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In Umsetzung der Kulturbotschaft 2012-2015 hatten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden Ende Oktober 2011 eine Vereinbarung zur Schaffung eines Nationalen Kulturdialogs unterzeichnet. In diesem Rahmen sollte ein allgemeiner Dialog zur Kulturpolitik gefördert und die kulturpolitische Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen gestärkt werden, wie in der Medienmitteilung des Bundes zu lesen war. Als zentrales Arbeitsmittel nutzt der Nationale Kulturdialog Arbeitsprogramme, in denen jeweils die Stossrichtung der Schweizer Kulturpolitik für die nächsten Jahre festgelegt wird. Die ersten beiden Arbeitsprogramme für die Jahre 2012–2013 und 2014–2015 umfassten dabei sieben, respektive acht inhaltliche Schwerpunkte. In beiden wurden unter anderem die Zusammenarbeit bei der Museumspolitik oder bei der Abstimmungskampagne und der späteren Umsetzung der Volksinitiative «jugend+musik» thematisiert. Zudem wurde in beiden Arbeitsprogrammen gefordert, dass bei der Erarbeitung der Kulturbotschaft 2016-2019 alle Staatsebenen frühzeitig involviert werden sollten.

Nationaler Kulturdialog

Im Berichtsjahr wurde die durch die 1997 erfolgte Ratifizierung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum notwendig gewordene Teilrevision des Urheberrechts abgeschlossen. Wie schon im Ständerat war auch im Nationalrat Eintreten auf beide Vorlagen unbestritten. In der Detailberatung zeigte sich erneut der schwierige Balanceakt, sowohl den Rechten der Künstler, der Produzenten und denen der Nutzer im digitalen Bereich gerecht zu werden. In den wesentlichen Punkten schloss sich der Rat der kleinen Kammer an. Er befürchtete ebenfalls eine Kriminalisierung der Nutzer und lehnte mehrere Minderheitsanträge der bürgerlichen Seite ab, die sich für einen verschärften Schutz der Urheberinteressen aussprachen. Der Nationalrat sah davon ab, die seit kurzem auf digitalen Speichermedien wie MP3-Playern erhobene Urheberrechtsgebühr, die von Kritikern als doppeltes Abkassieren der Konsumenten angeprangert wird, in die laufende Revision einzubeziehen. Verschiedene Redner betonten aber, dass Handlungsbedarf bestehe und man für diese vom Bundesgericht genehmigte Abgabe auf digitalen Speichermedien eine vernünftige Lösung finden müsse. Der Nationalrat schuf mehrere Differenzen zum Ständerat, von denen aber nur eine von gewisser Bedeutung war (zusätzliche Schutzmassnahme für Sendeunternehmen). Nachdem die kleine Kammer eingelenkt hatte, wurden die beiden Vorlagen in den Schlussabstimmungen genehmigt.

Revision des Urheberrechtsgesetzes für Anpassung an das digitale Zeitalter (BRG. 06.031)

In der Wintersession stimmte der Ständerat als Erstrat der Revision des Urheberrechts zu. Ziel ist es, die Interessen von Urhebern und Konsumenten im Zeitalter der digitalen Kommunikation gleichermassen zu berücksichtigen. Bei der Revision seien vier Interessengruppen zu unterscheiden, erklärte der Sprecher der Kommission: Kulturschaffende, Produzenten, gewerbliche Nutzer und Konsumenten. Die Kulturschaffenden wünschten möglichst viel Schutz, die Nutzer möglichst umfassenden und günstigen Zugang.

Zu den zentralen Punkten der Revision gehört das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Künftig ist es also verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Internetsperren zu vertreiben. Das Herunterladen zum persönlichen Gebrauch bleibt hingegen uneingeschränkt zulässig. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen. Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden. Auf Antrag seiner Kommission wich der Ständerat in einzelnen Punkten von der Vorlage des Bundesrates ab. So stimmte er mit 23 zu 14 Stimmen einem Zusatz zu, wonach Sendeunternehmen Archivsendungen nach 10 Jahren ohne Einwilligung der Urheber senden und im Internet verbreiten können.

