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Im Ständerat war Eintreten unbestritten. Alle Redner sprachen sich für ein neues Gesetz aus, das wichtig für den nationalen Zusammenhang und für den Respekt gegenüber den sprachlichen Minderheiten sei. Ory (sp, NE) und Lombardi (cvp, TI) machten sich vergebens dafür stark, dass der nationale Zusammenhalt durch das prioritäre Erlernen einer Landessprache gefördert werden müsse. Der Antrag der Mehrheit, hier keine Vorschriften zu machen, wurde mit 26 zu 8 Stimmen angenommen. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung genehmigt.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Schaffung eines Instituts zur Föderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Aufgrund des Sprachenartikels der neuen Bundesverfassung (Art. 70 BV) hatte der Bundesrat 2001 ein Sprachengesetz in die Vernehmlassung gegeben, dem die meisten Kantone, politischen Parteien und weiteren konsultierten Organisationen zugestimmt hatten. Im Frühjahr 2004 hatte das EDI dann überraschend mitgeteilt, dass der Bundesrat darauf verzichte, das Gesetz dem Parlament vorzulegen. Das hatte Nationalrat Levrat (sp, FR) dazu bewogen, eine parlamentarische Initiative einzureichen, welche verlangte, der Vernehmlassungsentwurf sei vom Parlament in Eigenregie weiter zu bearbeiten. Die zuständigen Kommissionen beider Kammern hatten der Initiative Folge gegeben und diejenige des Nationalrats hatte im Vorjahr einen Entwurf vorgelegt. Im Berichtsjahr hat das Parlament diesen bereinigt und verabschiedet.
Der Nationalrat trat – gegen den Widerstand von Bundesrat und SVP-Fraktion – mit 113 zu 59 Stimmen auf die Vorlage ein. Die Befürworter argumentierten hauptsächlich mit der Förderung des nationalen Zusammenhalts und der vier Landessprachen. Die grosse Kammer folgte ihrer Kommission in der Detailberatung in fast allen Punkten. Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, welche Priorität dem Fremdsprachenunterricht in der obligatorischen Schule einzuräumen sei. Die FDP unterstützte den Kompromiss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), in der obligatorischen Schule zwei Fremdsprachen zu unterrichten, ohne die Prioritäten festzulegen. Die Kommissionsmehrheit hingegen hielt am Vorrang einer Landessprache vor dem Englischen fest und setzte sich im Plenum mit 112 zu 56 Stimmen durch. Im weiteren folgte der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission knapp nicht, wonach der Bund Finanzhilfen für die Übersetzung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten zur Mehrsprachigkeit sowie zur Sprachenpolitik gewähren kann. Massnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse des Bundespersonals in den Landessprachen und für eine angemessene Vertretung der verschiedenen Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung fanden hingegen Zustimmung. Ebenfalls angenommen wurden Massnahmen zur Förderung des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften. In der Gesamtabstimmung passierte das Gesetz mit 87 zu 68 Stimmen.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Schaffung eines Instituts zur Föderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Im dreisprachigen Kanton Graubünden wurde das neue Sprachengesetz in einer Referendumsabstimmung mit 22'582 Ja gegen 19'344 Nein angenommen. Das Gesetz regelt den Gebrauch der Amtssprachen Rätoromanisch, Deutsch und Italienisch und legt Grundsätze für deren Gebrauch in den Gemeinden fest. Das Gesetz schien unbestritten, da es 2006 im Kantonsparlament einstimmig angenommen worden war. Vor allem Deutschsprachige hatten aber wegen des starken Schutzes des romanischen Idioms in ursprünglich romanisch-, heute aber mehrheitlich deutschsprachigen Gemeinden das Referendum ergriffen.

