39.9 Mio. ein Umsatzwachstum von rund 7 Prozent erzielt werden. Dieses war in erster Linie auf das Streaming-Segment zurückzuführen; während das Download-Geschäft einen Umsatzrückgang von 4 Prozent auf CHF 24.6 Mio. verbuchen musste, konnten mit Streaming CHF 15.3 Mio. umgesetzt werden, was einem Wachstum von rund 30 Prozent entspricht.

Der Schweizer Musikmarkt war seit 2001 stetig um insgesamt 73 Prozent geschrumpft, konnte sich aber in den letzten Jahren wieder erholen und wies zuletzt nicht mehr so hohe Umsatzrückgänge aus. So hofft auch Lorenz Haas, Geschäftsführer von IFPI Schweiz, dass die Branche 2017 wieder zum Wachstum zurückkehren wird, vorausgesetzt die Streaming-Einnahmen überflügeln weiterhin jene aus den Downloads.

Umsatzentwicklung im Musikmarkt

In der Herbstsession 2015 wurde eine Motion Barthassat (cvp, GE) unbehandelt abgeschrieben, da sie nicht innert zwei Jahren nach Einreichung abschliessend behandelt worden war. Nach Luc Barthassats Wahl in die Genfer Kantonsregierung 2013 war der Vorstoss zur Aufrechterhaltung von dessen Parteikollegen Guillaume Barazzone (cvp, GE) übernommen worden. Die Motion hätte die Unterbreitung eines Revisionsentwurfs des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) verlangt, der eine Musikquote für Musikschaffende in der Schweiz berücksichtigt. So hätten mindestens 25 Prozent der in der Schweiz ausgestrahlten Musik auch in der Schweiz produziert werden müssen. Der Bundesrat hatte den Vorstoss im Herbst 2013 zur Ablehnung empfohlen, da sowohl die SRG SSR als auch private Programmveranstalter mit Leistungsauftrag die aktive Förderung Schweizer Musikschaffender bereits heute umfangreich praktizierten.

Eine Musikquote für Musikschaffende in der Schweiz (Mo. 13.3963)

Bereits im Jahr 2014 sank der Branchenumsatz des Schweizer Buchmarktes um 4,9%. Mit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses befürchteten die Buchhändler und Verleger für das Jahr 2015 noch weit verheerendere Auswirkungen auf den Buchmarkt. Der Diogenes-Verlag, der 90% seines Umsatzes im Euroraum generiert, rechnete für das aktuelle Jahr mit einem Umsatzrückgang von 16% und sagte als Reaktion auf den Entscheid der Nationalbank seine Teilnahme an der Frankfurter Buchmesse ab. Für das erste Halbjahr 2015 gaben die Buchhändler und Verleger dann tatsächlich einen – hauptsächlich währungsbedingten – Umsatzrückgang von 6% bekannt. Davon nicht betroffen war jedoch Diogenes; das Verlagshaus erzielte dank den Neuerscheinungen von Donna Leon und Martin Suter gar eine leichte Umsatzsteigerung. Die Leiden des Buchmarktes fanden auch bei Orell Füssli Thalia ihren Ausdruck, wo die kürzlich erfolgte Fusion der beiden Buchhandlungen offenbar nicht zum gewünschten Erfolg geführt hatte. Im Dezember gab das Unternehmen einen Stellenabbau in zwei Zürcher Filialen bekannt und beinahe zeitgleich führte es in verschiedenen Städten Informationsveranstaltungen für seine Mitarbeiter zur Bekanntgabe der neuen, durch die Beratungsfirma McKinsey erarbeitete Strategie durch. Man sei zwar nicht zum "Sanierungsfall" mutiert, aber es würden nicht genügend Neukunden angeworben und das Unternehmen verzeichne im Vergleich zur gesamten Branche gar einen überproportionalen Wachstumsschwund. Die präsentierten Massnahmen der neuen Strategie beinhalteten unter anderem die Schliessung von Filialen sowie die Namensänderung in Orell Füssli Schweiz. Eine Markenkonzentration soll auch im Online-Buchhandel erfolgen: Thalia.ch, Books.ch und Buch.ch sollen ebenfalls in die Marke Orell Füssli integriert werden.

Auswirkungen der Aufhebung des Euro-Mindeskurses auf den Buchmarkt

Von einem "Umbruch im Umbruch" sprach der Schweizerische Branchenverband für Musiklabels (Ifpi Schweiz) bei der Präsentation der neuesten Zahlen zur Umsatzentwicklung im Musikmarkt (2014). Diese deuteten darauf hin, dass das Streaming den digitalen Download in Zukunft überflüssig machen könnte. Während die Umsatzzahlen aus dem digitalen Download um einen Fünftel geschrumpft sind, verzeichneten Streaming-Dienste ein markantes Wachstum. Ende 2014 betrug der aus dem Streaming generierte Marktanteil 14%, während sich derjenige des digitalen Download auf 30% und derjenige von physischen Tonträgern auf 56% belief. Auch der Verkauf von physischen Tonträgern musste Umsatzeinbussen einstecken. Mit 12% war der Rückgang hier jedoch geringer als in den vier Jahren zuvor.