Unbestritten war der die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes auslösende Bundesbeschluss über die Ratifizierungvon zwei bereits 1997 unterzeichneten Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Es handelt sich um den WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) und den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT). Die Ratifizierung soll dafür sorgen, dass die Schweiz im Kampf gegen die Internet-Piraterie kein «Inseldasein» fristen muss und ihre Bestrebungen auch international ausrichten kann.

Revision des Urheberrechtsgesetzes für Anpassung an das digitale Zeitalter (BRG. 06.031)

Der vom Bundesrat in Konsultation gegebene Entwurf für ein neues Urheberrechtsgesetz (URG), das die Urheberrechte dem digitalen Zeitalter anpassen will, stiess, ausser bei der SP, weitgehend auf Ablehnung. Hauptkritikpunkte bildeten die geplante Geräteabgabe zur Abgeltung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke sowie die Art der Vergütung für die Nutzung von Musiktiteln, Filmen und Software. Während die Stiftung für Konsumentenschutz das Recht auf Eigengebrauch zu sehr eingeschränkt sah, gingen den Branchen- und Wirtschaftsverbänden die privaten Kopiermöglichkeiten zu weit. Konsumentenschützer und SP bevorzugten die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene kollektive Vergütung der Inhaber der Urheberrechte gegenüber einer individuellen Vergütung, dem so genannten Digital Rights Management System (DRM); mit letzterem könnten Anbieter den Nutzern ihr Verhalten vorschreiben und den Zugang zu Wissen stark beeinflussen. CVP, FDP, Economiesuisse sowie der Gewerbeverband befürworteten indes das DRM-System, weil damit individuelle Angebote für verschiedene Nutzungstypen erstellt werden könnten. Im Sommer gab der Bundesrat bekannt, auf eine Geräteabgabe zu verzichten. Für Online-Musikgeschäfte wie beispielsweise iTunes sehe das neue Gesetz ein umfassendes Umgehungsverbot vor. Das Kopieren von digitalen Medien für den Privatgebrauch soll auch in Zukunft erlaubt sein, nicht jedoch das zur Verfügung stellen von Harddisks zum Download von Musik oder Filmen für Benützer einer Internet-Tauschbörse.

Revision des Urheberrechtsgesetzes für Anpassung an das digitale Zeitalter (BRG. 06.031)

Die Schweizer Musikschaffenden lancierten eine Petition, welche eine angemessene Berücksichtigung der Musik, der Musiker und der Produzenten im Kulturförderungsgesetz fordert. Konkret verlangen sie, dass Tonträger gleich wie Bücher und Zeitschriften einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen sowie die Abschaffung der so genannten 3%-Regel in Art. 60 des Urheberrechtsgesetzes, welche die Entschädigung für Musiker und Produzenten auf maximal 3% beschränkt. Bei dieser Regel handelt es sich um ein helvetisches Unikum, da kein einziges EU-Land eine vergleichbare staatliche Beschränkung kennt.

Petition für eine angemessene Berücksichtigung der Musik im Kulturförderungsgesetz

In der Aprilsession des Nationalrates thematisierten verschiedene Vorstösse die Kulturpolitik des Bundes. Mit einer Motion verlangte Widmer (sp, LU), der Bundesrat solle die Massnahmen zur Rettung des audiovisuellen Kulturguts massiv verstärken und dazu allenfalls die gesetzlichen Grundlagen erweitern. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat an bereits unternommene Anstrengungen, insbesondere die Gründung des Vereins «Memoriav» und dessen substanzielle Finanzierung durch den Bund (jährlich CHF 1'878'000 für die Periode 1998-2001). Bundesrätin Dreifuss stellte einen weiteren Bericht in Aussicht, auf dessen Grundlage – und voraussichtlich im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes – eine gesetzliche Regelung für die Stärkung des audiovisuellen Kulturguts vorbereitet werden soll. Mittelfristig möchte der Bundesrat sein finanzielles Engagement für «Memoriav» noch leicht anheben.