Neues Bündner Sprachengesetz für die Särkung des Rätoromanischen und des Italienischen

Auf der Grundlage von Art. 70 der Bundesverfassung und in Erfüllung der im Vorjahr angenommenen parlamentarischen Initiative Levrat (sp, FR) erarbeitete die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft und Bildung (WBK) ein Bundesgesetz über die Landessprachen. Der Bundesrat hatte im April 2004 ein beschlussreifes Sprachengesetz aus Spargründen und mit dem Hinweis auf ausreichende bestehende Instrumente zurückgezogen, was zu heftigen Protesten geführt hatte. Das neue Gesetz soll den Gebrauch der Amtssprachen regeln, Verständigung und Austausch fördern und mehrsprachige Kantone in ihren besonderen Aufgaben unterstützen. Die Viersprachigkeit als Schweizer Wesensmerkmal soll gestärkt, der innere Zusammenhalt des Landes gefestigt, die individuelle und institutionelle Mehrsprachigkeit in den Landessprachen gefördert sowie das Italienische und das Rätoromanische als Landessprachen erhalten werden. Besondere Beachtung kam der Haltung der Kommission zum Fremdsprachenunterricht zu. Die Mehrheit sprach sich dafür aus, in den Schulen als erste Fremdsprache eine Landessprache einzuführen. Sie setzte sich mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung gegenüber der Minderheit durch, welche hier Wahlfreiheit wünscht, jedoch fordert, dass am Ende der Schulzeit Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen, davon mindestens einer zweiten Landessprache, vorhanden sind. Die Frage der Gründung eines wissenschaftlichen Instituts zur Förderung der Mehrsprachigkeit war hart umkämpft. Die Kommission einigte sich schliesslich mit 16 gegen 4 Stimmen bei einer Enthaltung auf eine ziemlich vage Kann-Formulierung, die vieles ermöglicht, aber nichts verspricht. Die Rolle des Bundes bei der Sprachenförderung behandelte die WBK im Berichtsjahr nicht abschliessend.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Schaffung eines Instituts zur Föderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Im dreisprachigen Kanton Graubünden legte die Regierung dem Parlament ein neues Sprachengesetz vor. Dieses regelt den Gebrauch der Amtssprachen Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch. Die umstrittene Einheitssprache Romantsch Grischun ist nur für die kantonale Ebene vorgeschrieben; ihre Verwendung auf regionaler oder kommunaler Ebene soll weiterhin nicht zentral geregelt werden. Als pragmatisches Territorialitätsprinzip bezeichnete die Regierung ihre Vorschläge für die Bestimmung der jeweiligen Amts- und Schulsprache in den Gemeinden und Kreisen. Diese Regeln schützen die Sprachminderheit der Rätoromanen vor einer Verdrängung ihrer Sprache durch das Deutsche, fixieren die Sprachgrenze aber nicht auf ewige Zeiten. Sprechen in einer Einheit mindestens 50 Prozent der Bevölkerung die traditionell angestammte Sprache, gilt sie als einsprachig. Sprechen noch zwischen 20 Prozent und 50 Prozent das traditionelle Idiom, so soll sie als zweisprachig gelten. Sinkt hingegen der Anteil der angestammten Sprachgemeinschaft unter 20 Prozent, kann von der betroffenen Bevölkerung mit einer qualifizierten Mehrheit (66%) der Wechsel zur neuen Mehrheitssprache beschlossen werden. Nachdem Rätoromanen die neue Regelung als minderheitenfeindlich kritisiert hatten, beschloss das Parlament, dass eine Gemeinde auch dann als einsprachig (d.h. in der Praxis fast immer Romanisch) gelten soll, wenn nur noch mindestens 40 Prozent der Einwohner die angestammte Sprache sprechen.
Dies wiederum rief eine «Interessengemeinschaft Sprachenfreiheit» auf den Plan, die das Referendum gegen das neue Sprachengesetz lancierte. Sie bemängelte, dass damit in ursprünglich romanischsprachigen Gemeinden und Kreisen, deren Bevölkerung heute aber zu 60 Prozent deutscher Muttersprache ist, in der Schule, im Verkehr mit der lokalen Verwaltung und vor den Gerichten einzig das Rätoromanische zugelassen wäre.

Neues Bündner Sprachengesetz für die Särkung des Rätoromanischen und des Italienischen

Erstmals hielt das Parlament im Herbst eine seiner Sessionen im romanischbündnerischen Sprachraum ab, nämlich in Flims/Flem. Es war dies die dritte auswärtige Session nach Genf (1993) und Lugano (TI) 2001.

Session im romanischsprachigen Raum (03.3304 und Pa.Iv. 04.451)
Dossier: Parlamentssessionen „extra muros“

Nachdem der Nationalrat bereits 2005 einer Motion Berberat (sp, NE) zur Erhöhung der Anzahl der französisch- und italienischsprachigen Personen in den Führungspositionen der Bundesverwaltung zugestimmt hatte, nahm er jetzt auch diskussionslos eine gleich lautende Motion von Ständerat Studer (sp, NE) an. Die kleine Kammer ihrerseits überwies eine Motion Simoneschi (cvp, TI) aus dem Nationalrat, die verlangt, dass bei Stellenausschreibungen des Bundes Italienischsprachige nicht diskriminiert werden dürfen.

Motionen verlangen Erhöhung des Anteils französisch- und italienischsprachigen Personen in Führungspositionen der Bundesverwaltung (Mo. 05.3174, 05.3186 und 05.3152)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

In seinen Antworten auf zwei Interpellationen und eine Anfrage Abate (fdp, TI) hielt der Bundesrat fest, dass alle wichtigen Publikationen des Bundes, d.h. alle Texte, die im Bundesblatt und in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht werden, auch auf Italienisch erscheinen, und zwar ausnahmslos und gleichzeitig mit den anderen beiden Amtssprachen. Die Geschäftsdatenbanken des Parlaments (Curia und Curia Vista) seien voraussichtlich Ende Jahr auf Italienisch verfügbar. Beim Bundesblatt prüfe die Bundeskanzlei, die italienische Fassung, welche erst ab 1971 vollständig erhalten ist, analog zur deutschen und zur französischen in digitalisierter Form zugänglich zu machen. In Bezug auf weitere amtliche Publikationen der Departemente entschieden die zuständigen Stellen im Einzelfall aufgrund der Art der Publikation, der Adressaten, der effektiven Verbreitung, der Auflage etc., ob ein Text ins Italienische übersetzt werden soll.

Vorstösse zu den Publikationen des Bundes auf Italienisch

In der Folge überwiesen die Räte im Einverständnis mit dem Bundesrat eine Motion Berberat (sp, NE) und der Ständerat eine Motion Studer (sp, NE) für eine Erhöhung der Zahl der französisch- und italienischsprachigen Personen in den Führungspositionen der Bundesverwaltung. Konkret sollen Bewerberinnen und Bewerber aus diesen Sprachregionen bei gleicher Qualifikation solange den Vorzug gegenüber Kandidierenden aus der Deutschschweiz erhalten, bis ihr Anteil demjenigen der Landesbevölkerung entspricht. Eine Motion Simoneschi (cvp, TI), welche verlangte, dass Stellenausschreibungen des Bundes Italienischsprachige nicht diskriminieren dürfen (z.B. durch das Erfordernis der deutschen oder französischen Muttersprache), nahm der Nationalrat ohne Gegenstimme an. Anlässlich der Beratung der vom Bundesrat unterstützten Motion Studer (sp, NE) erklärte Bundesrat Merz, dass diese Forderung bereits in einer Weisung des Bundesrates aus dem Jahre 2003 enthalten ist, aber leider ungenügend umgesetzt werde.

Motionen verlangen Erhöhung des Anteils französisch- und italienischsprachigen Personen in Führungspositionen der Bundesverwaltung (Mo. 05.3174, 05.3186 und 05.3152)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Im Herbst stimmte die WBK des Nationalrates einer parlamentarischen Initiative Berberat (sp, NE) zu und unterstützte damit das Anliegen, eine Bestimmung ins Sprachengesetz aufzunehmen, welche die Kantone verpflichtet, auf Primarstufe als erste Fremdsprache eine Landessprache zu unterrichten. Der Nationalrat verlängerte die Frist zur Behandlung des Vorstosses bis zum Abschluss der Beratungen des Sprachengesetzes.

Erste Fremdsprache muss nicht Landessprache sein: Parlamentarische Initiative scheitert (Pa.Iv. 00.425)
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Die Bündner Regierung schickte ein neues Sprachengesetz in die Vernehmlassung, das die Dreisprachigkeit im Kanton stärken soll. Unter anderem sollen die Gemeinden ihre Amts- und Schulsprache nur wechseln können, wenn eine Zweidrittelsmehrheit die Änderung in einer kommunalen Volksabstimmung gutheisst.

Neues Bündner Sprachengesetz für die Särkung des Rätoromanischen und des Italienischen

Der Bündner Regierungsrat verabschiedete die Grundsätze zu einer schrittweisen Einführung von Rumantsch Grischun in der Schule ab 2007. Die gemeinsame romanische Schriftsprache soll dazu beitragen, die vierte Landessprache zu erhalten und zu fördern. Dazu kann der Kanton zwar die Lehrmittel vorschreiben, doch die Wahl einer der sechs romanischen Schriftsprachen liegt bei den Gemeinden, von denen sich viele ablehnend äusserten. Die sechs Gemeinden des Münstertals beschlossen, Rumantsch Grischun als Unterrichtssprache in der Volksschule zu benutzen.

Rumantsch Grischun als Amtssprache im Kanton Graubünden

Nach 24jähriger Amtstätigkeit trat der Tessiner Achille Casanova (cvp) auf Ende Juli als Bundesvizekanzler zurück. Zu seinem Nachfolger wählte der Bundesrat den Sozialdemokraten Oswald Sigg. Vizekanzlerin Hanna Muralt (sp), die ihr Amt ebenfalls zur Verfügung gestellt hatte, wurde durch die der CVP nahe stehende romanischsprachige Corina Casanova ersetzt. Dass ein Deutschsprachiger ohne Italienischkenntnisse den Platz des perfekt dreisprachigen Achille Casanova einnahm, sorgte im Tessin, aber auch in der französischsprachigen Schweiz für Proteste gegen eine Verdrängung des «lateinischen» Elements aus den Spitzenpositionen der Verwaltung. Dass gleichzeitig mit Corina Casanova eine Vertreterin der kleinen, ebenfalls «lateinischen», romanischsprachigen Minderheit Vizebundeskanzlerin wurde, nahm insbesondere Bundesrat Couchepin, der sich in den Medien über den Wahlausgang empört hatte, erst mit Verspätung zur Kenntnis; Casanova war im Staatskalender vermeintlich als Deutschsprachige ausgewiesen.

In seiner Antwort auf eine Frage Cathomas (cvp, GR) erklärte der Bundesrat, dass mit der Schaffung des elektronischen Staatskalenders statt der Bezeichnung der Muttersprache (d, f, i, r) hinter dem Namen der aufgeführten Personen die vom eidgenössischen Personalamt registrierte und von der betroffenen Person gewünschte Korrespondenzsprache ins Verzeichnis aufgenommen wurde. Dieser Änderung fiel das Rätoromanische zum Opfer. Deshalb prüfe die Bundeskanzlei nun, ob es mit angemessenem Aufwand möglich sei, im nächsten Staatskalender wieder zur ursprünglichen Form, d.h. zur Angabe der sprachlichen Identität, zurückzukehren.

Personelle Wechsel bei den Spitzenpositionen der Verwaltung führen zu Diskussionen bezüglich Sprachminderheiten

Im Februar schloss sich die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur dem Entscheid der WBK-NR vom vergangenen November an und gab der parlamentarischen Initiative Levrat (sp, FR) Folge, welche die Wiederaufnahme der Beratungen zum Sprachenartikel verlangt.

Parlament beschliesst ein neues Sprachengesetz (Pa.Iv. 04.429)
Dossier: Schaffung eines Instituts zur Föderung der Mehrsprachigkeit
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Im Einvernehmen mit der Regierung überwies der Nationalrat ein Postulat Berberat (sp, NE), welches den Bundesrat einlädt, dafür zu sorgen, dass die Bundesverwaltung und die vom Bund kontrollierten Unternehmen die Verwendung englischer oder amerikanischer Ausdrücke vermeiden, wenn es deutsche, französische oder italienische Entsprechungen gibt. Zudem soll verboten werden, dass sich Ämter, Dienststellen und Programme des Bundes und der von ihm kontrollierten Unternehmen englisch klingende Bezeichnungen zulegen. Als Beispiele nannte Berberat das Schweizerische Heilmittelinstitut, das zu Swissmedic mutierte, das Bundesamt für Polizeiwesen, das sich neu Fedpol nennt, das Projekt des EFD zum Finanzplatz Schweiz mit neuem Namen Finweb oder die Umbenennung der Eidgenössischen Münzstätte in Swissmint.

Verwendung von Anglizismen in der Bundesverwaltung und in vom Bund kontrollierten Unternehmen (Po. 04.3159)

Ende April löste die Ankündigung des Bundesrates, vorab aus finanzpolitischen Gründen auf das seit Jahren angestrebte Sprachengesetz zu verzichten, in den mehrsprachigen Kantonen, aber auch im Bundeshaus heftige Reaktionen aus. Im Nationalrat wurden dazu umgehend mehrere Vorstösse eingereicht, welche allerdings im Berichtsjahr vom Plenum noch nicht behandelt wurden. Eine Motion der Grünen (04.3242) sowie eine Motion von Abate (fdp, TI) (04.3217) wollen den Bundesrat verpflichten, auf seinen Entscheid zurückzukommen. Levrat (sp, FR) (04.429) möchte sogar, dass das Parlament das Heft selber in die Hand nimmt, weshalb er eine diesbezügliche parlamentarische Initiative deponierte, die Ende Jahr von den WBK-NR angenommen wurde. Bei der Behandlung des Bundesbeschlusses über die Legislaturplanung in der Sommersession nahm der Nationalrat das Vorhaben Sprachengesetz mit 105 zu 39 Stimmen wieder als verbindliches Ziel auf. Der Ständerat begnügte sich damit, die Förderung der Verständigung unter den Sprachgemeinschaften festzuschreiben, verzichtete aber auf die explizite Forderung nach einem Sprachengesetz. Da der Nationalrat schliesslich die Legislaturplanung ablehnte, wurde der verbindliche Auftrag zur Makulatur.
Im Auftrag des Bundesrates lässt der Nationalfonds die Sprachkompetenz der Bevölkerung erfassen und Grundlagen für eine moderne Sprachenpolitik ausarbeiten. Er schrieb ein mit CHF 8 Mio. dotiertes NFP aus, das bis 2008 abgeschlossen sein soll.

Bundesrat beschliesst 2004 vorläufigen Verzicht auf ein Sprachengesetz
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Anders als der Nationalrat 2002 lehnte der Ständerat eine Motion Pelli (fdp, TI) ab, die den Bundesrat beauftragen wollte, die Bundespersonalstatistik so zu gestalten, dass für alle vier Landessprachen ersichtlich wird, welche Angestellten Verwaltungsarbeiten verrichten und welche Übersetzungen anfertigen. Damit sollte dargelegt werden, wie viele Personen deutscher, französischer, italienischer und rätoromanischer Muttersprache tatsächlich am Entscheidungsprozess teilnehmen und wie viele für die landesweite Verständigung arbeiten. Die kleine Kammer folgte bei ihrer Ablehnung den Erwägungen ihrer Staatspolitischen Kommission, welche auf inzwischen geleistete Arbeiten der Bundesverwaltung und einen in Aussicht gestellten Bericht des Bundespersonalamts zur Förderung der Mehrsprachigkeit verwies. Vertreter der lateinischen Schweiz, Marty (fdp, TI) und Brändli (svp, GR), plädierten vergebens für eine Annahme. Sie machten geltend, dem Motionär sei es nicht um eine reine Statistik gegangen, sondern darum, die Aufmerksamkeit auf den Umstand zu lenken, dass in den höheren Chargen der Bundesämter und der bundesnahen Betriebe kaum italienisch- oder romanischsprachige Personen vertreten sind. In den Expertenkommissionen des Bundes sind die Romands und die Italienischsprachigen hingegen leicht übervertreten.

Übersetzerinnen und Übersetzer in der Bundespersonalstatistik (Mo. 01.3723)

Ab 2010 sollen die traditionellen romanischen Idiome aus allen Schulen in Graubünden verschwinden und der Einheitssprache Rumantsch Grischun (RG) Platz machen. Gemäss Beschluss der Bündner Regierung, die im Rahmen eines Sparpakets entschied, ab 2005 Lehrmittel nur noch in der Einheitssprache herzustellen, soll RG im Jahr 2007 in ersten Pioniergemeinden eingeführt werden, drei Jahre später dann flächendeckend im ganzen Kanton. Die bisherigen Idiome werden als gesprochene Unterrichtssprache (und als Sprache der «klassischen» romanischen Literatur) zwar weiterhin ihren Platz in den Schulen haben, doch als zu erlernende Schriftsprachen werden Sursilvan, Sutsilvan, Puter und Vallader dannzumal endgültig der Vergangenheit angehören.

Rumantsch Grischun als Amtssprache im Kanton Graubünden

Im Kanton Freiburg verabschiedete die «Constituante» in den ersten Monaten des Jahres ihren Verfassungsentwurf, wobei sich die Regelung der Sprachenfrage als besondere Knacknuss erwies. Die vorberatende Kommission hatte davon abgesehen, das 1990 in die Verfassung aufgenommene und von vielen Romands vehement vertretene Territorialitätsprinzip in der Verfassung zu belassen und sich stattdessen am Wortlaut der neuen Bundesverfassung orientiert, wonach Staat und Gemeinden auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete achten und auf die angestammten Minderheiten Rücksicht nehmen.
Zudem war sie der deutschsprachigen Bevölkerung an der Sprachengrenze insofern entgegen gekommen als sie bestimmte, dass deren Kinder den Ort der Einschulung frei wählen können. Beide Verfassungsartikel hatten vor der «Constituante» keine Chance. In der Vernehmlassung sprachen sich über 65 Prozent der Antwortenden für das Territorialitätsprinzip aus, ebenso alle Parteien mit Ausnahme der CSP (Nein) und der SP (keine Empfehlung). Nach einer Marathondebatte setzte sich eine Formulierung durch, welche die Zweisprachigkeit zwar als wesentlichen Bestandteil der Identität des Kantons und seiner Hauptstadt anerkennt, bei den Amtssprachen aber auf ein durchgehendes Territorialitätsprinzip setzt, mit Ausnahmemöglichkeiten für Gemeinden mit einer bedeutenden angestammten sprachlichen Minderheit. Der Artikel über die Einschulung an der Sprachgrenze wurde ersatzlos gestrichen, womit auch hier weiterhin das Territorialitätsprinzip gilt. Dass die Angst der Romands vor einer schleichenden Germanisierung eigentlich unbegründet ist, hatten im Vorjahr die Zahlen der Volkszählung 2000 ergeben, welche eine Zunahme des Französischen im Kanton Freiburg belegten.

Im Mai präsentierte zudem der Regierungsrat des Kantons Bern in einem gemeinsamen Gesetz die künftige Stellung des Berner Jura sowie Massnahmen zur Unterstützung der französischsprachigen Bevölkerung und der Förderung der Zweisprachigkeit im Amtsbezirk Biel.

«Constituante» des Kantons Freiburg verabschiedet zwei Verfassungsänderungen

Mit einer Motion wollte Nationalrat Bezzola (fdp, GR) erreichen, dass das von der Erziehungsdirektorenkonferenz seit 1990 angeregte und im Entwurf zum neuen Sprachengesetz vorgesehene Institut zur Förderung der Mehrsprachigkeit (IFM) in Graubünden angesiedelt wird. Er machte geltend, Graubünden sei der einzige dreisprachige Kanton und der einzige Kanton der Schweiz, in dem die vierte Landessprache verbreitet sei. Der Bundesrat verwies darauf, dass nicht beabsichtigt sei, eine neue Institution zu schaffen. Es sei vielmehr vorgesehen, das IFM als Zentrum mit Spezialaufgaben einem bestehenden universitären Institut anzugliedern, welches mit bestehenden Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen, kantonalen Instituten) in den verschiedenen Sprachregionen vernetzt wird. Bei der Behandlung der Motion Bezzola im Nationalrat erklärte Couchepin, die Verabschiedung des neuen Sprachengesetzes habe für den Bundesrat keine Priorität mehr. Im Entwurf seien Förderungsmechanismen vorgesehen, die ihm in Zeiten, in denen in allen Bereichen Subventionen gestrichen werden, politisch sehr heikel erschienen. Auf seinen Antrag und im Einverständnis mit dem Motionär wurde der Vorstoss nur als Postulat angenommen.

Schaffung eines Instituts für Mehrsprachigkeit in Graubünden (Mo. 01.3714)
Dossier: Schaffung eines Instituts zur Föderung der Mehrsprachigkeit

Das Ministerkomitee des Europarates empfahl der Schweiz, mehr für den Erhalt des Rätoromanischenzu tun. Auch der Gebrauch des Italienischen in Graubünden soll gefördert werden. Grundlage für die Empfehlungen war der zweite Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitssprachen. Der Schweiz wurde insbesondere empfohlen, Gesetzesgrundlagen zu erlassen, die es den Rätoromanen erlauben, die Schutzbestimmungen der Charta voll auszuschöpfen. Zudem soll alles unternommen werden, um die rechtlichen und praktischen Hindernisse für das Romanische und Italienische in den Gerichtsinstanzen Graubündens aus dem Weg zu räumen. Weitere Massnahmen sollen in den Bereichen Bildung, Justiz, Verwaltung und öffentliche Dienstleistungsbetriebe, Medien, Kultur, im wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie beim grenzüberschreitenden Austausch erfolgen.

Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates zum Erhalt der Sprachminderheiten in der Schweiz

Das Idiom der jenischen Bevölkerung wird von der Schweiz als nicht territorial gebundene Sprache anerkannt. Zusammen mit den Fahrenden prüft der Bund konkrete Möglichkeiten, diese Minderheitensprache im Sinn der neu formulierten Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen zu erhalten und zu fördern. Statistische Daten zum Jenischen gibt es nicht. Die Fahrenden verwenden ihr Idiom ausschliesslich innerhalb der Gruppe. Die jenische Bevölkerung wird auf 30'000 bis 35'000 Personen geschätzt, wovon etwa 3'000 heute noch Fahrende sind. Auf Empfehlung der Experten und des Ministerkomitees des Europarates soll untersucht werden, wie das Jenische besser geschützt werden kann. Gemäss BAK geht es insbesondere um eine Bestandesaufnahme und eine bessere Bekanntmachung der Sprache nach aussen. Förderungsmassnahmen, die möglicherweise Eingang ins neue Sprachengesetz finden, müssten nach Ansicht des BAK vor allem Frauen und Mädchen ansprechen, da diese massgeblich zur Pflege und Weitergabe des Jenischen beitragen.

Mehr Schutz für die jenische Sprache

Französisch als im Alltag hauptsächlich verwendete Sprache ist in der Schweiz in den 90er Jahren gestärkt worden, Deutsch blieb mit 63,7 Prozent (1990: 63,6%) konstant, während Italienisch und Rätoromanisch gesamtschweizerisch zurückgingen. Das zeigte die Analyse der definitiven Ergebnisse der Volkszählung 2000. Französisch nahm um 1,2 Prozentpunkte auf 20,4% zu. Die Zunahme war doppelt so stark wie bei der schweizerischen Wohnbevölkerung insgesamt (+6,0%). Der starke Zuwachs erfolgte vor allem in den Kantonen Genf und Waadt, aber auch im französischen Sprachgebiet der zweisprachigen Kantone Wallis und Freiburg sowie in den meisten deutschsprachigen Kantonen. Die Erosion des Italienischen und des Rätoromanischen setzte sich fort, allerdings mit 1,1 resp. 0,1 Prozentpunkten weniger stark als im Jahrzehnt zuvor (-7,6% und -0,6%). Der Rückgang des Italienischen war ausschliesslich auf die Abnahme der italienischsprachigen ausländischen Bevölkerung zurückzuführen (durch Rückwanderung oder Übernahme des Deutschen oder Französischen als Hauptsprache). Im Tessin erfuhr das Italienische sogar eine Stärkung (+9,1%), während das Deutsche an Bedeutung verlor. Ein Symbol für diese Entwicklung ist der Wechsel der ursprünglich rein deutschsprachigen Walsergemeinde Bosco/Gurin zum italienischen Sprachgebiet. Wie bereits früher erfolgte der Rückgang des Rätoromanischen vor allem in der Diaspora der deutschsprachigen Kantone (-11,4%); im Kanton Graubünden selber betrug er 8,9 Prozent. In fünf Bündner Gemeinden änderte sich die Sprachmehrheit zugunsten des Deutschen.

Analyse 2002 über die Verwendung der vier Landesprachen im Alltag der schweizer Bevölkerung

Obwohl der Ausländeranteil zwischen 1990 und 2000 von 18,1 Prozent auf 20,5 Prozent zugenommen hat, blieb der Anteil der Nicht-Landessprachen konstant (8,9% resp. 9,0%), wobei sich allerdings deren Zusammensetzung stark veränderte. Das Serbokroatische behauptete seine Stellung als «4. Landessprache», während Portugiesisch, Spanisch und Türkisch von Albanisch überflügelt wurden. Prozentual stark zugenommen haben auch Russisch sowie afrikanische und übrige Sprachen. Als zentralen Trend der 90er Jahre bezeichnete das BFS die deutliche Verbesserung der sprachlichen Integration der Ausländerinnen und Ausländer: 62,3 Prozent (1990: 56,7%) gaben als Hauptsprache eine der Schweizer Landessprachen an. Sowohl bei der ersten wie bei der zweiten Generation von Zuwanderern lag 2000 der Anteil jener, die eine Landessprache als Hauptsprache angaben, je nach Herkunft um 10 bis 35 Prozent höher als 1990.

Analyse 2002 über den Anteil der gesprochenen Nicht-Landessprachen

Gegen den Antrag der vorberatenden Kommission, die auf den technischen Aufwand verwies, weshalb sie den Vorstoss lediglich in Postulatsform überweisen wollte, nahm der Ständerat mit 23 zu 14 Stimmen eine Motion des Nationalrates Galli (cvp, BE) an, die verlangt, dass die Geschäftsdatenbanken des Parlaments («Curia» und «Curia Vista») ebenfalls auf Italienisch konzipiert und unterhalten werden sollen. Ausschlaggebend für die Zustimmung waren die Voten der beiden Tessiner Marty (fdp) und Lombardi (cvp), die darauf hinwiesen, dass sämtliche parlamentarischen Akten (mit Ausnahme des «Amtlichen Bulletins», in dem jeder Redner in der Sprache protokolliert wird, in der er spricht) ohnehin zuhanden der insgesamt zehn italienischsprachigen Abgeordneten der Bundesversammlung auf Italienisch übersetzt und dabei elektronisch erfasst werden.

Vorstösse im Jahr 2001 für die stärkere Berücksichtigung der Sprachminderheiten (Po. 01.3121, Mo. 01.3321 und Ip. 01.3320)