Umsatzentwicklung im Musikmarkt

Ende November präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Förderung der Kultur für die nächste Kreditperiode (Kulturbotschaft 2016-2020). Im Vergleich zur ersten Kulturbotschaft 2012-2015 wurde die Kreditperiode, wie bereits in der Vernehmlassung angekündigt, aufgrund besserer Abstimmung mit anderen mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen um ein Jahr verlängert. Aufgrund verschiedener Entwicklungen der Moderne, namentlich der Globalisierung, Digitalisierung und Urbanisierung, sieht sich der Bundesrat veranlasst, im Sinne einer "Nationalen Kulturpolitik" die Zusammenarbeit zwischen allen Staatsebenen zu verstärken, um diesen Herausforderungen geschlossen entgegenzutreten. Da der Begriff der "Nationalen Kulturpolitik" bei vielen Vernehmlassern, insbesondere bei den Kantonen, auf föderal motivierte Bedenken stiess, konkretisierte der Bundesrat in der definitiven Botschaft die "Nationale Kulturpolitik" als von allen Staatsebenen in Zusammenarbeit getragene Aufgabe, wobei die Kulturhoheit der Kantone jedoch gewahrt werden soll. Der Bundesrat plant, seine Fördermassnahmen auf den drei Handlungsachsen "Kulturelle Teilhabe", "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" und "Kreation und Innovation" auszurichten.
Bei der ersten Handlungsachse will der Bundesrat die Teilhabe von Personen verschiedenster Kulturen am kulturellen Leben fördern sowie die musikalische Bildung verstärken, was aufgrund der Annahme des direkten Gegenentwurfs zur zurückgezogenen Volksinitiative "jugend+musik" einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht. In diesem Zusammenhang soll das neue Programm "Jugend und Musik" ins Leben gerufen werden, welches analog dem Programm "Jugend und Sport" ausgestaltet sein soll. Weiter gedenkt der Bund, seine Leseförderung auszubauen, was neu auch die Unterstützung von Einzelvorhaben, wie etwa die Organisation von Lesetagen, ermöglichen soll. Zu guter Letzt soll die Bundeskunstsammlung online und digital zugänglich gemacht werden, obwohl die Idee einer "Virtuellen Nationalgalerie" in der Vernehmlassung bei vielen Kantonen auf Kritik gestossen war.
Betreffend "Gesellschaftlichem Zusammenhalt" liegt ein Schwerpunkt auf Massnahmen zur Unterstützung der sprachlichen Vielfalt, was unter anderem durch Förderung der dritten Landessprache ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz sowie generell durch verstärkten schulischen Austausch zwischen den Sprachregionen erreicht werden soll. Ausserdem sollen die Lebensbedingungen von Schweizer Fahrenden und Angehörigen der jenischen Bevölkerung als kulturelle Minderheit weiterhin verbessert werden. Bereits durch die Kulturbotschaft 2012-2015 bemächtigt, unterstützte der Bundesrat die "Radgenossenschaft der Landstrasse" und die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende", was jedoch nicht sonderlich zur Verbesserung der Lage beigetragen hatte. Obwohl die Zahl der Standplätze in der betreffenden Periode von 11 auf 15 angestiegen war, nahm die Zahl der Durchgangsplätze von 51 auf 45 ab. Darüber hinaus verknappt sich die Raumsituation aufgrund kürzlich erfolgter Zunahme ausländischer Durchreisender, namentlich Angehörigen der Sinti und Roma. Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus (ECRI) zeigte sich besorgt über die ausbleibenden Verbesserungen und empfahl in ihrem Bericht vom September 2014, die Raumsituation möglichst rasch zu verbessern und etwas gegen die in der Bevölkerung herrschende Intoleranz und Ablehnung gegenüber Fahrenden und Jenischen zu unternehmen. Im Rahmen der neuen Kulturbotschaft will der Bundesrat in diesen Bereichen aktiv werden.
Um kulturelle "Kreation und Innovation" zu fördern, sieht der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor. Eine der Massnahmen umfasst die Schaffung von finanziellen Anreizen, damit Schweizer Filme und Koproduktionen mit dem Ausland vermehrt in der Schweiz realisiert werden können. Hierzu soll das Programm "Filmstandort Schweiz" (FiSS) geschaffen werden.
Die beantragten finanziellen Mittel für die gesamte Kreditperiode belaufen sich auf CHF 1,12 Mrd., womit der Betrag die vorgesehenen Mittel in der Finanzplanung des Bundes um 6,2% oder CHF 65,1 Mio. übersteigt. Der jährliche Betrag ist somit auch um durchschnittlich 3,4% höher als der während der Kulturbotschaft 2012-2015 gesprochene. Hier unternahm der Bundesrat trotz gewichtiger Kritik von Seiten der Economiesuisse, des SGV sowie der beiden bürgerlichen Parteien FDP und SVP keine Änderungen im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage.