Ausgehend von einer Interpellation Galli (cvp, BE) (Ip 01.3374) ersuchte Müller-Hemmi (sp, ZH) den Bundesrat ebenfalls mit einer Motion (Mo.01.3461), die Richtlinien zur Unterstützung kultureller Organisationen von nationaler Bedeutung im Sinn von mehr Sicherheit für ihre Finanz- und Tätigkeitsplanung abzuändern sowie den dafür vorgesehenen Kredit, der in den letzten Jahren eingefrorenen worden war, wieder substantiell zu erhöhen. Auf Antrag des Bundesrates wurden beide Motionen als Postulate gutgeheissen. In diesem Rahmen beantwortete der Bundesrat auch eine Interpellation Gysin (sp, BS) zur Musikförderung (Ip.01.3322).

Verschiedene Vorstösse im Jahr 2002 zur Kulturpolitik des Bundes

Der Nationalrat überwies eine Motion Bangerter (fdp, BE), welche den Bundesrat verpflichten wollte, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um eine landesweite und ganzheitliche Förderung der Musikausbildung zu ermöglichen, lediglich als Postulat. Um die darin aufgeworfenen Fragen näher prüfen zu lassen, nahm die grosse Kammer gleichentags ein Postulat Gysin (sp, BS) (Po. Gysin 99.3507) an, das den Bundesrat bat, bis Ende 2000 einen Bericht über die Musikförderung durch den Bund vorzulegen. Der Ständerat hatte im Vorjahr eine gleichlautende Motion ebenfalls nur als Postulat angenommen.

Vorstösse zur Förderung der Musikausbildung (Mo. 99.3502, Mo. 99.3528 und Po. 99.3507)

Mit einem dreitägigen Fest fand Ende März in Luzern die Gesamteröffnung des neuen Kultur- und Kongresszentrums (KKL) statt. Im Bau des Pariser Architekten Jean Nouvel befinden sich, vereint unter einem 10'000 Quadratmeter grossen, auf den See hin auskragenden Dach, Konzertsaal, Mehrzweckhalle, Kunstmuseum (Das Kunstmuseum nahm seinen Betrieb erst im Juni auf), Kongressräume, Bars und Restaurants. Die von Stadt und Kanton Luzern dominierte Trägerstiftung übernahm im Mai als Eigentümerin die Führung des gesamten Betriebs, der bis anhin von einer privatwirtschaftlich organisierten Betreiberin geleitet worden war.

Eröffnung des Kultur- und Kongresszentrums (KKL) in Luzern

In der Wintersession überwies die kleine Kammer eine Motion von alt Ständerat Danioth (cvp, UR) zur Musikausbildung als Postulat. Der Text verlangte, in Ausführung von Art. 69 Abs. 2 der neuen Bundesverfassung gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um eine landesweite und ganzheitliche Förderung der Musikausbildung zu ermöglichen, insbesondere durch eine gezielte Pflege des Singens in den Schulen sowie durch eine gesamtschweizerisch harmonisierte Ausbildung der Lehrkräfte in Musik.

Vorstösse zur Förderung der Musikausbildung (Mo. 99.3502, Mo. 99.3528 und Po. 99.3507)

Im August wurde der Konzertsaal des neuen Kultur- und Kongresszentrums (KKL) in Luzern eingeweiht. Damit konnte die erste Bauphase abgeschlossen werden. Bundesrat Cotti lobte das vom Pariser Architekten Jean Nouvel konzipierte KKL als eine der zukunftsträchtigsten kulturellen Initiativen der letzten Jahrzehnte in der Schweiz.

Eröffnung des Kultur- und Kongresszentrums (KKL) in Luzern

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beantragte dem Grossen Rat massive Einsparungen im Kulturbereich. Die Subventionen an die Theatergenossenschaft sollen bis zur Spielzeit 2000/2001 um 30%, jene an die beiden Orchester um 22% zurückgestuft werden. Der Grosse Rat stimmte grundsätzlich zu, will aber die Details der Kürzungen im Theaterbereich von einer parlamentarischen Kommission festlegen lassen. Andererseits beschlossen Regierung und Grosser Rat einen Investitionskredit von 10 Mio Fr. für den Umbau einer der Muba-Hallen in eine permanente Musical-Bühne. Dank den Einnahmen aus der Billetsteuer soll dieser Betrag innert zwei Jahren wieder in die Staatskasse zurückfliessen.

Basel-Stadt beschliesst massive Einsparungen im Kulturbereich

Die Ablehnung des Kulturförderungsartikels kam umso überraschender, als sich bei der Beratung im Parlament kaum Opposition bemerkbar gemacht hatte. Im Vorfeld der Abstimmung sprachen sich alle grossen Parteien - mit Ausnahme der SVP, welche die Vorlage an ihrer Delegiertenversammlung mit einem Zufallsmehr verwarf - dafür aus. Von den Verbänden lehnten nur gerade der Gewerbeverband und das Redressement national den neuen Verfassungsartikel offen ab. Die grösste Gegnerin der Vorlage, nämlich die Gleichgültigkeit, machte Bundesrätin Ruth Dreifuss bereits zu Beginn der Abstimmungskampagne aus. In der Folge gelang es weder ihr noch ihren Mitarbeitern im Bundesamt für Kultur (BAK), aber auch nicht dem Unterstützungskomitee, dem rund 140 eidgenössische Parlamentarierinnen und Parlamentarier angehörten, ebensowenig wie den Kulturschaffenden, die sich geschlossen hinter die Vorlage stellten, diese Gleichgültigkeit zu durchbrechen. Dazu trug auch bei, dass die Abstimmung vom 12. Juni von der äusserst kontroversen Blauhelm-Frage dominiert wurde.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Auch im zweiten Anlauf scheiterte der Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung (Art. 27septies) nicht am Willen einer Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, sondern an abstimmungstechnischen Modalitäten. 1986 hatten sich die Kulturinitiative, die unter anderem ein Prozent des jährlichen Gesamtbudgets für die Kultur forderte, und der unverbindlichere bundesrätliche Gegenvorschlag durch die damals noch geltende Unvereinbarkeit des doppelten Ja gegenseitig blockiert. Im Berichtsjahr erwies sich das für Verfassungsänderungen notwendige Ständemehr als Stolperstein für die Vorlage. 51% der Stimmberechtigten wollten dem Bund die Kompetenz erteilen, das Kulturschaffen subsidiär und im Interesse der Verständigung unter den vier Kulturregionen zu erhalten, zu fördern und zu vermitteln. Damit sollte dem Bund die verfassungsrechtliche Grundlage für die Übernahme von Aufgaben erteilt werden, die er aufgrund einer etwas grosszügigen Interpretation des Zweckartikels der Bundesverfassung (Art. 2) über die "Beförderung der gemeinsamen Wohlfahrt" faktisch seit dem letzten Jahrhundert wahrnimmt. Durch verschiedene Bundesbeschlüsse wurde dem Bund seither die Kompetenz erteilt, die Denkmalpflege zu unterstützen, die bildende und angewandte Kunst zu fördern sowie Museen und Archive von nationaler Bedeutung zu unterhalten. 1962 wurde der Heimatschutz (Art. 24sexies) in die Verfassung aufgenommen. Der einzige Bereich des eigentlichen Kunstschaffens, in welchem der Bund ausdrücklich durch die Verfassung zu einem Engagement berechtigt wurde, ist jener der Filmförderung, da Volk und Stände 1958 vorwiegend aus handelspolitischen Gründen einem "Filmartikel" in der Bundesverfassung (Art. 27ter) zustimmten. Andere Kunstgattungen, so etwa Literatur, Musik, Theater und Tanz konnten bisher nur indirekt über die Subventionen an die Schweizerische Volksbibliothek, die Jugendliteratur, die Erwachsenenbildung oder die Pro Helvetia unterstützt werden.

Mit dem vorliegenden Kulturförderungsartikel wollten Bundesrat und Parlament der Kulturpolitik des Bundes eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage schaffen und die Entwicklung dieser Politik langfristig sichern. Ausgehend von den Grundsätzen des Föderalismus, der Subsidiarität und des Ausgleichs sollte kulturelles Schaffen gefördert und der Zugang auch weniger begünstigter Gruppen oder Landesteile zur Kultur erleichtert werden. Besondere Bedeutung kam dem Austausch und damit der Verbesserung der Kommunikation zwischen den verschiedenen Sprachen und Kulturen der Schweiz zu. Lediglich 49% der Stimmberechtigten sprachen sich gegen dieses Ansinnen aus. Da sie jedoch in zehn Kantonen und vier Halbkantonen - namentlich allen rein deutschsprachigen Kantonen mit Ausnahme Zürichs und der beiden Basel - die Mehrheit bildeten, konnten sie sich gegen die zustimmenden zehn Kantone und zwei Halbkantone - neben den bereits genannten alle mehrsprachigen Kantone, das Tessin und die Romandie - durchsetzen und die Vorlage zu Fall bringen.


Abstimmung vom 12. Juni 1994

Beteiligung: 46,6%
Nein: 1 018 188 (49,0%) / 10 4/2 Stände
Ja: 1 114 158 (51,0%) / 10 2/2 Stände

Parolen:
Ja: FDP (4*), SP, CVP, GP, LdU, EVP, PdA; SGB, CNG.
Nein: SVP (9*), LP (2*), FP, SD, Lega, EDU; SGV, Redressement national.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Bundeskompetenz in der Kulturförderung

Gleichentags wie auf Bundesebene der Kulturförderungsartikel abgelehnt wurde, genehmigten rund zwei Drittel der Stimmbürger der Stadt Luzern den für den Bau des neuen Kultur- und Kongresszentrums notwendigen Kredit von 94 Mio Fr. Im Vorfeld der Abstimmung gab es kaum Opposition gegen das Projekt. Selbst die SP und die Grünen, welche in früheren Jahren gewisse Bedenken gegen das Mammutprojekt geäussert hatten, zeigten sich nun überzeugt, dass am Europaplatz für gesamthaft 194 Mio Fr. ein "Jahrhundertbau" entstehen werde. Einzig die Unabhängige Frauenliste sprach sich nach wie vor offen dagegen aus.

Nach der Bereinigung verschiedener Einsprachen konnte in Luzern auch mit dem Ausbau des alternativen Kulturzentrums Boa begonnen werden.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)

Für die Kultur gab die öffentliche Hand 1990 insgesamt 1,85 Mia Fr. aus, das heisst 272 Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Dies ging aus der jüngsten diesbezüglichen Untersuchung des Bundesamtes für Statistik hervor. Am meisten Mittel, nämlich 451 Mio Fr. oder 24% flossen den Theatern und dem Musikwesen zu. 320 Mio Fr. (17%) wurden für die Ausbildung an Musikschulen, Konservatorien, Kunstgewerbeschulen und dergleichen aufgewendet. Je rund 12% der Kulturausgaben gingen an die drei Bereiche Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen sowie Denkmalpflege und Heimatschutz.

Die Hauptlast der öffentlichen Kulturförderung trugen mit 53% oder 3,9% ihrer Gesamtausgaben die Gemeinden. Die Kantone steuerten 39% (2,4%) bei, der Bund lediglich 8% (0,5%). Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen, Theater und Musikwesen wurden standortbedingt vorab von den grossen Städten und deren Kantonen gefördert. Basel-Stadt, Bern, Genf, Waadt und Zürich übernahmen so über 65% der gesamten Kantons- und Gemeindeausgaben in diesen Bereichen. Der Bund beschränkte sich in erster Linie auf Aufgaben von gesamtschweizerischer Bedeutung. Dazu gehören die Landesbibliothek und das Landesmuseum, die der Bund in eigener Regie führt. Daneben machte mit 57 Mio Fr. bzw. 37% die Unterstützung der Kantone in Denkmalpflege und Heimatschutz den grössten Brocken im Kulturbudget des Bundes aus. Die Pro Helvetia erhielt 21 Mio Fr.für ihre in- und ausländischen Aktivitäten.

Öffentliche Hand gibt jährlich 1.85 Mia CHF für Kultur aus

Stadt und Kanton Zürich einigten sich auf eine Neuverteilung der Kulturkosten. Der Kanton, welcher bisher 49% der Beiträge ans Opernhaus geleistet hat, übernimmt dieses zu 100%, wird aber an die anderen grossen Kulturinstitute – Schauspielhaus, Tonhalle und Kunsthaus – nichts mehr beisteuern (bisher 25%). Die Regelung wird dem Kanton jährliche Mehrausgaben von rund 26 Mio Fr. bringen. Der neue Subventionsvertrag kann frühestens auf Sommer 1994 in Kraft treten, da zuvor noch das kantonale Kulturförderungsgesetz in einer Volksabstimmung abgeändert werden muss.

Stadt und Kanton Zürich einigten sich auf eine Neuverteilung der Kulturkosten

Nachdem die beiden damit beauftragten Architekten ihr Konzept für das geplante Kultur- und Kongresszentrum am See vorgestellt hatten und dessen Finanzierung dank nahmhafter Spenden gesichert schien, beschlossen die Legislativen von Stadt und Kanton Luzern den Beitritt zur Trägerschaft und bewilligten praktisch diskussionslos Stiftungseinlagen von 94 Mio bzw. 24 Mio Fr. Von privater Seite werden 45 Mio Fr. beigebracht. Damit hat das Projekt eine wichtige politische Hürde genommen, doch muss der Entscheid noch an der Urne bestätigt werden.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)

Auf 1. Juli trat das neue Urheberrecht in Kraft. Es bringt wesentliche Verbesserungen für den Besitzer des geistigen Eigentums (Kunstschaffende und Produzenten), gleichzeitig aber auch Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten. Damit das private Kopieren (Musik, Filme, Bücher, Zeitungen etc.) abgegolten werden kann, muss künftig auf leeren Tonband- und Videokassetten sowie fürs Fotokopieren eine Abgabe bezahlt werden, doch war deren Ausmass bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht bekannt.

Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes (84.064)

In Luzern übernahm Ständerat Bühler (fdp) die Präsidentschaft der Projektierungsgesellschaft "Kulturzentrum am See". Unter seiner Agide trat erneut eine Wende ein, indem nach langem Hin und Her doch wieder der Pariser Stararchitekt Jean Nouvel – zusammen mit seinem Schweizer Partner Emmanuel Cattani – mit der Gestaltung des Luzerner Kultur- und Kongresszentrums betraut wurde. Das Stimmvolk honorierte diese Neuausrichtung und genehmigte im Mai mit rund 61 % Ja-Stimmen einen Projektierungskredit von 3,5 Mio Fr.

Hingegen konnten die Bauarbeiten an dem 1991 vom Souverän gebilligten Boa-Kulturzentrum wegen Einsprachen von Anwohnern nicht aufgenommen werde.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)

In Zürich wurde zu Beginn des Jahres der Kulturraum Kanzleischulhaus definitiv geschlossen, nachdem noch an Silvester rund 3000 Personen unter dem Motto "Räume statt Räumung" an einer bewilligten Demonstration in der Zürcher Innenstadt teilgenommen hatten. In der Folge kam es noch zu mehreren unbewilligten Manifestationen, die weniger von ehemaligen "Kanzlisten" denn von "Autonomen" ausgingen. Anfangs Februar genehmigte der Stadtrat (Exekutive) dann ein neues, wieder mehr schulisch ausgerichtetes Nutzungskonzept. Die ehemalige Turnhalle wurde hingegen für die nächsten zwei Jahre für kulturelle Animation freigegeben, was Stadtparlamentarier von CVP, SVP und EVP umgehend auf den Plan rief, welche befürchteten, die linksalternative Szene könne sich so erneut im Kanzlei etablieren. Die auf September angekündigte Neueröffnung der Turnhalle verzögerte sich dann aber über die Jahreswende hinaus.

Ende für Kanzleizentrum Zürich

Aufgrund der vom Parlament verabschiedeten Sparmassnahmen beschloss die Pro Helvetia, ihr Budget nicht linear um die entgangenen Beiträge, sondern schwerpunktmässig zu kürzen. 1993 soll bei der Literaturförderung, der Erwachsenenbildung und den für das Ausland bestimmten Publikationen gespart werden. Im darauffolgenden Jahr werden die Bereiche Theater, Musik und Tanz finanziell beschnitten. 1995 sollen die visuellen Künste sowie der Kulturaustausch mit dem Ausland die Leidtragenden der Sparmassnahmen sein.

Schwerpunktkürzungen bei Pro Helvetia 1992

Bund, Kantone und Gemeinden spielen in der Kulturförderung nach wie vor die Hauptrolle, doch wird rund jeder sechste Franken von Unternehmen und Stiftungen beigesteuert. Dies ging aus der ersten Erhebung über die private Kulturförderung hervor, die das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Bundesamt für Statistik (BFS) Ende Sommer gemeinsam veröffentlichten.

1989 erreichten die öffentlichen Kulturausgaben 1,52 Mia Fr., rund 225 Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Die Kantone wendeten 574 Mio auf, und der Bund schoss 143 Mio Fr. zu. Der Anteil der Kulturförderung betrug bei den Gemeindeausgaben 3,5%, bei den Kantonen 2,1% und beim Bund 0,5%. Demgegenüber wendete die Privatwirtschaft 1991 250 bis 300 Mio Fr. für kulturelle Zwecke auf, wobei Grossverteiler, Banken und Versicherungen eine zentrale Rolle spielten; Stiftungen steuerten weitere 60 Mio bei.

Bei den öffentlichen Kulturausgaben zeigte sich, dass die Gemeinden mit 53% die Hauptlast tragen. Allein die Hälfte davon ging auf das Konto der Städte Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich, die für den Betrieb der grossen Museen, Theater, Konzerthäuser und Orchester verantwortlich sind. Pro Kopf der Bevölkerung wurden die folgenden kumulierten Beträge für Gemeinde- und Kantonsausgaben ermittelt: Basel-Stadt 711 Fr., Genf 506, Zug 302, Waadt 238, Zürich 218, Bern 149. Die geringsten Kulturausgaben pro Kopf wiesen Appenzell-Innerrhoden (33 Fr.), Uri (39), Jura (71) und Appenzell-Ausserrhoden (77) auf.

Gemäss den Autoren der Studie spiegeln die Ergebnisse das in der Schweiz bewährte "Prinzip der doppelten Subsidiarität" wieder: Einerseits übernimmt die öffentliche Hand jene Aufgaben, welche die privaten Kräfte übersteigen; andererseits stehen im öffentlichen Bereich die Gemeinden im Zentrum, Kantone und Bund springen nur bei übergreifenden Aufgaben ein. Als besonders typisches Beispiel dieser Aufgabenteilung wurde die Denkmalpflege genannt.

Öffentliche und private Kulturförderung

Im Jahr 2001 soll in Luzern ein neues Kultur und Kongresszentrum für 180 Mio Fr. eingeweiht werden. Das heutige Kunst- und Kongresshaus wird der neuen Gesamtüberbauung weichen müssen. Dies ging aus dem Ende November vorgestellten Gesamtkonzept hervor, hinter das sich der Stadtrat und die Regierung von Luzern, die Stiftung Konzerthaus und die Interessengemeinschaft Kongresshaus stellten.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL)

Eine im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 21 durchgeführte breitangelegte Studie brachte neue Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung. Die Autoren machten dabei eine Art "Schizophrenie" der Schweizerinnen und Schweizer im Umgang mit dem Kulturangebot aus: Während Theater (77,8%), Bibliotheken (70,7%) und Volksmusik (61,3%) im hiesigen Kulturverständnis die grösste Akzeptanz geniessen und Bücherlesen, Weiterbildung und der Besuch alternativer Veranstaltungen in den Wunschvorstellungen einer sinnvoll genutzten Freizeit einen hohen Stellenwert einnehmen, bestimmen die Spitzenreiter des Freizeitmarktes (Reisen, Ausflüge, Sport, Gastronomie, Fernsehen) das konkrete Verhalten doch deutlich. Die Deutschschweiz zeigte sich in der Studie tendenziell zivilisationskritischer, die lateinische Schweiz stärker übernational orientiert und offener für eine durch massenmediale oder elektronische Techniken vermittelte Kultur.

Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung