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In der Aprilsession des Nationalrates thematisierten verschiedene Vorstösse die Kulturpolitik des Bundes. Mit einer Motion verlangte Widmer (sp, LU), der Bundesrat solle die Massnahmen zur Rettung des audiovisuellen Kulturguts massiv verstärken und dazu allenfalls die gesetzlichen Grundlagen erweitern. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat an bereits unternommene Anstrengungen, insbesondere die Gründung des Vereins «Memoriav» und dessen substanzielle Finanzierung durch den Bund (jährlich CHF 1'878'000 für die Periode 1998-2001). Bundesrätin Dreifuss stellte einen weiteren Bericht in Aussicht, auf dessen Grundlage – und voraussichtlich im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes – eine gesetzliche Regelung für die Stärkung des audiovisuellen Kulturguts vorbereitet werden soll. Mittelfristig möchte der Bundesrat sein finanzielles Engagement für «Memoriav» noch leicht anheben.

Ausgehend von einer Interpellation Galli (cvp, BE) (Ip 01.3374) ersuchte Müller-Hemmi (sp, ZH) den Bundesrat ebenfalls mit einer Motion (Mo.01.3461), die Richtlinien zur Unterstützung kultureller Organisationen von nationaler Bedeutung im Sinn von mehr Sicherheit für ihre Finanz- und Tätigkeitsplanung abzuändern sowie den dafür vorgesehenen Kredit, der in den letzten Jahren eingefrorenen worden war, wieder substantiell zu erhöhen. Auf Antrag des Bundesrates wurden beide Motionen als Postulate gutgeheissen. In diesem Rahmen beantwortete der Bundesrat auch eine Interpellation Gysin (sp, BS) zur Musikförderung (Ip.01.3322).

Verschiedene Vorstösse im Jahr 2002 zur Kulturpolitik des Bundes

Die Ablehnung des Kulturförderungsartikels kam umso überraschender, als sich bei der Beratung im Parlament kaum Opposition bemerkbar gemacht hatte. Im Vorfeld der Abstimmung sprachen sich alle grossen Parteien - mit Ausnahme der SVP, welche die Vorlage an ihrer Delegiertenversammlung mit einem Zufallsmehr verwarf - dafür aus. Von den Verbänden lehnten nur gerade der Gewerbeverband und das Redressement national den neuen Verfassungsartikel offen ab. Die grösste Gegnerin der Vorlage, nämlich die Gleichgültigkeit, machte Bundesrätin Ruth Dreifuss bereits zu Beginn der Abstimmungskampagne aus. In der Folge gelang es weder ihr noch ihren Mitarbeitern im Bundesamt für Kultur (BAK), aber auch nicht dem Unterstützungskomitee, dem rund 140 eidgenössische Parlamentarierinnen und Parlamentarier angehörten, ebensowenig wie den Kulturschaffenden, die sich geschlossen hinter die Vorlage stellten, diese Gleichgültigkeit zu durchbrechen. Dazu trug auch bei, dass die Abstimmung vom 12. Juni von der äusserst kontroversen Blauhelm-Frage dominiert wurde.

Bundeskompetenz in der Kulturförderung