Kulturbotschaft 2016-2020 (BRG 14.096)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

In seiner Kulturbotschaft 2016-2020 legt der Bundesrat die Herausforderungen für den Schweizer Buchmarkt dar und definiert Ziele und Massnahmen, um diese anzugehen. Gleichzeitig beantragt er, die Postulate Savary (sp, VD) zur Situation des Buchmarktes und Recordon (gp, VD) zu möglichen Massnahmen betreffend deren Verbesserung als erfüllt abzuschreiben. Die Regierung sieht die Ursache des steigenden Drucks auf den Schweizer Buchmarkt im starken Schweizerfranken sowie der zunehmenden Digitalisierung und Globalisierung. Als wichtigste Herausforderungen definiert sie den Schutz der Urheberrechte, den wachsenden Wettbewerb durch die Konkurrenz des Online-Handels, das Fehlen von literarischen Übersetzungen sowie ein Rückgang an qualitativ hochwertiger Literaturkritik. Als Massnahmen schlägt der Bundesrat insbesondere die strukturelle Unterstützung von Verlagen und Literaturzeitschriften sowie die Förderung literarischer Übersetzungen vor. Seine Erkenntnissen stützte der Bund basierend auf eine im Vorjahr erschienenen Studie zur Literaturförderung in der Schweiz.

zwei Postulate zum Thema Buch

Ende Mai eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2016-2019, welche die Finanzierung der Kulturförderung des Bundes für die anstehende Beitragsperiode regeln soll. Bis zum Ablauf der Frist gingen 339 Stellungnahmen ein. Während die zukünftigen Herausforderungen und die zentralen Handlungsfelder auf wenig Widerstand stiessen, äusserten die Kantone mit Ausnahme des Kantons Genf auf föderalen Aspekten beruhende Bedenken gegenüber dem eingeführten Begriff der "Nationalen Kulturpolitik", begrüssten aber im Grunde die verstärkten Kooperationsbestrebungen zwischen den verschiedenen Staatsebenen. Auch die FDP und die SVP sahen die Kompetenzen der Kantone gefährdet. Die grosse Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen zeigte sich mit der Höhe der einzusetzenden Mittel, die im Vergleich zur Vorperiode eine Erhöhung um 3,4% bedeuten würden, zufrieden. Demgegenüber wollte die FDP die Mittel auf dem Niveau der Kulturbotschaft 2012-2015 belassen, Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) verlangten, die Erhöhung auf 2,6%, resp. 3% zu beschränken, und die SVP plädierte gar für eine Kürzung der Mittel. Auf der anderen Seite des Spektrums verlangten SP und Grüne sowie 24 Kantone, der Schweizerische Video-Verband (SVV) und weitere Kulturverbände eine Aufstockung der Beiträge in einzelnen Förderbereichen. Auf grosse Vorbehalte oder gar Ablehnung stiess bei der Mehrheit der stellungnehmenden Kantone das Vorhaben des Bundes, Werke der Bundeskunstsammlung sowie der Gottfried-Keller-Stiftung in einer "Virtuellen Nationalgalerie" zu veröffentlichen. Während die Kantone Waadt und Wallis sich daran störten, dass die virtuelle Plattform nur Werken der Bundeskunstsammlung offen stehen sollte, würden es zahlreiche weitere Kantone - darunter insbesondere die Innerschweiz - vorziehen, wenn man die Werke in einem physischen Museum betrachten könnte. Der Kanton Zürich lehnte das Vorhaben unter anderem aus dem Grund ab, dass die beiden Kunstsammlungen grössere Lücken aufweisen würden. Betreffend verstärkter Förderung der musikalischen Bildung, die Volk und Stände im September 2012 mit Annahme des Bundesbeschlusses über die Jugendmusikförderung gefordert hatten, gingen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen vielen gewichtigen Vernehmlassern zu wenig weit. Neben verschiedenen Verbänden forderten auch Grüne, SP, GLP und CVP ein separates Rahmengesetz für die musikalische Bildung. Auf der anderen Seite erachteten ebenso viele Vernehmlasser die im Entwurf zur Kulturbotschaft enthaltenen Bestimmungen diesbezüglich als zu weitgehend und zu konkret.

Kulturbotschaft 2016-2020 (BRG 14.096)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Der im Februar vom Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) veröffentlichte Bericht von Media Control zur Lage des Deutschschweizer Buchmarkts zeigte für 2013 zum ersten Mal seit den von Einbussen geprägten Jahren ab 2007 einen leichten Umsatzgewinn von 1,7% im Vergleich zu 2012. Von etwas mehr als 20 Millionen verkauften Buchexemplaren in der deutschsprachigen Schweiz wurden rund 17 Millionen über den Schweizer Buchmarkt erworben. Obwohl Media Control keine separaten Zahlen für den Online-Handel in der Schweiz ausweist, geht der SBVV davon aus, dass analog zum grossen Nachbarn Deutschland mit grosser Wahrscheinlichkeit auch der Online-Handel in der Schweiz stagniert. Anders sah dies Michele Bomio, CEO von Orell Füssli Thalia: Er ortete im Online-Handel, wo aktuell ein Viertel aller Verkäufe abgewickelt würden, grosses Potenzial. Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr hingegen nicht zugelegt hat der Umsatzanteil der Deutschschweizer Verlage. Dieser verharrt seit 2012 auf dem Niveau von 14,7%. Ziel des Gastland-Auftritts an der Leipziger Buchmesse war denn auch, die Präsenz der Schweizer Literatur in der deutschen Öffentlichkeit zu fördern. Dass die Zahlen zum Schweizer Buchmarkt 2013 eine Trendwende eingeläutet hätten, wurde hingegen bereits im Mai 2014 wieder angezweifelt. Die Zahlen des ersten Quartals 2014 liessen einen erneuten Umsatzeinbruch vermuten.

Lage des Deutschschweizer Buchmarkts

Nachdem die Buchpreisbindung im Vorjahr an der Volksabstimmung gescheitert war, gab das BAK eine Studie zur bestehenden Literaturförderung in der Schweiz in Auftrag. Ziel der Studie war das Aufzeigen von Schwachstellen in der bestehenden Förderung sowie von zusätzlichen Möglichkeiten zur gezielten Unterstützung der Branche nach dem Volksentscheid. Ende 2013 präsentierte das zuständige Bundesamt die Ergebnisse der Studie. Die aus Vertretern von Bund, Kantonen und Städten zusammengesetzte Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass insbesondere das Verlagswesen, Übersetzungsarbeiten zur Gewährleistung des Austausches zwischen den Sprachregionen sowie literarische Zeitschriften zusätzlicher Fördermittel bedürfen. Die Ergebnisse der Studie sollen im Rahmen der Verhandlungen zur Kulturbotschaft 2016-2019 diskutiert und berücksichtigt werden. Nach Ablehnung der Buchpreisbindung verlangten ferner zwei Postulate die Schaffung einer besseren Datengrundlage zum Schweizer Buchmarkt sowie das Aufzeigen von Massnahmen zur Verbesserung der aktuellen Situation.

Literaturförderung in der Schweiz

Während sich die Musikmärkte im Ausland in den letzten Jahren stabilisiert hatten oder sich gar auf dem Weg der Erholung befanden, ging der Umsatzrückgang in der Schweiz ungebremst weiter. Seit dem Rekord-Verkaufsjahr 2000 verkleinerte sich der Schweizer Absatzmarkt für Tonträger und digitale Musik bis im Jahr 2012 um 64%, was im Vergleich zum globalen Markt, der in derselben Zeitspanne 42,3% Umsatzeinbussen in Kauf nehmen musste, beträchtlich ist. Lorenz Haas, Geschäftsführer des Branchenverbands für Musiklabels (IFPI) ortete den Hauptgrund im fehlenden juristischen Vorgehen gegen illegales Herunterladen von Musik. Haas hoffte auf die von Bundesrätin Sommaruga eingesetzte Arbeitsgruppe für das Urheberrecht (Agur12), welche bis zum Ende des Berichtsjahres mögliche Anpassungen für ein angemessenes Urheberrecht im digitalen Zeitalter präsentieren wollte. Weitere Erklärungen für die fortwährende Abnahme der Musikverkäufe sah Haas im Händlersterben sowie in der aufgrund des starken Frankens zunehmenden Bedeutung von Parallelimporten. Im Gegenzug vertrat das IFPI die Ansicht, dass teilweise kostenpflichtige Streaming-Dienste wie Spotify, Simfy oder die im Vorjahr auf den Markt gekommene Xbox Music von Microsoft keine Konkurrenz für den legalen Absatzmarkt von Tonträgern und digitalen Angeboten bedeuteten. Vielmehr bestehe das Potential, dass sich solche Kanäle zu einem wichtigen Absatzmarkt für ein junges Klientel entwickeln. Laut Aussage von Spotify hätten sogar 20% der illegalen Downloader zu Streaming-Diensten gewechselt. Der Gesamtumsatz des Schweizer Musikmarktes belief sich 2012 auf CHF 104,8 Mio. Dabei umfasste der durch den Absatz von Tonträgern generierte Umsatz beinahe zwei Drittel des gesamten Verkaufserlöses (CHF 67 Mio.). Während der Verkauf physischer Tonträger im Vergleich zu 2011 um 28% zurückging, vergrösserte sich der digitale Absatzmarkt im 2012 um 23%. Der durch Streaming erzielte Umsatz betrug im Vorjahr nur etwas über 3% des gesamten digitalen Absatzmarktes (CHF 37,8 Mio.). Erste Zahlen für 2013 zeigen hingegen einen deutlichen Anstieg des Marktanteils von Streaming-Diensten am digitalen Musikvertrieb.

Umsatzrückgang in der Schweiz

Ein Ende Februar von Media Control und dem Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) veröffentlichter Bericht zur Lage des Schweizer Buchmarkts zeigte für 2012 eine Stagnation des Marktumsatzes im Vergleich zum Vorjahr. Der seit 2007 verspürte Umsatzrückgang von etwas über 10% konnte jedoch nicht wettgemacht werden. Die Schweizer Grosshändler Orell Füssli und Thalia diskutierten zeitgleich über eine Fusion, um mit einem gemeinsamen Onlinevertrieb der Dominanz von Amazon entgegenzuwirken. Den Umfang des online abgewickelten Buchhandels konnten die Urheber der Studie jedoch nur abschätzen, da Amazon seine Zahlen nicht öffentlich zugänglich machte. Der Marktanteil von E-Books blieb mit 3% weiterhin marginal. Des Weiteren zeigt die Studie eine 15-prozentige Preisreduktion seit der Liberalisierung der Buchpreise. Laut Aussagen der Branche führe diese Politik jährlich zur Schliessung von 10 Buchfilialen. Ex Libris kündigte im Februar sogar an, bis zum Ende des Berichtsjahres einen Fünftel seiner 100 Filialen in der Schweiz aufgeben zu wollen. Darüber hinaus befürchtete die Branche die Durchsetzung der vom Bundesrat im Rahmen der Mehrwertsteuerreform geplanten Mehrwertsteuererhöhung auf Bücher, für die bis anhin ein reduzierter Satz von 2,5% galt.

Lage des Schweizer Buchmarkts

Kurz nach dem Nein zur Buchpreisbindung überwies der Ständerat zwei Postulate zum Thema Buch an den Bundesrat. Das Postulat Savary (sp, VD) verlangt von der Regierung die Ausarbeitung eines Berichts zur Situation des Buchmarktes. Die Abstimmung habe zu grosse Unterschiede zwischen den Sprachregionen gezeigt und ganz allgemein würden verlässliche Daten zum Buchmarkt fehlen. Gleichzeitig wurde auch das Postulat Recordon (gp, VD) angenommen, welches den Bundesrat damit beauftragte, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die schwierige Situation der Schweizer Literatur zumindest gelindert werden könnte. Der Bundesrat beauftragte das Bundesamt für Kultur damit, die Sachlage zu evaluieren und allenfalls mögliche Ergänzungen zu bereits bestehenden Massnahmen aufzuzeigen.

zwei Postulate zum Thema Buch

Im März des Berichtjahres stimmte die Schweizer Bevölkerung über die Wiedereinführung der 2007 abgeschafften Buchpreisbindung ab, weil ein Komitee im Juli 2011 bestehend aus JFDP, JSVP, JGLP das Referendum ergriffen hatte. Ein überparteiliches, bürgerliches Komitee lancierte den Abstimmungskampf unter dem Motto „Buchpreisdiktat Nein“. Im Zentrum der Kampagne der Gegner standen die Argumente, eine Buchpreisbindung führe zu höheren Preisen für die Konsumenten und nütze nur ausländischen Verlegern. Auf der Seite der Befürworter kämpften Buchhändler, Autoren und Verleger für die Wiedereinführung der festen Ladenpreise. Eine staatliche Regulierung sichere die Vielfalt und stärke kleinere Schweizer Verlage und unbekannte Autoren, so die Hauptargumente. Bis zuletzt unklar blieben die Fragen, ob auch der private Online-Buchkauf im Ausland der Preisbindung unterstehe und wie die Kontrolle der Preise aussehen sollte. Dies war mit ein Grund, so die Vox-Analyse, weshalb die öffentliche Meinung im Verlauf der Kampagne in Richtung Nein kippte. Am 11. März 2012 wurde die Buchpreisbindung an der Urne recht deutlich mit 56,1 Prozent der Stimmen verworfen. Besonders auffällig war der Unterschied zwischen der Deutschschweiz – welche geschlossen auf den Markt setzte – und der Romandie – welche geschlossen für die staatliche Regulierung votierte. So fand die Vorlage die grösste Zustimmung im Kanton Jura (71.2%), in Genf (66.6%), in Neuenburg (63.0%), im Waadtland (60.6%), im Wallis (57.7%) und in Freiburg (57.5%). Ausserdem spielte auch die Parteigebundenheit eine gewisse Rolle beim Stimmentscheid. Parteisympathisanten von SP und den Grünen sagten deutlich Ja zur Vorlage, während die Anhänger der bürgerlichen Parteien sowie die Parteiungebundenen die Vorlage grösstenteils ablehnten. Schliesslich wies die Vox-Analyse auch darauf hin, dass insgesamt 13 Kantonalparteien der CVP von der Meinung der nationalen Delegiertenversammlung abwichen und ins gegnerische Lager wechselten. Dies stellte einen weiteren Unsicherheitsfaktor dar, welcher zur Ablehnung der Vorlage führte.


Abstimmung vom 11. März 2012

Beteiligung: 44,9%
Ja: 966 633 (43,9%) / 6 Stände
Nein: 1 234 222 (56,1%) / 14 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: CVP (13), EVP, Grüne, SP, CSP (1), EDU, SGB, TravS.
– Nein: FDP, BDP (1), SVP, GLP, eco, SGV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Parlamentarische Initiative zur Regulierung der Bücherpreise (Pa.Iv. 04.430)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Zu Beginn des Berichtjahres wurde europaweit gegen das Urheberrechtsabkommen Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) demonstriert. Das Acta-Abkommen wurde von 38 Industriestaaten – darunter auch die Schweiz – ausgehandelt und hat zum Ziel, das Urheberrecht auf nationaler Ebene besser durchzusetzen. Damit trägt das Abkommen den Interessen der Musik- und Filmindustrie Rechnung, welche die illegalen Downloads bekämpfen will. Gegen das Abkommen mobilisierten vor allem die Piratenparteien, das Hackerkollektiv Anonymous und verschiedene Menschenrechtsorganisationen, welche die Meinungsfreiheit durch das Abkommen gefährdet sahen. In einer Mitteilung forderte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates den Bundesrat auf, mit der Unterzeichnung des Abkommens zu warten, bis der EuGH einen Grundsatzentscheid getroffen habe.

Urheberrechtsabkommen Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement)

In Umsetzung der Kulturbotschaft 2012-2015 hatten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden Ende Oktober 2011 eine Vereinbarung zur Schaffung eines Nationalen Kulturdialogs unterzeichnet. In diesem Rahmen sollte ein allgemeiner Dialog zur Kulturpolitik gefördert und die kulturpolitische Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen gestärkt werden, wie in der Medienmitteilung des Bundes zu lesen war. Als zentrales Arbeitsmittel nutzt der Nationale Kulturdialog Arbeitsprogramme, in denen jeweils die Stossrichtung der Schweizer Kulturpolitik für die nächsten Jahre festgelegt wird. Die ersten beiden Arbeitsprogramme für die Jahre 2012–2013 und 2014–2015 umfassten dabei sieben, respektive acht inhaltliche Schwerpunkte. In beiden wurden unter anderem die Zusammenarbeit bei der Museumspolitik oder bei der Abstimmungskampagne und der späteren Umsetzung der Volksinitiative «jugend+musik» thematisiert. Zudem wurde in beiden Arbeitsprogrammen gefordert, dass bei der Erarbeitung der Kulturbotschaft 2016-2019 alle Staatsebenen frühzeitig involviert werden sollten.

Nationaler Kulturdialog

In der Frühjahrssession beschäftigte sich die Kleine Kammer mit den beiden verbliebenen Differenzen im Bundesgesetz über die Buchpreisbindung, welches das auf Papier gedruckte und gebundene, nicht aber das elektronische Buch erfasst. Strittig war erstens die jeweils im Ingress eines Gesetzes erwähnte Verfassungsgrundlage. Der Nationalrat hatte die Ansicht vertreten, dass das vorliegende Gesetz nicht nur struktur- sondern auch kulturpolitisch zu begründen wäre. Entsprechend sollte daher neben Art. 103 BV auch Art. 69, Abs. 2 BV Erwähnung finden. Der Ständerat hingegen hatte sich ursprünglich lediglich auf die strukturpolitische Aufgaben des Bundes berufen. In der Differenzbereinigung empfahl seine WAK Festhalten. Aber ein Antrag Seydoux (cvp, JU), in der Frage dem Nationalrat zu folgen, vermochte sich mit 21 zu 14 Stimmen durchzusetzen. Umstrittener war die zweite Differenz über den Geltungsbereich des Gesetzes bzw. die davon erfassten Absatzkanäle. Dabei ging es konkret um die Frage, ob über das Internet gehandelte Bücher von der Buchpreisbindung explizit auszunehmen seien. Die Mehrheit der WAK-SR wollte an der umfassenden Ausnahme des für den Privatgebrauch bestimmten Online-Büchermarkts festhalten. Die Kommissionsminderheit sah dadurch den inländischen, über die Buchhandlungen laufenden und bei Inkraftsetzung des Gesetzes in jedem Fall an die Buchpreise gebundenen Buchhandel gegenüber dem ausländischen und inländischen Online-Bücherversandhandel benachteiligt. Deshalb schlug sie vor, nur für den Eigengebrauch eingeführte Bücher, unbesehen von ihrer Handelsform, von der Buchpreisbindung auszunehmen. Nach einer für Ständeratsverhältnisse leidenschaftlich geführten (Grundsatz-)Debatte endete die Abstimmung in einem Patt (je 21 Stimmen). Mit Stichentscheid des Ratspräsidenten stellte sich der Rat schliesslich gegen die Ausnahme des Onlinehandels von der Buchpreisbindung. Knappe Schlussabstimmungen in beiden Räten widerspiegelten die verbreitete Skepsis gegenüber der gesamten Vorlage, wobei sich Westschweizer Abgeordnete tendenziell eher für das Gesetz aussprachen. Im Nationalrat stimmten BDP (eine Enthaltung), Grüne und Linke einstimmig dafür, die FDP-Fraktion geschlossen, die SVP überwiegend, die CVP mit rund einem Drittel ihrer Abgeordneten dagegen.

Bereits vor der Schlussabstimmung war klar, dass die Jungfreisinnigen, unterstützt von ihrer Mutterpartei, der Jungen SVP, einzelnen SVP-, CVP- und GLP- Exponenten, dem Konsumentenforum, dem Schweizerischen Gewerbeverband und einzelnen Branchenvertretern (z.B. die Migros-Tochter Ex Libris, aber auch kleinere Buchhändler) das Referendum ergreifen würden. Dieses kam mit 60'124 gültigen Unterschriften im Juli des Berichtsjahrs zustande. Die Abstimmung wird im März 2012 stattfinden.

Parlamentarische Initiative zur Regulierung der Bücherpreise (Pa.Iv. 04.430)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Eine Motion der WAK, welche vom Bundesrat einen Bericht inklusive Antrag zur Förderung von Schweizer Buchautorinnen und Buchautoren fordert und welcher der Ständerat im Vorjahr bereits zugestimmt hatte, wurde in der Herbstsession auch vom Nationalrat begrüsst und somit an den Bundesrat überwiesen. Der Nationalrat folgte dabei dem Antrag seiner Kommission, welche zwar von dem im September publizierten Verwaltungsbericht zur selektiven Förderung in der schweizerischen Buch- und Literaturpolitik Kenntnis nahm, den darin enthaltenen Massnahmenkatalog jedoch als zu wenig ausführlich erachtete.

Bericht und Antrag zur Förderung von Schweizer Buchautorinnen und Buchautoren

Die kleine Kammer beschäftigte sich im Berichtsjahr als Zweitrat mit dem Entwurf zum Bundesgesetz über die Buchpreisbindung, welcher für den Buchverkauf während einer Mindestdauer von 18 Monaten eine obligatorische Preisanbindung an einen von Verleger oder Importeur festgelegten Fixpreis vorsieht. Im Sinne der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK), welche argumentierte, dass sich das Gesetz zwar auf den Strukturpolitik-, jedoch nicht auf den Kulturförderungsartikel stützen könne, strich der Ständerat den Verweis zur Kulturpolitik aus der Präambel. Weiter wurde einem Antrag Frick (cvp, SZ) zugestimmt, welcher entgegen der vorberatenden Kommission dafür eintrat, auf aus dem Ausland zugestellte Bücher und auf den in der Schweiz getätigten Internethandel keine Preisregulierung vorzusehen. Die Befürworter dieses Zusatzes äusserten Bedenken zur Praktikabilität einer Preisregulierung des Internethandels und waren der Ansicht, dass dies gegen das Freihandelsabkommen verstossen würde. Ein Antrag Sommaruga (sp, BE), welcher sich gegen diese Ausnahmeregelung stellte, da dies eine Wettbewerbsbenachteiligung für den Schweizer Buchmarkt darstelle, unterlag mit 16 zu 23 Stimmen. Die Kantonskammer schuf eine weitere Differenz zum Nationalrat – in diesem Fall auf Anraten ihrer Kommission: Da es in den Augen der Mehrheit dem Preisüberwacher überlassen sei, den Buchpreis zu regulieren, sprach sich der Rat bei importierten Büchern gegen die Festlegung einer fixen Preisbandbreite von 100 bis 120 Prozent des ursprünglichen Verkaufspreises aus. In letzterem Punkt schloss sich der Nationalrat, welcher das Geschäft zur Differenzbereinigung in der Wintersession behandelte, denn auch dem Ständerat an. Er blieb aber bei seiner Version der Präambel, mit der Begründung, dass das Buch nicht nur Wirtschafts-, sondern auch Kulturgut sei. Was die Ausnahmeregelungen von der Preisregulierung betraf, sprach er sich erneut für eine abweichende Lösung aus. Er folgte mit 106 zu 73 Stimmen dem Antrag einer Kommissionsminderheit Hassler (bdp, GR), welche sich für die Streichung des betreffenden Zusatzes und somit für eine vollständige Preisregulierung aussprach. Dieses Anliegen wurde insbesondere von den Grünen, der SP und von einem Grossteil der CVP unterstützt.

Parlamentarische Initiative zur Regulierung der Bücherpreise (Pa.Iv. 04.430)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Im Zusammenhang mit diesem Geschäft reichte die WAK des Ständerates im Oktober eine Motion ein, welche vom Bundesrat einen Bericht und Antrag zur Förderung von Schweizer Buchautorinnen und Buchautoren fordert. Auf Antrag des Bundesrats nahm der Ständerat die Motion im Dezember an.

Bericht und Antrag zur Förderung von Schweizer Buchautorinnen und Buchautoren

Als die WAK des Nationalrates im Herbst des Vorjahres einem Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Preisbindung von Büchern zugestimmt hatte, hatte sie ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet, welches bis im Februar des Berichtsjahres andauerte. Knapp zwei Drittel der Kantone sprachen sich für eine Buchpreisbindung aus, neun äusserten sich dagegen. Von den Parteien begrüssten CVP, EVP, SP und die Grünen die Vorlage; FDP, GLP und SVP lehnten sie ab. Nicht umstritten war hingegen die Förderung der Vielfalt und Qualität des Buches, welche ebenfalls in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurde. Die WAK-NR nahm von den Ergebnissen Kenntnis und verabschiedete den mit einer redaktionellen Änderung versehenen ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf mit 13 zu 10 Stimmen. In seiner Stellungnahme äusserte sich der Bundesrat daraufhin kritisch. Grundsätzlich erachte er einen Markteingriff als sachlich ungerechtfertigt und den Entwurf nicht mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbar. Zudem sei der Bund zu einer solchen Regelung gemäss Bundesverfassung nicht ermächtigt. Er beantragte dem Parlament deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten und bei allfälligem abweichendem Entscheid der Rückweisung an die Kommission zuzustimmen. Nach ausgedehnter Diskussion trat der Nationalrat mit 106 zu 78 Stimmen auf die Vorlage ein. Zu diesem Ergebnis trug das von der Kommission vorgetragene Argument bei, dass gemäss UNESCO das Buch nicht nur Wirtschafts-, sondern auch Kulturgut sei und deshalb gewisse Abweichungen von den Marktregeln zulässig seien. Für Eintreten stimmten die Ratslinke und die BDP, eine Mehrheit der CVP und eine Minderheit der SVP. Der Eventualantrag des Bundesrates wurde mit ähnlichem Stimmverhältnis abgelehnt. Eine knappe Mehrheit fanden hingegen zwei Minderheitsanträge von bürgerlicher Seite, was dazu führte, dass Lehrmittel von den Regelungen ausgenommen wurden und der Bundesrat das Gesetz alle drei Jahre einer periodischen Überprüfung unterziehen muss. Ein Antrag der Kommission, welcher für den Endverkaufspreis von importierten Büchern eine Bandbreite von 100 bis 120% des ursprünglichen Verkaufspreises vorsah, fand eine parteiübergreifende Mehrheit. Gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit beschloss der Ständerat in der Wintersession mit 23 zu 15 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und wies das Geschäft zur Detailberatung an seine Kommission zurück.

Parlamentarische Initiative zur Regulierung der Bücherpreise (Pa.Iv. 04.430)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Die WAK des Nationalrats verabschiedete im Oktober mit 13 zu 10 Stimmen einen Gesetzesentwurf für eine staatliche Buchpreisbindung. Damit soll die seit Mai 2007 geltende freie Preisgestaltung im Buchhandel wieder abgeschafft werden. Der Entwurf sieht vor, dass Verleger oder Importeure für jeden Titel einen Preis festlegen. Die Dauer der Preisbindung würde 18 Monate betragen, könnte aber von den Verlegern oder Importeuren verlängert werden. Buchhändler hätten die Möglichkeit Rabatte bis zu 5% zu erteilen. Für den Fall, dass die Preisbindung nicht eingehalten würde, soll ein Schiedsgericht geschaffen werden. Bei Buchpreisen, die markant über jenen im Ausland lägen, hätte der eidgenössische Preisüberwacher einzugreifen.

Parlamentarische Initiative zur Regulierung der Bücherpreise (Pa.Iv. 04.430)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung